Bewerber
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- Zuletzt aktualisiert am Montag, 20. März 2017 13:14
Bewerber sind keine Bieter. Solange kein Angebot abgegeben ist, handelt es sich nur um Bewerberstatus (Antrag im Teilnahmewettbewerb). Die Grundsätze des Vergabeverfahrens sind auch in diesem Stadium maßgeblich. Der Schutz der Vorschriften des Vergaberechts greift auch für diese Personen ein - vgl. insofern §§ 101a I, 107 II <"Unternehmen"> GWB sowie §§ 6 II, 19 I VOL/A, 22 EG VOL/A - beachten sie die Änderungen durch die Reform des Vergaberechts 2016 - (§§ 134, 135 GWB2016, 62 VgV2016).
Erheblich ist der Bewerberbegriif im Zusammenhang mit Teilnahmewettbewerben.