Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen im Teilnahmewettbewerb – Abweichung von Oberlandesgericht München
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UVgO setzt sich durch ... aber teils zu umfangreich, sehr umständlich und aufwändig
Nach dem Bund (September 2017) führten u. a. die Länder Hamburg (18.7.20017), Baden-Württemberg (24.7.2018), Bayern (1.1.2018) und Mecklenburg-Vorpommern ab 1.1.2019 die UVgO ein – allerdings in äußerst unterschiedlicher Form (Gesetz, Verwaltungsvorschriften etc.). Vorausgegangen oder teils auch gleichzeitig waren Änderungen der jeweiligen Haushaltsordnungen erfolgt. Die umfangreichste Regelung ist in der Einführung UVgO für Baden-Württemberg zusehen. In Nordrhein-Westfalen „soll“ die UVgO nach den Vergabegrundsätzen für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW angewandt werden. Jedes Land kocht sein „Süppchen“ – einige Länder sind in der Vorbereitung, andere durch Wahlen „gelähmt“
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Fünf wichtige weitere Entscheidungen des EuGH des Jahres 2018
sind zu beachten. Es geht um Fragen des „Geheimwettbewerbs“ bei mehreren Angebote von zwei „Untergesellschaften“ eines international agierenden Versicherungsunternehmens und deren Ausschluss. Ferner betrifft eine weitere Entscheidung die Frage, ob „Strafen“ bei notwendiger Nachforderung wegen fehlerhafter Angebote vorgesehen werden dürfen, was das EuGH u.a. auch wegen der damit verbundenen Mehrarbeit etc. für zulässig hält. Eine weitere Entscheidung befasst sich der EuGH mit einer unzulässigen Direktvergabe ohne Ausschreibung bei Aufträgen über die Herstellung von Reisepässen mit Chip, Notpässen etc. und sieht darin einen Verstoß. Schließlich trifft der EuGH eine Entscheidung zur Zulassung als landwirtschaftlicher Betriebsberater und sieht darin keinen öffentlichen Auftrag, da sämtliche Bewerber nach einer Prüfung zugelassen werden. Schließlich liegt noch eine Entscheidung zur Unzulässigkeit von Schiedsgerichten in Investitionsschutzabkommen vor.
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Der Experte Prof. Dr. Harald Bartl befaßt sich nachfolgend mit einer Reihe von wichtigen Fragen:
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