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Steigen Sie ein in moderne Vergabeverfahren
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| geschrieben von cbintz am Dienstag, 18. Mai 2010 |
Aktuelle Änderung 11.6.2010 - Vergaberecht 2010 - siehe o. Texte
Wichtig: Brandneu: Reform des gesamten Vergaberechtsin Kraft getreten! Mit der Verkündung der Vergabeverordnung 2010 im BGBl. vom 10.6.2010 (Teil I, S. 724, Nr. 30) ist die Reform abgeschlossen. Für alle nach dem 11.6.2010 begonnenen Vergabeverfahren gelten die neuen Bestimmungen der VOL/A 2009, VOB/A 2009 und VOF 2009. Sämtliche Änderungen sind Gegenstand sämtlicher Seminare. Seminarbesuche sind dringend geboten - die Teilnehmerzahl ist wie immer beschränkt.
Wichtig: Streitpunkt in der Rechtsprechung – Zurückweisung der Rüge durch Auftraggeber und Hinweispflicht auf „Rechtsbehelf" – kein Lauf der Fristen des § 107 III Nr. 4 GWB – OLG Celle (unzutreffend) gegen Vergabekammer Baden-Württemberg und OLGH Karlsruhe (zutreffend)
Wichtig: Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte wird in der Rechtsprechung immer „realer" zu Lasten der öffentlichen Auftraggeber (OLG Düsseldorf, LG Potsdam, Deutscher Anwaltverein - EUG, Urt. v. 20.5.2010 - T-258/06 - Zurückweisung der Klage Deutschlands gegen Mitteilung zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte )
Wichtig: Vergabeüberprüfungsverfahren trotz Anstiegs in 2009 auf 1275 Verfahren zu ca. 65 % erfolglos, Rückgang der OLG-Beschwerdeverfahren auf 199 Verfahren zu ca. 60 % erfolglos |
| Anmerkung: Änderung vom 11.6.2010 |
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| geschrieben von cbintz am Dienstag, 09. März 2010 |
Aktualisierung vom 11.6.2010: VgV 2010 in Kraft am 11.6.2010 - vgl. VOLaktuell 4-5
Wichtig: Schulung unumgänglich: Reform des Vergaberechts 2010 - Bundeskabinett hat am 28.4.2010 die Abänderungen des Bundesrats zur VgV 2010 akzeptiert; nunmehr steht lediglich die Verkündung der VgV 2010 im BGBl aus (Mitte Mai 2010) – sämtliche Bestimmungen sind neu gefasst (GWB, VgV, VOL/A, VOB/A, VOF, SektVO) – Überraschungen ausschließen!
Wichtig: Vorsicht bei der Zurückweisung von Rügen ohne Hinweis auf Rechtsbehelfe (Vergabekammer Sachsen)
Wichtig: Schlussanträge des EU-Generalanwalts zur Frage der Grundstücksgeschäfte und Vergaberecht- EuGH-Entscheidung vom 25.3.2010 - C-451/08 - liegt bereits vor - vgl. curia.eu – Vorlage OLG Düsseldorf
Wichtig: Öffentlich-rechtliche Einrichtungen als Bieter vom EuGH grundsätzlich zugelassen
Wichtig: Vier Entscheidungen des BGH zu den unterschiedlichen Folgen bei Zuschlagsverspätung |
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| geschrieben von cbintz am Sonntag, 24. Januar 2010 |
VOLaktuell 1/2010
Wichtig: Konsortien und Mitglieder in Vergabeverfahren - Doppelbewerbungen von "Mutter- und Tochtergesellschaften - EuGH v. 23.12.2009
Wichtig: Vorsicht bei Ergänzungen und Rückdatierungen von Urkunden in Vergabeakten – Strafverfahren gegen Sachbearbeiter und Amtsjuristen (!?) – OLG Jena v. 23.6.2009
Wichtig: Keine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien – EuGH v. 12.11.2009
Wichtig: Vertragsänderung vergaberechtspflichtig – ändernder „Zusatzvertrag“ nichtig – OLG Celle v. 29.10.2009
Wichtig: In allen Seminaren werden die kurzfristig in Kraft tretenden bzw. eingetretenen Neuerungen der VOL/A, VOB/A und VOF, SektVO, GWB, VgV berücksichtigt. |
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| geschrieben von cbintz am Dienstag, 16. März 2004 |
Warum sollte ich den Vergabeprofi nutzen und was bringt er mir und meiner Aufgabe?
Der "Vergabeprofi" ist eine einzigartige Sammlung von unbezahlbaren Informationen zum Vergaberecht. Sie können ihn abonnieren für monatlich 34,80 Euro - eine lohnende Investition, wie rundum zufriedene Nutzer uns wieder bescheinigten.
Geändert am 11.4.2010
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| geschrieben von cbintz am Samstag, 06. September 2003 |
Bieterprofi® 2006 - der erfolgreiche Weg für Bieter - die effektive Unterstützung für nur ca. 35,00 ¤/Monat |
| Anmerkung: Ergänzt und geändert am 1.2.2010 |
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| geschrieben von cbintz am Dienstag, 30. März 2010 |
Wenig Hilfe, aber zusätzliche Komplikationen
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung am 26. März 2010 der neuen Vergabeverordnung mit wenigen Änderungen zugestimmt. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt treten auch die neue VOL/A in Kraft. Der neue Text der VOL/A ist zwar „kürzer“ – aber von den erklärten Zielen der Vereinfachung und Entbürokratisierung sind auch die neuen Vorschriften meilenweit entfernt. Unklarheiten, Komplikationen sowie Fehlerursachen bestehen nach wie vor. Leichter wird die Beschaffung damit in keiner Weise. Erneuter Lernaufwand kommt auf die Vergabestellen zu.
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| geschrieben von cbintz am Dienstag, 18. Mai 2010 |
Zwei Gerichte eröffnen neue Möglichkeiten
Gibt es doch einen Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte? Das wird in der Rechtsprechung immer „realer“ zu Lasten der öffentlichen Auftraggeber. Zwei Gerichte, das OLG Düsseldorf und das LG Potsdam, haben neuerdings entsprechende Möglichkeiten eröffnet. Der Deutsche Anwaltverein hat bereits konkrete Vorschläge für einen Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte vorgelegt. In der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP ist die Frage ebenfalls angesprochen. |
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| geschrieben von cbintz am Dienstag, 18. Mai 2010 |
Muss der öffentliche Auftraggeber den Bewerber bzw. Bieter auf Fristen hinweisen? Laufen die Fristen nicht, wenn der Hinweispflicht nicht genügt wird? Neue Streitpunkte in der Rechtsprechung zu den §§ 101b, 107 III Nr. 4 GWB sorgen für Verwirrung. Und die Praxis ist verunsichert. |
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| geschrieben von cbintz am Dienstag, 18. Mai 2010 |
Das Bundeskabinett hat am 28.04.2010 die Endfassung der VgV und SektVO unter Berücksichtigung der (redaktionellen) Abänderungsvorschläge des Bundesrates verabschiedet. Damit steht nur noch der letzte Akt der Vergaberechtsreform aus, nämlich die Verkündung der sechsten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung, womit noch im Mai 2010 zu rechnen ist. Die VgV 2010 tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die neuen Vergabeverordnungen, nämlich VOL/A, VOB/A und VOF, anzuwenden. Entsprechende Erlasse des Bundes und der Länder werden zeitgleich ergehen – dann gilt das neue Recht unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte. |
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