Unzumutbare Risiken müssen im Vergabeverfahren gerügt werden – keine erfolgreiche Berufung im Zivilprozess
OLG München, Urt. v. 12.02.2019 - 9 U 728 / 18 - Vergütung für Bauleistungen - Ausbau der Bundesautobahn A 8 zwischen G. und A. - Zulässige Risikoübertragung, Planungsverantwortung, Bodenrisiko, Konzessionsvertrag (Vertrag sui generis mit werkvertraglichen Elementen – Dauerschuldverhältnis – sog.„A-Modell“ (Autobahn-Ausbau-Modell) im Rahmen einer sogenannten ÖPP (Öffentlich-Privaten-Partnerschaft) zugrunde, weshalb der Vertrag ... auch die Überschrift„Betreibermodell BAB A 8 West (A-Modell) U.-A.“ trägt. „Das genannte „A-Modell“ ist generell dadurch gekennzeichnet, dass ein privates Unternehmen für den Aus- oder Neubau und die Finanzierung eines Streckenabschnittes einer Bundesfernstraße verantwortlich ist und dieses Unternehmen (der Konzessionsnehmer) die Erhaltung und den Betrieb darüber hinaus für - in der Regel - 30 Jahre übernimmt. Die Refinanzierung erfolgt über die Einnahmen aus der LKW-Maut und gegebenenfalls einer Anschubfinanzierung.“ – Übernahme der Planungsrisiken im Vergabeverfahren – Unzumutbare Risiken hätten im Vergabeverfahren vor Zuschlag geltend gemacht werden müssen – keine Unangemessenheit der Vertragsklauseln i. S. d. § 307 f BGB – Klauseln halten einer Inhaltskontrolle stand.