Aktuelles EuGH, BGH, OLG, VK  - Rechtsprechung und Literatur  2021-2022

 

CitoExpert

Prof. Dr. Harald Bartl

Rechtsanwalt

 

Vergaberecht aktuell 2021/2022

  1. Wichtige Punkte des Vergaberechts 2021
  2. Stichworte von A - Z
  3. Übersicht EuGH-Rechtsprechung
  4. Übersicht BGH-Rechtsprechung
  5. Übersicht OLG-Rechtsprechung
  6. Literatur 2021/2022
  7. Kommentierungen

- Stand: 15. Februar 2022 -

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1. Wichtige Punkte 2021/22

 Übersicht

  1. Dringliche Beschaffung - Corona-Pandemie
  2. Vergabe im Unterschwellenbereich
  3. AGB und Vergaberecht
  4. Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren
  5. HOAI und Architekt
  6. Auslegung, Verhandlung, Aufklärung und Nachforderung
  7. Ausschluss
  8. Bau, Bauauftrag, Konzession, PPP
  9. Bestimmungsrecht und Markterkundung
  10. Eignung – Eignungskriterien
  11. IT-Beschaffungsfragen
  12. Leistungsbeschreibung
  13. Lose - Gesamtvergabe
  14. Nachforderung – Aufklärung
  15. Rüge – Antragsbefugnis – Interesse
  16. Vertragsschluss – Vertragsänderung
  17. Auftragswert – Schätzung
  18. Antragsbefugnis – Erkennbarkeit
  19. Beurteilungsspielraum – Anforderungen – Referenzen – herstellerbezogene Leistungsbeschreibung – Lose oder Gesamtvergabe
  20. Konzession – Dienstleistung
  21. Seminare

 Hinweis: Entscheidungen und Literatur werden hier nur verkürzt und schlagwortartig wiedergegeben. Weitere Einzelheiten sind nachfolgend unter „2. Stichworte von A-Z“ anzutreffen.

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  •  1. Dringliche Beschaffung - Corona-Pandemie
  • Entscheidungen:
  • OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote
  • OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 -  Verg 23 – 20 - „Individuelles Förderzentrum“ (SGB) – Aufhebung wegen Aufgabe des Beschaffungsbedarfes –
  • OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ –
  • Literatur:
  • Herrmann, Alexander, Ausnahmslosigkeit der Unwirksamkeitsfeststellung gem. § 135 Ab 1 GWB in der Corona-Pandemie?, VergabeR 2021, 13
  • Kühl, Christoph/ Wollert, Philipp, Öffentliches Auftragswesen und Covid-19 in Frankreich, VergabeR 6/2021, 666
  • Lausen, Irene / Müller, Jan Peter, Vergaberechtliche Möglichkeiten für Auftraggeber, Bieter und Auftragnehmer (bei Insolvenz des Auftragnehmers), NZBau 3/2021, 147
  • Müller, Jan Peter/ Schmitz, Daniel, Öffentliches Auftragswesen und Vergaberecht in  der Krise, NZI 19/2021,  811-816
  • Noch, Rainer, DNA gesucht, Vergabe Navigator 2/2021, 30 (Direktvergabe von Covid-19-Reihentests)
  • Roth, Frank/ Landwehr, Charlotte, 1 Kein „Freibrief“ für Direktvergaben bei  pandemiebedingtem Dringlichkeitsbedarf, NZBau 2021, 441
  • Knauff, Matthias, Ausnahmslosigkeit der Unwirksamkeitsfeststellung gem. § 135  Abs. 1 GWB in der Corona-Pandemie?, ZUR 4/2021, 218
  • Roth, Frank/ Landwehr, Charlotte, 1 Kein „Freibrief“ für Direktvergaben bei  pandemiebedingtem Dringlichkeitsbedarf, NZBau 2021, 441
  • Strömer, Jens, Vergaberechtliche Rahmenbedingungen bei der Beschaffung von  Masken als Schutz vor Infektionen, GPR 2021, 178
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
  •  
  • 2. Vergabe im Unterschwellenbereich
  • Rechtsprechung
  • KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2020 - 9 U 79 – 19 - Erd- und Abbrucharbeiten – Rechtsschutz unter Schwellenwert (im Streitfall verneint) – „zeitliche Reichweite“ vergabe- und zivilrechtlicher Beginn und Ende des Vergabeverfahrens (Aufhebung oder hier Zuschlag) – Mitteilungs- und Wartepflicht nach § 134 GWB unterhalb der Schwellenwerte in Berlin (anders im Landesrecht z. B. in Thüringen) und entsprechende Anwendung des § 135 GWB bzw. Unwirksamkeit im unterschwelligen Vergabeverfahren (Ausnahme bei hier nicht vorliegender Binnenmarktrelevanz) sowie Nichtigkeit –
  • OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände – Auftragswert nicht erreicht – Zeitpunkt der Schätzung: Tag der Absendung der Bekanntmachung und Wert des einzelnen Auftrags – Hinzurechnung anderer Aufträge nur nach § 3 Abs. 6 u. 7 VgV (aber keine Zusammenfassung zu Gesamtauftrag und Vorverlegung des Schätzungszeitpunktes) – Zweifel am Erreichen des Schwellenwerts treffen Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens –
  1. Literatur
  • Meckler, Markus,  Die Vergabe freiberuflicher Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte am Beispiel der Rechtslage in Bayern, NZBau 2021,  768
  • Csaki, Alexander/Kniha, Karoline, Ein Petitum für mehr effektiven Rechtsschutz bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes, ZfBR 2/2021, 138
  • Bühs, Jacob:, Geltung des Vergabeprimärrechts auch für Rettungsdienstvergaben!, NZBau 2021, 312
  • Schäffer, Rebecca/Voß, Jörg, Die Vergabe agiler Softwareprojekte unter Verwendung, von EVB-IT Vertragsmustern, Teil 1, VergabeFokus 6/2020, 2020, 2
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
  •  
  1. AGB und Vergaberecht
  • Hattig, Oliver/ Oest, Tobias, Die Preisgleitklausel in der Praxis, Vergabe Navigator 5/2021,  5
  • OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste –– fehlende Preisanpassungsklausel kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Bestimmungsrecht auch für Vertragsgestaltung):
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
  •  
  1. Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren
  • Rechtsprechung
  • BVerwG ,Urt. v. 15.12.2020 -10 C 24.19 OVG 12 B 8.17 – Zugang zu Vergabeunterlagen nach Zuschlag (verneint) - Anspruch auf Information trotz Vielzahl von Anträgen grundsätzlich bejaht – rechtswidrige Ablehnung der Information durch Auftraggeber (frühere Auskunftserteilungen, Rechtsmissbrauch und unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand) – aber kein Zugang zu Unterlagen über Ausschreibung und Vergabe eines Förderprogramms für die Luftfahrtforschung –- amtlicher Leitsatz: Das Informationsfreiheitsgesetz wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens nicht durch Vorschriften der Vergabeverordnung verdrängt. § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist eine Vertraulichkeitsregelung im Sinne von § 3 Nr. 4 IFG.
  • EuGH Urt. v. 07.09.2021 – C-927-19 - Vertraulichkeit von Bieterinformationen – Aktieneinsicht
  • OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit – siehe auch OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV –
  • VK Berlin, Beschl. v. 06.01.2021- VK - B 2 - 53 – 20 – Akteneinsicht – rechtliches Gehör (umfassende grundsätzliche Entscheidung) – Offenlegung und Geheimhaltungsinteresse – Abwägung (Beurteilungsspielraum) – „in camera-Verfahren“ – „multipolarer Konflikt“ - § 165 II GWB – Anordnung der eingeschränkten Akteneinsicht auf bestimmte Teile – grundsätzliche und ausführliche Auseinandersetzung zur Akteneinsicht
  • Literatur
  • Opheys, Sascha/ Tmimi, Selina, Das Recht auf Akteneinsicht im Vergabeverfahren ,VergabeR 2021, 426
  • Radu, Magnus, Akteneinsicht und Transparenz, VergabeFokus 5/2021, 18
  • Rosenkötter, Annette, Wissen ist Macht – Akteneinsicht bei der Überprüfung von Vergabeentscheidungen, NZBau 2/2021, 96
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
  •  
  1. HOAI und Architekt
  • Literatur
  • Ritter, Thomas, HOAI 2021 und laufende Architektenverträge, NZBau 3/2021, 161
  • Dörr, Alexander, Die Vergabe von Planungsleistungen unter der neuen HOAI; ZfBR 2021, 360
  • Hattig, Oliver/ Oest, Tobias, Die Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise  durch den Auftraggeber nach Wegfall der verbindlichen Preisspannen in der HOAI, ZfBR 2021, 364
  • Fuchs, Heiko/Berger, Andreas/ Seifert, Werner HOAI 2021 – Orientierendes zur Preisorientierung, NZBau 2021, 3 
  • Portz, Norbert, HOAI-Mindestsätze sind EU-rechtswidrig, Vergabe Navigator 2019, 5
  • Seifert, Werner, Zu den verschiedenen Facetten der Textform in der HOAI 2021, ZfBR 2021, 354
  • Stoye, Jörg/Schrammel, Florian, Die HOAI 2021 als flexibler Rechtsrahmen im Preis-  und Leistungswettbewerb um öffentliche Planungsaufträge, NJW 2021, 197
  • Dörr, Alexander, Die Vergabe von Planungsleistungen unter der neuen HOAI; ZfBR 2021, 360
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
  •  
  • 6. Ausschluss
  • Entscheidungen:
  • EuGH, Beschl. v. 24.03.2021, C - 771 – 19 – Nama – Architekt - technische Beratungsdienste für die Erweiterung der Athener Metro - Ausschluss vor der Vergabe – Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
  • EuGH, Schlussantrag v. 28.01.2021 -  C - 6 - 20 – SchlussA - Lieferung von Lebensmitteln für benachteiligte Personen in Estland – Tätigkeitsnachweis – berufliche Befähigung – ausländische Anbieter mit Zulassung in ihrem Mitgliedsstaat -
  • EuGH, Urt. v. 03.06.2021, C - 210 – 20 – Rad Service – Italien – automatischer Ausschluss (unzulässig)Tenor: Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU ... ist unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen der öffentliche Auftraggeber einen Bieter automatisch von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags auszuschließen hat, wenn ein Hilfsunternehmen, dessen Kapazitäten er in Anspruch nehmen möchte, eine wahrheitswidrige Erklärung zum Vorliegen rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilungen vorgelegt hat, ohne dem Bieter in einem solchen Fall vorschreiben oder zumindest gestatten zu dürfen, dieses Unternehmen zu ersetzen.
  • EuGH, Urt. v. 08.07.2021 - C - 295 – 20 – Abfallverbringung in andere Mitgliedsstaat - Unzulässigkeit der Ablehnung eines Angebots wegen fehlenden Nachweises der Erfüllung der Bedingung für die Ausführung des Auftrags zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots
  • BayObLG, Beschl. v. 09.04.2021 - Verg 3 – 21 – Objektschutz-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten -  fakultative  Ausschlussgründe  nach § 124 I Nr. 3 GWB müssen einer „schweren Verfehlung“ i.S.d. § 124 GWB nahe kommen - Abwerbungsversuche von Mitarbeitern nicht ausreichend
  • BayObLG, Beschl. v.24.06.2021 - Verg 2 – 21 – OPNV – Angebotsausschluss - Regionalbuslinienverkehr – Linienbündel – Vorlage an EuGH - Fragen: 1. Ist Art. 57 Abs. 4 Buchst. d) der Richtlinie 2014/24/EU dahingehend auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber über hinreichend plausible Anhaltspunkte für einen Verstoß der Wirtschaftsteilnehmer gegen Art. 101 AEUV verfügen muss? 2. Ist Art. 57 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU in dem Sinn als abschließende Regelung der fakultativen Ausschlussgründe auszulegen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 18 Abs. 1 dieser Richtlinie) – bei Abgabe weder eigenständiger noch unabhängiger Angebote – einer Zuschlagserteilung nicht entgegenstehen kann? 3. Ist Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU dahingehend auszulegen, dass er einer Erteilung des Zuschlags an Unternehmen entgegensteht, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und jeweils ein Angebot abgegeben haben?
  • OLG Celle, Beschl. v. 18.11.2021 - 13 Verg 6 -  21 - interaktive Tafeln für Schulen – kein Ausschluss -  keine Änderung der VU - Auslegung der Vergabeunterlagen-  keine Änderung der Vergabeunterlagen nach § 57 I Nr. 4 VgV
  • OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB - fehlendes Feststellungsinteresse bzw. fehlende Antragsbefugnis (Interesse am Auftrag
  • OLG München, Beschl. v. 29.01.2021- Verg 11 – 20 - Reinigungsleistungen für Gymnasien - Ausschlussentscheidung ohne vorherige Anhörung entgegen § 127 I Nr. 7 GWB
  • OLG Rostock, Beschl. v. 30.09.2021 - 17 Verg 3 – 21 – Abfalllogistikleistungen – ÖPP – Ausschluss nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV kann nicht ohne Weiteres erfolgen, wenn die Abweichung letztlich durch die Vergabestelle verursacht ist.
  • Literatur:
  • Koch, Moritz; Siegmund, Gabriela; Siegmund, Reinhard, Potenziale und Grenzen von  IT-Kooperationen in der öffentlichen Verwaltung, MMR 10/2021, 760
  • Noch, Rainer, (K)eine unlautere Abwerbung, Vergabe Navigator 5/2021, 26
  • Noch, Rainer, Der Ausschluss ist kein Automatismus, Vergabe Navigator 2/2021, 28 (VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.08.2020- 3 VK LSA 44/20 – Mindestlohn – Auskömmlichkeit – ungewöhnlich niedriger Preis)
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
  •  
  1. Bau, Bauauftrag, Konzession, PPP
  • Rechtsprechung
  • EuGH, Schlussantrag v. 21.01.2021, C - 721 - 19 und C - 722 – 19 – Sofortlotterien – wesentliche Änderung eines Konzessionsvertrags
  • EuGH, Urt. v. 17.12.2020 - C‑475-19P und C‑688-19P - Vermarktung von Bauprodukten - Rechtsmittel – Rechtsangleichung – Verordnung (EU) Nr. 305/2011 –
  • BayObLG, Beschl. v. 09.11.2021 - Verg 5 – 21 – Dienstleistungskonzession (Rettungswagen) – rechtliches Gehör –
  • OLG Rostock, Beschl. v. 30.09.2021 - 17 Verg 3 – 21 – ÖPP – Gründung einer ÖPP-Gesellschaft – Ausschreibungspflicht - Abfalllogistikleistungen
  • OLG Schleswig, Beschl. v. 16.09.2021 - 54 Verg 1 – 21 – Pachtvertrag – Konzession – Abgrenzung - Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung eines Café/Bistro
  • OLG Schleswig-Holstein,  Beschl. v. 09.12.2021 - 54 Verg 8 – 21 – Busverkehr – Statthaftigkeit – Antragsbefugnis - unzulässige Verlängerung
  • OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände etc. für Messe Bauleistung – auch abzugrenzen von Planung – Planung und Bau keine zusammenzurechnenden Lose (nicht gleichartig) – kein einheitlicher Auftrag
  • Literatur
  • Bock, Yves /Zons, Jörn, Rechtshandbuch Anlagenbau, Praxisfragen deutscher und internationaler Anlagenbauprojekte, C.H. Beck 2020
  • Braun, Christian, Konzessionen und Klimaschutz, NZBau 11/2021, 707
  • Deutscher Städte- und Gemeindebund - Konzession - Auslaufende Konzessionsverträge - Leitfaden für die kommunale Praxis In seiner mittlerweile vierten Auflage bietet die Handreichung "Auslaufende Konzessionsverträge – Ein Leitfaden für die kommunale Praxis" des Deutschen Städte- und Gemeindebundes eine Hilfestellung für Kommunen
  • Gehling, Christian/ Ott, Nicolas/ Lüneborg, Cäcilie, E-Procurement for PPPs and Concessions , CCZ 5/2021,    230-240
  • Kues, Jarl-Hendrik/Simlesa, Gabriela, Bau- oder Lieferauftrag? – Das ist hier die Frage!, NZBau 12/2020, 765-768 
  • Manzke, Simon, Die rechtlichen Kriterien für die Zuschlagsentscheidung im  Konzessionsvergaberecht, ZfBR 7/2021, 724
  • Noch, Rainer, Bauwerk Gras, Wann der Grünschnitt eine Bauleistung darstellt – eine  diffizile Abgrenzung, Vergabe Navigator 2021, 28
  • Vodă, Oana  Dragoș, Dacian,  Public Land Lease vs Works Concession,  In Search of a Silver Lining in the Case Law of the European Courts, EPPPL 2021, 270 - Vermietung/Verpachtung öffentlicher Flächen und einer Dienstleistungs- bzw. Baukonzession
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
  •  
  1. Bestimmungsrecht – Markerkundung
  • BayObLG, Beschl. v. 09.11.2021 - Verg 5 – 21 – Dienstleistungskonzession (Rettungswagen) – rechtliches Gehör - nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum
  • OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021, 19 Verg 2 – 21 - Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen – produktspezifische Ausschreibung ohne vorherige Markterkundung
  • OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT – „ Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung Beurteilungsspielraum –
  • VK Bund, Beschl.v.15.07.2021 - VK 2 – 73 – 21 – Grenzen der Losvergabe -  Fachlosvergabe - Abwägungsentscheidung - Markterkundung
  • Jentzsch, Laura/ Kirch, Thomas, Markterkundung – Raum für Erkenntnisse, Vergabe News 3/2021, 38
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
  •  
  • 9. Eignung – Eignungskriterien – Referenzen
  • Eignung
  • 1. Rechtsprechung 
  • EuGH, Beschl. v. 20.05.2021, C - 6 - 20 – Lebensmittelhilfe (Estland) - Eignung – Eignungsanforderungen - Nachweiszeitpunkt - Auftragnehmer aus anderem Mitgliedstaat -
  • OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - Eignung – Formblatt 124 – „0“-Umsatz – Geschäftsjahre -
  • OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Eignung – Interesse am Auftrag
  • VK Bund, Beschl. v. 30.06.2021 - VK 1 - 58 – 21 – Planung Wehrersatzbauten – Eignung – versteckte Eignungskriterien -
  • OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB II – Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen
  • OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Eignungsleihe
  • OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV – Eignungsleihe
  • 2. Literatur
  • Schneevogl, Kai-Uwe, Eignungsprüfung bei „Newcomern“ – Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Auftraggeber , NZBau 8/2021,  588-592
  • Barth, Sibylle/ Bar, Hendrik von, Eigenerbringung als vergaberechtliche Anforderung  im ÖPNV,  NZBau 8/2021,    504-509
  • Referenzen
  • BayObLG, Beschl. v. 09.11.2021 - Verg 5 – 21 – Dienstleistungskonzession (Rettungswagen) – Referenz – vergleichbare Leistungen
  • OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ – fehlende „Referenzen“ – Interesse am Auftrag
  • OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV – Referenzen – Dienstleistungen
  • VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial – Rahmenvertrag – Katalog - Referenzen – Punchout-Katalog
  • VK Lüneburg, Beschl. v. 13.10.2020 -  VgK - 36 – 2020 – interaktive Display-Tafelsysteme - Rahmenvereinbarung für die Lieferung, die Installation und den Service von interaktiven Display-Tafelsystemen für Schulen - Abnahmemenge von 800 bis 1 200 Display-Tafelsystemen – intransparente Referenzanforderungen – Änderung der unzulässige Eignungsanforderungen – Grundsätze für die Vergleichbarkeit der Referenzen
  •  Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
  •  
  • 10. IT-Beschaffungsfragen
  • Rechtsprechung
  • OLG Düsseldorf, Beschl. v.29.03.2021 -  Verg 9 – 21 – IT - Programmierung von System- und Anwendersoftware – Fahrradabstellung – Eignung im Teilnahmewettbewerb – kein Ausschluss - Akteneinsicht in Referenzen – abgelehnt
  • OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote – Corona – Dringlichkeit
  • OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB II – unzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen
  • OLG Düsseldorf, Beschl.v.03.02.2021 - Verg 25 – 18 – IT - Software für Einsatzleitsystem für Feuerwehr- und Rettungsleitstelle – Ausnahme nach § 108 VI GWB – Kooperation -– Entgelt 
  • EuG, Urt. v. 01.12.2021 - T - 546 – 20 – Spezifikation etc. und 3.-Ebene-Unterstützung von IT-Plattformen – erfolgreiche Klage auf Nichtigerklärung nach Art. 263 AEUV  – ungewöhnlich niedriger Preis – Aufklärungspflichten
  • OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021, 19 Verg 2 – 21 - Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen – Leistungsbeschreibung - produktspezifisch
  • OLG Celle, Beschl. v. 18.11.2021 - 13 Verg 6 -  21 – interaktive Tafeln für Schulen – Leistungsbeschreibung – Ausschluss - Änderung der Vergabeunterlagen
  • VK Lüneburg, Beschl. v. 13.10.2020 -  VgK - 36 – 2020 – interaktive Display-Tafelsysteme - Rahmenvereinbarung für die Lieferung, die Installation und den Service von interaktiven Display-Tafelsystemen für Schulen - Abnahmemenge von 800 bis 1 200 Display-Tafelsystemen – intransparente Referenzanforderungen – Änderung der unzulässige Eignungsanforderungen – Grundsätze für die Vergleichbarkeit der Referenzen
  • Literatur
  • Ahlers, Moritz/ Böhme, Jonas Benedikt, Die Inhouse-Fähigkeit von Konstellationen  mittelbarer gemeinsamer Kontrolle am Beispiel interkommunaler IT-Dienstleister, NZBau 2021, 433
  • Geiger, Inke, Agile Projekte – lässt sich Flexibilität ausschreiben?, VergabeFokus 5/2020, 7
  • Koch, Moritz Philipp/Siegmund, Gabriela/ Siegmund, Reinhard, Bedeutung von Change Requests in IT-Projekten, MMR 2/2021, 107
  • Schippel, Robert, Leistungsbeschreibung 2.0 am Beispiel der agilen Entwicklung von, Micro-Services, ITRB 1/2021,19
  • Schulz, Sönke, Der FIT-Store, Die Nachnutzung von Online-Diensten als Ausnahme  vom Vergaberecht , VergabeR 5/2021, 544-551
  • Schäffer, Rebecca/Voß, Jörg, Die Vergabe agiler Softwareprojekte unter Verwendung, von EVB-IT Vertragsmustern, Teil 1, VergabeFokus 6/2020, 2
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
  1. Leistungsbeschreibung
  •  Rechtsprechung
  • OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Leistungsbeschreibung - Funktionale Leistungsbeschreibung – Konzepte - Leistungsbeschreibung – produktspezifisch – Auslegung
  • OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021, 19 Verg 2 – 21 - Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen – zulässige produktspezifische Ausschreibung von iPads - Vorgabe eines Herstellers - Beurteilungsspielraum - Markterkundung nicht erforderlich - Darlegungslast
  • Literatur
  • Bolz, Stephan, Die kalkulatorisch unklare statt lückenhafte Leistungsbeschreibung - Ein Plädoyer für begriffliche Klarheit, NZBau 2/2021, 83
  • Kulartz, Hans-Peter/ Weidemann, Daniel, Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit funktionaler Ausschreibungen, NZBau 9/2021,  571-579
  • Noch, Rainer, Form follows function, Vergabe Navigator 2021, 26 – zu Merkmal „nutzerfreundliche Bedienung“ in Leistungsbeschreibung - Vergabekammer des Bundes (VK 1 84/20, vom 11.11.2020 und VK 1-47/15, vom 26.06.2015)
  • Pfannkuch, Benjamin, Zu den Anforderungen an den Vergabemerk bei einer produktscharfen Ausschreibung und der Möglichkeit der Heilung von  Dokumentationsmängeln, ZfBR 1-2021, 39 (zu OLG Celle vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 - digitale Meldeempfänger, DME, Feuerwehr)
  • Schippel, Robert, Leistungsbeschreibung 2.0 am Beispiel der agilen Entwicklung von Micro-Services, ITRB 1/2021,19
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
  •  
  1. Lose - Gesamtvergabe
  • OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste -  Lose - Losaufteilung nicht von Amts wegen aufzugreifen, auch von Auftraggeber erläutert – Kostenentscheidung
  • VK Bund, Beschl.v.15.07.2021 - VK 2 – 73 – 21 – Grenzen der Losvergabe – Gesamtvergabe von Ingenieursprüfleistungen und Verkehrssicherungsdienstleistungen bei Bauwerksprüfleistungen Lose – OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste -  Lose -- Losaufteilung nicht von Amts wegen aufzugreifen, auch von Auftraggeber erläutert
  • VK Bund, Beschluss vom 02.06.2021, VK 2 - 47 - 21 – Beschaffungsberatung (ohne Rechtsberatung) keine Rechtdienstleistung (RDG) - Lose – technische und rechtliche Beratung
  • Delcuvé, Frederic, Remis im Vergabeverfahren – Losverfahren als Entscheidungsmittel? ,NZBau 10/2021, 649
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
  •  
  1. Preise – Preisprüefung - Aufgreifschwell
  • Rechtsprechung
  • BayObLG, Beschl. v. 09.04.2021 - Verg 3 – 21 – Objektschutz-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten - Preisprüfung – Nachforderung Preisblatt - Aufklärung bei ungewöhnlich niedrigem Angebot
  • OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste –– Preisanpassungsklausel – Bestimmungsrecht - Verhältnismäßigkeit - fehlende Preisanpassungsklausel kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Bestimmungsrecht auch für Vertragsgestaltung)
  • OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.2021 -  Verg 13 / 21 – Brückenbauauftrag – Preisprüfung – Zulässigkeit – Nachforderung -
  • OLG Rostock, Beschl. v. 03.02.2021 - 17 Verg 6 – 20 - Planungsleistungen für die Erschließung – Bekanntmachung der Zuschlagskriterien ohne Umrechnungsformel zulässig
  • OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV – unzureichende Preisprüfung – Aufgreifschwelle nicht erreicht - Aufhebung der VK-Entscheidung -   Zuschlagskriterien: „in Summe am wirtschaftlichsten“ = niedrigster Wertungspreis
  • EuG, Urt. v. 01.12.2021 - T - 546 – 20 – Spezifikation etc. und 3.-Ebene-Unterstützung von IT-Plattformen – erfolgreiche Klage auf Nichtigerklärung nach Art. 263 AEUV  – ungewöhnlich niedriger Preis – Feststellung – Aufklärungspflichten etc.
  • VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial – Rahmenvertrag – Katalog - Wertungskriterium Preis: Schwerpunkt der Preisprüfung auf sog. Kernsortiment <63 „Highrunner“-Büroartikel> und „eher grobe Sichtung des Randsortiments“) –– kein spekulatives bzw. unauskömmliches Angebot (Aufgreifschwelle nicht erreicht)
  • VK Bund, Beschl. v. 30.06.2021 - VK 1 - 58 – 21 – Planung Wehrersatzbauten - Preis-Leistungsverhältnis – keine Aushebelung der Wertungsmethodik „Von einer „völligen“ Entwertung des Preisanteils von 30% im Verhältnis zur Qualitätsbewertung mit 70% kann vorliegend nicht gesprochen werden.“ –
  • Literatur
  • Preiswertung - Theis, Stefanie/ Strauß, Katharina, Preiswertung bei Planungsvergaben , ZfBR 6/2021,  631-634
  • Hattig, Oliver/ Oest, Tobias, Die Preisgleitklausel in der Praxis, Vergabe Navigator 5/2021,  5
  • Lindner, Markus, Ist es rechtlich zulässig, den Preis als Zuschlagskriterium bei der Vergabe von Architekten-und Ingenieurleistungen mit 50 oder mehr Prozent zu  gewichten?, ZfBR 7/2021, 714
  • Noch, Rainer, Der Ausschluss ist kein Automatismus, Vergabe Navigator 2/2021, 28 (VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.08.2020- 3 VK LSA 44/20 – Mindestlohn – Auskömmlichkeit – ungewöhnlich niedriger Preis)
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
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  1. Rüge – Antragsbefugnis – Interesse
  • OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2021 -  13 Verg 2 -  21 – Postdienste – Bestandskraft von Entscheidungen der Vergabekammer - §§ 160 II, 168 I S. 1 Rüge – Bestandskraft der VK
  • OLG Rostock, Beschl. v. 30.09.2021 - 17 Verg 3 – 21 – Abfalllogistikleistungen – Rüge – Kenntnis – Präklusion - Antragsbefugnis wegen Nichteinhaltung des  „Mindestmaßes an Substantiierung“ und fehlender Angabe der Herkunft der  Erkenntnisse – reine Vermutungen, willkürlich, ins Blaue Behauptungen  oder ohne weiteren Tatsachenvortrag
  • VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial – Rahmenvertrag – Katalog - Rüge – Erkennbarkeit- Antragsbefugnis – Präklusion
  • OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV – Rüge – Substantiierung
  • VK Bund, Beschl. v. 30.06.2021 - VK 1 - 58 – 21 – Planung Wehrersatzbauten - Rügen – unberechtigte Rügen
  • Antweiler, Clemens, Neues zur Rügeobliegenheit und zu öffentlich-rechtlichen Marktzugangsbeschränkungen, NZBau 12/2020, 761 (zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.10. 2020 - Verg 36/19 – ÖPP)
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
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  1. Schadensersatz
  • Schadensersatz – Zivilrecht – Berechnung - OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.06.2021 -  1 U 203 – 20 – Schadensersatz der öffentlichen Hand nach Kfz-Unfall auf Autobahn - Beseitigung des Schadens durch Auftragnehmer des Auftraggebers entsprechend vergebenem Auftrag
  • Dreher, Meinrad/ Engel, Lasse, Vergaberechtliche Selbstreinigung und  kartellrechtliche Schadensersatzklagen - Teil 2, WuW 2020,  457
  • Römling, Dominik, Zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 280 I Satz 2 BGB in  Bezug auf kartellvergaberechtliche Schadensersatzansprüche, VergabeR 2021, 34
  • Randhahn, Heiko, Vergabeverzögerung, Abschied vom vergaberechtlichen Ansatz, NZBau 2021, 14 (zu BGH, Urt. v. 3.7.2020 - VII ZR 144 – 19) - Schadensersatz – Vergabe an Dritten – Aufhebung -
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
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  1. Vertragsschluss – Vertragsänderung – Zuschlag
  • OLG Brandenburg, Urt. v. 16.06.2021 - 11 U 16 – 18 - Sicherheits- und Gesundheitskoordination eines Flughafens – Vertragswirksamkeit - §§ 134, 138 BGB - wirksame Auftragserteilung ohne wettbewerbliche Vergabe – kein Verstoß gegen §§ 134 bzw. 138 BGB –
  •  Randhahn, Heiko, Vergabeverzögerung, Abschied vom vergaberechtlichen Ansatz, NZBau 2021, 14 (zu BGH, Urt. v. 3.7.2020 - VII ZR 144 – 19)
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
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  1. Auftragswert – Schätzung
  • OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 5 – 21 – Verpflegungsleistungen – Gegenvorstellung etc.– BerichtigungsantragAnhörungsrüge - Auftragswertschätzung 
  • OLG Schleswig-Holstein,  Beschl. v. 09.12.2021 - 54 Verg 8 – 21 – Busverkehr – Statthaftigkeit – Antragsbefugnis - unzulässige VerlängerungAuftragswert - Begründetheit wegen nach § 135 II GWB unwirksamen Auftrags durch einvernehmliche Durchführung mit wesentlichen Vertragsänderungen ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 GWB – unzulässige wesentliche Verlängerung der Verträge mit befristeter Laufzeit um zwei Jahre  (20 % der  bisherigen Vertragszeit von 10 Jahren als „erhebliche Ausweitung“ (vgl. § 132 III GWB) – Unwirksamkeit nach § 135 I GWB   durch selbständigen vergaberechtsrelevanter Beschaffungsvorgang (ausreichend mündliche, konkludente oder nach einer überwiegenden Lebenswahrscheinlichkeit vorliegende Beauftragung auch dann, „wenn Auftraggeber und Auftragnehmer einen Beschaffungsvorgang übereinstimmend irrtümlich von einem früher abgeschlossenen und bei zutreffender Würdigung beendeten Vertrag für gedeckt halten und die Vertragsleistungen weiterhin erbringen.“ – umfangreiche Ausführungen zur Auslegung des Vertragsgegenstandes – Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I, II GWB innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Vertragsschluss (hier gegeben) – Kostenentscheidung (Gesamtschuldner der unterliegenden Beteiligten nach §§ 175 II, 71 GWB.
  • OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände – Auftragswert nicht erreicht – Unzulässigkeit - keine Einrechnung der Projektsteuerungs- und Planungsleistungen – Bauleistung - Planung und Bau keine Lose (nicht gleichartig) – mehrere Gebäude und unabhängige NutzungAuftragswert ohne Sicherheitszuschläge – ohne Kosten für Baustrom und – wasserZeitpunkt der Schätzung Tag der Absendung der Bekanntmachung und Wert des einzelnen Auftrags – Hinzurechnung anderer Aufträge nur nach § 3 Abs. 6 u. 7 VgV (aber keine Zusammenfassung zu Gesamtauftrag und Vorverlegung des Schätzungszeitpunktes) – Zweifel am Erreichen des Schwellenwerts treffen Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens - Modernisierung etc. des Messegeländes einerseits und Vorhaben Neubau etc. des Kongresszentrums andererseits (funktionale Betrachtung): „Ein einheitlicher Auftrag ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der eine Teil ohne den anderen keine sinnvolle Funktion zu erfüllen vermag.“ (hier verschiedene Aufträge) – Komplexe (Messe – Kongresszentrum) getrennt funktional nutzbar Heilung der nicht ordnungsgemäßen Dokumentation im Beschwerdeverfahren durch die Übergabe von Unterlagen (Vorlage und Erstellung der Kostenberechnung vor  Vergabeverfahren – Ausschluss der Manipulation – Prüfung durch Zuwendungsbehörde) – Unschädlichkeit der europaweiten Ausschreibung – eingeschränkte Prüfung der realistischen, vollständigen und objektiven Prognose durch im Nachprüfungsverfahren auf Nachvollziehbarkeit und Plausibilität:Beurteilungsspielraum“ – bei fehlerhafter Schätzung eigene „Nachschätzung“ durch Prüfungsinstanz (VK, OLG) - Kostenberechnung durch Architekten: realistische Schätzung der voraussichtlichen Baukosten – keine Beurteilungsfehler (sachfremde Erwägungen, Überschreiten der Beurteilungsgrenzen nicht erkennbar) – fehlender Sicherheitszuschlag hier unschädlich – Berücksichtigung zu erwartender Preissteigerungen und bei nicht vollständigem Feststehen der Bauleistung wegen noch zu vergebender  Planungsleistungen für den Bau (hier abgeschlossen) - Optionen nicht vereinbart – Aufnahme von Baustrom und –wasser in Kostenschätzung als Lieferung des Auftraggebers: Ergänzung durch Schätzung der nachprüfenden Stelle (Senat) – keine Berücksichtigung bei der Schätzung der für den Bauauftrag anfallenden Bauherrenkosten, Kosten für Projektplanung, sonstige Nebenkosten, Rechtsberatung, Planungsleistungen (hier getrennte Vergabe, keine Zusammenrechnung)
  • OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände – Schätzung – Zeitpunkt – Auftragswert nicht erreichtZeitpunkt der Schätzung Tag der Absendung der Bekanntmachung und Wert des einzelnen Auftrags – Hinzurechnung anderer Aufträge nur nach § 3 Abs. 6 u. 7 VgV (aber keine Zusammenfassung zu Gesamtauftrag und Vorverlegung des Schätzungszeitpunktes) – Zweifel am Erreichen des Schwellenwerts treffen Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens –
  •  OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände – Auftragswert nicht erreichtSchätzung durch VK oder OLG  - bei fehlerhafter Schätzung eigene „Nachschätzung“ durch Prüfungsinstanz (VK, OLG) - Kostenberechnung durch Architekten: realistische Schätzung der voraussichtlichen Baukosten – keine Beurteilungsfehler (sachfremde Erwägungen, Überschreiten der Beurteilungsgrenzen nicht erkennbar) – fehlender Sicherheitszuschlag hier unschädlich – Berücksichtigung zu erwartender Preissteigerungen und bei nicht vollständigem Feststehen der Bauleistung wegen noch zu vergebender  Planungsleistungen für den Bau (hier abgeschlossen) - Optionen nicht vereinbart – Aufnahme von Baustrom und –wasser in Kostenschätzung als Lieferung des Auftraggebers: Ergänzung durch Schätzung der nachprüfenden Stelle (Senat) – keine Berücksichtigung bei der Schätzung der für den Bauauftrag anfallenden Bauherrenkosten, Kosten für Projektplanung, sonstige Nebenkosten, Rechtsberatung, Planungsleistungen (hier getrennte Vergabe, keine Zusammenrechnung)
  • Auftragswert – Landesrecht - Müller, Anne/ Ünal, Tolga, Landesrechtliche Regelungen zu den vergaberechtlichen Wertgrenzen, VergabeNews 9/2021,150-155
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
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  1. Antragsbefugnis – Erkennbarkeit
  • OLG Schleswig-Holstein,  Beschl. v. 09.12.2021 - 54 Verg 8 – 21 – Busverkehr – Statthaftigkeit – Antragsbefugnis (Interesse am Auftrag, drohender Schaden durch de-facto-Vergabe)
  • OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Antragsbefugnis – Drittplatzierter – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde – Aufgreifschwelle – Selbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher – Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit – siehe auch OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV –
  • OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 -  Verg 23 – 20 - „Individuelles Förderzentrum“ (SGB) – bejahte Antragsbefugnis (Rüge - Verletzung der Begründungspflicht nach § 63 Abs. 2 S. 1 GWB und der Dokumentationspflicht nach § 8 Abs. 2 S. 1 und S. 2 Nr. 8 VgV) -  Verschlechterung der Zuschlagschancen und Schaden nicht offensichtlich ausgeschlossen – Verletzung der Dokumentationspflicht  (fehlend bzw. mangelhaft) - nur bei möglicher Auswirkung auf die Rechtsstellung der Bieter
  • OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 - Antragsbefugnis - Gewährung einer sog. zweiten Chance  - Einkauf und Implementierung von Software – aus der Entscheidung: „... die Antragsbefugnis ist unter dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit der Gewährung einer sog. zweiten Chance (vgl. grundlegend: BGH, Beschlüsse vom 26.9.2006 - X ZB 14/06 - Polizeianzüge und vom 10.11.2009 - X ZB 8/09 - Endoskopiesystem) für solche Rügen zu bejahen, deren Behebung eine (teilweise) Aufhebung des bisherigen Vergabeverfahrens oder die Untersagung der Zuschlagserteilung erforderten und damit der Antragstellerin die Möglichkeit eröffnete, sich - im Fall fortbestehender Beschaffungsabsicht des Antragsgegners - durch ein neues Angebot am Vergabeverfahren zu beteiligen. So liegt der Fall in Bezug auf die Rüge der Unverhältnismäßigkeit der Eignungsanforderungen. Denn deren Behebung setzt ein Zurückversetzen des bisherigen Vergabeverfahrens auf die (Neu-)Bestimmung der Eignungskriterien voraus und eröffnet der Antragstellerin damit die Möglichkeit, sich im Fall fortbestehender Beschaffungsabsicht des Antragsgegners durch ein neues Angebot am Vergabeverfahren zu beteiligen.“
  • OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB IIAntragsbefugnis – unzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen und Wettbewerbsbeschränkung - §§ 160 III  Nr. 3, 97 I S. 2, 122 IV S. 1 GWB - Antragsbefugnis („Gewährung einer sog. zweiten Chance“) - keine Präklusion (keine Erkennbarkeit): “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen ... Es ergibt sich ... nicht, dass ... erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. ... Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen.“
  • OLG Rostock, Beschl. v. 30.09.2021 - 17 Verg 3 – 21 – Abfalllogistikleistungen – ÖPP – verbunden mit Beteiligung des privaten Partners am gemeinsamen Unternehmen mit 49 % als ÖPP - Antragsbefugnis - amtliche Leitsätze:1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis und zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags bei Behauptungen „ins Blaue hinein“. -  erfolglose Rügen der Wertung  (fehlende Antragsbefugnis wegen Nichteinhaltung des  „Mindestmaßes an Substantiierung“ und fehlender Angabe der Herkunft der  Erkenntnisse –reine Vermutungen, willkürlich, ins Blaue Behauptungen  oder ohne weiteren Tatsachenvortrag nicht ausreichend: „ ... das Angebot des ... Konkurrenten sei nicht wertungsfähig oder diesem Bieter fehle die notwendige Eignung... “ - Antragsbefugnis hinsichtlich der Wertung nach Ergänzung nach Akteneinsicht in Angebot des Konkurrenten zum Fahrzeugverbrauch (unzulässiges Nachreichen und 0-Punkte Wertung) - allerdings Unbegründetheit (keine Änderung 2. verbindlichen Angebots oder  unzulässiges Nachreichen sowie auch Erläuterung der Unklarheit in zulässigem Aufklärungsgespräch  - Zulässigkeit der Rüge des Konzepts zum Aufbau von Gewerbegeschäft, aber Unbegründetheit infolge Auslegung der  Vergabeunterlagen nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB (objektive Sicht der potentiellen Bieter - zulässige wirtschaftliche Betätigung außerhalb des Landkreises als Annextätigkeiten – Zulässigkeit, aber Unbegründetheit der Wertung (Fahrzeugverbrauch) sowie im Übrigen  auch keine Änderung der Wertungsreihenfolge und damit kein Schaden – keine erfolgreiche Rüge von Verfahrensfehlern – keine Konzession - Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens als öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP beziehungsweise PPP)  nur insoweit ausschreibungspflichtig bei Vorliegen eines unteilbaren Ganzes mit dem öffentlichen Auftrag – Präklusion der Rüge der Verhandlungsrunde nur unter Beteiligung der Beigeladenen“ wegen „(Folge-) Fehlers“ – auch keine Änderung der Wertungsreihenfolge –
  • OLG Schleswig, Beschl. v. 16.09.2021 - 54 Verg 1 – 21 – Antragsbefugnis –Pachtvertrag – Konzession – Abgrenzung öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung eines Café/Bistro -  Antragsbefugnis – Cafe-Bistro - Beschwerde zulässig und begründet  - keine Dienstleistungskonzession, sondern reiner Miet- bzw. Pachtvertrag einschließlich der Verlängerung des Mietvertrags (keine „Beschaffung“ - im Einzelnen: keine Versorgung der Badegäste, sondern der Besucher mit Kaffee und Kuchen - reiner Pachtvertrag – umfangreiche Ausführungen) – wirksamer Abschluss der Verträge durch Bevollmächtigten – keine Leistungen für den Verpächter – im Übrigen auch fehlende Antragsbefugnis wegen fehlender schlüssiger Darlegung des Interesses an einer Dienstleistungskonzession sowie der erforderlichen eigenen Leistungsfähigkeit bzw. der eignungsleihenden Unternehmern (ausführliche Behandlung des „eigentlichen“ (?) Geschäftsbetriebs: “Vorratsgesellschaft“ – keine Tätigkeit in Gastronomie etc.) – ferner keine schlüssige Darlegung der Leistungswilligkeit
  • OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 - Einkauf und Implementierung von Software – Erkennbarkeit von Tatsache und Rechtsverstoß -aus der Entscheidung: „§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB setzt neben der Erkennbarkeit der Tatsache eine Erkennbarkeit des Rechtsverstoßes voraus. Diese ist auch auf die rechtliche Bewertung der Tatsachen als Vergaberechtsverstoß zu beziehen. "Erkennbar" i, S. v. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB sind nur solche Verstöße, die laienhaft und ohne Anwendung juristischen Sachverstands ins Auge fallen; übersteigerte tatsächliche und rechtliche Anforderungen dürfen diesbezüglich nicht an einen Bieter gestellt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 30/11). Maßstab ist ein durchschnittlicher fachkundiger Bieter, der die übliche Sorgfalt anwendet. Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen (Senat, Beschluss vom 11.4.2017 - 11 Verg 4/17 Rn. 60; OLG Rostock, Beschluss vom 21.1.2019 - 17 Verg 8/18 Rn. 20, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.5.2019 - VII Verg 47/18 Rn. 68, zit. nach juris). - “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen (Senat, Beschluss vom 11.4.2017 - 11 Verg 4/17 Rn. 60; OLG Rostock, Beschluss vom 21.1.2019 - 17 Verg 8/18 Rn. 20, ...  OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.5.2019 - VII Verg 47/18 Rn. 68... Es ergibt sich ...  nicht, dass für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. Diese Wertung ist keine solche, die laienhaft und ohne Anwendung juristischen Sachverstands ins Auge fällt. Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen).“
  • VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial – Erkennbarkeit – Verstoß - Rahmenvertrag – Katalog - Antragsbefugnis – Präklusion (<nicht vorliegende> unzulässige de-facto-Vergabe des „Randsortiments“) - Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes durch „durchschnittlichen Bieter bei Durchsicht etc. der Vergabeunterlagen ohne anwaltliche Hilfe –
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
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  1. Beurteilungsspielraum - Anforderungen – Referenzen – herstellerbezogene Leistungsbeschreibung – Lose oder Gesamtvergabe
  • OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT Beurteilungsspielraum – Anforderungen - „Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – Erforderlichkeit der Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-) Aufstellung der Eignungsanforderungen
  • BayObLG, Beschl. v. 09.11.2021 - Verg 5 – 21 – Dienstleistungskonzession (Rettungswagen) – Beurteilungsspielraum Vergleichbarkeit – Referenzen („vergleichbare Leistungen“ – nur eingeschränkter Beurteilungsspielraum des Auftraggebers) – amtlicher Leitsatz: 1. Art. 103 Abs. 1 GG erfasst nicht das rechtliche Gehör im Verfahren vor der Vergabekammer. Maßgeblich ist insoweit das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleistete Grundrecht auf ein faires Verfahren. 2. Die aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage steht der Berücksichtigung des angegriffenen Verwaltungsakts im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nicht entgegen. 3. Das Verlangen nach Referenzprojekten für „vergleichbare“ Leistungen bedeutet nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein müsste. Vielmehr genügt es, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. 4. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz kommt der Vergabestelle ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.
  • OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021, 19 Verg 2 – 21 - Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen – Beurteilungsspielraum – herstellerbezogene Leistungsbeschreibung  - Ergebnis der summarischen Bewertung im Eilverfahren in der Sache ohne Erfolgsaussicht: „Der Senat hält die Ausführungen der Vergabekammer, mit der diese einen Verstoß des Auftraggebers gegen § 31 Abs. 6 VgV verneint hat, für überzeugend. ... Dem Interesse des Auftraggebers an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist deshalb der Vorrang zu gewähren. ... Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist voraussichtlich unbegründet. Nach dem vorliegenden Sach- und Streitstand ist davon auszugehen, dass die Antragstellerin durch die produktspezifische Ausschreibung von iPads nicht in ihren Rechten verletzt ist, vielmehr die Ausschreibung aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt ist. .... Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert .... Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Einschätzung, ob die Vorgabe eines bestimmten Herstellers gerechtfertigt ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Die Entscheidung muss aber nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein; wenngleich eine vorherige Markterkundung nicht erforderlich ist. Die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber ....  Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die produktspezifische Ausschreibung von iPads unter den vorliegenden Bedingungen voraussichtlich als gerechtfertigt anzusehen.
  • VK Bund, Beschl.v.15.07.2021 - VK 2 – 73 – 21 – Beurteilungsspielraum – Lose oder Gesamtvergabe -  Grenzen der Losvergabe - zusammenfassende Vergabe von Ingenieursprüfleistungen und Verkehrssicherungsdienstleistungen bei Bauwerksprüfleistungen (Überwachung von Ingenieursbauten) - Einzellose für Einzelmaßnahmen, aber keine weitergehende Unterteilung in Fachlose für Ingenieursprüfleistungen einerseits und Verkehrssicherungsdienstleistungen andererseits – insofern berechtigte Unterlassung der Losaufteilung – aus der Entscheidung: „Die Fachlosvergabe bildet gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den gesetzlichen Regelfall. Kann die benötigte Leistung grundsätzlich auch in Form einer Losvergabe erbracht werden, ist zu prüfen, ob von einer losweisen Vergabe ausnahmsweise abgesehen werden kann, weil wirtschaftliche oder technische Gründe dies nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB erfordern. Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange. Dabei müssen die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 – VII-Verg 66/18 m.w.N.; s.a. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012 – Verg 52/11). Bei der Abwägungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers über eine Gesamtvergabe ist diesem ein Beurteilungsspielraum eröffnet, der von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die Entscheidung auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung beruht und frei von Beurteilungsfehlern getroffen wurde (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018 – 11 Verg 4/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016 – VII-Verg 47/15). Nach diesen Maßstäben ist die von der Ag getroffene Entscheidung, keine weitergehende Unterteilung der 11 Teillose in gesonderte Fachlose für Ingenieursprüfleistungen und darauf bezogene Verkehrssicherungsdienstleistungen vorzunehmen, nicht zu beanstanden. Die Ag hat sich ausweislich des Vergabevermerks mit der Möglichkeit einer weiteren Fachlosvergabe konkret auseinandergesetzt und die zusammenfassende Vergabe von Ingenieursprüfleistungen und Verkehrssicherungsdienstleistungen eingehend begründet. ...“ – es folgt ausführliche Einzelfallbegründung.
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
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  • 20. Konzession – Dienstleistung
  • Rechtsprechung
  • EuGH, Schlussantrag v. 21.01.2021, C - 721 - 19 und C - 722 – 19 – Sofortlotterien – wesentliche Änderung eines Konzessionsvertrags
  • OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr Dienstleistungsauftrag – Zulässigkeit und Begründetheit infolge vorhandener technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit –– Empfängerhorizont: Dienstleistungsauftrag <vergaberechtlicher Begriff> als Referenz <§ 103 GWB>) – ausführliche Kostenentscheidung etc. – vgl. auch OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz –
  • BayObLG, Beschl. v. 09.11.2021 - Verg 5 – 21 – Dienstleistungskonzession (Rettungswagen) –
  • OLG Schleswig, Beschl. v. 16.09.2021 - 54 Verg 1 – 21 – Pachtvertrag – Konzession (verneint) –Bewirtschaftung eines Café/Bistro -  reiner Miet- bzw. Pachtvertrag einschließlich der Verlängerung des Mietvertrags (keine „Beschaffung“) – ferner keine schlüssige Darlegung der Leistungswilligkeit
  • Literaturhinweise
  • Bayer, Dieter/ Feldmann, Benjamin/ Wieberneit, Christian, Die  Dienstleistungskonzession als Zugang zum Sondervergaberecht der VO,EG.  1370/2007, VergabeR 2021, 415
  • Braun, Christian, Konzessionen und Klimaschutz, NZBau 11/2021, 707
  • Gehling, Christian/ Ott, Nicolas/ Lüneborg, Cäcilie, E-Procurement for PPPs and Concessions , CCZ 5/2021,    230-240
  • Hagenbruch, Tim, Das Verhältnis von Beihilfen- und Vergaberecht, unter besonderer Berücksichtigung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, Nomos 2020
  • Leitfaden für die kommunale Praxis" des Deutschen Städte- und Gemeindebundes eine Hilfestellung für Kommunen, die im Rahmen der Neukonzessionierung im Strom- und Gasbereich die Frage nach einer (Re-)Kommunalisierung des Netzes stellen.
  • Manzke, Simon, Die rechtlichen Kriterien für die Zuschlagsentscheidung im  Konzessionsvergaberecht, ZfBR 7/2021, 724
  • Noch, Rainer, Bauwerk Gras, Wann der Grünschnitt eine Bauleistung darstellt – eine  diffizile Abgrenzung, Vergabe Navigator 2021, 28
  • Vodă, Oana  Dragoș, Dacian,  Public Land Lease vs Works Concession,  In Search of a Silver Lining in the Case Law of the European Courts, EPPPL 2021, 270 - Vermietung/Verpachtung öffentlicher Flächen und einer Dienstleistungs- bzw. Baukonzession
  • Weng, Nils-Alexander,  Die Ausschreibung der ParkraumbewirtschaftungDienstleistungsauftrag oder - konzession?, VergabeFokus 6/2021, 2-5
  • Vgl. Im Übrigen Bericht 2020 (Entscheidungen und Literatur)
  •  _________________________________________________________________________________

 2.Stichworte  von A - Z - Rechtsprechung EuGH, BGH, OLG, VK - Literatur

  • Abbrucharbeiten - KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2020 - 9 U 79 – 19 - Erd- und Abbrucharbeiten – Rechtsschutz unter Schwellenwert (im Streitfall verneint) – grundsätzliche und lesenswerte Entscheidung (einstweilige Verfügung auf Unterlassung bzw. „Weiterführung“ der Vergabe) zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
  • Abfallbeseitigung - OLG Rostock, Beschl. v. 30.09.2021 - 17 Verg 3 – 21 – Abfalllogistikleistungen – ÖPP – verbunden mit Beteiligung des privaten Partners am gemeinsamen Unternehmen mit 49 % als ÖPP - amtliche Leitsätze:1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis und zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags bei Behauptungen „ins Blaue hinein“. 2. Zu den Voraussetzungen für ein amtswegiges Aufgreifen eines Vergaberechtsverstoßes durch die Vergabekammer. 3. Zur Auslegung der Vergabeunterlagen, hier insbesondere in Bezug auf die Angabe des Gegenstands einer als Public Private Partnership zu gründenden GmbH im Entwurf des Gesellschaftsvertrags. 4. Ein Ausschluss nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV kann nicht ohne Weiteres erfolgen, wenn die Abweichung letztlich durch die Vergabestelle verursacht ist. 5. Die Gründung einer ÖPP-Gesellschaft ist nur insoweit ausschreibungspflichtig, als sie mit dem öffentlichen Auftrag ein unteilbares Ganzes bildet. 6. Ein Bieter im Verhandlungsverfahren kann sich auf die Unzulässigkeit von „Nachverhandlungen“ mit nur einem Bieter dann nicht berufen, wenn nach der Wertung der letzten Angebote und der Beschränkung des Gegenstands der Verhandlungen sowohl ein Scheitern der Verhandlungen als auch eine Änderung der Wertungsreihenfolge unter jedem denkbaren Gesichtspunkt ausgeschlossen ist.“
  • Abfallverbringen in anderen Mitgliedstaat – EuGH, Urt. v. 08.07.2021 - C - 295 – 20 – Abfallverbringung in andere Mitgliedsstaat - Erforderlichkeit der Zustimmung der zuständigen Behörden als Bedingungen für die Ausführung des Verbringens von Abfällen in einen anderen Mitgliedsstaat – Unzulässigkeit der Ablehnung eines Angebots wegen fehlenden Nachweises der Erfüllung der Bedingung für die Ausführung des Auftrags zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots – Art. 18 I, II, 58, 70  RL 2014/24/EU
  • Abfallverbringung - EuGH, Urt. v. 08.07.2021 - C - 295 – 20 – Abfallverbringung in anderen Mitgliedsstaat - Erforderlichkeit der Zustimmung der zuständigen Behörden als Bedingungen für die Ausführung des Verbringens von Abfällen in einen anderen Mitgliedsstaat – Unzulässigkeit der Ablehnung eines Angebots wegen fehlenden Nachweises der Erfüllung der Bedingung für die Ausführung des Auftrags zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots – Art. 18 I, II, 58, 70  RL 2014/24/EU - Tenor: 1. Art. 18 Abs. 2, Art. 58 und Art. 70 der Richtlinie 2014/24/EU ... sind dahin auszulegen, dass in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags über Abfallbewirtschaftungsdienstleistungen die sich insbesondere aus Art. 2 Nr. 35 und Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 ... vom 14.06.2006 über die Verbringung von Abfällen ergebende Pflicht eines Wirtschaftsteilnehmers, der Abfälle von einem Mitgliedstaat in einen anderen Staat verbringen will, über die Zustimmung der zuständigen Behörden der von der Verbringung betroffenen Mitgliedstaaten zu verfügen, eine Bedingung für die Ausführung dieses Auftrags darstellt. 2. Art. 70 in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24 ist dahin auszulegen, dass er es verbietet, das Angebot eines Bieters allein deshalb abzulehnen, weil dieser zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots nicht nachweist, dass er eine Bedingung für die Ausführung des betreffenden Auftrags erfüllt.
  • Ablehnung des vorzeitigen Zuschlags - BayObLG, Beschl. v.17.06.2021, Verg 6 – 21 - 218 – Bauauftrag (Leitungen für medizinische Gase) - Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags bei zeitnaher mündlicher Verhandlung – Unvollständigkeit, Fehlerhaftigkeit etc. eines Angebots (?) - Änderung der Vergabeunterlagen (?) – Ausschlussgrenzen – Nachforderung (?) - Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses im Fall „unerheblicher Abweichungen“ – Einzelfallmaßgeblichkeit – Interessen der Beteiligten - Abwägung: „Auch wenn das Nachprüfungsverfahren zu einer zeitlichen Verzögerung geführt hat und nicht verkannt wird, dass damit das gesamte Bauvorhaben in Verzug geraten ist, ergeben sich aus dem Vorbringen der Antragsgegnerin keine hinreichend gewichtigen Gründe, die es rechtfertigen, die Chancen der Antragstellerin auf eine Auftragserteilung durch vorzeitige Gestattung des Zuschlags an die Beigeladene endgültig zu beseitigen und diese auf etwaige Schadensersatzansprüche zu verweisen. Die die Dringlichkeit begründenden Umstände müssen einen besonderen Ausnahmefall kennzeichnen; sie sind substantiiert darzulegen. Im Regelfall muss ein Auftraggeber auch mit Verzögerungen der Auftragsvergabe durch ein Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahren rechnen und diese bei seiner zeitlichen Planung einkalkulieren (Wilke in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018, GWB § 126 Rn. 35). Das Interesse der Allgemeinheit und der Versorgung mit modernster klinischer Leistung ist ein allgemein bestehendes öffentliches Interesse, nicht aber ein besonderes, das dem Interesse an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes vorgehen könnte (OLG Karlsruhe, Urt. v. 4. Mai 2007, 17 Verg 5/07, juris Rn. 41). Vor dem Hintergrund des in Aussicht gestellten zeitnahen Termins zur mündlichen Verhandlung wiegt das Interesse der Antragsgegnerin an einer vorzeitigen Zuschlagserteilung nicht so schwer wie die damit verbundenen Nachteile für die Antragstellerin, falls sich herausstellen sollte, dass der Beschluss der Vergabekammer Bestand hat.“
  • Absprachen - Kappel, Jan / Bader, Jutta,  Hat die "unendliche Haftung" des Unternehmens bei Submissionsabsprachen doch ein Ende? , ZWH 2021, 231
  • Abwerbung - Noch, Rainer, (K)eine unlautere Abwerbung, Vergabe Navigator 5/2021, 26
  • Abwerbungsversuche – BayObLG, Beschl. v. 09.04.2021 - Verg 3 – 21 – Objektschutz-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten - fakultative  Ausschlussgründe  nach § 124 I Nr. 3 GWB müssen einer „schweren Verfehlung“ i.S.d. § 124 GWB nahe kommen - Abwerbungsversuche von Mitarbeitern sind nicht ausreichend und sprechen für sich nicht für fehlende Leistungsfähigkeit
  • AGB - Hattig, Oliver/ Oest, Tobias, Die Preisgleitklausel in der Praxis, Vergabe Navigator 5/2021,  5
  • AGB – OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste –– fehlende Preisanpassungsklausel kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Bestimmungsrecht auch für Vertragsgestaltung): „Grenze der Abwälzung von Risiken durch die Beachtung der allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze, welche einen Missbrauch der Nachfragemacht des öffentlichen Auftraggebers missbilligen und infolgedessen unzumutbare Anforderungen an die Bieter in den Ausschreibungsunterlagen als nicht tragbar einstufen. Diese Grenze kann überschritten sein, wenn aufgrund der Vorgaben in den Vergabeunterlagen eine vernünftige kaufmännische Kalkulation nicht möglich ist“ (vgl. OLG München, Beschl. v. 6. 8. 2012 - Verg 14/12) ...“Das ist hier nicht der Fall. Bei einem Leistungszeitraum von vier Jahren stellt es keine unverhältnismäßige Belastung der Bieter dar, wenn sie im Rahmen ihrer Kalkulation etwaige Preissteigerungen der Deutsche Post AG - beispielsweise unter Heranziehung der Preissteigerungen der vergangenen Jahre - prognostizieren und das verbleibende Risiko tragen müssen.....“ – Kostenentscheidung
  • AGB – OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste –– fehlende Preisanpassungsklausel -
  • Agile Projekte Geiger, Inke, Agile Projekte – lässt sich Flexibilität ausschreiben?, VergabeFokus 5/2020, 7
  • Agile Projekte Schäffer, Rebecca/Voß, Jörg, Die Vergabe agiler Softwareprojekte unter Verwendung, von EVB-IT Vertragsmustern, Teil 1, VergabeFokus 6/2020, 2
  • Ähnliche Leistung - BayObLG, Beschl. v. 09.11.2021 - Verg 5 – 21 – Dienstleistungskonzession (Rettungswagen) – rechtliches Gehör - aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage – Referenzen („vergleichbare Leistungen“ – nur eingeschränkter Beurteilungsspielraum des Auftraggebers) – amtlicher Leitsatz: 1. Art. 103 Abs. 1 GG erfasst nicht das rechtliche Gehör im Verfahren vor der Vergabekammer. Maßgeblich ist insoweit das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleistete Grundrecht auf ein faires Verfahren. 2. Die aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage steht der Berücksichtigung des angegriffenen Verwaltungsakts im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nicht entgegen. 3. Das Verlangen nach Referenzprojekten für „vergleichbare“ Leistungen bedeutet nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein müsste. Vielmehr genügt es, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. 4. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz kommt der Vergabestelle ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.
  • Akteneinsicht – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes Feststellungsinteresse -– Vergabe zur Entlastung bei der Abwicklung von 700 Verträgen mit optionaler Verlängerung (nicht wahrgenommen) – Nachprüfungsverfahren wegen fehlender Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sowie Feststellung der Unwirksamkeit nach §§ 134, 135 GWB –  Unzulässigkeit (und Unbegründetheit) der weiteren Verfolgung der Beschwerde in Form eines Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB mangels Feststellungsinteresses (Vorbereitung einer Schadensersatzforderung [erkennbar aussichtslos], Wiederholungsgefahr [nicht ersichtlich] oder Erforderlichkeit der Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters infolge diskriminierenden Charakters der VK-Entscheidung [nicht eingreifend] – Pflicht zur expliziten Begründung des Feststellungsinteresse mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag – ferner auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • Akteneinsicht - OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der BeschwerdeAufgreifschwelleSelbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit – siehe auch OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV –
  • Akteneinsicht - Opheys, Sascha/ Tmimi, Selina, Das Recht auf Akteneinsicht im Vergabeverfahren ,VergabeR 2021, 426
  • Akteneinsicht - Radu, Magnus, Akteneinsicht und Transparenz, VergabeFokus 5/2021, 18
  • Akteneinsicht - Rosenkötter, Annette, Wissen ist Macht – Akteneinsicht bei der Überprüfung von Vergabeentscheidungen, NZBau 2/2021, 96
  • Akteneinsicht - Rosenkötter, Annette, Wissen ist Macht – Akteneinsicht bei der Überprüfung von Vergabeentscheidungen, NZBau 2021, 96
  • Akteneinsicht - VK Berlin, Beschl. v. 06.01.2021- VK - B 2 - 53 – 20 – Akteneinsicht – rechtliches Gehör (umfassende grundsätzliche Entscheidung) – Offenlegung und Geheimhaltungsinteresse – Abwägung (Beurteilungsspielraum) – „in camera-Verfahren“ – „multipolarer Konflikt“ - § 165 II GWB – Anordnung der eingeschränkten Akteneinsicht auf bestimmte Teile – grundsätzliche und ausführliche Auseinandersetzung zur Akteneinsicht
  • Akteneinsicht- EuGH Urt. v. 07.09.2021 – C-927-19 - Vertraulichkeit von Bieterinformationen – Aktieneinsicht
  • Akteneinsicht nach Zuschlag – BVerwG ,Urt. v. 15.12.2020 -10 C 24.19 OVG 12 B 8.17 – Zugang zu Vergabeunterlagen nach Zuschlag (verneint) - Anspruch auf Information trotz Vielzahl von Anträgen grundsätzlich bejaht – rechtswidrige Ablehnung der Information durch Auftraggeber (frühere Auskunftserteilungen, Rechtsmissbrauch und unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand) – aber kein Zugang zu Unterlagen über Ausschreibung und Vergabe eines Förderprogramms für die Luftfahrtforschung –- amtlicher Leitsatz: Das Informationsfreiheitsgesetz wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens nicht durch Vorschriften der Vergabeverordnung verdrängt. § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist eine Vertraulichkeitsregelung im Sinne von § 3 Nr. 4 IFG.
  • Akteneinsicht- VK Berlin, Beschl. v. 06.01.2021- VK - B 2 - 53 – 20 – Akteneinsicht – rechtliches Gehör (umfassende grundsätzliche Entscheidung) – Offenlegung und Geheimhaltungsinteresse – Abwägung (Beurteilungsspielraum) – „in camera-Verfahren“ – „multipolarer Konflikt“ - § 165 II GWB – Anordnung der eingeschränkten Akteneinsicht auf bestimmte Teile – grundsätzliche und ausführliche Auseinandersetzung zur Akteneinsicht
  • Allgemeininteresse – EuGH, Urt. v. 03.02.2021, C - 155 - 19 und C - 156 – 19 - Italienischer Fußballverband - Öffentlicher Auftraggeber - privatrechtlicher Verein – Sportverband - Auftrag an Consorzio X – Tenor der Entscheidung: „1. Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a der Richtlinie 2014/24/EU ... vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass bei einer Einrichtung, die mit im nationalen Recht abschließend festgelegten öffentlichen Aufgaben betraut ist, auch dann angenommen werden kann, dass sie im Sinne dieser Bestimmung zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, wenn sie nicht in der Form einer öffentlichen Verwaltungsstelle, sondern in der Form eines privatrechtlichen Vereins gegründet wurde und bestimmte ihrer Tätigkeiten, hinsichtlich deren sie über Eigenfinanzierungskapazität verfügt, keinen öffentlichen Charakter haben. 2. Die zweite der in Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c der Richtlinie 2014/24 aufgeführten Tatbestandsvarianten ist dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass ein nationaler Sportverband nach dem nationalen Recht über Leitungsautonomie verfügt, nur dann anzunehmen ist, dass die Leitung dieses Verbands der Aufsicht einer öffentlichen Einrichtung untersteht, wenn sich aus einer Gesamtwürdigung der Befugnisse dieser Einrichtung gegenüber dem Verband ergibt, dass eine aktive Aufsicht über die Leitung vorliegt, die diese Autonomie faktisch so sehr in Frage stellt, dass sie es der Einrichtung ermöglicht, die Entscheidungen des Verbands im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beeinflussen. Der Umstand, dass die verschiedenen nationalen Sportverbände die Tätigkeit der betreffenden öffentlichen Einrichtung dadurch beeinflussen, dass sie mehrheitlich an deren wichtigsten beratenden Kollegialorganen beteiligt sind, ist nur dann maßgeblich, wenn sich feststellen lässt, dass jeder dieser Verbände für sich genommen in der Lage ist, einen so erheblichen Einfluss auf die von dieser Einrichtung ihm gegenüber geführte öffentliche Aufsicht auszuüben, dass diese Aufsicht neutralisiert und er damit die Entscheidungshoheit über seine Leitung wiedererlangen würde, und zwar ungeachtet des Einflusses der anderen nationalen Sportverbände, die sich in einer ähnlichen Lage befinden.“
  • Amtsermittlung - EuGH, SchlussA. v. 15.04.2021, C - 927 / 19 – Abfallbeseitigung - UAB Klaipdos (Litauen) – Geschäftsgeheimnis - Vertraulichkeit – Richtlinie 89/665/EWG (Art. 1 und 2) – Wirkungen des eigenständigen Rechtsbehelfs gegen die Vertraulichkeitserklärung – Gerichtliche Überprüfung – Umfang der gerichtlichen Befugnisse – Tenor:“ 1. Die Art. 21, 50 und 55 der Richtlinie 2014/24/EU ... erfordern nicht zwangsläufig, dass der öffentliche Auftraggeber einem Teilnehmer am Vergabeverfahren, der vor ihm die Bewertung der Angebote anficht, alle Einzelheiten des vom erfolgreichen Bieter eingereichten Angebots mitteilt. Bei der Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über die Bewertung der Angebote muss der öffentliche Auftraggeber seine Antwort begründen, indem er die Gründe für seine Entscheidung darlegt, damit diese vor einer Nachprüfungsstelle wirksam angefochten werden kann. Die Begründungspflicht hat für sich genommen nicht zur Folge, dass er die ihm anvertrauten vertraulichen Informationen offenlegen müsste, wenn er dies für unstatthaft hält. 2. Die Art. 1 und 2 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge sind dahin auszulegen, dass sie es nicht verbieten, * dass die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, mit dem Angebot eingereichte vertrauliche Informationen eines Teilnehmers am Ausschreibungsverfahren nicht offenzulegen, gesondert gerichtlich angefochten werden kann; * dass die nationale Vorschrift dazu verpflichtet, dass der Betroffene gegen die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, mit der sein Antrag auf Zugang zu vertraulichen Informationen zurückgewiesen wird, zunächst einen Rechtsbehelf beim Auftraggeber selbst einlegen muss; *  dass der Betroffene gegen die Weigerung, ihm die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, gesondert gerichtlich vorgehen kann. 3. Art. 1 und 2 der Richtlinie 89/665 sind dahin auszulegen, dass die für die Nachprüfung der Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers zuständige Stelle * befugt sein muss, die Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers im Hinblick auf die Offenlegung der ihm zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen aufzuheben und gegebenenfalls anzuordnen, dass diese dem Rechtsmittelführer zur Verfügung gestellt werden; * falls das nationale Recht dies zulässt, von Amts wegen die Rechtmäßigkeit der Handlungen des öffentlichen Auftraggebers unter Berücksichtigung der ihr zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen beurteilen kann.“
  • Amtsermittlung – OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung – Losaufteilung nicht von Amts wegen aufzugreifen, auch von Auftraggeber erläutert – Beschreibung der Anforderungen für Service und Personal zulässig –
  • Amtsermittlung – OLG Rostock, Beschl. v. 30.09.2021 - 17 Verg 3 – 21 – Abfalllogistikleistungen – ÖPP – verbunden mit Beteiligung des privaten Partners am gemeinsamen Unternehmen mit 49 % als ÖPP - amtliche Leitsätze:1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis und zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags bei Behauptungen „ins Blaue hinein“. 2. Zu den Voraussetzungen für ein amtswegiges Aufgreifen eines Vergaberechtsverstoßes durch die Vergabekammer. 3. Zur Auslegung der Vergabeunterlagen, hier insbesondere in Bezug auf die Angabe des Gegenstands einer als Public Private Partnership zu gründenden GmbH im Entwurf des Gesellschaftsvertrags. 4. Ein Ausschluss nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV kann nicht ohne Weiteres erfolgen, wenn die Abweichung letztlich durch die Vergabestelle verursacht ist. 5. Die Gründung einer ÖPP-Gesellschaft ist nur insoweit ausschreibungspflichtig, als sie mit dem öffentlichen Auftrag ein unteilbares Ganzes bildet. 6. Ein Bieter im Verhandlungsverfahren kann sich auf die Unzulässigkeit von „Nachverhandlungen“ mit nur einem Bieter dann nicht berufen, wenn nach der Wertung der letzten Angebote und der Beschränkung des Gegenstands der Verhandlungen sowohl ein Scheitern der Verhandlungen als auch eine Änderung der Wertungsreihenfolge unter jedem denkbaren Gesichtspunkt ausgeschlossen ist.“ - Präklusion: unzulässige Rüge wegen Verletzung Kommunalwirtschaftsrechts (öffentlicher Zweck, Territorialprinzip) -  Kenntnis durch Fachanwaltkein Aufgreifen der VK von Amts wegen Verstoßes gegen Mindestanforderungen (örtlichen Betätigung): „Die VK darf grundsätzlich keine Vergaberechtsverstöße aufgreifen, die ...  nicht rechtzeitig gerügt wurden und deshalb präkludiert sind ...  Ausnahme ...  nur für schwerwiegende und offenkundige Vergaberechtsverstöße ...“  -  Folgen eines unberechtigten Aufgreifens eines ...  Verstoßes letztlich aber  offen gelassen wegen in Verhandlungen  bestätigter „Annextätigkeit“ -
  • Änderung – EuGH, Schlussantrag v. 21.01.2021, C - 721 - 19 und C - 722 – 19 – Sofortlotterien – wesentliche Änderung eines Konzessionsvertragsamtlicher Vorschlag:1. Sieht die ursprüngliche Konzession für die Veranstaltung nationaler Sofortlotterien die Fortsetzung des Konzessionsverhältnisses über einen zweiten Zeitraum von neun Jahren mit demselben Konzessionsnehmer vor, stehen diese Vorschriften dem nicht entgegen, dass diese Maßnahme durch eine Bestimmung mit Gesetzeskraft erlassen wird, nachdem die konzessionserteilende Verwaltung bestätigt hat, dass die Fortsetzung des Verhältnisses im öffentlichen Interesse liegt und der ursprünglichen Konzession entspricht. 2. Vorbehaltlich der Prüfung durch das vorlegende Gericht sind Änderungen der Konzessionsbedingungen, die sich unter Aufrechterhaltung des Konzessionsvertrags, des rechtlichen Gegenstands, der Höhe der Vergütung und ihrer Entrichtung in zwei Tranchen darauf beschränken, die Teilbeträge, in denen der Konzessionsnehmer diese Raten zu zahlen hat, zu ändern, nicht wesentlich im Sinne von Art. 43 der Richtlinie 2014/23. 3. Wirtschaftsteilnehmer, die an der Verwertung der Konzession interessiert sind, sind berechtigt, die Fortsetzung des Konzessionsverhältnisses mit dem Konzessionsnehmer mit der Begründung anzufechten, dass die Bedingungen für die Fortsetzung eine wesentliche Änderung der ursprünglichen Konzession darstellen. Insoweit ist es unerheblich, dass diese Wirtschaftsteilnehmer nicht an der ursprünglichen Ausschreibung teilgenommen haben.“
  • Änderung – Vergabeunterlagen - OLG Celle, Beschl. v. 18.11.2021 - 13 Verg 6 -  21 - interaktive Tafeln für Schulen – Ausschluss (-) – keine Änderung der VU - Auslegung der Vergabeunterlagen wie ständige Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 3. 4. 2012 - X ZR 130/10: Auslegung unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters) – unberechtigter Ausschluss – kein  Vorliegen der Voraussetzungen des § 57 I Nr. 4 VgV (Änderung der Vergabeunterlagen) – Erfüllung der MerkmaleAblagefläche für Stifte und Schwämme unterhalb des Displays sowie „Deutschsprachige Telefonhotline in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr Montag bis Freitag, sowohl vom Hersteller als auch vom Bieter“ im Streitfall (entgegen VK nicht mehr verlangt) – amtliche Leitsätze: „Aus den Vergabeunterlagen muss für die Bieter eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, welche Erklärungen von ihnen verlangt werden. Die Auslegung der Leistungsbeschreibung hat unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters zu erfolgen.“
  • Änderung – wesentliche - EuGH, Schlussantrag v. 21.01.2021, C - 721 - 19 und C - 722 – 19 – Sofortlotterien – wesentliche Änderung eines Konzessionsvertragsamtlicher Vorschlag:1. Sieht die ursprüngliche Konzession für die Veranstaltung nationaler Sofortlotterien die Fortsetzung des Konzessionsverhältnisses über einen zweiten Zeitraum von neun Jahren mit demselben Konzessionsnehmer vor, stehen diese Vorschriften dem nicht entgegen, dass diese Maßnahme durch eine Bestimmung mit Gesetzeskraft erlassen wird, nachdem die konzessionserteilende Verwaltung bestätigt hat, dass die Fortsetzung des Verhältnisses im öffentlichen Interesse liegt und der ursprünglichen Konzession entspricht. 2. Vorbehaltlich der Prüfung durch das vorlegende Gericht sind Änderungen der Konzessionsbedingungen, die sich unter Aufrechterhaltung des Konzessionsvertrags, des rechtlichen Gegenstands, der Höhe der Vergütung und ihrer Entrichtung in zwei Tranchen darauf beschränken, die Teilbeträge, in denen der Konzessionsnehmer diese Raten zu zahlen hat, zu ändern, nicht wesentlich im Sinne von Art. 43 der Richtlinie 2014/23. 3. Wirtschaftsteilnehmer, die an der Verwertung der Konzession interessiert sind, sind berechtigt, die Fortsetzung des Konzessionsverhältnisses mit dem Konzessionsnehmer mit der Begründung anzufechten, dass die Bedingungen für die Fortsetzung eine wesentliche Änderung der ursprünglichen Konzession darstellen. Insoweit ist es unerheblich, dass diese Wirtschaftsteilnehmer nicht an der ursprünglichen Ausschreibung teilgenommen haben.“
  • Änderung der VU – OLG Rostock, Beschl. v. 30.09.2021 - 17 Verg 3 – 21 – Abfalllogistikleistungen – ÖPP – verbunden mit Beteiligung des privaten Partners am gemeinsamen Unternehmen mit 49 % als ÖPP - amtliche Leitsätze:1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis und zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags bei Behauptungen „ins Blaue hinein“. 2. Zu den Voraussetzungen für ein amtswegiges Aufgreifen eines Vergaberechtsverstoßes durch die Vergabekammer. 3. Zur Auslegung der Vergabeunterlagen, hier insbesondere in Bezug auf die Angabe des Gegenstands einer als Public Private Partnership zu gründenden GmbH im Entwurf des Gesellschaftsvertrags. 4. Ein Ausschluss nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV kann nicht ohne Weiteres erfolgen, wenn die Abweichung letztlich durch die Vergabestelle verursacht ist. 5. Die Gründung einer ÖPP-Gesellschaft ist nur insoweit ausschreibungspflichtig, als sie mit dem öffentlichen Auftrag ein unteilbares Ganzes bildet. 6. Ein Bieter im Verhandlungsverfahren kann sich auf die Unzulässigkeit von „Nachverhandlungen“ mit nur einem Bieter dann nicht berufen, wenn nach der Wertung der letzten Angebote und der Beschränkung des Gegenstands der Verhandlungen sowohl ein Scheitern der Verhandlungen als auch eine Änderung der Wertungsreihenfolge unter jedem denkbaren Gesichtspunkt ausgeschlossen ist.“ - Beschwerde (teils) zulässig, im Ergebnis unbegründet  -  Abänderung der Entscheidung der VK – kein Ausschluss wegen Änderung der VU
  • Anfechtung - EuGH, Schlussantrag v. 21.01.2021, C - 721 - 19 und C - 722 – 19 – Sofortlotterien – wesentliche Änderung eines Konzessionsvertragsamtlicher Vorschlag:1. Sieht die ursprüngliche Konzession für die Veranstaltung nationaler Sofortlotterien die Fortsetzung des Konzessionsverhältnisses über einen zweiten Zeitraum von neun Jahren mit demselben Konzessionsnehmer vor, stehen diese Vorschriften dem nicht entgegen, dass diese Maßnahme durch eine Bestimmung mit Gesetzeskraft erlassen wird, nachdem die konzessionserteilende Verwaltung bestätigt hat, dass die Fortsetzung des Verhältnisses im öffentlichen Interesse liegt und der ursprünglichen Konzession entspricht. 2. Vorbehaltlich der Prüfung durch das vorlegende Gericht sind Änderungen der Konzessionsbedingungen, die sich unter Aufrechterhaltung des Konzessionsvertrags, des rechtlichen Gegenstands, der Höhe der Vergütung und ihrer Entrichtung in zwei Tranchen darauf beschränken, die Teilbeträge, in denen der Konzessionsnehmer diese Raten zu zahlen hat, zu ändern, nicht wesentlich im Sinne von Art. 43 der Richtlinie 2014/23. 3. Wirtschaftsteilnehmer, die an der Verwertung der Konzession interessiert sind, sind berechtigt, die Fortsetzung des Konzessionsverhältnisses mit dem Konzessionsnehmer mit der Begründung anzufechten, dass die Bedingungen für die Fortsetzung eine wesentliche Änderung der ursprünglichen Konzession darstellen. Insoweit ist es unerheblich, dass diese Wirtschaftsteilnehmer nicht an der ursprünglichen Ausschreibung teilgenommen haben.“
  • Anfechtung – Kostenentscheidung - KG Berlin, Beschl. v. 12.05.2021 - Verg 1008 – 20 – Kostenentscheidung – Streitwert – Anfechtung der Kostenentscheidung der VK in der Beschwerde nach Vergleich – „Eine gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer oder Bestandteile dieser Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde ist statthaft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2018 - VII-Verg 60/17 -, juris Rn. 15). § 171 Abs. 1 S. 1 GWB ist, anders als § 98 ZPO, § 158 VwGO, keine grundsätzliche Einschränkung dahin zu entnehmen, dass die Kostenentscheidung nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung angefochten werden könnte (vgl. Damaske in: Müller-Wrede, GWB, 1. Auflage 2016, § 182 Rn. 161).“ – Festsetzung des Streitwerts·bei Option (nur 50 %)
  • Anfechtungsklage – verwaltungsgerichtliche Klage - BayObLG, Beschl. v. 09.11.2021 - Verg 5 – 21 – Dienstleistungskonzession (Rettungswagen) – rechtliches Gehör - aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage – Referenzen („vergleichbare Leistungen“ – nur eingeschränkter Beurteilungsspielraum des Auftraggebers) – amtlicher Leitsatz: 1. Art. 103 Abs. 1 GG erfasst nicht das rechtliche Gehör im Verfahren vor der Vergabekammer. Maßgeblich ist insoweit das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleistete Grundrecht auf ein faires Verfahren. 2. Die aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage steht der Berücksichtigung des angegriffenen Verwaltungsakts im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nicht entgegen. 3. Das Verlangen nach Referenzprojekten für „vergleichbare“ Leistungen bedeutet nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein müsste. Vielmehr genügt es, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. 4. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz kommt der Vergabestelle ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu
  • Anforderung - OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) – Präqualifikation etc.  - geforderte Eignungsnachweise: Präqualifikation oder Eigenerklärungen im Formblatt 124 – keine weitere ausdrückliche Festlegung der Eignungskriterien – hier Abgabe des Formblatts für Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren „0“Vergabeunterlagen oder Bekanntmachung ohne Festlegung der Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit – weder aus der Auftragsbekanntmachung sowie auch dem Formblatt 124 Ersichtlichkeit der Anforderung einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit – Vorliegen der Ausführung vergleichbarer Leistungen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit – richtige Angabe des Umsatzes „Null“ infolge Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahrs 2019: im Zeitpunkt der Angebotsabgabe am 23.06.2020 noch nicht bestätigten Bilanz .
  • Anforderung - Parassidis, Alexandros, Pflicht zur Anforderung von Zertifikaten und Gutachten bei Angebotsabgabe, NZBau 2021, 309
  • Angebot – “0” - Rašić, Mario, Is Zero a Public Procurement Number? ,EPPPL 3/2021,   193-204 
  • Angebot – Randhahn, Heiko, Vergabeverzögerung, Abschied vom vergaberechtlichen Ansatz, NZBau 2021, 14 (zu BGH, Urt. v. 3.7.2020 - VII ZR 144 – 19)
  • Angebotsfrist – verkürzte - OLG Rostock, Beschl. v. 16.09.2021 - 17 Verg 7 – 21 – Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags – Bauleistungen - Baugruben, Verbau und Tiefgründung einschließlich Spezialtiefbau – gescheiterter Antrag des Auftraggebers auf vorzeitigen Zuschlag nach gerügter Aufhebung und anhängiger Beschwerde hierüber in einemErstverfahren“ - zweite Ausschreibungen der Bauleistungen nunmehr in drei Losen (Problematik der „Doppelausschreibung“ bei noch nicht vorliegender Entscheidung der Beschwerde über die Aufhebung des Erstverfahrens) – Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags: ausführliche Abwägung der Einzelfallumstände (ja bei  notwendiger Daseinsvorsorge, Sicherheit/Verteidigung, nicht aber „allgemeine Hinweise“ auf Bedeutung des Bauvorhabens, Dauer des Vergabeverfahrens etc.)   – amtliche Leitsätze: 1. Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens ist ein konkretes formelles Vergabeverfahren, auf das sich die Eingriffsbefugnisse der Nachprüfungsinstanzen hinsichtlich der Maßnahmen der Vergabestelle beschränken; im Falle einer parallelen Neuausschreibung der Leistungen durch den öffentlichen Auftraggeber kann der Bieter primären Rechtsschutz gegen einen damit einhergehenden vermeintlichen Vergaberechtsverstoß daher allein in einem Nachprüfungsverfahren erlangen, welches sich auf die zweite Ausschreibung bezieht ... 2. Im Falle eines Verstoßes des öffentlichen Auftragsgebers gegen § 3 Abs. 7 Satz 3 und Abs. 9 VgV kommt eine Rechtsverletzung des Bieters gemäß § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB durch eine nationale statt eine europaweite Ausschreibung in Betracht, wenn er von dem Vergabeverfahren nur zufällig Kenntnis erlangt und ihm in der Folge die Angebotsfrist lediglich noch in verkürztem Umfang für die Erarbeitung einer Bewerbung zur Verfügung steht. 3. Von vornherein untauglich für die Begründung eines besonderen Beschleunigungsinteresses des Auftraggebers im Sinne von § 169 Abs. 2 GWB sind allgemein gehaltene Verweise auf die Bedeutung seiner Aufgaben auf regionaler oder nationaler Ebene, wenn davon insbesondere nicht der Bereich der Daseinsvorsorge oder nach der genannten Vorschrift in der Regel als überwiegend anzusehende Sicherheits- und Verteidigungsinteressen betroffen sind. 4. Bei einem Großvorhaben im Baubereich, das sich noch in der Anfangsphase befindet, lässt sich die Gestattung eines vorzeitigen Zuschlages nicht auf finanzielle Einbußen stützen, welche im Falle einer hinausgeschobenen Fertigstellung frühestens in einigen Jahren zu erwarten wären, wenn die Möglichkeit der zwischenzeitlichen Kompensierung von Verzögerungen, die durch das anhängige Nachprüfungsverfahren eintreten, im weiteren Bauverlauf nicht ausgeschlossen ist. 5. Ebenso wenig kann für eine erhöhte Dringlichkeit der vorzeitigen Zuschlagserteilung die Dauer eines bereits vorangegangenen Vergabeverfahrens angeführt werden, weil ansonsten die Verzögerungen, welche durch die Dauer des Nachprüfungsverfahrens zu einer ersten Teilausschreibung für das Gesamtbauvorhaben verursacht wurden, den vorzeitigen Zuschlag ebenso bei allen noch ausstehenden Vergaben weiterer Leistungen bedingten und die §§ 155 ff. GWB für das restliche Projekt leer liefen.“
  • Angemessenheit –Preise- Hattig, Oliver/ Oest, Tobias, Die Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise  durch den Auftraggeber nach Wegfall der verbindlichen Preisspannen in der HOAI, ZfBR 2021, 364
  • Anhaltspunkte – Ausschluss - BayObLG, Beschl. v.24.06.2021 - Verg 2 – 21 – OPNV – Angebotsausschluss - Regionalbuslinienverkehr – Linienbündel – Ausschluss nach § 124 GWB (Voraussetzungen) – Vorlage an EuGH – amtlicher Leitsatz: „Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, wobei die Fragen 2 und 3 nur dann einer Antwort bedürfen, wenn die Frage 1 bejaht wird: 1. Ist Art. 57 Abs. 4 Buchst. d) der Richtlinie 2014/24/EU dahingehend auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber über hinreichend plausible Anhaltspunkte für einen Verstoß der Wirtschaftsteilnehmer gegen Art. 101 AEUV verfügen muss? 2. Ist Art. 57 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU in dem Sinn als abschließende Regelung der fakultativen Ausschlussgründe auszulegen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 18 Abs. 1 dieser Richtlinie) – bei Abgabe weder eigenständiger noch unabhängiger Angebote – einer Zuschlagserteilung nicht entgegenstehen kann? 3. Ist Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU dahingehend auszulegen, dass er einer Erteilung des Zuschlags an Unternehmen entgegensteht, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und jeweils ein Angebot abgegeben haben?
  • Anhörung – OLG München, Beschl. v. 29.01.2021- Verg 11 – 20 - Reinigungsleistungen für Gymnasien eines Zweckverbands (öffentlicher Auftraggeber) - Ausschlussentscheidung ohne vorherige Anhörung entgegen § 127 I Nr. 7 GWB – Zurückversetzung bei fortbestehender Beschaffungsabsicht in das Stadium vor der Entscheidung über den Ausschluss und erneute Durchführung des Verfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats  - Erforderlichkeit der Anhörung des Bieters (in aller Regel) vor Ausschluss - Ausschluss nur unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit - Pflicht des zur Verschaffung rechtlichen Gehörs zur Möglichkeit der Widerlegung der Vorwürfe oder zur Darlegung möglicher Selbstreinigungsmaßnahmen – „Zudem ist die vorherige Anhörung auch im Hinblick auf die erforderliche Prognoseentscheidung ... von erheblicher Bedeutung.“ – Ausnahmegründe nicht ersichtlich - Stellungnahme im Nachprüfungsverfahren kein Ersatz der Anhörung mit nachfolgender ergebnisoffener Prognose- und Ermessensentscheidung – Fehlen der vor Ausschluss erforderlichen und dokumentierten Prognoseentscheidung über gesetzestreue, ordnungsgemäße und sorgfältige Ausführung – fehlerhafte Ermessensausübung wegen Nichtberücksichtigung wesentlicher Aspekte, falsche Einbeziehung anderer Gesichtspunkte und Widersprüchlichkeit – „Die Ermessensentscheidung ist von den Nachprüfungsinstanzen allerdings nur daraufhin zu überprüfen, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde (Ermessensausfall), ob eine Maßnahme getroffen wurde, die sich nicht mehr in dem durch die Ermächtigungsnorm abgesteckten Rahmen hält (Ermessensüberschreitung) und ob eine Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber relevante Aspekte nicht berücksichtigt, sich auf sachfremde Erwägungen stützt oder Aspekten ein Gewicht beimisst, das ihnen nicht zukommt ...“ -
  • Anhörung - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 5 – 21 – Verpflegungsleistungen Zurückweisung der Anhörungsrüge („Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann. Es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte. Allerdings ist dabei zu beachten, dass das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet ist; auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992, Az.: 1 BvR 986/91, - zitiert nach juris -, Rn. 36 m. w. N.). Die inhaltliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung kann mit der Anhörungsrüge dagegen ebenfalls nicht zur Überprüfung gestellt werden; ein Recht, mit der eigenen Einschätzung durchzudringen, gibt der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht.“
  • Anhörungsrüge – s.  Anhörung
  • Anlagenbau - Bock, Yves /Zons, Jörn, Rechtshandbuch Anlagenbau, Praxisfragen deutscher und internationaler Anlagenbauprojekte, C.H. Beck 2020
  • Antragbefugnis - OLG Schleswig-Holstein,  Beschl. v. 09.12.2021 - 54 Verg 8 – 21 – Busverkehr – Statthaftigkeit – Antragsbefugnis (Interesse am Auftrag, drohender Schaden durch de-facto-Vergabe)
  • Antragsbefugnis – Drittplatzierter – OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der BeschwerdeAufgreifschwelleSelbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit – siehe auch OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV –
  • Antragsbefugnis - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 -  Verg 23 – 20 - „Individuelles Förderzentrum“ (SGB) – bejahte Antragsbefugnis (Rüge - Verletzung der Begründungspflicht nach § 63 Abs. 2 S. 1 GWB und der Dokumentationspflicht nach § 8 Abs. 2 S. 1 und S. 2 Nr. 8 VgV) -  Verschlechterung der Zuschlagschancen und Schaden nicht offensichtlich ausgeschlossen – Verletzung der Dokumentationspflicht  (fehlend bzw. mangelhaft) - nur bei möglicher Auswirkung auf die Rechtsstellung der Bieter –)
  • Antragsbefugnis - Gewährung einer sog. zweiten Chance  - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 - Einkauf und Implementierung von Software – aus der Entscheidung: „... die Antragsbefugnis ist unter dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit der Gewährung einer sog. zweiten Chance (vgl. grundlegend: BGH, Beschlüsse vom 26.9.2006 - X ZB 14/06 - Polizeianzüge und vom 10.11.2009 - X ZB 8/09 - Endoskopiesystem) für solche Rügen zu bejahen, deren Behebung eine (teilweise) Aufhebung des bisherigen Vergabeverfahrens oder die Untersagung der Zuschlagserteilung erforderten und damit der Antragstellerin die Möglichkeit eröffnete, sich - im Fall fortbestehender Beschaffungsabsicht des Antragsgegners - durch ein neues Angebot am Vergabeverfahren zu beteiligen. So liegt der Fall in Bezug auf die Rüge der Unverhältnismäßigkeit der Eignungsanforderungen. Denn deren Behebung setzt ein Zurückversetzen des bisherigen Vergabeverfahrens auf die (Neu-)Bestimmung der Eignungskriterien voraus und eröffnet der Antragstellerin damit die Möglichkeit, sich im Fall fortbestehender Beschaffungsabsicht des Antragsgegners durch ein neues Angebot am Vergabeverfahren zu beteiligen.“
  • Antragsbefugnis – OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB IIAntragsbefugnis – unzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen und Wettbewerbsbeschränkung - §§ 160 III  Nr. 3, 97 I S. 2, 122 IV S. 1 GWB - Antragsbefugnis („Gewährung einer sog. zweiten Chance“) - keine Präklusion (keine Erkennbarkeit): “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen ... Es ergibt sich ... nicht, dass ... erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. ... Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen.“
  • Antragsbefugnis - OLG Rostock, Beschl. v. 30.09.2021 - 17 Verg 3 – 21 – Abfalllogistikleistungen – ÖPP – verbunden mit Beteiligung des privaten Partners am gemeinsamen Unternehmen mit 49 % als ÖPP - amtliche Leitsätze:1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis und zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags bei Behauptungen „ins Blaue hinein“. -  erfolglose Rügen der Wertung  (fehlende Antragsbefugnis wegen Nichteinhaltung des  „Mindestmaßes an Substantiierung“ und fehlender Angabe der Herkunft der  Erkenntnisse –reine Vermutungen, willkürlich, ins Blaue Behauptungen  oder ohne weiteren Tatsachenvortrag nicht ausreichend: „ ... das Angebot des ... Konkurrenten sei nicht wertungsfähig oder diesem Bieter fehle die notwendige Eignung... “ - Antragsbefugnis hinsichtlich der Wertung nach Ergänzung nach Akteneinsicht in Angebot des Konkurrenten zum Fahrzeugverbrauch (unzulässiges Nachreichen und 0-Punkte Wertung) - allerdings Unbegründetheit (keine Änderung 2. verbindlichen Angebots oder  unzulässiges Nachreichen sowie auch Erläuterung der Unklarheit in zulässigem Aufklärungsgespräch  - Zulässigkeit der Rüge des Konzepts zum Aufbau von Gewerbegeschäft, aber Unbegründetheit infolge Auslegung der  Vergabeunterlagen nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB (objektive Sicht der potentiellen Bieter - zulässige wirtschaftliche Betätigung außerhalb des Landkreises als Annextätigkeiten – Zulässigkeit, aber Unbegründetheit der Wertung (Fahrzeugverbrauch) sowie im Übrigen  auch keine Änderung der Wertungsreihenfolge und damit kein Schaden – keine erfolgreiche Rüge von Verfahrensfehlern – keine Konzession - Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens als öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP beziehungsweise PPP)  nur insoweit ausschreibungspflichtig bei Vorliegen eines unteilbaren Ganzes mit dem öffentlichen Auftrag – Präklusion der Rüge der Verhandlungsrunde nur unter Beteiligung der Beigeladenen“ wegen „(Folge-) Fehlers“ – auch keine Änderung der Wertungsreihenfolge –
  • Antragsbefugnis – OLG Schleswig, Beschl. v. 16.09.2021 - 54 Verg 1 – 21 – Pachtvertrag – Konzession – Abgrenzung öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung eines Café/Bistro -  Antragsbefugnis – Cafe-Bistro - Beschwerde zulässig und begründet  - keine Dienstleistungskonzession, sondern reiner Miet- bzw. Pachtvertrag einschließlich der Verlängerung des Mietvertrags (keine „Beschaffung“ - im Einzelnen: keine Versorgung der Badegäste, sondern der Besucher mit Kaffee und Kuchen - reiner Pachtvertrag – umfangreiche Ausführungen) – wirksamer Abschluss der Verträge durch Bevollmächtigten – keine Leistungen für den Verpächter – im Übrigen auch fehlende Antragsbefugnis wegen fehlender schlüssiger Darlegung des Interesses an einer Dienstleistungskonzession sowie der erforderlichen eigenen Leistungsfähigkeit bzw. der eignungsleihenden Unternehmern (ausführliche Behandlung des „eigentlichen“ (?) Geschäftsbetriebs: “Vorratsgesellschaft“ – keine Tätigkeit in Gastronomie etc.) – ferner keine schlüssige Darlegung der Leistungswilligkeit
  • Antragsrücknahme - OLG BayObLG, Beschl. v. 26.10.2021 - Verg 4 – 21 – 3-Achs-LKW – Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags – Wirkungslosigkeit der VK-Entscheidung - § 182 GWB –„1. Durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags, die in der freien Disposition des Antragstellers steht und auch im Beschwerdeverfahren ohne Zustimmung der übrigen Beteiligten erklärt werden kann (BGH, Beschl. v. 24. März 2009, X ZB 29/08, NZBau 2009, 466, juris Rn. 12), ist das Verfahren beendet. Der Beschluss der Vergabekammer ist - abgesehen von der Gebührenfestsetzung - hinfällig und damit gegenstandslos (OLG Düsseldorf vom 09.11.2009, Verg 35/09; Schäfer in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Auflage, § 178 GWB, Rn. 29), was der Senat in Ziffer 1 des Beschlusstenors deklaratorisch aufgenommen hat. 2. Über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die Tragung von notwendigen Aufwendungen der Beteiligten entscheidet der Senat gemäß § 182 Abs. 3 S. 5, Abs. 4 S. 3 GWB nach billigem Ermessen. Es entspricht der Billigkeit, der Antragstellerin, die sich durch die Rücknahme ihres Nachprüfungsantrags in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. OLG München, Beschl. v. 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15; Beschl. v. 20. Mai 2019, VII-Verg 60/18, juris Rn. 9), die Verfahrenskosten und die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners aufzuerlegen.
  • Antragsrücknahme – sofortige Beschwerde - Unwirksamkeit - BayObLG, Beschl. v. 08.11.2021 - Verg 10 – 21 - Granitwerkstücke – Anerkenntnis der Unwirksamkeit des Zuschlags wegen Verstoßes gegen § 135 GWB - Aufgabe des Verfahrens durch Auftraggeber bereits in Antragserwiderung im VK-Verfahren – fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für (ergänzende) Feststellung im Beschwerdeverfahren - Kostenentscheidung (Antragsteller) – Herabsetzung des Streitwerts nach § 50 II GKG in Ausnahmefällen: „1) Die Kostenentscheidung beruht auf § 175 Abs. 2 i. V. m. § 71 GWB. Es entspricht - unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands - der Billigkeit (vgl. zu § 78 GWB a. F.: BGH, Beschl. v. 10. April 2018, KVZ 37/17, juris Rn. 13), der Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Aus den im Beschluss vom 15. September 2021 dargelegten Gründen wäre die Beschwerdeführerin ohne Rücknahme der sofortigen Beschwerde wahrscheinlich unterlegen. Selbst bei offenem Verfahrensausgang wären ihr die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen gewesen, da sie sich durch die Rücknahme der sofortigen Beschwerde in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. BGH, Beschl. v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2). Es entspricht dagegen nicht der Billigkeit, den Betroffenen auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, denn sie hat sich am Beschwerdeverfahren nicht aktiv beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. Februar 2020, Verg 21/19, juris Rn. 9). Bei der Kostenentscheidung der Vergabekammer, deren Richtigkeit die Antragstellerin nicht in Zweifel zieht, hat es sein Bewenden. 2. Der Streitwert wurde abweichend von § 50 Abs. 2 GKG auf einen Bruchteil von 5 % der Bruttoauftragssumme festgesetzt; der Senat hat dabei berücksichtigt, dass die vor der Vergabekammer erfolgreiche Antragstellerin lediglich eine Ergänzung des Beschlusses beantragt hat.
  • Anwalt – Hinzuziehung- OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.09.2021 - 19 Verg 4 – 21 – Anwalt – Hinzuziehung – Streitwert bei Beschwerde gegen VK-Entscheidung (Hinzuziehung bejaht) - Statthaftigkeit nach § 171 I GWB: „Zu den danach mit der sofortigen Beschwerde anfechtbaren Entscheidungen der Vergabekammer gehören auch Entscheidungen, mit denen die Vergabekammer über die Notwendigkeit der Heranziehung eines Rechtsanwalts nach § 182 Abs. 4 GWB entschieden hat ... Diese können losgelöst von dem Schicksal der Hauptsache Gegenstand einer selbständigen sofortigen Beschwerde sein.“ – Zulässigkeit der Beschwerde nach § 172 GWB (ohne mündliche Verhandlung, da gegen Nebenentscheidung der VK) – ausführliche Begründung der Hinzuziehung nach § 182 IV GWB i. V. m. § 80 I, II S.1und S.2 VwVfG: differenzierende Betrachtung des Einzelfalls auch bei Hinzuziehung durch Auftraggeber (BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06 Rn 61) – Entscheidend im Einzelfall: „  Hierfür können neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen auch persönliche Umstände, wie die sachliche und personelle Ausstattung der Beteiligten maßgeblich sein, zudem fließt der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung ein ... Für den öffentlichen Auftraggeber gilt, dass dann, wenn das Nachprüfungsverfahren schwerpunktmäßig auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen zum Gegenstand hat, für ihn im Regelfall keine Notwendigkeit besteht, anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Denn in seinem originären Aufgabenbereich muss der Auftraggeber sich die notwendige Sach- und Rechtskenntnis grundsätzlich selbst verschaffen ... Diese Streitpunkte gehen [erg. „hier“}] insgesamt über einfach gelagerte, auftragsbezogenen Sach- und Rechtsfragen hinaus. Hinzu kommt, dass der Antragsgegner als akademisches Forschungsinstitut nur über eine sehr schlanke Administration ohne eigene Rechtsabteilung und ohne Mitarbeiter mit für ein Nachprüfungsverfahren zureichenden vergaberechtlichen oder prozessualen Kenntnissen verfügt und“ Auftrag an in  Vergabesachen erfahrenen `Auftragnehmer´ - Kosten des Beschwerdeverfahrensnach §§ 175 II, 78 GWB infolge Unterliegens nach Billigkeit - Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens bis zu 5.000 € (Anwaltskosten) .
  • Anwaltskosten – s. Anwalt
  • Architekt - Ritter, Thomas, HOAI 2021 und laufende Architektenverträge, NZBau 2021, 161
  • Architekt- Ritter, Thomas, HOAI 2021 und laufende Architektenverträge, NZBau 3/2021, 161
  • Arzneimittel- Leistner, Matthias; Perino, Gianna, Second medical use Patente und  Arzneimittelrabattverträge – Ein ganzheitlicher Lösungsvorschlag auf kartellrechtlichem Wege, PharmR 2020, 743
  • Aspekte – politische - Krämer, Martin, Die Rolle der Politik bei der Vergabe, Vergabe Navigator 2021, 13
  • Aspekte – politische - Krämer, Martin, Die Rolle der Politik bei der Vergabe, Vergabe Navigator 2021, 13
  • Aufgabe der Rechtsansicht - Kostenentscheidung - OLG München, Beschl. v.18.01.2021 - Verg 5 – 20 – Außen- und Innentüren für Strafvollzug – Kostenentscheidung nach Erledigung – Aufgabe der Rechtsansicht durch Auftraggeber und Zuschlag auf Angebot des Antragstellers: Kosten - Auftraggeber
  • Aufgreifschwelle – BayObLG, Beschl. v. 09.04.2021 - Verg 3 – 21 – Objektschutz-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten - Preisprüfung (Aufklärung bei ungewöhnlich niedrigem Angebot)  –Voraussetzungen eines ungewöhnlichen Preises wegen Nichterreichens der Aufgreifschwelle nicht erreicht – Ausreichend der Preisprüfung bei Vergleich der Preise aus vorgegangenen Vergaben – auch bei Gesamtpreis ist angekündigte möglich Nachforderung eines Preisblattes zulässig.
  • Aufgreifschwelle – OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz –Aufgreifschwelle – Selbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher – Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit – siehe auch OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV – Nichterreichen der Aufgreifschwelle von 20 % - nur marginale, deutlich unter der Aufgreifschwelle liegende Differenz der Preise (Umlaufpläne, Personalkosten, Fixkosten und Optionen, Ersatzverkehre - Eignungsleihe keine Beauftragung von Unterauftragnehmern  – vgl. auch OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde – Aufgreifschwelle – Selbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher – Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit
  • Aufhebung – wesentliche Änderung - Dokumentationspflicht – Aufhebungsgründe - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 -  Verg 23 – 20 - „Individuelles Förderzentrum“ (SGB)Aufhebung wegen Aufgabe des BeschaffungsbedarfesZulässigkeit - bejahte Antragsbefugnis (Rüge - Verletzung der Begründungspflicht nach § 63 Abs. 2 S. 1 GWB und der Dokumentationspflicht nach § 8 Abs. 2 S. 1 und S. 2 Nr. 8 VgV) -  Verschlechterung der Zuschlagschancen und Schaden nicht offensichtlich ausgeschlossen – Verletzung der Dokumentationspflicht  (fehlend bzw. mangelhaft) - nur bei möglicher Auswirkung auf die Rechtsstellung der Bieter – Unbegründetheit - kein Anspruch auf Aufhebung der Aufhebung und Fortführung des Vergabeverfahrens – „erst recht“  kein Anspruch auf Zuschlag -  Beschränkung auf Schadensersatzansprüche bei fehlenden Aufhebungsgründen - Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens nur in Ausnahmefällen (keine Angabe eines  gerechtfertigten Grundes,  willkürlich oder  diskriminierend) -  „wesentliche Änderung“ (s. u.) Ermessensausübung bei Aufhebung  (Einhaltung des Verfahrens, Ausgehen  von zutreffendem und vollständigen Sachverhalt,  ohne Einfluss sachwidriger Erwägungen, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) – eigene Entscheidung ohne „Delegation“ auf Dritte (Zulässigkeit der Beteiligung externer Personen bei „eigener“ Aufhebungsentscheidung)  unverzüglich Mitteilung der Gründe in Textform – „Wesentlich sind Änderungen dann, wenn die weitere Durchführung des Verfahrens auf der Grundlage der bisherigen Vergabebedingungen unter den veränderten Umständen nicht mehr möglich oder für den Auftraggeber oder auch für die Bieter nicht mehr zumutbar ist ... Bei den eingetretenen Änderungen darf es sich nur um solche handeln, die bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar waren ... Aufhebung ...  tragfähig damit begründet, dass nicht absehbar sei, ob sich für den Teilnehmerkreis der Maßnahme betriebliche voraussichtlich keine Ausbildungsmöglichkeiten finden und sich die Förderziele der Maßnahme nicht erreichen lassen würden.“ - betroffenes Hotel- und Gaststättengewerbe – Untersagung von Übernachtungsnageboten durch CoronaSchVO NRW – Unschädlichkeit der prognostischen Entscheidung über Wegfall des Bildungsangebots sowie  der Konkretisierung des Aufhebungsgrunds erst im Vergabenachprüfungsverfahrens (kein Begründungs- oder  Dokumentationsmangel: „Zwar sind ... im Vergabevermerk die Gründe, aus denen der öffentliche Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags verzichtet hat, zu dokumentieren. Die Begründung muss einzelfallbezogen sein. Dies hat die Antragsgegnerin insofern versäumt, als sie ... nicht auf die spezifischen Verhältnisse beim Bedarfsträger und nicht auf die Auswirkungen der Pandemie auf die konkret ausgeschriebene Maßnahme abgestellt hat. Wortgleiche Vermerke dienten – wie dem Senat aus Parallelverfahren bekannt ist – in einer Vielzahl von Vergabeverfahren der Begründung der Aufhebungsentscheidung. Der Dokumentationsmangel wurde jedoch im Nachprüfungsverfahren geheilt. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats, dass Begründungs- und Dokumentationsmängel durch nachgeschobenen Vortrag im Nachprüfungsverfahren geheilt werden, solange sich – wie hier – keine Anhaltspunkte für Manipulationen finden und nicht zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentationen nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten“ – ausführliche Darlegung zur nachträglichen Heilung (zulässige Ergänzung und Präzisierung) – anders bei unmöglicher Aufklärung und nicht nachvollziehbarer Begründung: Wiederholung des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der unzureichenden Dokumentation (bei schweren Dokumentationsmängeln Aufhebung) – Unvorhersehbarkeit zur Zeit der Einleitung des Vergabeverfahrens im Januar 2020 – Änderung der Grundlage auch wegen nicht möglicher Zuweisung von anwesenden Teilnehmern infolge der Untersagung des Betriebs außerschulischer Bildungseinrichtungen mit Präsenzpflicht –Verschiebungsmöglichkeit nicht relevant -  mitgeteilte Absicht der Absicht der Zuschlagserteilung führt nicht zu Vertrauen auf Zuschlag  (und fehlender Vortrag zu bereits getroffenen Aufwendungen)
  • Aufhebung – Information – Aufhebungsgründe - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 - Verg 22 / 20 – Umschulung - Rahmenvertrag – Aufhebung – Aufhebungsgründe - Information - § 63 VgVkeine Pflicht des Auftraggebers zur vollständigen und erschöpfenden Mitteilung aller Aufhebungsgründe gegenüber den Bietern – wesentliche Änderung der Grundlagen als Aufhebungsgrund (Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt) – Konkretisierung des Aufhebungsgrundes erst im Nachprüfungsverfahren zulässig -  aus der Entscheidung: „Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufheben, wenn sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber bei seiner Entscheidung ein Ermessen zu („ist berechtigt“), das von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt dahin überprüft werden kann, ob die Vergabestelle ihr Ermessen ausgeübt hat, ob sie das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind. Schließlich hat die Vergabestelle den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13 – juris, Rn. 35 f.; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010, 13 Verg 18/09 jeweils zu gleichlautenden Vorschriften).“
  • Aufhebung – Konkretisierung – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 - Verg 22 / 20 – Umschulung - Rahmenvertrag – Aufhebung – Aufhebungsgründe - Information - § 63 VgV – keine Pflicht des Auftraggebers zur vollständigen und erschöpfenden Mitteilung aller Aufhebungsgründe gegenüber den Bietern – wesentliche Änderung der Grundlagen als Aufhebungsgrund (Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt) – Konkretisierung des Aufhebungsgrundes erst im Nachprüfungsverfahren zulässig -  aus der Entscheidung: „Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufheben, wenn sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber bei seiner Entscheidung ein Ermessen zu („ist berechtigt“), das von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt dahin überprüft werden kann, ob die Vergabestelle ihr Ermessen ausgeübt hat, ob sie das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind. Schließlich hat die Vergabestelle den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13 – juris, Rn. 35 f.; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010, 13 Verg 18/09 jeweils zu gleichlautenden Vorschriften).“
  • Aufhebung der VK-Entscheidung – OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV – Aufhebung der VK-Entscheidung und Fortsetzung mit Beachtung der OLG-Vorgabe -  nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Loslimitierung (u. a. zwei Lose <Ost und Nord> an verschiedene Bieter) – Vertragsdauer bis 08. 12. 2035 mit einseitiger Verlängerungsoption um zwei Jahre – Pflicht zur Übertragung des Verkehrsvertrags auf „Projektgesellschaft“ – wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Nachweis der Leistungsfähigkeit bei Berufung auf Dritten (Eignungsleihe)  – Referenzen für Dienstleistungsaufträge – Mindeststandards: 6-Jahre-Referenzen für SPNV-Dienstleistungsaufträge etc. – Zuschlagskriterien: „in Summe am wirtschaftlichsten“ = niedrigster Wertungspreis (Berücksichtigung zahlreicher Positionen) – Nachforderung der formgerechten EEE etc. – Rügen: unzureichende Preisaufklärung, Nichtvergleichbarkeit der Angebote, unzulässig nachgeschobene Referenzen, fehlende Referenz über Dienstleistungsauftrag im SPNV, stattdessen Referenz über eigenwirtschaftliche Verkehrsleistung etc. – Rücknahme des Nachprüfungsantrages analog § 22 VwVfg -  Unzulässigkeit mit großem Teil der Rügen(fehlende Antragsbefugnis wegen nichtausreichender Substantiierung, pauschale Rügen ohne Substanz ins Blaue hinein, Nichterreichen der Aufgreifschwelle von 20 % - nur marginale, deutlich unter der Aufgreifschwelle liegende Differenz der Preise (Umlaufpläne, Personalkosten, Fixkosten und Optionen, Ersatzverkehre - Eignungsleihe keine Beauftragung von Unterauftragnehmern – Präklusion – ferner Konzepte: qualitative Aspekte, Selbstausführungsgebot – Zulässigkeit und Begründetheit infolge vorhandener technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit – Antragsbefugnis (Chance auf den Zuschlag im Netz Nord) – Auslegung der Eignungsanforderung in der Auftragsbekanntmachung – erforderliche klare und unmissverständliche Vergabeunterlagen (§§ 133, 157 BGB – Empfängerhorizont: Dienstleistungsauftrag <Begriff> als Referenz <§ 103 GWB>) – ausführliche Kostenentscheidung etc. – vgl. auch OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde – Aufgreifschwelle – Selbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher – Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit
  • Aufhebungsgrund – wesentliche Änderung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 - Verg 22 / 20 – Umschulung - Rahmenvertrag – Aufhebung – Aufhebungsgründe - Information - § 63 VgVkeine Pflicht des Auftraggebers zur vollständigen und erschöpfenden Mitteilung aller Aufhebungsgründe gegenüber den Bietern – wesentliche Änderung der Grundlagen als Aufhebungsgrund (Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt) – Konkretisierung des Aufhebungsgrundes erst im Nachprüfungsverfahren zulässig -  aus der Entscheidung: „Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufheben, wenn sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber bei seiner Entscheidung ein Ermessen zu („ist berechtigt“), das von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt dahin überprüft werden kann, ob die Vergabestelle ihr Ermessen ausgeübt hat, ob sie das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind. Schließlich hat die Vergabestelle den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13 – juris, Rn. 35 f.; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010, 13 Verg 18/09 jeweils zu gleichlautenden Vorschriften).“
  • Aufklärung - VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial – Rahmenvertrag – Katalog - Antragsbefugnis – Präklusion (<nicht vorliegende> unzulässige de-facto-Vergabe des „Randsortiments“) - Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes durch „durchschnittlichen Bieter bei Durchsicht etc. der Vergabeunterlagen ohne anwaltliche Hilfe – Unbegründetheit: kein zulässiges Wertungskriterium Preis: Schwerpunkt der Preisprüfung auf sog. Kernsortiment <63 „Highrunner“-Büroartikel> und „eher grobe Sichtung des Randsortiments“) –– kein spekulatives bzw. unauskömmliches Angebot (Aufgreifschwelle nicht erreicht) – kein unterbliebener Nachweis der Punch-Out-Referenz, nicht erforderliche Nachunternehmererklärung (Hilfsleistung: Logistik) – Vorliegen der Referenzen für Punchout-Katalog des Bieters (Anzahl, Vergleichbarkeit, Leistungszeitraum) - Prüfung – Gleichbehandlung – Vorlage der geforderten Aufklärung für Punchout-Katalog - OCI-Punchout-Katalog <branchenübliche Software> – Erfüllung der Anforderungen an Punchout-Referenz.
  • Aufklärungspflichten - Gaßner, Maximilian, Verwendungspatente, Aufklärungs- und Informationspflichten im Open-House-Verfahren, GuP 2021, 148
  • Aufklärungspflichten - Jürschik, Corina / Ott, Joachim, Verwendungspatente, Aufklärungs- und  Informationspflichten im Open-House-Verfahren , EuZW 16/2021,  708-711
  • Aufraggeber - EuGH, Urt. v. 03.02.2021, C - 155 - 19 und C - 156 – 19 - Italienischer Fußballverband - Öffentlicher Auftraggeber - privatrechtlicher Verein – Sportverband - Auftrag an Consorzio X – Tenor der Entscheidung: „1. Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a der Richtlinie 2014/24/EU ... vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass bei einer Einrichtung, die mit im nationalen Recht abschließend festgelegten öffentlichen Aufgaben betraut ist, auch dann angenommen werden kann, dass sie im Sinne dieser Bestimmung zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, wenn sie nicht in der Form einer öffentlichen Verwaltungsstelle, sondern in der Form eines privatrechtlichen Vereins gegründet wurde und bestimmte ihrer Tätigkeiten, hinsichtlich deren sie über Eigenfinanzierungskapazität verfügt, keinen öffentlichen Charakter haben. 2. Die zweite der in Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c der Richtlinie 2014/24 aufgeführten Tatbestandsvarianten ist dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass ein nationaler Sportverband nach dem nationalen Recht über Leitungsautonomie verfügt, nur dann anzunehmen ist, dass die Leitung dieses Verbands der Aufsicht einer öffentlichen Einrichtung untersteht, wenn sich aus einer Gesamtwürdigung der Befugnisse dieser Einrichtung gegenüber dem Verband ergibt, dass eine aktive Aufsicht über die Leitung vorliegt, die diese Autonomie faktisch so sehr in Frage stellt, dass sie es der Einrichtung ermöglicht, die Entscheidungen des Verbands im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beeinflussen. Der Umstand, dass die verschiedenen nationalen Sportverbände die Tätigkeit der betreffenden öffentlichen Einrichtung dadurch beeinflussen, dass sie mehrheitlich an deren wichtigsten beratenden Kollegialorganen beteiligt sind, ist nur dann maßgeblich, wenn sich feststellen lässt, dass jeder dieser Verbände für sich genommen in der Lage ist, einen so erheblichen Einfluss auf die von dieser Einrichtung ihm gegenüber geführte öffentliche Aufsicht auszuüben, dass diese Aufsicht neutralisiert und er damit die Entscheidungshoheit über seine Leitung wiedererlangen würde, und zwar ungeachtet des Einflusses der anderen nationalen Sportverbände, die sich in einer ähnlichen Lage befinden.“
  • Aufschiebende Wirkung – Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht - OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021, 19 Verg 2 – 21 - Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen – Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nach § 173 I Satz 3 GWB (keine Aussicht auf Erfolg nach § 173 II GWB – Ergebnis der summarischen Bewertung im Eilverfahren in der Sache ohne Erfolgsaussicht: „Der Senat hält die Ausführungen der Vergabekammer, mit der diese einen Verstoß des Auftraggebers gegen § 31 Abs. 6 VgV verneint hat, für überzeugend. ... Dem Interesse des Auftraggebers an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist deshalb der Vorrang zu gewähren. ... Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist voraussichtlich unbegründet. Nach dem vorliegenden Sach- und Streitstand ist davon auszugehen, dass die Antragstellerin durch die produktspezifische Ausschreibung von iPads nicht in ihren Rechten verletzt ist, vielmehr die Ausschreibung aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt ist. .... Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert .... Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Einschätzung, ob die Vorgabe eines bestimmten Herstellers gerechtfertigt ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Die Entscheidung muss aber nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein; wenngleich eine vorherige Markterkundung nicht erforderlich ist. Die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber ....  Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die produktspezifische Ausschreibung von iPads unter den vorliegenden Bedingungen voraussichtlich als gerechtfertigt anzusehen.
  • Aufschiebende Wirkung – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.2021 -  Verg 13 / 21 – Brückenbauauftrag – Preisprüfung - Formblatt 223/FB 3216 EU - Ablehnung des Antrags auf aufschiebende Wirkung – gerügte Verstöße teils präjudiziert bzw. zweifelhaft etc. – Nichterreichen des Schwellenwerts - „Der auf § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB gestützte Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist gemäß § 173 Abs. 2 Satz 1 GWB abzulehnen. Unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen überwiegen die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde die mit einer weiteren Verzögerung verbundenen Vorteile. Dies gilt namentlich bei Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben der Antragsgegnerin entsprechend § 173 Abs. 2 Satz 2 GWB sowie der in § 173 Abs. 2 Satz 3 GWB genannten Gesichtspunkte, darunter insbesondere der Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde. Die sofortige Beschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg. Sie ist zwar zulässig, aber unbegründet.“ – Zweifel an der Zulässigkeit wegen erforderlichen Schwellenwerts - unrichtiger Hinweis auf Vergabekammer führt nicht zu VergaberechtswegPreisprüfung und Rügepflicht (Erkennbarkeit durch Bieter) – Ausschluss wegen unvollständiger Angaben in Formblättern etc.-  zulässige Preisprüfung und Zulässigkeit von Nebeneinander von  Preisprüfung und Nachforderung – Zumutbarkeit der Angabe der von bekannten Nachunternehmern benannten Preise der Leistungen .
  • Aufschiebende Wirkung der Beschwerde – BayObLG, Beschl. v. 09.04.2021 - Verg 3 – 21 – Objektschutz-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten -Ablehnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde –  fakultative  Ausschlussgründe  nach § 124 I Nr. 3 GWB müssen einer „schweren Verfehlung“ i.S.d. § 124 GWB nahe kommen - Abwerbungsversuche von Mitarbeitern sind nicht ausreichend und sprechen für sich nicht für fehlende Leistungsfähigkeit – Voraussetzungen eines ungewöhnlichen Preises wegen Nichterreichens der Aufgreifschwelle nicht erreicht – Ausreichend der Preisprüfung bei Vergleich der Preise aus vorgegangenen Vergaben – auch bei Gesamtpreis ist angekündigte möglich Nachforderung eines Preisblattes zulässig.
  • Aufschiebende Wirkung der Beschwerde – OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der BeschwerdeAufgreifschwelleSelbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit – siehe auch OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV –
  • Auftraggeber - EuGH, Urt. v. 03.02.2021, C - 155 - 19 und C - 156 – 19 - Italienischer Fußballverband - Öffentlicher Auftraggeber - privatrechtlicher Verein – Sportverband - Auftrag an Consorzio X – Tenor der Entscheidung: „1. Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a der Richtlinie 2014/24/EU ... vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass bei einer Einrichtung, die mit im nationalen Recht abschließend festgelegten öffentlichen Aufgaben betraut ist, auch dann angenommen werden kann, dass sie im Sinne dieser Bestimmung zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, wenn sie nicht in der Form einer öffentlichen Verwaltungsstelle, sondern in der Form eines privatrechtlichen Vereins gegründet wurde und bestimmte ihrer Tätigkeiten, hinsichtlich deren sie über Eigenfinanzierungskapazität verfügt, keinen öffentlichen Charakter haben. 2. Die zweite der in Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c der Richtlinie 2014/24 aufgeführten Tatbestandsvarianten ist dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass ein nationaler Sportverband nach dem nationalen Recht über Leitungsautonomie verfügt, nur dann anzunehmen ist, dass die Leitung dieses Verbands der Aufsicht einer öffentlichen Einrichtung untersteht, wenn sich aus einer Gesamtwürdigung der Befugnisse dieser Einrichtung gegenüber dem Verband ergibt, dass eine aktive Aufsicht über die Leitung vorliegt, die diese Autonomie faktisch so sehr in Frage stellt, dass sie es der Einrichtung ermöglicht, die Entscheidungen des Verbands im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beeinflussen. Der Umstand, dass die verschiedenen nationalen Sportverbände die Tätigkeit der betreffenden öffentlichen Einrichtung dadurch beeinflussen, dass sie mehrheitlich an deren wichtigsten beratenden Kollegialorganen beteiligt sind, ist nur dann maßgeblich, wenn sich feststellen lässt, dass jeder dieser Verbände für sich genommen in der Lage ist, einen so erheblichen Einfluss auf die von dieser Einrichtung ihm gegenüber geführte öffentliche Aufsicht auszuüben, dass diese Aufsicht neutralisiert und er damit die Entscheidungshoheit über seine Leitung wiedererlangen würde, und zwar ungeachtet des Einflusses der anderen nationalen Sportverbände, die sich in einer ähnlichen Lage befinden.“
  • Auftraggeber - Hattig, Oliver / Oest, Tobias,  Sportverbände als öffentliche Auftraggeber, NZBau 2021,  774
  • Auftraggeber - Weirauch, Moritz, Sind politische Parteien und Parlamentsfraktionen öffentliche  Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB?, VergabeR 2021, 405
  • Auftragsberatungsstelle - LG Magdeburg Urt. v. 01. 09. 2021 – 7 O 1109-21 - Auftragsberatungsstelle als unzulässige Bewerberin für Prüfung auch vergaberechtlicher Fragen einstweilige Verfügung auf Unterlassung  der Bewerbung für Beratungsaufträge oder Teilnahme an Ausschreibungen  mit auch teilweise die rechtliche Prüfung der Vergabeunterlagen – Unzulässigkeit der Rechtsberatung nichtanwaltlicher Dienstleister durch Auftragsberatungsstellen
  • Auftragswert – Landesrecht - Müller, Anne/ Ünal, Tolga, Landesrechtliche Regelungen zu den vergaberechtlichen Wertgrenzen, VergabeNews 9/2021,150-155
  • Auftragswert – OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 5 – 21 – Verpflegungsleistungen – Gegenvorstellung etc.– BerichtigungsantragAnhörungsrüge - Auftragswertschätzung -
  • Auftragswert – unzulässige Verlängerung - OLG Schleswig-Holstein,  Beschl. v. 09.12.2021 - 54 Verg 8 – 21 – Busverkehr – Statthaftigkeit – Antragsbefugnis - unzulässige VerlängerungAuftragswert - Begründetheit wegen nach § 135 II GWB unwirksamen Auftrags durch einvernehmliche Durchführung mit wesentlichen Vertragsänderungen ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 GWBunzulässige wesentliche Verlängerung der Verträge mit befristeter Laufzeit um zwei Jahre  (20 % der  bisherigen Vertragszeit von 10 Jahren als „erhebliche Ausweitung“ (vgl. § 132 III GWB) – Unwirksamkeit nach § 135 I GWB   durch selbständigen vergaberechtsrelevanter Beschaffungsvorgang (ausreichend mündliche, konkludente oder nach einer überwiegenden Lebenswahrscheinlichkeit vorliegende Beauftragung auch dann, „wenn Auftraggeber und Auftragnehmer einen Beschaffungsvorgang übereinstimmend irrtümlich von einem früher abgeschlossenen und bei zutreffender Würdigung beendeten Vertrag für gedeckt halten und die Vertragsleistungen weiterhin erbringen.“ – umfangreiche Ausführungen zur Auslegung des Vertragsgegenstandes – Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I, II GWB innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Vertragsschluss (hier gegeben) – Kostenentscheidung (Gesamtschuldner der unterliegenden Beteiligten nach §§ 175 II, 71 GWB.
  • Auftragswert – nicht erreicht - Schätzung -  - s. auch Schwellenwert - OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände – Auftragswert nicht erreichtUnzulässigkeit - keine Einrechnung der Projektsteuerungs- und Planungsleistungen – Bauleistung - Planung und Bau keine Lose (nicht gleichartig) – mehrere Gebäude und unabhängige NutzungAuftragswert ohne Sicherheitszuschläge – ohne Kosten für Baustrom und – wasserZeitpunkt der Schätzung Tag der Absendung der Bekanntmachung und Wert des einzelnen Auftrags – Hinzurechnung anderer Aufträge nur nach § 3 Abs. 6 u. 7 VgV (aber keine Zusammenfassung zu Gesamtauftrag und Vorverlegung des Schätzungszeitpunktes) – Zweifel am Erreichen des Schwellenwerts treffen Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens - Modernisierung etc. des Messegeländes einerseits und Vorhaben Neubau etc. des Kongresszentrums andererseits (funktionale Betrachtung): „Ein einheitlicher Auftrag ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der eine Teil ohne den anderen keine sinnvolle Funktion zu erfüllen vermag.“ (hier verschiedene Aufträge) – Komplexe (Messe – Kongresszentrum) getrennt funktional nutzbar Heilung der nicht ordnungsgemäßen Dokumentation im Beschwerdeverfahren durch die Übergabe von Unterlagen (Vorlage und Erstellung der Kostenberechnung vor  Vergabeverfahren – Ausschluss der Manipulation – Prüfung durch Zuwendungsbehörde) – Unschädlichkeit der europaweiten Ausschreibung – eingeschränkte Prüfung der realistischen, vollständigen und objektiven Prognose durch im Nachprüfungsverfahren auf Nachvollziehbarkeit und Plausibilität:Beurteilungsspielraum“ – bei fehlerhafter Schätzung eigene „Nachschätzung“ durch Prüfungsinstanz (VK, OLG) - Kostenberechnung durch Architekten: realistische Schätzung der voraussichtlichen Baukosten – keine Beurteilungsfehler (sachfremde Erwägungen, Überschreiten der Beurteilungsgrenzen nicht erkennbar) – fehlender Sicherheitszuschlag hier unschädlich – Berücksichtigung zu erwartender Preissteigerungen und bei nicht vollständigem Feststehen der Bauleistung wegen noch zu vergebender  Planungsleistungen für den Bau (hier abgeschlossen) - Optionen nicht vereinbart – Aufnahme von Baustrom und –wasser in Kostenschätzung als Lieferung des Auftraggebers: Ergänzung durch Schätzung der nachprüfenden Stelle (Senat) – keine Berücksichtigung bei der Schätzung der für den Bauauftrag anfallenden Bauherrenkosten, Kosten für Projektplanung, sonstige Nebenkosten, Rechtsberatung, Planungsleistungen (hier getrennte Vergabe, keine Zusammenrechnung)
  • Ausführungsbedingungen – Erfüllungszeitpunkt - EuGH, Urt. v. 08.07.2021 - C - 295 – 20 – Abfallverbringung in andere Mitgliedsstaat - Erforderlichkeit der Zustimmung der zuständigen Behörden als Bedingungen für die Ausführung des Verbringens von Abfällen in einen anderen Mitgliedsstaat – Unzulässigkeit der Ablehnung eines Angebots wegen fehlenden Nachweises der Erfüllung der Bedingung für die Ausführung des Auftrags zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots –Art. 70 in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24 ist dahin auszulegen, dass er es verbietet, das Angebot eines Bieters allein deshalb abzulehnen, weil dieser zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots nicht nachweist, dass er eine Bedingung für die Ausführung des betreffenden Auftrags erfüllt.
  • Ausführungsbedingungen – Zustimmungserfordernis der nationalen Behörden – EuGH, Urt. v. 08.07.2021 - C - 295 – 20 – Abfallverbringung in andere Mitgliedsstaat - Erforderlichkeit der Zustimmung der zuständigen Behörden als Bedingungen für die Ausführung des Verbringens von Abfällen in einen anderen Mitgliedsstaat – Unzulässigkeit der Ablehnung eines Angebots wegen fehlenden Nachweises der Erfüllung der Bedingung für die Ausführung des Auftrags zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots – Art. 70 in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24 ist dahin auszulegen, dass er es verbietet, das Angebot eines Bieters allein deshalb abzulehnen, weil dieser zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots nicht nachweist, dass er eine Bedingung für die Ausführung des betreffenden Auftrags erfüllt.
  • Auskömmlichkeit – Preis - Noch, Rainer, Der Ausschluss ist kein Automatismus, Vergabe Navigator 2021, 28 (VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.08.2020- 3 VK LSA 44/20 – Mindestlohn – Auskömmlichkeit – ungewöhnlich niedriger Preis)
  • Auskömmlichkeit – VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial Rahmenvertrag – Katalog - Antragsbefugnis – Unbegründetheit: kein zulässiges Wertungskriterium Preis: Schwerpunkt der Preisprüfung auf sog. Kernsortiment <63 „Highrunner“-Büroartikel> und „eher grobe Sichtung des Randsortiments“) –– kein spekulatives bzw. unauskömmliches Angebot (Aufgreifschwelle nicht erreicht)
  • Ausland - Belgien Pissierssens, Veerle; Thuyne, Gauthier van, The High Stakes of Transparency and  Equal Treatment in ,Belgian  Public Contracts, EPPPL 3/2021, 240
  • Ausland – Brexit - Hawley, Susan, What Makes a Good Debarment Regime? Keeping Corrupt and Fraudulent Companies Out of Post-Brexit Public Procurement, PPLR 2021, 124
  • Ausland - Frankreich - Kühl, Christophe/ Wollert, Philipp, Öffentliches Auftragswesen und Covid-19 in Frankreich, VergabeR 6/2021, 666
  • Ausland - Großbritannien - Arrowsmith, Sue, Transforming Public Procurement Law After Brexit: Some Reflections on the Government's Green Pape, (PPLR 2021, 103
  • Ausland – Italien (Bozen) -Germani, Alberto/ Zeller, Karl, Concessionaire’s Performance Assessment in Public-Private Partnerships, EPPPL 2021, 125
  • Ausland - Kamerun -Ekpombang, Alexander, A Critical Appraisal of the Public Procurement System in  Cameroon, PPLR 2/2021, 78
  • Ausland - Plas, Erik, Amendments to Public Contracts, In Search of a Sufficient Degrce of Transparency, PPLR 2021, 1
  • Ausland - Polen - Lewandowski, Robert, Neues Gesetz zum öffentlichen Vergaberecht in Polen, WiRO 2/2021, 33
  • Ausland – Rumänien - Baciu, Ioan, The Exclusion of Third-Country Suppliers from EU Public Procurement Procedures, The Romanian Case, EPPPL 2021, 151
  • Ausland - Schoenmaekers, Sarah, Public Procurement, Culture and Mozzarella, ‘Que Dici?’, EPPPL 3/2021, 205
  • Ausland – Spanien - Ascensidn, Gallego Cörcoles, Temporary Associations, Public Procurement and  Competition Law, Some Guidance from the Spanish Experience, PPLR 2021,  29- 45 
  • Ausland - Indien - Rawat, Mukesh, Accession to the WTO’s Government Procurement Agreement, Opportunities and Challenges for India, EPPPL 2021, 158
  • Ausländischer Anbieter - Eignung - EuGH, Schlussantrag v. 28.01.2021 -  C - 6 - 20 – SchlussA - Lieferung von Lebensmitteln für benachteiligte Personen in Estland – Tätigkeitsnachweis – berufliche Befähigung – ausländische Anbieter mit Zulassung in ihrem Mitgliedsstaat - Art. 2 RL 2004/18/EG - VKR; Art. 48 RL 2004/18/EG – VKR – amtlicher Vorschlag: „Die Art. 2 und 46 der Richtlinie 2004/18/EG ... zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge sind dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber nicht als Eignungskriterium, dessen Nichterfüllung zum Ausschluss führt, verlangen kann, dass der Bieter oder Bewerber zusammen mit seinem Angebot eine von den Behörden des Mitgliedstaats des Auftragsorts erteilte Tätigkeitserlaubnis oder Registrierung vorlegt, wenn der Bieter oder Bewerber über die in seinem Mitgliedstaat anerkannte berufliche Befähigung verfügt. Die Art. 2 und 46 der Richtlinie 2004/18 stehen jedoch dem nicht entgegen, dass, wenn in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen berechtigterweise verlangt wird, dass der erfolgreiche Bieter über einen Betrieb im Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers verfügt, der Bieter dazu verpflichtet wird, in der Phase der Auftragsausführung in Bezug auf einen solchen Betrieb nachzuweisen, dass er gemäß Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Lebensmittelhygiene über die erforderlichen Zulassungen oder Registrierungen verfügt, die von den für die Kontrolle der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln zuständigen Behörden in diesem Mitgliedstaat erteilt wurden.“
  • Auslegung – Leistungsbeschreibung - OLG Celle, Beschl. v. 18.11.2021 - 13 Verg 6 -  21 - interaktive Tafeln für Schulen – Ausschluss (-) – keine Änderung der VU - Auslegung der Vergabeunterlagen wie ständige Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 3. 4. 2012 - X ZR 130/10: Auslegung unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters) – unberechtigter Ausschluss – kein  Vorliegen der Voraussetzungen des § 57 I Nr. 4 VgV (Änderung der Vergabeunterlagen) – Erfüllung der MerkmaleAblagefläche für Stifte und Schwämme unterhalb des Displays sowie „Deutschsprachige Telefonhotline in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr Montag bis Freitag, sowohl vom Hersteller als auch vom Bieter“ im Streitfall (entgegen VK nicht mehr verlangt) – amtliche Leitsätze: „Aus den Vergabeunterlagen muss für die Bieter eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, welche Erklärungen von ihnen verlangt werden. Die Auslegung der Leistungsbeschreibung hat unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters zu erfolgen.“
  • Auslegung – OLG Schleswig-Holstein,  Beschl. v. 09.12.2021 - 54 Verg 8 – 21 – Busverkehr – Statthaftigkeit – Antragsbefugnis - unzulässige Verlängerung - Statthaftigkeit  (Auftragswert, „Vergabevorgang“, Direktvergabe, Beginn des Vergabeverfahrens <zwei Voraussetzungen: interne Entscheidung für Bedarfsdeckung und Ergreifen von Maßnahmen zur Ermittlung oder Bestimmung des Auftragnehmers mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses: hier weitere Leistungen durch bisherigen Auftragnehmer u. a. durch Verlängerung>, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt: Schluss der mündlichen Verhandlung)Antragsbefugnis (Interesse am Auftrag, drohender Schaden durch de-facto-Vergabe) – Begründetheit wegen nach § 135 II GWB unwirksamen Auftrags durch einvernehmliche Durchführung mit wesentlichen Vertragsänderungen ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 GWBunzulässige wesentliche Verlängerung der Verträge mit befristeter Laufzeit um zwei Jahre  (20 % der  bisherigen Vertragszeit von 10 Jahren als „erhebliche Ausweitung“ (vgl. § 132 IIIGWB) – Unwirksamkeit nach § 135 I GWB   durch selbständigen vergaberechtsrelevanter Beschaffungsvorgang (ausreichend mündliche, konkludente oder nach einer überwiegenden Lebenswahrscheinlichkeit vorliegende Beauftragung auch dann, „wenn Auftraggeber und Auftragnehmer einen Beschaffungsvorgang übereinstimmend irrtümlich von einem früher abgeschlossenen und bei zutreffender Würdigung beendeten Vertrag für gedeckt halten und die Vertragsleistungen weiterhin erbringen.“ – umfangreiche Ausführungen zur Auslegung des Vertragsgegenstandes – Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I, II GWB innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Vertragsschluss (hier gegeben) – Kostenentscheidung (Gesamtschuldner der unterliegenden Beteiligten nach §§ 175 II, 71 GWB.
  • Auslegung – Vergabeunterlagen - OLG Celle, Beschl. v. 18.11.2021 - 13 Verg 6 -  21 - interaktive Tafeln für Schulen – kein Ausschluss -  keine Änderung der VU - Auslegung der Vergabeunterlagen wie ständige Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 3. 4. 2012 - X ZR 130/10: Auslegung unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters) – unberechtigter Ausschluss – kein  Vorliegen der Voraussetzungen des § 57 I Nr. 4 VgV (Änderung der Vergabeunterlagen) – Erfüllung der MerkmaleAblagefläche für Stifte und Schwämme unterhalb des Displays sowie „Deutschsprachige Telefonhotline in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr Montag bis Freitag, sowohl vom Hersteller als auch vom Bieter“ im Streitfall (entgegen VK nicht mehr verlangt) – amtliche Leitsätze: „Aus den Vergabeunterlagen muss für die Bieter eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, welche Erklärungen von ihnen verlangt werden. Die Auslegung der Leistungsbeschreibung hat unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters zu erfolgen.“
  • Auslegung- Eignung - OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV – Aufhebung Auslegung der Eignungsanforderung in der Auftragsbekanntmachung – erforderliche klare und unmissverständliche Vergabeunterlagen (§§ 133, 157 BGB – Empfängerhorizont: Dienstleistungsauftrag <Begriff> als Referenz <§ 103 GWB>) – ausführliche Kostenentscheidung etc. – vgl. auch OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde – Aufgreifschwelle – Selbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher – Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit
  • Ausnahme - § 108 IV GWB - OLG Düsseldorf, Beschl.v.03.02.2021 - Verg 25 – 18 – IT - Software für Einsatzleitsystem für Feuerwehr- und Rettungsleitstelle – fehlende Statthaftigkeit wegen Eingreifen des Ausnahmebereichs nach § 108 VI GWB – nach endgültiger Einstellung der Weiterentwicklung und Pflege durch „Basis“-Softwareauftragnehmer – neuer Kooperationsvertrag der Antragsgegnerin (Stadt) mit Land X für Pflege, Anpassung oder Weiterentwicklung der „Basis-Software“ -  Bejahung der Entgeltlichkeit dieses Vertrags (öffentlicher Auftrag nach § 103 I GWB bzw.  Vertrag nach § 108 VI GWB [Begriffe synonym] – synallagmatische Verknüpfung und rechtliche Einheit. (1. Abschluss am selben Tag, 2. sachlicher Bezug zueinander [ohne Softwareüberlassung keine Kooperation] und 3. gegenseitige“ Verweisungen  in den jeweiligen Vertragstexten) – Entgeltlichkeit infolge des Anspruchs des Landes X auf etwaige Softwareweiterentwicklungen durch die Antragsgegnerin (Stadt): “Als Entgelt ist jede Art von Vergütung anzusehen, der ein Geldwert zukommt ... Ein solcher ist Weiterentwicklungen von genutzter Software nicht abzusprechen.“ - Besserstellungsverbot vermieden durch Überlassungsbereitschaft hinsichtlich der Grundsoftware (Quellcode) und ausreichender Information innerhalb angemessenen Fristen (Ermessen im Einzelfall) an potentielle Weiterentwickler – vgl. hierzu die vorgängige EuGH-Entscheidung v. 28.05.2020 - C - 796 / 18 - – ISE/Köln – Softwareüberlassung etc. - (Feuerwehr) – Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien Kooperation
  • Ausnahme – keine Anhörung – Reinigungsleistung - OLG München, Beschl. v. 29.01.2021- Verg 11 – 20 - Reinigungsleistungen für Gymnasien eines Zweckverbands (öffentlicher Auftraggeber) - Ausschlussentscheidung ohne vorherige Anhörung entgegen § 127 I Nr. 7 GWB – Erforderlichkeit der Anhörung des Bieters (in aller Regel) vor Ausschluss - Ausschluss nur unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit - Pflicht des zur Verschaffung rechtlichen Gehörs zur Möglichkeit der Widerlegung der Vorwürfe oder zur Darlegung möglicher Selbstreinigungsmaßnahmen – „Zudem ist die vorherige Anhörung auch im Hinblick auf die erforderliche Prognoseentscheidung ... von erheblicher Bedeutung.“ – Ausnahmegründe hier nicht ersichtlich - 
  • Ausnahme-Schulz, Sönke, Der FIT-Store, Die Nachnutzung von Online-Diensten als Ausnahme  vom Vergaberecht ,VergabeR 5/2021, 544-551
  • Ausschluss – „automatisch“ unzulässig - EuGH, Urt. v. 03.06.2021, C - 210 – 20 – Rad Service – Italien – automatischer Ausschluss (unzulässig) – wahrheitswidrige Angaben eines Subunternehmers als Ausschlussgrund ohne zumindest Gestattung zum Ersatz des Subunternehmens - Art. 49, 56 AEUV, Art. 63 der RL 2014/24/EU – Tenor: Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU ... ist unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen der öffentliche Auftraggeber einen Bieter automatisch von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags auszuschließen hat, wenn ein Hilfsunternehmen, dessen Kapazitäten er in Anspruch nehmen möchte, eine wahrheitswidrige Erklärung zum Vorliegen rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilungen vorgelegt hat, ohne dem Bieter in einem solchen Fall vorschreiben oder zumindest gestatten zu dürfen, dieses Unternehmen zu ersetzen.
  • Ausschluss - „Null“ - Rašić, Mario, Is Zero a Public Procurement Number? ,EPPPL 3/2021,   193-204 
  • Ausschluss – Ablehnung eines Angebots (unzulässig) - EuGH, Urt. v. 08.07.2021 - C - 295 – 20 – Abfallverbringung in andere Mitgliedsstaat - Erforderlichkeit der Zustimmung der zuständigen Behörden als Bedingungen für die Ausführung des Verbringens von Abfällen in einen anderen Mitgliedsstaat – Unzulässigkeit der Ablehnung eines Angebots wegen fehlenden Nachweises der Erfüllung der Bedingung für die Ausführung des Auftrags zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots
  • Ausschluss - BayObLG, Beschl. v.24.06.2021 - Verg 2 – 21 – OPNV – Angebotsausschluss - Regionalbuslinienverkehr – Linienbündel – Ausschluss nach § 124 GWB (Voraussetzungen) – Vorlage an EuGH – amtlicher Leitsatz: „Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, wobei die Fragen 2 und 3 nur dann einer Antwort bedürfen, wenn die Frage 1 bejaht wird: 1. Ist Art. 57 Abs. 4 Buchst. d) der Richtlinie 2014/24/EU dahingehend auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber über hinreichend plausible Anhaltspunkte für einen Verstoß der Wirtschaftsteilnehmer gegen Art. 101 AEUV verfügen muss? 2. Ist Art. 57 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU in dem Sinn als abschließende Regelung der fakultativen Ausschlussgründe auszulegen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 18 Abs. 1 dieser Richtlinie) – bei Abgabe weder eigenständiger noch unabhängiger Angebote – einer Zuschlagserteilung nicht entgegenstehen kann? 3. Ist Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU dahingehend auszulegen, dass er einer Erteilung des Zuschlags an Unternehmen entgegensteht, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und jeweils ein Angebot abgegeben haben?
  • Ausschluss - EuGH, Schlussantrag v. 28.01.2021 -  C - 6 - 20 – SchlussA - Lieferung von Lebensmitteln für benachteiligte Personen in Estland – Tätigkeitsnachweis – berufliche Befähigung – ausländische Anbieter mit Zulassung in ihrem Mitgliedsstaat -
  • Ausschluss - Koch, Moritz; Siegmund, Gabriela; Siegmund, Reinhard, Potenziale und Grenzen von  IT-Kooperationen in der öffentlichen Verwaltung, MMR 10/2021, 760
  • Ausschluss – mangelhafte Leistungen - EuGH, Beschl. v. 24.03.2021, C - 771 – 19 – Nama – Architekt - technische Beratungsdienste für die Erweiterung der Athener Metro - Art. 1 Abs. 1 RL 92/50/EWG - DKR; Art. 1 Abs. 2 RL 92/50/EWG - DKR; Art. 2 Abs. 1 a RL 92/50/EWG - DKR; Art. 2 Abs. 1 b RL 92/50/EWG - DKR; Art. 2a Abs. 2 RL 92/50/EWG – DKR – Ausschluss vor der Vergabe – Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Geltendmachung von Gründen – Rüge-rechtskräftiger Entscheidung – Tenor der Entscheidung: „Art. 1 Abs. 1 und 3, Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b sowie Art. 2a Abs. 2 der Richtlinie 92/13/EWG ... vom 25. Februar 1992 ...  die Richtlinie 2014/23/EU ... vom 26. Februar 2014 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass ein Bieter, der in einer Phase vor der Vergabe eines öffentlichen Auftrags vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde und dessen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung, mit der er von diesem Verfahren ausgeschlossen wurde, zurückgewiesen wurde, in seinem zugleich gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung, mit der das Angebot eines anderen Bieters zugelassen wurde, sämtliche Gründe geltend machen kann, mit denen ein Verstoß gegen das Unionsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die nationalen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, gerügt wird, also auch solche, die in keinem Zusammenhang mit den Mängeln stehen, aufgrund deren sein Angebot ausgeschlossen wurde. Diese Möglichkeit wird nicht dadurch berührt, dass der Antrag auf vorgerichtliche Nachprüfung bei einer unabhängigen nationalen Stelle, den der Bieter nach dem nationalen Recht gegen die Entscheidung über seinen Ausschluss zuvor stellen musste, abgelehnt wurde, sofern diese Entscheidung nicht rechtskräftig geworden ist.“
  • Ausschluss - Noch, Rainer, Der Ausschluss ist kein Automatismus, Vergabe Navigator 2/2021, 28 (VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.08.2020- 3 VK LSA 44/20 – Mindestlohn – Auskömmlichkeit – ungewöhnlich niedriger Preis)
  • Ausschluss – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes Feststellungsinteresse - auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • Ausschluss – OLG Rostock, Beschl. v. 30.09.2021 - 17 Verg 3 – 21 – Abfalllogistikleistungen – ÖPP – verbunden mit Beteiligung des privaten Partners am gemeinsamen Unternehmen mit 49 % als ÖPP – aus der Entscheidung: „4. Ein Ausschluss nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV kann nicht ohne Weiteres erfolgen, wenn die Abweichung letztlich durch die Vergabestelle verursacht ist.“
  • Ausschluss – Reinigungsleistung - OLG München, Beschl. v. 29.01.2021- Verg 11 – 20 - Reinigungsleistungen für Gymnasien eines Zweckverbands (öffentlicher Auftraggeber) - Ausschlussentscheidung ohne vorherige Anhörung entgegen § 127 I Nr. 7 GWB –
  • Ausschluss – schwere Verfehlung – BayObLG, Beschl. v. 09.04.2021 - Verg 3 – 21 – Objektschutz-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten - Preisprüfung (Aufklärung bei ungewöhnlich niedrigem Angebot)  – schwere Verfehlung - §§ 123, 124 I Nr. 3 GWB, 60 VgV – Ablehnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde –  fakultative  Ausschlussgründe  nach § 124 I Nr. 3 GWB müssen einer „schweren Verfehlung“ i.S.d. § 124 GWB nahe kommen - Abwerbungsversuche von Mitarbeitern sind nicht ausreichend und sprechen für sich nicht für fehlende Leistungsfähigkeit
  • Ausschluss – verneint - OLG Celle, Beschl. v. 18.11.2021 - 13 Verg 6 -  21 - interaktive Tafeln für Schulen – kein Ausschluss -  keine Änderung der VU - Auslegung der Vergabeunterlagen wie ständige Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 3. 4. 2012 - X ZR 130/10: Auslegung unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters) – unberechtigter Ausschluss – kein  Vorliegen der Voraussetzungen des § 57 I Nr. 4 VgV (Änderung der Vergabeunterlagen) – Erfüllung der MerkmaleAblagefläche für Stifte und Schwämme unterhalb des Displays sowie „Deutschsprachige Telefonhotline in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr Montag bis Freitag, sowohl vom Hersteller als auch vom Bieter“ im Streitfall (entgegen VK nicht mehr verlangt) – amtliche Leitsätze: „Aus den Vergabeunterlagen muss für die Bieter eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, welche Erklärungen von ihnen verlangt werden. Die Auslegung der Leistungsbeschreibung hat unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters zu erfolgen.“
  • Ausschluss - Verstoß - Noch, Rainer, (K)eine unlautere Abwerbung, Vergabe Navigator 5/2021, 26
  • Außenwerbung - Schäffer, Rebecca, Die Vergabe von Außenwerbeverträgen, VergabeFokus 5/2021, 2
  • Aussetzung  - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung – EuGH, Beschl. v. 24.03.2021, C - 771 – 19 – Nama – Architekt - technische Beratungsdienste für die Erweiterung der Athener Metro – Ausschluss vor der Vergabe – Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Geltendmachung von Gründen – Rüge-rechtskräftiger Entscheidung – Tenor der Entscheidung: „Art. 1 Abs. 1 und 3, Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b sowie Art. 2a Abs. 2 der Richtlinie 92/13/EWG ... vom 25. Februar 1992 ...  die Richtlinie 2014/23/EU ... vom 26. Februar 2014 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass ein Bieter, der in einer Phase vor der Vergabe eines öffentlichen Auftrags vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde und dessen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung, mit der er von diesem Verfahren ausgeschlossen wurde, zurückgewiesen wurde, in seinem zugleich gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung, mit der das Angebot eines anderen Bieters zugelassen wurde, sämtliche Gründe geltend machen kann, mit denen ein Verstoß gegen das Unionsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die nationalen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, gerügt wird, also auch solche, die in keinem Zusammenhang mit den Mängeln stehen, aufgrund deren sein Angebot ausgeschlossen wurde. Diese Möglichkeit wird nicht dadurch berührt, dass der Antrag auf vorgerichtliche Nachprüfung bei einer unabhängigen nationalen Stelle, den der Bieter nach dem nationalen Recht gegen die Entscheidung über seinen Ausschluss zuvor stellen musste, abgelehnt wurde, sofern diese Entscheidung nicht rechtskräftig geworden ist.“
  • Aussetzung der Vollziehung - EuGH, Beschl. v. 24.03.2021, C - 771 – 19 – Nama – Architekt - technische Beratungsdienste für die Erweiterung der Athener Metro - Ausschluss vor der Vergabe – Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Geltendmachung von Gründen – „Rüge“ vor einer rechtskräftigen Entscheidung – Tenor der Entscheidung: „Art. 1 Abs. 1 und 3, Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b sowie Art. 2a Abs. 2 der Richtlinie 92/13/EWG ... vom 25. Februar 1992 ...  die Richtlinie 2014/23/EU ... vom 26. Februar 2014 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass ein Bieter, der in einer Phase vor der Vergabe eines öffentlichen Auftrags vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde und dessen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung, mit der er von diesem Verfahren ausgeschlossen wurde, zurückgewiesen wurde, in seinem zugleich gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung, mit der das Angebot eines anderen Bieters zugelassen wurde, sämtliche Gründe geltend machen kann, mit denen ein Verstoß gegen das Unionsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die nationalen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, gerügt wird, also auch solche, die in keinem Zusammenhang mit den Mängeln stehen, aufgrund deren sein Angebot ausgeschlossen wurde. Diese Möglichkeit wird nicht dadurch berührt, dass der Antrag auf vorgerichtliche Nachprüfung bei einer unabhängigen nationalen Stelle, den der Bieter nach dem nationalen Recht gegen die Entscheidung über seinen Ausschluss zuvor stellen musste, abgelehnt wurde, sofern diese Entscheidung nicht rechtskräftig geworden ist.“
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  • Bau - Bock, Yves /Zons, Jörn, Rechtshandbuch Anlagenbau, Praxisfragen deutscher und internationaler Anlagenbauprojekte, C.H. Beck 2020
  • Bauauftrag – OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände für Messe keine Bauleistung – auch abzugrenzen von Planung – Planung und Bau keine zusammenzurechnenden Lose (nicht gleichartig) – „Ein einheitlicher Auftrag ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der eine Teil ohne den anderen keine sinnvolle Funktion zu erfüllen vermag.“ (hier verschiedene Aufträge) – Komplexe (Messe – Kongresszentrum) getrennt funktional nutzbar – bei fehlerhafter Schätzung eigene „Nachschätzung“ durch Prüfungsinstanz (VK, OLG) - Kostenberechnung durch Architekten: realistische Schätzung der voraussichtlichen Baukosten – keine Beurteilungsfehler (sachfremde Erwägungen, Überschreiten der Beurteilungsgrenzen nicht erkennbar) -Ergänzung durch Schätzung der nachprüfenden Stelle (Senat) – keine Berücksichtigung bei der Schätzung der für den Bauauftrag anfallenden Bauherrenkosten, Kosten für Projektplanung, sonstige Nebenkosten, Rechtsberatung, Planungsleistungen (hier getrennte Vergabe, keine Zusammenrechnung)
  • Bauauftragswert – s. Auftragswert - Schätzung Bauprodukte – Vermarktung - EuGH, Urt. v. 17.12.2020 - C‑475-19P und C‑688-19P - Vermarktung von Bauprodukten - Rechtsmittel – Rechtsangleichung – Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – Harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten – Harmonisierte Normen und harmonisierte technische Vorschriften – Harmonisierte Normen EN 14342:2013, EN 14904:2006, EN 13341:2005 + A1:2011 und EN 12285-2:2005 – Nichtigkeitsklage Deutschlands – bejahte Zulässigkeit – keine Begründetheit
  • Baukonzession - Vodă, Oana  Dragoș, Dacian,  Public Land Lease vs Works Concession,  In Search of a Silver Lining in the Case Law of the European Courts, EPPPL 2021, 270 - Vermietung/Verpachtung öffentlicher Flächen und einer Dienstleistungs- bzw. Baukonzession
  • Bauleistung – Kues, Jarl-Hendrik/Simlesa, Gabriela, Bau- oder Lieferauftrag? – Das ist hier die Frage!, NZBau 12/2020, 765-768 
  • Bauleistung - Noch, Rainer, Bauwerk Gras, Wann der Grünschnitt eine Bauleistung darstellt – eine  diffizile Abgrenzung, Vergabe Navigator 2021, 28
  • Bauprodukte – Vermarktung - EuGH, Urt. v. 17.12.2020 - C‑475-19P und C‑688-19P - Vermarktung von Bauprodukten - Rechtsmittel – Rechtsangleichung – Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – Harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten – Harmonisierte Normen und harmonisierte technische Vorschriften – Harmonisierte Normen EN 14342:2013, EN 14904:2006, EN 13341:2005 + A1:2011 und EN 12285-2:2005 – Nichtigkeitsklage Deutschlands – bejahte Zulässigkeit – keine Begründetheit
  • Bauvertrag -- EuGH, Urt. v. 22.04.2021 - C - 537 – 19 - Wiener Wohnen – Abgrenzung von Miet- und Bauvertrag – kein entscheidender Einflusszulässige Direktvergabe eines langfristigen Mietvertrages über eine noch nicht errichtete Immobilie ohne einen weit über die üblichen Vorgaben des Mieters einer solchen Immobilie hinausgehenden entscheidenden Einfluss auf Struktur, Größe, Außenwände und tragende Wände, Gebäudeeinteilung – Festlegung der wesentlichen Grundzüge der Immobilie bereits vor den Verhandlungen über den Mietvertrag – Unschädlichkeit der üblichen Beauftragung einer Ingenieurfirma zur Absicherung des vorgesehenen Einzugszeitpunktes – Entscheidung wie bisherige Rechtsprechung (Urt. v. 12. 7. 2001 C-399/98 - Ordine degli Architetti; Urt.v. 27. November 2019 – C-402/18 – Tedeschi; Urt. v. 10. Juli 2014 – C 213/13 - Impresa Pizzarotti; Urt.v. 25. März 2010 – C-451/08 - Helmut Müller; Urt. v. 29. 10. 2009 – C536/07 - Kommission/Deutschland
  • Bayern - Meckler, Markus,  Die Vergabe freiberuflicher Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte am Beispiel der Rechtslage in Bayern, NZBau 2021,  768
  • Beckmann-Oehmen, Katrin, Sind typische Fehler typisch?, Vergabe Navigator 2021, 10 - Fehlercheckliste für Vergabestellen des Vergabehandbuchs Niedersachsen
  • Befangenheit – VK Bund, Beschl. v. 30.06.2021 - VK 1 - 58 – 21 – Planung Wehrersatzbauten - Keine Befangenheit durch Vorgabe eines Literaturvorschlags in der Wertungsmatrix - kein Dokumentationsmangel
  • Beginn des Vergabeverfahrens – KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2020 - 9 U 79 – 19 - Erd- und Abbrucharbeiten –„Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht Primärrechtsschutz grundsätzlich erst mit Beginn des Vergabeverfahrens und erlischt mit seiner Beendigung (vgl. Senat, Urteil vom 28.06.2019 – 9 U 55/18 –, juris Rn. 45). ....  Außerhalb des ... Kartellvergaberechts besteht eine den Vorgaben des § 134 GWB entsprechende Mitteilungs- und Wartepflicht nur bei entsprechender (landes)gesetzlicher Grundlage oder europarechtlich, soweit der ausgeschriebene Auftrag eine Binnenmarktrelevanz aufweist, und ist ein unter Verstoß hiergegen geschlossener Vertrag weder entsprechend § 135 GWB noch grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam (gegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 – I-27 U 25/17 –, juris Rn. 44).
  • Beginn des Vergabeverfahrens – OLG Schleswig-Holstein,  Beschl. v. 09.12.2021 - 54 Verg 8 – 21 – Busverkehr – Statthaftigkeit – Antragsbefugnis - unzulässige Verlängerung - Statthaftigkeit  (Auftragswert, „Vergabevorgang“, Direktvergabe, Beginn des Vergabeverfahrens <zwei Voraussetzungen: interne Entscheidung für Bedarfsdeckung und Ergreifen von Maßnahmen zur Ermittlung oder Bestimmung des Auftragnehmers mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses: hier weitere Leistungen durch bisherigen Auftragnehmer u. a. durch Verlängerung>, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt: Schluss der mündlichen Verhandlung)
  • Behauptungen ins Blaue – OLG Rostock, Beschl. v. 30.09.2021 - 17 Verg 3 – 21 – Abfalllogistikleistungen – ÖPP – verbunden mit Beteiligung des privaten Partners am gemeinsamen Unternehmen mit 49 % als ÖPP - amtliche Leitsätze: „Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis und zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags bei Behauptungen „ins Blaue hinein“....“  erfolglose Rügen der Wertung  (fehlende Antragsbefugnis wegen Nichteinhaltung des  „Mindestmaßes an Substantiierung“ und fehlender Angabe der Herkunft der  Erkenntnisse – reine Vermutungen, willkürlich, ins Blaue Behauptungen  oder ohne weiteren Tatsachenvortrag nicht ausreichend: „ ... das Angebot des ... Konkurrenten sei nicht wertungsfähig oder diesem Bieter fehle die notwendige Eignung... “
  • Beihilfe - Derksen, Roland,  Infrastrukturprojekte im Fokus des Europäischen Beihilferechts, EuZW 2021,  589
  • Beihilfe - Deuster, Jan, EU-rechtskonforme Finanzierung und Vergabe von öffentlichen  Ladesäulen – Teil 1, Beihilfenrecht, KommJur 2/2021, 41
  • Beihilfe - Hagenbruch, Tim, Das Verhältnis von Beihilfen- und Vergaberecht, unter besonderer Berücksichtigung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse , Nomos 2020
  • Beihilfe - Kräber, Wolfgang,  Zuwendungen und Vergaberecht, VergabeFokus 6/2021, 11- 16
  • Bekanntmachung – (Unter-)Kriterien – OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung – „§ 127 Abs. 5 GWB schreibt vor, dass die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Diese Anforderung gilt sowohl für die Zuschlagskriterien als auch für die Unterkriterien“ (vgl. EuGH, Urt. v. 14. 07.2016 - C-6/15 ...Senat, Beschl. v. 7. 11. 2013 - 13 Verg 8/13) – „Wenn dem Auftraggeber die Angabe der Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, muss er die (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung angeben (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 3 VgV).“ –
  • Bekanntmachung - OLG Rostock, Beschl. v. 03.02.2021 - 17 Verg 6 – 20 - Planungsleistungen für die Erschließung – Bekanntmachung der Zuschlagskriterien (ohne Umrechnungsformel zulässig) - Wertung – Umrechnungsformeln - Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung - §§ 77 II VgV, 127 V GWB – zu erwartende bzw. zu vergütende Lösungsvorschläge - Bepunktung der Lösungsvorschläge – Preis – Leistungsverhältnis – Umrechnungsformel (nicht erforderlich in der Bekanntmachung) – Wechsel Umrechnungsformel – amtliche Leitsätze: 1. Mit Blick auf den Normzweck des § 77 Abs. 2 VgV und in Anbetracht insbesondere auch der beispielhaften Aufzählung von „Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen“ sind im Rahmen einer Ausschreibung von Planungsleistungen nur solche „Lösungsvorschläge“ gesondert zu vergüten, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Angebotserstellung regelmäßig nicht zu erwarten sind. 2. Die Preisumrechnungsformel muss regelmäßig nicht vorab bekannt gegeben werden. Nur für die „Zuschlagskriterien und deren Gewichtung“ ordnet § 127 Abs. 5 GWB eine Aufführung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an. 3. Zur Zulässigkeit einzelner Preisumrechnungsformeln
  • Bekanntmachung ohne Schätzwert - EuGH, Urt. v. 17.06.2021 -  C - 23 – 20 - Nutricia – „offene Rahmenvereinbarung“ ohne Höchstwertangabe rechtswidrig - Erwerb von Ausrüstung für künstliche Ernährung über Sonden häuslich versorgter Patienten und für Heime – Erforderlichkeit der Bekanntmachung mit Schätzwert oder Schätzmenge und Höchstmenge oder Höchstwert - Auftragsbekanntmachung ohne Angaben zum geschätzten Wert der Beschaffung der Rahmenvereinbarung und ohne Höchstwert der Rahmenvereinbarungen oder der geschätzten Menge oder Höchstmenge der nach den Rahmenvereinbarungen zu beschaffenden Waren: „54 Im Hinblick auf die in Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24 genannten Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz sowie die allgemeine Systematik der Richtlinie ist es jedoch nicht hinnehmbar, dass öffentliche Auftraggeber in der Bekanntmachung keine Angaben zu einem Höchstwert der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren machen.“ ...“ ... Art. 2d Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 2014/23/EU ... ist dahin auszulegen, dass er nicht anwendbar ist, wenn eine Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, selbst wenn zum einen die Schätzmenge und/oder der Schätzwert der gemäß der geplanten Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren nicht aus der Bekanntmachung, sondern aus der Beschreibung hervorgehen und zum anderen weder in der Bekanntmachung noch in der Beschreibung eine Höchstmenge und/oder ein Höchstwert der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren angegeben sind.“ – Grundsatz der Unverhältnismäßigkeit.
  • Beratung – Athener Metro - EuGH, Beschl. v. 24.03.2021, C - 771 – 19 – Nama – Archi - technische Beratungsdienste für die Erweiterung der Athener Metro - Ausschluss vor der Vergabe – Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Rüge-rechtskräftiger Entscheidung –
  • Beratung - Hoffjan, Andreas/ Mengis,Jona/ Hinz, Tim, Vereinbarung angemessener und  rechtssicherer Honorare bei Beratungsprojekten in öffentlichen Institutionen , VergabeR 2021, 22
  • Beratung – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes Feststellungsinteresse -– Vergabe zur Entlastung bei der Abwicklung von 700 Verträgen mit optionaler Verlängerung (nicht wahrgenommen) – Nachprüfungsverfahren wegen fehlender Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sowie Feststellung der Unwirksamkeit nach §§ 134, 135 GWB –  Unzulässigkeit (und Unbegründetheit) der weiteren Verfolgung der Beschwerde in Form eines Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB mangels Feststellungsinteresses (Vorbereitung einer Schadensersatzforderung [erkennbar aussichtslos], Wiederholungsgefahr [nicht ersichtlich] oder Erforderlichkeit der Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters infolge diskriminierenden Charakters der VK-Entscheidung [nicht eingreifend] – Pflicht zur expliziten Begründung des Feststellungsinteresse mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag – ferner auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • Beratung – Vergabe - VK Bund, Beschl. v. 02.06.2021, VK 2 - 47 - 21 – Beschaffungsberatung (ohne Rechtsberatung) keine Rechtdienstleistung (RDG) Antragstellerin (Anwaltsbüro) unterliegt – keine Pflicht zur Losaufteilung von technischer und rechtlicher Beratung - Rahmenvereinbarung zur technischen Unterstützung bei der Durchführung von Vergabeverfahren ohne juristische Prüfung – keine Rechtsberatung – Beschaffungsberatung: selbständige Vorbereitung und Durchführung von nationalen und europaweiten Ausschreibungen für verschiedene Leistungsgegenstände, insbesondere Unterhalts- und Glasreinigung, Grün- und Graupflege, Winterdienst und Hausmeisterdienstleistungen, ggf. Sicherheitsdienstleistungen, forstliche Dienstleistungen sowie Ver- und Entsorgungs- sowie sonstige Dienstleistungen – aus der Entscheidung: „Ein Verstoß gegen das Gebot, die ausgeschriebenen Leistungen nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB in zwei Fachlose, eines für Rechtsdienst- bzw. Rechtsberatungsleistungen und eines für kaufmännisch geprägte Vergabeberatungsleistungen, aufzuteilen, ist nicht festzustellen ... Der Umstand, dass die von der Ag zu beschaffenden Dienstleistungen vergaberechtlich geregelt sind und – wie ausgeschrieben – eingehende vergaberechtliche Kenntnisse voraussetzen, führt hier nicht dazu, dass die zu beschaffenden Leistungen eine Rechtsdienstleistung bzw. eine spezifische Rechtsberatung im Sinne des RDG darstellen bzw. beinhalten. Das zeigt sich am vorgegebenen Leistungsumfang für die Vertragsvorbereitung in der Leistungsbeschreibung, z.B. gemäß Themen- komplex I/Vorbereitungsphase. Die dort vorgesehenen Arbeiten wie Überprüfung der Vertrags- und Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit Musterunterlagen, Prüfung von Vertragsunterlagen auf Widerspruchsfreiheit, Erstellung des Vergabevermerks hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Aspekte auf vorgegebenem Muster beinhalten allesamt die Rechtsanwendung, aber nicht die qualifizierte vergaberechtliche Prüfung im oben beschrieben Sinn.“
  • Bergbau - Müggenborg, Frenz, Bergbau und Wiedernutzbarmachung unter Vergaberecht?, VergabeR 5/2021, 2021, 533
  • Bericht - Byok, Jan/ Csaki, Alexander, Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2020,  NJW 31/2021,  2249-2256
  • Bericht - Neun, Andreas/ Otting, Olaf, Die Entwicklung des europäischen Vergaberechts in  den Jahren 2020/2021 , EuZW 17/2021,  741-748
  • Bericht Byok, Jahn/ Csaki, Alexander, Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2020, NJW 2021, 2179
  • Berichtigungsantrag - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 5 – 21 – Verpflegungsleistungen Zurückweisung von Berichtigungsanträgen („Unter Unrichtigkeiten analog §§ 319 ZPO, 118 VwGO fallen alle unrichtigen und unvollständigen Verlautbarungen des vom Gericht Gewollten in der Entscheidung; die Erklärung des richterlichen Willens hinsichtlich der Entscheidung muss von der bei ihrer Fällung vorhandenen Willensbildung abweichen. Es handelt sich folglich nur um Fälle der Unstimmigkeit zwischen Willen und Erklärung des Gerichts. Mit Hilfe einer Entscheidungsberichtigung kann also nicht das vom Gericht bei der Entscheidungsfindung Gewollte geändert werden. Eine falsche Willensbildung des Gerichts, insbesondere falsche oder unterlassene Subsumtion als eine falsche Gesetzesanwendung durch unzutreffende Gesetzesauslegung, durch Übersehen gesetzlicher Bestimmungen, durch Übergehen von Streitstoff oder durch - auch versehentliches - Unterlassen einer gebotenen Entscheidung kann also nicht nach §§ 319 ZPO; 118 VwGO korrigiert werden.“ –
  • Beschaffung – OLG Schleswig, Beschl. v. 16.09.2021 - 54 Verg 1 – 21 – Pachtvertrag – Konzession – Abgrenzung öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung eines Café/Bistro -  Antragsbefugnis – Cafe-Bistro - Beschwerde zulässig und begründet  - keine Dienstleistungskonzession, sondern reiner Miet- bzw. Pachtvertrag einschließlich der Verlängerung des Mietvertrags (keine „Beschaffung“ - im Einzelnen: keine Versorgung der Badegäste, sondern der Besucher mit Kaffee und Kuchen - reiner Pachtvertrag – umfangreiche Ausführungen) – wirksamer Abschluss der Verträge durch Bevollmächtigten – keine Leistungen für den Verpächter – im Übrigen auch fehlende Antragsbefugnis wegen fehlender schlüssiger Darlegung des Interesses an einer Dienstleistungskonzession sowie der erforderlichen eigenen Leistungsfähigkeit bzw. der eignungsleihenden Unternehmern (ausführliche Behandlung des „eigentlichen“ (?) Geschäftsbetriebs: “Vorratsgesellschaft“ – keine Tätigkeit in Gastronomie etc.) – ferner keine schlüssige Darlegung der Leistungswilligkeit
  • Beschleunigungsinteresse (Zuschlag) - OLG Rostock, Beschl. v. 16.09.2021 - 17 Verg 7 – 21 – Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags – Bauleistungen - Baugruben, Verbau und Tiefgründung einschließlich Spezialtiefbau – gescheiterter Antrag des Auftraggebers auf vorzeitigen Zuschlag nach gerügter Aufhebung und anhängiger Beschwerde hierüber in einem „Erstverfahren“ - zweite Ausschreibungen der Bauleistungen nunmehr in drei Losen (Problematik der „Doppelausschreibung“ bei noch nicht vorliegender Entscheidung der Beschwerde über die Aufhebung des Erstverfahrens) – Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags: ausführliche Abwägung der Einzelfallumstände (ja bei  notwendiger Daseinsvorsorge, Sicherheit/Verteidigung, nicht aber „allgemeine Hinweise“ auf Bedeutung des Bauvorhabens, Dauer des Vergabeverfahrens etc.)   – amtliche Leitsätze: 1. Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens ist ein konkretes formelles Vergabeverfahren, auf das sich die Eingriffsbefugnisse der Nachprüfungsinstanzen hinsichtlich der Maßnahmen der Vergabestelle beschränken; im Falle einer parallelen Neuausschreibung der Leistungen durch den öffentlichen Auftraggeber kann der Bieter primären Rechtsschutz gegen einen damit einhergehenden vermeintlichen Vergaberechtsverstoß daher allein in einem Nachprüfungsverfahren erlangen, welches sich auf die zweite Ausschreibung bezieht ... 2. Im Falle eines Verstoßes des öffentlichen Auftragsgebers gegen § 3 Abs. 7 Satz 3 und Abs. 9 VgV kommt eine Rechtsverletzung des Bieters gemäß § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB durch eine nationale statt eine europaweite Ausschreibung in Betracht, wenn er von dem Vergabeverfahren nur zufällig Kenntnis erlangt und ihm in der Folge die Angebotsfrist lediglich noch in verkürztem Umfang für die Erarbeitung einer Bewerbung zur Verfügung steht. 3. Von vornherein untauglich für die Begründung eines besonderen Beschleunigungsinteresses des Auftraggebers im Sinne von § 169 Abs. 2 GWB sind allgemein gehaltene Verweise auf die Bedeutung seiner Aufgaben auf regionaler oder nationaler Ebene, wenn davon insbesondere nicht der Bereich der Daseinsvorsorge oder nach der genannten Vorschrift in der Regel als überwiegend anzusehende Sicherheits- und Verteidigungsinteressen betroffen sind. 4. Bei einem Großvorhaben im Baubereich, das sich noch in der Anfangsphase befindet, lässt sich die Gestattung eines vorzeitigen Zuschlages nicht auf finanzielle Einbußen stützen, welche im Falle einer hinausgeschobenen Fertigstellung frühestens in einigen Jahren zu erwarten wären, wenn die Möglichkeit der zwischenzeitlichen Kompensierung von Verzögerungen, die durch das anhängige Nachprüfungsverfahren eintreten, im weiteren Bauverlauf nicht ausgeschlossen ist. 5. Ebenso wenig kann für eine erhöhte Dringlichkeit der vorzeitigen Zuschlagserteilung die Dauer eines bereits vorangegangenen Vergabeverfahrens angeführt werden, weil ansonsten die Verzögerungen, welche durch die Dauer des Nachprüfungsverfahrens zu einer ersten Teilausschreibung für das Gesamtbauvorhaben verursacht wurden, den vorzeitigen Zuschlag ebenso bei allen noch ausstehenden Vergaben weiterer Leistungen bedingten und die §§ 155 ff. GWB für das restliche Projekt leer liefen.“
  • Beschluss – Vergabekammer - VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.01.2021 - VK 1 - 22 – 19 - Modernisierung einer Mensa – angeblicher „Scheinbeschluss“ der VK u. a. wegen fehlender Unterschrift des Beschlusses – Ablauf: Kostenentscheidung der VK nach Einstellung – nach Beschwerde Aufhebung durch OLG Koblenz durch Beschl. v. 17. Juni 2020 (Verg 1/20) – Vorsitzende der VK erhält hiervon Kenntnis und führt erneute Entscheidung der VK herbei insbesondere mit der Begründung, dass kein „Scheinbeschluss“ vorliegt – ausführliche Behandlung der formellen Fragen (Unterschriften, Ausfertigung, Zustellung etc. des Verwaltungsaktes – vgl. §§ 37 III, 44 VwVfG, 168 III GWB – die zutreffende und ausführliche Entscheidung sollte in jeder VK beachtet werden.
  • Besserstellungsverbot - Rechten, Stephan/ Stanko, Max, Horizontale Zusammenarbeit und  Besserstellungsverbot, NZBau 10/2021, 657
  • Bestandskraft – VK-Entscheidung - OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2021 -  13 Verg 2 -  21 – Postdienste – Bestandskraft von Entscheidungen der Vergabekammer - §§ 160 II, 168 I S. 1, 168 II S. 1, 168 II S. S. 2 168 III , 178 III GWB – Rechtskraft – Tatbestands- und Bindungswirkung – Bindungswirkung von Tenor, Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen, rechtliche Würdigung, zugrundeliegende Erwägungen (Vorgaben) – aus der Entscheidung: „Soweit die Antragstellerin ... in dem vorliegenden Verfahren noch die Intransparenz der Vergabeunterlagen betreffend das Zuschlagskriterium des Konzeptes zur Qualitätssicherung rügt, steht dieser Rüge die Bestandskraft der vorangegangenen Entscheidung der Vergabekammer vom 1. Dezember 2020 (Az.: VgK-43/2020) entgegen. Die entsprechende Rüge hat die Antragstellerin bereits dort erhoben. Die Vergabekammer hat sie aufgrund einer Auslegung der Vergabeunterlagen zurückgewiesen. In einem bestandskräftig gewordenen Beschluss der Vergabekammer zurückgewiesene Rügen sind in einem späteren Nachprüfungsverfahren derselben Beteiligten aufgrund der materiellen Rechtskraft des früheren Beschlusses nicht mehr zu beachten .... Bestandskräftige Entscheidungen der Vergabekammer entfalten ungeachtet ihrer materiellen Richtigkeit Tatbestands- und Bindungswirkung. Diese Bindung umfasst den Tenor, die tragenden Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen zum behaupteten Verstoß sowie die rechtliche Würdigung zu der Frage, ob ein Vergabeverstoß vorliegt ... Auch "Segelanleitungen", mit denen der Vergabestelle auferlegt wird, welche Einzelheiten bei der Neubewertung der Angebote zu berücksichtigen sind, nehmen als Bestandteile der Hauptsacheentscheidung nach verbreiteter Auffassung grundsätzlich an deren Bestandskraft teil ..“
  • Beteiligte - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes Feststellungsinteresse -– Vergabe zur Entlastung bei der Abwicklung von 700 Verträgen mit optionaler Verlängerung (nicht wahrgenommen) – Nachprüfungsverfahren wegen fehlender Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sowie Feststellung der Unwirksamkeit nach §§ 134, 135 GWB –  Unzulässigkeit (und Unbegründetheit) der weiteren Verfolgung der Beschwerde in Form eines Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB mangels Feststellungsinteresses (Vorbereitung einer Schadensersatzforderung [erkennbar aussichtslos], Wiederholungsgefahr [nicht ersichtlich] oder Erforderlichkeit der Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters infolge diskriminierenden Charakters der VK-Entscheidung [nicht eingreifend] – Pflicht zur expliziten Begründung des Feststellungsinteresse mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag – ferner auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • Betriebsführung – Interesse - Eignung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes Feststellungsinteresse -– Vergabe zur Entlastung bei der Abwicklung von 700 Verträgen mit optionaler Verlängerung (nicht wahrgenommen) – Nachprüfungsverfahren wegen fehlender Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sowie Feststellung der Unwirksamkeit nach §§ 134, 135 GWB –  Unzulässigkeit (und Unbegründetheit) der weiteren Verfolgung der Beschwerde in Form eines Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB mangels Feststellungsinteresses (Vorbereitung einer Schadensersatzforderung [erkennbar aussichtslos], Wiederholungsgefahr [nicht ersichtlich] oder Erforderlichkeit der Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters infolge diskriminierenden Charakters der VK-Entscheidung [nicht eingreifend] – Pflicht zur expliziten Begründung des Feststellungsinteresse mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag – ferner auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • Beurteilungsspielraum – Anforderungen - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT – „ Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – Erforderlichkeit der Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-) Aufstellung der Eignungsanforderungen
  • Beurteilungsspielraum - BayObLG, Beschl. v. 09.11.2021 - Verg 5 – 21 – Dienstleistungskonzession (Rettungswagen) – rechtliches Gehör - aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage – Referenzen („vergleichbare Leistungen“ – nur eingeschränkter Beurteilungsspielraum des Auftraggebers) – amtlicher Leitsatz: 1. Art. 103 Abs. 1 GG erfasst nicht das rechtliche Gehör im Verfahren vor der Vergabekammer. Maßgeblich ist insoweit das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleistete Grundrecht auf ein faires Verfahren. 2. Die aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage steht der Berücksichtigung des angegriffenen Verwaltungsakts im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nicht entgegen. 3. Das Verlangen nach Referenzprojekten für „vergleichbare“ Leistungen bedeutet nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein müsste. Vielmehr genügt es, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. 4. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz kommt der Vergabestelle ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.
  • Beurteilungsspielraum - OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021, 19 Verg 2 – 21 - Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen – Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nach § 173 I Satz 3 GWB (keine Aussicht auf Erfolg nach § 173 II GWB – Ergebnis der summarischen Bewertung im Eilverfahren in der Sache ohne Erfolgsaussicht: „Der Senat hält die Ausführungen der Vergabekammer, mit der diese einen Verstoß des Auftraggebers gegen § 31 Abs. 6 VgV verneint hat, für überzeugend. ... Dem Interesse des Auftraggebers an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist deshalb der Vorrang zu gewähren. ... Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist voraussichtlich unbegründet. Nach dem vorliegenden Sach- und Streitstand ist davon auszugehen, dass die Antragstellerin durch die produktspezifische Ausschreibung von iPads nicht in ihren Rechten verletzt ist, vielmehr die Ausschreibung aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt ist. .... Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert .... Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Einschätzung, ob die Vorgabe eines bestimmten Herstellers gerechtfertigt ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Die Entscheidung muss aber nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein; wenngleich eine vorherige Markterkundung nicht erforderlich ist. Die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber ....  Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die produktspezifische Ausschreibung von iPads unter den vorliegenden Bedingungen voraussichtlich als gerechtfertigt anzusehen.
  • Beurteilungsspielraum - VK Bund, Beschl.v.15.07.2021 - VK 2 – 73 – 21 – Grenzen der Losvergabe - zusammenfassende Vergabe von Ingenieursprüfleistungen und Verkehrssicherungsdienstleistungen bei Bauwerksprüfleistungen (Überwachung von Ingenieursbauten) - Einzellose für Einzelmaßnahmen, aber keine weitergehende Unterteilung in Fachlose für Ingenieursprüfleistungen einerseits und Verkehrssicherungsdienstleistungen andererseits – insofern berechtigte Unterlassung der Losaufteilung – aus der Entscheidung: „Die Fachlosvergabe bildet gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den gesetzlichen Regelfall. Kann die benötigte Leistung grundsätzlich auch in Form einer Losvergabe erbracht werden, ist zu prüfen, ob von einer losweisen Vergabe ausnahmsweise abgesehen werden kann, weil wirtschaftliche oder technische Gründe dies nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB erfordern. Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange. Dabei müssen die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 – VII-Verg 66/18 m.w.N.; s.a. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012 – Verg 52/11). Bei der Abwägungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers über eine Gesamtvergabe ist diesem ein Beurteilungsspielraum eröffnet, der von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die Entscheidung auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung beruht und frei von Beurteilungsfehlern getroffen wurde (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018 – 11 Verg 4/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016 – VII-Verg 47/15). Nach diesen Maßstäben ist die von der Ag getroffene Entscheidung, keine weitergehende Unterteilung der 11 Teillose in gesonderte Fachlose für Ingenieursprüfleistungen und darauf bezogene Verkehrssicherungsdienstleistungen vorzunehmen, nicht zu beanstanden. Die Ag hat sich ausweislich des Vergabevermerks mit der Möglichkeit einer weiteren Fachlosvergabe konkret auseinandergesetzt und die zusammenfassende Vergabe von Ingenieursprüfleistungen und Verkehrssicherungsdienstleistungen eingehend begründet. ...“ – es folgt ausführliche Einzelfallbegründung.
  • Bewertungsmethode – OLG Celle, Beschl. v. 15.03.2021 - 13 Verg 1 – 21 – Postdienste – Gewichtung – Bewertungsmethode - erfolglose Rüge der Gewichtung der Unterkriterien, da in Vergabeunterlagen enthalten  - zulässige Bewertungsmethode für Logistik- und Personaleinsatzkonzept: „Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern zu den einzelnen Unterkriterien mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter sollen möglichst konkret und anschaulich erläutern, wie sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. … 2.1 Logistikkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer so organisiert wird, dass eine hohe Leistungsqualität in der logistischen Abwicklung erreicht wird. 2.2 Personaleinsatzkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen sowohl auf der Leitungs-, als auch auf der Arbeitsebene von qualifizierten und erfahrenen sowie mit ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehenden Personen erbracht werden. … Aufgrund dieser Angaben können die Bieter erkennen, worauf es den Antragsgegnerinnen bei den Konzepten ankommt. Weitere Erläuterungen, wie das beste Konzept ermittelt werden soll, waren rechtlich nicht geboten.“
  • BGB - § 280 I S. 2  - Römling, Dominik, Zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 280 I Satz 2 BGB in  Bezug auf kartellvergaberechtliche Schadensersatzansprüche, VergabeR 2021, 34
  • BGB - §§ 134, 138 - OLG Brandenburg, Urt. v. 16.06.2021 - 11 U 16 – 18 - Sicherheits- und Gesundheitskoordination eines Flughafens – wirksame Auftragserteilung ohne wettbewerbliche Vergabe – kein Verstoß gegen §§ 134 bzw. 138 BGB – aus der Entscheidung: : „c) Der Vertrag ist wirksam zustande gekommen. aa) Der Vertrag ist nicht wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot, das die Beklagte im Streitfall in den Vorschriften des Vergaberechts sieht, gem. § 134 BGB nichtig. Das Vergaberecht verpflichtet öffentliche Auftraggeber, zu denen die Beklagte gem. § 99 GWB zählt, nicht aber private Unternehmen (BGH, Urt. v. 08.12.2020 – KZR 124/18, Rn. 16 ...). Die Vorschriften des Vergaberechts stellen nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, keine Verbotsgesetze im Sinne von § 134 BGB dar, die zur Nichtigkeit des Vertrages führen (KG, Beschl. v. 19.04.2012 – Verg 7/11, Rn. 89... ; OLG Karlsruhe, Urt. v. 06.02.2007 – 17 Verg 7/06, Tz. 96 m.w.N.,...). Maßgebend ist insoweit, dass das Vergaberecht oberhalb der Schwellenwerte verfahrensrechtliche Regelungen zur Verhinderung des vergaberechtswidrigen Zustandekommens von Verträgen vorsieht und den von Vergaberechtsverstößen Betroffenen primär einen Anspruch auf Korrektur im Vergabeverfahren und ggf. ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Weitergehende Sanktionen von Vergaberechtsverstößen fordert auch das Unionsrecht nicht (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 19.12.2000 – X ZB 14/00, Rn. 29...). Soweit das Vergabeverfahrensrecht Verstöße mit der Nichtigkeitsfolge sanktioniert, hat es dabei sein Bewenden (vgl. Nassall in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 134 BGB, Stand: 18.05.2020, Rn. 255). bb) Entgegen der vom Landgericht geäußerten Rechtsauffassung verstieß der Vertragsschluss zwischen den Parteien auch nicht gegen § 138 Abs. 1 BGB, dessen Voraussetzungen weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht erfüllt sind. Erforderlich ist für einen Verstoß gegen § 138 Abs. 1 BGB, dass ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt. Ein solcher Sittenverstoß kann sich entweder bereits aus dem Inhalt oder erst aus dem Gesamtcharakter unter Berücksichtigung sowohl von Inhalt, Beweggrund und Zweck des konkreten Geschäfts ergeben (BeckOK BGB/Wendtland, 58. Ed. 1.5.2021 Rn. 19, BGB § 138 Rn. 19). Rechtsgeschäfte, die schon nach ihrem objektiven Inhalt sittlich-rechtlichen Grundsätzen widersprechen, sind ohne Rücksicht auf die Vorstellungen der das Rechtsgeschäft vornehmenden Personen nichtig (BGH, NJW 1985, 2405, beck-online). Abgesehen davon, dass für die Beantwortung der Frage eines sittenwidrigen Vertragsschlusses die vorgenannten Wertungen des Vergaberechts, die bereits zur Verneinung einer Nichtigkeit nach § 134 BGB herangezogen wurden, auch insoweit gelten, sind die vom Landgericht herangezogenen Entscheidungen des OLG Saarbrücken und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.12.2016 (4 U 77/14, ... ) nicht einschlägig.“
  • BGB - §§ 823, 826 – s. unerlaubte Handlung
  • Bilanz - OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - geforderte Eignungsnachweise: Präqualifikation oder Eigenerklärungen im Formblatt 124 – keine weitere ausdrückliche Festlegung der Eignungskriterien – hier Abgabe des Formblatts für Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren „0“ – Vergabeunterlagen oder Bekanntmachung ohne Festlegung der Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit – weder aus der Auftragsbekanntmachung sowie auch dem Formblatt 124 Ersichtlichkeit des Erfordernisses einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit – Vorliegen der Ausführung vergleichbarer Leistungen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit – richtige Angabe des Umsatzes „Null“ infolge Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahrs 2019: im Zeitpunkt der Angebotsabgabe am 23.06.2020 noch nicht bestätigten Bilanz .
  • Billigkeit - OLG BayObLG, Beschl. v. 26.10.2021 - Verg 4 – 21 – 3-Achs-LKW – Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags – Wirkungslosigkeit der VK-Entscheidung - § 182 GWB –„1. Durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags, die in der freien Disposition des Antragstellers steht und auch im Beschwerdeverfahren ohne Zustimmung der übrigen Beteiligten erklärt werden kann (BGH, Beschl. v. 24. März 2009, X ZB 29/08, NZBau 2009, 466, juris Rn. 12), ist das Verfahren beendet. Der Beschluss der Vergabekammer ist - abgesehen von der Gebührenfestsetzung - hinfällig und damit gegenstandslos (OLG Düsseldorf vom 09.11.2009, Verg 35/09; Schäfer in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Auflage, § 178 GWB, Rn. 29), was der Senat in Ziffer 1 des Beschlusstenors deklaratorisch aufgenommen hat. 2. Über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die Tragung von notwendigen Aufwendungen der Beteiligten entscheidet der Senat gemäß § 182 Abs. 3 S. 5, Abs. 4 S. 3 GWB nach billigem Ermessen. Es entspricht der Billigkeit, der Antragstellerin, die sich durch die Rücknahme ihres Nachprüfungsantrags in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. OLG München, Beschl. v. 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15; Beschl. v. 20. Mai 2019, VII-Verg 60/18, juris Rn. 9), die Verfahrenskosten und die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners aufzuerlegen.
  • Bindungswirkung – siehe Bestandskraft - VK-Entscheidung - OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2021 -  13 Verg 2 -  21 – Postdienste – Bestandskraft von Entscheidungen der Vergabekammer
  • Binnenmarktrelevanz - KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2020 - 9 U 79 – 19 - Erd- und Abbrucharbeiten – Rechtsschutz unter Schwellenwert (im Streitfall verneint) – grundsätzliche und lesenswerte Entscheidung (einstweilige Verfügung auf Unterlassung bzw. „Weiterführung“ der Vergabe) zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte, zur „zeitlichen Reichweite“ vergabe- und zivilrechtlicher Ansprüche vom Beginn bis zum Ende des Vergabeverfahrens (Aufhebung oder hier Zuschlag) – keine Mitteilungs- und Wartepflicht nach § 134 GWB unterhalb der Schwellenwerte in Berlin (anders im Landesrecht z. B. in Thüringen) und keine entsprechende Anwendung des § 135 GWB bzw. Unwirksamkeit im unterschwelligen Vergabeverfahren (Ausnahme bei hier nicht vorliegender Binnenmarktrelevanz) – ... Außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht eine den Vorgaben des § 134 GWB entsprechende Mitteilungs- und Wartepflicht nur bei entsprechender (landes)gesetzlicher Grundlage oder europarechtlich, soweit der ausgeschriebene Auftrag eine Binnenmarktrelevanz aufweist, und ist ein unter Verstoß hiergegen geschlossener Vertrag weder entsprechend § 135 GWB noch grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam (gegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 – I-27 U 25/17 –, juris Rn. 44).
  • Brexit - Anderson, Robert, The UK's New Role in the WTO Agreement on Government  Procurement: Understanding the Story and Seizing the Opportunity, PPLR 2021, 159; - Arrowsmith, Sue, Transforming Public Procurement Law After Brexit: Some Reflections on the Government's Green Pape, (PPLR 2021, 103
  • Brexit - Hawley, Susan, What Makes a Good Debarment Regime? Keeping Corrupt and Fraudulent Companies Out of Post-Brexit Public Procurement, PPLR 2021, 124
  • Büromaterial - VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - Unbegründetheit: kein zulässiges Wertungskriterium Preis: Schwerpunkt der Preisprüfung auf sog. Kernsortiment <63 „Highrunner“-Büroartikel> und „eher grobe Sichtung des Randsortiments“) –– kein spekulatives bzw. unauskömmliches Angebot (Aufgreifschwelle nicht erreicht) – kein unterbliebener Nachweis der Punch-Out-Referenz, nicht erforderliche Nachunternehmererklärung (Hilfsleistung: Logistik) – Vorliegen der Referenzen für Punchout-Katalog des Bieters (Anzahl, Vergleichbarkeit, Leistungszeitraum) - Prüfung – Gleichbehandlung – Vorlage der geforderten Aufklärung für Punchout-Katalog - OCI-Punchout-Katalog <branchenübliche Software> – Erfüllung der Anforderungen an Punchout-Referenz.
  • Busbeschaffung - Homann, Oliver / Büdenbender, Martin,  Die Beschaffung von Bussen mit innovativen  Antrieben, Der Nahverkehr 2021,  46
  • BVerwG ,Urt. v. 15.12.2020 -10 C 24.19 OVG 12 B 8.17 – Zugang zu Vergabeunterlagen nach Zuschlag (verneint) - Anspruch auf Information trotz Vielzahl von Anträgen grundsätzlich bejaht – rechtswidrige Ablehnung der Information durch Auftraggeber (frühere Auskunftserteilungen, Rechtsmissbrauch und unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand) – aber kein Zugang zu Unterlagen über Ausschreibung und Vergabe eines Förderprogramms für die Luftfahrtforschung –- amtlicher Leitsatz: Das Informationsfreiheitsgesetz wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens nicht durch Vorschriften der Vergabeverordnung verdrängt. § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist eine Vertraulichkeitsregelung im Sinne von § 3 Nr. 4 IFG.
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  • Change Requests -Koch, Moritz Philipp/Siegmund, Gabriela/ Siegmund, Reinhard, Bedeutung von Change Requests in IT-Projekten, MMR 2/2021, 107
  • Corona – LUCA - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote – „Antragsbefugnis als „Grobfilter“ – fehlende Begründetheit wegen Nichterfüllung der zwingenden Anforderungen der Konkurrenz-App im Vergabezeitpunkt - §§ 133 BGB, § 28a I Nr. 17 IfSG, §§ 14 IV Nr. 2 b)14 VI VgV -  Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB nach dem Horizont eines verständigen Bieters: Kontaktnachverfolgung – „Für jeden Interessenten musste auf der Hand liegen, dass es um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie gehen sollte, für die insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und die landesrechtlichen Regelungen die Grundlage bildeten. Nach § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und dem Vergabevermerk kann es dabei nur um die behördliche Kontaktnachverfolgung gehen, die durch das Gesundheitsamt erfolgt.“ – amtlicher Leitsatz:  „1. Auf eine vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit kann sich ein Bieter nicht berufen, wenn sein Produkt zulässig gestellte zwingende Anforderungen zweifelsfrei nicht erfüllt. 2. Kommt es dem Auftraggeber mit Blick auf die Dringlichkeit und Risikobegrenzung zulässigerweise auf die Beschaffung einer bestehenden Software an, muss er einen über die programmtechnisch bereits vorgesehene und getestete Konfiguration hinausgehenden Eingriff in die Programmstruktur nicht hinnehmen.“
  • Corona - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 -  Verg 23 – 20 - „Individuelles Förderzentrum“ (SGB)Aufhebung wegen Aufgabe des BeschaffungsbedarfesZulässigkeit - bejahte Antragsbefugnis (Rüge - Verletzung der Begründungspflicht nach § 63 Abs. 2 S. 1 GWB und der Dokumentationspflicht nach § 8 Abs. 2 S. 1 und S. 2 Nr. 8 VgV) -  Verschlechterung der Zuschlagschancen und Schaden nicht offensichtlich ausgeschlossen – Verletzung der Dokumentationspflicht  (fehlend bzw. mangelhaft) - nur bei möglicher Auswirkung auf die Rechtsstellung der Bieter – Unbegründetheit - kein Anspruch auf Aufhebung der Aufhebung und Fortführung des Vergabeverfahrens – „erst recht“  kein Anspruch auf Zuschlag -  Beschränkung auf Schadensersatzansprüche bei fehlenden Aufhebungsgründen - Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens nur in Ausnahmefällen (keine Angabe eines  gerechtfertigten Grundes,  willkürlich oder  diskriminierend) -  „wesentliche Änderung“ (s. u.) Ermessensausübung bei Aufhebung  (Einhaltung des Verfahrens, Ausgehen  von zutreffendem und vollständigen Sachverhalt,  ohne Einfluss sachwidriger Erwägungen, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) – eigene Entscheidung ohne „Delegation“ auf Dritte (Zulässigkeit der Beteiligung externer Personen bei „eigener“ Aufhebungsentscheidung)  unverzüglich Mitteilung der Gründe in Textform – „Wesentlich sind Änderungen dann, wenn die weitere Durchführung des Verfahrens auf der Grundlage der bisherigen Vergabebedingungen unter den veränderten Umständen nicht mehr möglich oder für den Auftraggeber oder auch für die Bieter nicht mehr zumutbar ist ... Bei den eingetretenen Änderungen darf es sich nur um solche handeln, die bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar waren ... Aufhebung ...  tragfähig damit begründet, dass nicht absehbar sei, ob sich für den Teilnehmerkreis der Maßnahme betriebliche voraussichtlich keine Ausbildungsmöglichkeiten finden und sich die Förderziele der Maßnahme nicht erreichen lassen würden.“ - betroffenes Hotel- und Gaststättengewerbe – Untersagung von Übernachtungsanageboten durch CoronaSchVO NRW – Unschädlichkeit der prognostischen Entscheidung über Wegfall des Bildungsangebots sowie  der Konkretisierung des Aufhebungsgrunds erst im Vergabenachprüfungsverfahrens (kein Begründungs- oder  Dokumentationsmangel: „Zwar sind ... im Vergabevermerk die Gründe, aus denen der öffentliche Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags verzichtet hat, zu dokumentieren. Die Begründung muss einzelfallbezogen sein. Dies hat die Antragsgegnerin insofern versäumt, als sie ... nicht auf die spezifischen Verhältnisse beim Bedarfsträger und nicht auf die Auswirkungen der Pandemie auf die konkret ausgeschriebene Maßnahme abgestellt hat. Wortgleiche Vermerke dienten – wie dem Senat aus Parallelverfahren bekannt ist – in einer Vielzahl von Vergabeverfahren der Begründung der Aufhebungsentscheidung. Der Dokumentationsmangel wurde jedoch im Nachprüfungsverfahren geheilt. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats, dass Begründungs- und Dokumentationsmängel durch nachgeschobenen Vortrag im Nachprüfungsverfahren geheilt werden, solange sich – wie hier – keine Anhaltspunkte für Manipulationen finden und nicht zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentationen nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten“ – ausführliche Darlegung zur nachträglichen Heilung (zulässige Ergänzung und Präzisierung) – anders bei unmöglicher Aufklärung und nicht nachvollziehbarer Begründung: Wiederholung des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der unzureichenden Dokumentation (bei schweren Dokumentationsmängeln Aufhebung) – Unvorhersehbarkeit zur Zeit der Einleitung des Vergabeverfahrens im Januar 2020Änderung der Grundlage auch wegen nicht möglicher Zuweisung von anwesenden Teilnehmern infolge der Untersagung des Betriebs außerschulischer Bildungseinrichtungen mit Präsenzpflicht –Verschiebungsmöglichkeit nicht relevant -  mitgeteilte Absicht der Absicht der Zuschlagserteilung führt nicht zu Vertrauen auf Zuschlag  (und fehlender Vortrag zu bereits getroffenen Aufwendungen)
  • Corona – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes Feststellungsinteresse -– Vergabe zur Entlastung bei der Abwicklung von 700 Verträgen mit optionaler Verlängerung (nicht wahrgenommen) – Nachprüfungsverfahren wegen fehlender Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sowie Feststellung der Unwirksamkeit nach §§ 134, 135 GWB –  Unzulässigkeit (und Unbegründetheit) der weiteren Verfolgung der Beschwerde in Form eines Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB mangels Feststellungsinteresses (Vorbereitung einer Schadensersatzforderung [erkennbar aussichtslos], Wiederholungsgefahr [nicht ersichtlich] oder Erforderlichkeit der Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters infolge diskriminierenden Charakters der VK-Entscheidung [nicht eingreifend] – Pflicht zur expliziten Begründung des Feststellungsinteresse mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag – ferner auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • Corona - Herrmann, Alexander, Ausnahmslosigkeit der Unwirksamkeitsfeststellung gem. § 135 Ab 1 GWB in der Corona-Pandemie?, VergabeR 2021, 13
  • Corona - Kühl, Christoph/ Wollert, Philipp, Öffentliches Auftragswesen und Covid-19 in Frankreich, VergabeR 6/2021, 666
  • Corona - Lausen, Irene / Müller, Jan Peter, Vergaberechtliche Möglichkeiten für Auftraggeber, Bieter und Auftragnehmer (bei Insolvenz des Auftragnehmers), NZBau 3/2021, 147
  • Corona - Müller, Jan Peter/ Schmitz, Daniel, Öffentliches Auftragswesen und Vergaberecht in  der Krise, NZI 19/2021,  811-816
  • Corona - Noch, Rainer, DNA gesucht, Vergabe Navigator 2/2021, 30 (Direktvergabe von Covid-19-Reihentests)
  • Corona - Roth, Frank/ Landwehr, Charlotte, 1 Kein „Freibrief“ für Direktvergaben bei  pandemiebedingtem Dringlichkeitsbedarf, NZBau 2021, 441
  • Corona- Knauff, Matthias, Ausnahmslosigkeit der Unwirksamkeitsfeststellung gem. § 135  Abs. 1 GWB in der Corona-Pandemie?, ZUR 4/2021, 218
  • Corona- Roth, Frank/ Landwehr, Charlotte, 1 Kein „Freibrief“ für Direktvergaben bei  pandemiebedingtem Dringlichkeitsbedarf, NZBau 2021, 441
  • Corona - Strömer, Jens, Vergaberechtliche Rahmenbedingungen bei der Beschaffung von  Masken als Schutz vor Infektionen, GPR 2021, 178

  • Darlegungslast – OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021, 19 Verg 2 – 21 - Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen – durch produktspezifische Ausschreibung von iPads „ist die Antragstellerin nicht in ihren Rechten verletzt ist, vielmehr die Ausschreibung aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt ist. .... Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert .... Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Einschätzung, ob die Vorgabe eines bestimmten Herstellers gerechtfertigt ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Die Entscheidung muss aber nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein; wenngleich eine vorherige Markterkundung nicht erforderlich ist. Die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber ....  Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die produktspezifische Ausschreibung von iPads unter den vorliegenden Bedingungen voraussichtlich als gerechtfertigt anzusehen.
  • Daseinsvorsorge – Ausnahmefall - OLG Rostock, Beschl. v. 16.09.2021 - 17 Verg 7 – 21 – aus der Entscheidung: „3. Von vornherein untauglich für die Begründung eines besonderen Beschleunigungsinteresses des Auftraggebers im Sinne von § 169 Abs. 2 GWB sind allgemein gehaltene Verweise auf die Bedeutung seiner Aufgaben auf regionaler oder nationaler Ebene, wenn davon insbesondere nicht der Bereich der Daseinsvorsorge oder nach der genannten Vorschrift in der Regel als überwiegend anzusehende Sicherheits- und Verteidigungsinteressen betroffen sind.““
  • Datenschutz - Rosenkötter, A./ Hansen,H./ Tegeler, E. , Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte in Vergabeverfahren nach „Schrems II“,  NZBau 2021, 355
  • Delegation auf Dritte – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 -  Verg 23 – 20 - „Individuelles Förderzentrum“ (SGB)Aufhebung wegen Aufgabe des Beschaffungsbedarfeseigene Entscheidung ohne „Delegation“ auf Dritte (Zulässigkeit der Beteiligung externer Personen bei „eigener“ Aufhebungsentscheidung)  unverzüglich Mitteilung der Gründe in Textform –
  • Dienstleistung - Noch, Rainer, Bauwerk Gras, Wann der Grünschnitt eine Bauleistung darstellt – eine  diffizile Abgrenzung, Vergabe Navigator 2021, 28
  • Dienstleistung - Weng, Nils-Alexander,  Die Ausschreibung der ParkraumbewirtschaftungDienstleistungsauftrag oder - konzession?, VergabeFokus 6/2021, 2-5
  • Dienstleistungen - Hagenbruch, Tim, Das Verhältnis von Beihilfen- und Vergaberecht, unter besonderer Berücksichtigung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse , Nomos 2020
  • Dienstleistungsauftrag – Begriff - OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr Zulässigkeit und Begründetheit infolge vorhandener technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit – Antragsbefugnis (Chance auf den Zuschlag im Netz Nord) – Auslegung der Eignungsanforderung in der Auftragsbekanntmachung – erforderliche klare und unmissverständliche Vergabeunterlagen (§§ 133, 157 BGB – Empfängerhorizont: Dienstleistungsauftrag <vergaberechtlicher Begriff> als Referenz <§ 103 GWB>) – ausführliche Kostenentscheidung etc. – vgl. auch OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde – Aufgreifschwelle – Selbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher – Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit
  • Dienstleistungsbegriff – OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde – Aufgreifschwelle – Selbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher – Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit – siehe auch OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV –
  • Dienstleistungskonzession – Rettungswagen - BayObLG, Beschl. v. 09.11.2021 - Verg 5 – 21 – Dienstleistungskonzession (Rettungswagen) –
  • Dienstleistungskonzession – ÖPNV - Bayer, Dieter/ Feldmann, Benjamin/ Wieberneit, Christian, Die  Dienstleistungskonzession als Zugang zum Sondervergaberecht der VO,EG.  1370/2007, VergabeR 2021, 415
  • Dienstleistungskonzession - Vodă, Oana  Dragoș, Dacian,  Public Land Lease vs Works Concession,  In Search of a Silver Lining in the Case Law of the European Courts, EPPPL 2021, 270 - Vermietung/Verpachtung öffentlicher Flächen und einer Dienstleistungs- bzw. Baukonzession
  • Dienstleistungskonzession - Weng, Nils-Alexander,  Die Ausschreibung der Parkraumbewirtschaftung – Dienstleistungsauftrag oder - konzession?, VergabeFokus 6/2021, 2-5
  • Digitalisierung - Jaramillo, Ana Lucia; Nikolaidou, Katerina, A Glance into Smart Cities and the Procurement of AI Based Solutions, EPPPL 3/2021, 220 
  • Digitalisierung - Siegel, Thorsten, Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens in Berlin, LKV 12/2020, 529
  • Direktvergabe – Corona - Roth, Frank/ Landwehr, Charlotte,  Kein „Freibrief“ für Direktvergaben bei  pandemiebedingtem Dringlichkeitsbedarf, NZBau 2021, 441
  • Direktvergabe - Hertwig, Stefan, Aufbauhelfer Vergaberecht – Dringlichkeitsvergabe nach der Flut, NZBau 1/2021, 3-10
  • Direktvergabe - Hofmann, Alexander/ Manz, Marcel, Aufbauhelfer Vergaberecht – Dringlichkeitsvergabe nach der Flut, VergabeR 6/2021, 661
  • Direktvergabe - Müller, Jan Peter/ Schmitz, Daniel, Öffentliches Auftragswesen und Vergaberecht in  der Krise, NZI 19/2021,  811-816
  • Direktvergabe - Noch, Rainer, DNA gesucht, Vergabe Navigator 2/2021, 30 (Direktvergabe von Covid-19-Reihentests)
  • Direktvergabe – private Unternehmen - OLG Brandenburg, Urt. v. 16.06.2021 - 11 U 16 – 18 - Sicherheits- und Gesundheitskoordination eines Flughafens – wirksame Auftragserteilung ohne wettbewerbliche Vergabe (Direktvergabe) – kein Verstoß gegen §§ 134 bzw. 138 BGB – aus der Entscheidung: ... Das Vergaberecht verpflichtet öffentliche Auftraggeber, zu denen die Beklagte gem. § 99 GWB zählt, nicht aber private Unternehmen (BGH, Urt. v. 08.12.2020 – KZR 124/18, Rn. 16 ...). ...“
  • Direktvergabe – unzulässige Vertragsverlängerung - OLG Schleswig-Holstein,  Beschl. v. 09.12.2021 - 54 Verg 8 – 21 – Busverkehr - unzulässige Vertragsverlängerung ohne Vergabeverfahren (Direktvergabe) - Begründetheit wegen nach § 135 II GWB unwirksamen Auftrags durch einvernehmliche Durchführung mit wesentlichen Vertragsänderungen ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 GWBunzulässige wesentliche Verlängerung der Verträge mit befristeter Laufzeit um zwei Jahre  (20 % der  bisherigen Vertragszeit von 10 Jahren als „erhebliche Ausweitung“ (vgl. § 132 IIIGWB) – Unwirksamkeit nach § 135 I GWB   durch selbständigen vergaberechtsrelevanter Beschaffungsvorgang (ausreichend mündliche, konkludente oder nach einer überwiegenden Lebenswahrscheinlichkeit vorliegende Beauftragung auch dann, „wenn Auftraggeber und Auftragnehmer einen Beschaffungsvorgang übereinstimmend irrtümlich von einem früher abgeschlossenen und bei zutreffender Würdigung beendeten Vertrag für gedeckt halten und die Vertragsleistungen weiterhin erbringen.“ – umfangreiche Ausführungen zur Auslegung des Vertragsgegenstandes – Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I, II GWB innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Vertragsschluss (hier gegeben)
  • Direktvergabe – Corona - Roth, Frank/ Landwehr, Charlotte, 1 Kein „Freibrief“ für Direktvergaben bei  pandemiebedingtem Dringlichkeitsbedarf, NZBau 2021, 441
  • Dokumentation – Heilung- OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände – Auftragswert nicht erreicht – kein einheitlicher Auftrag (hier verschiedene Aufträge) – Komplexe (Messe – Kongresszentrum) getrennt funktional nutzbar Heilung der nicht ordnungsgemäßen Dokumentation im Beschwerdeverfahren durch die Übergabe von Unterlagen (Vorlage und Erstellung der Kostenberechnung vor  Vergabeverfahren – Ausschluss der Manipulation – Prüfung durch Zuwendungsbehörde) –
  • Dokumentation – Verletzung und Heilung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 -  Verg 23 – 20 - „Individuelles Förderzentrum“ (SGB)Aufhebung wegen Aufgabe des Beschaffungsbedarfes – Verletzung der Dokumentationspflicht  (fehlend bzw. mangelhaft) nur erheblich bei möglicher Auswirkung auf die Rechtsstellung der Bieter -  „Der Dokumentationsmangel wurde jedoch im Nachprüfungsverfahren geheilt. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats, dass Begründungs- und Dokumentationsmängel durch nachgeschobenen Vortrag im Nachprüfungsverfahren geheilt werden, solange sich – wie hier – keine Anhaltspunkte für Manipulationen finden und nicht zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentationen nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten“ – ausführliche Darlegung zur nachträglichen Heilung (zulässige Ergänzung und Präzisierung) – anders bei unmöglicher Aufklärung und nicht nachvollziehbarer Begründung: Wiederholung des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der unzureichenden Dokumentation (bei schweren Dokumentationsmängeln Aufhebung) – Unvorhersehbarkeit zur Zeit der Einleitung des
  • Dokumentation - VK Bund, Beschl. v. 30.06.2021 - VK 1 - 58 – 21 – Planung Wehrersatzbauten - kein Dokumentationsmangel
  • Doppelausschreibung - OLG Rostock, Beschl. v. 16.09.2021 - 17 Verg 7 – 21 – Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags – Bauleistungen - Baugruben, Verbau und Tiefgründung einschließlich Spezialtiefbau – gescheiterter Antrag des Auftraggebers auf vorzeitigen Zuschlag nach gerügter Aufhebung und anhängiger Beschwerde hierüber in einem „Erstverfahren“ - zweite Ausschreibung der Bauleistungen nunmehr in drei Losen (Problematik der „Doppelausschreibung“ bei noch nicht vorliegender Entscheidung der Beschwerde über die Aufhebung des Erstverfahrens) – amtliche Leitsätze: 1. Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens ist ein konkretes formelles Vergabeverfahren, auf das sich die Eingriffsbefugnisse der Nachprüfungsinstanzen hinsichtlich der Maßnahmen der Vergabestelle beschränken; im Falle einer parallelen Neuausschreibung der Leistungen durch den öffentlichen Auftraggeber kann der Bieter primären Rechtsschutz gegen einen damit einhergehenden vermeintlichen Vergaberechtsverstoß daher allein in einem Nachprüfungsverfahren erlangen, welches sich auf die zweite Ausschreibung bezieht ...“
  •  Dringlichkeit ­ Verzögerungen - OLG Rostock, Beschl. v. 16.09.2021 - 17 Verg 7 – 21 – Bauleistungen - gescheiterter Antrag des Auftraggebers auf vorzeitigen Zuschlag nach Aufhebung und Beschwerde hierüber in einem „Erstverfahren“ - zweite Ausschreibung der Bauleistungen nunmehr in drei Losen - – amtliche Leitsätze: „... 3. Von vornherein untauglich für die Begründung eines besonderen Beschleunigungsinteresses des Auftraggebers im Sinne von § 169 Abs. 2 GWB sind allgemein gehaltene Verweise auf die Bedeutung seiner Aufgaben auf regionaler oder nationaler Ebene, wenn davon insbesondere nicht der Bereich der Daseinsvorsorge oder nach der genannten Vorschrift in der Regel als überwiegend anzusehende Sicherheits- und Verteidigungsinteressen betroffen sind. 4. Bei einem Großvorhaben im Baubereich, das sich noch in der Anfangsphase befindet, lässt sich die Gestattung eines vorzeitigen Zuschlages nicht auf finanzielle Einbußen stützen, welche im Falle einer hinausgeschobenen Fertigstellung frühestens in einigen Jahren zu erwarten wären, wenn die Möglichkeit der zwischenzeitlichen Kompensierung von Verzögerungen, die durch das anhängige Nachprüfungsverfahren eintreten, im weiteren Bauverlauf nicht ausgeschlossen ist. 5. Ebenso wenig kann für eine erhöhte Dringlichkeit der vorzeitigen Zuschlagserteilung die Dauer eines bereits vorangegangenen Vergabeverfahrens angeführt werden, weil ansonsten die Verzögerungen, welche durch die Dauer des Nachprüfungsverfahrens zu einer ersten Teilausschreibung für das Gesamtbauvorhaben verursacht wurden, den vorzeitigen Zuschlag ebenso bei allen noch ausstehenden Vergaben weiterer Leistungen bedingten und die §§ 155 ff. GWB für das restliche Projekt leer liefen.“
  • Dringlichkeit – Verzögerung - BayObLG, Beschl. v.17.06.2021, Verg 6 – 21 - 218 – Bauauftrag (Leitungen für medizinische Gase) - Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags bei zeitnaher mündlicher Verhandlung – Einzelfallmaßgeblichkeit – Interessen der Beteiligten - Abwägung: „Auch wenn das Nachprüfungsverfahren zu einer zeitlichen Verzögerung geführt hat und nicht verkannt wird, dass damit das gesamte Bauvorhaben in Verzug geraten ist, ergeben sich aus dem Vorbringen der Antragsgegnerin keine hinreichend gewichtigen Gründe, die es rechtfertigen, die Chancen der Antragstellerin auf eine Auftragserteilung durch vorzeitige Gestattung des Zuschlags an die Beigeladene endgültig zu beseitigen und diese auf etwaige Schadensersatzansprüche zu verweisen. Die die Dringlichkeit begründenden Umstände müssen einen besonderen Ausnahmefall kennzeichnen; sie sind substantiiert darzulegen. Im Regelfall muss ein Auftraggeber auch mit Verzögerungen der Auftragsvergabe durch ein Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahren rechnen und diese bei seiner zeitlichen Planung einkalkulieren (Wilke in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018, GWB § 126 Rn. 35). Das Interesse der Allgemeinheit und der Versorgung mit modernster klinischer Leistung ist ein allgemein bestehendes öffentliches Interesse, nicht aber ein besonderes, das dem Interesse an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes vorgehen könnte (OLG Karlsruhe, Urt. v. 4. Mai 2007, 17 Verg 5/07, juris Rn. 41). Vor dem Hintergrund des in Aussicht gestellten zeitnahen Termins zur mündlichen Verhandlung wiegt das Interesse der Antragsgegnerin an einer vorzeitigen Zuschlagserteilung nicht so schwer wie die damit verbundenen Nachteile für die Antragstellerin, falls sich herausstellen sollte, dass der Beschluss der Vergabekammer Bestand hat.“
  • Dringlichkeit – Pandemie-Abwicklung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - Nachprüfungsverfahren wegen fehlender Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sowie Feststellung der Unwirksamkeit nach §§ 134, 135 GWB –  Unzulässigkeit (und Unbegründetheit) des Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB mangels Feststellungsinteresse (Vorbereitung einer Schadensersatzforderung [erkennbar aussichtslos], Wiederholungsgefahr [nicht ersichtlich] oder Erforderlichkeit der Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters infolge diskriminierenden Charakters der VK-Entscheidung [nicht eingreifend] – ferner auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.)
  • Dringlichkeit – LUCA-App - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote – „Antragsbefugnis als „Grobfilter“ „Für jeden Interessenten musste auf der Hand liegen, dass es um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie gehen sollte, für die insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und die landesrechtlichen Regelungen die Grundlage bildeten. Nach § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und dem Vergabevermerk kann es dabei nur um die behördliche Kontaktnachverfolgung gehen, die durch das Gesundheitsamt erfolgt.“ – amtlicher Leitsatz:  „1. Auf eine vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit kann sich ein Bieter nicht berufen, wenn sein Produkt zulässig gestellte zwingende Anforderungen zweifelsfrei nicht erfüllt. 2. Kommt es dem Auftraggeber mit Blick auf die Dringlichkeit und Risikobegrenzung zulässigerweise auf die Beschaffung einer bestehenden Software an, muss er einen über die programmtechnisch bereits vorgesehene und getestete Konfiguration hinausgehenden Eingriff in die Programmstruktur nicht hinnehmen.“
  • Dringlichkeit - Butzert, Clemens,  Dringlichkeitsvergabe nur in engen Grenzen, NZBau 2021,  720 – zu OLG Karlsruhe, Beschl. v. 4.12.2020 – 15 Verg 8/20
  • Dringlichkeit - Hertwig, Stefan, Aufbauhelfer Vergaberecht – Dringlichkeitsvergabe nach der Flut, NZBau 1/2021, 3-10
  • Dringlichkeit - Hofmann, Alexander/ Manz, Marcel, Aufbauhelfer Vergaberecht – Dringlichkeitsvergabe nach der Flut, VergabeR 6/2021, 661
  • Dringlichkeitsbedarf - Roth, Frank/ Landwehr, Charlotte, Kein „Freibrief“ für Direktvergaben bei  pandemiebedingtem Dringlichkeitsbedarf, NZBau 2021, 441
  • Drittlandsklausel - Röwekamp, Hendrik Blätgen, Simon, Die „Drittlandsklausel“ der Sektorenverordnung, NZBau 2021, 16
  • Drittstaaten - Lenz, Christofer, /Jürschik, Corina, Das Weißbuch der Kommission zur, Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten, NZBau 12/2020, 768
  • Durchschnittlicher Bieter - Präklusion (keine Erkennbarkeit) - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 - Einkauf und Implementierung von Software – aus der Entscheidung: “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen (Senat, Beschluss vom 11.4.2017 - 11 Verg 4/17 Rn. 60; OLG Rostock, Beschluss vom 21.1.2019 - 17 Verg 8/18 Rn. 20, ...  OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.5.2019 - VII Verg 47/18 Rn. 68... Es ergibt sich ...  nicht, dass für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. Diese Wertung ist keine solche, die laienhaft und ohne Anwendung juristischen Sachverstands ins Auge fällt. Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen... Zwar war für die Antragstellerin aus den Teilnahmebedingungen (Anlage Ast2 VergKA, dort Ziff. 4.2) bekannt, welche Eignungsanforderungen der Antragsgegner stellte, in welcher Weise er die Bewertungskriterien gewichten wollte (insbes. Ziff. 4.2.3 bis 4.2.5) und dass die Eignung nur dann festgestellt werden würde, wenn der Bieter mehr als 69 der möglichen 100 Punkten erreicht (Ziff. 4.2.5 aE). Auch war für sie erkennbar, dass der Antragsgegner hohe Anforderungen an die Bejahung der Eignung stellt. Da für die Bewertung der B-Kriterien maximal 100 Punkte erzielt werden konnten, jedoch eine Eignung erst bei mehr als 69 Punkten bejaht werden würde, war für sie insbesondere erkennbar, dass für die Bejahung der Eignung eine durchschnittliche Erfüllung der Eignungskriterien (und damit 50 Punkte) bei weitem nicht ausreichen würden und nicht einmal ein Erreichen von 2/3 der Maximalpunktzahl (und damit 66 Punkte) genügen würde. Es ergibt sich aber nicht, dass für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. Diese Wertung ist keine solche, die laienhaft und ohne Anwendung juristischen Sachverstands ins Auge fällt. Auch kann ein Bieter 1. aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen (vgl. zu einer solchen Konstellation: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.5.2019 - Verg 47/18 für die entgegen § 51 VgV nicht über eine elektronische Adresse bereitgestellten Unterlagen). 2. Denn ein Bieter konnte vorliegend aus den gesetzlichen Vorschriften lediglich entnehmen, dass im Vergabeverfahren die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein muss (§ 97 Abs. 1 Satz 2 GWB) und insbesondere 3. die  Eignungskriterien mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen (§ 122 Abs. 4 Satz 1 GWB). Das Erkennen der gerügten Vergaberechtswidrigkeit setzt daher 4. die  Kenntnis vergaberechtlicher Rechtsprechung dazu voraus, unter welchen Gesichtspunkten die (Un-)Angemessenheit der Eignungskriterien iSv § 122 Abs. 4 Satz 1 GWB zu bejahen ist, die aber von einem durchschnittlichen Bieter nicht erwartet werden kann. Dies gilt auch dann, wenn - wie der Antragsgegner geltend macht – 5. der hier relevante Bieterkreis über weit überdurchschnittliche vergaberechtliche Kenntnisse verfügt. Dies gilt in besonderem Maße vorliegend deshalb, weil die Antragstellerin die Unverhältnismäßigkeit der Eignungsanforderungen 6. auf besondere von der Rechtsprechung herangezogene Gesichtspunkte stützt, 6.1 nämlich die unzulässige wettbewerbsbeschränkende Wirkung solcher Anforderungen bei einem kleinen Bieterkreis (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2018 - VII-Verg 4/18 - Bibliothekeninfrastruktur) und deren Unzulässigkeit dann, 6.2. wenn dem Teilnahmewettbewerb noch ein Leistungswettbewerb folgt (OLG Schleswig, Beschluss vom 28.6.2016 - 54 Verg 2/16 - Dataport). Dass 7.auch ein  Bieter, der über weit überdurchschnittliche vergaberechtliche Kenntnisse verfügt, von dieser Rechtsprechung Kenntnis hat, kann nicht ohne weitere Anhaltspunkte angenommen werden. 8. Aus dem Umstand, dass der Bieter insbesondere bei EU-weiten Vergabeverfahren gehalten ist, die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen zu lesen und etwaigen Unklarheiten (vgl. hierzu: VK-Bund, Beschluss vom 18.1.2020 - VK 2-94/19 Rn. 125ff.) und Widersprüchen (vgl. hierzu: VK Berlin vom 30.7.2019 - VK - B 1-09/19) in den Unterlagen nachzugehen, ergibt sich nichts anderes. Denn die geltend gemachte Unangemessenheit der Eignungsanforderungen stellt keine Ungereimtheit oder einen Widerspruch in den Unterlagen dar, sondern setzte die Bewertung seitens des Bieters voraus, dass die Eignungsanforderungen nicht nur sehr hoch, sondern vergaberechtswidrig unangemessen hoch sind. Es kann insofern offenbleiben, ob - wie der Antragsgegner weiter geltend macht - die Antragstellerin bei der gebotenen intensiven Auseinandersetzung mit den Vergabeunterlagen und den Eignungsanforderungen die von ihr erreichbare Gesamtpunktzahl hätte errechnen können und daher hätte feststellen können, dass sie nur rund 50 Eignungspunkte würde erreichen können und daher nicht als geeignet angesehen werden würde. Denn selbst in diesem Fall war lediglich erkennbar, dass die Eignungsanforderungen für sie zu hoch waren, nicht aber, dass diese Anforderungen vergaberechtswidrig überhöht waren.
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  • EFRE - EuGH, Urt. v.17.06.2021 -  C‑862 - 19 P – unzulässige freihändige Vergabe bei  EU-Fördermittel-Mitteln - Ausnahmevorschrift für Auftragsvergabe nur durch Rundfunk- und Fernsehanstalten - Art. 16 Buchst. b RL 2004/18/EG - Prüfung der kofinanzierten öffentlichen Aufträge für Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen von aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) – unzulässige freihändige Vergabe; kein Eingreifen der Ausnahme für „Kauf, Entwicklung, Produktion oder Koproduktion von Programmen, die zur Ausstrahlung durch Rundfunk- oder Fernsehanstalten bestimmt sind, sowie die Ausstrahlung von Sendungen“ nach Art. 16 Buchst. b der Richtlinie 2004/18 sein könnten – ferner Vergabe der fraglichen vier Aufträge vom Ministerium für regionale Entwicklung sowie vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport , nicht durch Rundfunk- oder Fernsehanstalten
  • Eigenleistung - Barth, Sibylle/ Bar, Hendrik von, Eigenerbringung als vergaberechtliche Anforderung  im ÖPNV,  NZBau 8/2021,    504-509
  • Eignung – Eignungsanforderungen - Zeitpunkt - Auftragnehmer aus anderem Mitgliedstaat - EuGH, Beschl. v. 20.05.2021, C - 6 - 20 – Lebensmittelhilfe (Estland) durch Auftragnehmer aus einem anderen MitgliedstaatEignungsanforderungen – vgl. auch EuGH, SchlussA. v. 28.01.2021, C - 6 / 20 - Zeitpunkt für Nachweis nicht bereits bei Abgabe des Angebots – Vertrauensschutz- Art. 2, 46 RL 2004/18/EG – Registrierung und Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat ausreichend für die Vermutung der Eignung – andernfalls Diskriminierung durch Verlangen der Zulassung etc. im auftragsvergebenden Mitgliedstaat – Tenor: 1. Die Art. 2 und 46 der Richtlinie 2004/18/EG .... sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der öffentliche Auftraggeber in einer Bekanntmachung als qualitatives Auswahlkriterium verlangen muss, dass die Bieter bereits bei Abgabe ihres Angebots den Nachweis erbringen, dass sie über eine Registrierung oder eine Zulassung verfügen, die nach den Vorschriften erforderlich ist, die für die Tätigkeit, die Gegenstand des betreffenden öffentlichen Auftrags ist, gelten, und die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats der Ausführung des Auftrags erteilt wurde, auch wenn sie in dem Mitgliedstaat, in dem sie niedergelassen sind, bereits über eine entsprechende Registrierung oder Zulassung verfügen. 2. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist dahin auszulegen, dass er nicht von einem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden kann, der im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags zur Einhaltung der nationalen Vorschriften des Lebensmittelrechts von den Bietern verlangt hat, dass sie bereits bei Abgabe ihres Angebots über eine Registrierung oder eine Zulassung durch die zuständige Behörde des Mitgliedstaats der Auftragsausführung verfügen..“ vgl. auch EuGH, Schlussantrag v. 28.01.2021 -  C - 6 - 20 – SchlussA - Lieferung von Lebensmitteln
  • Eignung – Nachweiszeitpunkt - EuGH, Beschl. v. 20.05.2021, C - 6 - 20 – Lebensmittelhilfe (Estland) durch Auftragnehmer aus einem anderen MitgliedstaatEignungsanforderungen – vgl. EuGH, SchlussA. v. 28.01.2021, C - 6 / 20 - Zeitpunkt für Nachweis nicht bereits bei Abgabe des Angebots
  • Eignung – Formblatt 124 – „0“-Umsatz - OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - Präqualifikation oder Nachweise durch ausgefülltes Formblatt 124 rechtswidriger Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung (vgl. § 16b EU Abs. 1 VOB/A) – geforderte Eignungsnachweise: Präqualifikation oder Eigenerklärungen im Formblatt 124 – keine weitere ausdrückliche Festlegung der Eignungskriterien – hier Abgabe des Formblatts für Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren „0“ – Vergabeunterlagen oder Bekanntmachung ohne Festlegung der Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit – weder aus der Auftragsbekanntmachung sowie auch dem Formblatt 124 Ersichtlichkeit des Erfordernisses einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit – Vorliegen der Ausführung vergleichbarer Leistungen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit – richtige Angabe des Umsatzes „Null“ infolge Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahrs 2019: im Zeitpunkt der Angebotsabgabe am 23.06.2020 noch nicht bestätigten Bilanz .
  • Eignung – Interesse am Auftrag - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.
  • Eignung – versteckte Eignungskriterien - VK Bund, Beschl. v. 30.06.2021 - VK 1 - 58 – 21 – Planung Wehrersatzbauten - Unbegründetheit infolge unberechtigter Rügen: keine Unbestimmtheit/Intransparenz der Zuschlagskriterien – keine Notwendigkeit zusätzlicher, konkretisierender Unterkriterien – keine Feststellbarkeit versteckter Unterkriterien - hinreichende Vorgaben für die Angebotserstellung (Erstellung des Zeitplans und der Planungsaufgabe) - Keine Intransparenz durch Verweis auf „Unterkriterien“ - Statthafte Methode der Qualitätsbewertung - keine versteckten Eignungskriterien - keine Aushebelung der Wertungsmethodik „Von einer „völligen“ Entwertung des Preisanteils von 30% im Verhältnis zur Qualitätsbewertung mit 70% kann vorliegend nicht gesprochen werden.“
  • Eignungsanforderungen – Formblatt 124 - OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - Präqualifikation oder Nachweise durch ausgefülltes Formblatt 124 rechtswidriger Ausschluss des Angebotes (keine fehlende) Eignung (vgl. § 16b EU Abs. 1 VOB/A) – geforderte Eignungsnachweise: Präqualifikation oder Eigenerklärungen im Formblatt 124 – keine weitere ausdrückliche Festlegung der Eignungskriterien – hier Abgabe des Formblatts für Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren „0“ – Vergabeunterlagen oder Bekanntmachung ohne Festlegung der Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit – weder aus der Auftragsbekanntmachung sowie auch dem Formblatt 124 Ersichtlichkeit des Erfordernisses einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit – Vorliegen der Ausführung vergleichbarer Leistungen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit – richtige Angabe des Umsatzes „Null“ infolge Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahrs 2019: im Zeitpunkt der Angebotsabgabe am 23.06.2020 noch nicht bestätigten Bilanz .
  • Eignungsanforderungen – unangemessene – OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB II – Antragsbefugnis – Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen („Die Angemessenheit ... ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das Eignungskriterium muss geeignet und erforderlich sein ... Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen ... Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“
  • Eignungsleihe - Barth, Sibylle/ Bar, Hendrik von, Eigenerbringung als vergaberechtliche Anforderung  im ÖPNV,  NZBau 8/2021,    504-509
  • Eignungsleihe – OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der BeschwerdeAufgreifschwelleSelbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit – siehe auch OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV –
  • Eignungsleihe - OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV – Nachweis der Leistungsfähigkeit bei Berufung auf Dritten (Eignungsleihe)  – Eignungsleihe keine Beauftragung von Unterauftragnehmern – Selbstausführungsgebot -  Selbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher
  • Eignungsnachweis – Zeitpunkt - EuGH, Beschl. v. 20.05.2021, C - 6 - 20 – Lebensmittelhilfe (Estland) durch Auftragnehmer aus einem anderen MitgliedstaatEignungsanforderungen – vgl. EuGH, SchlussA. v. 28.01.2021, C - 6 / 20 - Zeitpunkt für Nachweis nicht bereits bei Abgabe des Angebots
  • Eignungsprüfung - Schneevogl, Kai-Uwe, Eignungsprüfung bei „Newcomern“ – Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Auftraggeber , NZBau 8/2021,  588-592
  • Eilrechtsschutz - Schoof, Timm /Leinemann, Eva-Dorothee, Bedarfsdeckung während des laufenden, Vergabeverfahrens – Eilrechtsschutz und Interimsvergabe, Vergabe News 12/2020, 178
  • Eilverfahren – summarische Bewertung - OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021, 19 Verg 2 – 21 - Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen – Zurückweisung des Antrags des Auftraggebers auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nach § 173 I Satz 3 GWB (keine Aussicht auf Erfolg nach § 173 II GWB – Ergebnis der summarischen Bewertung im Eilverfahren fehlende Erfolgsaussicht: „Der Senat hält die Ausführungen der Vergabekammer, mit der diese einen Verstoß des Auftraggebers gegen § 31 Abs. 6 VgV verneint hat, für überzeugend. ... Dem Interesse des Auftraggebers an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist deshalb der Vorrang zu gewähren. ... Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist voraussichtlich unbegründet. Nach dem vorliegenden Sach- und Streitstand ist davon auszugehen, dass die Antragstellerin durch die produktspezifische Ausschreibung von iPads nicht in ihren Rechten verletzt ist, vielmehr die Ausschreibung aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt ist....“
  •  Einheit - rechtliche – IT-Bereich - OLG Düsseldorf, Beschl. v.03.02.2021 - Verg 25 – 18 – IT - Software für Einsatzleitsystem für Feuerwehr- und Rettungsleitstelle – fehlende Statthaftigkeit wegen Eingreifen des Ausnahmebereichs nach § 108 VI GWB – nach endgültiger Einstellung der Weiterentwicklung und Pflege durch „Basis“-Softwareauftragnehmer – neuer Kooperationsvertrag der Antragsgegnerin (Stadt) mit Land X für Pflege, Anpassung oder Weiterentwicklung der „Basis-Software“ -  Bejahung der Entgeltlichkeit dieses Vertrags (öffentlicher Auftrag nach § 103 I GWB bzw.  Vertrag nach § 108 VI GWB [Begriffe synonym] – synallagmatische Verknüpfung und rechtliche Einheit. (1. Abschluss am selben Tag, 2. sachlicher Bezug zueinander [ohne Softwareüberlassung keine Kooperation] und 3. gegenseitige“ Verweisungen  in den jeweiligen Vertragstexten) – Entgeltlichkeit infolge des Anspruchs des Landes X auf etwaige Softwareweiterentwicklungen durch die Antragsgegnerin (Stadt): “Als Entgelt ist jede Art von Vergütung anzusehen, der ein Geldwert zukommt ... Ein solcher ist Weiterentwicklungen von genutzter Software nicht abzusprechen.“ - Besserstellungsverbot vermieden durch Überlassungsbereitschaft hinsichtlich der Grundsoftware (Quellcode) und ausreichender Information innerhalb angemessenen Fristen (Ermessen im Einzelfall) an potentielle Weiterentwickler – vgl. hierzu die vorgängige EuGH-Entscheidung v. 28.05.2020 - C - 796 / 18 - – ISE/Köln – Softwareüberlassung etc. - (Feuerwehr) – Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien Kooperation
  • Einheitlicher Auftrag – OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände – Auftragswert nicht erreicht – Unzulässigkeit - keine Einrechnung der Projektsteuerungs- und Planungsleistungen – Bauleistung - Planung und Bau keine Lose (nicht gleichartig) – mehrere Gebäude und unabhängige Nutzung – ohne Sicherheitszuschläge – ohne Kosten für Baustrom und – wasser – Zeitpunkt der Schätzung Tag der Absendung der Bekanntmachung und Wert des einzelnen Auftrags – Hinzurechnung anderer Aufträge nur nach § 3 Abs. 6 u. 7 VgV (aber keine Zusammenfassung zu Gesamtauftrag und Vorverlegung des Schätzungszeitpunktes) – Zweifel am Erreichen des Schwellenwerts treffen Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens - Modernisierung etc. des Messegeländes einerseits und Vorhaben Neubau etc. des Kongresszentrums andererseits (funktionale Betrachtung): „Ein einheitlicher Auftrag ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der eine Teil ohne den anderen keine sinnvolle Funktion zu erfüllen vermag.“ (hier verschiedene Aufträge) – Komplexe (Messe – Kongresszentrum) getrennt funktional nutzbar
  • Einkaufsgemeinschaft - Lotze, Andreas / Ohrtmann, Nicola, Endlich Rechtssicherheit für Einkaufsgemeinschaften?, KommJur 1/2021, 5
  • Einkaufsgemeinschaft - Kräber, Wolfgang, Kosten des Rechtsschutzes im Vergaberecht, VergabeFokus 6/2020, 8
  • Einstweilige Verfügung – unterhalb der Schwellenwerte – KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2020 - 9 U 79 – 19 - Erd- und Abbrucharbeiten – Rechtsschutz unter Schwellenwert (im Streitfall verneint) – grundsätzliche Entscheidung (einstweilige Verfügung auf Unterlassung bzw. „Weiterführung“ der Vergabe) zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte, zur „zeitlichen Reichweite“ vergabe- und zivilrechtlicher Ansprüche vom Beginn bis zum Ende des Vergabeverfahrens (Aufhebung oder hier Zuschlag) – keine Mitteilungs- und Wartepflicht nach § 134 GWB unterhalb der Schwellenwerte in Berlin (anders im Landesrecht z. B. in Thüringen) und keine entsprechende Anwendung des § 135 GWB bzw. Unwirksamkeit im unterschwelligen Vergabeverfahren (Ausnahme bei hier nicht vorliegender Binnenmarktrelevanz) – im Streitfall keine sonstigen Ansprüche aus §§ 823, 826 BGB bzw. Nichtigkeit nach §§ 134, 138 BGB – amtliche Leitsätze: 1. Zum Rechtsschutz bei Vergabeverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts der §§ 97 ff. GWB. 2. Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht Primärrechtsschutz grundsätzlich erst mit Beginn des Vergabeverfahrens und erlischt mit seiner Beendigung (vgl. Senat, Urteil vom 28.06.2019 – 9 U 55/18 –, juris Rn. 45). 3. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht eine den Vorgaben des § 134 GWB entsprechende Mitteilungs- und Wartepflicht nur bei entsprechender (landes)gesetzlicher Grundlage oder europarechtlich, soweit der ausgeschriebene Auftrag eine Binnenmarktrelevanz aufweist, und ist ein unter Verstoß hiergegen geschlossener Vertrag weder entsprechend § 135 GWB noch grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam (gegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 – I-27 U 25/17 –, juris Rn. 44).
  • Ende des Vergabeverfahrens - OLG BayObLG, Beschl. v. 26.10.2021 - Verg 4 – 21 – 3-Achs-LKW – Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags – Wirkungslosigkeit der VK-Entscheidung - § 182 GWB –„1. Durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags, die in der freien Disposition des Antragstellers steht und auch im Beschwerdeverfahren ohne Zustimmung der übrigen Beteiligten erklärt werden kann (BGH, Beschl. v. 24. März 2009, X ZB 29/08, NZBau 2009, 466, juris Rn. 12), ist das Verfahren beendet. Der Beschluss der Vergabekammer ist - abgesehen von der Gebührenfestsetzung - hinfällig und damit gegenstandslos (OLG Düsseldorf vom 09.11.2009, Verg 35/09; Schäfer in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Auflage, § 178 GWB, Rn. 29), was der Senat in Ziffer 1 des Beschlusstenors deklaratorisch aufgenommen hat. 2. Über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die Tragung von notwendigen Aufwendungen der Beteiligten entscheidet der Senat gemäß § 182 Abs. 3 S. 5, Abs. 4 S. 3 GWB nach billigem Ermessen. Es entspricht der Billigkeit, der Antragstellerin, die sich durch die Rücknahme ihres Nachprüfungsantrags in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. OLG München, Beschl. v. 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15; Beschl. v. 20. Mai 2019, VII-Verg 60/18, juris Rn. 9), die Verfahrenskosten und die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners aufzuerlegen.
  • Ende des Vergabeverfahrens – KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2020 - 9 U 79 – 19 - Erd- und Abbrucharbeiten – Rechtsschutz unter Schwellenwert (im Streitfall verneint) – grundsätzliche Entscheidung (einstweilige Verfügung auf Unterlassung bzw. „Weiterführung“ der Vergabe) zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte, zur „zeitlichen Reichweite“ vergabe- und zivilrechtlicher Ansprüche vom Beginn bis zum Ende des Vergabeverfahrens (Aufhebung oder hier Zuschlag) – keine Mitteilungs- und Wartepflicht nach § 134 GWB unterhalb der Schwellenwerte in Berlin (anders im Landesrecht z. B. in Thüringen) und keine entsprechende Anwendung des § 135 GWB bzw. Unwirksamkeit im unterschwelligen Vergabeverfahren (Ausnahme bei hier nicht vorliegender Binnenmarktrelevanz) – im Streitfall keine sonstigen Ansprüche aus §§ 823, 826 BGB bzw. Nichtigkeit nach §§ 134, 138 BGB – amtliche Leitsätze: 1. Zum Rechtsschutz bei Vergabeverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts der §§ 97 ff. GWB. 2. Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht Primärrechtsschutz grundsätzlich erst mit Beginn des Vergabeverfahrens und erlischt mit seiner Beendigung (vgl. Senat, Urteil vom 28.06.2019 – 9 U 55/18 –, juris Rn. 45). 3. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht eine den Vorgaben des § 134 GWB entsprechende Mitteilungs- und Wartepflicht nur bei entsprechender (landes)gesetzlicher Grundlage oder europarechtlich, soweit der ausgeschriebene Auftrag eine Binnenmarktrelevanz aufweist, und ist ein unter Verstoß hiergegen geschlossener Vertrag weder entsprechend § 135 GWB noch grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam (gegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 – I-27 U 25/17 –, juris Rn. 44).
  • Entgelt – Art der Vergütung - OLG Düsseldorf, Beschl.v.03.02.2021 - Verg 25 – 18 – IT - Software für Einsatzleitsystem für Feuerwehr- und Rettungsleitstelle – fehlende Statthaftigkeit wegen Eingreifen des Ausnahmebereichs nach § 108 VI GWB – nach endgültiger Einstellung der Weiterentwicklung und Pflege durch „Basis“-Softwareauftragnehmer – neuer Kooperationsvertrag der Antragsgegnerin (Stadt) mit Land X für Pflege, Anpassung oder Weiterentwicklung der „Basis-Software“ -  Bejahung der Entgeltlichkeit dieses Vertrags (öffentlicher Auftrag nach § 103 I GWB bzw.  Vertrag nach § 108 VI GWB [Begriffe synonym] – synallagmatische Verknüpfung und rechtliche Einheit. (1. Abschluss am selben Tag, 2. sachlicher Bezug zueinander [ohne Softwareüberlassung keine Kooperation] und 3. gegenseitige“ Verweisungen  in den jeweiligen Vertragstexten) – Entgeltlichkeit infolge des Anspruchs des Landes X auf etwaige Softwareweiterentwicklungen durch die Antragsgegnerin (Stadt): “Als Entgelt ist jede Art von Vergütung anzusehen, der ein Geldwert zukommt ... Ein solcher ist Weiterentwicklungen von genutzter Software nicht abzusprechen.“ - Besserstellungsverbot vermieden durch Überlassungsbereitschaft hinsichtlich der Grundsoftware (Quellcode) und ausreichender Information innerhalb angemessenen Fristen (Ermessen im Einzelfall) an potentielle Weiterentwickler – vgl. hierzu die vorgängige EuGH-Entscheidung v. 28.05.2020 - C - 796 / 18 - – ISE/Köln – Softwareüberlassung etc. - (Feuerwehr) – Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien Kooperation
  • Erdarbeiten - KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2020 - 9 U 79 – 19 - Erd- und Abbrucharbeiten – Rechtsschutz unter Schwellenwert (im Streitfall verneint) – grundsätzliche Entscheidung (einstweilige Verfügung auf Unterlassung bzw. „Weiterführung“ der Vergabe) zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte, zur „zeitlichen Reichweite“ vergabe- und zivilrechtlicher Ansprüche vom Beginn bis zum Ende des Vergabeverfahrens (Aufhebung oder hier Zuschlag)
  • Erfolgsaussichten – fehlende – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.2021 -  Verg 13 / 21 – Brückenbauauftrag – Preisprüfung - Formblatt 223/FB 3216 EU - Ablehnung des Antrags auf aufschiebende Wirkung – gerügte Verstöße teils präjudiziert bzw. zweifelhaft etc. – Nichterreichen des Schwellenwerts - „Der auf § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB gestützte Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist gemäß § 173 Abs. 2 Satz 1 GWB abzulehnen. Unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen überwiegen die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde die mit einer weiteren Verzögerung verbundenen Vorteile. Dies gilt namentlich bei Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben der Antragsgegnerin entsprechend § 173 Abs. 2 Satz 2 GWB sowie der in § 173 Abs. 2 Satz 3 GWB genannten Gesichtspunkte, darunter insbesondere der Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde. Die sofortige Beschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg. Sie ist zwar zulässig, aber unbegründet.“ – Zweifel an der Zulässigkeit wegen erforderlichen Schwellenwerts - unrichtiger Hinweis der Vergabekammer führt nicht zu Vergaberechtsweg – Preisprüfung und Rügepflicht (Erkennbarkeit durch Bieter) – Ausschluss wegen unvollständiger Angaben in Formblättern etc.-  zulässige Preisprüfung und Zulässigkeit von Nebeneinander von  Preisprüfung und Nachforderung – Zumutbarkeit der Angabe der von bekannten Nachunternehmern benannten Preise der Leistungen .
  • Erfolgsaussichten - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag - Unzulässigkeit (und Unbegründetheit) der weiteren Verfolgung der Beschwerde in Form eines Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB mangels Feststellungsinteresses (Vorbereitung einer Schadensersatzforderung [erkennbar aussichtslos], Wiederholungsgefahr [nicht ersichtlich] oder Erforderlichkeit der Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters infolge diskriminierenden Charakters der VK-Entscheidung [nicht eingreifend] – Pflicht zur expliziten Begründung des Feststellungsinteresse mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag – ferner auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • Ergänzungsantrag – VK-Entscheidung - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 5 – 21 – Verpflegungsleistungen – Gegenvorstellung etc.– Berichtigungsantrag – Anhörungsrüge - Auftragswertschätzung - Unzulässigkeit von Ergänzungsantrag (Lücken sind durch die entsprechende Anwendung der §§ 319 ff. ZPO, 118 ff. VwGO zu schließen - es kann dabei dahinstehen, ob konkret nach der ZPO oder gemäß der VwGO vorzugehen ist, weil sich die jeweiligen Normen in beiden Verfahrensordnungen inhaltlich nicht unterscheiden.“) - 
  • Erkennbarkeit von Tatsache und Rechtsverstoß - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 - Einkauf und Implementierung von Software – aus der Entscheidung: „§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB setzt neben der Erkennbarkeit der Tatsache eine Erkennbarkeit des Rechtsverstoßes voraus. Diese ist auch auf die rechtliche Bewertung der Tatsachen als Vergaberechtsverstoß zu beziehen. "Erkennbar" i, S. v. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB sind nur solche Verstöße, die laienhaft und ohne Anwendung juristischen Sachverstands ins Auge fallen; übersteigerte tatsächliche und rechtliche Anforderungen dürfen diesbezüglich nicht an einen Bieter gestellt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 30/11). Maßstab ist ein durchschnittlicher fachkundiger Bieter, der die übliche Sorgfalt anwendet. Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen (Senat, Beschluss vom 11.4.2017 - 11 Verg 4/17 Rn. 60; OLG Rostock, Beschluss vom 21.1.2019 - 17 Verg 8/18 Rn. 20, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.5.2019 - VII Verg 47/18 Rn. 68, zit. nach juris). - “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen (Senat, Beschluss vom 11.4.2017 - 11 Verg 4/17 Rn. 60; OLG Rostock, Beschluss vom 21.1.2019 - 17 Verg 8/18 Rn. 20, ...  OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.5.2019 - VII Verg 47/18 Rn. 68... Es ergibt sich ...  nicht, dass für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. Diese Wertung ist keine solche, die laienhaft und ohne Anwendung juristischen Sachverstands ins Auge fällt. Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen).“
  • Erkennbarkeit – Verstoß - VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial – Rahmenvertrag – Katalog - Antragsbefugnis – Präklusion (<nicht vorliegende> unzulässige de-facto-Vergabe des „Randsortiments“) - Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes durch „durchschnittlichen Bieter bei Durchsicht etc. der Vergabeunterlagen ohne anwaltliche Hilfe –
  • Erläuterungen - Konzept - OLG Celle, Beschl. v. 15.03.2021 - 13 Verg 1 – 21 – Postdienste – Gewichtung – Bewertungsmethode - erfolglose Rüge der Gewichtung der Unterkriterien, da in Vergabeunterlagen enthalten  - zulässige Bewertungsmethode für Logistik- und Personaleinsatzkonzept: „Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern zu den einzelnen Unterkriterien mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter sollen möglichst konkret und anschaulich erläutern, wie sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. … 2.1 Logistikkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer so organisiert wird, dass eine hohe Leistungsqualität in der logistischen Abwicklung erreicht wird. 2.2 Personaleinsatzkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen sowohl auf der Leitungs-, als auch auf der Arbeitsebene von qualifizierten und erfahrenen sowie mit ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehenden Personen erbracht werden. … Aufgrund dieser Angaben können die Bieter erkennen, worauf es den Antragsgegnerinnen bei den Konzepten ankommt. Weitere Erläuterungen, wie das beste Konzept ermittelt werden soll, waren rechtlich nicht geboten.“
  • Erledigung - Kostenentscheidung - OLG München, Beschl. v.18.01.2021 - Verg 5 – 20 – Außen- und Innentüren für Strafvollzug – Kostenentscheidung nach Erledigung – Aufgabe der Rechtsansicht durch Auftraggeber und Zuschlag auf Angebot des Antragstellers: Kosten - Auftraggeber
  • Ermessen – Aufhebung -  OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 - Verg 22 / 20 – Umschulung - Rahmenvertrag – Aufhebung – Aufhebungsgründe - Information - § 63 VgV – keine Pflicht des Auftraggebers zur vollständigen und erschöpfenden Mitteilung aller Aufhebungsgründe gegenüber den Bietern – wesentliche Änderung der Grundlagen als Aufhebungsgrund (Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt) – Konkretisierung des Aufhebungsgrundes erst im Nachprüfungsverfahren zulässig -  aus der Entscheidung: „Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufheben, wenn sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber bei seiner Entscheidung ein Ermessen zu („ist berechtigt“), das von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt dahin überprüft werden kann, ob die Vergabestelle ihr Ermessen ausgeübt hat, ob sie das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind. Schließlich hat die Vergabestelle den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13 – juris, Rn. 35 f.; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010, 13 Verg 18/09 jeweils zu gleichlautenden Vorschriften).“
  • Ermessen - Gruner, Alexander/ Razzaghi, Mellody, Gratwanderung zwischen zulässiger Ermessensentscheidung und strafbarer Untreue bei öffentlicher Auftragserteilung , NZBau 2021, 20
  • Ermessen Kluth, Winfried, Das Vertragsdurchführungsermessen, NJW 43/2021, 3167
  • Ermessen – Kostenentscheidung – Billigkeit - OLG BayObLG, Beschl. v. 26.10.2021 - Verg 4 – 21 – 3-Achs-LKW – Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags – Wirkungslosigkeit der VK-Entscheidung - § 182 GWB –„1. Durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags, die in der freien Disposition des Antragstellers steht und auch im Beschwerdeverfahren ohne Zustimmung der übrigen Beteiligten erklärt werden kann (BGH, Beschl. v. 24. März 2009, X ZB 29/08, NZBau 2009, 466, juris Rn. 12), ist das Verfahren beendet. Der Beschluss der Vergabekammer ist - abgesehen von der Gebührenfestsetzung - hinfällig und damit gegenstandslos (OLG Düsseldorf vom 09.11.2009, Verg 35/09; Schäfer in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Auflage, § 178 GWB, Rn. 29), was der Senat in Ziffer 1 des Beschlusstenors deklaratorisch aufgenommen hat. 2. Über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die Tragung von notwendigen Aufwendungen der Beteiligten entscheidet der Senat gemäß § 182 Abs. 3 S. 5, Abs. 4 S. 3 GWB nach billigem Ermessen. Es entspricht der Billigkeit, der Antragstellerin, die sich durch die Rücknahme ihres Nachprüfungsantrags in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. OLG München, Beschl. v. 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15; Beschl. v. 20. Mai 2019, VII-Verg 60/18, juris Rn. 9), die Verfahrenskosten und die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners aufzuerlegen.
  • Ermessen – Aufhebung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 -  Verg 23 – 20 - „Individuelles Förderzentrum“ (SGB)Aufhebung wegen Aufgabe des Beschaffungsbedarfes – Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens nur in Ausnahmefällen (keine Angabe eines  gerechtfertigten Grundes,  willkürlich oder  diskriminierend) -  „wesentliche Änderung“ (s. u.) Ermessensausübung bei Aufhebung  (Einhaltung des Verfahrens, Ausgehen  von zutreffendem und vollständigen Sachverhalt,  ohne Einfluss sachwidriger Erwägungen, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) – eigene Entscheidung ohne „Delegation“ auf Dritte (Zulässigkeit der Beteiligung externer Personen bei „eigener“ Aufhebungsentscheidung)  unverzüglich Mitteilung der Gründe in Textform –
  • Ermessen – Ausschluss - Reinigungsleistung - OLG München, Beschl. v. 29.01.2021- Verg 11 – 20 - Reinigungsleistungen für Gymnasien eines Zweckverbands (öffentlicher Auftraggeber) - Ausschlussentscheidung ohne vorherige Anhörung entgegen § 127 I Nr. 7 GWB – Fehlen der vor Ausschluss erforderlichen und dokumentierten Prognoseentscheidung über gesetzestreue, ordnungsgemäße und sorgfältige Ausführung – fehlerhafte Ermessensausübung wegen Nichtberücksichtigung wesentlicher Aspekte, falsche Einbeziehung anderer Gesichtspunkte und Widersprüchlichkeit – „Die Ermessensentscheidung ist von den Nachprüfungsinstanzen allerdings nur daraufhin zu überprüfen, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde (Ermessensausfall), ob eine Maßnahme getroffen wurde, die sich nicht mehr in dem durch die Ermächtigungsnorm abgesteckten Rahmen hält (Ermessensüberschreitung) und ob eine Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber relevante Aspekte nicht berücksichtigt, sich auf sachfremde Erwägungen stützt oder Aspekten ein Gewicht beimisst, das ihnen nicht zukommt ...“ -
  • Ermessensausfall – s. Ermessen
  • Ermessensfehler – s. Ermessen
  • Ermessensfehlgebrauch -  s. Ermessen
  • Ermessensüberprüfung – s. Ermessen
  • Ermessensüberschreitung – s. Ermessen
  • EU-Ausschreibung unterhalb des Schwellenwerts – OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände – Auftragswert nicht erreichtUnzulässigkeit - keine Einrechnung der Projektsteuerungs- und Planungsleistungen – Bauleistung - Planung und Bau keine Lose (nicht gleichartig) – mehrere Gebäude und unabhängige Nutzung – Auftragswert ohne Sicherheitszuschläge – ohne Kosten für Baustrom und – wasser – Zeitpunkt der Schätzung Tag der Absendung der Bekanntmachung und Wert des einzelnen Auftrags – Hinzurechnung anderer Aufträge nur nach § 3 Abs. 6 u. 7 VgV (aber keine Zusammenfassung zu Gesamtauftrag und Vorverlegung des Schätzungszeitpunktes) – Zweifel am Erreichen des Schwellenwerts treffen Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens - Modernisierung etc. des Messegeländes einerseits und Vorhaben Neubau etc. des Kongresszentrums andererseits (funktionale Betrachtung): „Ein einheitlicher Auftrag ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der eine Teil ohne den anderen keine sinnvolle Funktion zu erfüllen vermag.“ (hier verschiedene Aufträge) – Komplexe (Messe – Kongresszentrum) getrennt funktional nutzbar – Heilung der nicht ordnungsgemäßen Dokumentation im Beschwerdeverfahren durch die Übergabe von Unterlagen (Vorlage und Erstellung der Kostenberechnung vor  Vergabeverfahren – Ausschluss der Manipulation – Prüfung durch Zuwendungsbehörde) – Unschädlichkeit der europaweiten Ausschreibung – eingeschränkte Prüfung der realistischen, vollständigen und objektiven Prognose durch im Nachprüfungsverfahren auf Nachvollziehbarkeit und Plausibilität: „Beurteilungsspielraum“ – bei fehlerhafter Schätzung eigene „Nachschätzung“ durch Prüfungsinstanz (VK, OLG) - Kostenberechnung durch Architekten: realistische Schätzung der voraussichtlichen Baukosten – keine Beurteilungsfehler (sachfremde Erwägungen, Überschreiten der Beurteilungsgrenzen nicht erkennbar) – fehlender Sicherheitszuschlag hier unschädlich – Berücksichtigung zu erwartender Preissteigerungen und bei nicht vollständigem Feststehen der Bauleistung wegen noch zu vergebender  Planungsleistungen für den Bau (hier abgeschlossen) - Optionen nicht vereinbart – Aufnahme von Baustrom und –wasser in Kostenschätzung als Lieferung des Auftraggebers: Ergänzung durch Schätzung der nachprüfenden Stelle (Senat) – keine Berücksichtigung bei der Schätzung der für den Bauauftrag anfallenden Bauherrenkosten, Kosten für Projektplanung, sonstige Nebenkosten, Rechtsberatung, Planungsleistungen (hier getrennte Vergabe, keine Zusammenrechnung)
  • EU-Fördermittel – freihändige Vergabe - EuGH, Urt. v.17.06.2021 -  C‑862 - 19 P – unzulässige freihändige Vergabe bei  EU-Fördermittel-Mitteln - Ausnahmevorschrift für Auftragsvergabe nur durch Rundfunk- und Fernsehanstalten - Art. 16 Buchst. b RL 2004/18/EG - Prüfung der kofinanzierten öffentlichen Aufträge für Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen von aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) – unzulässige freihändige Vergabe; kein Eingreifen der Ausnahme für „Kauf, Entwicklung, Produktion oder Koproduktion von Programmen, die zur Ausstrahlung durch Rundfunk- oder Fernsehanstalten bestimmt sind, sowie die Ausstrahlung von Sendungen“ nach Art. 16 Buchst. b der Richtlinie 2004/18 sein könnten – ferner Vergabe der fraglichen vier Aufträge vom Ministerium für regionale Entwicklung sowie vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport , nicht durch Rundfunk- oder Fernsehanstalten
  • EuGH – Vorlage - BayObLG, Beschl. v.24.06.2021 - Verg 2 – 21 – OPNV – Angebotsausschluss - Regionalbuslinienverkehr – Linienbündel – Ausschluss nach § 124 GWB (Voraussetzungen) – Vorlage an EuGH – amtlicher Leitsatz: „Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, wobei die Fragen 2 und 3 nur dann einer Antwort bedürfen, wenn die Frage 1 bejaht wird: 1. Ist Art. 57 Abs. 4 Buchst. d) der Richtlinie 2014/24/EU dahingehend auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber über hinreichend plausible Anhaltspunkte für einen Verstoß der Wirtschaftsteilnehmer gegen Art. 101 AEUV verfügen muss? 2. Ist Art. 57 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU in dem Sinn als abschließende Regelung der fakultativen Ausschlussgründe auszulegen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 18 Abs. 1 dieser Richtlinie) – bei Abgabe weder eigenständiger noch unabhängiger Angebote – einer Zuschlagserteilung nicht entgegenstehen kann? 3. Ist Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU dahingehend auszulegen, dass er einer Erteilung des Zuschlags an Unternehmen entgegensteht, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und jeweils ein Angebot abgegeben haben?
  • EU-Vergaberecht - Neun, Andreas/ Otting, Olaf, Die Entwicklung des europäischen Vergaberechts in  den Jahren 2020/2021 , EuZW 17/2021,  741-748
  • EVB-IT - Schäffer, Rebecca/Voß, Jörg, Die Vergabe agiler Softwareprojekte unter Verwendung von EVB-IT Vertragsmustern, Teil 1, VergabeFokus 6/2020, 2
  • e-Vergabe - Wagner, Christian-David, E-Vergabe im Fokus der Rechtsprechung – ein Update, VergabeFokus 6/2020, 15
  • E-Vergabe - Weirauch, Moritza, Die Form der Zuschlagserteilung nach Einführung der E-Vergabe , ZfBR 6/2021,  636-639

  • Fachlose – Regelfall - VK Bund, Beschl.v.15.07.2021 - VK 2 – 73 – 21 – Grenzen der Losvergabe - zusammenfassende Vergabe von Ingenieursprüfleistungen und Verkehrssicherungsdienstleistungen bei Bauwerksprüfleistungen (Überwachung von Ingenieursbauten) - Einzellose für Einzelmaßnahmen, aber keine weitergehende Unterteilung in Fachlose für Ingenieursprüfleistungen einerseits und Verkehrssicherungsdienstleistungen andererseits – insofern berechtigte Unterlassung der Losaufteilung – aus der Entscheidung: „Die Fachlosvergabe bildet gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den gesetzlichen Regelfall. Kann die benötigte Leistung grundsätzlich auch in Form einer Losvergabe erbracht werden, ist zu prüfen, ob von einer losweisen Vergabe ausnahmsweise abgesehen werden kann, weil wirtschaftliche oder technische Gründe dies nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB erfordern. Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange. Dabei müssen die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 – VII-Verg 66/18 m.w.N.; s.a. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012 – Verg 52/11). Bei der Abwägungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers über eine Gesamtvergabe ist diesem ein Beurteilungsspielraum eröffnet, der von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die Entscheidung auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung beruht und frei von Beurteilungsfehlern getroffen wurde (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018 – 11 Verg 4/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016 – VII-Verg 47/15). Nach diesen Maßstäben ist die von der Ag getroffene Entscheidung, keine weitergehende Unterteilung der 11 Teillose in gesonderte Fachlose für Ingenieursprüfleistungen und darauf bezogene Verkehrssicherungsdienstleistungen vorzunehmen, nicht zu beanstanden. Die Ag hat sich ausweislich des Vergabevermerks mit der Möglichkeit einer weiteren Fachlosvergabe konkret auseinandergesetzt und die zusammenfassende Vergabe von Ingenieursprüfleistungen und Verkehrssicherungsdienstleistungen eingehend begründet. ...“ – es folgt ausführliche Einzelfallbegründung.
  • Fahrzeugbeschaffung - Dageförde, Angela, Mindestziele für saubere Fahrzeuge, Vergabe Navigator 2021, 57
  • Fahrzeugbeschaffung - SaubFahrzeugBeschG - Ünal, Tolga/ Orf, Lucas, Das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge ,Vergabe News 2021, 110
  • Fahrzeuge -Schröder, Holger, Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz im Recht der  öffentlichen Auftragsvergabe , NZBau 8/2021,  499-504
  • Fehlerchecklist- Beckmann-Oehmen, Katrin, Sind typische Fehler typisch?, Vergabe Navigator 2021, 10 - Fehlercheckliste für Vergabestellen des Vergabehandbuchs Niedersachsen
  • Feststellungsinteresse – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes Feststellungsinteresse -– Vergabe zur Entlastung bei der Abwicklung von 700 Verträgen mit optionaler Verlängerung (nicht wahrgenommen) – Nachprüfungsverfahren wegen fehlender Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sowie Feststellung der Unwirksamkeit nach §§ 134, 135 GWB –  Unzulässigkeit (und Unbegründetheit) der weiteren Verfolgung der Beschwerde in Form eines Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB mangels Feststellungsinteresses (Vorbereitung einer Schadensersatzforderung [erkennbar aussichtslos], Wiederholungsgefahr [nicht ersichtlich] oder Erforderlichkeit der Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters infolge diskriminierenden Charakters der VK-Entscheidung [nicht eingreifend] – Pflicht zur expliziten Begründung des Feststellungsinteresse mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag – ferner auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • Finanzierung- Deuster, Jan, EU-rechtskonforme Finanzierung und Vergabe von öffentlichen  Ladesäulen – Teil 1, Beihilfenrecht, KommJur 2/2021, 41
  • FIT-Store - Schulz, Sönke, Der FIT-Store, Die Nachnutzung von Online-Diensten als Ausnahme  vom Vergaberecht , VergabeR 5/2021, 544-551
  • Flutkatastrophe - Hertwig, Stefan, Aufbauhelfer Vergaberecht – Dringlichkeitsvergabe nach der Flut, NZBau 1/2021, 3-10
  • Flutkatastrophe - Hofmann, Alexander/ Manz, Marcel, Aufbauhelfer Vergaberecht – Dringlichkeitsvergabe nach der Flut, VergabeR 6/2021, 661
  • Fördermittel – EU – EuGH, Urt. v.17.06.2021 -  C‑862 - 19 P – unzulässige freihändige Vergabe bei  EU-Fördermittel-Mitteln - Ausnahmevorschrift für Auftragsvergabe nur durch Rundfunk- und Fernsehanstalten - Art. 16 Buchst. b RL 2004/18/EG - Prüfung der kofinanzierten öffentlichen Aufträge für Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen von aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) – unzulässige freihändige Vergabe; kein Eingreifen der Ausnahme für „Kauf, Entwicklung, Produktion oder Koproduktion von Programmen, die zur Ausstrahlung durch Rundfunk- oder Fernsehanstalten bestimmt sind, sowie die Ausstrahlung von Sendungen“ nach Art. 16 Buchst. b der Richtlinie 2004/18 sein könnten – ferner Vergabe der fraglichen vier Aufträge vom Ministerium für regionale Entwicklung sowie vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport , nicht durch Rundfunk- oder Fernsehanstalten
  • Formalismus - Portz, Norbert, Mehr Gestaltung, weniger Formalismus, Vergabe Navigator 2021, 510
  • Formblatt – Formblatt 124 - OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - Präqualifikation oder Nachweise durch ausgefülltes Formblatt 124 rechtswidriger Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung (vgl. § 16b EU Abs. 1 VOB/A) – „New-Comer-Angebot“ -Zurückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Durchführung der Eignungsprüfung – fehlende Erforderlichkeit klarer, unmissverständlicher sowie unwidersprüchlicher Vergabeunterlagen – geforderte Eignungsnachweise: Präqualifikation oder Eigenerklärungen im Formblatt 124keine weitere ausdrückliche Festlegung der Eignungskriterien – hier Abgabe des Formblatts für Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren „0“ – Vergabeunterlagen oder Bekanntmachung ohne Festlegung der Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit – weder aus der Auftragsbekanntmachung sowie auch dem Formblatt 124 Ersichtlichkeit des Erfordernisses einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit – Vorliegen der Ausführung vergleichbarer Leistungen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit – richtige Angabe des Umsatzes „Null“ infolge Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahrs 2019: im Zeitpunkt der Angebotsabgabe am 23.06.2020 noch nicht bestätigten Bilanz – auch
  • Formblatt – Formblatt 223/FB 3216 EU - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.2021 -  Verg 13 / 21 – Brückenbauauftrag – Preisprüfung - Formblatt 223/FB 3216 EU - Ablehnung des Antrags auf aufschiebende Wirkung – gerügte Verstöße teils präjudiziert bzw. zweifelhaft etc. –
  • Formblatt 124 – „0“-Umsatz - OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - Präqualifikation oder Nachweise durch ausgefülltes Formblatt 124 rechtswidriger Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung (vgl. § 16b EU Abs. 1 VOB/A) – „New-Comer-Angebot“ - Zurückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Durchführung der Eignungsprüfung – fehlende Erforderlichkeit klarer, unmissverständlicher sowie unwidersprüchlicher Vergabeunterlagen geforderte Eignungsnachweise: Präqualifikation oder Eigenerklärungen im Formblatt 124 – keine weitere ausdrückliche Festlegung der Eignungskriterien – hier Abgabe des Formblatts für Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren „0“Vergabeunterlagen oder Bekanntmachung ohne Festlegung der Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit – weder aus der Auftragsbekanntmachung sowie auch dem Formblatt 124 Ersichtlichkeit des Erfordernisses einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit – Vorliegen der Ausführung vergleichbarer Leistungen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit – richtige Angabe des Umsatzes „Null“ infolge Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahrs 2019: im Zeitpunkt der Angebotsabgabe am 23.06.2020 noch nicht bestätigten Bilanz .
  • Fortsetzung der Vergabe mit Vorgaben – OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV – Aufhebung der VK-Entscheidung und Fortsetzung mit Beachtung der OLG-Vorgabe -  nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb - Loslimitierung (u. a. zwei Lose <Ost und Nord> an verschiedene Bieter) – Vertragsdauer bis 08. 12. 2035 mit einseitiger Verlängerungsoption um zwei Jahre – Pflicht zur Übertragung des Verkehrsvertrags auf „Projektgesellschaft“ – wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Nachweis der Leistungsfähigkeit bei Berufung auf Dritten (Eignungsleihe)  – Referenzen für Dienstleistungsaufträge – Mindeststandards: 6-Jahre-Referenzen für SPNV-Dienstleistungsaufträge etc. – Zuschlagskriterien: „in Summe am wirtschaftlichsten“ = niedrigster Wertungspreis (Berücksichtigung zahlreicher Positionen) – Nachforderung der formgerechten EEE etc. – vgl. auch OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde – Aufgreifschwelle – Selbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher – Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit
  • Fortsetzung des Verfahrens (Ausnahmefälle) – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 -  Verg 23 – 20 - „Individuelles Förderzentrum“ (SGB)Aufhebung wegen Aufgabe des BeschaffungsbedarfesZulässigkeit - bejahte Antragsbefugnis (Rüge - Verletzung der Begründungspflicht nach § 63 Abs. 2 S. 1 GWB und der Dokumentationspflicht nach § 8 Abs. 2 S. 1 und S. 2 Nr. 8 VgV) -  Verschlechterung der Zuschlagschancen und Schaden nicht offensichtlich ausgeschlossen – Verletzung der Dokumentationspflicht  (fehlend bzw. mangelhaft) - nur bei möglicher Auswirkung auf die Rechtsstellung der Bieter – Unbegründetheit - kein Anspruch auf Aufhebung der Aufhebung und Fortführung des Vergabeverfahrens – „erst recht“  kein Anspruch auf Zuschlag -  Beschränkung auf Schadensersatzansprüche bei fehlenden Aufhebungsgründen - Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens nur in Ausnahmefällen (keine Angabe eines  gerechtfertigten Grundes,  willkürlich oder  diskriminierend)
  • Fortsetzungsfeststellungsantrag – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes Feststellungsinteresse -– Vergabe zur Entlastung bei der Abwicklung von 700 Verträgen mit optionaler Verlängerung (nicht wahrgenommen) – Nachprüfungsverfahren wegen fehlender Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sowie Feststellung der Unwirksamkeit nach §§ 134, 135 GWB –  Unzulässigkeit (und Unbegründetheit) der weiteren Verfolgung der Beschwerde in Form eines Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB mangels Feststellungsinteresses (Vorbereitung einer Schadensersatzforderung [erkennbar aussichtslos], Wiederholungsgefahr [nicht ersichtlich] oder Erforderlichkeit der Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters infolge diskriminierenden Charakters der VK-Entscheidung [nicht eingreifend] – Pflicht zur expliziten Begründung des Feststellungsinteresse mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag – ferner auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • Freiberufliche Leistungen - Meckler, Markus,  Die Vergabe freiberuflicher Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte am Beispiel der Rechtslage in Bayern, NZBau 2021,  768
  • Funktionale Leistungsbeschreibung – Konzepte - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Funktionale Leistungsbeschreibung – „Soweit die Bieter ihre Konzepte für die Erfüllung der Qualitäts-Unterkriterien schriftlich darstellen sollen, hat der Wettbewerb das Gepräge eines Vergabeverfahrens mit funktionaler Leistungsbeschreibung (BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17, juris Rn. 41). Der Auftraggeber soll durch den Wettbewerb davon profitieren, dass die Bieter ihr „Know How“ in die Angebotserstellung einfließen lassen (vgl. Prieß/Simons in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, § 31 Rn, 14). Im Streitfall hat die Antragsgegnerin den potentiellen Bietern u. a. die Entwicklung von Lösungen überlassen, inwieweit bei der konkreten Leistungsausführung in den jeweiligen Prozessschritten Umweltaspekte berücksichtigt werden können. In der Leistungsbeschreibung heißt es: „Die Zustellung der versandfertigen Post an die Empfänger erfolgt durch eigenes Personal des AN oder durch Übergabe an das mit der Beförderung oder Zustellung an die Empfänger beauftragte Nachunternehmen unter möglichst umweltschonenden Bedingungen.“
  • Funktionale Ausschreibung - Kulartz, Hans-Peter/ Weidemann, Daniel, Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit funktionaler Ausschreibungen , NZBau 9/2021,  571-579
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  • Gebäude - Goldbrunner, Loni, Vergaberechtliches „Vorhandensein“ eines Gebäudes, VergabeR 6/2021, 661
  • Gebührenfestsetzung durch VK – Beschwerde - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 21.10.2021 -  11 Verg 5 – 21 – Gebührenfestsetzung durch VK und Beschwerde – Streitwert der Beschwerde - Auftragswert - interaktive/nicht interaktive Displays für Klassenräume – Rahmenvertrag – §§ 182 I, 182 III GWB - statthafte und zulässige Beschwerde  nach § 171 I GWB – „Gemäß § 182 Abs. 1 GWB erhebt die VK Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes im Nachprüfungsverfahren, mit denen die Beteiligten nach Maßgabe von § 182 Abs. 3 GWB belastet werden. Die Entscheidung über den Gebührenansatz liegt gemäß § 182 Abs. 3 GWB im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer, so dass die Gebührenentscheidung im Beschwerdeverfahren nur auf Ermessensfehler hin überprüft werden kann (BGH, Beschl. v. 25.10.2011 - X ZB 5/19 – Gebührenbeschwerde ...).“- keine Bemessungsfehler der VK – Bestimmung der Höhe der Gebühr für Verfahren vor der Vergabekammer unter Berücksichtigung ihres Aufwands und der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache (vgl. § 182 I, II GWB; § 3 1 VwKostG)  bei Ausgehen vom Wert des Verfahrensgegenstandes nach dessen wirtschaftlicher Bedeutung – zutreffende Orientierung der VK an der Gebührentabelle der VK Bund: Wert des streitgegenständlichen Auftrags im Übrigen wie in § 50 Abs. 2 GKG  - fehlende gesetzliche Definition der Auftragssumme in § 50 II GKG und in § 3 VgV – maßgeblich der objektive Wert des zu vergebenden Auftragszutreffender  Ausgang vom geschätzten Gesamtauftragswert ... in Höhe von brutto EUR 71.400.000 – kein fehlerhaftes Ermessen der VK zu Lasten der Antragstellerin durch Berücksichtigung der Hälfte des Gesamtauftragswerts,  weil die Antragstellerin sich lediglich gegen die Zuschlagserteilung an die Beigeladene zu 1) und zu 2), nicht aber gegen die Zuschlagserteilung an die weitere Bieterin wandte.“ – Abschluss der Rahmenvereinbarung mit höchstens drei Bieternweitere offengelassene Fragen (Bestimmung des vollen Gesamtauftragswerts, „da sich hieraus keine fehlerhafte Gebührenfestsetzung zu Lasten der Antragstellerin ergäbe, die nach der nicht angegriffenen Entscheidung der Vergabekammer die Gebühren zu tragen hat. Das gilt entsprechend, soweit die Antragsgegnerin und die Beigeladenen der Auffassung sind, die VK hätte wegen des Erweiterungsrechts für Los 1 ... nicht nur den Gesamtauftragswert von EUR 71,4 Millionen brutto, sondern einen Gesamtwert von EUR 71,4 Millionen plus 20%, mithin einen Gesamtauftragswert von EUR 85,60 Millionen als Wert der Gebührenbestimmung zugrunde legen müssen.“
  • Gegenvorstellung - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 5 – 21 – Verpflegungsleistungen (unzulässig – „Kommt der ungeschriebene Rechtsbehelf einer Gegenvorstellung gegen eine gerichtliche Entscheidung trotz fehlender Rechtsmittelklarheit überhaupt in Betracht, kann er von vornherein nur zulässig sein, soweit damit die Verletzung eines Verfahrensgrundrechts moniert wird, welche nicht bereits in den Anwendungsbereich der Anhörungsrüge fällt, oder wenn mit ihm ein Verstoß gegen das Willkürverbot geltend gemacht wird; dagegen kann mit der Gegenvorstellung keine fehlerhafte Rechtsanwendung im Übrigen gerügt werden, weil insoweit dem Justizgewährungsanspruch bereits durch die erstinstanzliche Überprüfung des Begehrens und erst Recht - wie hier - durch eine anschließend ergangene Beschwerdeentscheidung genüge getan ist.“
  • Geheimhaltung - Gesing, Simon/ Kirch, Thomas, Geheim bleibt geheim – wesentliche Sicherheitsinteressen als Ausnahme vom Vergaberecht, Vergabe News 2021, 2
  • Gemeinnützigkeit - Bühs, Jacob, Begrenzung des Teilnehmerkreises auf im Katastrophenschutz tätige gemeinnützige Organisationen bei Rettungsdienstvergaben zulässig?, EuZW 2021, 183
  • Geschäftsgeheimnis – Entscheidung - EuGH, SchlussA. v. 15.04.2021, C - 927 / 19 – Abfallbeseitigung - UAB Klaipdos (Litauen) – Geschäftsgeheimnis - Vertraulichkeit – Richtlinie 89/665/EWG (Art. 1 und 2) – Wirkungen des eigenständigen Rechtsbehelfs gegen die Vertraulichkeitserklärung – Gerichtliche Überprüfung – Umfang der gerichtlichen Befugnisse – Tenor:“ 1. Die Art. 21, 50 und 55 der Richtlinie 2014/24/EU ... erfordern nicht zwangsläufig, dass der öffentliche Auftraggeber einem Teilnehmer am Vergabeverfahren, der vor ihm die Bewertung der Angebote anficht, alle Einzelheiten des vom erfolgreichen Bieter eingereichten Angebots mitteilt. Bei der Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über die Bewertung der Angebote muss der öffentliche Auftraggeber seine Antwort begründen, indem er die Gründe für seine Entscheidung darlegt, damit diese vor einer Nachprüfungsstelle wirksam angefochten werden kann. Die Begründungspflicht hat für sich genommen nicht zur Folge, dass er die ihm anvertrauten vertraulichen Informationen offenlegen müsste, wenn er dies für unstatthaft hält. 2. Die Art. 1 und 2 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge sind dahin auszulegen, dass sie es nicht verbieten, - dass die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, mit dem Angebot eingereichte vertrauliche Informationen eines Teilnehmers am Ausschreibungsverfahren nicht offenzulegen, gesondert gerichtlich angefochten werden kann; - dass die nationale Vorschrift dazu verpflichtet, dass der Betroffene gegen die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, mit der sein Antrag auf Zugang zu vertraulichen Informationen zurückgewiesen wird, zunächst einen Rechtsbehelf beim Auftraggeber selbst einlegen muss; - dass der Betroffene gegen die Weigerung, ihm die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, gesondert gerichtlich vorgehen kann. 3. Art. 1 und 2 der Richtlinie 89/665 sind dahin auszulegen, dass die für die Nachprüfung der Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers zuständige Stelle - befugt sein muss, die Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers im Hinblick auf die Offenlegung der ihm zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen aufzuheben und gegebenenfalls anzuordnen, dass diese dem Rechtsmittelführer zur Verfügung gestellt werden; - falls das nationale Recht dies zulässt, von Amts wegen die Rechtmäßigkeit der Handlungen des öffentlichen Auftraggebers unter Berücksichtigung der ihr zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen beurteilen kann.“
  • Geschäftstätigkeit – Nachweis -  OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - geforderte Eignungsnachweise: Präqualifikation oder Eigenerklärungen im Formblatt 124 – keine weitere ausdrückliche Festlegung der Eignungskriterien – hier Abgabe des Formblatts für Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren „0“Vergabeunterlagen oder Bekanntmachung ohne Festlegung der Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit – weder aus der Auftragsbekanntmachung sowie auch dem Formblatt 124 Ersichtlichkeit des Erfordernisses einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit – Vorliegen der Ausführung vergleichbarer Leistungen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit – richtige Angabe des Umsatzes „Null“ infolge Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahrs 2019: im Zeitpunkt der Angebotsabgabe am 23.06.2020 noch nicht bestätigten Bilanz .
  • Gesetzliches Verbot – s. BGB § 134 BGB - Gewichtung – OLG Celle, Beschl. v. 15.03.2021 - 13 Verg 1 – 21 – Postdienste – Gewichtung – Bewertungsmethode - erfolglose Rüge der Gewichtung der Unterkriterien, da in Vergabeunterlagen enthalten  - zulässige Bewertungsmethode für Logistik- und Personaleinsatzkonzept: „Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern zu den einzelnen Unterkriterien mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter sollen möglichst konkret und anschaulich erläutern, wie sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. … 2.1 Logistikkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer so organisiert wird, dass eine hohe Leistungsqualität in der logistischen Abwicklung erreicht wird. 2.2 Personaleinsatzkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen sowohl auf der Leitungs-, als auch auf der Arbeitsebene von qualifizierten und erfahrenen sowie mit ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehenden Personen erbracht werden. … Aufgrund dieser Angaben können die Bieter erkennen, worauf es den Antragsgegnerinnen bei den Konzepten ankommt. Weitere Erläuterungen, wie das beste Konzept ermittelt werden soll, waren rechtlich nicht geboten.“
  • Gewichtung - Lindner, Markus, Ist es rechtlich zulässig, den Preis als Zuschlagskriterium bei der Vergabe von Architekten-und Ingenieurleistungen mit 50 oder mehr Prozent zu  gewichten?, ZfBR 7/2021, 714
  • Gewichtung - OLG Rostock, Beschl. v. 03.02.2021 - 17 Verg 6 – 20 - Planungsleistungen für die Erschließung – Bekanntmachung der Zuschlagskriterien (ohne Umrechnungsformel zulässig) - Wertung – Umrechnungsformeln - Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung - §§ 77 II VgV, 127 V GWB – zu erwartende bzw. zu vergütende Lösungsvorschläge - Bepunktung der Lösungsvorschläge – Preis – Leistungsverhältnis – Umrechnungsformel (nicht erforderlich in der Bekanntmachung) – Wechsel Umrechnungsformel – amtliche Leitsätze: 1. Mit Blick auf den Normzweck des § 77 Abs. 2 VgV und in Anbetracht insbesondere auch der beispielhaften Aufzählung von „Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen“ sind im Rahmen einer Ausschreibung von Planungsleistungen nur solche „Lösungsvorschläge“ gesondert zu vergüten, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Angebotserstellung regelmäßig nicht zu erwarten sind. 2. Die Preisumrechnungsformel muss regelmäßig nicht vorab bekannt gegeben werden. Nur für die „Zuschlagskriterien und deren Gewichtung“ ordnet § 127 Abs. 5 GWB eine Aufführung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an. 3. Zur Zulässigkeit einzelner Preisumrechnungsformeln.
  • Gewichtung - Unterkriterien – - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung – fehlende Preisanpassungsklausel - Lose - Wertungskriterium „Konzeption“ – Wertungskriterien: a. Preis --- 50 Punkte - b. Konzeption --- 50 Punkte – Erläuterung des Wertungskriteriums „Konzeption“: Beurteilung durch abschließende Aspekte mit 10 „Unter“- Punkten (Brieflauf etc.) - Kategorien: 50 Punkte: herausragendes Konzept 40 Punkte: sehr gutes Konzept 30 Punkte: gutes Konzept 20 Punkte: befriedigendes Konzept 10 Punkte: ausreichendes Konzept 0 Punkte mangelhaftes Konzept - Rügen: Intransparenz der Kriterien etc. , fehlende Preisanpassung – Zulässigkeit (Antragsbefugnis) und teilweise Begründetheit der Beschwerde wegen Verletzung des Transparenzgrundsatzes infolge der fehlenden Gewichtung der Unterkriterien des „Realisierungskonzepts“ - zwar Mitteilung von zehn gesonderten Unterkriterien, aber fehlerhaft ohne Angabe der Gewichtung - „§ 127 Abs. 5 GWB schreibt vor, dass die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Diese Anforderung gilt sowohl für die Zuschlagskriterien als auch für die Unterkriterien“ (vgl. EuGH, Urt. v. 14. 07.2016 - C-6/15 ...Senat, Beschl. v. 7. 11. 2013 - 13 Verg 8/13) – „Wenn dem Auftraggeber die Angabe der Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, muss er die (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung angeben (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 3 VgV).“
  • Gewichtung – Unterkriterien - VK Bund, Beschl. v. 30.06.2021 - VK 1 - 58 – 21 – Planung Wehrersatzbauten - Unbegründetheit infolge unberechtigter Rügen: keine Unbestimmtheit/Intransparenz der Zuschlagskriterienkeine Notwendigkeit zusätzlicher, konkretisierender Unterkriterien – keine Feststellbarkeit versteckter Unterkriterien - hinreichende Vorgaben für die Angebotserstellung (Erstellung des Zeitplans und der Planungsaufgabe) - Keine Intransparenz durch Verweis auf „Unterkriterien“ –
  • Gewichtung – Zuschlagskriterien - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung – fehlende Preisanpassungsklausel - Lose - Wertungskriterium „Konzeption“ – Wertungskriterien: a. Preis --- 50 Punkte - b. Konzeption --- 50 Punkte – Erläuterung des Wertungskriteriums „Konzeption“: Beurteilung durch abschließende Aspekte mit 10 „Unter“- Punkten (Brieflauf etc.) - Kategorien: 50 Punkte: herausragendes Konzept 40 Punkte: sehr gutes Konzept 30 Punkte: gutes Konzept 20 Punkte: befriedigendes Konzept 10 Punkte: ausreichendes Konzept 0 Punkte mangelhaftes Konzept - Rügen: Intransparenz der Kriterien etc. , fehlende Preisanpassung – Zulässigkeit (Antragsbefugnis) und teilweise Begründetheit der Beschwerde wegen Verletzung des Transparenzgrundsatzes infolge der fehlenden Gewichtung der Unterkriterien des „Realisierungskonzepts“ - zwar Mitteilung von zehn gesonderten Unterkriterien, aber fehlerhaft ohne Angabe der Gewichtung - „§ 127 Abs. 5 GWB schreibt vor, dass die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Diese Anforderung gilt sowohl für die Zuschlagskriterien als auch für die Unterkriterien“ (vgl. EuGH, Urt. v. 14. 07.2016 - C-6/15 ...Senat, Beschl. v. 7. 11. 2013 - 13 Verg 8/13) – „Wenn dem Auftraggeber die Angabe der Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, muss er die (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung angeben (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 3 VgV).“ –
  • Gleichbehandlung – Teilnahmevoraussetzungen - EuGH, SchlussA v.29.04.2021 - C - 598 - 19 – CONACEE – vorbehaltene Aufträge für Auftragnehmer und unverhältnismäßige Teilnahmevoraussetzungen (Spanien)Tenor: „Art. 20 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe steht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen, nach denen das Recht zur Teilnahme an Verfahren zur Vergabe gemäß dieser Bestimmung vorbehaltener öffentlicher Aufträge neben den in diesem Artikel festgelegten Voraussetzungen zusätzlichen Voraussetzungen unterworfen wird. Solche zusätzlichen Voraussetzungen müssen jedoch mit allen anwendbaren Anforderungen des Unionsrechts einschließlich des Art. 18 der Richtlinie und der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein und dürfen den Wettbewerb nicht künstlich einschränken. In dieser Hinsicht dürfte eine Voraussetzung, wonach nur Wirtschaftsteilnehmer, die Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind oder vollständig oder teilweise im Eigentum solcher Einrichtungen stehen, an Verfahren zur Vergabe vorbehaltener öffentlicher Aufträge teilnehmen dürfen, dem ersten Anschein nach über das hinauszugehen, was zur Erreichung des legitimen Ziels der Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen und benachteiligten Personen erforderlich ist. Ein absichtlicher Ausschluss eines großen Teils der Wirtschaftsteilnehmer aus Gründen, die mit dem legitimen Ziel der Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen und benachteiligten Personen nicht in Zusammenhang stehen, dürfte dem ersten Anschein nach eine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs darstellen.“
  • Gleichbehandlung – Höchstmenge – Rahmenvertrag - EuGH, Urt. v. 17.06.2021 -  C - 23 – 20 - Nutricia – „offene Rahmenvereinbarung“ ohne Höchstwertangabe rechtswidrig - Erwerb von Ausrüstung für künstliche Ernährung über Sonden häuslich versorgter Patienten und für Heime – Erforderlichkeit der Bekanntmachung mit Schätzwert oder Schätzmenge und Höchstmenge oder Höchstwert - Auftragsbekanntmachung ohne Angaben zum geschätzten Wert der Beschaffung der Rahmenvereinbarung und ohne Höchstwert der Rahmenvereinbarungen oder der geschätzten Menge oder Höchstmenge der nach den Rahmenvereinbarungen zu beschaffenden Waren: „54 Im Hinblick auf die in Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24 genannten Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz sowie die allgemeine Systematik der Richtlinie ist es jedoch nicht hinnehmbar, dass öffentliche Auftraggeber in der Bekanntmachung keine Angaben zu einem Höchstwert der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren machen.“ ... 68 Aus alledem folgt, dass öffentliche Auftraggeber, die von Anbeginn an der Rahmenvereinbarung beteiligt sind, sich für sich selbst und für potenzielle öffentliche Auftraggeber, die in dieser Vereinbarung eindeutig genannt werden, nur bis zu einer Höchstmenge und/oder einem Höchstwert verpflichten können und dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist.“ – Aber: Unwirksamkeit des Rahmenvertrags wäre unverhältnismäßig –... Art. 2d Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 2014/23/EU ... ist dahin auszulegen, dass er nicht anwendbar ist, wenn eine Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, selbst wenn zum einen die Schätzmenge und/oder der Schätzwert der gemäß der geplanten Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren nicht aus der Bekanntmachung, sondern aus der Beschreibung hervorgehen und zum anderen weder in der Bekanntmachung noch in der Beschreibung eine Höchstmenge und/oder ein Höchstwert der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren angegeben sind.“ – Grundsatz der Unverhältnismäßigkeit.
  • Großbritannien - Anderson, Robert, The UK's New Role in the WTO Agreement on Government  Procurement: Understanding the Story and Seizing the Opportunity, PPLR 2021, 159
  • Grundstücksgeschäft - Goldbrunner, Loni, Vergaberechtliches „Vorhandensein“ eines Gebäudes, VergabeR 6/2021, 661
  • Grundstücksgeschäfte - Philipp, Ortwin/ Vetter, Stefan/ Kriesel, Julia, Veräußerung von Grundstücken durch die öffentliche Hand, LKV 12/2020, 539
  • Grünschnitt - Noch, Rainer, Bauwerk Gras, Wann der Grünschnitt eine Bauleistung darstellt – eine  diffizile Abgrenzung, Vergabe Navigator 2021, 28
  • Gutachten - Parassidis, Alexandros, Pflicht zur Anforderung von Zertifikaten und Gutachten bei Angebotsabgabe, NZBau 2021, 309
  • GWB - §§ 134, 135 – s. Mitteilungspflicht
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  • Haftung - Kappel, Jan / Bader, Jutta,  Hat die "unendliche Haftung" des Unternehmens bei Submissionsabsprachen doch ein Ende? , ZWH 2021, 231
  • Heilung – Dokumentation - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 -  Verg 23 – 20 - „Individuelles Förderzentrum“ (SGB) – Unschädlichkeit der prognostischen Entscheidung über Wegfall des Bildungsangebots sowie  der Konkretisierung des Aufhebungsgrunds erst im Vergabenachprüfungsverfahrens (kein Begründungs- oder  Dokumentationsmangel: „Zwar sind ... im Vergabevermerk die Gründe, aus denen der öffentliche Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags verzichtet hat, zu dokumentieren. Die Begründung muss einzelfallbezogen sein. Dies hat die Antragsgegnerin insofern versäumt, als sie ... nicht auf die spezifischen Verhältnisse beim Bedarfsträger und nicht auf die Auswirkungen der Pandemie auf die konkret ausgeschriebene Maßnahme abgestellt hat. Wortgleiche Vermerke dienten – wie dem Senat aus Parallelverfahren bekannt ist – in einer Vielzahl von Vergabeverfahren der Begründung der Aufhebungsentscheidung. Der Dokumentationsmangel wurde jedoch im Nachprüfungsverfahren geheilt. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats, dass Begründungs- und Dokumentationsmängel durch nachgeschobenen Vortrag im Nachprüfungsverfahren geheilt werden, solange sich – wie hier – keine Anhaltspunkte für Manipulationen finden und nicht zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentationen nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten“ – ausführliche Darlegung zur nachträglichen Heilung (zulässige Ergänzung und Präzisierung) – anders bei unmöglicher Aufklärung und nicht nachvollziehbarer Begründung: Wiederholung des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der unzureichenden Dokumentation (bei schweren Dokumentationsmängeln Aufhebung) – Unvorhersehbarkeit zur Zeit der Einleitung des Vergabeverfahrens im Januar 2020 – Änderung der Grundlage auch wegen nicht möglicher Zuweisung von anwesenden Teilnehmern infolge der Untersagung des Betriebs außerschulischer Bildungseinrichtungen mit Präsenzpflicht –Verschiebungsmöglichkeit nicht relevant -  mitgeteilte Absicht der Absicht der Zuschlagserteilung führt nicht zu Vertrauen auf Zuschlag  (und fehlender Vortrag zu bereits getroffenen Aufwendungen)
  • Heilung - Dokumentation – OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände – Heilung der nicht ordnungsgemäßen Dokumentation im Beschwerdeverfahren durch die Übergabe von Unterlagen (Vorlage und Erstellung der Kostenberechnung vor  Vergabeverfahren)
  • Hinweis der Vergabekammer - unrichtiger – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.2021 -  Verg 13 / 21 – Brückenbauauftrag – Preisprüfung - Formblatt 223/FB 3216 EU - Ablehnung des Antrags auf aufschiebende Wirkung – gerügte Verstöße teils präjudiziert bzw. zweifelhaft etc. – Nichterreichen des Schwellenwerts - „Der auf § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB gestützte Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist gemäß § 173 Abs. 2 Satz 1 GWB abzulehnen. Unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen überwiegen die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde die mit einer weiteren Verzögerung verbundenen Vorteile. Dies gilt namentlich bei Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben der Antragsgegnerin entsprechend § 173 Abs. 2 Satz 2 GWB sowie der in § 173 Abs. 2 Satz 3 GWB genannten Gesichtspunkte, darunter insbesondere der Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde. Die sofortige Beschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg. Sie ist zwar zulässig, aber unbegründet.“ – Zweifel an der Zulässigkeit wegen erforderlichen Schwellenwerts - unrichtiger Hinweis auf Vergabekammer führt nicht zu VergaberechtswegPreisprüfung und Rügepflicht (Erkennbarkeit durch Bieter) – Ausschluss wegen unvollständiger Angaben in Formblättern etc.-  zulässige Preisprüfung und Zulässigkeit von Nebeneinander von  Preisprüfung und Nachforderung – Zumutbarkeit der Angabe der von bekannten Nachunternehmern benannten Preise der Leistungen .
  • HOAI - Dörr, Alexander, Die Vergabe von Planungsleistungen unter der neuen HOAI; ZfBR 2021, 360
  • HOAI - Hattig, Oliver/ Oest, Tobias, Die Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise  durch den Auftraggeber nach Wegfall der verbindlichen Preisspannen in der HOAI, ZfBR 2021, 364
  • HOAI – Kommentierung - Fuchs, Heiko/Berger, Andreas/ Seifert, Werner HOAI 2021 – Orientierendes zur Preisorientierung, NZBau 2021, 3 
  • HOAI - Portz, Norbert, HOAI-Mindestsätze sind EU-rechtswidrig, Vergabe Navigator 2019, 5
  • HOAI - Ritter, Thomas, HOAI 2021 und laufende Architektenverträge, NZBau 3/2021, 161
  • HOAI - Seifert, Werner, Zu den verschiedenen Facetten der Textform in der HOAI 2021, ZfBR 2021, 354
  • HOAI - Stoye, Jörg/Schrammel, Florian, Die HOAI 2021 als flexibler Rechtsrahmen im Preis-  und Leistungswettbewerb um öffentliche Planungsaufträge, NJW 2021, 197
  • HOAI - Stoye, Jörg/Schrammel, Florian, Die HOAI 2021 als flexibler Rechtsrahmen im Preis-  und Leistungswettbewerb um öffentliche Planungsaufträge, NJW 2021, 197
  • HOAI- Dörr, Alexander, Die Vergabe von Planungsleistungen unter der neuen HOAI; ZfBR 2021, 360
  • Höchstmenge - EuGH, Urt. v. 17.06.2021 -  C - 23 – 20 - Nutricia – „offene Rahmenvereinbarung“ über den Erwerb von Ausrüstung für künstliche Ernährung über Sonden häuslich versorgter Patienten und für Heime – Erforderlichkeit der Bekanntmachung mit Schätzwert oder Schätzmenge und Höchstmenge oder Höchstwert - Auftragsbekanntmachung ohne Angaben zum geschätzten Wert der Beschaffung der Rahmenvereinbarung und ohne Höchstwert der Rahmenvereinbarungen oder der geschätzten Menge oder Höchstmenge der nach den Rahmenvereinbarungen zu beschaffenden Waren
  • Honorar - Hoffjan, Andreas/ Mengis,Jona/ Hinz, Tim, Vereinbarung angemessener und  rechtssicherer Honorare bei Beratungsprojekten in öffentlichen Institutionen , VergabeR 2021, 22

  • IfSG – s. Corona -
  • Informationsanspruch – BVerwG ,Urt. v. 15.12.2020 -10 C 24.19 OVG 12 B 8.17 – Zugang zu Vergabeunterlagen nach Zuschlag (verneint) - Anspruch auf Information trotz Vielzahl von Anträgen grundsätzlich bejahtrechtswidrige Ablehnung der Information durch Auftraggeber (u.a. frühere Auskunftserteilungen, Rechtsmissbrauch und unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand) – aber kein Zugang zu Unterlagen über Ausschreibung und Vergabe eines Förderprogramms für die Luftfahrtforschung –- amtlicher Leitsatz: Das Informationsfreiheitsgesetz wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens nicht durch Vorschriften der Vergabeverordnung verdrängt. § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist eine Vertraulichkeitsregelung im Sinne von § 3 Nr. 4 IFG.
  • Informationsfreiheitsgesetz – s. Informationsanspruch -
  • Informationspflicht - Jürschik, Corina / Ott, Joachim, Verwendungspatente, Aufklärungs- und  Informationspflichten im Open-House-Verfahren, EuZW 16/2021,    708-711
  • Informationspflichten - Gaßner, Maximilian, Verwendungspatente, Aufklärungs- und Informationspflichten im Open-House-Verfahren, GuP 2021, 148
  • Infrastruktur - Beihilfe - Derksen, RolandInfrastrukturprojekte im Fokus des Europäischen Beihilferechts, EuZW 2021,  589
  • In-house-Geschäft- Ahlers, Moritz/ Böhme, Jonas Benedikt, Die Inhouse-Fähigkeit von Konstellationen  mittelbarer gemeinsamer Kontrolle am Beispiel interkommunaler IT-Dienstleister, NZBau 2021, 433
  • In-House-Vergabe - Schnitzler, Sebastian/ Kripke, Carla, Inhouse-Vergabe nach „echter“  Kompetenzübertragung, NZBau 2/2021, 94
  • Innovation - Hohensee, Marco/Leinemann, Eva-Dorothee, Innovationen einkaufen, Vergabe News 12/2021, 218-221
  • Innovation - Homann, Oliver / Büdenbender, Martin,  Die Beschaffung von Bussen mit innovativen  Antrieben, Der Nahverkehr 2021,  46
  • Insolvenz des Auftragnehmers - Lausen, Irene / Müller, Jan Peter, Vergaberechtliche Möglichkeiten für Auftraggeber, Bieter und Auftragnehmer (bei Insolvenz des Auftragnehmers), NZBau 3/2021, 147
  • Interesse am Auftrag - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes Feststellungsinteresse -– Vergabe zur Entlastung bei der Abwicklung von 700 Verträgen mit optionaler Verlängerung (nicht wahrgenommen) – Nachprüfungsverfahren wegen fehlender Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sowie Feststellung der Unwirksamkeit nach §§ 134, 135 GWB –  Unzulässigkeit (und Unbegründetheit) der weiteren Verfolgung der Beschwerde in Form eines Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB mangels Feststellungsinteresses (Vorbereitung einer Schadensersatzforderung [erkennbar aussichtslos], Wiederholungsgefahr [nicht ersichtlich] oder Erforderlichkeit der Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters infolge diskriminierenden Charakters der VK-Entscheidung [nicht eingreifend] – Pflicht zur expliziten Begründung des Feststellungsinteresse mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag – ferner auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.).
  • Interesse am Auftrag – OLG Schleswig, Beschl. v. 16.09.2021 - 54 Verg 1 – 21 – Pachtvertrag – Konzession – Abgrenzung öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung eines Café/Bistro -  Antragsbefugnis – Cafe-Bistro - Beschwerde zulässig und begründet  - keine Dienstleistungskonzession, sondern reiner Miet- bzw. Pachtvertrag einschließlich der Verlängerung des Mietvertrags (keine „Beschaffung“ - im Einzelnen: keine Versorgung der Badegäste, sondern der Besucher mit Kaffee und Kuchen - reiner Pachtvertrag – umfangreiche Ausführungen) – wirksamer Abschluss der Verträge durch Bevollmächtigten – keine Leistungen für den Verpächter – im Übrigen auch fehlende Antragsbefugnis wegen fehlender schlüssiger Darlegung des Interesses an einer Dienstleistungskonzession sowie der erforderlichen eigenen Leistungsfähigkeit bzw. der eignungsleihenden Unternehmern (ausführliche Behandlung des „eigentlichen“ (?) Geschäftsbetriebs: “Vorratsgesellschaft“ – keine Tätigkeit in Gastronomie etc.) – ferner keine schlüssige Darlegung der Leistungswilligkeit
  • Interesse der Allgemeinheit – vorzeitige Gestattung des Zuschlags (abgelehnt) - BayObLG, Beschl. v.17.06.2021, Verg 6 – 21 - 218 – Bauauftrag (Leitungen für medizinische Gase) - Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags bei zeitnaher mündlicher Verhandlung – Streitfragen: Unvollständigkeit, Fehlerhaftigkeit etc. eines Angebots (?) - Änderung der Vergabeunterlagen (?) – Ausschlussgrenzen – Nachforderung (?) - Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses im Fall „unerheblicher Abweichungen“ – Einzelfallmaßgeblichkeit – Interessen der Beteiligten - Abwägung: „Auch wenn das Nachprüfungsverfahren zu einer zeitlichen Verzögerung geführt hat und nicht verkannt wird, dass damit das gesamte Bauvorhaben in Verzug geraten ist, ergeben sich aus dem Vorbringen der Antragsgegnerin keine hinreichend gewichtigen Gründe, die es rechtfertigen, die Chancen der Antragstellerin auf eine Auftragserteilung durch vorzeitige Gestattung des Zuschlags an die Beigeladene endgültig zu beseitigen und diese auf etwaige Schadensersatzansprüche zu verweisen. Die die Dringlichkeit begründenden Umstände müssen einen besonderen Ausnahmefall kennzeichnen; sie sind substantiiert darzulegen. Im Regelfall muss ein Auftraggeber auch mit Verzögerungen der Auftragsvergabe durch ein Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahren rechnen und diese bei seiner zeitlichen Planung einkalkulieren (Wilke in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018, GWB § 126 Rn. 35). Das Interesse der Allgemeinheit und der Versorgung mit modernster klinischer Leistung ist ein allgemein bestehendes öffentliches Interesse, nicht aber ein besonderes, das dem Interesse an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes vorgehen könnte (OLG Karlsruhe, Urt. v. 4. Mai 2007, 17 Verg 5/07, juris Rn. 41). Vor dem Hintergrund des in Aussicht gestellten zeitnahen Termins zur mündlichen Verhandlung wiegt das Interesse der Antragsgegnerin <erg. öffentlicher Auftraggeber> an einer vorzeitigen Zuschlagserteilung nicht so schwer wie die damit verbundenen Nachteile für die Antragstellerin, falls sich herausstellen sollte, dass der Beschluss der Vergabekammer Bestand hat.“
  • Interessen – überwiegende – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.2021 -  Verg 13 / 21 – Brückenbauauftrag – Preisprüfung - Formblatt 223/FB 3216 EU - Ablehnung des Antrags auf aufschiebende Wirkung – gerügte Verstöße teils präjudiziert bzw. zweifelhaft etc. – Nichterreichen des Schwellenwerts - „Der auf § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB gestützte Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist gemäß § 173 Abs. 2 Satz 1 GWB abzulehnen. Unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen überwiegen die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde die mit einer weiteren Verzögerung verbundenen Vorteile. Dies gilt namentlich bei Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben der Antragsgegnerin entsprechend § 173 Abs. 2 Satz 2 GWB sowie der in § 173 Abs. 2 Satz 3 GWB genannten Gesichtspunkte, darunter insbesondere der Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde. Die sofortige Beschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg. Sie ist zwar zulässig, aber unbegründet.“ – Zweifel an der Zulässigkeit wegen erforderlichen Schwellenwerts - unrichtiger Hinweis auf Vergabekammer führt nicht zu VergaberechtswegPreisprüfung und Rügepflicht (Erkennbarkeit durch Bieter) – Ausschluss wegen unvollständiger Angaben in Formblättern etc.-  zulässige Preisprüfung und Zulässigkeit von Nebeneinander von  Preisprüfung und Nachforderung – Zumutbarkeit der Angabe der von bekannten Nachunternehmern benannten Preise der Leistungen .
  • Interessenkonflikt - EuG, Beschl. v. 26.05.2021 -  T - 54 - 21 R - OHB System AG - Galileo-Übergangssatelliten - § 136 HHO EG - Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge – Beschaffung von Galileo-Übergangssatelliten – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Antrag auf einstweilige Anordnung – Dringlichkeit – Interessenabwägung – wettbewerblicher Dialog – Zurückweisung der Anträge u. a. auf Aussetzung - Aufklärung bei Interessenkonfliktenamtlicher Leitsatz: 1. Es obliegt dem Auftraggeber, das Vorliegen einer tatsächlichen Gefahr, dass es zu Praktiken kommt, die geeignet sind, die Transparenz zu beeinträchtigen und den Wettbewerb zwischen den Bietern zu verfälschen, zu beurteilen und zu prüfen und einem vom Ausschluss von dem Verfahren bedrohten Bieter die Möglichkeit zu geben, den Nachweis zu erbringen, dass in seinem Fall keine tatsächliche Gefahr des Eintritts eines solchen Interessenkonflikts besteht 2. Der Auftraggeber hat insbesondere in jedem Fall zu prüfen, ob mögliche Interessenkonflikte bestehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu verhindern, aufzudecken und zu beheben. 3. Es ist das Ziel der Vergabevorschriften, dem Auftraggeber bestmögliche Konditionen zu bestmöglichen Preisen zu ermöglichen. Die Mechanismen für ungewöhnlich niedrige Angebote kommen folglich nur dann zum Einsatz, wenn der Auftraggeber mit einer Anomalie konfrontiert wird. 4. Bei der Abwägung über die Erteilung einer einstweiligen Anordnung ist zu berücksichtigen, welche finanziellen Folgen des Auftraggebers im Verhältnis zu dem möglichen Schaden des Bieters stehen.
  • Interimsvergabe - Schäffer, Rebecca/Voß, Jörg, Die Vergabe agiler Softwareprojekte unter Verwendung, von EVB-IT Vertragsmustern, Teil 1, VergabeFokus 6/2020, 2
  • Interkommunale Zusammenarbeit - Rauber, David, Umsatzsteuerpflicht und interkommunale Zusammenarbeit, NVwZ 2021,  1197-1201
  • Interkommunaler IT-Dienstleister - Ahlers, Moritz/ Böhme, Jonas Benedikt, Die Inhouse-Fähigkeit von Konstellationen  mittelbarer gemeinsamer Kontrolle am Beispiel interkommunaler IT-Dienstleister, NZBau 2021, 433
  • Internationale Organisationen - Friton, P., Verteidigungsbeschaffungen über internationale Organisationen – Zulässige Gestaltungsmöglichkeit oder rechtswidrige Umgehung?, NZBau 2021, 362
  • IT - Ahlers, Moritz/ Böhme, Jonas Benedikt, Die Inhouse-Fähigkeit von Konstellationen  mittelbarer gemeinsamer Kontrolle am Beispiel interkommunaler IT-Dienstleister, NZBau 2021, 433
  • IT - Geiger, Inke, Agile Projekte – lässt sich Flexibilität ausschreiben?, VergabeFokus 5/2020, 7
  • IT – Zusammenarbeit - Ahlers, M./ Böhme, J. B.,  Die Inhouse-Fähigkeit von Konstellationen mittelbarer gemeinsamer Kontrolle am Beispiel interkommunaler IT-Dienstleister NZBau 2021,433
  • IT – Akteneinsicht in Referenzen – abgelehnt -  OLG Düsseldorf, Beschl. v.29.03.2021 -  Verg 9 – 21 – IT - Programmierung von System- und Anwendersoftware – Fahrradabstellung –- kein Anspruch auf Einsichtnahme in die vorgelegten Referenzen und kein Anspruch auf Akteneinsicht (rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion) – auch Entgegenstehen des Beschleunigungsgrundsatzes bei gänzlich voraussetzungslosem AkteneinsichtsanspruchErforderlichkeit beachtlichen und entscheidungserheblichen Sachvortrags: “ Daran fehlt es hier,“
  • IT - Auslegung - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote – „Antragsbefugnis als „Grobfilter“ – fehlende Begründetheit wegen Nichterfüllung der zwingenden Anforderungen der Konkurrenz-App im Vergabezeitpunkt - §§ 133 BGB, § 28a I Nr. 17 IfSG, §§ 14 IV Nr. 2 b)14 VI VgV -  Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB nach dem Horizont eines verständigen Bieters: Kontaktnachverfolgung – „Für jeden Interessenten musste auf der Hand liegen, dass es um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie gehen sollte, für die insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und die landesrechtlichen Regelungen die Grundlage bildeten. Nach § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und dem Vergabevermerk kann es dabei nur um die behördliche Kontaktnachverfolgung gehen, die durch das Gesundheitsamt erfolgt.“ – amtlicher Leitsatz:  „1. Auf eine vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit kann sich ein Bieter nicht berufen, wenn sein Produkt zulässig gestellte zwingende Anforderungen zweifelsfrei nicht erfüllt. 2. Kommt es dem Auftraggeber mit Blick auf die Dringlichkeit und Risikobegrenzung zulässigerweise auf die Beschaffung einer bestehenden Software an, muss er einen über die programmtechnisch bereits vorgesehene und getestete Konfiguration hinausgehenden Eingriff in die Programmstruktur nicht hinnehmen.“
  • IT – kein Ausschluss – Feststellung der Eignung im Teilnahmewettbewerb – OLG Düsseldorf, Beschl. v.29.03.2021 -  Verg 9 – 21 – IT - Programmierung von System- und Anwendersoftware – Fahrradabstellung – Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung – Verneinung der Erfolgsaussichten – Unzulässigkeit – Akteneinsicht – „Rüge“ nur bei  Mindestmaß an Substantiierung, nicht ausreichend reine Vermutungen – Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und Angabe der Herkunft der Erkenntnisse – unzulässig wegen fehlender „ Rüge“, nur „unzureichende Floskeln“ ("soweit uns bekannt ist"  - "nach unserer Kenntnis" oder "nach unserer Informationslage") - nachträgliches Vorbringen im Nachprüfungsantrag kein  Ersatz für ordnungsgemäße Rüge vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens – auch Unbegründetheit (kein Ausschluss von der Wertung wegen fehlender Eignung): „Ein Wertungsausschluss des Angebots der Beigeladenen aufgrund der Vorlage einer die aufgestellten Anforderungen verfehlenden Referenz kommt nicht mehr in Betracht, nachdem die Antragsgegner die Eignung der Beigeladenen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bejaht und die Beigeladene zum Verhandlungsverfahren zugelassen haben ... Im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb prüft der öffentliche Auftraggeber gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 und § 52 Abs. 1 i. V. m. § 51 VgV die Eignung der am vorgeschalteten Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen, bevor er sie zum Verhandlungsverfahren zulässt. Dadurch wird mit der positiven Eignungsprüfung – anders als im offenen Verfahren – ein Vertrauenstatbestand für die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet, dass sie nicht damit rechnen müssen, der ihnen durch die Erstellung der Angebote und Teilnahme am Wettbewerb entstandene Aufwand könnte dadurch nachträglich nutzlos werden, dass der Auftraggeber ihre Eignung auf – wie hier – gleichbleibender tatsächlicher Grundlage später nochmals abweichend beurteilt.“ – vgl. § 242 BGB
  • IT – Beschleunigungsgrundsatz – aufschiebende Wirkung – Akteneinsicht - OLG Düsseldorf, Beschl. v.29.03.2021 -  Verg 9 – 21 –- kein Anspruch auf Einsichtnahme in die vorgelegten Referenzen und kein Anspruch auf Akteneinsicht (rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion) – auch Entgegenstehen des Beschleunigungsgrundsatzes bei gänzlich voraussetzungslosem Akteneinsichtsanspruch – Erforderlichkeit beachtlichen und entscheidungserheblichen Sachvortrags: “ Daran fehlt es hier,“
  • IT – Change Requests -Koch, Moritz Philipp/Siegmund, Gabriela/ Siegmund, Reinhard, Bedeutung von Change Requests in IT-Projekten, MMR 2/2021, 107
  • IT – Corona – LUCA - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote – „Antragsbefugnis als „Grobfilter“ – fehlende Begründetheit wegen Nichterfüllung der zwingenden Anforderungen der Konkurrenz-App im Vergabezeitpunkt - §§ 133 BGB, § 28a I Nr. 17 IfSG, §§ 14 IV Nr. 2 b)14 VI VgV -  Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB nach dem Horizont eines verständigen Bieters: Kontaktnachverfolgung – „Für jeden Interessenten musste auf der Hand liegen, dass es um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie gehen sollte, für die insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und die landesrechtlichen Regelungen die Grundlage bildeten. Nach § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und dem Vergabevermerk kann es dabei nur um die behördliche Kontaktnachverfolgung gehen, die durch das Gesundheitsamt erfolgt.“ – amtlicher Leitsatz:  „1. Auf eine vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit kann sich ein Bieter nicht berufen, wenn sein Produkt zulässig gestellte zwingende Anforderungen zweifelsfrei nicht erfüllt. 2. Kommt es dem Auftraggeber mit Blick auf die Dringlichkeit und Risikobegrenzung zulässigerweise auf die Beschaffung einer bestehenden Software an, muss er einen über die programmtechnisch bereits vorgesehene und getestete Konfiguration hinausgehenden Eingriff in die Programmstruktur nicht hinnehmen.“
  • IT - Covid-19-Pandemie – s. IT - Corona
  • IT - Direktvergabe – LUCA -  OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote – „Antragsbefugnis als „Grobfilter“ – fehlende Begründetheit wegen Nichterfüllung der zwingenden Anforderungen der Konkurrenz-App im Vergabezeitpunkt - §§ 133 BGB, § 28a I Nr. 17 IfSG, §§ 14 IV Nr. 2 b)14 VI VgV -  Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB nach dem Horizont eines verständigen Bieters: Kontaktnachverfolgung – „Für jeden Interessenten musste auf der Hand liegen, dass es um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie gehen sollte, für die insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und die landesrechtlichen Regelungen die Grundlage bildeten. Nach § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und dem Vergabevermerk kann es dabei nur um die behördliche Kontaktnachverfolgung gehen, die durch das Gesundheitsamt erfolgt.“ – amtlicher Leitsatz:  „1. Auf eine vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit kann sich ein Bieter nicht berufen, wenn sein Produkt zulässig gestellte zwingende Anforderungen zweifelsfrei nicht erfüllt. 2. Kommt es dem Auftraggeber mit Blick auf die Dringlichkeit und Risikobegrenzung zulässigerweise auf die Beschaffung einer bestehenden Software an, muss er einen über die programmtechnisch bereits vorgesehene und getestete Konfiguration hinausgehenden Eingriff in die Programmstruktur nicht hinnehmen.“
  •  IT – Dringlichkeit - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote – „Antragsbefugnis als „Grobfilter“fehlende Begründetheit wegen Nichterfüllung der zwingenden Anforderungen der Konkurrenz-App im Vergabezeitpunkt - §§ 133 BGB, § 28a I Nr. 17 IfSG, §§ 14 IV Nr. 2 b)14 VI VgV -  Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB nach dem Horizont eines verständigen Bieters: Kontaktnachverfolgung – „Für jeden Interessenten musste auf der Hand liegen, dass es um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie gehen sollte, für die insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und die landesrechtlichen Regelungen die Grundlage bildeten. Nach § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und dem Vergabevermerk kann es dabei nur um die behördliche Kontaktnachverfolgung gehen, die durch das Gesundheitsamt erfolgt.“ – amtlicher Leitsatz:  „1. Auf eine vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit kann sich ein Bieter nicht berufen, wenn sein Produkt zulässig gestellte zwingende Anforderungen zweifelsfrei nicht erfüllt. 2. Kommt es dem Auftraggeber mit Blick auf die Dringlichkeit und Risikobegrenzung zulässigerweise auf die Beschaffung einer bestehenden Software an, muss er einen über die programmtechnisch bereits vorgesehene und getestete Konfiguration hinausgehenden Eingriff in die Programmstruktur nicht hinnehmen.“
  • IT – Eignungsanforderungen – besonders hoch – Erkennbarkeit - IT - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB II – Antragsbefugnis – unzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen und Wettbewerbsbeschränkung - §§ 160 III  Nr. 3, 97 I S. 2, 122 IV S. 1 GWB - Antragsbefugnis („Gewährung einer sog. zweiten Chance“) - keine Präklusion (keine Erkennbarkeit): “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen ... Es ergibt sich ... nicht, dass ... erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. ... Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen.“ - Begründetheit: Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen („Die Angemessenheit ... ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das Eignungskriterium muss geeignet und erforderlich sein ... Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen ... Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich sodann  zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – erforderliche Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-) Aufstellung der Eignungsanforderungen .
  • IT – Eignungsprüfung – kein Ausschluss -  OLG Düsseldorf, Beschl. v.29.03.2021 -  Verg 9 – 21 – IT - Programmierung von System- und Anwendersoftware – Fahrradabstellung – Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung – Verneinung der Erfolgsaussichten – Unzulässigkeit – Akteneinsicht – „Rüge“ nur bei  Mindestmaß an Substantiierung, nicht ausreichend reine Vermutungen – Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und Angabe der Herkunft der Erkenntnisse – unzulässig wegen fehlender „ Rüge“, nur „unzureichende Floskeln“ ("soweit uns bekannt ist"  - "nach unserer Kenntnis" oder "nach unserer Informationslage") - nachträgliches Vorbringen im Nachprüfungsantrag kein  Ersatz für ordnungsgemäße Rüge vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens – auch Unbegründetheit (kein Ausschluss von der Wertung wegen fehlender Eignung): „Ein Wertungsausschluss des Angebots der Beigeladenen aufgrund der Vorlage einer die aufgestellten Anforderungen verfehlenden Referenz kommt nicht mehr in Betracht, nachdem die Antragsgegner die Eignung der Beigeladenen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bejaht und die Beigeladene zum Verhandlungsverfahren zugelassen haben ... Im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb prüft der öffentliche Auftraggeber gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 und § 52 Abs. 1 i. V. m. § 51 VgV die Eignung der am vorgeschalteten Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen, bevor er sie zum Verhandlungsverfahren zulässt. Dadurch wird mit der positiven Eignungsprüfung – anders als im offenen Verfahren – ein Vertrauenstatbestand für die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet, dass sie nicht damit rechnen müssen, der ihnen durch die Erstellung der Angebote und Teilnahme am Wettbewerb entstandene Aufwand könnte dadurch nachträglich nutzlos werden, dass der Auftraggeber ihre Eignung auf – wie hier – gleichbleibender tatsächlicher Grundlage später nochmals abweichend beurteilt.“
  • IT – Entgelt – Feuerwehr - OLG Düsseldorf, Beschl.v.03.02.2021 - Verg 25 – 18 – IT - Software für Einsatzleitsystem für Feuerwehr- und Rettungsleitstelle – fehlende Statthaftigkeit wegen Eingreifen des Ausnahmebereichs nach § 108 VI GWB – nach endgültiger Einstellung der Weiterentwicklung und Pflege durch „Basis“-Softwareauftragnehmer – neuer Kooperationsvertrag der Antragsgegnerin (Stadt) mit Land X für Pflege, Anpassung oder Weiterentwicklung der „Basis-Software“ -  Bejahung der Entgeltlichkeit dieses Vertrags (öffentlicher Auftrag nach § 103 I GWB bzw.  Vertrag nach § 108 VI GWB [Begriffe synonym] – synallagmatische Verknüpfung und rechtliche Einheit. (1. Abschluss am selben Tag, 2. sachlicher Bezug zueinander [ohne Softwareüberlassung keine Kooperation] und 3. gegenseitige“ Verweisungen  in den jeweiligen Vertragstexten) – Entgeltlichkeit infolge des Anspruchs des Landes X auf etwaige Softwareweiterentwicklungen durch die Antragsgegnerin (Stadt): “Als Entgelt ist jede Art von Vergütung anzusehen, der ein Geldwert zukommt ... Ein solcher ist Weiterentwicklungen von genutzter Software nicht abzusprechen.“ - Besserstellungsverbot vermieden durch Überlassungsbereitschaft hinsichtlich der Grundsoftware (Quellcode) und ausreichender Information innerhalb angemessenen Fristen (Ermessen im Einzelfall) an potentielle Weiterentwickler – vgl. hierzu die vorgängige EuGH-Entscheidung v. 28.05.2020 - C - 796 / 18 - ISE/Köln – Softwareüberlassung etc. - (Feuerwehr) – Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien Kooperation
  • IT – Anforderungen (besondere) an Eignung - Entscheidungsspielraum - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB II – Antragsbefugnis – unzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen und Wettbewerbsbeschränkung - §§ 160 III  Nr. 3, 97 I S. 2, 122 IV S.  - Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen („Die Angemessenheit ... ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das Eignungskriterium muss geeignet und erforderlich sein ... Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen ... Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – Erforderlichkeit der Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-) Aufstellung der Eignungsanforderungen .
  • IT – Inhouse-Vergabe – Feuerwehr - OLG Düsseldorf, Beschl.v.03.02.2021 - Verg 25 – 18 – IT - Software für Einsatzleitsystem für Feuerwehr- und Rettungsleitstelle – fehlende Statthaftigkeit wegen Eingreifen des Ausnahmebereichs nach § 108 VI GWB – nach endgültiger Einstellung der Weiterentwicklung und Pflege durch „Basis“-Softwareauftragnehmer – neuer Kooperationsvertrag der Antragsgegnerin (Stadt) mit Land X für Pflege, Anpassung oder Weiterentwicklung der „Basis-Software“ -  Bejahung der Entgeltlichkeit dieses Vertrags (öffentlicher Auftrag nach § 103 I GWB bzw.  Vertrag nach § 108 VI GWB [Begriffe synonym] – synallagmatische Verknüpfung und rechtliche Einheit. (1. Abschluss am selben Tag, 2. sachlicher Bezug zueinander [ohne Softwareüberlassung keine Kooperation] und 3. gegenseitige“ Verweisungen  in den jeweiligen Vertragstexten) – Entgeltlichkeit infolge des Anspruchs des Landes X auf etwaige Softwareweiterentwicklungen durch die Antragsgegnerin (Stadt): “Als Entgelt ist jede Art von Vergütung anzusehen, der ein Geldwert zukommt ... Ein solcher ist Weiterentwicklungen von genutzter Software nicht abzusprechen.“ - Besserstellungsverbot vermieden durch Überlassungsbereitschaft hinsichtlich der Grundsoftware (Quellcode) und ausreichender Information innerhalb angemessenen Fristen (Ermessen im Einzelfall) an potentielle Weiterentwickler – vgl. hierzu die vorgängige EuGH-Entscheidung v. 28.05.2020 - C - 796 / 18 - ISE/Köln – Softwareüberlassung etc. - (Feuerwehr) – Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien Kooperation
  • IT – IT-Plattformen - EuG, Urt. v. 01.12.2021 - T - 546 – 20 – Spezifikation etc. und 3.-Ebene-Unterstützung von IT-Plattformen – erfolgreiche Klage auf Nichtigerklärung nach Art. 263 AEUV  – ungewöhnlich niedriger Preis – Feststellung – Aufklärungspflichten etc. - amtlicher Leitsatz: 1. Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 2. Juli 2020 über die Ablehnung des von Sopra Steria Benelux und Unisys Belgium im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens TAXUD/2019/OP/0006 abgegebenen gemeinsamen Angebots für Dienstleistungen in den Bereichen Spezifikation, Entwicklung, Wartung und 3.-Ebene-Unterstützung von IT-Plattformen der Generaldirektion „Steuern und Zollunion“ sowie über die Vergabe des Auftrags an das andere Konsortium, das ein Angebot eingereicht hatte, wird in Bezug auf das Los A für nichtig erklärt. 2. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten von Sopra Steria Benelux und Unisys Belgium.
  • IT - Koch, Moritz Philipp; Siegmund, Gabriela; Siegmund, Reinhard, Bedeutung von Change Requests in IT-Projekten, MMR 2/2021, 107
  • IT – Kooperation – Software – Feuerwehr - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.02.2021 - Verg 25 – 18 – IT - Software für Einsatzleitsystem für Feuerwehr- und Rettungsleitstelle – fehlende Statthaftigkeit wegen Eingreifen des Ausnahmebereichs nach § 108 VI GWB – nach endgültiger Einstellung der Weiterentwicklung und Pflege durch „Basis“-Softwareauftragnehmer – neuer Kooperationsvertrag der Antragsgegnerin (Stadt) mit Land X für Pflege, Anpassung oder Weiterentwicklung der „Basis-Software“ -  Bejahung der Entgeltlichkeit dieses Vertrags (öffentlicher Auftrag nach § 103 I GWB bzw.  Vertrag nach § 108 VI GWB [Begriffe synonym] – synallagmatische Verknüpfung und rechtliche Einheit. (1. Abschluss am selben Tag, 2. sachlicher Bezug zueinander [ohne Softwareüberlassung keine Kooperation] und 3. gegenseitige“ Verweisungen  in den jeweiligen Vertragstexten) – Entgeltlichkeit infolge des Anspruchs des Landes X auf etwaige Softwareweiterentwicklungen durch die Antragsgegnerin (Stadt): “Als Entgelt ist jede Art von Vergütung anzusehen, der ein Geldwert zukommt ... Ein solcher ist Weiterentwicklungen von genutzter Software nicht abzusprechen.“ - Besserstellungsverbot vermieden durch Überlassungsbereitschaft hinsichtlich der Grundsoftware (Quellcode) und ausreichender Information innerhalb angemessenen Fristen (Ermessen im Einzelfall) an potentielle Weiterentwickler – vgl. hierzu die vorgängige EuGH-Entscheidung v. 28.05.2020 - C - 796 / 18 - ISE/Köln – Softwareüberlassung etc. - (Feuerwehr) – Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien Kooperation
  • IT – Leistungsbeschreibung - produktspezifisch - OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021, 19 Verg 2 – 21 - Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen – Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nach § 173 I Satz 3 GWB (keine Aussicht auf Erfolg nach § 173 II GWB – Ergebnis der summarischen Bewertung im Eilverfahren in der Sache ohne Erfolgsaussicht: „Der Senat hält die Ausführungen der Vergabekammer, mit der diese einen Verstoß des Auftraggebers gegen § 31 Abs. 6 VgV verneint hat, für überzeugend. ... Dem Interesse des Auftraggebers an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist deshalb der Vorrang zu gewähren. ... Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist voraussichtlich unbegründet. Nach dem vorliegenden Sach- und Streitstand ist davon auszugehen, dass die Antragstellerin durch die produktspezifische Ausschreibung von iPads nicht in ihren Rechten verletzt ist, vielmehr die Ausschreibung aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt ist. .... Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert .... Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Einschätzung, ob die Vorgabe eines bestimmten Herstellers gerechtfertigt ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Die Entscheidung muss aber nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein; wenngleich eine vorherige Markterkundung nicht erforderlich ist. Die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber ....  Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die produktspezifische Ausschreibung von iPads unter den vorliegenden Bedingungen voraussichtlich als gerechtfertigt anzusehen.“
  • IT - Leistungsbeschreibung – Ausschluss - Änderung der Vergabeunterlagen - OLG Celle, Beschl. v. 18.11.2021 - 13 Verg 6 -  21 – interaktive Tafeln für Schulen – Ausschluss (-) – keine Änderung der VU - Auslegung der Vergabeunterlagen wie ständige Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 3. 4. 2012 - X ZR 130/10: Auslegung unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters) – unberechtigter Ausschluss – kein  Vorliegen der Voraussetzungen des § 57 I Nr. 4 VgV (Änderung der Vergabeunterlagen) – Erfüllung der MerkmaleAblagefläche für Stifte und Schwämme unterhalb des Displays sowie „Deutschsprachige Telefonhotline in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr Montag bis Freitag, sowohl vom Hersteller als auch vom Bieter“ im Streitfall (entgegen VK nicht mehr verlangt) – amtliche Leitsätze: „Aus den Vergabeunterlagen muss für die Bieter eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, welche Erklärungen von ihnen verlangt werden. Die Auslegung der Leistungsbeschreibung hat unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters zu erfolgen
  • IT – Leistungsbeschreibung - Schippel, Robert, Leistungsbeschreibung 2.0 am Beispiel der agilen Entwicklung von, Micro-Services, ITRB 1/2021,19
  • IT – Luca-System – Direktvergabe - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote – „Antragsbefugnis als „Grobfilter“ – fehlende Begründetheit wegen Nichterfüllung der zwingenden Anforderungen der Konkurrenz-App im Vergabezeitpunkt - §§ 133 BGB, § 28a I Nr. 17 IfSG, §§ 14 IV Nr. 2 b)14 VI VgV -  Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB nach dem Horizont eines verständigen Bieters: Kontaktnachverfolgung – „Für jeden Interessenten musste auf der Hand liegen, dass es um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie gehen sollte, für die insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und die landesrechtlichen Regelungen die Grundlage bildeten. Nach § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und dem Vergabevermerk kann es dabei nur um die behördliche Kontaktnachverfolgung gehen, die durch das Gesundheitsamt erfolgt.“ – amtlicher Leitsatz:  „1. Auf eine vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit kann sich ein Bieter nicht berufen, wenn sein Produkt zulässig gestellte zwingende Anforderungen zweifelsfrei nicht erfüllt. 2. Kommt es dem Auftraggeber mit Blick auf die Dringlichkeit und Risikobegrenzung zulässigerweise auf die Beschaffung einer bestehenden Software an, muss er einen über die programmtechnisch bereits vorgesehene und getestete Konfiguration hinausgehenden Eingriff in die Programmstruktur nicht hinnehmen.“
  • IT – Nichterfüllung der Leistungsbeschreibung - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote – „Antragsbefugnis als „Grobfilter“ – fehlende Begründetheit wegen Nichterfüllung der zwingenden Anforderungen der Konkurrenz-App im Vergabezeitpunkt - §§ 133 BGB, § 28a I Nr. 17 IfSG, §§ 14 IV Nr. 2 b)14 VI VgV -  Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB nach dem Horizont eines verständigen Bieters: Kontaktnachverfolgung – „Für jeden Interessenten musste auf der Hand liegen, dass es um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie gehen sollte, für die insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und die landesrechtlichen Regelungen die Grundlage bildeten. Nach § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und dem Vergabevermerk kann es dabei nur um die behördliche Kontaktnachverfolgung gehen, die durch das Gesundheitsamt erfolgt.“ – amtlicher Leitsatz:  „1. Auf eine vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit kann sich ein Bieter nicht berufen, wenn sein Produkt zulässig gestellte zwingende Anforderungen zweifelsfrei nicht erfüllt. 2. Kommt es dem Auftraggeber mit Blick auf die Dringlichkeit und Risikobegrenzung zulässigerweise auf die Beschaffung einer bestehenden Software an, muss er einen über die programmtechnisch bereits vorgesehene und getestete Konfiguration hinausgehenden Eingriff in die Programmstruktur nicht hinnehmen.“
  • IT – Programmierung – Wertungsausschluss- OLG Düsseldorf, Beschl. v.29.03.2021 -  Verg 9 – 21 – IT - Programmierung von System- und Anwendersoftware – Fahrradabstellung – Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung – Verneinung der Erfolgsaussichten – Unzulässigkeit – Akteneinsicht – „Rüge“ nur bei  Mindestmaß an Substantiierung, nicht ausreichend reine Vermutungen – Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und Angabe der Herkunft der Erkenntnisse – unzulässig wegen fehlender „ Rüge“, nur „unzureichende Floskeln“ ("soweit uns bekannt ist"  - "nach unserer Kenntnis" oder "nach unserer Informationslage") - nachträgliches Vorbringen im Nachprüfungsantrag kein  Ersatz für ordnungsgemäße Rüge vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens – auch Unbegründetheit (kein Ausschluss von der Wertung wegen fehlender Eignung): „Ein Wertungsausschluss des Angebots der Beigeladenen aufgrund der Vorlage einer die aufgestellten Anforderungen verfehlenden Referenz kommt nicht mehr in Betracht, nachdem die Antragsgegner die Eignung der Beigeladenen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bejaht und die Beigeladene zum Verhandlungsverfahren zugelassen haben ... Im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb prüft der öffentliche Auftraggeber gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 und § 52 Abs. 1 i.V.m. § 51 VgV die Eignung der am vorgeschalteten Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen, bevor er sie zum Verhandlungsverfahren zulässt. Dadurch wird mit der positiven Eignungsprüfung – anders als im offenen Verfahren – ein Vertrauenstatbestand für die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet, dass sie nicht damit rechnen müssen, der ihnen durch die Erstellung der Angebote und Teilnahme am Wettbewerb entstandene Aufwand könnte dadurch nachträglich nutzlos werden, dass der Auftraggeber ihre Eignung auf – wie hier – gleichbleibender tatsächlicher Grundlage später nochmals abweichend beurteilt.“ – vgl. § 242 BGB
  • IT – Projekte - agile Projekte - Schäffer, Rebecca/Voß, Jörg, Die Vergabe agiler Softwareprojekte unter Verwendung, von EVB-IT Vertragsmustern, Teil 1  (VergabeFokus 6/2020, 2
  • IT – Leistungsbeschreibung - Schippel, Robert, Leistungsbeschreibung 2.0 am Beispiel der agilen Entwicklung von, Micro-Services, ITRB 1/2021,19
  • IT – Projekt - Koch, Moritz Philipp/Siegmund, Gabriela/ Siegmund, Reinhard, Bedeutung von Change Requests in IT-Projekten, MMR 2/2021, 107
  • IT – Online-Dienste - Schulz, Sönke, Der FIT-Store, Die Nachnutzung von Online-Diensten als Ausnahme  vom Vergaberecht , VergabeR 5/2021, 544-551
  • IT – rechtliche Einheit – Feuerwehr – Inhouse-Vergabe - OLG Düsseldorf, Beschl.v.03.02.2021 - Verg 25 – 18 – IT - Software für Einsatzleitsystem für Feuerwehr- und Rettungsleitstelle – fehlende Statthaftigkeit wegen Eingreifen des Ausnahmebereichs nach § 108 VI GWB – nach endgültiger Einstellung der Weiterentwicklung und Pflege durch „Basis“-Softwareauftragnehmer – neuer Kooperationsvertrag der Antragsgegnerin (Stadt) mit Land X für Pflege, Anpassung oder Weiterentwicklung der „Basis-Software“ -  Bejahung der Entgeltlichkeit dieses Vertrags (öffentlicher Auftrag nach § 103 I GWB bzw.  Vertrag nach § 108 VI GWB [Begriffe synonym] – synallagmatische Verknüpfung und rechtliche Einheit. (1. Abschluss am selben Tag, 2. sachlicher Bezug zueinander [ohne Softwareüberlassung keine Kooperation] und 3. gegenseitige“ Verweisungen  in den jeweiligen Vertragstexten) – Entgeltlichkeit infolge des Anspruchs des Landes X auf etwaige Softwareweiterentwicklungen durch die Antragsgegnerin (Stadt): “Als Entgelt ist jede Art von Vergütung anzusehen, der ein Geldwert zukommt ... Ein solcher ist Weiterentwicklungen von genutzter Software nicht abzusprechen.“ - Besserstellungsverbot vermieden durch Überlassungsbereitschaft hinsichtlich der Grundsoftware (Quellcode) und ausreichender Information innerhalb angemessenen Fristen (Ermessen im Einzelfall) an potentielle Weiterentwickler – vgl. hierzu die vorgängige EuGH-Entscheidung v. 28.05.2020 - C - 796 / 18 - ISE/Köln – Softwareüberlassung etc. - (Feuerwehr) – Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien Kooperation
  • IT – Referenzen - Wertungsausschluss – OLG Düsseldorf, Beschl. v.29.03.2021 -  Verg 9 – 21 – IT - Programmierung von System- und Anwendersoftware – Fahrradabstellung – Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung – Verneinung der Erfolgsaussichten – Unzulässigkeit –Unbegründetheit (kein Ausschluss von der Wertung wegen fehlender Eignung): „Ein Wertungsausschluss des Angebots der Beigeladenen aufgrund der Vorlage einer die aufgestellten Anforderungen verfehlenden Referenz kommt nicht mehr in Betracht, nachdem die Antragsgegner die Eignung der Beigeladenen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bejaht und die Beigeladene zum Verhandlungsverfahren zugelassen haben ... Im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb prüft der öffentliche Auftraggeber gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 und § 52 Abs. 1 i. V. m. § 51 VgV die Eignung der am vorgeschalteten Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen, bevor er sie zum Verhandlungsverfahren zulässt. Dadurch wird mit der positiven Eignungsprüfung – anders als im offenen Verfahren – ein Vertrauenstatbestand für die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet, dass sie nicht damit rechnen müssen, der ihnen durch die Erstellung der Angebote und Teilnahme am Wettbewerb entstandene Aufwand könnte dadurch nachträglich nutzlos werden, dass der Auftraggeber ihre Eignung auf – wie hier – gleichbleibender tatsächlicher Grundlage später nochmals abweichend beurteilt.“ – vgl. § 242 BGB - kein Anspruch auf Einsichtnahme in die vorgelegten Referenzen und kein Anspruch auf Akteneinsicht (rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion) – auch Entgegenstehen des Beschleunigungsgrundsatzes bei gänzlich voraussetzungslosem AkteneinsichtsanspruchErforderlichkeit beachtlichen und entscheidungserheblichen Sachvortrags: “ Daran fehlt es hier,“
  • IT – Risikobegrenzung - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote – „Antragsbefugnis als „Grobfilter“ – fehlende Begründetheit wegen Nichterfüllung der zwingenden Anforderungen der Konkurrenz-App im Vergabezeitpunkt - §§ 133 BGB, § 28a I Nr. 17 IfSG, §§ 14 IV Nr. 2 b)14 VI VgV -  Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB nach dem Horizont eines verständigen Bieters: Kontaktnachverfolgung – „Für jeden Interessenten musste auf der Hand liegen, dass es um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie gehen sollte, für die insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und die landesrechtlichen Regelungen die Grundlage bildeten. Nach § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und dem Vergabevermerk kann es dabei nur um die behördliche Kontaktnachverfolgung gehen, die durch das Gesundheitsamt erfolgt.“ – amtlicher Leitsatz:  „1. Auf eine vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit kann sich ein Bieter nicht berufen, wenn sein Produkt zulässig gestellte zwingende Anforderungen zweifelsfrei nicht erfüllt. 2. Kommt es dem Auftraggeber mit Blick auf die Dringlichkeit und Risikobegrenzung zulässigerweise auf die Beschaffung einer bestehenden Software an, muss er einen über die programmtechnisch bereits vorgesehene und getestete Konfiguration hinausgehenden Eingriff in die Programmstruktur nicht hinnehmen.“
  • IT – agile Projekte - Schäffer, Rebecca/Voß, Jörg, Die Vergabe agiler Softwareprojekte unter Verwendung, von EVB-IT Vertragsmustern, Teil 1  (VergabeFokus 6/2020, 2
  • IT – Schulsysteme- VK Lüneburg, Beschl. v. 13.10.2020 -  VgK - 36 – 2020 – interaktive Display-Tafelsysteme - Rahmenvereinbarung für die Lieferung, die Installation und den Service von interaktiven Display-Tafelsystemen für Schulen - Abnahmemenge von 800 bis 1 200 Display-Tafelsystemen – intransparente Referenzanforderungen – Änderung der unzulässige Eignungsanforderungen – Grundsätze für die Vergleichbarkeit der Referenzen – Zurückversetzung in Stadium vor Angebotsaufforderung und erneute Aufforderung zu Angeboten sowie Wertung unter Beachtung der Vorgaben der VK
  • IT – Online-Dienste - Schulz, Sönke, Der FIT-Store, Die Nachnutzung von Online-Diensten als Ausnahme  vom Vergaberecht , VergabeR 5/2021, 544-551
  • IT – Software – Feuerwehr  etc. - OLG Düsseldorf, Beschl.v.03.02.2021 - Verg 25 – 18 – IT - Software für Einsatzleitsystem für Feuerwehr- und Rettungsleitstelle – fehlende Statthaftigkeit wegen Eingreifen des Ausnahmebereichs nach § 108 VI GWB – nach endgültiger Einstellung der Weiterentwicklung und Pflege durch „Basis“-Softwareauftragnehmer – neuer Kooperationsvertrag der Antragsgegnerin (Stadt) mit Land X für Pflege, Anpassung oder Weiterentwicklung der „Basis-Software“ -  Bejahung der Entgeltlichkeit dieses Vertrags (öffentlicher Auftrag nach § 103 I GWB bzw.  Vertrag nach § 108 VI GWB [Begriffe synonym] – synallagmatische Verknüpfung und rechtliche Einheit. (1. Abschluss am selben Tag, 2. sachlicher Bezug zueinander [ohne Softwareüberlassung keine Kooperation] und 3. gegenseitige“ Verweisungen  in den jeweiligen Vertragstexten) – Entgeltlichkeit infolge des Anspruchs des Landes X auf etwaige Softwareweiterentwicklungen durch die Antragsgegnerin (Stadt): “Als Entgelt ist jede Art von Vergütung anzusehen, der ein Geldwert zukommt ... Ein solcher ist Weiterentwicklungen von genutzter Software nicht abzusprechen.“ - Besserstellungsverbot vermieden durch Überlassungsbereitschaft hinsichtlich der Grundsoftware (Quellcode) und ausreichender Information innerhalb angemessenen Fristen (Ermessen im Einzelfall) an potentielle Weiterentwickler – vgl. hierzu die vorgängige EuGH-Entscheidung v. 28.05.2020 - C - 796 / 18 - ISE/Köln – Softwareüberlassung etc. - (Feuerwehr) – Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien Kooperation
  • IT – Software – Programmierung - OLG Düsseldorf, Beschl. v.29.03.2021 -  Verg 9 – 21 – IT - Programmierung von System- und Anwendersoftware – Fahrradabstellung – Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung – Verneinung der Erfolgsaussichten – Unzulässigkeit – Akteneinsicht – „Rüge“ nur bei  Mindestmaß an Substantiierung, nicht ausreichend reine Vermutungen – Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und Angabe der Herkunft der Erkenntnisse – unzulässig wegen fehlender „ Rüge“, nur „unzureichende Floskeln“ ("soweit uns bekannt ist"  - "nach unserer Kenntnis" oder "nach unserer Informationslage") - nachträgliches Vorbringen im Nachprüfungsantrag kein  Ersatz für ordnungsgemäße Rüge vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens – auch Unbegründetheit (kein Ausschluss von der Wertung wegen fehlender Eignung): „Ein Wertungsausschluss des Angebots der Beigeladenen aufgrund der Vorlage einer die aufgestellten Anforderungen verfehlenden Referenz kommt nicht mehr in Betracht, nachdem die Antragsgegner die Eignung der Beigeladenen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bejaht und die Beigeladene zum Verhandlungsverfahren zugelassen haben ... Im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb prüft der öffentliche Auftraggeber gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 und § 52 Abs. 1 i.V.m. § 51 VgV die Eignung der am vorgeschalteten Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen, bevor er sie zum Verhandlungsverfahren zulässt. Dadurch wird mit der positiven Eignungsprüfung – anders als im offenen Verfahren – ein Vertrauenstatbestand für die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet, dass sie nicht damit rechnen müssen, der ihnen durch die Erstellung der Angebote und Teilnahme am Wettbewerb entstandene Aufwand könnte dadurch nachträglich nutzlos werden, dass der Auftraggeber ihre Eignung auf – wie hier – gleichbleibender tatsächlicher Grundlage später nochmals abweichend beurteilt.“ – vgl. § 242 BGB - kein Anspruch auf Einsichtnahme in die vorgelegten Referenzen und kein Anspruch auf Akteneinsicht (rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion) – auch Entgegenstehen des Beschleunigungsgrundsatzes bei gänzlich voraussetzungslosem Akteneinsichtsanspruch – Erforderlichkeit beachtlichen und entscheidungserheblichen Sachvortrags: “ Daran fehlt es hier,“
  • IT – Test - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote – „Antragsbefugnis als „Grobfilter“ – fehlende Begründetheit wegen Nichterfüllung der zwingenden Anforderungen der Konkurrenz-App im Vergabezeitpunkt - §§ 133 BGB, § 28a I Nr. 17 IfSG, §§ 14 IV Nr. 2 b)14 VI VgV -  Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB nach dem Horizont eines verständigen Bieters: Kontaktnachverfolgung – „Für jeden Interessenten musste auf der Hand liegen, dass es um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie gehen sollte, für die insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und die landesrechtlichen Regelungen die Grundlage bildeten. Nach § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und dem Vergabevermerk kann es dabei nur um die behördliche Kontaktnachverfolgung gehen, die durch das Gesundheitsamt erfolgt.“ – amtlicher Leitsatz:  „1. Auf eine vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit kann sich ein Bieter nicht berufen, wenn sein Produkt zulässig gestellte zwingende Anforderungen zweifelsfrei nicht erfüllt. 2. Kommt es dem Auftraggeber mit Blick auf die Dringlichkeit und Risikobegrenzung zulässigerweise auf die Beschaffung einer bestehenden Software an, muss er einen über die programmtechnisch bereits vorgesehene und getestete Konfiguration hinausgehenden Eingriff in die Programmstruktur nicht hinnehmen.“
  • IT – Vertrauenstatbestand durch Eignungsprüfung - OLG Düsseldorf, Beschl. v.29.03.2021 -  Verg 9 – 21 – IT - Programmierung von System- und Anwendersoftware – Fahrradabstellung – Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung – Verneinung der Erfolgsaussichten – Unzulässigkeit – Akteneinsicht – „Rüge“ nur bei  Mindestmaß an Substantiierung, nicht ausreichend reine Vermutungen – Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und Angabe der Herkunft der Erkenntnisse – unzulässig wegen fehlender „ Rüge“, nur „unzureichende Floskeln“ ("soweit uns bekannt ist"  - "nach unserer Kenntnis" oder "nach unserer Informationslage") - nachträgliches Vorbringen im Nachprüfungsantrag kein  Ersatz für ordnungsgemäße Rüge vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens – auch Unbegründetheit (kein Ausschluss von der Wertung wegen fehlender Eignung): „Ein Wertungsausschluss des Angebots der Beigeladenen aufgrund der Vorlage einer die aufgestellten Anforderungen verfehlenden Referenz kommt nicht mehr in Betracht, nachdem die Antragsgegner die Eignung der Beigeladenen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bejaht und die Beigeladene zum Verhandlungsverfahren zugelassen haben ... Im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb prüft der öffentliche Auftraggeber gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 und § 52 Abs. 1 i.V.m. § 51 VgV die Eignung der am vorgeschalteten Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen, bevor er sie zum Verhandlungsverfahren zulässt. Dadurch wird mit der positiven Eignungsprüfung – anders als im offenen Verfahren – ein Vertrauenstatbestand für die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet, dass sie nicht damit rechnen müssen, der ihnen durch die Erstellung der Angebote und Teilnahme am Wettbewerb entstandene Aufwand könnte dadurch nachträglich nutzlos werden, dass der Auftraggeber ihre Eignung auf – wie hier – gleichbleibender tatsächlicher Grundlage später nochmals abweichend beurteilt.“ – vgl. § 242 BGB -
  • IT – Wertungsausschluss – Teilnahmewettbewerb - OLG Düsseldorf, Beschl. v.29.03.2021 -  Verg 9 – 21 – IT - Programmierung von System- und Anwendersoftware – Fahrradabstellung – Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung – Verneinung der Erfolgsaussichten – Unzulässigkeit – Akteneinsicht – „Rüge“ nur bei  Mindestmaß an Substantiierung, nicht ausreichend reine Vermutungen – Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und Angabe der Herkunft der Erkenntnisse – unzulässig wegen fehlender „ Rüge“, nur „unzureichende Floskeln“ ("soweit uns bekannt ist"  - "nach unserer Kenntnis" oder "nach unserer Informationslage") - nachträgliches Vorbringen im Nachprüfungsantrag kein  Ersatz für ordnungsgemäße Rüge vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens – auch Unbegründetheit (kein Ausschluss von der Wertung wegen fehlender Eignung): „Ein Wertungsausschluss des Angebots der Beigeladenen aufgrund der Vorlage einer die aufgestellten Anforderungen verfehlenden Referenz kommt nicht mehr in Betracht, nachdem die Antragsgegner die Eignung der Beigeladenen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bejaht und die Beigeladene zum Verhandlungsverfahren zugelassen haben ... Im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb prüft der öffentliche Auftraggeber gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 und § 52 Abs. 1 i.V.m. § 51 VgV die Eignung der am vorgeschalteten Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen, bevor er sie zum Verhandlungsverfahren zulässt. Dadurch wird mit der positiven Eignungsprüfung – anders als im offenen Verfahren – ein Vertrauenstatbestand für die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet, dass sie nicht damit rechnen müssen, der ihnen durch die Erstellung der Angebote und Teilnahme am Wettbewerb entstandene Aufwand könnte dadurch nachträglich nutzlos werden, dass der Auftraggeber ihre Eignung auf – wie hier – gleichbleibender tatsächlicher Grundlage später nochmals abweichend beurteilt.“ – vgl. § 242 BGB
  • IT - Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt - IT – Entscheidungsspielraum – Anforderungen - Software - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB II – Antragsbefugnis – unzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen und Wettbewerbsbeschränkung - §§ 160 III  Nr. 3, 97 I S. 2, 122 IV S. 1 GWB - Antragsbefugnis („Gewährung einer sog. zweiten Chance“) - keine Präklusion (keine Erkennbarkeit): “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen ... Es ergibt sich ... nicht, dass ... erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. ... Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen.“ - Begründetheit: Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen („Die Angemessenheit ... ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das Eignungskriterium muss geeignet und erforderlich sein ... Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen ... Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – erforderliche der Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-) Aufstellung der Eignungsanforderungen .
  • IT – Wettbewerbsbeschränkung durch besonders hohe Anforderungen -  IT - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB II – Antragsbefugnisunzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen und Wettbewerbsbeschränkung - §§ 160 III  Nr. 3, 97 I S. 2, 122 IV S. 1 GWB - Antragsbefugnis („Gewährung einer sog. zweiten Chance“) - keine Präklusion (keine Erkennbarkeit): “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen ... Es ergibt sich ... nicht, dass ... erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. ... Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen.“ - Begründetheit: Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen („Die Angemessenheit ... ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das Eignungskriterium muss geeignet und erforderlich sein ... Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen ... Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – Erforderlichkeit der Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-) Aufstellung der Eignungsanforderungen .
  • IT – Zurückversetzung - Entscheidungsspielraum – Anforderungen - Software - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB II – Antragsbefugnis – unzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen und Wettbewerbsbeschränkung - §§ 160 III  Nr. 3, 97 I S. 2, 122 IV S. 1 GWB - Antragsbefugnis („Gewährung einer sog. zweiten Chance“) - keine Präklusion (keine Erkennbarkeit): “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen ... Es ergibt sich ... nicht, dass ... erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. ... Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen.“ - Begründetheit: Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen („Die Angemessenheit ... ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das Eignungskriterium muss geeignet und erforderlich sein ... Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen ... Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – erforderliche Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-) Aufstellung der Eignungsanforderungen .
  • IT – Beurteilungsspielraum – Anforderungen - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB II – Begründetheit: Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen („Die Angemessenheit ... ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das Eignungskriterium muss geeignet und erforderlich sein ... Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen ... Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – erforderliche Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-) Aufstellung der Eignungsanforderungen .
  • IT- Kooperationen Koch, Moritz; Siegmund, Gabriela; Siegmund, Reinhard, Potenziale und Grenzen von  IT-Kooperationen in der öffentlichen Verwaltung, MMR 10/2021, 760
  • IT - Markterkundung - OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021, 19 Verg 2 – 21 - Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen – Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nach § 173 I Satz 3 GWB (keine Aussicht auf Erfolg nach § 173 II GWB – Ergebnis der summarischen Bewertung im Eilverfahren in der Sache ohne Erfolgsaussicht: „Der Senat hält die Ausführungen der Vergabekammer, mit der diese einen Verstoß des Auftraggebers gegen § 31 Abs. 6 VgV verneint hat, für überzeugend. ... Dem Interesse des Auftraggebers an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist deshalb der Vorrang zu gewähren. ... Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist voraussichtlich unbegründet. Nach dem vorliegenden Sach- und Streitstand ist davon auszugehen, dass die Antragstellerin durch die produktspezifische Ausschreibung von iPads nicht in ihren Rechten verletzt ist, vielmehr die Ausschreibung aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt ist. .... Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert .... Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Einschätzung, ob die Vorgabe eines bestimmten Herstellers gerechtfertigt ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Die Entscheidung muss aber nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein; wenngleich eine vorherige Markterkundung nicht erforderlich ist. Die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber ....  Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die produktspezifische Ausschreibung von iPads unter den vorliegenden Bedingungen voraussichtlich als gerechtfertigt anzusehen.
  • IT – Verhandlungsverfahren- Eignungsprüfung - OLG Düsseldorf, Beschl. v.29.03.2021 -  Verg 9 – 21 – IT - Programmierung von System- und Anwendersoftware – Fahrradabstellung – Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung – Verneinung der Erfolgsaussichten – Unbegründetheit (kein Ausschluss von der Wertung wegen fehlender Eignung): „Ein Wertungsausschluss des Angebots der Beigeladenen aufgrund der Vorlage einer die aufgestellten Anforderungen verfehlenden Referenz kommt nicht mehr in Betracht, nachdem die Antragsgegner die Eignung der Beigeladenen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bejaht und die Beigeladene zum Verhandlungsverfahren zugelassen haben ... Im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb prüft der öffentliche Auftraggeber gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 und § 52 Abs. 1 i.V.m. § 51 VgV die Eignung der am vorgeschalteten Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen, bevor er sie zum Verhandlungsverfahren zulässt. Dadurch wird mit der positiven Eignungsprüfung – anders als im offenen Verfahren – ein Vertrauenstatbestand für die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet, dass sie nicht damit rechnen müssen, der ihnen durch die Erstellung der Angebote und Teilnahme am Wettbewerb entstandene Aufwand könnte dadurch nachträglich nutzlos werden, dass der Auftraggeber ihre Eignung auf – wie hier – gleichbleibender tatsächlicher Grundlage später nochmals abweichend beurteilt.“ – vgl. § 242 BGB -
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  • Kartell - Kappel, Jan / Bader, Jutta,  Hat die "unendliche Haftung" des Unternehmens bei Submissionsabsprachen doch ein Ende? , ZWH 2021, 231
  • Kartellrecht - Leistner, Matthias; Perino, Gianna, Second medical use Patente und  Arzneimittelrabattverträge – Ein ganzheitlicher Lösungsvorschlag auf kartellrechtlichem Wege, PharmR 2020, 743
  • Katalog - VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial Rahmenvertrag – Katalog - Vorliegen der Referenzen für Punchout-Katalog des Bieters (Anzahl, Vergleichbarkeit, Leistungszeitraum) - Prüfung – Gleichbehandlung – Vorlage der geforderten Aufklärung für Punchout-Katalog - OCI-Punchout-Katalog <branchenübliche Software> – Erfüllung der Anforderungen an Punchout-Referenz.
  • Katastrophenschutz- Bühs, Jacob, Begrenzung des Teilnehmerkreises auf im Katastrophenschutz tätige gemeinnützige Organisationen bei Rettungsdienstvergaben zulässig?, EuZW 2021, 183
  • Kfz- wasserstoffbetrieben - Kieselmann, René. Vergaberechtliche Anforderungen an die Beschaffung von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen, NZBau 3/2021, 174 (zu OLG Hamburg,Beschl. v. 16.04.2020 – 1 Verg 2/20)
  • Kfz-Ladesäulen - Deuster, Jan, EU-rechtskonforme Finanzierung und Vergabe von öffentlichen  Ladesäulen – Teil 1, Beihilfenrecht, KommJur 2/2021, 41
  • Kindertagesstätten – Verpflegung - Csaki, Alexander/Kniha, Karoline, Ein Petitum für mehr effektiven Rechtsschutz bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes, ZfBR 2/2021, 138
  • Klare Leistungsbeschreibung - Bolz, Stephan, Die kalkulatorisch unklare statt lückenhafte Leistungsbeschreibung - Ein Plädoyer für begriffliche Klarheit, NZBau 2/2021, 83
  • Klarheit – Vergabeunterlagen – OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - fehlende klare, unmissverständliche sowie unwidersprüchliche Vergabeunterlagen geforderte Eignungsnachweise: Präqualifikation oder Eigenerklärungen im Formblatt 124keine weitere ausdrückliche Festlegung der Eignungskriterien – hier Abgabe des Formblatts mit Angabe „Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren „0“Verstoß: Vergabeunterlagen oder Bekanntmachung ohne Festlegung der Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit – weder aus der Auftragsbekanntmachung sowie auch dem Formblatt 124 ersichtliches Erfordernis einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit – auch Vorliegen der Ausführung vergleichbarer Leistungen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit – richtige Angabe des Umsatzes „Null“ infolge Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahrs 2019: im Zeitpunkt der Angebotsabgabe am 23.06.2020 noch nicht bestätigten Bilanz .
  • Klimaneutralität - Denta, Sarah,  Public-Private Partnership for the Climate,  From a Plastic Pollution  Perspective, EPPPL 2021, 318 – Klimaneutralität durch ÖPP
  • Klimaschutz - Braun, Christian, Konzessionen und Klimaschutz, NZBau 11/2021, 707
  • Kommune - Umsatzsteuer - Englisch, Joachim. Nichterhebung von Umsatzsteuer für kommunale Tätigkeiten – § 2b UStG und Alternativen – Teil 1 , UR 2021, 338
  • Kompetenzübertragung -Schnitzler, Sebastian/ Kripke, Carla, Inhouse-Vergabe nach „echter“  Kompetenzübertragung, NZBau 2/2021, 94
  • Klimaschutz - Braun, Christian, Konzessionen und Klimaschutz, NZBau 11/2021, 707
  • Konzept - OLG Celle, Beschl. v. 15.03.2021 - 13 Verg 1 – 21 – Postdienste – Gewichtung – Bewertungsmethode – Konzepte - erfolglose Rüge der Gewichtung der Unterkriterien, da in Vergabeunterlagen enthalten  - zulässige Bewertungsmethode für Logistik- und Personaleinsatzkonzept: „Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern zu den einzelnen Unterkriterien mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter sollen möglichst konkret und anschaulich erläutern, wie sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. … 2.1 Logistikkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer so organisiert wird, dass eine hohe Leistungsqualität in der logistischen Abwicklung erreicht wird. 2.2 Personaleinsatzkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen sowohl auf der Leitungs-, als auch auf der Arbeitsebene von qualifizierten und erfahrenen sowie mit ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehenden Personen erbracht werden. … Aufgrund dieser Angaben können die Bieter erkennen, worauf es den Antragsgegnerinnen bei den Konzepten ankommt. Weitere Erläuterungen, wie das beste Konzept ermittelt werden soll, waren rechtlich nicht geboten.“
  • Konzept – Wertung – OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung – fehlende Preisanpassungsklausel - Lose - Wertungskriterium „Konzeption“ – Wertungskriterien: a. Preis --- 50 Punkte - b. Konzeption --- 50 Punkte – Erläuterung des Wertungskriteriums „Konzeption“: Beurteilung durch abschließende Aspekte mit 10 „Unter“- Punkten (Brieflauf etc.) - Kategorien: 50 Punkte: herausragendes Konzept 40 Punkte: sehr gutes Konzept 30 Punkte: gutes Konzept 20 Punkte: befriedigendes ....
  • Konzepte – Wertung- OLG Celle, Beschl. v. 15.03.2021 - 13 Verg 1 – 21 – Postdienste – Gewichtung – Bewertungsmethode - erfolglose Rüge der Gewichtung der Unterkriterien, da in Vergabeunterlagen enthalten  - zulässige Bewertungsmethode für Logistik- und Personaleinsatzkonzept: „Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern zu den einzelnen Unterkriterien mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter sollen möglichst konkret und anschaulich erläutern, wie sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. … 2.1 Logistikkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer so organisiert wird, dass eine hohe Leistungsqualität in der logistischen Abwicklung erreicht wird. 2.2 Personaleinsatzkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen sowohl auf der Leitungs-, als auch auf der Arbeitsebene von qualifizierten und erfahrenen sowie mit ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehenden Personen erbracht werden. … Aufgrund dieser Angaben können die Bieter erkennen, worauf es den Antragsgegnerinnen bei den Konzepten ankommt. Weitere Erläuterungen, wie das beste Konzept ermittelt werden soll, waren rechtlich nicht geboten.“
  • Konzern - Noch, Rainer, Im Konzern vereint..., Vergabe Navigator 5/2021, 28
  • Konzession - Auslaufende Konzessionsverträge - Leitfaden für die kommunale Praxis In seiner mittlerweile vierten Auflage bietet die Handreichung "Auslaufende Konzessionsverträge – Ein Leitfaden für die kommunale Praxis" des Deutschen Städte- und Gemeindebundes eine Hilfestellung für Kommunen, die im Rahmen der Neukonzessionierung im Strom- und Gasbereich die Frage nach einer (Re-)Kommunalisierung des Netzes stellen. Die Neuvergabe von Wegenutzungsverträgen im Strom- und Gasbereich bleibt für Kommunen rechtlich herausfordernd und ressourcenintensiv. Im Rahmen der Neukonzessionierung stellt sich zudem regelmäßig die Frage nach einer (Re-)Kommunalisierung des Netzes, die in der aktuellen Auflage nunmehr den thematischen Schwerpunkt bildet. Neben den Bestandteilen einer Machbarkeitsstudie gibt die Handreichung auch Hinweise zum Eingehen von Kooperationen mit Energieversorgungsunternehmen für den Fall, dass eine Netzübernahme erwogen wird, aber ein eigenes Stadtwerk noch nicht besteht oder tätig ist. Ausgangspunkt ist hier regelmäßig die Etablierung einer Kooperationsgesellschaft zwischen der Gemeinde und einem Kooperationspartner (sogenannte "institutionalisierte öffentlich-private Partnerschaft" – IÖPP). Der Leitfaden Nr. 163 kann hier  (Seite des DStGB) kostenlos heruntergeladen
  • Konzession - BayObLG, Beschl. v. 09.11.2021 - Verg 5 – 21 – Dienstleistungskonzession (Rettungswagen) – rechtliches Gehör - aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage – Referenzen („vergleichbare Leistungen“ – nur eingeschränkter Beurteilungsspielraum des Auftraggebers) – amtlicher Leitsatz: 1. Art. 103 Abs. 1 GG erfasst nicht das rechtliche Gehör im Verfahren vor der Vergabekammer. Maßgeblich ist insoweit das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleistete Grundrecht auf ein faires Verfahren. 2. Die aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage steht der Berücksichtigung des angegriffenen Verwaltungsakts im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nicht entgegen. 3. Das Verlangen nach Referenzprojekten für „vergleichbare“ Leistungen bedeutet nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein müsste. Vielmehr genügt es, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. 4. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz kommt der Vergabestelle ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.
  • Konzession – wesentliche Änderung - EuGH, Schlussantrag v. 21.01.2021, C - 721 - 19 und C - 722 – 19 – Sofortlotterien – wesentliche Änderung eines Konzessionsvertragsamtlicher Vorschlag:1. Sieht die ursprüngliche Konzession für die Veranstaltung nationaler Sofortlotterien die Fortsetzung des Konzessionsverhältnisses über einen zweiten Zeitraum von neun Jahren mit demselben Konzessionsnehmer vor, stehen diese Vorschriften dem nicht entgegen, dass diese Maßnahme durch eine Bestimmung mit Gesetzeskraft erlassen wird, nachdem die konzessionserteilende Verwaltung bestätigt hat, dass die Fortsetzung des Verhältnisses im öffentlichen Interesse liegt und der ursprünglichen Konzession entspricht. 2. Vorbehaltlich der Prüfung durch das vorlegende Gericht sind Änderungen der Konzessionsbedingungen, die sich unter Aufrechterhaltung des Konzessionsvertrags, des rechtlichen Gegenstands, der Höhe der Vergütung und ihrer Entrichtung in zwei Tranchen darauf beschränken, die Teilbeträge, in denen der Konzessionsnehmer diese Raten zu zahlen hat, zu ändern, nicht wesentlich im Sinne von Art. 43 der Richtlinie 2014/23. 3. Wirtschaftsteilnehmer, die an der Verwertung der Konzession interessiert sind, sind berechtigt, die Fortsetzung des Konzessionsverhältnisses mit dem Konzessionsnehmer mit der Begründung anzufechten, dass die Bedingungen für die Fortsetzung eine wesentliche Änderung der ursprünglichen Konzession darstellen. Insoweit ist es unerheblich, dass diese Wirtschaftsteilnehmer nicht an der ursprünglichen Ausschreibung teilgenommen haben.“
  • Konzession – verneint – OLG Schleswig, Beschl. v. 16.09.2021 - 54 Verg 1 – 21 – Pachtvertrag – Konzession – Abgrenzung öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung eines Café/Bistro -  Antragsbefugnis – Cafe-Bistro - Beschwerde zulässig und begründet  - keine Dienstleistungskonzession, sondern reiner Miet- bzw. Pachtvertrag einschließlich der Verlängerung des Mietvertrags (keine „Beschaffung“ - im Einzelnen: keine Versorgung der Badegäste, sondern der Besucher mit Kaffee und Kuchen - reiner Pachtvertrag – umfangreiche Ausführungen) – wirksamer Abschluss der Verträge durch Bevollmächtigten – keine Leistungen für den Verpächter – im Übrigen auch fehlende Antragsbefugnis wegen fehlender schlüssiger Darlegung des Interesses an einer Dienstleistungskonzession sowie der erforderlichen eigenen Leistungsfähigkeit bzw. der eignungsleihenden Unternehmern (ausführliche Behandlung des „eigentlichen“ (?) Geschäftsbetriebs: “Vorratsgesellschaft“ – keine Tätigkeit in Gastronomie etc.) – ferner keine schlüssige Darlegung der Leistungswilligkeit
  • Konzession - Gehling, Christian/ Ott, Nicolas/ Lüneborg, Cäcilie, E-Procurement for PPPs and Concessions , CCZ 5/2021,    230-240
  • Konzession - Manzke, Simon, Die rechtlichen Kriterien für die Zuschlagsentscheidung im  Konzessionsvergaberecht, ZfBR 7/2021, 724
  • Konzessionen - Braun, Christian, Konzessionen und Klimaschutz, NZBau 11/2021, 707
  • Kooperation - Koch, Moritz Philipp, Die vielfältigen Potenziale öffentlich-öffentlicher Kooperationen am Beispiel von Einkaufsgemeinschaften, VergabeFokus 6/2020, 18
  • Kooperation - Koch, Moritz/ Siegmund, Gabriela/ Siegmund, Reinhard, Potenziale und Grenzen von  IT-Kooperationen in der öffentlichen Verwaltung, MMR 10/2021, 760
  • Kooperation - Lotze, Andreas / Ohrtmann, Nicola, Endlich Rechtssicherheit für Einkaufsgemeinschaften?, KommJur 1/2021, 5
  • Kooperation - Portz, Norbert, Vergaberechtsfreie Kooperation, Vergabe Navigator 2020, 5
  • Kooperation - Rechten, Stephan/ Stanko, Max, Horizontale Zusammenarbeit und  Besserstellungsverbot, NZBau 10/2021, 657
  • Kooperation – siehe Zusammenarbeit – In-House-Vergabe
  • Kooperation – vergaberechtsfrei – OLG Düsseldorf, Beschl.v.03.02.2021 - Verg 25 – 18 – IT - Software für Einsatzleitsystem für Feuerwehr- und Rettungsleitstelle – fehlende Statthaftigkeit wegen Eingreifens des Ausnahmebereichs nach § 108 VI GWB – nach endgültiger Einstellung der Weiterentwicklung und Pflege durch „Basis“-Softwareauftragnehmer – neuer Kooperationsvertrag der Antragsgegnerin (Stadt) mit Land X für Pflege, Anpassung oder Weiterentwicklung der „Basis-Software“ -  Bejahung der Entgeltlichkeit dieses Vertrags (öffentlicher Auftrag nach § 103 I GWB bzw.  Vertrag nach § 108 VI GWB [Begriffe synonym] – synallagmatische Verknüpfung und rechtliche Einheit. (1. Abschluss am selben Tag, 2. sachlicher Bezug zueinander [ohne Softwareüberlassung keine Kooperation] und 3. gegenseitige“ Verweisungen  in den jeweiligen Vertragstexten) – Entgeltlichkeit infolge des Anspruchs des Landes X auf etwaige Softwareweiterentwicklungen durch die Antragsgegnerin (Stadt): “Als Entgelt ist jede Art von Vergütung anzusehen, der ein Geldwert zukommt ... Ein solcher ist Weiterentwicklungen von genutzter Software nicht abzusprechen.“ - Besserstellungsverbot vermieden durch Überlassungsbereitschaft hinsichtlich der Grundsoftware (Quellcode) und ausreichender Information innerhalb angemessenen Fristen (Ermessen im Einzelfall) an potentielle Weiterentwickler – vgl. hierzu die vorgängige EuGH-Entscheidung v. 28.05.2020 - C - 796 / 18 - – ISE/Köln – Softwareüberlassung etc. - (Feuerwehr) – Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien Kooperation
  • Kooperation- Lotze, Andreas / Ohrtmann, Nicola, Endlich Rechtssicherheit für Einkaufsgemeinschaften?, KommJur 1/2021, 5
  • Kopiersysteme - Schäffer, Rebecca, Die Beschaffung von Druck- und Kopiersystemen, VergabeFokus 2020,2
  • Korrektur – Angebot  – OLG München, Beschl. v.08.03.2019 - Verg 4 – 19 - 3-Achs-LKWs für den Winterdienst – vgl. auch OLG München, Beschl. v. 17.05.2019 - Verg 4 / 19 - einziges Zuschlagskriterium Preis mit Berücksichtigung der Entfernung für Werkstattbesuche maximal 100 km – Angaben in Formblättern – 1. Ausschlussmitteilung und Nachforderung diverser Unterlagen – fristgemäße Rüge (E-Mail) – Ausschluss wegen abweichender Angabe 8541 mm statt Höchstmaß von 8000 mm – kein „korrigierbarer offensichtlicher Eintragungsfehler“ – Entfernung von 100 km: Erkennbarkeit für durchschnittlich fachkundiges Unternehmen - Präklusion - kein Aufgreifen von Amts wegen – im Übrigen auch sachliche Rechtfertigung der Höchstentfernung von 100 km
  • Korrektur – Unterlagen - Kirch, Thomas, Bitte wörtlich nehmen, Die Korrektur unternehmensbezogener Unterlagen, NZBau 9/2021,    579-584
  • Korruption - Glinder, Peter/ Waßmer, Martin Paul/ Waßmer, Martin Paul [Hrsg.],  Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung, Boorberg 2020
  • Korruption - Portner, David, Strafbarkeit des Kick-back-Vorgangs in der öffentlichen  Auftragsvergabe, Nomos 2019
  • Kostenentscheidung – Anerkenntnis - OLG BayObLG, Beschl. v. 08.11.2021 - Verg 10 – 21 - Granitwerkstücke – Anerkenntnis der Unwirksamkeit des Zuschlags wegen Verstoßes gegen § 135 GWB - Aufgabe des Verfahrens durch Auftraggeber bereits in Antragserwiderung im VK-Verfahren – fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für (ergänzende)Feststellung im Beschwerdeverfahren - Kostenentscheidung (Antragsteller) – Herabsetzung des Streitwerts nach § 50 II GKG in Ausnahmefällen: „1) Die Kostenentscheidung beruht auf § 175 Abs. 2 i. V. m. § 71 GWB. Es entspricht - unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands - der Billigkeit (vgl. zu § 78 GWB a. F.: BGH, Beschl. v. 10. April 2018, KVZ 37/17, juris Rn. 13), der Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Aus den im Beschluss vom 15. September 2021 dargelegten Gründen wäre die Beschwerdeführerin ohne Rücknahme der sofortigen Beschwerde wahrscheinlich unterlegen. Selbst bei offenem Verfahrensausgang wären ihr die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen gewesen, da sie sich durch die Rücknahme der sofortigen Beschwerde in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. BGH, Beschl. v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2). Es entspricht dagegen nicht der Billigkeit, den Betroffenen auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, denn sie hat sich am Beschwerdeverfahren nicht aktiv beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. Februar 2020, Verg 21/19, juris Rn. 9). Bei der Kostenentscheidung der Vergabekammer, deren Richtigkeit die Antragstellerin nicht in Zweifel zieht, hat es sein Bewenden. 2. Der Streitwert wurde abweichend von § 50 Abs. 2 GKG auf einen Bruchteil von 5 % der Bruttoauftragssumme festgesetzt; der Senat hat dabei berücksichtigt, dass die vor der Vergabekammer erfolgreiche Antragstellerin lediglich eine Ergänzung des Beschlusses beantragt hat.
  • Kostenentscheidung – Anfechtung der Kostenentscheidung - - KG Berlin, Beschl. v. 12.05.2021 - Verg 1008 – 20 – Kostenentscheidung – Streitwert – Anfechtung der Kostenentscheidung der VK in der Beschwerde nach Vergleich – „Eine gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer oder Bestandteile dieser Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde ist statthaft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2018 - VII-Verg 60/17 -, juris Rn. 15). § 171 Abs. 1 S. 1 GWB ist, anders als § 98 ZPO, § 158 VwGO, keine grundsätzliche Einschränkung dahin zu entnehmen, dass die Kostenentscheidung nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung angefochten werden könnte (vgl. Damaske in: Müller-Wrede, GWB, 1. Auflage 2016, § 182 Rn. 161).“ – Festsetzung des Streitwerts·bei Option (nur 50 %)
  • Kostenentscheidung – unterliegende Gesamtschuldner - Unwirksamkeit  - OLG Schleswig-Holstein,  Beschl. v. 09.12.2021 - 54 Verg 8 – 21 – Busverkehr – Statthaftigkeit – Antragsbefugnis - unzulässige Verlängerung - Statthaftigkeit  (Auftragswert, „Vergabevorgang“, Direktvergabe, Beginn des Vergabeverfahrens <zwei Voraussetzungen: interne Entscheidung für Bedarfsdeckung und Ergreifen von Maßnahmen zur Ermittlung oder Bestimmung des Auftragnehmers mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses: hier weitere Leistungen durch bisherigen Auftragnehmer u. a. durch Verlängerung>, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt: Schluss der mündlichen Verhandlung)Antragsbefugnis (Interesse am Auftrag, drohender Schaden durch de-facto-Vergabe) – Begründetheit wegen nach § 135 II GWB unwirksamen Auftrags durch einvernehmliche Durchführung mit wesentlichen Vertragsänderungen ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 GWBunzulässige wesentliche Verlängerung der Verträge mit befristeter Laufzeit um zwei Jahre  (20 % der  bisherigen Vertragszeit von 10 Jahren als „erhebliche Ausweitung“ (vgl. § 132 IIIGWB) – Unwirksamkeit nach § 135 I GWB   durch selbständigen vergaberechtsrelevanter Beschaffungsvorgang (ausreichend mündliche, konkludente oder nach einer überwiegenden Lebenswahrscheinlichkeit vorliegende Beauftragung auch dann, „wenn Auftraggeber und Auftragnehmer einen Beschaffungsvorgang übereinstimmend irrtümlich von einem früher abgeschlossenen und bei zutreffender Würdigung beendeten Vertrag für gedeckt halten und die Vertragsleistungen weiterhin erbringen.“ – umfangreiche Ausführungen zur Auslegung des Vertragsgegenstandes – Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I, II GWB innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Vertragsschluss (hier gegeben) – Kostenentscheidung (Gesamtschuldner der unterliegenden Beteiligten nach §§ 175 II, 71 GWB.
  • Kostenentscheidung nach Erledigung - OLG München, Beschl. v.18.01.2021 - Verg 5 – 20 – Außen- und Innentüren für Strafvollzug – Kostenentscheidung nach Erledigung – Aufgabe der Rechtsansicht durch Auftraggeber und Zuschlag auf Angebot des Antragstellers: Kosten - Auftraggeber
  • Kostentscheidung – Anwalt - OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.09.2021 - 19 Verg 4 – 21 – Anwalt – Hinzuziehung – Streitwert bei Beschwerde gegen VK-Entscheidung (Hinzuziehung bejaht) - Statthaftigkeit nach § 171 I GWB: „Zu den danach mit der sofortigen Beschwerde anfechtbaren Entscheidungen der Vergabekammer gehören auch Entscheidungen, mit denen die Vergabekammer über die Notwendigkeit der Heranziehung eines Rechtsanwalts nach § 182 Abs. 4 GWB entschieden hat ... Diese können losgelöst von dem Schicksal der Hauptsache Gegenstand einer selbständigen sofortigen Beschwerde sein.“ – Zulässigkeit der Beschwerde nach § 172 GWB (ohne mündliche Verhandlung, da gegen Nebenentscheidung der VK) – ausführliche Begründung der Hinzuziehung nach § 182 IV GWB i. V. m. § 80 I, II S.1und S.2 VwVfG: differenzierende Betrachtung des Einzelfalls auch bei Hinzuziehung durch Auftraggeber (BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06 Rn 61) – Entscheidend im Einzelfall: „Hierfür können neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen auch persönliche Umstände, wie die sachliche und personelle Ausstattung der Beteiligten maßgeblich sein, zudem fließt der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung ein ... Für den öffentlichen Auftraggeber gilt, dass dann, wenn das Nachprüfungsverfahren schwerpunktmäßig auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen zum Gegenstand hat, für ihn im Regelfall keine Notwendigkeit besteht, anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Denn in seinem originären Aufgabenbereich muss der Auftraggeber sich die notwendige Sach- und Rechtskenntnis grundsätzlich selbst verschaffen ... Diese Streitpunkte gehen [erg. „hier“}] insgesamt über einfach gelagerte, auftragsbezogenen Sach- und Rechtsfragen hinaus. Hinzu kommt, dass der Antragsgegner als akademisches Forschungsinstitut nur über eine sehr schlanke Administration ohne eigene Rechtsabteilung und ohne Mitarbeiter mit für ein Nachprüfungsverfahren zureichenden vergaberechtlichen oder prozessualen Kenntnissen verfügt und“ Auftrag an in  Vergabesachen erfahrenen `Auftragnehmer´ - Kosten des Beschwerdeverfahrensnach §§ 175 II, 78 GWB infolge Unterliegens nach Billigkeit - Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens bis zu 5.000 € (Anwaltskosten) .
  • Künstliche Ernährung- ESF - Ausrüstung für künstliche Ernährung - EuGH, Urt. v. 17.06.2021 -  C - 23 – 20 - Nutricia – „offene Rahmenvereinbarung“ über den Erwerb von Ausrüstung für künstliche Ernährung über Sonden häuslich versorgter Patienten und für Heime – Erforderlichkeit der Bekanntmachung mit Schätzwert oder Schätzmenge und Höchstmenge oder Höchstwert - Auftragsbekanntmachung ohne Angaben zum geschätzten Wert der Beschaffung der Rahmenvereinbarung und ohne Höchstwert der Rahmenvereinbarungen oder der geschätzten Menge oder Höchstmenge der nach den Rahmenvereinbarungen zu beschaffenden Waren
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  • Landesrecht – Wertgrenzen - Müller, Anne/ Ünal, Tolga, Landesrechtliche Regelungen zu den vergaberechtlichen Wertgrenzen, VergabeNews 9/2021,  150-155
  • Lebensmittellieferung – EuGH, Schlussantrag v. 28.01.2021 -  C - 6 - 20 – Lieferung von Lebensmitteln für benachteiligte Personen in Estland – Tätigkeitsnachweis – berufliche Befähigung – ausländische Anbieter mit Zulassung in ihrem Mitgliedsstaat - Art. 2 RL 2004/18/EG - VKR; Art. 48 RL 2004/18/EG – VKR - anerkannte berufliche Befähigung  - „Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Lebensmittelhygiene über die erforderlichen Zulassungen oder Registrierungen verfügt, die von den für die Kontrolle der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln zuständigen Behörden in diesem Mitgliedstaat erteilt wurden.“
  • Leistungsbeschreibung -  Schippel, Robert, Leistungsbeschreibung 2.0 am Beispiel der agilen Entwicklung von, Micro-Services, ITRB 1/2021,19
  • Leistungsbeschreibung - Bolz, Stephan, Die kalkulatorisch unklare statt lückenhafte Leistungsbeschreibung - Ein Plädoyer für begriffliche Klarheit, NZBau 2/2021, 83
  • Leistungsbeschreibung – funktionale - Kulartz, Hans-Peter/ Weidemann, Daniel, Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit funktionaler Ausschreibungen, NZBau 9/2021,  571-579
  • Leistungsbeschreibung - Noch, Rainer, Form follows function, Vergabe Navigator 2021, 26 – zu Merkmal „nutzerfreundliche Bedienung“ in Leistungsbeschreibung - Vergabekammer des Bundes (VK 1 84/20, vom 11.11.2020 und VK 1-47/15, vom 26.06.2015)
  • Leistungsbechreibung - Funktionale Leistungsbeschreibung – Konzepte - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Funktionale Leistungsbeschreibung – „Soweit die Bieter ihre Konzepte für die Erfüllung der Qualitäts-Unterkriterien schriftlich darstellen sollen, hat der Wettbewerb das Gepräge eines Vergabeverfahrens mit funktionaler Leistungsbeschreibung (BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17, juris Rn. 41). Der Auftraggeber soll durch den Wettbewerb davon profitieren, dass die Bieter ihr „Know How“ in die Angebotserstellung einfließen lassen (vgl. Prieß/Simons in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, § 31 Rn, 14). Im Streitfall hat die Antragsgegnerin den potentiellen Bietern u. a. die Entwicklung von Lösungen überlassen, inwieweit bei der konkreten Leistungsausführung in den jeweiligen Prozessschritten Umweltaspekte berücksichtigt werden können. In der Leistungsbeschreibung heißt es: „Die Zustellung der versandfertigen Post an die Empfänger erfolgt durch eigenes Personal des AN oder durch Übergabe an das mit der Beförderung oder Zustellung an die Empfänger beauftragte Nachunternehmen unter möglichst umweltschonenden Bedingungen.“
  • Leistungsbeschreibung – produktspezifisch - OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021, 19 Verg 2 – 21 - Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen – Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nach § 173 I Satz 3 GWB (keine Aussicht auf Erfolg nach § 173 II GWB – Ergebnis der summarischen Bewertung im Eilverfahren in der Sache ohne Erfolgsaussicht: „Der Senat hält die Ausführungen der Vergabekammer, mit der diese einen Verstoß des Auftraggebers gegen § 31 Abs. 6 VgV verneint hat, für überzeugend. ... Dem Interesse des Auftraggebers an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist deshalb der Vorrang zu gewähren. ... Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist voraussichtlich unbegründet. Nach dem vorliegenden Sach- und Streitstand ist davon auszugehen, dass die Antragstellerin durch die produktspezifische Ausschreibung von iPads nicht in ihren Rechten verletzt ist, vielmehr die Ausschreibung aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt ist. .... Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert .... Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Einschätzung, ob die Vorgabe eines bestimmten Herstellers gerechtfertigt ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Die Entscheidung muss aber nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein; wenngleich eine vorherige Markterkundung nicht erforderlich ist. Die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber ....  Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die produktspezifische Ausschreibung von iPads unter den vorliegenden Bedingungen voraussichtlich als gerechtfertigt anzusehen.
  • Leistungsbeschreibung – Auslegung – Merkmale - OLG Celle, Beschl. v. 18.11.2021 - 13 Verg 6 -  21 - interaktive Tafeln für Schulen – Ausschluss (-) – keine Änderung der VU - Auslegung der Vergabeunterlagen wie ständige Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 3. 4. 2012 - X ZR 130/10: Auslegung unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters) – unberechtigter Ausschluss – kein  Vorliegen der Voraussetzungen des § 57 I Nr. 4 VgV (Änderung der Vergabeunterlagen) – Erfüllung der MerkmaleAblagefläche für Stifte und Schwämme unterhalb des Displays sowie „Deutschsprachige Telefonhotline in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr Montag bis Freitag, sowohl vom Hersteller als auch vom Bieter“ im Streitfall (entgegen VK nicht mehr verlangt) – amtliche Leitsätze: „Aus den Vergabeunterlagen muss für die Bieter eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, welche Erklärungen von ihnen verlangt werden. Die Auslegung der Leistungsbeschreibung hat unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters zu erfolgen.“
  • Leistungsbeschreibung - Pfannkuch, Benjamin, Zu den Anforderungen an den Vergabemerk bei einer produktscharfen Ausschreibung und der Möglichkeit der Heilung von  Dokumentationsmängeln, ZfBR 1-2021, 39 (zu OLG Celle vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 - digitale Meldeempfänger, DME, Feuerwehr)
  • Leistungsbeschreibung Schippel, Robert, Leistungsbeschreibung 2.0 am Beispiel der agilen Entwicklung von Micro-Services, ITRB 1/2021,19
  • Leistungsfähigkeit – Nachweis - OLG Schleswig, Beschl. v. 16.09.2021 - 54 Verg 1 – 21 – Pachtvertrag – Konzession – Abgrenzung öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung eines Café/Bistro -  Antragsbefugnis – Cafe-Bistro - Beschwerde zulässig und begründet  - keine Dienstleistungskonzession, sondern reiner Miet- bzw. Pachtvertrag einschließlich der Verlängerung des Mietvertrags (keine „Beschaffung“ - im Einzelnen: keine Versorgung der Badegäste, sondern der Besucher mit Kaffee und Kuchen - reiner Pachtvertrag – umfangreiche Ausführungen) – wirksamer Abschluss der Verträge durch Bevollmächtigten – keine Leistungen für den Verpächter – im Übrigen auch fehlende Antragsbefugnis wegen fehlender schlüssiger Darlegung des Interesses an einer Dienstleistungskonzession sowie der erforderlichen eigenen Leistungsfähigkeit bzw. der eignungsleihenden Unternehmern (ausführliche Behandlung des „eigentlichen“ (?) Geschäftsbetriebs: “Vorratsgesellschaft“ – keine Tätigkeit in Gastronomie etc.) – ferner keine schlüssige Darlegung der Leistungswilligkeit
  • Leistungsfähigkeit – s. Eignung
  • Leistungswilligkeit - OLG Schleswig, Beschl. v. 16.09.2021 - 54 Verg 1 – 21 – Pachtvertrag – Konzession – Abgrenzung öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung eines Café/Bistro -  Antragsbefugnis – Cafe-Bistro - Beschwerde zulässig und begründet  - keine Dienstleistungskonzession, sondern reiner Miet- bzw. Pachtvertrag einschließlich der Verlängerung des Mietvertrags (keine „Beschaffung“ - im Einzelnen: keine Versorgung der Badegäste, sondern der Besucher mit Kaffee und Kuchen - reiner Pachtvertrag – umfangreiche Ausführungen) – wirksamer Abschluss der Verträge durch Bevollmächtigten – keine Leistungen für den Verpächter – im Übrigen auch fehlende Antragsbefugnis wegen fehlender schlüssiger Darlegung des Interesses an einer Dienstleistungskonzession sowie der erforderlichen eigenen Leistungsfähigkeit bzw. der eignungsleihenden Unternehmern (ausführliche Behandlung des „eigentlichen“ (?) Geschäftsbetriebs: “Vorratsgesellschaft“ – keine Tätigkeit in Gastronomie etc.) – ferner keine schlüssige Darlegung der Leistungswilligkeit
  • Lieferauftrag Kues, Jarl-Hendrik/Simlesa, Gabriela, Bau- oder Lieferauftrag? – Das ist hier die Frage!, NZBau 12/2020, 765-768 
  • Lieferkettengesetz - Gaßner, Maximilian, Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Umsetzung in der Unternehmenspraxis,  GPR 4/2021,    148-154
  • Lieferkettengesetz – Hattig, Oliver/ Oest, Tobias, Das neue Lieferkettengesetz, Vergabe Navigator 2021, 14
  • Lieferkettengesetz - Hübner, Leonhard, Bausteine eines künftigen Lieferkettengesetzes, NZG 36/2020, 1411
  • Lieferung - Lieferauftrag Kues, Jarl-Hendrik/Simlesa, Gabriela, Bau- oder Lieferauftrag? – Das ist hier die Frage!, NZBau 12/2020, 765-768 
  • Losaufteilung – OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste -  Lose - Losaufteilung nicht von Amts wegen aufzugreifen, auch von Auftraggeber erläutert – Kostenentscheidung
  • Lose – Fachlose - VK Bund, Beschl.v.15.07.2021 - VK 2 – 73 – 21 – Grenzen der Losvergabe - zusammenfassende Vergabe von Ingenieursprüfleistungen und Verkehrssicherungsdienstleistungen bei Bauwerksprüfleistungen (Überwachung von Ingenieursbauten) - Einzellose für Einzelmaßnahmen, aber keine weitergehende Unterteilung in Fachlose für Ingenieursprüfleistungen einerseits und Verkehrssicherungsdienstleistungen andererseits – insofern berechtigte Unterlassung der Losaufteilung – aus der Entscheidung: „Die Fachlosvergabe bildet gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den gesetzlichen Regelfall. Kann die benötigte Leistung grundsätzlich auch in Form einer Losvergabe erbracht werden, ist zu prüfen, ob von einer losweisen Vergabe ausnahmsweise abgesehen werden kann, weil wirtschaftliche oder technische Gründe dies nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB erfordern. Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange. Dabei müssen die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 – VII-Verg 66/18 m. w. N.; s.a. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012 – Verg 52/11). Bei der Abwägungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers über eine Gesamtvergabe ist diesem ein Beurteilungsspielraum eröffnet, der von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die Entscheidung auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung beruht und frei von Beurteilungsfehlern getroffen wurde (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018 – 11 Verg 4/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016 – VII-Verg 47/15). Nach diesen Maßstäben ist die von der Ag getroffene Entscheidung, keine weitergehende Unterteilung der 11 Teillose in gesonderte Fachlose für Ingenieursprüfleistungen und darauf bezogene Verkehrssicherungsdienstleistungen vorzunehmen, nicht zu beanstanden. Die Ag hat sich ausweislich des Vergabevermerks mit der Möglichkeit einer weiteren Fachlosvergabe konkret auseinandergesetzt und die zusammenfassende Vergabe von Ingenieursprüfleistungen und Verkehrssicherungsdienstleistungen eingehend begründet. ...“ – es folgt ausführliche Einzelfallbegründung.
  • Lose – OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste -  Lose -- Losaufteilung nicht von Amts wegen aufzugreifen, auch von Auftraggeber erläutert
  • Lose – technische und rechtliche Beratung – VK Bund, Beschluss vom 02.06.2021, VK 2 - 47 - 21 – Beschaffungsberatung (ohne Rechtsberatung) keine Rechtdienstleistung (RDG) Antragstellerin (Anwaltsbüro) unterliegt – nicht erforderliche Losaufteilung von technischer und rechtlicher Beratung - Rahmenvereinbarung zur technischen Unterstützung bei der Durchführung von Vergabeverfahren ohne juristische Prüfung – keine Rechtsberatung – Beschaffungsberatung: selbständige Vorbereitung und Durchführung von nationalen und europaweiten Ausschreibungen für verschiedene Leistungsgegenstände, insbesondere Unterhalts- und Glasreinigung, Grün- und Graupflege, Winterdienst und Hausmeisterdienstleistungen, ggf. Sicherheitsdienstleistungen, forstliche Dienstleistungen sowie Ver- und Entsorgungs- sowie sonstige Dienstleistungen – aus der Entscheidung: „Ein Verstoß gegen das Gebot, die ausgeschriebenen Leistungen nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB in zwei Fachlose, eines für Rechtsdienst- bzw. Rechtsberatungsleistungen und eines für kaufmännisch geprägte Vergabeberatungsleistungen, aufzuteilen, ist nicht festzustellen ... Der Umstand, dass die von der Ag zu beschaffenden Dienstleistungen vergaberechtlich geregelt sind und – wie ausgeschrieben – eingehende vergaberechtliche Kenntnisse voraussetzen, führt hier nicht dazu, dass die zu beschaffenden Leistungen eine Rechtsdienstleistung bzw. eine spezifische Rechtsberatung im Sinne des RDG darstellen bzw. beinhalten. Das zeigt sich am vorgegebenen Leistungsumfang für die Vertragsvorbereitung in der Leistungsbeschreibung, z.B. gemäß Themen- komplex I/Vorbereitungsphase. Die dort vorgesehenen Arbeiten wie Überprüfung der Vertrags- und Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit Musterunterlagen, Prüfung von Vertragsunterlagen auf Widerspruchsfreiheit, Erstellung des Vergabevermerks hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Aspekte auf vorgegebenem Muster beinhalten allesamt die Rechtsanwendung, aber nicht die qualifizierte vergaberechtliche Prüfung im oben beschrieben Sinn.“
  • Lose - VK Bund, Beschl.v.15.07.2021 - VK 2 – 73 – 21 – Grenzen der Losvergabe - zusammenfassende Vergabe von Ingenieursprüfleistungen und Verkehrssicherungsdienstleistungen bei Bauwerksprüfleistungen (Überwachung von Ingenieursbauten) - Einzellose für Einzelmaßnahmen, aber keine weitergehende Unterteilung in Fachlose für Ingenieursprüfleistungen einerseits und Verkehrssicherungsdienstleistungen andererseits – insofern berechtigte Unterlassung der Losaufteilung – aus der Entscheidung: „Die Fachlosvergabe bildet gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den gesetzlichen Regelfall. Kann die benötigte Leistung grundsätzlich auch in Form einer Losvergabe erbracht werden, ist zu prüfen, ob von einer losweisen Vergabe ausnahmsweise abgesehen werden kann, weil wirtschaftliche oder technische Gründe dies nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB erfordern. Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange. Dabei müssen die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 – VII-Verg 66/18 m.w.N.; s.a. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012 – Verg 52/11). Bei der Abwägungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers über eine Gesamtvergabe ist diesem ein Beurteilungsspielraum eröffnet, der von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die Entscheidung auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung beruht und frei von Beurteilungsfehlern getroffen wurde (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, Verg 10/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018 – 11 Verg 4/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016 – VII-Verg 47/15). Nach diesen Maßstäben ist die von der Ag getroffene Entscheidung, keine weitergehende Unterteilung der 11 Teillose in gesonderte Fachlose für Ingenieursprüfleistungen und darauf bezogene Verkehrssicherungsdienstleistungen vorzunehmen, nicht zu beanstanden. Die Ag hat sich ausweislich des Vergabevermerks mit der Möglichkeit einer weiteren Fachlosvergabe konkret auseinandergesetzt und die zusammenfassende Vergabe von Ingenieursprüfleistungen und Verkehrssicherungsdienstleistungen eingehend begründet. ...“ – es folgt ausführliche Einzelfallbegründung.
  • Lose – Beschaffungsberatung - VK Bund, Beschluss vom 02.06.2021, VK 2 - 47 - 21 – Beschaffungsberatung (ohne Rechtsberatung) keine Rechtdienstleistung (RDG) Antragstellerin (Anwaltsbüro) unterliegt – Losaufteilung von technischer und rechtlicher Beratung- Rahmenvereinbarung zur technischen Unterstützung bei der Durchführung von Vergabeverfahren ohne juristische Prüfung – keine Rechtsberatung – Beschaffungsberatung: selbständige Vorbereitung und Durchführung von nationalen und europaweiten Ausschreibungen für verschiedene Leistungsgegenstände, insbesondere Unterhalts- und Glasreinigung, Grün- und Graupflege, Winterdienst und Hausmeisterdienstleistungen, ggf. Sicherheitsdienstleistungen, forstliche Dienstleistungen sowie Ver- und Entsorgungs- sowie sonstige Dienstleistungen – aus der Entscheidung: „Ein Verstoß gegen das Gebot, die ausgeschriebenen Leistungen nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB in zwei Fachlose, eines für Rechtsdienst- bzw. Rechtsberatungsleistungen und eines für kaufmännisch geprägte Vergabeberatungsleistungen, aufzuteilen, ist nicht festzustellen ... Der Umstand, dass die von der Ag zu beschaffenden Dienstleistungen vergaberechtlich geregelt sind und – wie ausgeschrieben – eingehende vergaberechtliche Kenntnisse voraussetzen, führt hier nicht dazu, dass die zu beschaffenden Leistungen eine Rechtsdienstleistung bzw. eine spezifische Rechtsberatung im Sinne des RDG darstellen bzw. beinhalten. Das zeigt sich am vorgegebenen Leistungsumfang für die Vertragsvorbereitung in der Leistungsbeschreibung, z.B. gemäß Themen- komplex I/Vorbereitungsphase. Die dort vorgesehenen Arbeiten wie Überprüfung der Vertrags- und Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit Musterunterlagen, Prüfung von Vertragsunterlagen auf Widerspruchsfreiheit, Erstellung des Vergabevermerks hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Aspekte auf vorgegebenem Muster beinhalten allesamt die Rechtsanwendung, aber nicht die qualifizierte vergaberechtliche Prüfung im oben beschrieben Sinn.“
  • Losverfahren - Delcuvé, Frederic, Remis im Vergabeverfahren – Losverfahren als Entscheidungsmittel? ,NZBau 10/2021, 649
  • Lotterie - EuGH, Schlussantrag v. 21.01.2021, C - 721 - 19 und C - 722 – 19 – Sofortlotterien – wesentliche Änderung eines Konzessionsvertragsamtlicher Vorschlag:1. Sieht die ursprüngliche Konzession für die Veranstaltung nationaler Sofortlotterien die Fortsetzung des Konzessionsverhältnisses über einen zweiten Zeitraum von neun Jahren mit demselben Konzessionsnehmer vor, stehen diese Vorschriften dem nicht entgegen, dass diese Maßnahme durch eine Bestimmung mit Gesetzeskraft erlassen wird, nachdem die konzessionserteilende Verwaltung bestätigt hat, dass die Fortsetzung des Verhältnisses im öffentlichen Interesse liegt und der ursprünglichen Konzession entspricht. 2. Vorbehaltlich der Prüfung durch das vorlegende Gericht sind Änderungen der Konzessionsbedingungen, die sich unter Aufrechterhaltung des Konzessionsvertrags, des rechtlichen Gegenstands, der Höhe der Vergütung und ihrer Entrichtung in zwei Tranchen darauf beschränken, die Teilbeträge, in denen der Konzessionsnehmer diese Raten zu zahlen hat, zu ändern, nicht wesentlich im Sinne von Art. 43 der Richtlinie 2014/23. 3. Wirtschaftsteilnehmer, die an der Verwertung der Konzession interessiert sind, sind berechtigt, die Fortsetzung des Konzessionsverhältnisses mit dem Konzessionsnehmer mit der Begründung anzufechten, dass die Bedingungen für die Fortsetzung eine wesentliche Änderung der ursprünglichen Konzession darstellen. Insoweit ist es unerheblich, dass diese Wirtschaftsteilnehmer nicht an der ursprünglichen Ausschreibung teilgenommen haben.“
  • Luca – System - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote – „Antragsbefugnis als „Grobfilter“ – fehlende Begründetheit wegen Nichterfüllung der zwingenden Anforderungen der Konkurrenz-App im Vergabezeitpunkt - §§ 133 BGB, § 28a I Nr. 17 IfSG, §§ 14 IV Nr. 2 b)14 VI VgV -  Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB nach dem Horizont eines verständigen Bieters: Kontaktnachverfolgung – „Für jeden Interessenten musste auf der Hand liegen, dass es um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie gehen sollte, für die insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und die landesrechtlichen Regelungen die Grundlage bildeten. Nach § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und dem Vergabevermerk kann es dabei nur um die behördliche Kontaktnachverfolgung gehen, die durch das Gesundheitsamt erfolgt.“ – amtlicher Leitsatz:  „1. Auf eine vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit kann sich ein Bieter nicht berufen, wenn sein Produkt zulässig gestellte zwingende Anforderungen zweifelsfrei nicht erfüllt. 2. Kommt es dem Auftraggeber mit Blick auf die Dringlichkeit und Risikobegrenzung zulässigerweise auf die Beschaffung einer bestehenden Software an, muss er einen über die programmtechnisch bereits vorgesehene und getestete Konfiguration hinausgehenden Eingriff in die Programmstruktur nicht hinnehmen.“
  • Lücke – Leistungsbeschreibung - Bolz, Stephan, Die kalkulatorisch unklare statt lückenhafte Leistungsbeschreibung - Ein Plädoyer für begriffliche Klarheit, NZBau 2/2021, 83
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  • Markterkundung - Jentzsch, Laura/ Kirch, Thomas, Markterkundung – Raum für Erkenntnisse, Vergabe News 3/2021, 38
  • Markterkundung - OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021, 19 Verg 2 – 21 - Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen – Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nach § 173 I Satz 3 GWB (keine Aussicht auf Erfolg nach § 173 II GWB – Ergebnis der summarischen Bewertung im Eilverfahren in der Sache ohne Erfolgsaussicht: „Der Senat hält die Ausführungen der Vergabekammer, mit der diese einen Verstoß des Auftraggebers gegen § 31 Abs. 6 VgV verneint hat, für überzeugend. ... Dem Interesse des Auftraggebers an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist deshalb der Vorrang zu gewähren. ... Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist voraussichtlich unbegründet. Nach dem vorliegenden Sach- und Streitstand ist davon auszugehen, dass die Antragstellerin durch die produktspezifische Ausschreibung von iPads nicht in ihren Rechten verletzt ist, vielmehr die Ausschreibung aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt ist. .... Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert .... Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Einschätzung, ob die Vorgabe eines bestimmten Herstellers gerechtfertigt ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Die Entscheidung muss aber nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein; wenngleich eine vorherige Markterkundung nicht erforderlich ist. Die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber ....  Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die produktspezifische Ausschreibung von iPads unter den vorliegenden Bedingungen voraussichtlich als gerechtfertigt anzusehen.
  • Materialknappheit - Rhein, Kay-Uwe, Nachträge wegen Materialknappheit, Vergabe Navigator 5/2021, 9
  • Messe – Messezentrum und Messe - OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – Bauleistung - mobile Trennwände – Auftragswert nicht erreicht – Unzulässigkeit - keine Einrechnung der Projektsteuerungs- und Planungsleistungen – Bauleistung - Planung und Bau keine Lose (nicht gleichartig) – mehrere Gebäude und unabhängige Nutzungohne Sicherheitszuschläge – ohne Kosten für Baustrom und – wasserZeitpunkt der Schätzung Tag der Absendung der Bekanntmachung und Wert des einzelnen Auftrags – Hinzurechnung anderer Aufträge nur nach § 3 Abs. 6 u. 7 VgV (aber keine Zusammenfassung zu Gesamtauftrag und Vorverlegung des Schätzungszeitpunktes) – Zweifel am Erreichen des Schwellenwerts treffen Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens - Modernisierung etc. des Messegeländes einerseits und Vorhaben Neubau etc. des Kongresszentrums andererseits (funktionale Betrachtung): „Ein einheitlicher Auftrag ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der eine Teil ohne den anderen keine sinnvolle Funktion zu erfüllen vermag.“ (hier verschiedene Aufträge) – Komplexe (Messe – Kongresszentrum) getrennt funktional nutzbar
  • Mindestpunktzahl – Referenzen – Vielzahl von Wertungskriterien für Referenzen - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 - Einkauf und Implementierung von Software – Bewertung der Referenzen Voraussetzung  Erreichen von mindestens 13 von 17 Wertungskriterien  - aus der Entscheidung: „Für die Bewertung der beiden vorzulegenden Referenzen gilt nach den Vorgaben der Bewertung (S. 27 f der Teilnahmeunterlagen), dass jede der beiden Referenzen nur dann die Bewertung mit einem Höchstzielerfüllungsgrad und damit die mögliche Maximalpunktzahl erreichen kann (15 Wertungspunkte pro Referenz, mithin insgesamt 30 Wertungspunkte und damit das B-Kriterium mit der höchsten Einzelpunktzahl), wenn von den vorgegebenen 17 Wertungskriterien mindestens 13 Wertungskriterien erfüllt sind. Eine Vielzahl der vorgegebenen 17 Kriterien stellt auf das konkret auszuführende Projekt ab. So erfordern zwei der Kriterien, dass das Referenzprojekt die Einführung einer SGB II Software betraf („War das Referenzobjekt die Einführung einer SGB II Software mit Relevanz auf Aktive Leistungen?“ und „War das Referenzobjekt die Einführung einer SGB II Software mit Relevanz auf Passive Leistungen?“). Zwei <erg. weitere>Kriterien setzen voraus ......  Dass eine zur Erreichung der Bewertung mit HZG (im Durchschnitt der Bewertung der B-Kriterien) danach notwendige wesentliche Entsprechung des Referenzprojekts mit der ausgeschriebenen Leistung erforderlich ist, um dem Antragsgegner einen tragfähigen Rückschluss auf die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters zu eröffnen (OLG Schleswig, Beschluss vom 28.6.2016 - 54 Verg 2/16 Rn. 103 - Dataport; Senat, aaO - Beschluss vom 24.10.2006 Rn. 38, zit. nach juris), hat der Antragsgegner nicht dargelegt. Ein solcher Rückschluss kann grundsätzlich auch auf der Grundlage ähnlicher Referenzobjekte, die nicht exakt das Aufgabenfeld des vorgesehenen Erwerbs abdecken, abgeleitet werden (vgl. OLG Schleswig, aaO- Dataport Rn. 115).“
  • Miete - Goldbrunner, Loni, Vergaberechtliches „Vorhandensein“ eines Gebäudes, VergabeR 6/2021, 661
  • Mietvertrag – Bauauftrag – Abgrenzung - Noch, Rainer, Übrig bleibt der Fahnenmast, Vergabe Navigator 2021, 29 (zu VK Bund vom 17.12.2019 – VK 2-88/19)
  • Mietvertrag - EuGH, Urt. v. 22.04.2021 - C - 537 – 19 - Wiener Wohnen – Abgrenzung von Miet- und Bauvertrag – kein entscheidender Einfluss über zu errichtende Immobilie - zulässige Direktvergabe eines langfristigen Mietvertrages über eine noch nicht errichtete Immobilie ohne einen weit über die üblichen Vorgaben des Mieters einer solchen Immobilie hinausgehenden entscheidenden Einfluss auf Struktur, Größe, Außenwände und tragende Wände, Gebäudeeinteilung – Festlegung der wesentlichen Grundzüge der Immobilie bereits vor den Verhandlungen über den Mietvertrag – Unschädlichkeit der üblichen Beauftragung einer Ingenieurfirma zur Absicherung des vorgesehenen Einzugszeitpunktes – Entscheidung wie bisherige Rechtsprechung (Urt. v. 12. 7. 2001 C-399/98 - Ordine degli Architetti; Urt.v. 27. November 2019 – C-402/18 – Tedeschi; Urt. v. 10. Juli 2014 – C 213/13 - Impresa Pizzarotti; Urt.v. 25. März 2010 – C-451/08 - Helmut Müller; Urt. v. 29. 10. 2009 – C536/07 - Kommission/Deutschland.
  • Mietvertrag – OLG Schleswig, Beschl. v. 16.09.2021 - 54 Verg 1 – 21 – Pachtvertrag – Konzession – Abgrenzung öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung eines Café/Bistro -  Antragsbefugnis – Cafe-Bistro - Beschwerde zulässig und begründet  - keine Dienstleistungskonzession, sondern reiner Miet- bzw. Pachtvertrag einschließlich der Verlängerung des Mietvertrags (keine „Beschaffung“ - im Einzelnen: keine Versorgung der Badegäste, sondern der Besucher mit Kaffee und Kuchen - reiner Pachtvertrag – umfangreiche Ausführungen) – wirksamer Abschluss der Verträge durch Bevollmächtigten – keine Leistungen für den Verpächter – im Übrigen auch fehlende Antragsbefugnis wegen fehlender schlüssiger Darlegung des Interesses an einer Dienstleistungskonzession sowie der erforderlichen eigenen Leistungsfähigkeit bzw. der eignungsleihenden Unternehmern (ausführliche Behandlung des „eigentlichen“ (?) Geschäftsbetriebs: “Vorratsgesellschaft“ – keine Tätigkeit in Gastronomie etc.) – ferner keine schlüssige Darlegung der Leistungswilligkeit
  • Mindestanforderung – s. Eignung –
  • Mindestlohn – Noch, Rainer, Der Ausschluss ist kein Automatismus, Vergabe Navigator 2/2021, 28 (VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.08.2020- 3 VK LSA 44/20 – Mindestlohn – Auskömmlichkeit – ungewöhnlich niedriger Preis)
  • Mitteilungspflicht - § 134 GWB (nicht unterhalb der Schwellenwerte) – KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2020 - 9 U 79 – 19 - Erd- und Abbrucharbeiten – Rechtsschutz unter Schwellenwert (im Streitfall verneint) –Entscheidung über einstweilige Verfügung auf Unterlassung bzw. „Weiterführung“ der Vergabe) zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte, zur „zeitlichen Reichweite“ vergabe- und zivilrechtlicher Ansprüche vom Beginn bis zum Ende des Vergabeverfahrens (Aufhebung oder hier Zuschlag) – keine Mitteilungs- und Wartepflicht nach § 134 GWB unterhalb der Schwellenwerte in Berlin (anders im Landesrecht z. B. in Thüringen) und keine entsprechende Anwendung des § 135 GWB bzw. Unwirksamkeit im unterschwelligen Vergabeverfahren (Ausnahme bei hier nicht vorliegender Binnenmarktrelevanz) – im Streitfall keine sonstigen Ansprüche aus §§ 823, 826 BGB bzw. Nichtigkeit nach §§ 134, 138 BGB – amtliche Leitsätze: 1. Zum Rechtsschutz bei Vergabeverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts der §§ 97 ff. GWB. 2. Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht Primärrechtsschutz grundsätzlich erst mit Beginn des Vergabeverfahrens und erlischt mit seiner Beendigung (vgl. Senat, Urteil vom 28.06.2019 – 9 U 55/18 –, juris Rn. 45). 3. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht eine den Vorgaben des § 134 GWB entsprechende Mitteilungs- und Wartepflicht nur bei entsprechender (landes)gesetzlicher Grundlage oder europarechtlich, soweit der ausgeschriebene Auftrag eine Binnenmarktrelevanz aufweist, und ist ein unter Verstoß hiergegen geschlossener Vertrag weder entsprechend § 135 GWB noch grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam (gegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 – I-27 U 25/17 –, juris Rn. 44).
  • Mobile Trennwände - Messe – Auftragswert – OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände – Bauleistung unterhalb der Schwellenwerte - Planung und Bau keine Lose (nicht gleichartig) – mehrere Gebäude und unabhängige Nutzung
  • Mobilitätsleistungen - Kräber, Wolfgang, Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Ausschreibung von  Mobilitätsleistungen, VergabeFokus 1/2021, 2
  • Mündliche Verhandlung – Vergabekammer - Schäffer, Rebecca, Mündliche Verhandlung per Videokonferenz – Auch vor der Vergabekammer, VergabeFokus 1/2021, 12
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  • Nachforderung - Kirch, Thomas, Bitte wörtlich nehmen, Die Korrektur unternehmensbezogener Unterlagen, NZBau 9/2021,    579-584
  • Nachforderung neben Preisprüfung – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.2021 -  Verg 13 / 21 – Brückenbauauftrag – Preisprüfung - Formblatt 223/FB 3216 EU - Ablehnung des Antrags auf aufschiebende Wirkung – gerügte Verstöße teils präjudiziert bzw. zweifelhaft etc. – Nichterreichen des Schwellenwerts - „Der auf § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB gestützte Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist gemäß § 173 Abs. 2 Satz 1 GWB abzulehnen. Unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen überwiegen die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde die mit einer weiteren Verzögerung verbundenen Vorteile. Dies gilt namentlich bei Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben der Antragsgegnerin entsprechend § 173 Abs. 2 Satz 2 GWB sowie der in § 173 Abs. 2 Satz 3 GWB genannten Gesichtspunkte, darunter insbesondere der Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde. Die sofortige Beschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg. Sie ist zwar zulässig, aber unbegründet.“ – Zweifel an der Zulässigkeit wegen erforderlichen Schwellenwerts - unrichtiger Hinweis auf Vergabekammer führt nicht zu Vergaberechtsweg – Preisprüfung und Rügepflicht (Erkennbarkeit durch Bieter) – Ausschluss wegen unvollständiger Angaben in Formblättern etc.-  zulässige Preisprüfung und Zulässigkeit von Nebeneinander von  Preisprüfung und Nachforderung – Zumutbarkeit der Angabe der von bekannten Nachunternehmern benannten Preise der Leistungen .
  • Nachforderung – Preisblatt - BayObLG, Beschl. v. 09.04.2021 - Verg 3 – 21 – Objektschutz-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten - auch bei Gesamtpreis ist angekündigte Nachforderung eines Preisblattes zulässig.
  • Nachhaltigkeit - Neues Strategiepapier zu den Potenzialen nachhaltiger Beschaffung  des Instituts der deutschen Wirtschaft e.V. (Köln): "Green Public Procurement: Potenziale einer nachhaltigen Beschaffung" - öffentliche Investitionen und Klimaschutz – Emissionsvermeidungspotenziale: Verwendung klimafreundlicher Baumaterialien (Basis grüner Wasserstoff) - verpflichtende Quote auf grünen Stahl und Kunststoff bei der öffentlichen Beschaffung im Bausektor zur Schaffung erster gesicherter Absatzmärkte für klimafreundliche Grundstoffe - Erzielung jährlicher CO2-Einsparungen von knapp 1,9 Millionen Tonnen CO2 durch öffentliche Quote von 30 % - vgl. Seite des Instituts der deutschen Wirtschaft e.V. - kostenlos
  • Nachträge - Rhein, Kay-Uwe, Nachträge wegen Materialknappheit, Vergabe Navigator 5/2021, 9
  • Nachträgliches Vorbringen (Rüge) im Nachprüfungsverfahren – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes Feststellungsinteresse -– Vergabe zur Entlastung bei der Abwicklung von 700 Verträgen mit optionaler Verlängerung (nicht wahrgenommen) – Nachprüfungsverfahren wegen fehlender Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sowie Feststellung der Unwirksamkeit nach §§ 134, 135 GWB –  Unzulässigkeit (und Unbegründetheit) der weiteren Verfolgung der Beschwerde in Form eines Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB mangels Feststellungsinteresses (Vorbereitung einer Schadensersatzforderung [erkennbar aussichtslos], Wiederholungsgefahr [nicht ersichtlich] oder Erforderlichkeit der Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters infolge diskriminierenden Charakters der VK-Entscheidung [nicht eingreifend] – Pflicht zur expliziten Begründung des Feststellungsinteresse mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag – ferner auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • Nachunternehmer s. auch Subunternehmer
  • Nachunternehmerpreise – Angabe - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.2021 -  Verg 13 / 21 – Brückenbauauftrag – Preisprüfung - Formblatt 223/FB 3216 EU - Ablehnung des Antrags auf aufschiebende Wirkung – gerügte Verstöße teils präjudiziert bzw. zweifelhaft etc. – Nichterreichen des Schwellenwerts - „Der auf § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB gestützte Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist gemäß § 173 Abs. 2 Satz 1 GWB abzulehnen. Unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen überwiegen die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde die mit einer weiteren Verzögerung verbundenen Vorteile. Dies gilt namentlich bei Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben der Antragsgegnerin entsprechend § 173 Abs. 2 Satz 2 GWB sowie der in § 173 Abs. 2 Satz 3 GWB genannten Gesichtspunkte, darunter insbesondere der Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde. Die sofortige Beschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg. Sie ist zwar zulässig, aber unbegründet.“ – Zweifel an der Zulässigkeit wegen erforderlichen Schwellenwerts - unrichtiger Hinweis auf Vergabekammer führt nicht zu Vergaberechtsweg – Preisprüfung und Rügepflicht (Erkennbarkeit durch Bieter) – Ausschluss wegen unvollständiger Angaben in Formblättern etc.-  zulässige Preisprüfung und Zulässigkeit von Nebeneinander von  Preisprüfung und Nachforderung – Zumutbarkeit der Angabe der von bekannten Nachunternehmern benannten Preise der Leistungen .
  • Nachverhandlungsverbot - OLG Rostock, Beschl. v. 30. September 2021 - 17 Verg 3/21 – Verhandlungsverfahren - Exklusives Weiterverhandeln mit dem Bestbieter nur ausnahmsweise gerechtfertigt - Abschluss der Verhandlungen und Wertung der finalen Angebote der Bestbieter – Nachverhandlungsverbot – Ausnahme nur unter sehr engen Voraussetzungen.
  • Nachweise – Geschäftstätigkeit – Umsatz“0“ - OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - Präqualifikation oder Nachweise durch ausgefülltes Formblatt 124 - rechtswidriger Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung (vgl. § 16b EU Abs. 1 VOB/A) – „New-Comer-Angebot“ - Zurückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Durchführung der Eignungsprüfung – fehlende klare, unmissverständliche sowie unwidersprüchliche Vergabeunterlagen – Präqualifikation oder Eigenerklärungen im Formblatt 124 – keine weitere ausdrückliche Festlegung der Eignungskriterien – hier Abgabe des Formblatts für Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren „0“Vergabeunterlagen oder Bekanntmachung ohne Festlegung der Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit – weder aus der Auftragsbekanntmachung sowie auch dem Formblatt 124 Ersichtlichkeit des Erfordernisses einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit – Vorliegen der Ausführung vergleichbarer Leistungen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit – richtige Angabe des Umsatzes „Null“ infolge Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahrs 2019: im Zeitpunkt der Angebotsabgabe am 23.06.2020 noch nicht bestätigten Bilanz .
  • Nachweise – Zeitpunkt- Parassidis, Alexandros, Pflicht zur Anforderung von Zertifikaten und Gutachten bei Angebotsabgabe, NZBau 2021, 309
  • Newcomer - Schneevogl, Kai-Uwe, Eignungsprüfung bei „Newcomern“ – Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Auftraggeber, NZBau 8/2021,  588-592
  • New-Comer-Angebot – OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - Präqualifikation oder Nachweise durch ausgefülltes Formblatt 124 rechtswidriger Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung (vgl. § 16b EU Abs. 1 VOB/A) – „New-Comer-Angebot“ - Zurückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Durchführung der Eignungsprüfung – fehlende klare, unmissverständliche sowie unwidersprüchliche Vergabeunterlagen – geforderte Eignungsnachweise: Präqualifikation oder Eigenerklärungen im Formblatt 124 – keine weitere ausdrückliche Festlegung der Eignungskriterien – hier Abgabe des Formblatts für Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren „0“Vergabeunterlagen oder Bekanntmachung ohne Festlegung der Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit – weder aus der Auftragsbekanntmachung sowie auch dem Formblatt 124: ersichtliches Erfordernis einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit – Vorliegen der Ausführung vergleichbarer Leistungen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit – richtige Angabe des Umsatzes „Null“ infolge Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahrs 2019: im Zeitpunkt der Angebotsabgabe am 23.06.2020 noch nicht bestätigten Bilanz .
  • Nichtigkeit – verneint - §§ 134, 135 GWB – KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2020 - 9 U 79 – 19 - Erd- und Abbrucharbeiten – Rechtsschutz unter Schwellenwert (hier verneint) – Entscheidung über einstweilige Verfügung auf Unterlassung bzw. „Weiterführung“ der Vergabe) zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte, zur „zeitlichen Reichweite“ vergabe- und zivilrechtlicher Ansprüche vom Beginn bis zum Ende des Vergabeverfahrens (Aufhebung oder hier Zuschlag) – keine Mitteilungs- und Wartepflicht nach § 134 GWB unterhalb der Schwellenwerte in Berlin (anders im Landesrecht z. B. in Thüringen) und keine entsprechende Anwendung des § 135 GWB bzw. Unwirksamkeit im unterschwelligen Vergabeverfahren (Ausnahme bei hier nicht vorliegender Binnenmarktrelevanz) – im Streitfall keine sonstigen Ansprüche aus §§ 823, 826 BGB bzw. Nichtigkeit nach §§ 134, 138 BGB – amtliche Leitsätze: 1. Zum Rechtsschutz bei Vergabeverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts der §§ 97 ff. GWB. 2. Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht Primärrechtsschutz grundsätzlich erst mit Beginn des Vergabeverfahrens und erlischt mit seiner Beendigung (vgl. Senat, Urteil vom 28.06.2019 – 9 U 55/18 –, juris Rn. 45). 3. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht eine den Vorgaben des § 134 GWB entsprechende Mitteilungs- und Wartepflicht nur bei entsprechender (landes)gesetzlicher Grundlage oder europarechtlich, soweit der ausgeschriebene Auftrag eine Binnenmarktrelevanz aufweist, und ist ein unter Verstoß hiergegen geschlossener Vertrag weder entsprechend § 135 GWB noch grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam (gegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 – I-27 U 25/17 –, juris Rn. 44).
  • Nichtigkeit – verneint - OLG Brandenburg, Urt. v. 16.06.2021 - 11 U 16 – 18 - Sicherheits- und Gesundheitskoordination eines Flughafens – wirksame Auftragserteilung ohne wettbewerbliche Vergabe – kein Verstoß gegen §§ 134 bzw. 138 BGB – aus der Entscheidung: : „c) Der Vertrag ist wirksam zustande gekommen. aa) Der Vertrag ist nicht wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot, das die Beklagte im Streitfall in den Vorschriften des Vergaberechts sieht, gem. § 134 BGB nichtig. Das Vergaberecht verpflichtet öffentliche Auftraggeber, zu denen die Beklagte gem. § 99 GWB zählt, nicht aber private Unternehmen (BGH, Urt. v. 08.12.2020 – KZR 124/18, Rn. 16 ...). Die Vorschriften des Vergaberechts stellen nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, keine Verbotsgesetze im Sinne von § 134 BGB dar, die zur Nichtigkeit des Vertrages führen (KG, Beschl. v. 19.04.2012 – Verg 7/11, Rn. 89... ; OLG Karlsruhe, Urt. v. 06.02.2007 – 17 Verg 7/06, Tz. 96 m.w.N.,...). Maßgebend ist insoweit, dass das Vergaberecht oberhalb der Schwellenwerte verfahrensrechtliche Regelungen zur Verhinderung des vergaberechtswidrigen Zustandekommens von Verträgen vorsieht und den von Vergaberechtsverstößen Betroffenen primär einen Anspruch auf Korrektur im Vergabeverfahren und ggf. ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Weitergehende Sanktionen von Vergaberechtsverstößen fordert auch das Unionsrecht nicht (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 19.12.2000 – X ZB 14/00, Rn. 29...). Soweit das Vergabeverfahrensrecht Verstöße mit der Nichtigkeitsfolge sanktioniert, hat es dabei sein Bewenden (vgl. Nassall in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 134 BGB, Stand: 18.05.2020, Rn. 255). bb) Entgegen der vom Landgericht geäußerten Rechtsauffassung verstieß der Vertragsschluss zwischen den Parteien auch nicht gegen § 138 Abs. 1 BGB, dessen Voraussetzungen weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht erfüllt sind. Erforderlich ist für einen Verstoß gegen § 138 Abs. 1 BGB, dass ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt. Ein solcher Sittenverstoß kann sich entweder bereits aus dem Inhalt oder erst aus dem Gesamtcharakter unter Berücksichtigung sowohl von Inhalt, Beweggrund und Zweck des konkreten Geschäfts ergeben (BeckOK BGB/Wendtland, 58. Ed. 1.5.2021 Rn. 19, BGB § 138 Rn. 19). Rechtsgeschäfte, die schon nach ihrem objektiven Inhalt sittlich-rechtlichen Grundsätzen widersprechen, sind ohne Rücksicht auf die Vorstellungen der das Rechtsgeschäft vornehmenden Personen nichtig (BGH, NJW 1985, 2405, beck-online). Abgesehen davon, dass für die Beantwortung der Frage eines sittenwidrigen Vertragsschlusses die vorgenannten Wertungen des Vergaberechts, die bereits zur Verneinung einer Nichtigkeit nach § 134 BGB herangezogen wurden, auch insoweit gelten, sind die vom Landgericht herangezogenen Entscheidungen des OLG Saarbrücken und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.12.2016 (4 U 77/14, ... ) nicht einschlägig.“
  • Nichtigkeitsklage – Art. 63 AEUV - EuG, Urt. v. 01.12.2021 - T - 546 – 20 – Spezifikation etc. und 3.-Ebene-Unterstützung von IT-Plattformen – erfolgreiche Klage auf Nichtigerklärung nach Art. 263 AEUV  – ungewöhnlich niedriger Preis – Feststellung – Aufklärungspflichten etc. amtlicher Leitsatz: 1. Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 2. Juli 2020 über die Ablehnung des von Sopra Steria Benelux und Unisys Belgium im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens TAXUD/2019/OP/0006 abgegebenen gemeinsamen Angebots für Dienstleistungen in den Bereichen Spezifikation, Entwicklung, Wartung und 3.-Ebene-Unterstützung von IT-Plattformen der Generaldirektion „Steuern und Zollunion“ sowie über die Vergabe des Auftrags an das andere Konsortium, das ein Angebot eingereicht hatte, wird in Bezug auf das Los A für nichtig erklärt. 2. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten von Sopra Steria Benelux und Unisys Belgium.
  • Nichtigkeitsklage - EuGH, Urt. v. 17.12.2020 - C‑475-19P und C‑688-19P - Vermarktung von Bauprodukten - Rechtsmittel – Rechtsangleichung – Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – Harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten – Harmonisierte Normen und harmonisierte technische Vorschriften – Harmonisierte Normen EN 14342:2013, EN 14904:2006, EN 13341:2005 + A1:2011 und EN 12285-2:2005 – Nichtigkeitsklage Deutschlands – bejahte Zulässigkeit – keine Begründetheit
  • Normen EN 14342:2013, EN 14904:2006, EN 13341:2005 + A1:2011 und EN 12285-2:2005 - EuGH, Urt. v. 17.12.2020 - C‑475-19P und C‑688-19P - Vermarktung von Bauprodukten - Rechtsmittel – Rechtsangleichung – Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – Harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten – Harmonisierte Normen und harmonisierte technische Vorschriften – Harmonisierte Normen EN 14342:2013, EN 14904:2006, EN 13341:2005 + A1:2011 und EN 12285-2:2005 – Nichtigkeitsklage Deutschlands – bejahte Zulässigkeit – keine Begründetheit

  • Objektschutz - BayObLG, Beschl. v. 09.04.2021 - Verg 3 – 21 – Objektschutz-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten - Preisprüfung (Aufklärung bei ungewöhnlich niedrigem Angebot)  – schwere Verfehlung - §§ 123, 124 I Nr. 3 GWB, 60 VgV – Ablehnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde –  fakultative  Ausschlussgründe  nach § 124 I Nr. 3 GWB müssen einer „schweren Verfehlung“ i.S.d. § 124 GWB nahe kommen - Abwerbungsversuche von Mitarbeitern sind nicht ausreichend und sprechen für sich nicht für fehlende Leistungsfähigkeit – Voraussetzungen eines ungewöhnlichen Preises wegen Nichterreichens der Aufgreifschwelle nicht erreicht – Ausreichend der Preisprüfung bei Vergleich der Preise aus vorgegangenen Vergaben – auch bei Gesamtpreis ist angekündigte möglich Nachforderung eines Preisblattes zulässig.
  • OCI-Punchout-Katalog - VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial – Rahmenvertrag – Katalog - Antragsbefugnis – Präklusion (<nicht vorliegende> unzulässige de-facto-Vergabe des „Randsortiments“) - Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes durch „durchschnittlichen Bieter bei Durchsicht etc. der Vergabeunterlagen ohne anwaltliche Hilfe – Unbegründetheit: kein zulässiges Wertungskriterium Preis: Schwerpunkt der Preisprüfung auf sog. Kernsortiment <63 „Highrunner“-Büroartikel> und „eher grobe Sichtung des Randsortiments“) –– kein spekulatives bzw. unauskömmliches Angebot (Aufgreifschwelle nicht erreicht) – kein unterbliebener Nachweis der Punch-Out-Referenz, nicht erforderliche Nachunternehmererklärung (Hilfsleistung: Logistik) – Vorliegen der Referenzen für Punchout-Katalog des Bieters (Anzahl, Vergleichbarkeit, Leistungszeitraum) - Prüfung – Gleichbehandlung – Vorlage der geforderten Aufklärung für Punchout-Katalog - OCI-Punchout-Katalog <branchenübliche Software> – Erfüllung der Anforderungen an Punchout-Referenz.
  • Öffentlicher Auftraggeber – s. auch Auftraggeber
  • Öffentlicher Auftraggeber - Hattig, Oliver / Oest, Tobias,  Sportverbände als öffentliche Auftraggeber, NZBau 2021,  774
  • Öffentlicher Auftraggeber – s. Auftraggeber ÖPNV – Bus - BayObLG, Beschl. v. 24.06.2021, Verg 2 – 21 – ÖPNV- Busleistungen – Doppelangebote (?) - Vorlage an den EuGH – 1. Angebot eines Einzelkaufmanns und 2. einer GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Einzelkaufmann ist – Doppelangebot? – „wirtschaftliche Einheit?“ und Auswirkungen – Erforderlichkeit hinreichend plausibler Anhaltspunkte für Verstoß gegen Art. 101 AEUV? – Auslegung der fakultativen Ausschlussgründe des § 124 I Nr. 4 GWB etc. – vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 12.01.2021, 3194 . Z 3 - 3 _ 01 - 20 - 15 (kein Ausschluss – keine unzulässigen „Doppelangebote“)
  • Online-Dienste- Schulz, Sönke, Der FIT-Store, Die Nachnutzung von Online-Diensten als Ausnahme  vom Vergaberecht ,VergabeR 5/2021, 544-551
  • Open-House-Verfahren - Gaßner, Maximilian, Verwendungspatente, Aufklärungs- und Informationspflichten im Open-House-Verfahren, GuP 2021, 148
  • Open-House-Verfahren - Jürschik, Corina / Ott, Joachim, Verwendungspatente, Aufklärungs- und  Informationspflichten im Open-House-Verfahren, EuZW 16/2021, 708-711
  • ÖPNV - Barth, Sibylle/ Bar, Hendrik von, Eigenerbringung als vergaberechtliche Anforderung  im ÖPNV,  NZBau 8/2021,    504-509
  • ÖPNV - Bayer, Dieter/ Feldmann, Benjamin/ Wieberneit, Christian, Die  Dienstleistungskonzession als Zugang zum Sondervergaberecht der VO EG.  1370/2007, VergabeR 2021, 415
  • ÖPNV – Ausschluss - BayObLG, Beschl. v. 24.06.2021 - Verg 2 – 21 – OPNV – Angebotsausschluss - Regionalbuslinienverkehr – Linienbündel – Ausschluss nach § 124 GWB (Voraussetzungen) – Vorlage an EuGH – amtlicher Leitsatz: „Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2014/24/EU ... die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, wobei die Fragen 2 und 3 nur dann einer Antwort bedürfen, wenn die Frage 1 bejaht wird: 1. Ist Art. 57 Abs. 4 Buchst. d) der Richtlinie 2014/24/EU dahingehend auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber über hinreichend plausible Anhaltspunkte für einen Verstoß der Wirtschaftsteilnehmer gegen Art. 101 AEUV verfügen muss? 2. Ist Art. 57 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU in dem Sinn als abschließende Regelung der fakultativen Ausschlussgründe auszulegen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 18 Abs. 1 dieser Richtlinie) – bei Abgabe weder eigenständiger noch unabhängiger Angebote – einer Zuschlagserteilung nicht entgegenstehen kann? 3. Ist Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU dahingehend auszulegen, dass er einer Erteilung des Zuschlags an Unternehmen entgegensteht, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und jeweils ein Angebot abgegeben haben? – vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 12.01.2021, 3194 . Z 3 - 3 _ 01 - 20 - 15 (kein Ausschluss – keine unzulässigen „Doppelangebote“)
  • ÖPNV – Busbeschaffung - Homann, Oliver / Büdenbender, Martin,  Die Beschaffung von Bussen mit innovativen  Antrieben, Der Nahverkehr 2021,  46
  • ÖPNV - Butzert, Clemens,  Dringlichkeitsvergabe nur in engen Grenzen, NZBau 2021,  720 – zu OLG Karlsruhe, Beschl. v. 4.12.2020 – 15 Verg 8/20
  • ÖPNV - Hagenbruch, Tim, Anwendbarkeit der VO Nr. 1370/2007 auf die Direktvergabe in, Form von Verwaltungsakten und gesellschaftsrechtlichen Weisungen, EuZW 23/2020, 1019 
  • ÖPNV - Lenz, Christofer/Jürschik, Corina, Inhouse-Vergabe nach Zuständigkeitsübertragung im ÖPNV, EuZW 23/2020, 1030
  • ÖPNV – Kostenentscheidung – Rücknahme des Nachprüfungsantrags - OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV – Aufhebung der VK-Entscheidung und Fortsetzung mit Beachtung der OLG-Vorgabe -  nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Loslimitierung (u. a. zwei Lose <Ost und Nord> an verschiedene Bieter) – Vertragsdauer bis 08. 12. 2035 mit einseitiger Verlängerungsoption um zwei Jahre – Pflicht zur Übertragung des Verkehrsvertrags auf „Projektgesellschaft“ – wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Nachweis der Leistungsfähigkeit bei Berufung auf Dritten (Eignungsleihe)  – Referenzen für Dienstleistungsaufträge – Mindeststandards: 6-Jahre-Referenzen für SPNV-Dienstleistungsaufträge etc. – Zuschlagskriterien: „in Summe am wirtschaftlichsten“ = niedrigster Wertungspreis (Berücksichtigung zahlreicher Positionen) – Nachforderung der formgerechten EEE etc. – Rügen: unzureichende Preisaufklärung, Nichtvergleichbarkeit der Angebote, unzulässig nachgeschobene Referenzen, fehlende Referenz über Dienstleistungsauftrag im SPNV, stattdessen Referenz über eigenwirtschaftliche Verkehrsleistung etc. – Rücknahme des Nachprüfungsantrages analog § 22 VwVfg -  Unzulässigkeit bei großem Teil der Rügen (fehlende Antragsbefugnis wegen nichtausreichender Substantiierung, pauschaler Rügen ohne Substanz ins Blaue hinein, Nichterreichen der Aufgreifschwelle von 20 % - nur marginale, deutlich unter der Aufgreifschwelle liegende Differenz der Preise (Umlaufpläne, Personalkosten, Fixkosten und Optionen, Ersatzverkehre - Eignungsleihe keine Beauftragung von Unterauftragnehmern – Präklusion – ferner Konzepte: qualitative Aspekte, Selbstausführungsgebot – Zulässigkeit und Begründetheit infolge vorhandener technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit – Antragsbefugnis (Chance auf den Zuschlag im Netz Nord) – Auslegung der Eignungsanforderung in der Auftragsbekanntmachung – erforderliche klare und unmissverständliche Vergabeunterlagen (§§ 133, 157 BGB – Empfängerhorizont: Dienstleistungsauftrag <Begriff> als Referenz <§ 103 GWB>) – ausführliche Kostenentscheidung etc. – vgl. auch OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde – Aufgreifschwelle – Selbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher – Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit
  • ÖPNV – SPNV - OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde – Aufgreifschwelle – Selbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher – Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit – siehe auch OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV –
  • ÖPP – Gründung einer ÖPP-Gesellschaft – Ausschreibungspflicht - OLG Rostock, Beschl. v. 30.09.2021 - 17 Verg 3 – 21 – Abfalllogistikleistungen – ÖPP – verbunden mit Beteiligung des privaten Partners am gemeinsamen Unternehmen mit 49 % als ÖPP - amtliche Leitsätze:1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis und zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags bei Behauptungen „ins Blaue hinein“. 2. Zu den Voraussetzungen für ein amtswegiges Aufgreifen eines Vergaberechtsverstoßes durch die Vergabekammer. 3. Zur Auslegung der Vergabeunterlagen, hier insbesondere in Bezug auf die Angabe des Gegenstands einer als Public Private Partnership zu gründenden GmbH im Entwurf des Gesellschaftsvertrags. 4. Ein Ausschluss nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV kann nicht ohne Weiteres erfolgen, wenn die Abweichung letztlich durch die Vergabestelle verursacht ist. 5. Die Gründung einer ÖPP-Gesellschaft ist nur insoweit ausschreibungspflichtig, als sie mit dem öffentlichen Auftrag ein unteilbares Ganzes bildet. 6. Ein Bieter im Verhandlungsverfahren kann sich auf die Unzulässigkeit von „Nachverhandlungen“ mit nur einem Bieter dann nicht berufen, wenn nach der Wertung der letzten Angebote und der Beschränkung des Gegenstands der Verhandlungen sowohl ein Scheitern der Verhandlungen als auch eine Änderung der Wertungsreihenfolge unter jedem denkbaren Gesichtspunkt ausgeschlossen ist.“ - Beschwerde (teils) zulässig, im Ergebnis unbegründet  -  Abänderung der Entscheidung der VK – kein Ausschluss wegen Änderung der VU – Präklusion: unzulässige Rüge wegen Verletzung Kommunalwirtschaftsrechts (öffentlicher Zweck, Territorialprinzip) -  Kenntnis durch Fachanwalt – kein Aufgreifen der VK von Amts wegen Verstoßes gegen Mindestanforderungen (örtlichen Betätigung): „Die VK darf grundsätzlich keine Vergaberechtsverstöße aufgreifen, die ...  nicht rechtzeitig gerügt wurden und deshalb präkludiert sind ...  Ausnahme ...  nur für schwerwiegende und offenkundige Vergaberechtsverstöße ...“  -  Folgen eines unberechtigten Aufgreifens eines ...  Verstoßes letztlich aber  offen gelassen wegen in Verhandlungen  bestätigter „Annextätigkeit“ - unberechtigter Ausschluss durch VK nach § 57 I Nr. 2 VgV: fehlende Unterlage ist keine inhaltlich unzureichende Unterlage  - Zulässigkeit der Rüge der 25,1 %-Beteiligung der Tochter der Beigeladenen an der Tochtergesellschaft des Gemeinschaftsunternehmens erstmals in der Beschwerdeerwiderung (Kenntnis erst im Beschwerdeverfahren): „In der Sache führt die Beanstandung allerdings nicht zum Ausschluss ... der Beigeladenen. Dabei kann an dieser Stelle offen bleiben, ob eine Abweichung von den Vergabeunterlagen überhaupt vorliegt. Zwar ist der Ausschluss bei einer Abweichung nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV [Änderungen und Ergänzungen der VU] grundsätzlich zwingend und ... nicht im Ermessen der Vergabestelle. Er kann aber nicht ohne Weiteres erfolgen, wenn die Abweichung letztlich durch die Vergabestelle verursacht ist (für missverständliche oder widersprüchliche Angaben in den Vergabeunterlagen vgl. BGH, Urteil vom 03. April 2012 – X ZR 130/10 ... So liegt der Fall hier.“ – ausführliche Darlegung – erfolglose Rügen der Wertung  (fehlende Antragsbefugnis wegen Nichteinhaltung des  „Mindestmaßes an Substantiierung“ und fehlender Angabe der Herkunft der  Erkenntnisse –reine Vermutungen, willkürlich, ins Blaue Behauptungen  oder ohne weiteren Tatsachenvortrag nicht ausreichend: „ ... das Angebot des ... Konkurrenten sei nicht wertungsfähig oder diesem Bieter fehle die notwendige Eignung... “ - Antragsbefugnis hinsichtlich der Wertung nach Ergänzung nach Akteneinsicht in Angebot des Konkurrenten zum Fahrzeugverbrauch (unzulässiges Nachreichen und 0-Punkte Wertung) - allerdings Unbegründetheit (keine Änderung 2. verbindlichen Angebots oder  unzulässiges Nachreichen sowie auch Erläuterung der Unklarheit in zulässigem Aufklärungsgespräch  - Zulässigkeit der Rüge des Konzepts zum Aufbau von Gewerbegeschäft, aber Unbegründetheit infolge Auslegung der  Vergabeunterlagen nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB (objektive Sicht der potentiellen Bieter - zulässige wirtschaftliche Betätigung außerhalb des Landkreises als Annextätigkeiten – Zulässigkeit, aber Unbegründetheit der Wertung (Fahrzeugverbrauch) sowie im Übrigen  auch keine Änderung der Wertungsreihenfolge und damit kein Schaden – keine erfolgreiche Rüge von Verfahrensfehlern – keine Konzession - Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens als öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP beziehungsweise PPP)  nur insoweit ausschreibungspflichtig bei Vorliegen eines unteilbaren Ganzes mit dem öffentlichen Auftrag – Präklusion der Rüge der Verhandlungsrunde nur unter Beteiligung der Beigeladenen“ wegen „(Folge-) Fehlers“ – auch keine Änderung der Wertungsreihenfolge –
  • ÖPP - Busverkehr - OLG Schleswig-Holstein,  Beschl. v. 09.12.2021 - 54 Verg 8 – 21 – Busverkehr – Statthaftigkeit – Antragsbefugnis - unzulässige Verlängerung - Statthaftigkeit  (Auftragswert, „Vergabevorgang“, Direktvergabe, Beginn des Vergabeverfahrens <zwei Voraussetzungen: interne Entscheidung für Bedarfsdeckung und Ergreifen von Maßnahmen zur Ermittlung oder Bestimmung des Auftragnehmers mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses: hier weitere Leistungen durch bisherigen Auftragnehmer u. a. durch Verlängerung>, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt: Schluss der mündlichen Verhandlung)Antragsbefugnis (Interesse am Auftrag, drohender Schaden durch de-facto-Vergabe) – Begründetheit wegen nach § 135 II GWB unwirksamen Auftrags durch einvernehmliche Durchführung mit wesentlichen Vertragsänderungen ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 GWBunzulässige wesentliche Verlängerung der Verträge mit befristeter Laufzeit um zwei Jahre  (20 % der  bisherigen Vertragszeit von 10 Jahren als „erhebliche Ausweitung“ (vgl. § 132 IIIGWB) – Unwirksamkeit nach § 135 I GWB   durch selbständigen vergaberechtsrelevanter Beschaffungsvorgang (ausreichend mündliche, konkludente oder nach einer überwiegenden Lebenswahrscheinlichkeit vorliegende Beauftragung auch dann, „wenn Auftraggeber und Auftragnehmer einen Beschaffungsvorgang übereinstimmend irrtümlich von einem früher abgeschlossenen und bei zutreffender Würdigung beendeten Vertrag für gedeckt halten und die Vertragsleistungen weiterhin erbringen.“ – umfangreiche Ausführungen zur Auslegung des Vertragsgegenstandes – Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I, II GWB innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Vertragsschluss (hier gegeben) – Kostenentscheidung (Gesamtschuldner der unterliegenden Beteiligten nach §§ 175 II, 71 GWB.
  • Option – Streitwert - KG Berlin, Beschl. v. 12.05.2021 - Verg 1008 – 20 – Kostenentscheidung – Streitwert – Anfechtung der Kostenentscheidung der VK in der Beschwerde nach Vergleich – „Eine gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer oder Bestandteile dieser Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde ist statthaft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2018 - VII-Verg 60/17 -, juris Rn. 15). § 171 Abs. 1 S. 1 GWB ist, anders als § 98 ZPO, § 158 VwGO, keine grundsätzliche Einschränkung dahin zu entnehmen, dass die Kostenentscheidung nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung angefochten werden könnte (vgl. Damaske in: Müller-Wrede, GWB, 1. Auflage 2016, § 182 Rn. 161).“ – Festsetzung des Streitwerts·bei Option (nur 50 %)

  • Pachtvertrag – Bistro - OLG Schleswig, Beschl. v. 16.09.2021 - 54 Verg 1 – 21 – Pachtvertrag – Konzession – Abgrenzung öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung eines Café/Bistro -  Antragsbefugnis – Cafe-Bistro - Beschwerde zulässig und begründet  - keine Dienstleistungskonzession, sondern reiner Miet- bzw. Pachtvertrag einschließlich der Verlängerung des Mietvertrags (keine „Beschaffung“ - im Einzelnen: keine Versorgung der Badegäste, sondern der Besucher mit Kaffee und Kuchen - reiner Pachtvertrag – umfangreiche Ausführungen) – wirksamer Abschluss der Verträge durch Bevollmächtigten – keine Leistungen für den Verpächter – im Übrigen auch fehlende Antragsbefugnis wegen fehlender schlüssiger Darlegung des Interesses an einer Dienstleistungskonzession sowie der erforderlichen eigenen Leistungsfähigkeit bzw. der eignungsleihenden Unternehmern (ausführliche Behandlung des „eigentlichen“ (?) Geschäftsbetriebs: “Vorratsgesellschaft“ – keine Tätigkeit in Gastronomie etc.) – ferner keine schlüssige Darlegung der Leistungswilligkeit
  • Pandemie – s. auch Corona
  • Pandemie -  Herrmann, Alexander, Ausnahmslosigkeit der Unwirksamkeitsfeststellung gem. § 135 Ab 1 GWB in der Corona-Pandemie?, VergabeR 2021, 13
  • Pandemie – Aufhebung – nachträgliche Heilung der Dokumentation Begründung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 -  Verg 23 – 20 - „Individuelles Förderzentrum“ (SGB)Aufhebung wegen Aufgabe des BeschaffungsbedarfesAntrag auf Aufhebung der Aufhebung - Zulässigkeit - bejahte Antragsbefugnis (Rüge - Verletzung der Begründungspflicht nach § 63 Abs. 2 S. 1 GWB und der Dokumentationspflicht nach § 8 Abs. 2 S. 1 und S. 2 Nr. 8 VgV) -  Verschlechterung der Zuschlagschancen und Schaden nicht offensichtlich ausgeschlossen – Verletzung der Dokumentationspflicht  (fehlend bzw. mangelhaft) erheblich nur bei möglicher Auswirkung auf die Rechtsstellung der Bieter – Unbegründetheit - kein Anspruch auf Aufhebung der Aufhebung und Fortführung des Vergabeverfahrens – „erst recht“  kein Anspruch auf Zuschlag -  Beschränkung auf Schadensersatzansprüche bei fehlenden Aufhebungsgründen - Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens nur in Ausnahmefällen (keine Angabe eines  gerechtfertigten Grundes,  willkürlich oder  diskriminierend) -  Ermessensausübung bei Aufhebung  (Einhaltung des Verfahrens, Ausgehen  von zutreffendem und vollständigen Sachverhalt,  ohne Einfluss sachwidriger Erwägungen, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) – eigene Entscheidung ohne „Delegation“ auf Dritte (Zulässigkeit der Beteiligung externer Personen bei „eigener“ Aufhebungsentscheidung)  unverzüglich Mitteilung der Gründe in Textform – Aufhebungsgrund: „Wesentlich sind Änderungen dann, wenn die weitere Durchführung des Verfahrens auf der Grundlage der bisherigen Vergabebedingungen unter den veränderten Umständen nicht mehr möglich oder für den Auftraggeber oder auch für die Bieter nicht mehr zumutbar ist ... Bei den eingetretenen Änderungen darf es sich nur um solche handeln, die bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar waren ... Aufhebung ...  tragfähig damit begründet, dass nicht absehbar sei, ob sich für den Teilnehmerkreis der Maßnahme betriebliche voraussichtlich keine Ausbildungsmöglichkeiten finden und sich die Förderziele der Maßnahme nicht erreichen lassen würden.“ - betroffen Hotel- und Gaststättengewerbe – Untersagung von Übernachtungsangeboten durch CoronaSchVO NRW – Unschädlichkeit der prognostischen Entscheidung über Wegfall des Bildungsangebots sowie  der Konkretisierung des Aufhebungsgrunds erst im Vergabenachprüfungsverfahrens (kein Begründungs- oder  Dokumentationsmangel: „Zwar sind ... im Vergabevermerk die Gründe, aus denen der öffentliche Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags verzichtet hat, zu dokumentieren. Die Begründung muss einzelfallbezogen sein. Dies hat die Antragsgegnerin insofern versäumt, als sie ... nicht auf die spezifischen Verhältnisse beim Bedarfsträger und nicht auf die Auswirkungen der Pandemie auf die konkret ausgeschriebene Maßnahme abgestellt hat. Wortgleiche Vermerke dienten – wie dem Senat aus Parallelverfahren bekannt ist – in einer Vielzahl von Vergabeverfahren der Begründung der Aufhebungsentscheidung. Der Dokumentationsmangel wurde jedoch im Nachprüfungsverfahren geheilt.“ (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats: Begründungs- und Dokumentationsmängel durch nachgeschobenen Vortrag im Nachprüfungsverfahren geheilt werden, solange sich – wie hier – keine Anhaltspunkte für Manipulationen finden und nicht zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentationen nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten“ – ausführliche Darlegung zur nachträglichen Heilung (zulässige Ergänzung und Präzisierung) – anders bei unmöglicher Aufklärung und nicht nachvollziehbarer Begründung: Wiederholung des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der unzureichenden Dokumentation (bei schweren Dokumentationsmängeln Aufhebung) – Unvorhersehbarkeit zur Zeit der Einleitung des Vergabeverfahrens im Januar 2020 – Änderung der Grundlage auch wegen nicht möglicher Zuweisung von anwesenden Teilnehmern infolge der Untersagung des Betriebs außerschulischer Bildungseinrichtungen mit Präsenzpflicht – Verschiebungsmöglichkeit nicht relevant -  mitgeteilte Absicht der Absicht der Zuschlagserteilung führt nicht zu Vertrauen auf Zuschlag  (und fehlender Vortrag zu bereits getroffenen Aufwendungen)
  • Pandemie – Dringlichkeit – fehlende Antragsbefugnis - §§ 134, 135 GWB –OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes FeststellungsinteresseAuftrag: Vergabe zur Entlastung bei der Abwicklung von 700 Verträgen mit optionaler Verlängerung (nicht wahrgenommen) – Nachprüfungsverfahren wegen fehlender Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sowie Feststellung der Unwirksamkeit nach §§ 134, 135 GWB –  Unzulässigkeit (und Unbegründetheit) der weiteren Verfolgung der Beschwerde in Form eines Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB mangels Feststellungsinteresses (Vorbereitung einer Schadensersatzforderung [erkennbar aussichtslos], Wiederholungsgefahr [nicht ersichtlich] oder Erforderlichkeit der Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters infolge diskriminierenden Charakters der VK-Entscheidung [nicht eingreifend] – Pflicht zur expliziten Begründung des Feststellungsinteresses mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag – Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • Pandemie – LUCA - Direktvergabe - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote – „Antragsbefugnis als „Grobfilter“ – fehlende Begründetheit wegen Nichterfüllung der zwingenden Anforderungen der Konkurrenz-App im Vergabezeitpunkt - §§ 133 BGB, § 28a I Nr. 17 IfSG, §§ 14 IV Nr. 2 b)14 VI VgV -  Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB nach dem Horizont eines verständigen Bieters: Kontaktnachverfolgung – „Für jeden Interessenten musste auf der Hand liegen, dass es um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie gehen sollte, für die insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und die landesrechtlichen Regelungen die Grundlage bildeten. Nach § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und dem Vergabevermerk kann es dabei nur um die behördliche Kontaktnachverfolgung gehen, die durch das Gesundheitsamt erfolgt.“ – amtlicher Leitsatz:  „1. Auf eine vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit kann sich ein Bieter nicht berufen, wenn sein Produkt zulässig gestellte zwingende Anforderungen zweifelsfrei nicht erfüllt. 2. Kommt es dem Auftraggeber mit Blick auf die Dringlichkeit und Risikobegrenzung zulässigerweise auf die Beschaffung einer bestehenden Software an, muss er einen über die programmtechnisch bereits vorgesehene und getestete Konfiguration hinausgehenden Eingriff in die Programmstruktur nicht hinnehmen.“
  • Parkraumbewirtschaftung - Weng, Nils-Alexander,  Die Ausschreibung der Parkraumbewirtschaftung – Dienstleistungsauftrag oder - konzession?, VergabeFokus 6/2021, 2-5
  • Parlamentsfraktion - Auftraggeber - Weirauch, Moritz, Sind politische Parteien und Parlamentsfraktionen öffentliche  Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB?, VergabeR 2021, 405
  • Partei - Auftraggeber - Weirauch, Moritz, Sind politische Parteien und Parlamentsfraktionen öffentliche  Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB?, VergabeR 2021, 405
  • Patent - Leistner, Matthias; Perino, Gianna, Second medical use Patente und  Arzneimittelrabattverträge – Ein ganzheitlicher Lösungsvorschlag auf kartellrechtlichem Wege, PharmR 2020, 743
  • Patente - Gaßner, Maximilian, Verwendungspatente, Aufklärungs- und Informationspflichten im Open-House-Verfahren, GuP 2021, 148
  • Planung - Dörr, Alexander, Die Vergabe von Planungsleistungen unter der neuen HOAI, ZfBR 2021, 360
  • Planung - Leinemann, Ralf; Schoof, Timm, Planerhaftung bei Vergabeverstößen? ,Vergabe News 10/2021, 174
  • Personal – Qualitätsnachweise - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – aus der Entscheidung: „Soweit die Antragsgegnerin Aussagen zu Ausbildung, Fortbildung und durchschnittlicher Betriebszugehörigkeit des bei der Sortierung und Zustellung eingesetzten Personals erwartet, kann sie sich auf § 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV berufen. Danach darf der Auftraggeber auch qualitative Zuschlagskriterien berücksichtigen, insbesondere die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. Dies gilt allerdings nur, wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann. Das heißt, die Qualität muss sich auf die Vertragserfüllung und damit auf den wirtschaftlichen Wert des Angebots auswirken. Während es bei einem Eignungskriterium, das sich auf die Qualifikation des Personals der Bieter bezieht, auf das Personal im Allgemeinen ankommt, zielt das Zuschlagskriterium auf das Personal und die Erfahrung der Personen ab, die ganz konkret den Auftrag auszuführen haben (vgl. Beck VOB/B/Lausen, 3. Aufl. 2019, VgV § 58 Rn. 79; MüKoEu- WettbR/Pauka, 2. Aufl. 2018, VgV § 58 Rn. 24). Wie bei allen Zuschlagskriterien ist darauf zu achten, dass die gewählten Kriterien einen ausreichenden Auftragsbezug haben und die Wertung nachprüfbar bleibt (Ziekow/Völlink/Steck, 4. Aufl. 2020, VgV § 58 Rn. 28). Der erhebliche Einfluss der Qualität des Personals ist eine anhand der konkreten Merkmale des Auftragsgegenstands zu beantwortende Einzelfallfrage (vgl. Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal/Scharf, 2. Aufl. 2019, VgV § 58 Rn. 106). Es müssen Tatsachen gegeben sein, die den Schluss zulassen, dass die bessere Leistungsfähigkeit des Bieters die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung nicht nur unmerklich beeinflussen wird; es genügt, wenn dieser Einfluss naheliegt (vgl. MüKoEuWettbR/Pauka, 2. Aufl. 2018, VgV § 58 Rn. 25). Weitergehende Anforderungen an die Art der Tätigkeit stellt § 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV nicht. Die Zulässigkeit auf das Personal bezogener qualitativer Zuschlagskriterien beschränkt sich insbesondere nicht auf Aufträge, bei denen Dienstleistungen spezifisch intellektuellen Charakters erbracht werden sollen (VK Rheinland Düsseldorf, Beschluss vom 27. September 2019 - VK35/19, juris, Rn. 52; a. A. wohl VK Brandenburg, Beschluss vom 23. Februar 2018 - VK 1/18, juris, Rn. 53 f.). Der Erwägungsgrund 94 der Richtlinie 2014/24/EU erwähnt Aufträge für geistig-schöpferische Dienstleistungen wie Beratungstätigkeiten oder Architektenleistungen ausdrücklich nur als Beispiel (vgl. auch EuGH, Urteil vom 26. März 2015 - C-601/13, juris, Rn. 31 ff.). Bei der Beantwortung der Frage, ob die Qualifikation des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann, ist dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen, den die Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfen können (Ziekow/Völlink/Steck, 4. Aufl. 2020, VgV § 58 Rn. 29). Die Kontrolle der Vergabenachprüfungsinstanzen hat sich demnach darauf zu beschränken, ob ein Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand gegeben ist und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler und kein Ermessensfehlgebrauch vorliegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018 - Verg 37/17 - juris, Rn. 57). Die Antragsgegnerin hat die Kriterien für das Konzept so formuliert, dass sie diesen Maßstäben genügen. Sie hat mit der Formulierung „des bei der Sortierung und Zustellung eingesetzten Personals“ einen Qualitätsbezug zu den konkret durchzuführenden Postdienstleistungen hergestellt. Die Qualifikation dieses Personals kann das Maß späterer Beanstandungen bei der Zustellung in signifikanter Weise verringern. ...“
  • Planung – Wertung – Bepunktung – Umrechnungsformel - OLG Rostock, Beschl. v. 03.02.2021 - 17 Verg 6 – 20 - Planungsleistungen für die Erschließung – Bekanntmachung der Zuschlagskriterien (ohne Umrechnungsformel zulässig) - Wertung – Umrechnungsformeln - Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung - §§ 77 II VgV, 127 V GWB – zu erwartende bzw. zu vergütende Lösungsvorschläge - Bepunktung der Lösungsvorschläge – Vergütung - Preis – Leistungsverhältnis – Umrechnungsformel (nicht erforderlich in der Bekanntmachung) – Wechsel Umrechnungsformelamtliche Leitsätze: 1. Mit Blick auf den Normzweck des § 77 Abs. 2 VgV und in Anbetracht insbesondere auch der beispielhaften Aufzählung von „Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen“ sind im Rahmen einer Ausschreibung von Planungsleistungen nur solche „Lösungsvorschläge“ gesondert zu vergüten, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Angebotserstellung regelmäßig nicht zu erwarten sind. 2. Die Preisumrechnungsformel muss regelmäßig nicht vorab bekannt gegeben werden. Nur für die „Zuschlagskriterien und deren Gewichtung“ ordnet § 127 Abs. 5 GWB eine Aufführung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an. 3. Zur Zulässigkeit einzelner Preisumrechnungsformeln.
  • Planung – Zuschlagskriterien – Bekanntmachung - OLG Rostock, Beschl. v. 03.02.2021 - 17 Verg 6 – 20 - Planungsleistungen für die Erschließung Bekanntmachung der Zuschlagskriterien (ohne Umrechnungsformel zulässig) - Wertung – Umrechnungsformeln - Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung - §§ 77 II VgV, 127 V GWB – zu erwartende bzw. zu vergütende Lösungsvorschläge - Bepunktung der Lösungsvorschläge – Preis – Leistungsverhältnis – Umrechnungsformel (nicht erforderlich in der Bekanntmachung) – Wechsel Umrechnungsformel – amtliche Leitsätze: 1. Mit Blick auf den Normzweck des § 77 Abs. 2 VgV und in Anbetracht insbesondere auch der beispielhaften Aufzählung von „Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen“ sind im Rahmen einer Ausschreibung von Planungsleistungen nur solche „Lösungsvorschläge“ gesondert zu vergüten, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Angebotserstellung regelmäßig nicht zu erwarten sind. 2. Die Preisumrechnungsformel muss regelmäßig nicht vorab bekannt gegeben werden. Nur für die „Zuschlagskriterien und deren Gewichtung“ ordnet § 127 Abs. 5 GWB eine Aufführung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an. 3. Zur Zulässigkeit einzelner Preisumrechnungsformeln.
  • Planung – Lose - OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände – Auftragswert nicht erreicht – Unzulässigkeit - keine Einrechnung der Projektsteuerungs- und Planungsleistungen – Bauleistung - Planung und Bau keine Lose (nicht gleichartig) - Modernisierung etc. des Messegeländes einerseits und Vorhaben Neubau etc. des Kongresszentrums andererseits (funktionale Betrachtung) - Ergänzung durch Schätzung der nachprüfenden Stelle (Senat) – keine Berücksichtigung bei der Schätzung der für den Bauauftrag anfallenden Bauherrenkosten, Kosten für Projektplanung, sonstige Nebenkosten, Rechtsberatung, Planungsleistungen (hier getrennte Vergabe, keine Zusammenrechnung)
  • Planung – siehe auch Architekten – Ingenieure – HOAI
  • Planung - Stoye, Jörg/Schrammel, Florian, Die HOAI 2021 als flexibler Rechtsrahmen im Preis-  und Leistungswettbewerb um öffentliche Planungsaufträge, NJW 2021, 197
  • Planung - Theis, Stefanie/ Strauß, Katharina, Preiswertung bei Planungsvergaben, ZfBR 6/2021,  631-634
  • Planung – Zuschlagskriterien – Unterkriterien - VK Bund, Beschl. v. 30.06.2021 - VK 1 - 58 – 21 – Planung Wehrersatzbauten - Unbegründetheit infolge unberechtigter Rügen: keine Unbestimmtheit/Intransparenz der Zuschlagskriterien – keine Notwendigkeit zusätzlicher, konkretisierender Unterkriterien – keine Feststellbarkeit versteckter Unterkriterien - hinreichende Vorgaben für die Angebotserstellung (Erstellung des Zeitplans und der Planungsaufgabe) - Keine Intransparenz durch Verweis auf „Unterkriterien“ –
  • Planungswettbewerb - Beckmann-Oehmen, Katrin, Planungswettbewerbe und das Vergaberecht, Vergabe Navigator 2-2021, S 13 (Richtlinie für Planungswettbewerbe, RPW) – hierzu  auch OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 23.06.2020 - 11
  • Polen - Lewandowski, Robert, Neues Gesetz zum öffentlichen Vergaberecht in Polen, WiRO 2/2021, 33
  • Politik - Krämer, Martin, Die Rolle der Politik bei der Vergabe, Vergabe Navigator 2021, 13
  • Post – Wertung – Unterkriterien - Preisanpassungsklausel – Lose - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung – fehlende Preisanpassungsklausel - Lose - Wertungskriterium „Konzeption“ – Wertungskriterien: a. Preis --- 50 Punkte - b. Konzeption --- 50 Punkte – Erläuterung des Wertungskriteriums „Konzeption“: Beurteilung durch abschließende Aspekte mit 10 „Unter“- Punkten (Brieflauf etc.) - Kategorien: 50 Punkte: herausragendes Konzept 40 Punkte; sehr gutes Konzept 30 Punkte; gutes Konzept 20 Punkte; befriedigendes Konzept 10 Punkte; ausreichendes Konzept 0 Punkte; mangelhaftes Konzept - Rügen: Intransparenz der Kriterien etc. , fehlende PreisanpassungZulässigkeit (Antragsbefugnis) und teilweise Begründetheit der Beschwerde wegen Verletzung des Transparenzgrundsatzes infolge der fehlenden Gewichtung der Unterkriterien des „Realisierungskonzepts“ - zwar Mitteilung von zehn gesonderten Unterkriterien, aber ohne Angabe der Gewichtung - „§ 127 Abs. 5 GWB schreibt vor, dass die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Diese Anforderung gilt sowohl für die Zuschlagskriterien als auch für die Unterkriterien“ (vgl. EuGH, Urt. v. 14. 07.2016 - C-6/15 ...Senat, Beschl. v. 7. 11. 2013 - 13 Verg 8/13) – „Wenn dem Auftraggeber die Angabe der Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, muss er die (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung angeben (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 3 VgV).“ – keine Verstöße: „Umweltaspekte“ ausreichend - Losaufteilung nicht von Amts wegen aufzugreifen, auch von Auftraggeber erläutert – Beschreibung der Anforderungen für Service und Personal zulässig – „bestmögliche“ Beschreibung der Leistung bei Einsatz der Deutschen Post AG aus dem Bieter zugänglichen Quellen - fehlende Preisanpassungsklausel kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Bestimmungsrecht auch für Vertragsgestaltung): „Grenze der Abwälzung von Risiken durch die Beachtung der allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze, welche einen Missbrauch der Nachfragemacht des öffentlichen Auftraggebers missbilligen und infolgedessen unzumutbare Anforderungen an die Bieter in den Ausschreibungsunterlagen als nicht tragbar einstufen. Diese Grenze kann überschritten sein, wenn aufgrund der Vorgaben in den Vergabeunterlagen eine vernünftige kaufmännische Kalkulation nicht möglich ist“ (vgl. OLG München, Beschl. v. 6. 8. 2012 - Verg 14/12) ...“Das ist hier nicht der Fall. Bei einem Leistungszeitraum von vier Jahren stellt es keine unverhältnismäßige Belastung der Bieter dar, wenn sie im Rahmen ihrer Kalkulation etwaige Preissteigerungen der Deutsche Post AG - beispielsweise unter Heranziehung der Preissteigerungen der vergangenen Jahre - prognostizieren und das verbleibende Risiko tragen müssen.....“ – Kostenentscheidung
  • Post – Bestandskraft der VK-Entscheidung - OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2021 -  13 Verg 2 -  21 – Postdienste – Bestandskraft von Entscheidungen der Vergabekammer - §§ 160 II, 168 I S. 1, 168 II S. 1, 168 II S. S. 2 168 III , 178 III GWB – Rechtskraft – Tatbestands- und Bindungswirkung – Bindungswirkung von Tenor, Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen, rechtliche Würdigung, zugrundeliegende Erwägungen (Vorgaben) – aus der Entscheidung: „Soweit die Antragstellerin ... in dem vorliegenden Verfahren noch die Intransparenz der Vergabeunterlagen betreffend das Zuschlagskriterium des Konzeptes zur Qualitätssicherung rügt, steht dieser Rüge die Bestandskraft der vorangegangenen Entscheidung der Vergabekammer vom 1. Dezember 2020 (Az.: VgK-43/2020) entgegen. Die entsprechende Rüge hat die Antragstellerin bereits dort erhoben. Die Vergabekammer hat sie aufgrund einer Auslegung der Vergabeunterlagen zurückgewiesen. In einem bestandskräftig gewordenen Beschluss der Vergabekammer zurückgewiesene Rügen sind in einem späteren Nachprüfungsverfahren derselben Beteiligten aufgrund der materiellen Rechtskraft des früheren Beschlusses nicht mehr zu beachten .... Bestandskräftige Entscheidungen der Vergabekammer entfalten ungeachtet ihrer materiellen Richtigkeit Tatbestands- und Bindungswirkung. Diese Bindung umfasst den Tenor, die tragenden Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen zum behaupteten Verstoß sowie die rechtliche Würdigung zu der Frage, ob ein Vergabeverstoß vorliegt ... Auch "Segelanleitungen", mit denen der Vergabestelle auferlegt wird, welche Einzelheiten bei der Neubewertung der Angebote zu berücksichtigen sind, nehmen als Bestandteile der Hauptsachenentscheidung nach verbreiteter Auffassung grundsätzlich an deren Bestandskraft teil ..“
  • Postdienste - Dienstleistung - Noch, Rainer, Eine kritische Dienstleistung?, Vergabe Navigator 2021, 31
  • Postfach –Vergabeportal - Kräber, Wolfgang, Einstellung einer Nachricht im Postfach des Bieters auf dem  Vergabeportal bewirkt Zugang, VergabeFokus 5/2021, 15
  • PPP -  Denta, Sarah,  Public-Private Partnership for the Climate,  From a Plastic Pollution  Perspective, EPPPL 2021, 318 – Klimaneutralität durch ÖPP
  • PPP - Gehling, Christian/ Ott, Nicolas/ Lüneborg, Cäcilie, E-Procurement for PPPs and Concessions, CCZ 5/2021, 230-240
  • PPP - Nwangwu, George, Re-Contextualising and Re-Defining Public-Private Partnerships , EPPPL 2021, 305
  • Präklusion – teils bejaht, teils verneint - Antragsbefugnis – Behauptungen ins Blaue – Amtsermittlung - OLG Rostock, Beschl. v. 30.09.2021 - 17 Verg 3 – 21 – Abfalllogistikleistungen – ÖPP – verbunden mit Beteiligung des privaten Partners am gemeinsamen Unternehmen mit 49 % als ÖPP - amtliche Leitsätze:1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis und zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags bei Behauptungen „ins Blaue hinein“. 2. Zu den Voraussetzungen für ein amtswegiges Aufgreifen eines Vergaberechtsverstoßes durch die Vergabekammer. 3. Zur Auslegung der Vergabeunterlagen, hier insbesondere in Bezug auf die Angabe des Gegenstands einer als Public Private Partnership zu gründenden GmbH im Entwurf des Gesellschaftsvertrags. 4. Ein Ausschluss nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV kann nicht ohne Weiteres erfolgen, wenn die Abweichung letztlich durch die Vergabestelle verursacht ist. 5. Die Gründung einer ÖPP-Gesellschaft ist nur insoweit ausschreibungspflichtig, als sie mit dem öffentlichen Auftrag ein unteilbares Ganzes bildet. 6. Ein Bieter im Verhandlungsverfahren kann sich auf die Unzulässigkeit von „Nachverhandlungen“ mit nur einem Bieter dann nicht berufen, wenn nach der Wertung der letzten Angebote und der Beschränkung des Gegenstands der Verhandlungen sowohl ein Scheitern der Verhandlungen als auch eine Änderung der Wertungsreihenfolge unter jedem denkbaren Gesichtspunkt ausgeschlossen ist.“ - Beschwerde (teils) zulässig, im Ergebnis unbegründet  -  Abänderung der Entscheidung der VK – kein Ausschluss wegen Änderung der VU – Präklusion: unzulässige Rüge wegen Verletzung Kommunalwirtschaftsrechts (öffentlicher Zweck, Territorialprinzip) -  Kenntnis durch Fachanwalt – kein Aufgreifen der VK von Amts wegen Verstoßes gegen Mindestanforderungen (örtlichen Betätigung): „Die VK darf grundsätzlich keine Vergaberechtsverstöße aufgreifen, die ...  nicht rechtzeitig gerügt wurden und deshalb präkludiert sind ...  Ausnahme ...  nur für schwerwiegende und offenkundige Vergaberechtsverstöße ...“  -  Folgen eines unberechtigten Aufgreifens eines ...  Verstoßes letztlich aber  offen gelassen wegen in Verhandlungen  bestätigter „Annextätigkeit“ - unberechtigter Ausschluss durch VK nach § 57 I Nr. 2 VgV: fehlende Unterlage ist keine inhaltlich unzureichende Unterlage  - Zulässigkeit der Rüge der 25,1 %-Beteiligung der Tochter der Beigeladenen an der Tochtergesellschaft des Gemeinschaftsunternehmens erstmals in der Beschwerdeerwiderung (Kenntnis erst im Beschwerdeverfahren): „In der Sache führt die Beanstandung allerdings nicht zum Ausschluss ... der Beigeladenen. Dabei kann an dieser Stelle offen bleiben, ob eine Abweichung von den Vergabeunterlagen überhaupt vorliegt. Zwar ist der Ausschluss bei einer Abweichung nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV [Änderungen und Ergänzungen der VU] grundsätzlich zwingend und ... nicht im Ermessen der Vergabestelle. Er kann aber nicht ohne Weiteres erfolgen, wenn die Abweichung letztlich durch die Vergabestelle verursacht ist (für missverständliche oder widersprüchliche Angaben in den Vergabeunterlagen vgl. BGH, Urteil vom 03. April 2012 – X ZR 130/10 ... So liegt der Fall hier.“ (ausführliche Darlegung) – erfolglose Rügen der Wertung  (fehlende Antragsbefugnis wegen Nichteinhaltung des  „Mindestmaßes an Substantiierung“ und fehlender Angabe der Herkunft der  Erkenntnisse – reine Vermutungen, willkürlich, ins Blaue Behauptungen  oder ohne weiteren Tatsachenvortrag nicht ausreichend: „ ... das Angebot des ... Konkurrenten sei nicht wertungsfähig oder diesem Bieter fehle die notwendige Eignung... “ - Antragsbefugnis hinsichtlich der Wertung nach Ergänzung nach Akteneinsicht in Angebot des Konkurrenten zum Fahrzeugverbrauch (unzulässiges Nachreichen und 0-Punkte Wertung) - allerdings Unbegründetheit (keine Änderung des 2. verbindlichen Angebots oder  unzulässiges Nachreichen sowie auch Erläuterung der Unklarheit in zulässigem Aufklärungsgespräch  - Zulässigkeit der Rüge des Konzepts zum Aufbau von Gewerbegeschäft, aber Unbegründetheit infolge Auslegung der  Vergabeunterlagen nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB (objektive Sicht der potentiellen Bieter - zulässige wirtschaftliche Betätigung außerhalb des Landkreises als Annextätigkeiten – Zulässigkeit, aber Unbegründetheit der Wertung (Fahrzeugverbrauch) sowie im Übrigen  auch keine Änderung der Wertungsreihenfolge und damit kein Schaden – keine erfolgreiche Rüge von Verfahrensfehlern – keine Konzession - Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens als öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP beziehungsweise PPP)  nur insoweit ausschreibungspflichtig bei Vorliegen eines unteilbaren Ganzes mit dem öffentlichen Auftrag – Präklusion der Rüge der Verhandlungsrunde nur unter Beteiligung der Beigeladenen“ wegen „(Folge-) Fehlers“ – auch keine Änderung der Wertungsreihenfolge –
  • Präklusion – Erkennbarkeit - VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial Rahmenvertrag – Katalog - Antragsbefugnis – Präklusion (<nicht vorliegende> unzulässige de-facto-Vergabe des „Randsortiments“) - Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes durch „durchschnittlichen Bieter bei Durchsicht etc. der Vergabeunterlagen ohne anwaltliche Hilfe
  • Präklusion – verneint  – keine Erkennbarkeit – überhöhte Eignungsanforderungen - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB IIAntragsbefugnis – unzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen und Wettbewerbsbeschränkung - §§ 160 III  Nr. 3, 97 I S. 2, 122 IV S. 1 GWB - Antragsbefugnis („Gewährung einer sog. zweiten Chance“) - keine Präklusion (keine Erkennbarkeit): “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen ... Es ergibt sich ... nicht, dass ... erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. ... Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen.“ - Begründetheit: Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen („Die Angemessenheit ... ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das Eignungskriterium muss geeignet und erforderlich sein ... Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen ... Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – Erforderlichkeit der Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-) Aufstellung der Eignungsanforderungen
  • Präklusion - Erkennbarkeit von Tatsache und Rechtsverstoß – Rügepflicht -  OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 - Einkauf und Implementierung von Software § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB setzt neben der Erkennbarkeit der Tatsache eine Erkennbarkeit des Rechtsverstoßes voraus. Diese ist auch auf die rechtliche Bewertung der Tatsachen als Vergaberechtsverstoß zu beziehen. "Erkennbar" i. S. v. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB sind nur solche Verstöße, die laienhaft und ohne Anwendung juristischen Sachverstands ins Auge fallen; übersteigerte tatsächliche und rechtliche Anforderungen dürfen diesbezüglich nicht an einen Bieter gestellt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 30/11). Maßstab ist ein durchschnittlicher fachkundiger Bieter, der die übliche Sorgfalt anwendet. Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen (Senat, Beschluss vom 11.4.2017 - 11 Verg 4/17 Rn. 60; OLG Rostock, Beschluss vom 21.1.2019 - 17 Verg 8/18 Rn. 20, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.5.2019 - VII Verg 47/18 Rn. 68, zit. nach juris) - Zitat: “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen (Senat, Beschluss vom 11.4.2017 - 11 Verg 4/17 Rn. 60; OLG Rostock, Beschluss vom 21.1.2019 - 17 Verg 8/18 Rn. 20, ...  OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.5.2019 - VII Verg 47/18 Rn. 68... Es ergibt sich ...  nicht, dass für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. Diese Wertung ist keine solche, die laienhaft und ohne Anwendung juristischen Sachverstands ins Auge fällt. Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen).“
  • Präqualifikation – Formblatt - OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - Präqualifikation oder Nachweise durch ausgefülltes Formblatt 124 rechtswidriger Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung (vgl. § 16b EU Abs. 1 VOB/A) – geforderte Eignungsnachweise: Präqualifikation oder Eigenerklärungen im Formblatt 124keine weitere ausdrückliche Festlegung der Eignungskriterien
  • Präqualifikation – OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - Präqualifikation oder Nachweise durch ausgefülltes Formblatt 124 rechtswidriger Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung (vgl. § 16b EU Abs. 1 VOB/A) – „New-Comer-Angebot“ -Zurückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Durchführung der Eignungsprüfung – fehlende Erforderlichkeit klarer, unmissverständlicher sowie unwidersprüchlicher Vergabeunterlagen – geforderte Eignungsnachweise: Präqualifikation oder Eigenerklärungen im Formblatt 124 – keine weitere ausdrückliche Festlegung der Eignungskriterien – hier Abgabe des Formblatts für Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren „0“ – Vergabeunterlagen oder Bekanntmachung ohne Festlegung der Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit – weder aus der Auftragsbekanntmachung sowie auch dem Formblatt 124 Ersichtlichkeit des Erfordernisses einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit – Vorliegen der Ausführung vergleichbarer Leistungen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit – richtige Angabe des Umsatzes „Null“ infolge Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahrs 2019: im Zeitpunkt der Angebotsabgabe am 23.06.2020 noch nicht bestätigten Bilanz .
  • Preis – ungewöhnlich niedrig - EuG, Urt. v. 01.12.2021 - T - 546 – 20 – Spezifikation etc. und 3.-Ebene-Unterstützung von IT-Plattformen – erfolgreiche Klage auf Nichtigerklärung nach Art. 263 AEUV  – ungewöhnlich niedriger Preis – Feststellung – Aufklärungspflichten etc. - amtlicher Leitsatz: 1. Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 2. Juli 2020 über die Ablehnung des von Sopra Steria Benelux und Unisys Belgium im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens TAXUD/2019/OP/0006 abgegebenen gemeinsamen Angebots für Dienstleistungen in den Bereichen Spezifikation, Entwicklung, Wartung und 3.-Ebene-Unterstützung von IT-Plattformen der Generaldirektion „Steuern und Zollunion“ sowie über die Vergabe des Auftrags an das andere Konsortium, das ein Angebot eingereicht hatte, wird in Bezug auf das Los A für nichtig erklärt. 2. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten von Sopra Steria Benelux und Unisys Belgium.
  • Preis - Lindner, Markus, Ist es rechtlich zulässig, den Preis als Zuschlagskriterium bei der Vergabe von Architekten-und Ingenieurleistungen mit 50 oder mehr Prozent zu  gewichten?, ZfBR 7/2021, 714
  • Preis - Noch, Rainer, Der Ausschluss ist kein Automatismus, Vergabe Navigator 2/2021, 28 (VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.08.2020- 3 VK LSA 44/20 – Mindestlohn – Auskömmlichkeit – ungewöhnlich niedriger Preis)
  • Preis – VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial Rahmenvertrag – Katalog - Unbegründetheit: zulässiges Wertungskriterium Preis: Schwerpunkt der Preisprüfung auf sog. Kernsortiment <63 „Highrunner“-Büroartikel> und „eher grobe Sichtung des Randsortiments“) –– kein spekulatives bzw. unauskömmliches Angebot (Aufgreifschwelle nicht erreicht)
  • Preisanpassungsklausel – fehlende - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung – fehlende Preisanpassungsklausel kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Bestimmungsrecht auch für Vertragsgestaltung): „Grenze der Abwälzung von Risiken durch die Beachtung der allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze, welche einen Missbrauch der Nachfragemacht des öffentlichen Auftraggebers missbilligen und infolgedessen unzumutbare Anforderungen an die Bieter in den Ausschreibungsunterlagen als nicht tragbar einstufen. Diese Grenze kann überschritten sein, wenn aufgrund der Vorgaben in den Vergabeunterlagen eine vernünftige kaufmännische Kalkulation nicht möglich ist“ (vgl. OLG München, Beschl. v. 6. 8. 2012 - Verg 14/12) ...“Das ist hier nicht der Fall. Bei einem Leistungszeitraum von vier Jahren stellt es keine unverhältnismäßige Belastung der Bieter dar, wenn sie im Rahmen ihrer Kalkulation etwaige Preissteigerungen der Deutsche Post AG - beispielsweise unter Heranziehung der Preissteigerungen der vergangenen Jahre - prognostizieren und das verbleibende Risiko tragen müssen.....“ – Kostenentscheidung
  • Preisanpassungsklausel – Verhältnismäßigkeit - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste –– fehlende Preisanpassungsklausel kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Bestimmungsrecht auch für Vertragsgestaltung): „Grenze der Abwälzung von Risiken durch die Beachtung der allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze, welche einen Missbrauch der Nachfragemacht des öffentlichen Auftraggebers missbilligen und infolgedessen unzumutbare Anforderungen an die Bieter in den Ausschreibungsunterlagen als nicht tragbar einstufen. Diese Grenze kann überschritten sein, wenn aufgrund der Vorgaben in den Vergabeunterlagen eine vernünftige kaufmännische Kalkulation nicht möglich ist“ (vgl. OLG München, Beschl. v. 6. 8. 2012 - Verg 14/12) ...“Das ist hier nicht der Fall. Bei einem Leistungszeitraum von vier Jahren stellt es keine unverhältnismäßige Belastung der Bieter dar, wenn sie im Rahmen ihrer Kalkulation etwaige Preissteigerungen der Deutsche Post AG - beispielsweise unter Heranziehung der Preissteigerungen der vergangenen Jahre - prognostizieren und das verbleibende Risiko tragen müssen.....“ – Kostenentscheidung
  • Preisanpassungsklausel – Bestimmungsrecht - Verhältnismäßigkeit - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste –– fehlende Preisanpassungsklausel kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Bestimmungsrecht auch für Vertragsgestaltung): „Grenze der Abwälzung von Risiken durch die Beachtung der allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze, welche einen Missbrauch der Nachfragemacht des öffentlichen Auftraggebers missbilligen und infolgedessen unzumutbare Anforderungen an die Bieter in den Ausschreibungsunterlagen als nicht tragbar einstufen. Diese Grenze kann überschritten sein, wenn aufgrund der Vorgaben in den Vergabeunterlagen eine vernünftige kaufmännische Kalkulation nicht möglich ist“ (vgl. OLG München, Beschl. v. 6. 8. 2012 - Verg 14/12) ...“Das ist hier nicht der Fall. Bei einem Leistungszeitraum von vier Jahren stellt es keine unverhältnismäßige Belastung der Bieter dar, wenn sie im Rahmen ihrer Kalkulation etwaige Preissteigerungen der Deutsche Post AG - beispielsweise unter Heranziehung der Preissteigerungen der vergangenen Jahre - prognostizieren und das verbleibende Risiko tragen müssen.....“ – Kostenentscheidung
  • Preise - Hattig, Oliver/ Oest, Tobias, Die Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise  durch den Auftraggeber nach Wegfall der verbindlichen Preisspannen in der HOAI, ZfBR 2021, 364
  • Preisgleitklausel - Hattig, Oliver/ Oest, Tobias, Die Preisgleitklausel in der Praxis, Vergabe Navigator 5/2021,  5
  • Preis-Leistungsverhältnis – VK Bund, Beschl. v. 30.06.2021 - VK 1 - 58 – 21 – Planung Wehrersatzbauten - keine Aushebelung der Wertungsmethodik „Von einer „völligen“ Entwertung des Preisanteils von 30% im Verhältnis zur Qualitätsbewertung mit 70% kann vorliegend nicht gesprochen werden.“ –
  • Preisprüfung - BayObLG, Beschl. v. 09.04.2021 - Verg 3 – 21 – Objektschutz-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten - Preisprüfung (Aufklärung bei ungewöhnlich niedrigem Angebot)  – Voraussetzungen eines ungewöhnlichen Preises - Aufgreifschwelle nicht erreicht – Ausreichend der Preisprüfung bei Vergleich der Preise aus vorgegangenen Vergaben – auch bei Gesamtpreis ist angekündigte mögliche Nachforderung eines Preisblattes zulässig.
  • Preisprüfung – Nachforderung Preisblatt - BayObLG, Beschl. v. 09.04.2021 - Verg 3 – 21 – Objektschutz-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten - Preisprüfung (Aufklärung bei ungewöhnlich niedrigem Angebot)  – Voraussetzungen eines ungewöhnlichen Preises wegen Nichterreichens der Aufgreifschwelle (nicht erreicht) – Ausreichend der Preisprüfung bei Vergleich der Preise aus vorgegangenen Vergaben – auch bei Gesamtpreis ist angekündigte möglich Nachforderung eines Preisblattes zulässig.
  • Preisprüfung – Zulässigkeit – Nachforderung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.2021 -  Verg 13 / 21 – Brückenbauauftrag – Preisprüfung - Formblatt 223/FB 3216 EU - Preisprüfung und Rügepflicht (Erkennbarkeit durch Bieter) – zulässige Preisprüfung und Zulässigkeit von Nebeneinander von  Preisprüfung und Nachforderung – Zumutbarkeit der Angabe der von bekannten Nachunternehmern benannten Preise der Leistungen .
  • Preisprüfung – Aufgreifschwelle - OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV – Aufhebung der VK-Entscheidung und Fortsetzung mit Beachtung der OLG-VorgabeZuschlagskriterien: „in Summe am wirtschaftlichsten“ = niedrigster Wertungspreis (Berücksichtigung zahlreicher Positionen)Rügen: unzureichende Preisaufklärung - Nichterreichen der Aufgreifschwelle von 20 % - nur marginale, deutlich unter der Aufgreifschwelle liegende Differenz der Preise (Umlaufpläne, Personalkosten, Fixkosten und Optionen, Ersatzverkehre –
  • Preissteigerung – s. Preisanpassungsklausel
  • Preisumrechnungsformel - Bekanntmachung -- OLG Rostock, Beschl. v. 03.02.2021 - 17 Verg 6 – 20 - Planungsleistungen für die Erschließung – Bekanntmachung der Zuschlagskriterien (ohne Umrechnungsformel zulässig) - Wertung – Umrechnungsformeln - Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung - §§ 77 II VgV, 127 V GWB – zu erwartende bzw. zu vergütende Lösungsvorschläge - Bepunktung der Lösungsvorschläge – Preis – Leistungsverhältnis – Umrechnungsformel (nicht erforderlich in der Bekanntmachung) – Wechsel Umrechnungsformelamtliche Leitsätze: 1. Mit Blick auf den Normzweck des § 77 Abs. 2 VgV und in Anbetracht insbesondere auch der beispielhaften Aufzählung von „Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen“ sind im Rahmen einer Ausschreibung von Planungsleistungen nur solche „Lösungsvorschläge“ gesondert zu vergüten, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Angebotserstellung regelmäßig nicht zu erwarten sind. 2. Die Preisumrechnungsformel muss regelmäßig nicht vorab bekannt gegeben werden. Nur für die „Zuschlagskriterien und deren Gewichtung“ ordnet § 127 Abs. 5 GWB eine Aufführung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an. 3. Zur Zulässigkeit einzelner Preisumrechnungsformeln.
  • Preiswertung - Theis, Stefanie/ Strauß, Katharina, Preiswertung bei Planungsvergaben , ZfBR 6/2021,  631-634
  • Primärrecht- Bühs, Jacob:, Geltung des Vergabeprimärrechts auch für Rettungsdienstvergaben!, NZBau 2021, 312
  • Primärrechtsschutz – siehe Rechtsschutz -
  • Privatunternehmen - OLG Brandenburg, Urt. v. 16.06.2021 - 11 U 16 – 18 - Sicherheits- und Gesundheitskoordination eines Flughafens – wirksame Auftragserteilung ohne wettbewerbliche Vergabe durch „Privatunrernehmen“ – kein Verstoß gegen §§ 134 bzw. 138 BGB – aus der Entscheidung: : „c) Der Vertrag ist wirksam zustande gekommen. aa) Der Vertrag ist nicht wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot, das die Beklagte im Streitfall in den Vorschriften des Vergaberechts sieht, gem. § 134 BGB nichtig. Das Vergaberecht verpflichtet öffentliche Auftraggeber, zu denen die Beklagte gem. § 99 GWB zählt, nicht aber private Unternehmen (BGH, Urt. v. 08.12.2020 – KZR 124/18, Rn. 16 ...“).
  • Produkt – zwingende Anforderungen – OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote – „Antragsbefugnis als „Grobfilter“ – fehlende Begründetheit wegen Nichterfüllung der zwingenden Anforderungen der Konkurrenz-App im Vergabezeitpunkt - §§ 133 BGB, § 28a I Nr. 17 IfSG, §§ 14 IV Nr. 2 b)14 VI VgV -  Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB nach dem Horizont eines verständigen Bieters: Kontaktnachverfolgung – „Für jeden Interessenten musste auf der Hand liegen, dass es um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie gehen sollte, für die insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und die landesrechtlichen Regelungen die Grundlage bildeten. Nach § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und dem Vergabevermerk kann es dabei nur um die behördliche Kontaktnachverfolgung gehen, die durch das Gesundheitsamt erfolgt.“ – amtlicher Leitsatz:  „1. Auf eine vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit kann sich ein Bieter nicht berufen, wenn sein Produkt zulässig gestellte zwingende Anforderungen zweifelsfrei nicht erfüllt. 2. Kommt es dem Auftraggeber mit Blick auf die Dringlichkeit und Risikobegrenzung zulässigerweise auf die Beschaffung einer bestehenden Software an, muss er einen über die programmtechnisch bereits vorgesehene und getestete Konfiguration hinausgehenden Eingriff in die Programmstruktur nicht hinnehmen.“
  • Produktscharfe Leistungsbeschreibung – gerechtfertigt – Gründe - OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021, 19 Verg 2 – 21 - Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen – Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nach § 173 I Satz 3 GWB (keine Aussicht auf Erfolg nach § 173 II GWB – Ergebnis der summarischen Bewertung im Eilverfahren in der Sache ohne Erfolgsaussicht:Der Senat hält die Ausführungen der Vergabekammer, mit der diese einen Verstoß des Auftraggebers gegen § 31 Abs. 6 VgV verneint hat, für überzeugend. ... Dem Interesse des Auftraggebers an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist deshalb der Vorrang zu gewähren. ... Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist voraussichtlich unbegründet. Nach dem vorliegenden Sach- und Streitstand ist davon auszugehen, dass die Antragstellerin durch die produktspezifische Ausschreibung von iPads nicht in ihren Rechten verletzt ist, vielmehr die Ausschreibung aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt ist. .... Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert .... Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Einschätzung, ob die Vorgabe eines bestimmten Herstellers gerechtfertigt ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Die Entscheidung muss aber nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein; wenngleich eine vorherige Markterkundung nicht erforderlich ist. Die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber ....  Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die produktspezifische Ausschreibung von iPads unter den vorliegenden Bedingungen voraussichtlich als gerechtfertigt anzusehen.
  • Produktscharfe Leistungsbeschreibung - Pfannkuch, Benjamin, Zu den Anforderungen an den Vergabemerk bei einer produktscharfen Ausschreibung und der Möglichkeit der Heilung von  Dokumentationsmängeln, ZfBR 1-2021, 39 (zu OLG Celle vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 - digitale Meldeempfänger, DME, Feuerwehr)
  • Prognose – Ausführung – Reinigungsleistung - OLG München, Beschl. v. 29.01.2021- Verg 11 – 20 - Reinigungsleistungen für Gymnasien eines Zweckverbands (öffentlicher Auftraggeber) - Fehlen der vor Ausschluss erforderlichen und dokumentierten Prognoseentscheidung über gesetzestreue, ordnungsgemäße und sorgfältige Ausführung fehlerhafte Ermessensausübung wegen Nichtberücksichtigung wesentlicher Aspekte, falsche Einbeziehung anderer Gesichtspunkte und Widersprüchlichkeit – „Die Ermessensentscheidung ist von den Nachprüfungsinstanzen allerdings nur daraufhin zu überprüfen, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde (Ermessens-ausfall), ob eine Maßnahme getroffen wurde, die sich nicht mehr in dem durch die Ermächtigungsnorm abgesteckten Rahmen hält (Ermessensüberschreitung) und ob eine Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber relevante Aspekte nicht berücksichtigt, sich auf sachfremde Erwägungen stützt oder Aspekten ein Gewicht beimisst, das ihnen nicht zukommt ...“ -
  • Punktebewertung – Konzeption - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtungfehlende Preisanpassungsklausel - Lose - Wertungskriterium „Konzeption“ – Wertungskriterien: a. Preis --- 50 Punkte - b. Konzeption --- 50 Punkte – Erläuterung des Wertungskriteriums „Konzeption“: Beurteilung durch abschließende Aspekte mit 10 „Unter“- Punkten (Brieflauf etc.) - Kategorien: 50 Punkte: herausragendes Konzept 40 Punkte: sehr gutes Konzept 30 Punkte: gutes Konzept 20 Punkte: befriedigendes Konzept 10 Punkte: ausreichendes Konzept : 0 Punkte mangelhaftes Konzept - Rügen: Intransparenz der Kriterien etc. , fehlende Preisanpassung – Zulässigkeit (Antragsbefugnis) und teilweise Begründetheit der Beschwerde wegen Verletzung des Transparenzgrundsatzes infolge der fehlenden Gewichtung der Unterkriterien des „Realisierungskonzepts“ - zwar Mitteilung von zehn gesonderten Unterkriterien, aber ohne Angabe der Gewichtung - „§ 127 Abs. 5 GWB schreibt vor, dass die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Diese Anforderung gilt sowohl für die Zuschlagskriterien als auch für die Unterkriterien“ (vgl. EuGH, Urt. v. 14. 07.2016 - C-6/15 ...Senat, Beschl. v. 7. 11. 2013 - 13 Verg 8/13) – „Wenn dem Auftraggeber die Angabe der Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, muss er die (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung angeben (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 3 VgV).“ – keine Verstöße: „Umweltaspekte“ ausreichend - Losaufteilung nicht von Amts wegen aufzugreifen, auch von Auftraggeber erläutert – Beschreibung der Anforderungen für Service und Personal zulässig – „bestmögliche“ Beschreibung der Leistung bei Einsatz der Deutschen Post AG aus dem Bieter zugänglichen Quellen - fehlende Preisanpassungsklausel kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Bestimmungsrecht auch für Vertragsgestaltung): „Grenze der Abwälzung von Risiken durch die Beachtung der allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze, welche einen Missbrauch der Nachfragemacht des öffentlichen Auftraggebers missbilligen und infolgedessen unzumutbare Anforderungen an die Bieter in den Ausschreibungsunterlagen als nicht tragbar einstufen. Diese Grenze kann überschritten sein, wenn aufgrund der Vorgaben in den Vergabeunterlagen eine vernünftige kaufmännische Kalkulation nicht möglich ist“ (vgl. OLG München, Beschl. v. 6. 8. 2012 - Verg 14/12) ...“Das ist hier nicht der Fall. Bei einem Leistungszeitraum von vier Jahren stellt es keine unverhältnismäßige Belastung der Bieter dar, wenn sie im Rahmen ihrer Kalkulation etwaige Preissteigerungen der Deutsche Post AG - beispielsweise unter Heranziehung der Preissteigerungen der vergangenen Jahre - prognostizieren und das verbleibende Risiko tragen müssen.....“ – Kostenentscheidung
  • Punktesystem – OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung – fehlende Preisanpassungsklausel - Lose - Wertungskriterium „Konzeption“ – Wertungskriterien: a. Preis --- 50 Punkte - b. Konzeption --- 50 Punkte – Erläuterung des Wertungskriteriums „Konzeption“: Beurteilung durch abschließende Aspekte mit 10 „Unter“- Punkten (Brieflauf etc.) - Kategorien: 50 Punkte: herausragendes Konzept 40 Punkte: sehr gutes Konzept 30 Punkte: gutes Konzept 20 Punkte: befriedigendes Konzept 10 Punkte: ausreichendes Konzept 0 Punkte mangelhaftes Konzept
  • Punktsystem – Lösungsvorschläge – OLG Rostock, Beschl. v. 03.02.2021 - 17 Verg 6 – 20 - Planungsleistungen für die Erschließung – Bekanntmachung der Zuschlagskriterien (ohne Umrechnungsformel zulässig) - Wertung – Umrechnungsformeln - Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung - §§ 77 II VgV, 127 V GWB – zu erwartende bzw. zu vergütende Lösungsvorschläge - Bepunktung der Lösungsvorschläge – Preis – Leistungsverhältnis – Umrechnungsformel (nicht erforderliche Angabe in der Bekanntmachung)
  • Punktzahl – unangemessene Anforderungen - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB IIAntragsbefugnis – unzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen und Wettbewerbsbeschränkung - §§ 160 III  Nr. 3, 97 I S. 2, 122 IV S. 1 GWB - Begründetheit: Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen („Die Angemessenheit ... ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das Eignungskriterium muss geeignet und erforderlich sein ... Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen ... Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – Erforderlichkeit der Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-) Aufstellung der Eignungsanforderungen

  • Rahmenvereinbarung – Höchstwerte - EuGH, Urt. v. 17.06.2021 -  C - 23 – 20 - Nutricia – „offene Rahmenvereinbarung“ ohne Höchstwertangabe rechtswidrig - Erwerb von Ausrüstung für künstliche Ernährung über Sonden häuslich versorgter Patienten und für Heime
  • Rahmenvereinbarung „offene“ – fehlender Schätzwert in Bekanntmachung - EuGH, Urt. v. 17.06.2021 -  C - 23 – 20 - Nutricia – „offene Rahmenvereinbarung“ ohne Höchstwertangabe rechtswidrig - Erwerb von Ausrüstung für künstliche Ernährung über Sonden häuslich versorgter Patienten und für Heime – Erforderlichkeit der Bekanntmachung mit Schätzwert oder Schätzmenge und Höchstmenge oder Höchstwert - Auftragsbekanntmachung ohne Angaben zum geschätzten Wert der Beschaffung der Rahmenvereinbarung und ohne Höchstwert der Rahmenvereinbarungen oder der geschätzten Menge oder Höchstmenge der nach den Rahmenvereinbarungen zu beschaffenden Waren: „54 Im Hinblick auf die in Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24 genannten Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz sowie die allgemeine Systematik der Richtlinie ist es jedoch nicht hinnehmbar, dass öffentliche Auftraggeber in der Bekanntmachung keine Angaben zu einem Höchstwert der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren machen.“ ...“ 68 Aus alledem folgt, dass öffentliche Auftraggeber, die von Anbeginn an der Rahmenvereinbarung beteiligt sind, sich für sich selbst und für potenzielle öffentliche Auftraggeber, die in dieser Vereinbarung eindeutig genannt werden, nur bis zu einer Höchstmenge und/oder einem Höchstwert verpflichten können und dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist.“ – Aber: Unwirksamkeit des Rahmenvertrags wäre unverhältnismäßig – also Einschränkung der Unwirksamkeit
  • Rahmenvertrag – Katalog - VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial – Rahmenvertrag – Katalog
  • Rahmenvertrag - Leistner, Matthias; Perino, Gianna, Second medical use Patente und  Arzneimittelrabattverträge – Ein ganzheitlicher Lösungsvorschlag auf kartellrechtlichem Wege, PharmR 2020, 743
  • Rahmenvertrag – Aufhebung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 - Verg 22 / 20 – Umschulung - Rahmenvertrag – Aufhebung – Aufhebungsgründe - Information - § 63 VgVkeine Pflicht des Auftraggebers zur vollständigen und erschöpfenden Mitteilung aller Aufhebungsgründe gegenüber den Bietern – wesentliche Änderung der Grundlagen als Aufhebungsgrund (Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt) – Konkretisierung des Aufhebungsgrundes erst im Nachprüfungsverfahren zulässig -  aus der Entscheidung: „Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufheben, wenn sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber bei seiner Entscheidung ein Ermessen zu („ist berechtigt“), das von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt dahin überprüft werden kann, ob die Vergabestelle ihr Ermessen ausgeübt hat, ob sie das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind. Schließlich hat die Vergabestelle den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13 – juris, Rn. 35 f.; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010, 13 Verg 18/09 jeweils zu gleichlautenden Vorschriften).“
  • Rahmenvertrag – Preis - VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial Rahmenvertrag – Katalog - Antragsbefugnis – Präklusion (<nicht vorliegende> unzulässige de-facto-Vergabe des „Randsortiments“) - Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes durch „durchschnittlichen Bieter bei Durchsicht etc. der Vergabeunterlagen ohne anwaltliche Hilfe – Unbegründetheit: kein zulässiges Wertungskriterium Preis: Schwerpunkt der Preisprüfung auf sog. Kernsortiment <63 „Highrunner“-Büroartikel> und „eher grobe Sichtung des Randsortiments“) –– kein spekulatives bzw. unauskömmliches Angebot (Aufgreifschwelle nicht erreicht) – kein unterbliebener Nachweis der Punch-Out-Referenz, nicht erforderliche Nachunternehmererklärung (Hilfsleistung: Logistik) – Vorliegen der Referenzen für Punchout-Katalog des Bieters (Anzahl, Vergleichbarkeit, Leistungszeitraum) - Prüfung – Gleichbehandlung – Vorlage der geforderten Aufklärung für Punchout-Katalog - OCI-Punchout-Katalog <branchenübliche Software> – Erfüllung der Anforderungen an Punchout-Referenz.
  • Rechtliches Gehör – BayObLG, Beschl. v. 09.11.2021 - Verg 5 – 21 – Dienstleistungskonzession (Rettungswagen) – rechtliches Gehör - aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage – Referenzen („vergleichbare Leistungen“ – nur eingeschränkter Beurteilungsspielraum des Auftraggebers) – amtlicher Leitsatz: 1. Art. 103 Abs. 1 GG erfasst nicht das rechtliche Gehör im Verfahren vor der Vergabekammer. Maßgeblich ist insoweit das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleistete Grundrecht auf ein faires Verfahren. 2. Die aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage ....
  • Rechtliches Gehör – Gegenvorstellung – Anhörungsrüge - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 5 – 21 – Verpflegungsleistungen – Gegenvorstellung etc. – BerichtigungsantragAnhörungsrüge - Auftragswertschätzung - Gegenvorstellung (unzulässig – „Kommt der ungeschriebene Rechtsbehelf einer Gegenvorstellung gegen eine gerichtliche Entscheidung trotz fehlender Rechtsmittelklarheit überhaupt in Betracht, kann er von vornherein nur zulässig sein, soweit damit die Verletzung eines Verfahrensgrundrechts moniert wird, welche nicht bereits in den Anwendungsbereich der Anhörungsrüge fällt, oder wenn mit ihm ein Verstoß gegen das Willkürverbot geltend gemacht wird; dagegen kann mit der Gegenvorstellung keine fehlerhafte Rechtsanwendung im Übrigen gerügt werden, weil insoweit dem Justizgewährungsanspruch bereits durch die erstinstanzliche Überprüfung des Begehrens und erst Recht - wie hier - durch eine anschließend ergangene Beschwerdeentscheidung genüge getan ist.“ Zurückweisung der Anhörungsrüge („Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann. Es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte. Allerdings ist dabei zu beachten, dass das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet ist; auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992, Az.: 1 BvR 986/91, - zitiert nach juris -, Rn. 36 m. w. N.). Die inhaltliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung kann mit der Anhörungsrüge dagegen ebenfalls nicht zur Überprüfung gestellt werden; ein Recht, mit der eigenen Einschätzung durchzudringen, gibt der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht.“
  • Rechtliches Gehör – s. Anhörung
  • Rechtsberatung – Vergabeberatung - VK Bund, Beschluss vom 02.06.2021, VK 2 - 47 - 21 – Beschaffungsberatung (ohne Rechtsberatung) keine Rechtdienstleistung (RDG) - Antragstellerin (Anwaltsbüro) unterliegt – Losaufteilung von technischer und rechtlicher Beratung- Rahmenvereinbarung zur technischen Unterstützung bei der Durchführung von Vergabeverfahren ohne juristische Prüfung – keine RechtsberatungBeschaffungsberatung: selbständige Vorbereitung und Durchführung von nationalen und europaweiten Ausschreibungen für verschiedene Leistungsgegenstände, insbesondere Unterhalts- und Glasreinigung, Grün- und Graupflege, Winterdienst und Hausmeisterdienstleistungen, ggf. Sicherheitsdienstleistungen, forstliche Dienstleistungen sowie Ver- und Entsorgungs- sowie sonstige Dienstleistungen – aus der Entscheidung: „Ein Verstoß gegen das Gebot, die ausgeschriebenen Leistungen nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB in zwei Fachlose, eines für Rechtsdienst- bzw. Rechtsberatungsleistungen und eines für kaufmännisch geprägte Vergabeberatungsleistungen, aufzuteilen, ist nicht festzustellen ... Der Umstand, dass die von der Ag zu beschaffenden Dienstleistungen vergaberechtlich geregelt sind und – wie ausgeschrieben – eingehende vergaberechtliche Kenntnisse voraussetzen, führt hier nicht dazu, dass die zu beschaffenden Leistungen eine Rechtsdienstleistung bzw. eine spezifische Rechtsberatung im Sinne des RDG darstellen bzw. beinhalten. Das zeigt sich am vorgegebenen Leistungsumfang für die Vertragsvorbereitung in der Leistungsbeschreibung, z.B. gemäß Themen- komplex I/Vorbereitungsphase. Die dort vorgesehenen Arbeiten wie Überprüfung der Vertrags- und Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit Musterunterlagen, Prüfung von Vertragsunterlagen auf Widerspruchsfreiheit, Erstellung des Vergabevermerks hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Aspekte auf vorgegebenem Muster beinhalten allesamt die Rechtsanwendung, aber nicht die qualifizierte vergaberechtliche Prüfung im oben beschrieben Sinn.“
  • Rechtsdienstleistung – s. Rechtsberatung
  • Rechtskraft – Rüge - EuGH, Beschl. v. 24.03.2021, C - 771 – 19 – Nama – Archi - technische Beratungsdienste für die Erweiterung der Athener Metro - Art. 1 Abs. 1 RL 92/50/EWG - DKR; Art. 1 Abs. 2 RL 92/50/EWG - DKR; Art. 2 Abs. 1 a RL 92/50/EWG - DKR; Art. 2 Abs. 1 b RL 92/50/EWG - DKR; Art. 2a Abs. 2 RL 92/50/EWG – DKR – Ausschluss vor der Vergabe – Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Geltendmachung von Gründen – „Rüge“ vor einer rechtskräftigen EntscheidungTenor der Entscheidung: „Art. 1 Abs. 1 und 3, Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b sowie Art. 2a Abs. 2 der Richtlinie 92/13/EWG ... vom 25. Februar 1992 ...  die Richtlinie 2014/23/EU ... vom 26. Februar 2014 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass ein Bieter, der in einer Phase vor der Vergabe eines öffentlichen Auftrags vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde und dessen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung, mit der er von diesem Verfahren ausgeschlossen wurde, zurückgewiesen wurde, in seinem zugleich gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung, mit der das Angebot eines anderen Bieters zugelassen wurde, sämtliche Gründe geltend machen kann, mit denen ein Verstoß gegen das Unionsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die nationalen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, gerügt wird, also auch solche, die in keinem Zusammenhang mit den Mängeln stehen, aufgrund deren sein Angebot ausgeschlossen wurde. Diese Möglichkeit wird nicht dadurch berührt, dass der Antrag auf vorgerichtliche Nachprüfung bei einer unabhängigen nationalen Stelle, den der Bieter nach dem nationalen Recht gegen die Entscheidung über seinen Ausschluss zuvor stellen musste, abgelehnt wurde, sofern diese Entscheidung nicht rechtskräftig geworden ist.“
  • Rechtskraft – Bindungswirkung der VK-Entscheidung - OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2021 -  13 Verg 2 -  21 – Postdienste – Bestandskraft von Entscheidungen der Vergabekammer - §§ 160 II, 168 I S. 1, 168 II S. 1, 168 II S. S. 2 168 III , 178 III GWB – Rechtskraft Tatbestands- und BindungswirkungBindungswirkung von Tenor, Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen, rechtliche Würdigung, zugrundeliegende Erwägungen (Vorgaben) – aus der Entscheidung: „Soweit die Antragstellerin ... in dem vorliegenden Verfahren noch die Intransparenz der Vergabeunterlagen betreffend das Zuschlagskriterium des Konzeptes zur Qualitätssicherung rügt, steht dieser Rüge die Bestandskraft der vorangegangenen Entscheidung der Vergabekammer vom 1. Dezember 2020 (Az.: VgK-43/2020) entgegen. Die entsprechende Rüge hat die Antragstellerin bereits dort erhoben. Die Vergabekammer hat sie aufgrund einer Auslegung der Vergabeunterlagen zurückgewiesen. In einem bestandskräftig gewordenen Beschluss der Vergabekammer zurückgewiesene Rügen sind in einem späteren Nachprüfungsverfahren derselben Beteiligten aufgrund der materiellen Rechtskraft des früheren Beschlusses nicht mehr zu beachten .... Bestandskräftige Entscheidungen der Vergabekammer entfalten ungeachtet ihrer materiellen Richtigkeit Tatbestands- und Bindungswirkung. Diese Bindung umfasst den Tenor, die tragenden Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen zum behaupteten Verstoß sowie die rechtliche Würdigung zu der Frage, ob ein Vergabeverstoß vorliegt ... Auch "Segelanleitungen", mit denen der Vergabestelle auferlegt wird, welche Einzelheiten bei der Neubewertung der Angebote zu berücksichtigen sind, nehmen als Bestandteile der Hauptsacheentscheidung nach verbreiteter Auffassung grundsätzlich an deren Bestandskraft teil ..“
  • Rechtsschutz - Bühs, Jacob:, Geltung des Vergabeprimärrechts auch für Rettungsdienstvergaben!, NZBau 2021, 312
  • Rechtsschutz - Csaki, Alexander/Kniha, Karoline, Ein Petitum für mehr effektiven Rechtsschutz bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes, ZfBR 2/2021, 138
  • Rechtsschutz – vorläufiger - EuG, Beschl. v. 26.05.2021 -  T - 54 - 21 R - OHB System AG - Galileo-Übergangssatelliten - § 136 HHO EG - Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge – Beschaffung von Galileo-Übergangssatelliten – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Antrag auf einstweilige Anordnung – Dringlichkeit – Interessenabwägung – wettbewerblicher Dialog – Zurückweisung der Anträge u. a. auf Aussetzung - Aufklärung bei Interessenkonflikten – amtlicher Leitsatz: 1. Es obliegt dem Auftraggeber, das Vorliegen einer tatsächlichen Gefahr, dass es zu Praktiken kommt, die geeignet sind, die Transparenz zu beeinträchtigen und den Wettbewerb zwischen den Bietern zu verfälschen, zu beurteilen und zu prüfen und einem vom Ausschluss von dem Verfahren bedrohten Bieter die Möglichkeit zu geben, den Nachweis zu erbringen, dass in seinem Fall keine tatsächliche Gefahr des Eintritts eines solchen Interessenkonflikts besteht 2. Der Auftraggeber hat insbesondere in jedem Fall zu prüfen, ob mögliche Interessenkonflikte bestehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu verhindern, aufzudecken und zu beheben. 3. Es ist das Ziel der Vergabevorschriften, dem Auftraggeber bestmögliche Konditionen zu bestmöglichen Preisen zu ermöglichen. Die Mechanismen für ungewöhnlich niedrige Angebote kommen folglich nur dann zum Einsatz, wenn der Auftraggeber mit einer Anomalie konfrontiert wird. 4. Bei der Abwägung über die Erteilung einer einstweiligen Anordnung ist zu berücksichtigen, welche finanziellen Folgen des Auftraggebers im Verhältnis zu dem möglichen Schaden des Bieters steht.
  • Rechtsschutz – vorzeitiger Zuschlag - OLG Rostock, Beschl. v. 16.09.2021 - 17 Verg 7 – 21 – Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags – Bauleistungen - Baugruben, Verbau und Tiefgründung einschließlich Spezialtiefbau – gescheiterter Antrag des Auftraggebers auf vorzeitigen Zuschlag nach gerügter Aufhebung und anhängiger Beschwerde hierüber in einem „Erstverfahren“ - zweite Ausschreibungen der Bauleistungen nunmehr in drei Losen (Problematik der „Doppelausschreibung“ bei noch nicht vorliegender Entscheidung der Beschwerde über die Aufhebung des Erstverfahrens) – Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags: ausführliche Abwägung der Einzelfallumstände (ja bei  notwendiger Daseinsvorsorge, Sicherheit/Verteidigung, nicht aber „allgemeine Hinweise“ auf Bedeutung des Bauvorhabens, Dauer des Vergabeverfahrens etc.)   – amtliche Leitsätze: 1. Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens ist ein konkretes formelles Vergabeverfahren, auf das sich die Eingriffsbefugnisse der Nachprüfungsinstanzen hinsichtlich der Maßnahmen der Vergabestelle beschränken; im Falle einer parallelen Neuausschreibung der Leistungen durch den öffentlichen Auftraggeber kann der Bieter primären Rechtsschutz gegen einen damit einhergehenden vermeintlichen Vergaberechtsverstoß daher allein in einem Nachprüfungsverfahren erlangen, welches sich auf die zweite Ausschreibung bezieht ... 2. Im Falle eines Verstoßes des öffentlichen Auftragsgebers gegen § 3 Abs. 7 Satz 3 und Abs. 9 VgV kommt eine Rechtsverletzung des Bieters gemäß § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB durch eine nationale statt eine europaweite Ausschreibung in Betracht, wenn er von dem Vergabeverfahren nur zufällig Kenntnis erlangt und ihm in der Folge die Angebotsfrist lediglich noch in verkürztem Umfang für die Erarbeitung einer Bewerbung zur Verfügung steht. 3. Von vornherein untauglich für die Begründung eines besonderen Beschleunigungsinteresses des Auftraggebers im Sinne von § 169 Abs. 2 GWB sind allgemein gehaltene Verweise auf die Bedeutung seiner Aufgaben auf regionaler oder nationaler Ebene, wenn davon insbesondere nicht der Bereich der Daseinsvorsorge oder nach der genannten Vorschrift in der Regel als überwiegend anzusehende Sicherheits- und Verteidigungsinteressen betroffen sind. 4. Bei einem Großvorhaben im Baubereich, das sich noch in der Anfangsphase befindet, lässt sich die Gestattung eines vorzeitigen Zuschlages nicht auf finanzielle Einbußen stützen, welche im Falle einer hinausgeschobenen Fertigstellung frühestens in einigen Jahren zu erwarten wären, wenn die Möglichkeit der zwischenzeitlichen Kompensierung von Verzögerungen, die durch das anhängige Nachprüfungsverfahren eintreten, im weiteren Bauverlauf nicht ausgeschlossen ist. 5. Ebenso wenig kann für eine erhöhte Dringlichkeit der vorzeitigen Zuschlagserteilung die Dauer eines bereits vorangegangenen Vergabeverfahrens angeführt werden, weil ansonsten die Verzögerungen, welche durch die Dauer des Nachprüfungsverfahrens zu einer ersten Teilausschreibung für das Gesamtbauvorhaben verursacht wurden, den vorzeitigen Zuschlag ebenso bei allen noch ausstehenden Vergaben weiterer Leistungen bedingten und die §§ 155 ff. GWB für das restliche Projekt leer liefen.“
  • Rechtsschutz - Schäffer, Rebecca/Voß, Jörg, Die Vergabe agiler Softwareprojekte unter Verwendung, von EVB-IT Vertragsmustern, Teil 1, VergabeFokus 6/2020, 2020, 2
  • Rechtsschutz – unterhalb der Schwellenwerte (verneint) – KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2020 - 9 U 79 – 19 - Erd- und Abbrucharbeiten – Rechtsschutz unter Schwellenwert (im Streitfall verneint)Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte, zur „zeitlichen Reichweite“ vergabe- und zivilrechtlicher Ansprüche vom Beginn bis zum Ende des Vergabeverfahrens (Aufhebung oder hier Zuschlag) – s. auch Mitteilungs- und Wartepflicht nach § 134 GWB unterhalb der Schwellenwerte in Berlin (anders im Landesrecht z. B. in Thüringen) und entsprechende Anwendung des § 135 GWB bzw. Unwirksamkeit im unterschwelligen Vergabeverfahren (Ausnahme bei hier nicht vorliegender Binnenmarktrelevanz) sowie Nichtigkeit
  • Rechtsschutz – vorzeitiger Zuschlag – Ablehnung - BayObLG, Beschl. v.17.06.2021, Verg 6 – 21 - 218 – Bauauftrag (Leitungen für medizinische Gase) - Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags bei zeitnaher mündlicher Verhandlung – Unvollständigkeit, Fehlerhaftigkeit etc. eines Angebots (?) - Änderung der Vergabeunterlagen (?) – Ausschlussgrenzen – Nachforderung (?) - Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses im Fall „unerheblicher Abweichungen“ – Einzelfallmaßgeblichkeit – Interessen der Beteiligten - Abwägung: „Auch wenn das Nachprüfungsverfahren zu einer zeitlichen Verzögerung geführt hat und nicht verkannt wird, dass damit das gesamte Bauvorhaben in Verzug geraten ist, ergeben sich aus dem Vorbringen der Antragsgegnerin keine hinreichend gewichtigen Gründe, die es rechtfertigen, die Chancen der Antragstellerin auf eine Auftragserteilung durch vorzeitige Gestattung des Zuschlags an die Beigeladene endgültig zu beseitigen und diese auf etwaige Schadensersatzansprüche zu verweisen. Die die Dringlichkeit begründenden Umstände müssen einen besonderen Ausnahmefall kennzeichnen; sie sind substantiiert darzulegen. Im Regelfall muss ein Auftraggeber auch mit Verzögerungen der Auftragsvergabe durch ein Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahren rechnen und diese bei seiner zeitlichen Planung einkalkulieren (Wilke in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018, GWB § 126 Rn. 35). Das Interesse der Allgemeinheit und der Versorgung mit modernster klinischer Leistung ist ein allgemein bestehendes öffentliches Interesse, nicht aber ein besonderes, das dem Interesse an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes vorgehen könnte (OLG Karlsruhe, Urt. v. 4. Mai 2007, 17 Verg 5/07, juris Rn. 41). Vor dem Hintergrund des in Aussicht gestellten zeitnahen Termins zur mündlichen Verhandlung wiegt das Interesse der Antragsgegnerin an einer vorzeitigen Zuschlagserteilung nicht so schwer wie die damit verbundenen Nachteile für die Antragstellerin, falls sich herausstellen sollte, dass der Beschluss der Vergabekammer Bestand hat.“
  • Rechtsschutz – Nichtigkeitsklage - EuGH, Urt. v. 17.12.2020 - C‑475-19P und C‑688-19P - Vermarktung von Bauprodukten - Rechtsmittel – Rechtsangleichung – Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – Harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten – Harmonisierte Normen und harmonisierte technische Vorschriften – Harmonisierte Normen EN 14342:2013, EN 14904:2006, EN 13341:2005 + A1:2011 und EN 12285-2:2005 – Nichtigkeitsklage Deutschlands – bejahte Zulässigkeit – keine Begründetheit
  • Rechtsschutzbedürfnis – Beschwerderücknahme - Unwirksamkeit nach § 135 GWB - BayObLG, Beschl. v. 08.11.2021 - Verg 10 – 21 - Granitwerkstücke – Anerkenntnis der Unwirksamkeit des Zuschlags wegen Verstoßes gegen § 135 GWB - Aufgabe des Verfahrens durch Auftraggeber bereits in Antragserwiderung im VK-Verfahren – fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für (ergänzende) Feststellung im Beschwerdeverfahren - Kostenentscheidung (Antragsteller) – Herabsetzung des Streitwerts nach § 50 II GKG in Ausnahmefällen: „1) Die Kostenentscheidung beruht auf § 175 Abs. 2 i. V. m. § 71 GWB. Es entspricht - unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands - der Billigkeit (vgl. zu § 78 GWB a. F.: BGH, Beschl. v. 10. April 2018, KVZ 37/17, juris Rn. 13), der Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Aus den im Beschluss vom 15. September 2021 dargelegten Gründen wäre die Beschwerdeführerin ohne Rücknahme der sofortigen Beschwerde wahrscheinlich unterlegen. Selbst bei offenem Verfahrensausgang wären ihr die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen gewesen, da sie sich durch die Rücknahme der sofortigen Beschwerde in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. BGH, Beschl. v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2). Es entspricht dagegen nicht der Billigkeit, den Betroffenen auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, denn sie hat sich am Beschwerdeverfahren nicht aktiv beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. Februar 2020, Verg 21/19, juris Rn. 9). Bei der Kostenentscheidung der Vergabekammer, deren Richtigkeit die Antragstellerin nicht in Zweifel zieht, hat es sein Bewenden. 2. Der Streitwert wurde abweichend von § 50 Abs. 2 GKG auf einen Bruchteil von 5 % der Bruttoauftragssumme festgesetzt; der Senat hat dabei berücksichtigt, dass die vor der Vergabekammer erfolgreiche Antragstellerin lediglich eine Ergänzung des Beschlusses beantragt hat.
  • Rechtsweg – Verwaltungsgerichte - OLG Brandenburg, Beschl. v.26.07.2021 - 19 Verg 3 – 21 – Rettungsdienste (Brandenburg) – keine Vergabenachprüfung nach §§ 155 ff. GWB bei der Beauftragung mit  Rettungsdienstleistungen im Verwaltungsverfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 2 BbRettG – Unzulässigkeit des Rechtswegs zu den Vergabenachprüfungsinstanzen gemäß § 17a II Satz 1 GVG -  Ausnahme vom Vergaberecht nach § 107 I Nr. 4 GWB („Dienste“ nach Landesrecht etc.) – auch kein Widerspruch zu EuGH-Entscheidungen
  • Rechtsweg – falsche Hinweise auf Vergabekammer - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.2021 -  Verg 13 / 21 – Brückenbauauftrag – Preisprüfung - Formblatt 223/FB 3216 EU - Ablehnung des Antrags auf aufschiebende Wirkungunrichtiger Hinweis auf Vergabekammer führt nicht zu Vergaberechtsweg
  • Referenz – vergleichbare Leistungen - BayObLG, Beschl. v. 09.11.2021 - Verg 5 – 21 – Dienstleistungskonzession (Rettungswagen) – rechtliches Gehör - aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage – Referenzen („vergleichbare Leistungen“ – nur eingeschränkter Beurteilungsspielraum des Auftraggebers) – amtlicher Leitsatz: 1. Art. 103 Abs. 1 GG erfasst nicht das rechtliche Gehör im Verfahren vor der Vergabekammer. Maßgeblich ist insoweit das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleistete Grundrecht auf ein faires Verfahren. 2. Die aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage steht der Berücksichtigung des angegriffenen Verwaltungsakts im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nicht entgegen. 3. Das Verlangen nach Referenzprojekten für „vergleichbare“ Leistungen bedeutet nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein müsste. Vielmehr genügt es, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. 4. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz kommt der Vergabestelle ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu
  • Referenzen – Intgeresse am Auftrag - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes Feststellungsinteresse -– Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • Referenzen – Dienstleistungen - OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV – Aufhebung der VK-Entscheidung und Fortsetzung mit Beachtung der OLG-Vorgabewirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Nachweis der Leistungsfähigkeit bei Berufung auf Dritten (Eignungsleihe)  – Referenzen für Dienstleistungsaufträge – Mindeststandards: 6-Jahre-Referenzen für SPNV-Dienstleistungsaufträge etc. – Zulässigkeit und Begründetheit infolge vorhandener technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit – Auslegung der Eignungsanforderung in der Auftragsbekanntmachung – erforderliche klare und unmissverständliche Vergabeunterlagen (§§ 133, 157 BGB – Empfängerhorizont: Dienstleistungsauftrag <Begriff> als Referenz <§ 103 GWB>) – ausführliche Kostenentscheidung
  • Referenzen – Punchout-Katalog- VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial – Rahmenvertrag – Katalog - kein unterbliebener Nachweis der Punch-Out-Referenz, nicht erforderliche Nachunternehmererklärung (Hilfsleistung: Logistik) – Vorliegen der Referenzen für Punchout-Katalog des Bieters (Anzahl, Vergleichbarkeit, Leistungszeitraum) - Prüfung – Gleichbehandlung – Vorlage der geforderten Aufklärung für Punchout-Katalog - OCI-Punchout-Katalog <branchenübliche Software> – Erfüllung der Anforderungen an Punchout-Referenz.
  • Reinigung - Vorberg, Sebastian/ Leukel, Katharina, Die saubere Vergabe von Reinigungsleistungen, MedR 2021, 24
  • Reinigungsleistung - Anhörung - OLG München, Beschl. v. 29.01.2021- Verg 11 – 20 - Reinigungsleistungen für Gymnasien eines Zweckverbands (öffentlicher Auftraggeber) - Ausschlussentscheidung ohne vorherige Anhörung entgegen § 127 I Nr. 7 GWB –
  • Reinigungsleistung – s. Ausschluss - OLG München, Beschl. v. 29.01.2021- Verg 11 – 20 - Reinigungsleistungen für Gymnasien
  • Reinigungsleistungen Schäffer, Rebecca/Weng, Nils-Alexander, Die saubere Vergabe von Reinigungsleistungen, Vergabe Fokus 6/2020, 2
  • Reinstgasversorgung – s. Eignung
  • Rettungsdienst - Bühs, Jacob:, Geltung des Vergabeprimärrechts auch für Rettungsdienstvergaben!, NZBau 2021, 312; ders., Materielles Rettungsdienstvergaberecht EuZW 2020, 658-662
  • Rettungsdienst – Verwaltungsverfahren - OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2021 - 19 Verg 3 – 21 – Rettungsdienste (Brandenburg) – keine Vergabenachprüfung nach §§ 155 ff. GWB bei der Beauftragung mit  Rettungsdienstleistungen im Verwaltungsverfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 2 BbRettG – Unzulässigkeit des Rechtswegs zu den Vergabenachprüfungsinstanzen gemäß § 17a II Satz 1 GVG -  Ausnahme vom Vergaberecht nach § 107 I Nr. 4 GWB („Dienste“ nach Landesrecht etc.) – auch kein Widerspruch zu EuGH-Entscheidungen
  • Risiko – Preisanpassung- OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung – fehlende Preisanpassungsklausel kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Bestimmungsrecht auch für Vertragsgestaltung): „Grenze der Abwälzung von Risiken durch die Beachtung der allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze, welche einen Missbrauch der Nachfragemacht des öffentlichen Auftraggebers missbilligen und infolgedessen unzumutbare Anforderungen an die Bieter in den Ausschreibungsunterlagen als nicht tragbar einstufen. Diese Grenze kann überschritten sein, wenn aufgrund der Vorgaben in den Vergabeunterlagen eine vernünftige kaufmännische Kalkulation nicht möglich ist“ (vgl. OLG München, Beschl. v. 6. 8. 2012 - Verg 14/12) ...“Das ist hier nicht der Fall. Bei einem Leistungszeitraum von vier Jahren stellt es keine unverhältnismäßige Belastung der Bieter dar, wenn sie im Rahmen ihrer Kalkulation etwaige Preissteigerungen der Deutsche Post AG - beispielsweise unter Heranziehung der Preissteigerungen der vergangenen Jahre - prognostizieren und das verbleibende Risiko tragen müssen.....“
  • RPW - Beckmann-Oehmen, Katrin, Planungswettbewerbe und das Vergaberecht, Vergabe Navigator 2-2021, S 13 (Richtlinie für Planungswettbewerbe, RPW)
  • Rückforderung - Brüning, Christoph, Rückforderung von Zuwendungen wegen Vergabefehlern, ZfBR 2020,154
  • Rückforderung - Pilarski, Michael, Müssen Vergabeverstöße für die Rückforderung einer Zuwendung  finanzielle Auswirkungen haben?, VergabeR 2020, 149
  • Rüge - Antweiler, Clemens, Neues zur Rügeobliegenheit und zu öffentlich-rechtlichen Marktzugangsbeschränkungen, NZBau 12/2020, 761 (zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.10. 2020 - Verg 36/19 – ÖPP)
  • Rüge – Bestandskraft der VK-Entscheidung - OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2021 -  13 Verg 2 -  21 – Postdienste – Bestandskraft von Entscheidungen der Vergabekammer - §§ 160 II, 168 I S. 1, 168 II S. 1, 168 II S. S. 2 168 III , 178 III GWB – Rechtskraft – Tatbestands- und Bindungswirkung – Bindungswirkung von Tenor, Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen, rechtliche Würdigung, zugrundeliegende Erwägungen (Vorgaben) – aus der Entscheidung: „Soweit die Antragstellerin ... in dem vorliegenden Verfahren noch die Intransparenz der Vergabeunterlagen betreffend das Zuschlagskriterium des Konzeptes zur Qualitätssicherung rügt, steht dieser Rüge die Bestandskraft der vorangegangenen Entscheidung der Vergabekammer vom 1. Dezember 2020 (Az.: VgK-43/2020) entgegen. Die entsprechende Rüge hat die Antragstellerin bereits dort erhoben. Die Vergabekammer hat sie aufgrund einer Auslegung der Vergabeunterlagen zurückgewiesen. In einem bestandskräftig gewordenen Beschluss der Vergabekammer zurückgewiesene Rügen sind in einem späteren Nachprüfungsverfahren derselben Beteiligten aufgrund der materiellen Rechtskraft des früheren Beschlusses nicht mehr zu beachten .... Bestandskräftige Entscheidungen der Vergabekammer entfalten ungeachtet ihrer materiellen Richtigkeit Tatbestands- und Bindungswirkung. Diese Bindung umfasst den Tenor, die tragenden Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen zum behaupteten Verstoß sowie die rechtliche Würdigung zu der Frage, ob ein Vergabeverstoß vorliegt ... Auch "Segelanleitungen", mit denen der Vergabestelle auferlegt wird, welche Einzelheiten bei der Neubewertung der Angebote zu berücksichtigen sind, nehmen als Bestandteile der Hauptsacheentscheidung nach verbreiteter Auffassung grundsätzlich an deren Bestandskraft teil ..“
  • Rüge – Kenntnis – Präklusion - OLG Rostock, Beschl. v. 30.09.2021 - 17 Verg 3 – 21 – Abfalllogistikleistungen – Präklusion: unzulässige Rüge wegen Verletzung Kommunalwirtschaftsrechts (öffentlicher Zweck, Territorialprinzip) -  Kenntnis durch Fachanwaltkein Aufgreifen der VK von Amts wegen des erstoßes gegen Mindestanforderungen (örtlichen Betätigung): „Die VK darf grundsätzlich keine Vergaberechtsverstöße aufgreifen, die ...  nicht rechtzeitig gerügt wurden und deshalb präkludiert sind ...  Ausnahme ...  nur für schwerwiegende und offenkundige Vergaberechtsverstöße ...“  -  Folgen eines unberechtigten Aufgreifens eines ...  Verstoßes letztlich aber  offen gelassen wegen in Verhandlungen  bestätigter „Annextätigkeit“ - unberechtigter Ausschluss durch VK nach § 57 I Nr. 2 VgV: fehlende Unterlage ist keine inhaltlich unzureichende Unterlage  - Zulässigkeit der Rüge der 25,1 %-Beteiligung der Tochter der Beigeladenen an der Tochtergesellschaft des Gemeinschaftsunternehmens erstmals in der Beschwerdeerwiderung (Kenntnis erst im Beschwerdeverfahren): „In der Sache führt die Beanstandung allerdings nicht zum Ausschluss ... der Beigeladenen. Dabei kann an dieser Stelle offen bleiben, ob eine Abweichung von den Vergabeunterlagen überhaupt vorliegt. Zwar ist der Ausschluss bei einer Abweichung nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV [Änderungen und Ergänzungen der VU] grundsätzlich zwingend und ... nicht im Ermessen der Vergabestelle. Er kann aber nicht ohne Weiteres erfolgen, wenn die Abweichung letztlich durch die Vergabestelle verursacht ist (für missverständliche oder widersprüchliche Angaben in den Vergabeunterlagen vgl. BGH, Urteil vom 03. April 2012 – X ZR 130/10 ... So liegt der Fall hier.“ – ausführliche Darlegung – erfolglose Rügen der Wertung  (fehlende Antragsbefugnis wegen Nichteinhaltung des  „Mindestmaßes an Substantiierung“ und fehlender Angabe der Herkunft der  Erkenntnisse –reine Vermutungen, willkürlich, ins Blaue Behauptungen  oder ohne weiteren Tatsachenvortrag nicht ausreichend: „ ... das Angebot des ... Konkurrenten sei nicht wertungsfähig oder diesem Bieter fehle die notwendige Eignung... “ - Antragsbefugnis hinsichtlich der Wertung nach Ergänzung nach Akteneinsicht in Angebot des Konkurrenten zum Fahrzeugverbrauch (unzulässiges Nachreichen und 0-Punkte Wertung) - allerdings Unbegründetheit (keine Änderung 2. verbindlichen Angebots oder  unzulässiges Nachreichen sowie auch Erläuterung der Unklarheit in zulässigem Aufklärungsgespräch  - Zulässigkeit der Rüge des Konzepts zum Aufbau von Gewerbegeschäft, aber Unbegründetheit infolge Auslegung der  Vergabeunterlagen nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB (objektive Sicht der potentiellen Bieter - zulässige wirtschaftliche Betätigung außerhalb des Landkreises als Annextätigkeiten – Zulässigkeit, aber Unbegründetheit der Wertung (Fahrzeugverbrauch) sowie im Übrigen  auch keine Änderung der Wertungsreihenfolge und damit kein Schaden – keine erfolgreiche Rüge von Verfahrensfehlern – keine Konzession - Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens als öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP beziehungsweise PPP)  nur insoweit ausschreibungspflichtig bei Vorliegen eines unteilbaren Ganzes mit dem öffentlichen Auftrag – Präklusion der Rüge der Verhandlungsrunde nur unter Beteiligung der Beigeladenen“ wegen „(Folge-) Fehlers“ – auch keine Änderung der Wertungsreihenfolge –
  • Rüge – Amtsermittlung - OLG Rostock, Beschl. v. 30.09.2021 - 17 Verg 3 – 21 – Abfalllogistikleistungen – ÖPP – verbunden mit Beteiligung des privaten Partners am gemeinsamen Unternehmen mit 49 % als ÖPP - amtliche Leitsätze:1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis und zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags bei Behauptungen „ins Blaue hinein“. 2. Zu den Voraussetzungen für ein amtswegiges Aufgreifen eines Vergaberechtsverstoßes durch die Vergabekammer – kein Aufgreifen der VK von Amts wegen Verstoßes gegen Mindestanforderungen (örtlichen Betätigung): „Die VK darf grundsätzlich keine Vergaberechtsverstöße aufgreifen, die ...  nicht rechtzeitig gerügt wurden und deshalb präkludiert sind ...  Ausnahme ...  nur für schwerwiegende und offenkundige Vergaberechtsverstöße ...“  -  Folgen eines unberechtigten Aufgreifens eines ...  Verstoßes letztlich aber  offen gelassen wegen in Verhandlungen  bestätigter „Annextätigkeit“ -
  • Rüge – rechtskräftige Entscheidung - EuGH, Beschl. v. 24.03.2021, C - 771 – 19 – Nama – Archi - technische Beratungsdienste für die Erweiterung der Athener Metro - Art. 1 Abs. 1 RL 92/50/EWG - DKR; Art. 1 Abs. 2 RL 92/50/EWG - DKR; Art. 2 Abs. 1 a RL 92/50/EWG - DKR; Art. 2 Abs. 1 b RL 92/50/EWG - DKR; Art. 2a Abs. 2 RL 92/50/EWG – DKR – Ausschluss vor der Vergabe – Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Geltendmachung von Gründen – Rüge rechtskräftiger EntscheidungTenor der Entscheidung: „Art. 1 Abs. 1 und 3, Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b sowie Art. 2a Abs. 2 der Richtlinie 92/13/EWG ... vom 25. Februar 1992 ...  die Richtlinie 2014/23/EU ... vom 26. Februar 2014 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass ein Bieter, der in einer Phase vor der Vergabe eines öffentlichen Auftrags vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde und dessen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung, mit der er von diesem Verfahren ausgeschlossen wurde, zurückgewiesen wurde, in seinem zugleich gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung, mit der das Angebot eines anderen Bieters zugelassen wurde, sämtliche Gründe geltend machen kann, mit denen ein Verstoß gegen das Unionsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die nationalen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, gerügt wird, also auch solche, die in keinem Zusammenhang mit den Mängeln stehen, aufgrund deren sein Angebot ausgeschlossen wurde. Diese Möglichkeit wird nicht dadurch berührt, dass der Antrag auf vorgerichtliche Nachprüfung bei einer unabhängigen nationalen Stelle, den der Bieter nach dem nationalen Recht gegen die Entscheidung über seinen Ausschluss zuvor stellen musste, abgelehnt wurde, sofern diese Entscheidung nicht rechtskräftig geworden ist.“
  • Rüge – Erkennbarkeit- VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial – Rahmenvertrag – Katalog - Antragsbefugnis – Präklusion (<nicht vorliegende> unzulässige de-facto-Vergabe des „Randsortiments“) - Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes durch „durchschnittlichen Bieter bei Durchsicht etc. der Vergabeunterlagen ohne anwaltliche Hilfe
  • Rüge - Antweiler, Clemens, Neues zur Rügeobliegenheit und zu öffentlich-rechtlichen Marktzugangsbeschränkungen, NZBau 12/2020, 761 (zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.10. 2020 - Verg 36/19 – ÖPP)
  • Rüge – Präklusion – Erkennbarkeit - VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial – Rahmenvertrag – Katalog - Antragsbefugnis – Präklusion (<nicht vorliegende> unzulässige de-facto-Vergabe des „Randsortiments“) - Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes durch „durchschnittlichen Bieter bei Durchsicht etc. der Vergabeunterlagen ohne anwaltliche Hilfe
  • Rüge – Substantiierung - OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV – Aufhebung der VK-Entscheidung und Fortsetzung mit Beachtung der OLG-Vorgabe -  nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Loslimitierung (u. a. zwei Lose <Ost und Nord> an verschiedene Bieter) – Vertragsdauer bis 08. 12. 2035 mit einseitiger Verlängerungsoption um zwei Jahre – Pflicht zur Übertragung des Verkehrsvertrags auf „Projektgesellschaft“Unzulässigkeit mit großem Teil der Rügen(fehlende Antragsbefugnis wegen nichtausreichender Substantiierung, pauschale Rügen ohne Substanz ins Blaue hinein, Nichterreichen der Aufgreifschwelle von 20 % - nur marginale, deutlich unter der Aufgreifschwelle liegende Differenz der Preise (Umlaufpläne, Personalkosten, Fixkosten und Optionen, Ersatzverkehre - Eignungsleihe keine Beauftragung von Unterauftragnehmern – Präklusion – ferner Konzepte: qualitative Aspekte, Selbstausführungsgebot – Zulässigkeit und Begründetheit infolge vorhandener technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit – Antragsbefugnis (Chance auf den Zuschlag im Netz Nord) – Auslegung der Eignungsanforderung in der Auftragsbekanntmachung – erforderliche klare und unmissverständliche Vergabeunterlagen (§§ 133, 157 BGB – Empfängerhorizont: Dienstleistungsauftrag <Begriff> als Referenz <§ 103 GWB>) – ausführliche Kostenentscheidung etc. – vgl. auch OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde – Aufgreifschwelle – Selbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher – Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit
  • Rügen – unberechtigte Rügen - VK Bund, Beschl. v. 30.06.2021 - VK 1 - 58 – 21 – Planung Wehrersatzbauten - Unbegründetheit infolge unberechtigter Rügen: keine Unbestimmtheit/Intransparenz der Zuschlagskriterien – keine Notwendigkeit zusätzlicher, konkretisierender Unterkriterien – keine Feststellbarkeit versteckter Unterkriterien - hinreichende Vorgaben für die Angebotserstellung (Erstellung des Zeitplans und der Planungsaufgabe) - Keine Intransparenz durch Verweis auf „Unterkriterien“ - statthafte Methode der Qualitätsbewertung - keine versteckten Eignungskriterien - keine Aushebelung der Wertungsmethodik „Von einer „völligen“ Entwertung des Preisanteils von 30% im Verhältnis zur Qualitätsbewertung mit 70% kann vorliegend nicht gesprochen werden.“ - Keine Befangenheit durch Vorgabe eines Literaturvorschlags in der Wertungsmatrix - kein Dokumentationsmangel
  • Rundfunk und Fernsehen – EuGH, Urt. v.17.06.2021 -  C‑862 - 19 P – unzulässige freihändige Vergabe bei  EU-Fördermittel-Mitteln - Ausnahmevorschrift für Auftragsvergabe nur durch Rundfunk- und Fernsehanstalten - Art. 16 Buchst. b RL 2004/18/EG - Prüfung der kofinanzierten öffentlichen Aufträge für Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen von aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) – unzulässige freihändige Vergabe; kein Eingreifen der Ausnahme für „Kauf, Entwicklung, Produktion oder Koproduktion von Programmen, die zur Ausstrahlung durch Rundfunk- oder Fernsehanstalten bestimmt sind, sowie die Ausstrahlung von Sendungen“ nach Art. 16 Buchst. b der Richtlinie 2004/18 sein könnten – ferner Vergabe der fraglichen vier Aufträge vom Ministerium für regionale Entwicklung sowie vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport , nicht durch Rundfunk- oder Fernsehanstalten
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  • Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz - Schröder, Holger, Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz im Recht der  öffentlichen Auftragsvergabe , NZBau 8/2021,  499-504
  • Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz - Schröder, Holger, Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz im Recht der  öffentlichen Auftragsvergabe , NZBau 8/2021,  499-504
  • SaubFahrzeugBeschG - Ünal, Tolga/ Orf, Lucas, Das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge ,Vergabe News 2021, 110
  • Schadensersatz - Dreher, Meinrad/ Engel, Lasse, Vergaberechtliche Selbstreinigung und  kartellrechtliche Schadensersatzklagen - Teil 2, WuW 2020,  457
  • Schadensersatz – Kartellrecht - Römling, Dominik, Zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 280 I Satz 2 BGB in  Bezug auf kartellvergaberechtliche Schadensersatzansprüche, VergabeR 2021, 34
  • Schadensersatz – Vergabe an Dritten – Aufhebung - Randhahn, Heiko, Vergabeverzögerung, Abschied vom vergaberechtlichen Ansatz, NZBau 2021, 14 (zu BGH, Urt. v. 3.7.2020 - VII ZR 144 – 19)
  • Schadensersatz – Zivilrecht – Berechnung - OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.06.2021 -  1 U 203 – 20 – Schadensersatz der öffentlichen Hand nach Kfz-Unfall auf Autobahn - Beseitigung des Schadens durch Auftragnehmer des Auftraggebers entsprechend vergebenem Auftrag – unzulässiger Abzug durch beklagten Unfallverursacher/Ersatzpflichtigen - Anspruch der öffentlichen Hand auf Erstattung des auf der Vergabe beruhenden Preises durch  Beklagten – „1. Ausgangspunkt ... ist ...  § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB .... statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen kann. .... aber nur die Kosten erstattet verlangt werden, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig bzw. angemessen erscheinen. ... Im Rahmen dieser sogenannten subjektbezogenen Schadensbetrachtung ist von Bedeutung, dass die Klägerin als Unterhaltungspflichtige der Bundesautobahnen verpflichtet ist, nach einem Unfall den sicheren Zustand der Autobahn so schnell wie möglich wiederherzustellen und in der Zwischenzeit den Verkehr im Übrigen zu sichern (BGH, NZV 2015, 587). Sie durfte sich berechtigterweise im Vorfeld zukünftiger Schadensbeseitigungsmaßnahmen der Auftragsvergabe ... einer öffentlichen Ausschreibung bedienen ... 2. Im konkreten Schadensfall ... durfte sie die ausgeschriebenen Maßnahmen ... für wirtschaftlich und  ... den Angebotspreis ... für angemessen halten ... erheblicher Entscheidungsspielraum hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen ... , der nur beschränkt überprüfbar ist. Bei der Beurteilung der Angemessenheit des Angebotspreises ist auf den jeweiligen Angebotsendpreis für das Gesamtpaket der ausgeschriebenen Leistungen abzustellen. ... Hinsichtlich der Frage, wie die Leistungen ausgeschrieben werden, stand der Klägerin ein erheblicher Entscheidungsspielraum zu. ... Eine ... unangemessene Handhabung durch die Klägerin lässt sich ... nicht feststellen. ... Die Klägerin durfte den Angebotspreis ... für angemessen halten.“ - nicht Einzelpreise, sondern Angebotsendpreis - keine Verpflichtung zur Vereinbarung fester Tagespauschalen ... gemäß § 254 Abs. 2 BGB.  „
  • Schadensersatz – Kartellrecht - Römling, Dominik, Zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 280 I Satz 2 BGB in  Bezug auf kartellvergaberechtliche Schadensersatzansprüche, VergabeR 2021, 34
  • Schätzung – Zeitpunkt – OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände – Auftragswert nicht erreichtZeitpunkt der Schätzung Tag der Absendung der Bekanntmachung und Wert des einzelnen Auftrags – Hinzurechnung anderer Aufträge nur nach § 3 Abs. 6 u. 7 VgV (aber keine Zusammenfassung zu Gesamtauftrag und Vorverlegung des Schätzungszeitpunktes) – Zweifel am Erreichen des Schwellenwerts treffen Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens –
  • Schätzung durch VK oder OLG - OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände – Auftragswert nicht erreicht – bei fehlerhafter Schätzung eigene „Nachschätzung“ durch Prüfungsinstanz (VK, OLG) - Kostenberechnung durch Architekten: realistische Schätzung der voraussichtlichen Baukosten – keine Beurteilungsfehler (sachfremde Erwägungen, Überschreiten der Beurteilungsgrenzen nicht erkennbar) – fehlender Sicherheitszuschlag hier unschädlich – Berücksichtigung zu erwartender Preissteigerungen und bei nicht vollständigem Feststehen der Bauleistung wegen noch zu vergebender  Planungsleistungen für den Bau (hier abgeschlossen) - Optionen nicht vereinbart – Aufnahme von Baustrom und –wasser in Kostenschätzung als Lieferung des Auftraggebers: Ergänzung durch Schätzung der nachprüfenden Stelle (Senat) – keine Berücksichtigung bei der Schätzung der für den Bauauftrag anfallenden Bauherrenkosten, Kosten für Projektplanung, sonstige Nebenkosten, Rechtsberatung, Planungsleistungen (hier getrennte Vergabe, keine Zusammenrechnung)
  • Scheinbeschluss - VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.01.2021 - VK 1 - 22 – 19 - Modernisierung einer Mensa – angeblicher „Scheinbeschluss“ der VK u. a. wegen fehlender Unterschrift des Beschlusses – Ablauf: Kostenentscheidung der VK nach Einstellung – nach Beschwerde Aufhebung durch OLG Koblenz durch Beschl. v. 17. Juni 2020 (Verg 1/20) – Vorsitzende der VK erhält hiervon Kenntnis und führt erneute Entscheidung der VK herbei insbesondere mit der Begründung, dass kein „Scheinbeschluss“ vorliegt – ausführliche Behandlung der formellen Fragen (Unterschriften, Ausfertigung, Zustellung etc. des Verwaltungsaktes – vgl. §§ 37 III, 44 VwVfG, 168 III GWB
  • Schlüssigkeit – Antragsbefugnis - OLG Schleswig, Beschl. v. 16.09.2021 - 54 Verg 1 – 21 – Pachtvertrag – Konzession – Abgrenzung öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung eines Café/Bistro -  Antragsbefugnis – Cafe-Bistro - Beschwerde zulässig und begründet  - keine Dienstleistungskonzession, sondern reiner Miet- bzw. Pachtvertrag einschließlich der Verlängerung des Mietvertrags (keine „Beschaffung“ - im Einzelnen: keine Versorgung der Badegäste, sondern der Besucher mit Kaffee und Kuchen - reiner Pachtvertrag – umfangreiche Ausführungen) – wirksamer Abschluss der Verträge durch Bevollmächtigten – keine Leistungen für den Verpächter – im Übrigen auch fehlende Antragsbefugnis wegen fehlender schlüssiger Darlegung des Interesses an einer Dienstleistungskonzession sowie der erforderlichen eigenen Leistungsfähigkeit bzw. der eignungsleihenden Unternehmern (ausführliche Behandlung des „eigentlichen“ (?) Geschäftsbetriebs: “Vorratsgesellschaft“ – keine Tätigkeit in Gastronomie etc.) – ferner keine schlüssige Darlegung der Leistungswilligkeit
  • Schrems II - Rosenkötter, A./ Hansen,H./ Tegeler, E. , Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte in Vergabeverfahren nach „Schrems II“,  NZBau 2021, 355
  • Schulen – Verpflegung - Grimm, Benjamin, Vergabe von Verpflegungsleistungen für kommunale Kindertagesstätten und Schulen, LKV 12/2020, 549
  • Schwellenwert – Zweifel - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.2021 -  Verg 13 / 21 – Brückenbauauftrag – Preisprüfung - Formblatt 223/FB 3216 EU - Ablehnung des Antrags auf aufschiebende Wirkungdarunter insbesondere der Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde. Die sofortige Beschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg. Sie ist zwar zulässig, aber unbegründet.“ – Zweifel an der Zulässigkeit wegen erforderlichen Schwellenwerts - unrichtiger Hinweis auf Vergabekammer führt nicht zu VergaberechtswegPreisprüfung und Rügepflicht (Erkennbarkeit durch Bieter) – Ausschluss wegen unvollständiger Angaben in Formblättern etc.-  zulässige Preisprüfung und Zulässigkeit von Nebeneinander von  Preisprüfung und Nachforderung – Zumutbarkeit der Angabe der von bekannten Nachunternehmern benannten Preise der Leistungen .
  • Schwellenwert – s. Schätzung
  • Schwere Verfehlung – Abwerbungsversuche - BayObLG, Beschl. v. 09.04.2021 - Verg 3 – 21 – Objektschutz-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten - Preisprüfung (Aufklärung bei ungewöhnlich niedrigem Angebot)  – schwere Verfehlung - §§ 123, 124 I Nr. 3 GWB, 60 VgV – Ablehnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde –  fakultative  Ausschlussgründe  nach § 124 I Nr. 3 GWB müssen einer „schweren Verfehlung“ i.S.d. § 124 GWB nahe kommen - Abwerbungsversuche von Mitarbeitern sind nicht ausreichend und sprechen für sich nicht für fehlende Leistungsfähigkeit – Voraussetzungen eines ungewöhnlichen Preises wegen Nichterreichens der Aufgreifschwelle nicht erreicht – Ausreichend der Preisprüfung bei Vergleich der Preiseaus vorgegangenen Vergaben – auch bei Gesamtpreis ist angekündigte möglich Nachforderung eines Preisblattes zulässig.
  • Schwere Verfehlung – § 124 I Nr. 3 GWB - BayObLG, Beschl. v. 09.04.2021 - Verg 3 – 21 – Objektschutz-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten -  schwere Verfehlung - §§ 123, 124 I Nr. 3 GWB, 60 VgV – Ablehnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde –  fakultative  Ausschlussgründe  nach § 124 I Nr. 3 GWB müssen einer „schweren Verfehlung“ i.S.d. § 124 GWB nahe kommen - Abwerbungsversuche von Mitarbeitern sind nicht ausreichend und sprechen für sich nicht für fehlende Leistungsfähigkeit – Voraussetzungen eines ungewöhnlichen Preises wegen Nichterreichens der Aufgreifschwelle nicht erreicht – Ausreichend der Preisprüfung bei Vergleich der Preise aus vorgegangenen Vergaben – auch bei Gesamtpreis ist angekündigte möglich Nachforderung eines Preisblattes zulässig.
  • SektVO - Röwekamp, Hendrik Blätgen, Simon, Die „Drittlandsklausel“ der Sektorenverordnung, NZBau 2021, 16
  • Selbsterbringungsquote – OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der BeschwerdeAufgreifschwelleSelbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit – siehe auch OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV –
  • Selbstreinigung - Dreher, Meinrad/ Engel, Lasse, Vergaberechtliche Selbstreinigung und  kartellrechtliche Schadensersatzklagen - Teil 2, WuW 2020,  457
  • Selbstreinigung - Dreher, Meinrad; Engel, Lasse, Vergaberechtliche Selbstreinigung und  kartellrechtliche Schadensersatzklagen - Teil 1, WuW 2020, 363
  • SGB – wesentliche Änderungen – Aufhebung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 -  Verg 23 – 20 - „Individuelles Förderzentrum“ (SGB)Aufhebung wegen Aufgabe des BeschaffungsbedarfesZulässigkeit - bejahte Antragsbefugnis (Rüge - Verletzung der Begründungspflicht nach § 63 Abs. 2 S. 1 GWB und der Dokumentationspflicht nach § 8 Abs. 2 S. 1 und S. 2 Nr. 8 VgV) -  Verschlechterung der Zuschlagschancen und Schaden nicht offensichtlich ausgeschlossen – Verletzung der Dokumentationspflicht  (fehlend bzw. mangelhaft) - nur bei möglicher Auswirkung auf die Rechtsstellung der Bieter – Unbegründetheit - kein Anspruch auf Aufhebung der Aufhebung und Fortführung des Vergabeverfahrens – „erst recht“  kein Anspruch auf Zuschlag -  Beschränkung auf Schadensersatzansprüche bei fehlenden Aufhebungsgründen - Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens nur in Ausnahmefällen (keine Angabe eines  gerechtfertigten Grundes,  willkürlich oder  diskriminierend) -  „wesentliche Änderung“ (s. u.) Ermessensausübung bei Aufhebung  (Einhaltung des Verfahrens, Ausgehen  von zutreffendem und vollständigen Sachverhalt,  ohne Einfluss sachwidriger Erwägungen, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) – eigene Entscheidung ohne „Delegation“ auf Dritte (Zulässigkeit der Beteiligung externer Personen bei „eigener“ Aufhebungsentscheidung)  unverzüglich Mitteilung der Gründe in Textform – „Wesentlich sind Änderungen dann, wenn die weitere Durchführung des Verfahrens auf der Grundlage der bisherigen Vergabebedingungen unter den veränderten Umständen nicht mehr möglich oder für den Auftraggeber oder auch für die Bieter nicht mehr zumutbar ist ... Bei den eingetretenen Änderungen darf es sich nur um solche handeln, die bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar waren ... Aufhebung ...  tragfähig damit begründet, dass nicht absehbar sei, ob sich für den Teilnehmerkreis der Maßnahme betriebliche voraussichtlich keine Ausbildungsmöglichkeiten finden und sich die Förderziele der Maßnahme nicht erreichen lassen würden.“ - betroffenes Hotel- und Gaststättengewerbe – Untersagung von Übernachtungsangeboten durch CoronaSchVO NRW – Unschädlichkeit der prognostischen Entscheidung über Wegfall des Bildungsangebots sowie  der Konkretisierung des Aufhebungsgrunds erst im Vergabenachprüfungsverfahrens (kein Begründungs- oder  Dokumentationsmangel: „Zwar sind ... im Vergabevermerk die Gründe, aus denen der öffentliche Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags verzichtet hat, zu dokumentieren. Die Begründung muss einzelfallbezogen sein. Dies hat die Antragsgegnerin insofern versäumt, als sie ... nicht auf die spezifischen Verhältnisse beim Bedarfsträger und nicht auf die Auswirkungen der Pandemie auf die konkret ausgeschriebene Maßnahme abgestellt hat. Wortgleiche Vermerke dienten – wie dem Senat aus Parallelverfahren bekannt ist – in einer Vielzahl von Vergabeverfahren der Begründung der Aufhebungsentscheidung. Der Dokumentationsmangel wurde jedoch im Nachprüfungsverfahren geheilt. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats, dass Begründungs- und Dokumentationsmängel durch nachgeschobenen Vortrag im Nachprüfungsverfahren geheilt werden, solange sich – wie hier – keine Anhaltspunkte für Manipulationen finden und nicht zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentationen nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten“ – ausführliche Darlegung zur nachträglichen Heilung (zulässige Ergänzung und Präzisierung) – anders bei unmöglicher Aufklärung und nicht nachvollziehbarer Begründung: Wiederholung des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der unzureichenden Dokumentation (bei schweren Dokumentationsmängeln Aufhebung) – Unvorhersehbarkeit zur Zeit der Einleitung des Vergabeverfahrens im Januar 2020 – Änderung der Grundlage auch wegen nicht möglicher Zuweisung von anwesenden Teilnehmern infolge der Untersagung des Betriebs außerschulischer Bildungseinrichtungen mit Präsenzpflicht –Verschiebungsmöglichkeit nicht relevant -  mitgeteilte Absicht der Zuschlagserteilung führt nicht zu Vertrauen auf Zuschlag  (und fehlender Vortrag zu bereits getroffenen Aufwendungen)
  • SGB II – OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB IIAntragsbefugnis – unzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen und Wettbewerbsbeschränkung - §§ 160 III  Nr. 3, 97 I S. 2, 122 IV S. 1 GWB - Antragsbefugnis („Gewährung einer sog. zweiten Chance“) - keine Präklusion (keine Erkennbarkeit): “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen ... Es ergibt sich ... nicht, dass ... erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. ... Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen.“ - Begründetheit: Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen („Die Angemessenheit ... ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das Eignungskriterium muss geeignet und erforderlich sein ... Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen ... Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – Erforderlichkeit der Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-) Aufstellung der Eignungsanforderungen
  • Sicherheit - Gesing, Simon/ Kirch, Thomas, Geheim bleibt geheim – wesentliche Sicherheitsinteressen als Ausnahme vom Vergaberecht, Vergabe News   2021, 2
  • Sicherheit - OLG Rostock, Beschl. v. 16.09.2021 - 17 Verg 7 – 21 – Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags – Bauleistungen - Baugruben, Verbau und Tiefgründung einschließlich Spezialtiefbau – gescheiterter Antrag des Auftraggebers auf vorzeitigen Zuschlag nach gerügter Aufhebung und anhängiger Beschwerde hierüber in einem „Erstverfahren“ - zweite Ausschreibungen der Bauleistungen nunmehr in drei Losen (Problematik der „Doppelausschreibung“ bei noch nicht vorliegender Entscheidung der Beschwerde über die Aufhebung des Erstverfahrens) – Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags: ausführliche Abwägung der Einzelfallumstände (ja bei  notwendiger Daseinsvorsorge, Sicherheit/Verteidigung, nicht aber „allgemeine Hinweise“ auf Bedeutung des Bauvorhabens, Dauer des Vergabeverfahrens etc.)   – amtliche Leitsätze: 1. Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens ist ein konkretes formelles Vergabeverfahren, auf das sich die Eingriffsbefugnisse der Nachprüfungsinstanzen hinsichtlich der Maßnahmen der Vergabestelle beschränken; im Falle einer parallelen Neuausschreibung der Leistungen durch den öffentlichen Auftraggeber kann der Bieter primären Rechtsschutz gegen einen damit einhergehenden vermeintlichen Vergaberechtsverstoß daher allein in einem Nachprüfungsverfahren erlangen, welches sich auf die zweite Ausschreibung bezieht ... 2. Im Falle eines Verstoßes des öffentlichen Auftragsgebers gegen § 3 Abs. 7 Satz 3 und Abs. 9 VgV kommt eine Rechtsverletzung des Bieters gemäß § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB durch eine nationale statt eine europaweite Ausschreibung in Betracht, wenn er von dem Vergabeverfahren nur zufällig Kenntnis erlangt und ihm in der Folge die Angebotsfrist lediglich noch in verkürztem Umfang für die Erarbeitung einer Bewerbung zur Verfügung steht. 3. Von vornherein untauglich für die Begründung eines besonderen Beschleunigungsinteresses des Auftraggebers im Sinne von § 169 Abs. 2 GWB sind allgemein gehaltene Verweise auf die Bedeutung seiner Aufgaben auf regionaler oder nationaler Ebene, wenn davon insbesondere nicht der Bereich der Daseinsvorsorge oder nach der genannten Vorschrift in der Regel als überwiegend anzusehende Sicherheits- und Verteidigungsinteressen betroffen sind. 4. Bei einem Großvorhaben im Baubereich, das sich noch in der Anfangsphase befindet, lässt sich die Gestattung eines vorzeitigen Zuschlages nicht auf finanzielle Einbußen stützen, welche im Falle einer hinausgeschobenen Fertigstellung frühestens in einigen Jahren zu erwarten wären, wenn die Möglichkeit der zwischenzeitlichen Kompensierung von Verzögerungen, die durch das anhängige Nachprüfungsverfahren eintreten, im weiteren Bauverlauf nicht ausgeschlossen ist. 5. Ebenso wenig kann für eine erhöhte Dringlichkeit der vorzeitigen Zuschlagserteilung die Dauer eines bereits vorangegangenen Vergabeverfahrens angeführt werden, weil ansonsten die Verzögerungen, welche durch die Dauer des Nachprüfungsverfahrens zu einer ersten Teilausschreibung für das Gesamtbauvorhaben verursacht wurden, den vorzeitigen Zuschlag ebenso bei allen noch ausstehenden Vergaben weiterer Leistungen bedingten und die §§ 155 ff. GWB für das restliche Projekt leer liefen.“
  • Sicherheit - Schoeni, Daniel, Differing Perspectives on Defence Procurement, The Relative  Composition of Purchases as a Barrier to Transatlantic Understanding and Trade Liberalisation, PPLR 2021, 45
  • Sicherheit - Voll, Maximilian, Sicherheit als Argument im Vergaberecht, Nomos 2020
  • Sittenwidrige Schädigung – s. § 826 BGB
  • Software – Feuerwehr – in-House-Vergabe – Entgelt - OLG Düsseldorf, Beschl.v.03.02.2021 - Verg 25 – 18 – IT - Software für Einsatzleitsystem für Feuerwehr- und Rettungsleitstelle – fehlende Statthaftigkeit wegen Eingreifen des Ausnahmebereichs nach § 108 VI GWB – nach endgültiger Einstellung der Weiterentwicklung und Pflege durch „Basis“-Softwareauftragnehmer – neuer Kooperationsvertrag der Antragsgegnerin (Stadt) mit Land X für Pflege, Anpassung oder Weiterentwicklung der „Basis-Software“ -  Bejahung der Entgeltlichkeit dieses Vertrags (öffentlicher Auftrag nach § 103 I GWB bzw.  Vertrag nach § 108 VI GWB [Begriffe synonym] – synallagmatische Verknüpfung und rechtliche Einheit. (1. Abschluss am selben Tag, 2. sachlicher Bezug zueinander [ohne Softwareüberlassung keine Kooperation] und 3. gegenseitige“ Verweisungen  in den jeweiligen Vertragstexten) – Entgeltlichkeit infolge des Anspruchs des Landes X auf etwaige Softwareweiterentwicklungen durch die Antragsgegnerin (Stadt): “Als Entgelt ist jede Art von Vergütung anzusehen, der ein Geldwert zukommt ... Ein solcher ist Weiterentwicklungen von genutzter Software nicht abzusprechen.“ - Besserstellungsverbot vermieden durch Überlassungsbereitschaft hinsichtlich der Grundsoftware (Quellcode) und ausreichender Information innerhalb angemessenen Fristen (Ermessen im Einzelfall) an potentielle Weiterentwickler – vgl. hierzu die vorgängige EuGH-Entscheidung v. 28.05.2020 - C - 796 / 18 - – ISE/Köln – Softwareüberlassung etc. - (Feuerwehr) – Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien Kooperation
  • Software – besonders hohe Anforderungen - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB IIAntragsbefugnis – unzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen und Wettbewerbsbeschränkung - §§ 160 III  Nr. 3, 97 I S. 2, 122 IV S. 1 GWB - Antragsbefugnis („Gewährung einer sog. zweiten Chance“) - keine Präklusion (keine Erkennbarkeit): “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen ... Es ergibt sich ... nicht, dass ... erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. ... Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen.“ - Begründetheit: Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen („Die Angemessenheit ... ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das Eignungskriterium muss geeignet und erforderlich sein ... Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen ... Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – Erforderlichkeit der Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-) Aufstellung der Eignungsanforderungen
  • Software – Luca - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote – „Antragsbefugnis als „Grobfilter“ – fehlende Begründetheit wegen Nichterfüllung der zwingenden Anforderungen der Konkurrenz-App im Vergabezeitpunkt - §§ 133 BGB, § 28a I Nr. 17 IfSG, §§ 14 IV Nr. 2 b)14 VI VgV -  Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB nach dem Horizont eines verständigen Bieters: Kontaktnachverfolgung – „Für jeden Interessenten musste auf der Hand liegen, dass es um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie gehen sollte, für die insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und die landesrechtlichen Regelungen die Grundlage bildeten. Nach § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und dem Vergabevermerk kann es dabei nur um die behördliche Kontaktnachverfolgung gehen, die durch das Gesundheitsamt erfolgt.“ – amtlicher Leitsatz:  „1. Auf eine vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit kann sich ein Bieter nicht berufen, wenn sein Produkt zulässig gestellte zwingende Anforderungen zweifelsfrei nicht erfüllt. 2. Kommt es dem Auftraggeber mit Blick auf die Dringlichkeit und Risikobegrenzung zulässigerweise auf die Beschaffung einer bestehenden Software an, muss er einen über die programmtechnisch bereits vorgesehene und getestete Konfiguration hinausgehenden Eingriff in die Programmstruktur nicht hinnehmen.“
  • Software- Rahmenvertrag – Büromaterial - VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial – Rahmenvertrag – Katalog - Antragsbefugnis – Präklusion (<nicht vorliegende> unzulässige de-facto-Vergabe des „Randsortiments“) - Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes durch „durchschnittlichen Bieter bei Durchsicht etc. der Vergabeunterlagen ohne anwaltliche Hilfe – Unbegründetheit: kein zulässiges Wertungskriterium Preis: Schwerpunkt der Preisprüfung auf sog. Kernsortiment <63 „Highrunner“-Büroartikel> und „eher grobe Sichtung des Randsortiments“) –– kein spekulatives bzw. unauskömmliches Angebot (Aufgreifschwelle nicht erreicht) – kein unterbliebener Nachweis der Punch-Out-Referenz, nicht erforderliche Nachunternehmererklärung (Hilfsleistung: Logistik) – Vorliegen der Referenzen für Punchout-Katalog des Bieters (Anzahl, Vergleichbarkeit, Leistungszeitraum) - Prüfung – Gleichbehandlung – Vorlage der geforderten Aufklärung für Punchout-Katalog - OCI-Punchout-Katalog <branchenübliche Software> – Erfüllung der Anforderungen an Punchout-Referenz.
  • Sorgfaltspflicht - Gaßner, Maximilian, Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Umsetzung in der Unternehmenspraxis,  GPR 4/2021,    148-154
  • Soziale Aspekte - Sozial-Audits als Instrument zur Überprüfung von Arbeitsbedingungen – Diskussion und Empfehlungen im Kontext der öffentlichen Beschaffung – Vorbildfunktion öffentlicher Auftraggeber - öffentliche Beschaffung zunehmend Instrument zur Umsetzung strategischer Ziele und  praktische Umsetzung – Studie des Beschaffungsamts des BMI (BeschA)  - Sozial-Audits als Instrument für fallweise Überprüfung der Arbeitsbedingungen vor Ort - vgl. Pdf-Datei auf zentralem Portal für nachhaltige Beschaffung
  • Soziale und berufliche Integration - EuGH, SchlussA v.29.04.2021 - C - 598 - 19 – CONACEE – vorbehaltene Aufträge für Auftragnehmer und unverhältnismäßige Teilnahmevoraussetzungen (Spanien)Tenor: „Art. 20 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe steht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen, nach denen das Recht zur Teilnahme an Verfahren zur Vergabe gemäß dieser Bestimmung vorbehaltener öffentlicher Aufträge neben den in diesem Artikel festgelegten Voraussetzungen zusätzlichen Voraussetzungen unterworfen wird. Solche zusätzlichen Voraussetzungen müssen jedoch mit allen anwendbaren Anforderungen des Unionsrechts einschließlich des Art. 18 der Richtlinie und der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein und dürfen den Wettbewerb nicht künstlich einschränken. In dieser Hinsicht dürfte eine Voraussetzung, wonach nur Wirtschaftsteilnehmer, die Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind oder vollständig oder teilweise im Eigentum solcher Einrichtungen stehen, an Verfahren zur Vergabe vorbehaltener öffentlicher Aufträge teilnehmen dürfen, dem ersten Anschein nach über das hinauszugehen, was zur Erreichung des legitimen Ziels der Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen und benachteiligten Personen erforderlich ist. Ein absichtlicher Ausschluss eines großen Teils der Wirtschaftsteilnehmer aus Gründen, die mit dem legitimen Ziel der Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen und benachteiligten Personen nicht in Zusammenhang stehen, dürfte dem ersten Anschein nach eine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs darstellen.“
  • Spekulation – VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial Rahmenvertrag – Katalog - Wertungskriterium Preis: Schwerpunkt der Preisprüfung auf sog. Kernsortiment <63 „Highrunner“-Büroartikel> und „eher grobe Sichtung des Randsortiments“) –– kein spekulatives bzw. unauskömmliches Angebot (Aufgreifschwelle nicht erreicht) –
  • SPNV – OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der BeschwerdeAufgreifschwelleSelbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit – siehe auch OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV –
  • SPNV – OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV – Aufhebung der VK-Entscheidung und Fortsetzung mit Beachtung der OLG-Vorgabe -  nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Loslimitierung (u. a. zwei Lose <Ost und Nord> an verschiedene Bieter) – Vertragsdauer bis 08. 12. 2035 mit einseitiger Verlängerungsoption um zwei Jahre – Pflicht zur Übertragung des Verkehrsvertrags auf „Projektgesellschaft“ – wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Nachweis der Leistungsfähigkeit bei Berufung auf Dritten (Eignungsleihe)  – Referenzen für Dienstleistungsaufträge – Mindeststandards: 6-Jahre-Referenzen für SPNV-Dienstleistungsaufträge etc. – Zuschlagskriterien: „in Summe am wirtschaftlichsten“ = niedrigster Wertungspreis (Berücksichtigung zahlreicher Positionen) – Nachforderung der formgerechten EEE etc. – Rügen: unzureichende Preisaufklärung, Nichtvergleichbarkeit der Angebote, unzulässig nachgeschobene Referenzen, fehlende Referenz über Dienstleistungsauftrag im SPNV, stattdessen Referenz über eigenwirtschaftliche Verkehrsleistung etc. – Rücknahme des Nachprüfungsantrages analog § 22 VwVfg -  Unzulässigkeit mit großem Teil der Rügen(fehlende Antragsbefugnis wegen nichtausreichender Substantiierung, pauschale Rügen ohne Substanz ins Blaue hinein, Nichterreichen der Aufgreifschwelle von 20 % - nur marginale, deutlich unter der Aufgreifschwelle liegende Differenz der Preise (Umlaufpläne, Personalkosten, Fixkosten und Optionen, Ersatzverkehre - Eignungsleihe keine Beauftragung von Unterauftragnehmern – Präklusion – ferner Konzepte: qualitative Aspekte, Selbstausführungsgebot – Zulässigkeit und Begründetheit infolge vorhandener technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit – Antragsbefugnis (Chance auf den Zuschlag im Netz Nord) – Auslegung der Eignungsanforderung in der Auftragsbekanntmachung – erforderliche klare und unmissverständliche Vergabeunterlagen (§§ 133, 157 BGB – Empfängerhorizont: Dienstleistungsauftrag <Begriff> als Referenz <§ 103 GWB>) – ausführliche Kostenentscheidung etc. – vgl. auch OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde – Aufgreifschwelle – Selbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher – Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit
  • Sportverband – Privater Verein - EuGH, Urt. v. 03.02.2021, C - 155 - 19 und C - 156 – 19 - Italienischer Fußballverband - Öffentlicher Auftraggeber - privatrechtlicher Verein – Sportverband - Auftrag an Consorzio X – Tenor der Entscheidung: „1. Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a der Richtlinie 2014/24/EU ... vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass bei einer Einrichtung, die mit im nationalen Recht abschließend festgelegten öffentlichen Aufgaben betraut ist, auch dann angenommen werden kann, dass sie im Sinne dieser Bestimmung zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, wenn sie nicht in der Form einer öffentlichen Verwaltungsstelle, sondern in der Form eines privatrechtlichen Vereins gegründet wurde und bestimmte ihrer Tätigkeiten, hinsichtlich deren sie über Eigenfinanzierungskapazität verfügt, keinen öffentlichen Charakter haben. 2. Die zweite der in Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c der Richtlinie 2014/24 aufgeführten Tatbestandsvarianten ist dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass ein nationaler Sportverband nach dem nationalen Recht über Leitungsautonomie verfügt, nur dann anzunehmen ist, dass die Leitung dieses Verbands der Aufsicht einer öffentlichen Einrichtung untersteht, wenn sich aus einer Gesamtwürdigung der Befugnisse dieser Einrichtung gegenüber dem Verband ergibt, dass eine aktive Aufsicht über die Leitung vorliegt, die diese Autonomie faktisch so sehr in Frage stellt, dass sie es der Einrichtung ermöglicht, die Entscheidungen des Verbands im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beeinflussen. Der Umstand, dass die verschiedenen nationalen Sportverbände die Tätigkeit der betreffenden öffentlichen Einrichtung dadurch beeinflussen, dass sie mehrheitlich an deren wichtigsten beratenden Kollegialorganen beteiligt sind, ist nur dann maßgeblich, wenn sich feststellen lässt, dass jeder dieser Verbände für sich genommen in der Lage ist, einen so erheblichen Einfluss auf die von dieser Einrichtung ihm gegenüber geführte öffentliche Aufsicht auszuüben, dass diese Aufsicht neutralisiert und er damit die Entscheidungshoheit über seine Leitung wiedererlangen würde, und zwar ungeachtet des Einflusses der anderen nationalen Sportverbände, die sich in einer ähnlichen Lage befinden.“
  • Sportverband – öffentlicher Auftraggeber  - Hattig, Oliver / Oest, Tobias,  Sportverbände als öffentliche Auftraggeber, NZBau 2021,  774
  • StatistikVO - Hesse, Werner, Die Vergabestatistikverordnung kann auch den Dritten Sektor betreffen, npoR 2021, 141
  • Statthaftigkeit  - fehlende – In-house-Vergabe - OLG Düsseldorf, Beschl.v.03.02.2021 - Verg 25 – 18 – IT - Software für Einsatzleitsystem für Feuerwehr- und Rettungsleitstelle – fehlende Statthaftigkeit wegen Eingreifen des Ausnahmebereichs nach § 108 VI GWB – nach endgültiger Einstellung der Weiterentwicklung und Pflege durch „Basis“-Softwareauftragnehmer – neuer Kooperationsvertrag der Antragsgegnerin (Stadt) mit Land X für Pflege, Anpassung oder Weiterentwicklung der „Basis-Software“ -  Bejahung der Entgeltlichkeit dieses Vertrags (öffentlicher Auftrag nach § 103 I GWB bzw.  Vertrag nach § 108 VI GWB [Begriffe synonym] – synallagmatische Verknüpfung und rechtliche Einheit. (1. Abschluss am selben Tag, 2. sachlicher Bezug zueinander [ohne Softwareüberlassung keine Kooperation] und 3. gegenseitige“ Verweisungen  in den jeweiligen Vertragstexten) – Entgeltlichkeit infolge des Anspruchs des Landes X auf etwaige Softwareweiterentwicklungen durch die Antragsgegnerin (Stadt): “Als Entgelt ist jede Art von Vergütung anzusehen, der ein Geldwert zukommt ... Ein solcher ist Weiterentwicklungen von genutzter Software nicht abzusprechen.“ - Besserstellungsverbot vermieden durch Überlassungsbereitschaft hinsichtlich der Grundsoftware (Quellcode) und ausreichender Information innerhalb angemessenen Fristen (Ermessen im Einzelfall) an potentielle Weiterentwickler – vgl. hierzu die vorgängige EuGH-Entscheidung v. 28.05.2020 - C - 796 / 18 - – ISE/Köln – Softwareüberlassung etc. - (Feuerwehr) – Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien Kooperation
  • Statthaftigkeit – OLG Schleswig-Holstein,  Beschl. v. 09.12.2021 - 54 Verg 8 – 21 – Busverkehr – Statthaftigkeit – Antragsbefugnis - unzulässige Verlängerung - Statthaftigkeit  (Auftragswert, „Vergabevorgang“, Direktvergabe, Beginn des Vergabeverfahrens <zwei Voraussetzungen: interne Entscheidung für Bedarfsdeckung und Ergreifen von Maßnahmen zur Ermittlung oder Bestimmung des Auftragnehmers mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses: hier weitere Leistungen durch bisherigen Auftragnehmer u. a. durch Verlängerung>, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt: Schluss der mündlichen Verhandlung)Antragsbefugnis (Interesse am Auftrag, drohender Schaden durch de-facto-Vergabe) – Begründetheit wegen nach § 135 II GWB unwirksamen Auftrags durch einvernehmliche Durchführung mit wesentlichen Vertragsänderungen ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 GWBunzulässige wesentliche Verlängerung der Verträge mit befristeter Laufzeit um zwei Jahre  (20 % der  bisherigen Vertragszeit von 10 Jahren als „erhebliche Ausweitung“ (vgl. § 132 IIIGWB) – Unwirksamkeit nach § 135 I GWB   durch selbständigen vergaberechtsrelevanter Beschaffungsvorgang (ausreichend mündliche, konkludente oder nach einer überwiegenden Lebenswahrscheinlichkeit vorliegende Beauftragung auch dann, „wenn Auftraggeber und Auftragnehmer einen Beschaffungsvorgang übereinstimmend irrtümlich von einem früher abgeschlossenen und bei zutreffender Würdigung beendeten Vertrag für gedeckt halten und die Vertragsleistungen weiterhin erbringen.“ – umfangreiche Ausführungen zur Auslegung des Vertragsgegenstandes – Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I, II GWB innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Vertragsschluss (hier gegeben) – Kostenentscheidung (Gesamtschuldner der unterliegenden Beteiligten nach §§ 175 II, 71 GWB.
  • Strafrecht - Gruner, Alexander/ Razzaghi, Mellody, Gratwanderung zwischen zulässiger  Ermessensentscheidung und strafbarer Untreue bei öffentlicher Auftragserteilung , NZBau 2021, 20; auch Hohensee, Marco, Strafrechtliche Konsequenzen für Auftraggeber und  Auftragnehmer bei manipulierten Vergaben, Vergabe News 2020, 114
  • Streitbeilegung – außergerichtlich - Murray, Chris/ Bickerstaff, Roge, Should an Adjudicantion System be Established for Procurement Disputes?, PPLR 3/2021, 153
  • Streitwert – Herabsetzung -  - OLG BayObLG, Beschl. v. 08.11.2021 - Verg 10 – 21 - Granitwerkstücke – Anerkenntnis der Unwirksamkeit des Zuschlags wegen Verstoßes gegen § 135 GWB - Aufgabe des Verfahrens durch Auftraggeber bereits in Antragserwiderung im VK-Verfahren – fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für (ergänzende)Feststellung im Beschwerdeverfahren - Kostenentscheidung (Antragsteller) – Herabsetzung des Streitwerts nach § 50 II GKG in Ausnahmefällen: „1) Die Kostenentscheidung beruht auf § 175 Abs. 2 i. V. m. § 71 GWB. Es entspricht - unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands - der Billigkeit (vgl. zu § 78 GWB a. F.: BGH, Beschl. v. 10. April 2018, KVZ 37/17, juris Rn. 13), der Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Aus den im Beschluss vom 15. September 2021 dargelegten Gründen wäre die Beschwerdeführerin ohne Rücknahme der sofortigen Beschwerde wahrscheinlich unterlegen. Selbst bei offenem Verfahrensausgang wären ihr die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen gewesen, da sie sich durch die Rücknahme der sofortigen Beschwerde in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. BGH, Beschl. v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2). Es entspricht dagegen nicht der Billigkeit, den Betroffenen auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, denn sie hat sich am Beschwerdeverfahren nicht aktiv beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. Februar 2020, Verg 21/19, juris Rn. 9). Bei der Kostenentscheidung der Vergabekammer, deren Richtigkeit die Antragstellerin nicht in Zweifel zieht, hat es sein Bewenden. 2. Der Streitwert wurde abweichend von § 50 Abs. 2 GKG auf einen Bruchteil von 5 % der Bruttoauftragssumme festgesetzt; der Senat hat dabei berücksichtigt, dass die vor der Vergabekammer erfolgreiche Antragstellerin lediglich eine Ergänzung des Beschlusses beantragt hat.
  • Streitwert – Anfechtung der Kostenentscheidung der VK - KG Berlin, Beschl. v. 12.05.2021 - Verg 1008 – 20 – Kostenentscheidung – Streitwert – Anfechtung der Kostenentscheidung der VK in der Beschwerde nach Vergleich – „Eine gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer oder Bestandteile dieser Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde ist statthaft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2018 - VII-Verg 60/17 -, juris Rn. 15). § 171 Abs. 1 S. 1 GWB ist, anders als § 98 ZPO, § 158 VwGO, keine grundsätzliche Einschränkung dahin zu entnehmen, dass die Kostenentscheidung nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung angefochten werden könnte (vgl. Damaske in: Müller-Wrede, GWB, 1. Auflage 2016, § 182 Rn. 161).“ – Festsetzung des Streitwerts·bei Option (nur 50 %)
  • Streitwert – Beschwerde - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 21.10.2021 -  11 Verg 5 – 21 – Gebührenfestsetzung durch VK und Beschwerde – Streitwert der Beschwerde - Auftragswert - interaktive/nicht interaktive Displays für Klassenräume – Rahmenvertrag – §§ 182 I, 182 III GWB - statthafte und zulässige Beschwerde  nach § 171 I GWB – „Gemäß § 182 Abs. 1 GWB erhebt die VK Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes im Nachprüfungsverfahren, mit denen die Beteiligten nach Maßgabe von § 182 Abs. 3 GWB belastet werden. Die Entscheidung über den Gebührenansatz liegt gemäß § 182 Abs. 3 GWB im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer, so dass die Gebührenentscheidung im Beschwerdeverfahren nur auf Ermessensfehler hin überprüft werden kann (BGH, Beschl. v. 25.10.2011 - X ZB 5/19 – Gebührenbeschwerde ...).“- keine Bemessungsfehler der VK – Bestimmung der Höhe der Gebühr für Verfahren vor der Vergabekammer unter Berücksichtigung ihres Aufwands und der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache (vgl. § 182 I, II GWB; § 3 1 VwKostG)  bei Ausgehen vom Wert des Verfahrensgegenstandes nach dessen wirtschaftlicher Bedeutung – zutreffende Orientierung der VK an der Gebührentabelle der VK Bund: Wert des streitgegenständlichen Auftrags im Übrigen wie in § 50 Abs. 2 GKG  - fehlende gesetzliche Definition der Auftragssumme in § 50 II GKG und in § 3 VgV – maßgeblich der objektive Wert des zu vergebenden Auftragszutreffender  Ausgang vom geschätzten Gesamtauftragswert ... in Höhe von brutto EUR 71.400.000 – kein fehlerhaftes Ermessen der VK zu Lasten der Antragstellerin durch Berücksichtigung der Hälfte des Gesamtauftragswerts,  weil die Antragstellerin sich lediglich gegen die Zuschlagserteilung an die Beigeladene zu 1) und zu 2), nicht aber gegen die Zuschlagserteilung an die weitere Bieterin wandte.“ – Abschluss der Rahmenvereinbarung mit höchstens drei Bieternweitere offengelassene Fragen (Bestimmung des vollen Gesamtauftragswerts, „da sich hieraus keine fehlerhafte Gebührenfestsetzung zu Lasten der Antragstellerin ergäbe, die nach der nicht angegriffenen Entscheidung der Vergabekammer die Gebühren zu tragen hat. Das gilt entsprechend, soweit die Antragsgegnerin und die Beigeladenen der Auffassung sind, die VK hätte wegen des Erweiterungsrechts für Los 1 ... nicht nur den Gesamtauftragswert von EUR 71,4 Millionen brutto, sondern einen Gesamtwert von EUR 71,4 Millionen plus 20%, mithin einen Gesamtauftragswert von EUR 85,60 Millionen als Wert der Gebührenbestimmung zugrunde legen müssen.“
  • Substantiierung – Interesse am Auftrag – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes Feststellungsinteresse - Pflicht zur expliziten Begründung des Feststellungsinteresse mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag – ferner auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • Subunternehmer – s. auch Nachunternehmer
  • Subunternehmer – wahrheitswidrige Angaben - EuGH, Urt. v. 03.06.2021, C - 210 – 20 – Rad Service – Italien – automatischer Ausschluss (unzulässig)wahrheitswidrige Angaben eines Subunternehmers als Ausschlussgrund ohne zumindest Gestattung zum Ersatz des Subunternehmens - Art. 49, 56 AEUV, Art. 63 der RL 2014/24/EU – Tenor: Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU ... ist unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen der öffentliche Auftraggeber einen Bieter automatisch von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags auszuschließen hat, wenn ein Hilfsunternehmen, dessen Kapazitäten er in Anspruch nehmen möchte, eine wahrheitswidrige Erklärung zum Vorliegen rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilungen vorgelegt hat, ohne dem Bieter in einem solchen Fall vorschreiben oder zumindest gestatten zu dürfen, dieses Unternehmen zu ersetzen.
  • Subvention - Lenz, Christofer, /Jürschik, Corina, Das Weißbuch der Kommission zur, Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten, NZBau 12/2020, 768
  • Synallagma – OLG Düsseldorf, Beschl.v.03.02.2021 - Verg 25 – 18 – IT - Software für Einsatzleitsystem für Feuerwehr- und Rettungsleitstelle – fehlende Statthaftigkeit wegen Eingreifen des Ausnahmebereichs nach § 108 VI GWB – nach endgültiger Einstellung der Weiterentwicklung und Pflege durch „Basis“-Softwareauftragnehmer – neuer Kooperationsvertrag der Antragsgegnerin (Stadt) mit Land X für Pflege, Anpassung oder Weiterentwicklung der „Basis-Software“ -  Bejahung der Entgeltlichkeit dieses Vertrags (öffentlicher Auftrag nach § 103 I GWB bzw.  Vertrag nach § 108 VI GWB [Begriffe synonym] – synallagmatische Verknüpfung und rechtliche Einheit. (1. Abschluss am selben Tag, 2. sachlicher Bezug zueinander [ohne Softwareüberlassung keine Kooperation] und 3. gegenseitige“ Verweisungen  in den jeweiligen Vertragstexten) – Entgeltlichkeit infolge des Anspruchs des Landes X auf etwaige Softwareweiterentwicklungen durch die Antragsgegnerin (Stadt): “Als Entgelt ist jede Art von Vergütung anzusehen, der ein Geldwert zukommt ... Ein solcher ist Weiterentwicklungen von genutzter Software nicht abzusprechen.“ - Besserstellungsverbot vermieden durch Überlassungsbereitschaft hinsichtlich der Grundsoftware (Quellcode) und ausreichender Information innerhalb angemessenen Fristen (Ermessen im Einzelfall) an potentielle Weiterentwickler – vgl. hierzu die vorgängige EuGH-Entscheidung v. 28.05.2020 - C - 796 / 18 - – ISE/Köln – Softwareüberlassung etc. - (Feuerwehr) – Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien KooperationTat
  • Tatbestands- und Bindungswirkung - Entscheidung der Vergabekammer - OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2021 -  13 Verg 2 -  21 – Postdienste – Bestandskraft von Entscheidungen der Vergabekammer - §§ 160 II, 168 I S. 1, 168 II S. 1, 168 II S. S. 2 168 III , 178 III GWB – Rechtskraft – Tatbestands- und Bindungswirkung – Bindungswirkung von Tenor, Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen, rechtliche Würdigung, zugrundeliegende Erwägungen (Vorgaben) – aus der Entscheidung: „Soweit die Antragstellerin ... in dem vorliegenden Verfahren noch die Intransparenz der Vergabeunterlagen betreffend das Zuschlagskriterium des Konzeptes zur Qualitätssicherung rügt, steht dieser Rüge die Bestandskraft der vorangegangenen Entscheidung der Vergabekammer vom 1. Dezember 2020 (Az.: VgK-43/2020) entgegen. Die entsprechende Rüge hat die Antragstellerin bereits dort erhoben. Die Vergabekammer hat sie aufgrund einer Auslegung der Vergabeunterlagen zurückgewiesen. In einem bestandskräftig gewordenen Beschluss der Vergabekammer zurückgewiesene Rügen sind in einem späteren Nachprüfungsverfahren derselben Beteiligten aufgrund der materiellen Rechtskraft des früheren Beschlusses nicht mehr zu beachten .... Bestandskräftige Entscheidungen der Vergabekammer entfalten ungeachtet ihrer materiellen Richtigkeit Tatbestands- und Bindungswirkung. Diese Bindung umfasst den Tenor, die tragenden Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen zum behaupteten Verstoß sowie die rechtliche Würdigung zu der Frage, ob ein Vergabeverstoß vorliegt ... Auch "Segelanleitungen", mit denen der Vergabestelle auferlegt wird, welche Einzelheiten bei der Neubewertung der Angebote zu berücksichtigen sind, nehmen als Bestandteile der Hauptsacheentscheidung nach verbreiteter Auffassung grundsätzlich an deren Bestandskraft teil ..“
  • Tätigkeitserlaubnis - EuGH, Schlussantrag v. 28.01.2021 -  C - 6 - 20 – SchlussA - Lieferung von Lebensmitteln für benachteiligte Personen in Estland – Tätigkeitsnachweis – berufliche Befähigung – ausländische Anbieter mit Zulassung in ihrem Mitgliedsstaat - Art. 2 RL 2004/18/EG - VKR; Art. 48 RL 2004/18/EG – VKR – amtlicher Vorschlag: „Die Art. 2 und 46 der Richtlinie 2004/18/EG ... zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge sind dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber nicht als Eignungskriterium, dessen Nichterfüllung zum Ausschluss führt, verlangen kann, dass der Bieter oder Bewerber zusammen mit seinem Angebot eine von den Behörden des Mitgliedstaats des Auftragsorts erteilte Tätigkeitserlaubnis oder Registrierung vorlegt, wenn der Bieter oder Bewerber über die in seinem Mitgliedstaat anerkannte berufliche Befähigung verfügt. Die Art. 2 und 46 der Richtlinie 2004/18 stehen jedoch dem nicht entgegen, dass, wenn in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen berechtigterweise verlangt wird, dass der erfolgreiche Bieter über einen Betrieb im Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers verfügt, der Bieter dazu verpflichtet wird, in der Phase der Auftragsausführung in Bezug auf einen solchen Betrieb nachzuweisen, dass er gemäß Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Lebensmittelhygiene über die erforderlichen Zulassungen oder Registrierungen verfügt, die von den für die Kontrolle der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln zuständigen Behörden in diesem Mitgliedstaat erteilt wurden.“
  • Textform - Seifert, Werner, Zu den verschiedenen Facetten der Textform in der HOAI 2021, ZfBR 2021, 354
  • Transparenz – Gleichbehandlung - EuGH, Urt. v. 17.06.2021 -  C - 23 – 20 - Nutricia – „offene Rahmenvereinbarung“ ohne Höchstwertangabe rechtswidrig - Erforderlichkeit der Bekanntmachung mit Schätzwert oder Schätzmenge und Höchstmenge oder Höchstwertaus der Entscheidung: „54 Im Hinblick auf die in Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24 genannten Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz sowie die allgemeine Systematik der Richtlinie ist es jedoch nicht hinnehmbar, dass öffentliche Auftraggeber in der Bekanntmachung keine Angaben zu einem Höchstwert der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren machen.“ ...“ 68 Aus alledem folgt, dass öffentliche Auftraggeber, die von Anbeginn an der Rahmenvereinbarung beteiligt sind, sich für sich selbst und für potenzielle öffentliche Auftraggeber, die in dieser Vereinbarung eindeutig genannt werden, nur bis zu einer Höchstmenge und/oder einem Höchstwert verpflichten können und dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist.“ – Aber: Unwirksamkeit des Rahmenvertrags wäre unverhältnismäßig – also Einschränkung der Unwirksamkeit
  • Transparenz – Radu, Magnus, Akteneinsicht und Transparenz, VergabeFokus 5/2021, 18
  • Transparenz – Verweis auf Unterkriterien - VK Bund, Beschl. v. 30.06.2021 - VK 1 - 58 – 21 – Planung Wehrersatzbauten - Unbegründetheit infolge unberechtigter Rügen: keine Unbestimmtheit/Intransparenz der Zuschlagskriterien – keine Notwendigkeit zusätzlicher, konkretisierender Unterkriterien – keine Feststellbarkeit versteckter Unterkriterien - hinreichende Vorgaben für die Angebotserstellung (Erstellung des Zeitplans und der Planungsaufgabe) - Keine Intransparenz durch Verweis auf „Unterkriterien“ - Statthafte Methode der Qualitätsbewertung - keine versteckten Eignungskriterien - keine Aushebelung der Wertungsmethodik „Von einer „völligen“ Entwertung des Preisanteils von 30% im Verhältnis zur Qualitätsbewertung mit 70% kann vorliegend nicht gesprochen werden.“ - Keine Befangenheit durch Vorgabe eines Literaturvorschlags in der Wertungsmatrix - kein Dokumentationsmange
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  • Umgehung - Friton, P., Verteidigungsbeschaffungen über internationale Organisationen – Zulässige Gestaltungsmöglichkeit oder rechtswidrige Umgehung?, NZBau 2021, 362
  • Umrechnungsformel – Bekanntmachung - OLG Rostock, Beschl. v. 03.02.2021 - 17 Verg 6 – 20 - Planungsleistungen für die Erschließung – Bekanntmachung der Zuschlagskriterien (ohne Umrechnungsformel zulässig) - Wertung – zu erwartende bzw. zu vergütende Lösungsvorschläge - Bepunktung der Lösungsvorschläge – Preis – Leistungsverhältnis – Umrechnungsformel (nicht erforderlich in der Bekanntmachung) – Wechsel Umrechnungsformelamtliche Leitsätze: 1. Mit Blick auf den Normzweck des § 77 Abs. 2 VgV und in Anbetracht insbesondere auch der beispielhaften Aufzählung von „Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen“ sind im Rahmen einer Ausschreibung von Planungsleistungen nur solche „Lösungsvorschläge“ gesondert zu vergüten, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Angebotserstellung regelmäßig nicht zu erwarten sind. 2. Die Preisumrechnungsformel muss regelmäßig nicht vorab bekannt gegeben werden. Nur für die „Zuschlagskriterien und deren Gewichtung“ ordnet § 127 Abs. 5 GWB eine Aufführung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an. 3. Zur Zulässigkeit einzelner Preisumrechnungsformeln.
  • Umsatz – Eignung – „Null“ - OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - Formblatt 124 rechtswidriger Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung (vgl. § 16b EU Abs. 1 VOB/A) – Abgabe des Formblatts für Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren „0“Vergabeunterlagen oder Bekanntmachung ohne Festlegung der Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit – weder aus der Auftragsbekanntmachung sowie auch dem Formblatt 124 Ersichtlichkeit des Erfordernisses einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit – Vorliegen der Ausführung vergleichbarer Leistungen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit – richtige Angabe des Umsatzes „Null“ infolge Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahrs 2019: im Zeitpunkt der Angebotsabgabe am 23.06.2020 noch nicht bestätigten Bilanz .
  • Umsatz „0“ – OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - Präqualifikation oder Nachweise durch ausgefülltes Formblatt 124 rechtswidriger Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung (vgl. § 16b EU Abs. 1 VOB/A) – „New-Comer-Angebot“ - Zurückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Durchführung der Eignungsprüfung – fehlende Erforderlichkeit klarer, unmissverständlicher sowie unwidersprüchlicher Vergabeunterlagen geforderte Eignungsnachweise: Präqualifikation oder Eigenerklärungen im Formblatt 124 – keine weitere ausdrückliche Festlegung der Eignungskriterien – hier Abgabe des Formblatts für Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren „0“Vergabeunterlagen oder Bekanntmachung ohne Festlegung der Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit – weder aus der Auftragsbekanntmachung sowie auch dem Formblatt 124 Ersichtlichkeit des Erfordernisses einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit – Vorliegen der Ausführung vergleichbarer Leistungen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit – richtige Angabe des Umsatzes „Null“ infolge Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahrs 2019: im Zeitpunkt der Angebotsabgabe am 23.06.2020 noch nicht bestätigten Bilanz .
  • Umsatzangabe - OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - keine weitere ausdrückliche Festlegung der Eignungskriterien – hier Abgabe des Formblatts für Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren „0“ – Vergabeunterlagen oder Bekanntmachung ohne Festlegung der Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit – weder aus der Auftragsbekanntmachung sowie auch dem Formblatt 124 Ersichtlichkeit des Erfordernisses einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit – Vorliegen der Ausführung vergleichbarer Leistungen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit – richtige Angabe des Umsatzes „Null“ infolge Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahrs 2019: im Zeitpunkt der Angebotsabgabe am 23.06.2020 noch nicht bestätigten Bilanz .
  • Umsatzsteuer - Rauber, David, Umsatzsteuerpflicht und interkommunale Zusammenarbeit , NVwZ 2021,  1197-1201
  • Umsatzsteuer - Englisch, Joachim. Nichterhebung von Umsatzsteuer für kommunale Tätigkeiten – § 2b UStG und Alternativen – Teil 1 , UR 2021, 338
  • Umwelt - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung – fehlende Preisanpassungsklausel - Lose - Wertungskriterium „Konzeption“ – Wertungskriterien: a. Preis --- 50 Punkte - b. Konzeption --- 50 Punkte – Erläuterung des Wertungskriteriums „Konzeption“: Beurteilung durch abschließende Aspekte mit 10 „Unter“- Punkten (Brieflauf etc.) - Kategorien: 50 Punkte: herausragendes Konzept 40 Punkte: sehr gutes Konzept 30 Punkte: gutes Konzept 20 Punkte: befriedigendes Konzept 10 Punkte: ausreichendes Konzept 0 Punkte mangelhaftes Konzept - Rügen: Intransparenz der Kriterien etc. , fehlende Preisanpassung – Zulässigkeit (Antragsbefugnis) und teilweise Begründetheit der Beschwerde wegen Verletzung des Transparenzgrundsatzes infolge der fehlenden Gewichtung der Unterkriterien des „Realisierungskonzepts“ - zwar Mitteilung von zehn gesonderten Unterkriterien, aber ohne Angabe der Gewichtung - „§ 127 Abs. 5 GWB schreibt vor, dass die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Diese Anforderung gilt sowohl für die Zuschlagskriterien als auch für die Unterkriterien“ (vgl. EuGH, Urt. v. 14. 07.2016 - C-6/15 ...Senat, Beschl. v. 7. 11. 2013 - 13 Verg 8/13) – „Wenn dem Auftraggeber die Angabe der Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, muss er die (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung angeben (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 3 VgV).“ – keine Verstöße: „Umweltaspekte“ ausreichend - Losaufteilung nicht von Amts wegen aufzugreifen, auch von Auftraggeber erläutert – Beschreibung der Anforderungen für Service und Personal zulässig – „bestmögliche“ Beschreibung der Leistung bei Einsatz der Deutschen Post AG aus dem Bieter zugänglichen Quellen - fehlende Preisanpassungsklausel kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Bestimmungsrecht auch für Vertragsgestaltung): „Grenze der Abwälzung von Risiken durch die Beachtung der allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze, welche einen Missbrauch der Nachfragemacht des öffentlichen Auftraggebers missbilligen und infolgedessen unzumutbare Anforderungen an die Bieter in den Ausschreibungsunterlagen als nicht tragbar einstufen. Diese Grenze kann überschritten sein, wenn aufgrund der Vorgaben in den Vergabeunterlagen eine vernünftige kaufmännische Kalkulation nicht möglich ist“ (vgl. OLG München, Beschl. v. 6. 8. 2012 - Verg 14/12) ...“Das ist hier nicht der Fall. Bei einem Leistungszeitraum von vier Jahren stellt es keine unverhältnismäßige Belastung der Bieter dar, wenn sie im Rahmen ihrer Kalkulation etwaige Preissteigerungen der Deutsche Post AG - beispielsweise unter Heranziehung der Preissteigerungen der vergangenen Jahre - prognostizieren und das verbleibende Risiko tragen müssen.....“ – Kostenentscheidung
  • Umweltaspekte – OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste –  keine Verstöße: „Umweltaspekte“ ausreichend -
  • Unerlaubte Handlung - §§ 823 ff BGB – KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2020 - 9 U 79 – 19 - Erd- und Abbrucharbeiten – Rechtsschutz unter Schwellenwert (im Streitfall verneint) – grundsätzliche Entscheidung – im Streitfall auch keine sonstigen Ansprüche aus §§ 823, 826 BGB bzw. Nichtigkeit nach §§ 134, 138 BGB – amtliche Leitsätze: 1. Zum Rechtsschutz bei Vergabeverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts der §§ 97 ff. GWB. 2. Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht Primärrechtsschutz grundsätzlich erst mit Beginn des Vergabeverfahrens und erlischt mit seiner Beendigung (vgl. Senat, Urteil vom 28.06.2019 – 9 U 55/18 –, juris Rn. 45). 3. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht eine den Vorgaben des § 134 GWB entsprechende Mitteilungs- und Wartepflicht nur bei entsprechender (landes)gesetzlicher Grundlage oder europarechtlich, soweit der ausgeschriebene Auftrag eine Binnenmarktrelevanz aufweist, und ist ein unter Verstoß hiergegen geschlossener Vertrag weder entsprechend § 135 GWB noch grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam (gegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 – I-27 U 25/17 –, juris Rn. 44).
  • Ungewöhnlich niedriger Preis - EuG, Beschl. v. 26.05.2021 -  T - 54 - 21 R - OHB System AG - Galileo-Übergangssatelliten - § 136 HHO EG - Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge – Beschaffung von Galileo-Übergangssatelliten – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Antrag auf einstweilige Anordnung – Dringlichkeit – Interessenabwägung – wettbewerblicher Dialog – Zurückweisung der Anträge u. a. auf Aussetzung - Aufklärung bei Interessenkonflikten – amtlicher Leitsatz: 1. Es obliegt dem Auftraggeber, das Vorliegen einer tatsächlichen Gefahr, dass es zu Praktiken kommt, die geeignet sind, die Transparenz zu beeinträchtigen und den Wettbewerb zwischen den Bietern zu verfälschen, zu beurteilen und zu prüfen und einem vom Ausschluss von dem Verfahren bedrohten Bieter die Möglichkeit zu geben, den Nachweis zu erbringen, dass in seinem Fall keine tatsächliche Gefahr des Eintritts eines solchen Interessenkonflikts besteht 2. Der Auftraggeber hat insbesondere in jedem Fall zu prüfen, ob mögliche Interessenkonflikte bestehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu verhindern, aufzudecken und zu beheben. 3. Es ist das Ziel der Vergabevorschriften, dem Auftraggeber bestmögliche Konditionen zu bestmöglichen Preisen zu ermöglichen. Die Mechanismen für ungewöhnlich niedrige Angebote kommen folglich nur dann zum Einsatz, wenn der Auftraggeber mit einer Anomalie konfrontiert wird. 4. Bei der Abwägung über die Erteilung einer einstweiligen Anordnung ist zu berücksichtigen, welche finanziellen Folgen des Auftraggebers im Verhältnis zu dem möglichen Schaden des Bieters steht.
  • Ungewöhnlich niedriger Preis – Noch, Rainer, Der Ausschluss ist kein Automatismus, Vergabe Navigator 2/2021, 28 (VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.08.2020- 3 VK LSA 44/20 – Mindestlohn – Auskömmlichkeit – ungewöhnlich niedriger Preis)
  • Ungewöhnlich niedriges Angebot – BayObLG, Beschl. v. 09.04.2021 - Verg 3 – 21 – Objektschutz-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten - Preisprüfung (Aufklärung bei ungewöhnlich niedrigem Angebot)  – Aufgreifschwelle nicht erreicht – Ausreichen der Preisprüfung bei Vergleich der Preise aus vorgegangenen Vergaben – auch bei Gesamtpreis ist angekündigte möglich Nachforderung eines Preisblattes zulässig.
  • Ungewöhnlich niedriges Angebot - BayObLG, Beschl. v. 09.04.2021 - Verg 3 – 21 – Objektschutz-, Revier-, Alarm- und Interventionsdiensten - Preisprüfung (Aufklärung bei ungewöhnlich niedrigem Angebot)  – schwere Verfehlung - §§ 123, 124 I Nr. 3 GWB, 60 VgV – Ablehnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde –  fakultative  Ausschlussgründe  nach § 124 I Nr. 3 GWB müssen einer „schweren Verfehlung“ i.S.d. § 124 GWB nahe kommen - Abwerbungsversuche von Mitarbeitern sind nicht ausreichend und sprechen für sich nicht für fehlende Leistungsfähigkeit – Voraussetzungen eines ungewöhnlichen Preises wegen Nichterreichens der Aufgreifschwelle nicht erreicht – Ausreichend der Preisprüfung bei Vergleich der Preise aus vorgegangenen Vergaben – auch bei Gesamtpreis ist angekündigte möglich Nachforderung eines Preisblattes zulässig.
  • Unmissverständlichkeit – Vergabeunterlagen – OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - fehlende klare, unmissverständliche sowie nicht widersprüchliche Vergabeunterlagen
  • Untätigkeitsbeschwerde VK – OLG Gröning, Jochem, Die Untätigkeitsbeschwerde nach § 172 Ab  2 GWB – was gilt nach BGH „Fahrscheindrucker“?, VergabeR 5/2021, 552 - zu BGH, Beschluss v. 14.07.2020 - XIII ZB 135/19
  • Unterhalb der  Schwellenwerte – OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände – Auftragswert nicht erreicht –– Zeitpunkt der Schätzung Tag der Absendung der Bekanntmachung und Wert des einzelnen Auftrags – Hinzurechnung anderer Aufträge nur nach § 3 Abs. 6 u. 7 VgV (aber keine Zusammenfassung zu Gesamtauftrag und Vorverlegung des Schätzungszeitpunktes) – Zweifel am Erreichen des Schwellenwerts treffen Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens
  • Unterhalb der Schwellenwerte - Meckler, Markus,  Die Vergabe freiberuflicher Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte am Beispiel der Rechtslage in Bayern, NZBau 2021,  768
  • Unterhalb der Schwellenwerte - Csaki, Alexander/Kniha, Karoline, Ein Petitum für mehr effektiven Rechtsschutz bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes, ZfBR 2/2021, 138
  • Unterkriterien – Bekanntmachung/Vergabeunterlagen – OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung –Verletzung des Transparenzgrundsatzes wegen fehlender Gewichtung der Unterkriterien des „Realisierungskonzepts“ - zwar Mitteilung von zehn gesonderten Unterkriterien, aber fehlerhaft ohne Angabe der Gewichtung - „§ 127 Abs. 5 GWB schreibt vor, dass die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Diese Anforderung gilt sowohl für die Zuschlagskriterien als auch für die Unterkriterien“ (vgl. EuGH, Urt. v. 14. 07.2016 - C-6/15 ...Senat, Beschl. v. 7. 11. 2013 - 13 Verg 8/13) – „Wenn dem Auftraggeber die Angabe der Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, muss er die (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung angeben (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 3 VgVUnterkriterien – Gewichtung - OLG Celle, Beschl. v. 15.03.2021 - 13 Verg 1 – 21 – Postdienste – Gewichtung – Bewertungsmethode - erfolglose Rüge der Gewichtung der Unterkriterien, da in Vergabeunterlagen enthalten  - zulässige Bewertungsmethode für Logistik- und Personaleinsatzkonzept: „Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern zu den einzelnen Unterkriterien mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter sollen möglichst konkret und anschaulich erläutern, wie sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. … 2.1 Logistikkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer so organisiert wird, dass eine hohe Leistungsqualität in der logistischen Abwicklung erreicht wird. 2.2 Personaleinsatzkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen sowohl auf der Leitungs-, als auch auf der Arbeitsebene von qualifizierten und erfahrenen sowie mit ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehenden Personen erbracht werden. … Aufgrund dieser Angaben können die Bieter erkennen, worauf es den Antragsgegnerinnen bei den Konzepten ankommt. Weitere Erläuterungen, wie das beste Konzept ermittelt werden soll, waren rechtlich nicht geboten.“
  • Unterkriterien ohne Gewichtung – Bekanntmachung - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung in Bekanntmachung – fehlende Preisanpassungsklausel - Lose - Wertungskriterium „Konzeption“ – Wertungskriterien: a. Preis --- 50 Punkte - b. Konzeption --- 50 Punkte – Erläuterung des Wertungskriteriums „Konzeption“: Beurteilung durch abschließende Aspekte mit 10 „Unter“- Punkten (Brieflauf etc.) - Kategorien: 50 Punkte: herausragendes Konzept 40 Punkte: sehr gutes Konzept 30 Punkte: gutes Konzept 20 Punkte: befriedigendes Konzept 10 Punkte: ausreichendes Konzept 0 Punkte mangelhaftes Konzept - Rügen: Intransparenz der Kriterien etc. , fehlende Preisanpassung – Zulässigkeit (Antragsbefugnis) und teilweise Begründetheit der Beschwerde wegen Verletzung des Transparenzgrundsatzes infolge der fehlenden Gewichtung der Unterkriterien des „Realisierungskonzepts“ - zwar Mitteilung von zehn gesonderten Unterkriterien, aber ohne Angabe der Gewichtung - „§ 127 Abs. 5 GWB schreibt vor, dass die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Diese Anforderung gilt sowohl für die Zuschlagskriterien als auch für die Unterkriterien“ (vgl. EuGH, Urt. v. 14. 07.2016 - C-6/15 ...Senat, Beschl. v. 7. 11. 2013 - 13 Verg 8/13) – „Wenn dem Auftraggeber die Angabe der Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, muss er die (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung angeben (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 3 VgV).“ –
  • Unterkriterien – versteckte Unterkriterien- VK Bund, Beschl. v. 30.06.2021 - VK 1 - 58 – 21 – Planung Wehrersatzbauten - Unbegründetheit infolge unberechtigter Rügen: keine Unbestimmtheit/Intransparenz der Zuschlagskriterien – keine Notwendigkeit zusätzlicher, konkretisierender Unterkriterien – keine Feststellbarkeit versteckter Unterkriterien - hinreichende Vorgaben für die Angebotserstellung (Erstellung des Zeitplans und der Planungsaufgabe) - Keine Intransparenz durch Verweis auf „Unterkriterien“ - Statthafte Methode der Qualitätsbewertung - keine versteckten Eignungskriterien - keine Aushebelung der Wertungsmethodik „Von einer „völligen“ Entwertung des Preisanteils von 30% im Verhältnis zur Qualitätsbewertung mit 70% kann vorliegend nicht gesprochen werden.“ - Keine Befangenheit durch Vorgabe eines Literaturvorschlags in der Wertungsmatrix - kein Dokumentationsmangel
  • Unternehmensbezogene Unterlagen - Kirch, Thomas, Bitte wörtlich nehmen, Die Korrektur unternehmensbezogener Unterlagen , NZBau 9/2021,    579-584
  • Untreue - Gruner, Alexander/ Razzaghi, Mellody, Gratwanderung zwischen zulässiger  Ermessensentscheidung und strafbarer Untreue bei öffentlicher Auftragserteilung , NZBau 2021, 20
  • Unwirksamkeit - §§ 134, 135 GWB – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes Feststellungsinteresse -– Vergabe zur Entlastung bei der Abwicklung von 700 Verträgen mit optionaler Verlängerung (nicht wahrgenommen) – Nachprüfungsverfahren wegen fehlender Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sowie Feststellung der Unwirksamkeit nach §§ 134, 135 GWB –  Unzulässigkeit (und Unbegründetheit) der weiteren Verfolgung der Beschwerde in Form eines Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB mangels Feststellungsinteresses (Vorbereitung einer Schadensersatzforderung [erkennbar aussichtslos], Wiederholungsgefahr [nicht ersichtlich] oder Erforderlichkeit der Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters infolge diskriminierenden Charakters der VK-Entscheidung [nicht eingreifend] – Pflicht zur expliziten Begründung des Feststellungsinteresse mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag – ferner auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • Unwirksamkeit – s. auch Feststellung sowie Frist –
  • Unwirksamkeit - Herrmann, Alexander, Ausnahmslosigkeit der Unwirksamkeitsfeststellung gem. § 135 Ab 1 GWB in der Corona-Pandemie?, VergabeR 2021, 13
  • Unwirksamkeit - Knauff, Matthias, Ausnahmslosigkeit der Unwirksamkeitsfeststellung gem. § 135  Abs. 1 GWB in der Corona-Pandemie?, ZUR 4/2021, 218
  • Unwirksamkeit - Rahmenvertrag bei Erreichen der Höchstmenge -  EuGH, Urt. v. 17.06.2021 -  C - 23 – 20 - Nutricia – „offene Rahmenvereinbarung“ ohne Höchstwertangabe rechtswidrig: “ 68 Aus alledem folgt, dass öffentliche Auftraggeber, die von Anbeginn an der Rahmenvereinbarung beteiligt sind, sich für sich selbst und für potenzielle öffentliche Auftraggeber, die in dieser Vereinbarung eindeutig genannt werden, nur bis zu einer Höchstmenge und/oder einem Höchstwert verpflichten können und dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist - Tenor: 1. Art. 49 der Richtlinie 2014/24/EU .... Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz sind dahin auszulegen, dass in der Bekanntmachung sowohl die Schätzmenge und/oder der Schätzwert als auch eine Höchstmenge und/oder ein Höchstwert der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren anzugeben sind und dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist.“  – s. auch Unverhältnismäßigkeit.
  • Unwirksamkeit – Anerkenntnis – Kostenentscheidung - BayObLG, Beschl. v. 08.11.2021 - Verg 10 – 21 - Granitwerkstücke – Anerkenntnis der Unwirksamkeit des Zuschlags wegen Verstoßes gegen § 135 GWB - Aufgabe des Verfahrens durch Auftraggeber bereits in Antragserwiderung im VK-Verfahren – fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für (ergänzende) Feststellung im Beschwerdeverfahren - Kostenentscheidung (Antragsteller) – Herabsetzung des Streitwerts nach § 50 II GKG in Ausnahmefällen: „1) Die Kostenentscheidung beruht auf § 175 Abs. 2 i. V. m. § 71 GWB. Es entspricht - unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands - der Billigkeit (vgl. zu § 78 GWB a. F.: BGH, Beschl. v. 10. April 2018, KVZ 37/17, juris Rn. 13), der Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Aus den im Beschluss vom 15. September 2021 dargelegten Gründen wäre die Beschwerdeführerin ohne Rücknahme der sofortigen Beschwerde wahrscheinlich unterlegen. Selbst bei offenem Verfahrensausgang wären ihr die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen gewesen, da sie sich durch die Rücknahme der sofortigen Beschwerde in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. BGH, Beschl. v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2). Es entspricht dagegen nicht der Billigkeit, den Betroffenen auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, denn sie hat sich am Beschwerdeverfahren nicht aktiv beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. Februar 2020, Verg 21/19, juris Rn. 9). Bei der Kostenentscheidung der Vergabekammer, deren Richtigkeit die Antragstellerin nicht in Zweifel zieht, hat es sein Bewenden. 2. Der Streitwert wurde abweichend von § 50 Abs. 2 GKG auf einen Bruchteil von 5 % der Bruttoauftragssumme festgesetzt; der Senat hat dabei berücksichtigt, dass die vor der Vergabekammer erfolgreiche Antragstellerin lediglich eine Ergänzung des Beschlusses beantragt hat.
  • Unzulässigkeit – OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.2021 - 54 Verg 6 – 20 – mobile Trennwände – Auftragswert nicht erreichtUnzulässigkeit - keine Einrechnung der Projektsteuerungs- und Planungsleistungen – Bauleistung - Planung und Bau keine Lose (nicht gleichartig) – mehrere Gebäude und unabhängige Nutzung – Auftragswert ohne Sicherheitszuschläge – ohne Kosten für Baustrom und – wasser – Zeitpunkt der Schätzung Tag der Absendung der Bekanntmachung und Wert des einzelnen Auftrags – Hinzurechnung anderer Aufträge nur nach § 3 Abs. 6 u. 7 VgV (aber keine Zusammenfassung zu Gesamtauftrag und Vorverlegung des Schätzungszeitpunktes)
  • UVgO - § 50 - Meckler, Markus,  Die Vergabe freiberuflicher Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte am Beispiel der Rechtslage in Bayern, NZBau 2021,  768
  • UVgO - Csaki, Alexander/Kniha, Karoline, Ein Petitum für mehr effektiven Rechtsschutz bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes, ZfBR 2/2021, 138


  • Verbot – s. BGB § 134
  • Verein – öffentlicher Auftraggeber - EuGH, Urt. v. 03.02.2021, C - 155 - 19 und C - 156 – 19 - Italienischer Fußballverband – kein Öffentlicher Auftraggeber - privatrechtlicher Verein – Sportverband - Auftrag an Consorzio X – Tenor der Entscheidung: „1. Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a der Richtlinie 2014/24/EU ... vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass bei einer Einrichtung, die mit im nationalen Recht abschließend festgelegten öffentlichen Aufgaben betraut ist, auch dann angenommen werden kann, dass sie im Sinne dieser Bestimmung zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, wenn sie nicht in der Form einer öffentlichen Verwaltungsstelle, sondern in der Form eines privatrechtlichen Vereins gegründet wurde und bestimmte ihrer Tätigkeiten, hinsichtlich deren sie über Eigenfinanzierungskapazität verfügt, keinen öffentlichen Charakter haben. 2. Die zweite der in Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c der Richtlinie 2014/24 aufgeführten Tatbestandsvarianten ist dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass ein nationaler Sportverband nach dem nationalen Recht über Leitungsautonomie verfügt, nur dann anzunehmen ist, dass die Leitung dieses Verbands der Aufsicht einer öffentlichen Einrichtung untersteht, wenn sich aus einer Gesamtwürdigung der Befugnisse dieser Einrichtung gegenüber dem Verband ergibt, dass eine aktive Aufsicht über die Leitung vorliegt, die diese Autonomie faktisch so sehr in Frage stellt, dass sie es der Einrichtung ermöglicht, die Entscheidungen des Verbands im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beeinflussen. Der Umstand, dass die verschiedenen nationalen Sportverbände die Tätigkeit der betreffenden öffentlichen Einrichtung dadurch beeinflussen, dass sie mehrheitlich an deren wichtigsten beratenden Kollegialorganen beteiligt sind, ist nur dann maßgeblich, wenn sich feststellen lässt, dass jeder dieser Verbände für sich genommen in der Lage ist, einen so erheblichen Einfluss auf die von dieser Einrichtung ihm gegenüber geführte öffentliche Aufsicht auszuüben, dass diese Aufsicht neutralisiert und er damit die Entscheidungshoheit über seine Leitung wiedererlangen würde, und zwar ungeachtet des Einflusses der anderen nationalen Sportverbände, die sich in einer ähnlichen Lage befinden.“
  • Verfahrensende – Rücknahme des Nachprüfungsantrags - OLG BayObLG, Beschl. v. 26.10.2021 - Verg 4 – 21 – 3-Achs-LKW – Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags – Wirkungslosigkeit der VK-Entscheidung - § 182 GWB –„1. Durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags, die in der freien Disposition des Antragstellers steht und auch im Beschwerdeverfahren ohne Zustimmung der übrigen Beteiligten erklärt werden kann (BGH, Beschl. v. 24. März 2009, X ZB 29/08, NZBau 2009, 466, juris Rn. 12), ist das Verfahren beendet. Der Beschluss der Vergabekammer ist - abgesehen von der Gebührenfestsetzung - hinfällig und damit gegenstandslos (OLG Düsseldorf vom 09.11.2009, Verg 35/09; Schäfer in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Auflage, § 178 GWB, Rn. 29), was der Senat in Ziffer 1 des Beschlusstenors deklaratorisch aufgenommen hat. 2. Über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die Tragung von notwendigen Aufwendungen der Beteiligten entscheidet der Senat gemäß § 182 Abs. 3 S. 5, Abs. 4 S. 3 GWB nach billigem Ermessen. Es entspricht der Billigkeit, der Antragstellerin, die sich durch die Rücknahme ihres Nachprüfungsantrags in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. OLG München, Beschl. v. 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15; Beschl. v. 20. Mai 2019, VII-Verg 60/18, juris Rn. 9), die Verfahrenskosten und die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners aufzuerlegen.
  • Verfassungsrecht - BVerfG, Beschl. v. 30.03.2020 - 1 BvR 843 – 18 – Rettungsdienst – Sachsen-Anhalt – Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde (Unzulässigkeit – Subsidiarität) - Neuregelung in § 13 I S. 1 RettDG LSA: Voraussetzung für Genehmigung (neben Katastrophenschutz nach § 12 II KatSG-LSA Gemeinnützigkeit der Organisation - „gemeinnützig“ nach Definition in  § 52 I Abgabenordnung (AO) – Behauptung der Beschwerdeführinnen: Verletzung der Art. 12 I und Art. 3 I GG durch Neuregelung des RettDG wegen Vorrangs der Hilfsorganisationen (keine Chance) (insbesondere des Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe und des Malteser-Hilfsdiensts) - Verfassungsbeschwerde genügt nicht dem Grundsatz der Subsidiarität - Beschwerdeführerinnen gehalten, sich zunächst um eine Genehmigung als Konzession nach § 12 II RettDG LSA zu bemühen - tatsächliche und einfachrechtliche Lage gesichert, verwaltungsgerichtlicher oder vergaberechtlicher Rechtsschutz nicht offensichtlich sinn- und aussichtslos, auch nicht allein Klärung verfassungsrechtlicher Fragen – Erforderlichkeit vorheriger fachgerichtlicher Klärung der Sach- und Rechtslage – Auslegung des Tatbestandsmerkmals „gemeinnützig“ in § 13 I S. 1 RettDG LSA fachgerichtlich zu klären – im Übrigen auch „Sollvorschrift“ und damit Abweichen möglich - bei Nichterteilung der Genehmigung Anfechtungs- und Verpflichtungsklage – oberhalb des Schwellenwerts Vergaberechtsweg - abschließende Klärung insoweit auch nicht durch das Urteil des EuGH v. 21.3.2019 - C-465/17 – erfolgt – Zumutbarkeit der Verweisung auf fachgerichtlichen Rechtsschutz – auch keine Gefahr für Betriebseinstellung
  • Verfassungsrecht – Auskunft über Rabatt - BVerwG, Urt. v. 17.06.2020 - 10 C 22 – 19 – Informationsfreiheit - Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V – Auskunft über Rabatt - Apotheker klagt (nicht erfolgreich) auf Mitteilung des mit der gesetzlichen Krankenkasse mit beigeladenen Arzneimittelherstellerin vereinbarten Rabattes nach Informationsfreiheitsgesetz - § 1 Abs. 1 S. 1 IFG-Bund; § 2 Nr. 1 IFG-Bund; § 3 Nr. 6 Alt. 2 IFG-Bund; § 6 S. 2 IFG-Bund; § 12 SGB V; § 73 Abs. 9 Nr. 2 SGB V; § 129 Abs. 1a SGB V; § 130a Abs. 8 SGB V - Arzneimittel "Prograf 1 mg Kapseln 100 Stück" - Wirkstoff Tacrolimus - § 6 Satz 2 IFG schützt Geschäftsgeheimnis – Klagabweisung
  • Verfassungsrecht - VerfGH des Landes Berlin, Beschl. v. 26.02.2020 - VerfGH 20 A – 20 – Bauauftrag Ablehnung einer einstweiligen Vfg. durch LG Berlin und KG Berlin – Unzulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Voraussetzungen nicht substantiiert dargelegt – fehlende Erforderlichkeit eines Eilfalls und drohende schwere Nachteile und deren Abwehr durch Erlass der einstweiligen Anordnung - keine Glaubhaftmachung (hier nicht erfolgt)
  • Vergabe – Außenwerbung - Schäffer, Rebecca, Die Vergabe von Außenwerbeverträgen, VergabeFokus 5/2021, 2
  • Vergabe an die öffentliche Hand - Eisentraut, Nikolas, Vergabe an die öffentliche Hand, Duncker & Humblot 2021
  • Vergabehandbuch Niedersachsen - Beckmann-Oehmen, Katrin, Sind typische Fehler typisch?, Vergabe Navigator 2021, 10 - Fehlercheckliste für Vergabestellen des Vergabehandbuchs Niedersachsen
  • Vergabekammer – Bestandskraft - OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2021 -  13 Verg 2 -  21 – Postdienste – Bestandskraft von Entscheidungen der Vergabekammer - §§ 160 II, 168 I S. 1, 168 II S. 1, 168 II S. S. 2 168 III , 178 III GWB – Rechtskraft – Tatbestands- und Bindungswirkung – Bindungswirkung von Tenor, Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen, rechtliche Würdigung, zugrundeliegende Erwägungen (Vorgaben) – aus der Entscheidung: „Soweit die Antragstellerin ... in dem vorliegenden Verfahren noch die Intransparenz der Vergabeunterlagen betreffend das Zuschlagskriterium des Konzeptes zur Qualitätssicherung rügt, steht dieser Rüge die Bestandskraft der vorangegangenen Entscheidung der Vergabekammer vom 1. Dezember 2020 (Az.: VgK-43/2020) entgegen. Die entsprechende Rüge hat die Antragstellerin bereits dort erhoben. Die Vergabekammer hat sie aufgrund einer Auslegung der Vergabeunterlagen zurückgewiesen. In einem bestandskräftig gewordenen Beschluss der Vergabekammer zurückgewiesene Rügen sind in einem späteren Nachprüfungsverfahren derselben Beteiligten aufgrund der materiellen Rechtskraft des früheren Beschlusses nicht mehr zu beachten .... Bestandskräftige Entscheidungen der Vergabekammer entfalten ungeachtet ihrer materiellen Richtigkeit Tatbestands- und Bindungswirkung. Diese Bindung umfasst den Tenor, die tragenden Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen zum behaupteten Verstoß sowie die rechtliche Würdigung zu der Frage, ob ein Vergabeverstoß vorliegt ... Auch "Segelanleitungen", mit denen der Vergabestelle auferlegt wird, welche Einzelheiten bei der Neubewertung der Angebote zu berücksichtigen sind, nehmen als Bestandteile der Hauptsacheentscheidung nach verbreiteter Auffassung grundsätzlich an deren Bestandskraft teil ..“
  • Vergabekammer - Schäffer, Rebecca, Mündliche Verhandlung per Videokonferenz – Auch vor der Vergabekammer, VergabeFokus 1/2021, 12
  • Vergabekammer – Verwaltungsgerichte - OLG Brandenburg, Beschl. v.26.07.2021 - 19 Verg 3 – 21 – Rettungsdienste (Brandenburg) – keine Vergabenachprüfung nach §§ 155 ff. GWB bei der Beauftragung mit  Rettungsdienstleistungen im Verwaltungsverfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 2 BbRettG – Unzulässigkeit des Rechtswegs zu den Vergabenachprüfungsinstanzen gemäß § 17a II Satz 1 GVG -  Ausnahme vom Vergaberecht nach § 107 I Nr. 4 GWB („Dienste“ nach Landesrecht etc.) – auch kein Widerspruch zu EuGH-Entscheidungen
  • Vergabekammer – Videoverhandlung - Ahlers, Moritz, Die Zulässigkeit der „konsentierten Videoverhandlung“ vor Vergabekammern, NZBau 2020, 628
  • Vergabekammer – Zuständigkeit der Zuständigkeit - VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.01.2021, VK 2 – 2 – 21 – Autobahn-GmbH des Bundes – Wechsel der Zuständigkeit der Vergabekammer (nicht mehr VK Rheinland-Pfalz, sondern VK Bund) – Verweisung ohne mündliche Verhandlung an VK Bund (unanfechtbare Zwischenentscheidung – vgl. §§ 83VwGO, 17a GVG.
  • Vergabekammerentscheidung - s. Bestandkraft Vergabekammer
  • Vergabekammerhinweise – unrichtig – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.2021 -  Verg 13 / 21 – Brückenbauauftrag – Preisprüfung - Formblatt 223/FB 3216 EU - Ablehnung des Antrags auf aufschiebende Wirkung – gerügte Verstöße teils präjudiziert bzw. zweifelhaft etc. – Nichterreichen des Schwellenwerts - „Der auf § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB gestützte Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist gemäß § 173 Abs. 2 Satz 1 GWB abzulehnen. Unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen überwiegen die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde die mit einer weiteren Verzögerung verbundenen Vorteile. Dies gilt namentlich bei Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben der Antragsgegnerin entsprechend § 173 Abs. 2 Satz 2 GWB sowie der in § 173 Abs. 2 Satz 3 GWB genannten Gesichtspunkte, darunter insbesondere der Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde. Die sofortige Beschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg. Sie ist zwar zulässig, aber unbegründet.“ – Zweifel an der Zulässigkeit wegen erforderlichen Schwellenwerts - unrichtiger Hinweis auf Vergabekammer führt nicht zu Vergaberechtsweg – Preisprüfung und Rügepflicht (Erkennbarkeit durch Bieter) – Ausschluss wegen unvollständiger Angaben in Formblättern etc.-  zulässige Preisprüfung und Zulässigkeit von Nebeneinander von  Preisprüfung und Nachforderung – Zumutbarkeit der Angabe der von bekannten Nachunternehmern benannten Preise der Leistungen .
  • Vergabeportal - Kräber, Wolfgang, Einstellung einer Nachricht im Postfach des Bieters auf dem  Vergabeportal bewirkt Zugang, VergabeFokus 5/2021, 15
  • Vergaberecht – koordiniertes - Lampert, St., Koordiniertes Vergaberecht und Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten (zu EuGH NZBau 2020, 661; NZBau 2020, 664), NZBau 2021, 372
  • Vergaberecht – Wettbewerbsrech t- Park, Jongwook, Die Bedeutung des Wettbewerbsrechts im Vergaberecht, Duncker & Humblot 2021
  • Vergabesperre - Braun, Peter, Anspruch auf Aufhebung einer generellen Vergabesperre, NZBau 3/2021, 172
  • Vergabeunterlagen – Änderung – OLG Celle, Beschl. v. 18.11.2021 - 13 Verg 6 -  21 - interaktive Tafeln für Schulen – kein Ausschluss – keine Änderung der VU - Auslegung der Vergabeunterlagen wie ständige Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 3. 4. 2012 - X ZR 130/10: Auslegung unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters) – unberechtigter Ausschluss – kein  Vorliegen der Voraussetzungen des § 57 I Nr. 4 VgV (Änderung der Vergabeunterlagen) – Erfüllung der MerkmaleAblagefläche für Stifte und Schwämme unterhalb des Displays sowie „Deutschsprachige Telefonhotline in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr Montag bis Freitag, sowohl vom Hersteller als auch vom Bieter“ im Streitfall (entgegen VK nicht mehr verlangt) – amtliche Leitsätze: „Aus den Vergabeunterlagen muss für die Bieter eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, welche Erklärungen von ihnen verlangt werden. Die Auslegung der Leistungsbeschreibung hat unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters zu erfolgen.“
  • Vergabeunterlagen – Klarheit etc. - OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - Präqualifikation oder Nachweise durch ausgefülltes Formblatt 124 rechtswidriger Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung (vgl. § 16b EU Abs. 1 VOB/A) – „New-Comer-Angebot“ - Zurückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Durchführung der Eignungsprüfung – fehlende Erforderlichkeit klarer, unmissverständlicher sowie unwidersprüchlicher Vergabeunterlagen
  • Vergabevermerk - Pfannkuch, Benjamin, Zu den Anforderungen an den Vergabemerk bei einer produktscharfen Ausschreibung und der Möglichkeit der Heilung von  Dokumentationsmängeln, ZfBR 1-2021, 39 (zu OLG Celle vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 - digitale Meldeempfänger, DME, Feuerwehr)
  • Vergabeverzögerung- Randhahn, Heiko, Vergabeverzögerung, Abschied vom vergaberechtlichen Ansatz, NZBau 2021, 14 (zu BGH, Urt. v. 3.7.2020 - VII ZR 144 – 19)
  • Vergabevorgang – Beginn - OLG Schleswig-Holstein,  Beschl. v. 09.12.2021 - 54 Verg 8 – 21 – Busverkehr – Statthaftigkeit – Antragsbefugnis - unzulässige Verlängerung - Statthaftigkeit  (Auftragswert, „Vergabevorgang“, Direktvergabe, Beginn des Vergabeverfahrens <zwei Voraussetzungen: 1. interne Entscheidung für Bedarfsdeckung und 2. Ergreifen von Maßnahmen zur Ermittlung oder Bestimmung des Auftragnehmers mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses: hier weitere Leistungen durch bisherigen Auftragnehmer u. a. durch Verlängerung>, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt: Schluss der mündlichen Verhandlung) – Antragsbefugnis (Interesse am Auftrag, drohender Schaden durch de-facto-Vergabe) – Begründetheit wegen nach § 135 II GWB unwirksamen Auftrags durch einvernehmliche Durchführung mit wesentlichen Vertragsänderungen ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 GWB – unzulässige wesentliche Verlängerung der Verträge mit befristeter Laufzeit um zwei Jahre  (20 % der  bisherigen Vertragszeit von 10 Jahren als „erhebliche Ausweitung“ (vgl. § 132 IIIGWB) – Unwirksamkeit nach § 135 I GWB   durch selbständigen vergaberechtsrelevanter Beschaffungsvorgang (ausreichend mündliche, konkludente oder nach einer überwiegenden Lebenswahrscheinlichkeit vorliegende Beauftragung auch dann, „wenn Auftraggeber und Auftragnehmer einen Beschaffungsvorgang übereinstimmend irrtümlich von einem früher abgeschlossenen und bei zutreffender Würdigung beendeten Vertrag für gedeckt halten und die Vertragsleistungen weiterhin erbringen.“ – umfangreiche Ausführungen zur Auslegung des Vertragsgegenstandes – Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I, II GWB innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Vertragsschluss (hier gegeben) – Kostenentscheidung (Gesamtschuldner der unterliegenden Beteiligten nach §§ 175 II, 71 GWB.
  • Vergleichbare Referenz – Beurteilungsspielraum - BayObLG, Beschl. v. 09.11.2021 - Verg 5 – 21 – Dienstleistungskonzession (Rettungswagen) – rechtliches Gehör - aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage – Referenzen („vergleichbare Leistungen“ – nur eingeschränkter Beurteilungsspielraum des Auftraggebers) – amtlicher Leitsatz: 1. Art. 103 Abs. 1 GG erfasst nicht das rechtliche Gehör im Verfahren vor der Vergabekammer. Maßgeblich ist insoweit das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleistete Grundrecht auf ein faires Verfahren. 2. Die aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage steht der Berücksichtigung des angegriffenen Verwaltungsakts im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nicht entgegen. 3. Das Verlangen nach Referenzprojekten für „vergleichbare“ Leistungen bedeutet nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein müsste. Vielmehr genügt es, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. 4. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz kommt der Vergabestelle ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu
  • Vergleichbarkeit – Referenzen - Waller, Marten, Vergleichbarkeit von Referenzobjekten gem. § 75 Abs.S. 3 VgV – Ein „zahnloser Tiger“?, ZfBR 2019,  771
  • VergStVO - Hesse, Werner, Die Vergabestatistikverordnung kann auch den Dritten Sektor betreffen, npoR 2021, 141
  • Vergütung – Planung – Lösungsvorschläge- OLG Rostock, Beschl. v. 03.02.2021 - 17 Verg 6 – 20 - Planungsleistungen für die Erschließung – Bekanntmachung der Zuschlagskriterien (ohne Umrechnungsformel zulässig) - Wertung – Umrechnungsformeln - Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung - §§ 77 II VgV, 127 V GWB – zu erwartende bzw. zu vergütende Lösungsvorschläge - Bepunktung der Lösungsvorschläge – Preis – Leistungsverhältnis – Umrechnungsformel (nicht erforderlich in der Bekanntmachung) – Wechsel Umrechnungsformel – amtliche Leitsätze: 1. Mit Blick auf den Normzweck des § 77 Abs. 2 VgV und in Anbetracht insbesondere auch der beispielhaften Aufzählung von „Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen“ sind im Rahmen einer Ausschreibung von Planungsleistungen nur solche „Lösungsvorschläge“ gesondert zu vergüten, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Angebotserstellung regelmäßig nicht zu erwarten sind. 2. Die Preisumrechnungsformel muss regelmäßig nicht vorab bekannt gegeben werden. Nur für die „Zuschlagskriterien und deren Gewichtung“ ordnet § 127 Abs. 5 GWB eine Aufführung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an. 3. Zur Zulässigkeit einzelner Preisumrechnungsformeln.
  • Verhältnismäßigkeit – Gleichbehandlung - EuGH, SchlussA v.29.04.2021 - C - 598 - 19 – CONACEE – vorbehaltene Aufträge für Auftragnehmer und unverhältnismäßige Teilnahmevoraussetzungen (Spanien)Tenor: „Art. 20 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe steht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen, nach denen das Recht zur Teilnahme an Verfahren zur Vergabe gemäß dieser Bestimmung vorbehaltener öffentlicher Aufträge neben den in diesem Artikel festgelegten Voraussetzungen zusätzlichen Voraussetzungen unterworfen wird. Solche zusätzlichen Voraussetzungen müssen jedoch mit allen anwendbaren Anforderungen des Unionsrechts einschließlich des Art. 18 der Richtlinie und der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein und dürfen den Wettbewerb nicht künstlich einschränken. In dieser Hinsicht dürfte eine Voraussetzung, wonach nur Wirtschaftsteilnehmer, die Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind oder vollständig oder teilweise im Eigentum solcher Einrichtungen stehen, an Verfahren zur Vergabe vorbehaltener öffentlicher Aufträge teilnehmen dürfen, dem ersten Anschein nach über das hinauszugehen, was zur Erreichung des legitimen Ziels der Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen und benachteiligten Personen erforderlich ist. Ein absichtlicher Ausschluss eines großen Teils der Wirtschaftsteilnehmer aus Gründen, die mit dem legitimen Ziel der Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen und benachteiligten Personen nicht in Zusammenhang stehen, dürfte dem ersten Anschein nach eine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs darstellen.“
  • Verhältnismäßigkeit – fehlende Preisanpassungsklausel - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – fehlende Preisanpassungsklausel kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Bestimmungsrecht auch für Vertragsgestaltung): „Grenze der Abwälzung von Risiken durch die Beachtung der allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze, welche einen Missbrauch der Nachfragemacht des öffentlichen Auftraggebers missbilligen und infolgedessen unzumutbare Anforderungen an die Bieter in den Ausschreibungsunterlagen als nicht tragbar einstufen. Diese Grenze kann überschritten sein, wenn aufgrund der Vorgaben in den Vergabeunterlagen eine vernünftige kaufmännische Kalkulation nicht möglich ist“ (vgl. OLG München, Beschl. v. 6. 8. 2012 - Verg 14/12) ...“Das ist hier nicht der Fall. Bei einem Leistungszeitraum von vier Jahren stellt es keine unverhältnismäßige Belastung der Bieter dar, wenn sie im Rahmen ihrer Kalkulation etwaige Preissteigerungen der Deutsche Post AG - beispielsweise unter Heranziehung der Preissteigerungen der vergangenen Jahre - prognostizieren und das verbleibende Risiko tragen müssen.....“
  • Verhältnismäßigkeit – Aufhebung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 - Verg 22 / 20 – Umschulung - Rahmenvertrag – Aufhebung – Aufhebungsgründe - Information - § 63 VgV – keine Pflicht des Auftraggebers zur vollständigen und erschöpfenden Mitteilung aller Aufhebungsgründe gegenüber den Bietern – wesentliche Änderung der Grundlagen als Aufhebungsgrund (Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt) – Konkretisierung des Aufhebungsgrundes erst im Nachprüfungsverfahren zulässig -  aus der Entscheidung: „Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufheben, wenn sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber bei seiner Entscheidung ein Ermessen zu („ist berechtigt“), das von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt dahin überprüft werden kann, ob die Vergabestelle ihr Ermessen ausgeübt hat, ob sie das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind. Schließlich hat die Vergabestelle den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13 – juris, Rn. 35 f.; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010, 13 Verg 18/09 jeweils zu gleichlautenden Vorschriften).“
  • Verhältnismäßigkeit – Angemessenheit – Eignungskriterien - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB II – Antragsbefugnis – unzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen und Wettbewerbsbeschränkung - §§ 160 III  Nr. 3, 97 I S. 2, 122 IV S. 1 GWB - Antragsbefugnis („Gewährung einer sog. zweiten Chance“) - keine Präklusion (keine Erkennbarkeit): “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen ... Es ergibt sich ... nicht, dass ... erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. ... Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen.“ - Begründetheit: Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen („Die Angemessenheit ... ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das Eignungskriterium muss geeignet und erforderlich sein ... Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen ... Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – Erforderlichkeit der Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-) Aufstellung der Eignungsanforderungen
  • Verhältnismäßigkeit – Ausschluss - Reinigungsleistung - OLG München, Beschl. v. 29.01.2021- Verg 11 – 20 - Reinigungsleistungen für Gymnasien eines Zweckverbands (öffentlicher Auftraggeber) - Ausschlussentscheidung ohne vorherige Anhörung entgegen § 127 I Nr. 7 GWB – Ausschluss nur unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit - Pflicht des zur Verschaffung rechtlichen Gehörs zur Möglichkeit der Widerlegung der Vorwürfe oder zur Darlegung möglicher Selbstreinigungsmaßnahmen – „Zudem ist die vorherige Anhörung auch im Hinblick auf die erforderliche Prognoseentscheidung ... von erheblicher Bedeutung.“
  • Verhältnismäßigkeit – Unverhältnismäßigkeit der Unwirksamkeit - EuGH, Urt. v. 17.06.2021 -  C - 23 – 20 - Nutricia – „offene Rahmenvereinbarung“ ohne Höchstwertangabe rechtswidrig – aus der Entscheidung: „Art. 2d Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 2014/23/EU ... ist dahin auszulegen, dass er nicht anwendbar ist, wenn eine Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, selbst wenn zum einen die Schätzmenge und/oder der Schätzwert der gemäß der geplanten Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren nicht aus der Bekanntmachung, sondern aus der Beschreibung hervorgehen und zum anderen weder in der Bekanntmachung noch in der Beschreibung eine Höchstmenge und/oder ein Höchstwert der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren angegeben sind.“ – aber Grundsatz der Unverhältnismäßigkeit.
  • Verhandlungsverfahren – Eignungsprüfung – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes Feststellungsinteresse -– Vergabe zur Entlastung bei der Abwicklung von 700 Verträgen mit optionaler Verlängerung (nicht wahrgenommen) – Nachprüfungsverfahren wegen fehlender Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sowie Feststellung der Unwirksamkeit nach §§ 134, 135 GWB –  Unzulässigkeit (und Unbegründetheit) der weiteren Verfolgung der Beschwerde in Form eines Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB mangels Feststellungsinteresses (Vorbereitung einer Schadensersatzforderung [erkennbar aussichtslos], Wiederholungsgefahr [nicht ersichtlich] oder Erforderlichkeit der Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters infolge diskriminierenden Charakters der VK-Entscheidung [nicht eingreifend] – Pflicht zur expliziten Begründung des Feststellungsinteresse mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag – ferner auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • Verhandlungsverfahren – exklusives Weiterverhandeln - OLG Rostock, Beschl. v. 30. September 2021 - 17 Verg 3/21 – Verhandlungsverfahren - Exklusives Weiterverhandeln mit dem Bestbieter nur ausnahmsweise gerechtfertigt - Abschluss der Verhandlungen und Wertung der finalen Angebote der Bestbieter – Nachverhandlungsverbot – Ausnahme nur unter sehr engen Voraussetzungen.
  • Verhandlungsvergabe – unzulässig - EuGH, Urt. v.17.06.2021 -  C‑862 - 19 P – unzulässige freihändige Vergabe bei  EU-Fördermittel-Mitteln - Ausnahmevorschrift für Auftragsvergabe nur durch Rundfunk- und Fernsehanstalten - Art. 16 Buchst. b RL 2004/18/EG - Prüfung der kofinanzierten öffentlichen Aufträge für Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen von aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) – unzulässige freihändige Vergabe; kein Eingreifen der Ausnahme für „Kauf, Entwicklung, Produktion oder Koproduktion von Programmen, die zur Ausstrahlung durch Rundfunk- oder Fernsehanstalten bestimmt sind, sowie die Ausstrahlung von Sendungen“ nach Art. 16 Buchst. b der Richtlinie 2004/18 sein könnten – ferner Vergabe der fraglichen vier Aufträge vom Ministerium für regionale Entwicklung sowie vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport , nicht durch Rundfunk- oder Fernsehanstalten
  • Verkehrswende - Knauff, Matthias, Möglichkeiten und Grenzen des Vergaberechts für die Verkehrswende, NZBau 2020, 768
  • Verlängerung der aufschiebenden Wirkung – OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde – Aufgreifschwelle – Selbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher – Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit – siehe auch OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV –
  • Verlängerung der aufschiebenden Wirkung (Ablehnung) – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes Feststellungsinteresse -– Vergabe zur Entlastung bei der Abwicklung von 700 Verträgen mit optionaler Verlängerung (nicht wahrgenommen) – Nachprüfungsverfahren wegen fehlender Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sowie Feststellung der Unwirksamkeit nach §§ 134, 135 GWB –  Unzulässigkeit (und Unbegründetheit) der weiteren Verfolgung der Beschwerde in Form eines Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB mangels Feststellungsinteresses (Vorbereitung einer Schadensersatzforderung [erkennbar aussichtslos], Wiederholungsgefahr [nicht ersichtlich] oder Erforderlichkeit der Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters infolge diskriminierenden Charakters der VK-Entscheidung [nicht eingreifend] – Pflicht zur expliziten Begründung des Feststellungsinteresse mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag – ferner auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • Vermietung – Miete - Vodă, Oana  Dragoș, Dacian,  Public Land Lease vs Works Concession,  In Search of a Silver Lining in the Case Law of the European Courts, EPPPL 2021, 270 - Vermietung/Verpachtung öffentlicher Flächen und einer Dienstleistungs- bzw. Baukonzession
  • Verpachtung - Vodă, Oana  Dragoș, Dacian,  Public Land Lease vs Works Concession,  In Search of a Silver Lining in the Case Law of the European Courts, EPPPL 2021, 270 - Vermietung/Verpachtung öffentlicher Flächen und einer Dienstleistungs- bzw. Baukonzession
  • Verpflegung – Csaki, Alexander/Kniha, Karoline, Ein Petitum für mehr effektiven Rechtsschutz bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes, ZfBR 2/2021, 138
  • Verpflegungsleistungen - OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 5 – 21 – Verpflegungsleistungen – Gegenvorstellung etc.– Berichtigungsantrag Anhörungsrüge - Auftragswertschätzung - Unzulässigkeit von Ergänzungsantrag (Lücken „sind durch die entsprechende Anwendung §§ 319 ff. ZPO, 118 ff. VwGO - es kann dabei dahinstehen, ob konkret nach der ZPO oder gemäß der VwGO vorzugehen ist, weil sich die jeweiligen Normen in beiden Verfahrensordnungen inhaltlich nicht unterscheiden.“) -  Gegenvorstellung (unzulässig – „Kommt der ungeschriebene Rechtsbehelf einer Gegenvorstellung gegen eine gerichtliche Entscheidung trotz fehlender Rechtsmittelklarheit überhaupt in Betracht, kann er von vornherein nur zulässig sein, soweit damit die Verletzung eines Verfahrensgrundrechts moniert wird, welche nicht bereits in den Anwendungsbereich der Anhörungsrüge fällt, oder wenn mit ihm ein Verstoß gegen das Willkürverbot geltend gemacht wird; dagegen kann mit der Gegenvorstellung keine fehlerhafte Rechtsanwendung im Übrigen gerügt werden, weil insoweit dem Justizgewährungsanspruch bereits durch die erstinstanzliche Überprüfung des Begehrens und erst Recht - wie hier - durch eine anschließend ergangene Beschwerdeentscheidung genüge getan ist.“ – Zurückweisung von Berichtigungsanträgen („Unter Unrichtigkeiten analog §§ 319 ZPO, 118 VwGO fallen alle unrichtigen und unvollständigen Verlautbarungen des vom Gericht Gewollten in der Entscheidung; die Erklärung des richterlichen Willens hinsichtlich der Entscheidung muss von der bei ihrer Fällung vorhandenen Willensbildung abweichen. Es handelt sich folglich nur um Fälle der Unstimmigkeit zwischen Willen und Erklärung des Gerichts. Mit Hilfe einer Entscheidungsberichtigung kann also nicht das vom Gericht bei der Entscheidungsfindung Gewollte geändert werden. Eine falsche Willensbildung des Gerichts, insbesondere falsche oder unterlassene Subsumtion als eine falsche Gesetzesanwendung durch unzutreffende Gesetzesauslegung, durch Übersehen gesetzlicher Bestimmungen, durch Übergehen von Streitstoff oder durch - auch versehentliches - Unterlassen einer gebotenen Entscheidung kann also nicht nach §§ 319 ZPO; 118 VwGO korrigiert werden.“ – Zurückweisung der Anhörungsrüge („Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann. Es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte. Allerdings ist dabei zu beachten, dass das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet ist; auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992, Az.: 1 BvR 986/91, - zitiert nach juris -, Rn. 36 m. w. N.). Die inhaltliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung kann mit der Anhörungsrüge dagegen ebenfalls nicht zur Überprüfung gestellt werden; ein Recht, mit der eigenen Einschätzung durchzudringen, gibt der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht.“
  • Verstoß - Noch, Rainer, (K)eine unlautere Abwerbung, Vergabe Navigator 5/2021, 26
  • Verteidigung – Ausnahme - OLG Rostock, Beschl. v. 16.09.2021 - 17 Verg 7 – 21 – Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags – Bauleistungen - Baugruben, Verbau und Tiefgründung einschließlich Spezialtiefbau – gescheiterter Antrag des Auftraggebers auf vorzeitigen Zuschlag nach gerügter Aufhebung und anhängiger Beschwerde hierüber in einem „Erstverfahren“ - zweite Ausschreibungen der Bauleistungen nunmehr in drei Losen (Problematik der „Doppelausschreibung“ bei noch nicht vorliegender Entscheidung der Beschwerde über die Aufhebung des Erstverfahrens) – Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags: ausführliche Abwägung der Einzelfallumstände (ja bei  notwendiger Daseinsvorsorge, Sicherheit/Verteidigung, nicht aber „allgemeine Hinweise“ auf Bedeutung des Bauvorhabens, Dauer des Vergabeverfahrens etc.)   – amtliche Leitsätze: 1. Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens ist ein konkretes formelles Vergabeverfahren, auf das sich die Eingriffsbefugnisse der Nachprüfungsinstanzen hinsichtlich der Maßnahmen der Vergabestelle beschränken; im Falle einer parallelen Neuausschreibung der Leistungen durch den öffentlichen Auftraggeber kann der Bieter primären Rechtsschutz gegen einen damit einhergehenden vermeintlichen Vergaberechtsverstoß daher allein in einem Nachprüfungsverfahren erlangen, welches sich auf die zweite Ausschreibung bezieht ... 2. Im Falle eines Verstoßes des öffentlichen Auftragsgebers gegen § 3 Abs. 7 Satz 3 und Abs. 9 VgV kommt eine Rechtsverletzung des Bieters gemäß § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB durch eine nationale statt eine europaweite Ausschreibung in Betracht, wenn er von dem Vergabeverfahren nur zufällig Kenntnis erlangt und ihm in der Folge die Angebotsfrist lediglich noch in verkürztem Umfang für die Erarbeitung einer Bewerbung zur Verfügung steht. 3. Von vornherein untauglich für die Begründung eines besonderen Beschleunigungsinteresses des Auftraggebers im Sinne von § 169 Abs. 2 GWB sind allgemein gehaltene Verweise auf die Bedeutung seiner Aufgaben auf regionaler oder nationaler Ebene, wenn davon insbesondere nicht der Bereich der Daseinsvorsorge oder nach der genannten Vorschrift in der Regel als überwiegend anzusehende Sicherheits- und Verteidigungsinteressen betroffen sind. 4. Bei einem Großvorhaben im Baubereich, das sich noch in der Anfangsphase befindet, lässt sich die Gestattung eines vorzeitigen Zuschlages nicht auf finanzielle Einbußen stützen, welche im Falle einer hinausgeschobenen Fertigstellung frühestens in einigen Jahren zu erwarten wären, wenn die Möglichkeit der zwischenzeitlichen Kompensierung von Verzögerungen, die durch das anhängige Nachprüfungsverfahren eintreten, im weiteren Bauverlauf nicht ausgeschlossen ist. 5. Ebenso wenig kann für eine erhöhte Dringlichkeit der vorzeitigen Zuschlagserteilung die Dauer eines bereits vorangegangenen Vergabeverfahrens angeführt werden, weil ansonsten die Verzögerungen, welche durch die Dauer des Nachprüfungsverfahrens zu einer ersten Teilausschreibung für das Gesamtbauvorhaben verursacht wurden, den vorzeitigen Zuschlag ebenso bei allen noch ausstehenden Vergaben weiterer Leistungen bedingten und die §§ 155 ff. GWB für das restliche Projekt leer liefen.“
  • Verteidigung -Schoeni, Daniel, Differing Perspectives on Defence Procurement, The Relative  Composition of Purchases as a Barrier to Transatlantic Understanding and Trade Liberalisation, PPLR 2021, 45
  • Vertragswirksamkeit - §§ 134, 138 BGB - OLG Brandenburg, Urt. v. 16.06.2021 - 11 U 16 – 18 - Sicherheits- und Gesundheitskoordination eines Flughafens – wirksame Auftragserteilung ohne wettbewerbliche Vergabekein Verstoß gegen §§ 134 bzw. 138 BGB – aus der Entscheidung: : „c) Der Vertrag ist wirksam zustande gekommen. aa) Der Vertrag ist nicht wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot, das die Beklagte im Streitfall in den Vorschriften des Vergaberechts sieht, gem. § 134 BGB nichtig. Das Vergaberecht verpflichtet öffentliche Auftraggeber, zu denen die Beklagte gem. § 99 GWB zählt, nicht aber private Unternehmen (BGH, Urt. v. 08.12.2020 – KZR 124/18, Rn. 16 ...). Die Vorschriften des Vergaberechts stellen nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, keine Verbotsgesetze im Sinne von § 134 BGB dar, die zur Nichtigkeit des Vertrages führen (KG, Beschl. v. 19.04.2012 – Verg 7/11, Rn. 89... ; OLG Karlsruhe, Urt. v. 06.02.2007 – 17 Verg 7/06, Tz. 96 m.w.N.,...). Maßgebend ist insoweit, dass das Vergaberecht oberhalb der Schwellenwerte verfahrensrechtliche Regelungen zur Verhinderung des vergaberechtswidrigen Zustandekommens von Verträgen vorsieht und den von Vergaberechtsverstößen Betroffenen primär einen Anspruch auf Korrektur im Vergabeverfahren und ggf. ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Weitergehende Sanktionen von Vergaberechtsverstößen fordert auch das Unionsrecht nicht (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 19.12.2000 – X ZB 14/00, Rn. 29...). Soweit das Vergabeverfahrensrecht Verstöße mit der Nichtigkeitsfolge sanktioniert, hat es dabei sein Bewenden (vgl. Nassall in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 134 BGB, Stand: 18.05.2020, Rn. 255). bb) Entgegen der vom Landgericht geäußerten Rechtsauffassung verstieß der Vertragsschluss zwischen den Parteien auch nicht gegen § 138 Abs. 1 BGB, dessen Voraussetzungen weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht erfüllt sind. Erforderlich ist für einen Verstoß gegen § 138 Abs. 1 BGB, dass ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt. Ein solcher Sittenverstoß kann sich entweder bereits aus dem Inhalt oder erst aus dem Gesamtcharakter unter Berücksichtigung sowohl von Inhalt, Beweggrund und Zweck des konkreten Geschäfts ergeben (BeckOK BGB/Wendtland, 58. Ed. 1.5.2021 Rn. 19, BGB § 138 Rn. 19). Rechtsgeschäfte, die schon nach ihrem objektiven Inhalt sittlich-rechtlichen Grundsätzen widersprechen, sind ohne Rücksicht auf die Vorstellungen der das Rechtsgeschäft vornehmenden Personen nichtig (BGH, NJW 1985, 2405, beck-online). Abgesehen davon, dass für die Beantwortung der Frage eines sittenwidrigen Vertragsschlusses die vorgenannten Wertungen des Vergaberechts, die bereits zur Verneinung einer Nichtigkeit nach § 134 BGB herangezogen wurden, auch insoweit gelten, sind die vom Landgericht herangezogenen Entscheidungen des OLG Saarbrücken und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.12.2016 (4 U 77/14, ... ) nicht
  • Vertragsschluss - Randhahn, Heiko, Vergabeverzögerung, Abschied vom vergaberechtlichen Ansatz, NZBau 2021, 14 (zu BGH, Urt. v. 3.7.2020 - VII ZR 144 – 19)
  • Vertrauensschutz - EuGH, Beschl. v. 20.05.2021, C - 6 - 20 – Lebensmittelhilfe (Estland) durch Auftragnehmer aus einem anderen MitgliedstaatEignungsanforderungen – vgl. EuGH, SchlussA. v. 28.01.2021, C - 6 / 20 - Zeitpunkt für Nachweis nicht bereits bei Abgabe des Angebots – Vertrauensschutz - Art. 2, 46 RL 2004/18/EG – Registrierung und Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat ausreichend für die Vermutung der Eignung – andernfalls Diskriminierung durch Verlangen der Zulassung etc. im auftragsvergebenden Mitgliedstaat – Tenor: 1. Die Art. 2 und 46 der Richtlinie 2004/18/EG .... sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der öffentliche Auftraggeber in einer Bekanntmachung als qualitatives Auswahlkriterium verlangen muss, dass die Bieter bereits bei Abgabe ihres Angebots den Nachweis erbringen, dass sie über eine Registrierung oder eine Zulassung verfügen, die nach den Vorschriften erforderlich ist, die für die Tätigkeit, die Gegenstand des betreffenden öffentlichen Auftrags ist, gelten, und die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats der Ausführung des Auftrags erteilt wurde, auch wenn sie in dem Mitgliedstaat, in dem sie niedergelassen sind, bereits über eine entsprechende Registrierung oder Zulassung verfügen. 2. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist dahin auszulegen, dass er nicht von einem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden kann, der im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags zur Einhaltung der nationalen Vorschriften des Lebensmittelrechts von den Bietern verlangt hat, dass sie bereits bei Abgabe ihres Angebots über eine Registrierung oder eine Zulassung durch die zuständige Behörde des Mitgliedstaats der Auftragsausführung verfügen.
  • Vertrauliche Informationen - EuGH Urt. v. 07.09.2021 – C-927-19 - Vertraulichkeit von Bieterinformationen – Aktieneinsicht
  • Vertraulichkeit – OLG München, Beschl. v. 26.03.2020 - Verg 22 – 19 – Produktneutralität -  Vertraulichkeit -  Medienausstattung für Gymnasium – Verstoß gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung durch Vorgaben für ausgeschriebene interaktive Multi-Touch Displays – „ungeschwärztes Submissionsergebnis an alle Bieter: Verstoß gegen Vertraulichkeit
  • Vertraulichkeit (Angebote) - OLG München, Beschl. v. 26.03.2020 - Verg 22 – 19 – Medienausstattung für Gymnasium - Produktneutralität -  Vertraulichkeit des Angebots
  • Vertraulichkeit - EuGH, SchlussA. v. 15.04.2021, C - 927 / 19 – Abfallbeseitigung - UAB Klaipdos (Litauen) – Geschäftsgeheimnis - Vertraulichkeit – Richtlinie 89/665/EWG (Art. 1 und 2) – Wirkungen des eigenständigen Rechtsbehelfs gegen die Vertraulichkeitserklärung – Gerichtliche Überprüfung – Umfang der gerichtlichen Befugnisse – Tenor:“ 1. Die Art. 21, 50 und 55 der Richtlinie 2014/24/EU ... erfordern nicht zwangsläufig, dass der öffentliche Auftraggeber einem Teilnehmer am Vergabeverfahren, der vor ihm die Bewertung der Angebote anficht, alle Einzelheiten des vom erfolgreichen Bieter eingereichten Angebots mitteilt. Bei der Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über die Bewertung der Angebote muss der öffentliche Auftraggeber seine Antwort begründen, indem er die Gründe für seine Entscheidung darlegt, damit diese vor einer Nachprüfungsstelle wirksam angefochten werden kann. Die Begründungspflicht hat für sich genommen nicht zur Folge, dass er die ihm anvertrauten vertraulichen Informationen offenlegen müsste, wenn er dies für unstatthaft hält. 2. Die Art. 1 und 2 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge sind dahin auszulegen, dass sie es nicht verbieten, * dass die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, mit dem Angebot eingereichte vertrauliche Informationen eines Teilnehmers am Ausschreibungsverfahren nicht offenzulegen, gesondert gerichtlich angefochten werden kann; * dass die nationale Vorschrift dazu verpflichtet, dass der Betroffene gegen die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, mit der sein Antrag auf Zugang zu vertraulichen Informationen zurückgewiesen wird, zunächst einen Rechtsbehelf beim Auftraggeber selbst einlegen muss; *  dass der Betroffene gegen die Weigerung, ihm die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, gesondert gerichtlich vorgehen kann. 3. Art. 1 und 2 der Richtlinie 89/665 sind dahin auszulegen, dass die für die Nachprüfung der Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers zuständige Stelle * befugt sein muss, die Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers im Hinblick auf die Offenlegung der ihm zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen aufzuheben und gegebenenfalls anzuordnen, dass diese dem Rechtsmittelführer zur Verfügung gestellt werden; * falls das nationale Recht dies zulässt, von Amts wegen die Rechtmäßigkeit der Handlungen des öffentlichen Auftraggebers unter Berücksichtigung der ihr zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen beurteilen kann.“
  • Verwendungspatente - Jürschik, Corina / Ott, Joachim, Verwendungspatente, Aufklärungs- und  Informationspflichten im Open-House-Verfahren, EuZW 16/2021,    708-711
  • Verzug - Bau – keine vorzeitige Gestattung des Zuschlags - BayObLG, Beschl. v.17.06.2021, Verg 6 – 21 - 218 – Bauauftrag (Leitungen für medizinische Gase) - Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags bei zeitnaher mündlicher Verhandlung – Unvollständigkeit, Fehlerhaftigkeit etc. eines Angebots (?) - Änderung der Vergabeunterlagen (?) – Ausschlussgrenzen – Nachforderung (?) - Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses im Fall „unerheblicher Abweichungen“ – Einzelfallmaßgeblichkeit – Interessen der Beteiligten - Abwägung: „Auch wenn das Nachprüfungsverfahren zu einer zeitlichen Verzögerung geführt hat und nicht verkannt wird, dass damit das gesamte Bauvorhaben in Verzug geraten ist, ergeben sich aus dem Vorbringen der Antragsgegnerin keine hinreichend gewichtigen Gründe, die es rechtfertigen, die Chancen der Antragstellerin auf eine Auftragserteilung durch vorzeitige Gestattung des Zuschlags an die Beigeladene endgültig zu beseitigen und diese auf etwaige Schadensersatzansprüche zu verweisen. Die die Dringlichkeit begründenden Umstände müssen einen besonderen Ausnahmefall kennzeichnen; sie sind substantiiert darzulegen. Im Regelfall muss ein Auftraggeber auch mit Verzögerungen der Auftragsvergabe durch ein Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahren rechnen und diese bei seiner zeitlichen Planung einkalkulieren (Wilke in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018, GWB § 126 Rn. 35). Das Interesse der Allgemeinheit und der Versorgung mit modernster klinischer Leistung ist ein allgemein bestehendes öffentliches Interesse, nicht aber ein besonderes, das dem Interesse an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes vorgehen könnte (OLG Karlsruhe, Urt. v. 4. Mai 2007, 17 Verg 5/07, juris Rn. 41). Vor dem Hintergrund des in Aussicht gestellten zeitnahen Termins zur mündlichen Verhandlung wiegt das Interesse der Antragsgegnerin an einer vorzeitigen Zuschlagserteilung nicht so schwer wie die damit verbundenen Nachteile für die Antragstellerin, falls sich herausstellen sollte, dass der Beschluss der Vergabekammer Bestand hat.“
  • Video-Konferenz –Vergabekammer - Schäffer, Rebecca, Mündliche Verhandlung per Videokonferenz – Auch vor der Vergabekammer, VergabeFokus 1/2021, 12
  • VO EG1370/2007- Bayer, Dieter/ Feldmann, Benjamin/ Wieberneit, Christian, Die  Dienstleistungskonzession als Zugang zum Sondervergaberecht der VO EG.  1370/2007, VergabeR 2021, 415
  • VOB/B - Langen, Werner, Zeit für eine neue VOB/B!, NZBau 2021, 427
  • Vorabinformation – siehe Information
  • Vorbehaltene Aufträge - EuGH, SchlussA v.29.04.2021 - C - 598 - 19 – CONACEE – vorbehaltene Aufträge für Auftragnehmer und unverhältnismäßige Teilnahmevoraussetzungen (Spanien)Tenor: „Art. 20 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe steht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen, nach denen das Recht zur Teilnahme an Verfahren zur Vergabe gemäß dieser Bestimmung vorbehaltener öffentlicher Aufträge neben den in diesem Artikel festgelegten Voraussetzungen zusätzlichen Voraussetzungen unterworfen wird. Solche zusätzlichen Voraussetzungen müssen jedoch mit allen anwendbaren Anforderungen des Unionsrechts einschließlich des Art. 18 der Richtlinie und der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein und dürfen den Wettbewerb nicht künstlich einschränken. In dieser Hinsicht dürfte eine Voraussetzung, wonach nur Wirtschaftsteilnehmer, die Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind oder vollständig oder teilweise im Eigentum solcher Einrichtungen stehen, an Verfahren zur Vergabe vorbehaltener öffentlicher Aufträge teilnehmen dürfen, dem ersten Anschein nach über das hinauszugehen, was zur Erreichung des legitimen Ziels der Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen und benachteiligten Personen erforderlich ist. Ein absichtlicher Ausschluss eines großen Teils der Wirtschaftsteilnehmer aus Gründen, die mit dem legitimen Ziel der Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen und benachteiligten Personen nicht in Zusammenhang stehen, dürfte dem ersten Anschein nach eine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs darstellen.“
  • Vorzeitiger Zuschlag – keine Gestattung – Abwägung - OLG Rostock, Beschl. v. 16.09.2021 - 17 Verg 7 – 21 – Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags – Bauleistungen - Baugruben, Verbau und Tiefgründung einschließlich Spezialtiefbau – gescheiterter Antrag des Auftraggebers auf vorzeitigen Zuschlag nach gerügter Aufhebung und anhängiger Beschwerde hierüber in einem „Erstverfahren“ - zweite Ausschreibungen der Bauleistungen nunmehr in drei Losen (Problematik der „Doppelausschreibung“ bei noch nicht vorliegender Entscheidung der Beschwerde über die Aufhebung des Erstverfahrens) – Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags: ausführliche Abwägung der Einzelfallumstände (ja bei  notwendiger Daseinsvorsorge, Sicherheit/Verteidigung, nicht aber „allgemeine Hinweise“ auf Bedeutung des Bauvorhabens, Dauer des Vergabeverfahrens etc.)   – amtliche Leitsätze: 1. Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens ist ein konkretes formelles Vergabeverfahren, auf das sich die Eingriffsbefugnisse der Nachprüfungsinstanzen hinsichtlich der Maßnahmen der Vergabestelle beschränken; im Falle einer parallelen Neuausschreibung der Leistungen durch den öffentlichen Auftraggeber kann der Bieter primären Rechtsschutz gegen einen damit einhergehenden vermeintlichen Vergaberechtsverstoß daher allein in einem Nachprüfungsverfahren erlangen, welches sich auf die zweite Ausschreibung bezieht ... 2. Im Falle eines Verstoßes des öffentlichen Auftragsgebers gegen § 3 Abs. 7 Satz 3 und Abs. 9 VgV kommt eine Rechtsverletzung des Bieters gemäß § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB durch eine nationale statt eine europaweite Ausschreibung in Betracht, wenn er von dem Vergabeverfahren nur zufällig Kenntnis erlangt und ihm in der Folge die Angebotsfrist lediglich noch in verkürztem Umfang für die Erarbeitung einer Bewerbung zur Verfügung steht. 3. Von vornherein untauglich für die Begründung eines besonderen Beschleunigungsinteresses des Auftraggebers im Sinne von § 169 Abs. 2 GWB sind allgemein gehaltene Verweise auf die Bedeutung seiner Aufgaben auf regionaler oder nationaler Ebene, wenn davon insbesondere nicht der Bereich der Daseinsvorsorge oder nach der genannten Vorschrift in der Regel als überwiegend anzusehende Sicherheits- und Verteidigungsinteressen betroffen sind. 4. Bei einem Großvorhaben im Baubereich, das sich noch in der Anfangsphase befindet, lässt sich die Gestattung eines vorzeitigen Zuschlages nicht auf finanzielle Einbußen stützen, welche im Falle einer hinausgeschobenen Fertigstellung frühestens in einigen Jahren zu erwarten wären, wenn die Möglichkeit der zwischenzeitlichen Kompensierung von Verzögerungen, die durch das anhängige Nachprüfungsverfahren eintreten, im weiteren Bauverlauf nicht ausgeschlossen ist. 5. Ebenso wenig kann für eine erhöhte Dringlichkeit der vorzeitigen Zuschlagserteilung die Dauer eines bereits vorangegangenen Vergabeverfahrens angeführt werden, weil ansonsten die Verzögerungen, welche durch die Dauer des Nachprüfungsverfahrens zu einer ersten Teilausschreibung für das Gesamtbauvorhaben verursacht wurden, den vorzeitigen Zuschlag ebenso bei allen noch ausstehenden Vergaben weiterer Leistungen bedingten und die §§ 155 ff. GWB für das restliche Projekt leer liefen.“

  • Wartepflicht – unterhalb der Schwellenwerte (verneint) – KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2020 - 9 U 79 – 19 - Erd- und Abbrucharbeiten – Rechtsschutz unter Schwellenwert (im Streitfall verneint)Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte und  zur „zeitlichen Reichweite“ vergabe- und zivilrechtlicher Ansprüche vom Beginn bis zum Ende des Vergabeverfahrens (Aufhebung oder hier Zuschlag) – keine Mitteilungs- und Wartepflicht nach § 134 GWB unterhalb der Schwellenwerte in Berlin (anders im Landesrecht z. B. in Thüringen) und keine entsprechende Anwendung des § 135 GWB bzw. Unwirksamkeit im unterschwelligen Vergabeverfahren (Ausnahme bei hier nicht vorliegender Binnenmarktrelevanz) – im Streitfall keine sonstigen Ansprüche aus §§ 823, 826 BGB bzw. Nichtigkeit nach §§ 134, 138 BGB – amtliche Leitsätze: 1. Zum Rechtsschutz bei Vergabeverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts der §§ 97 ff. GWB. 2. Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht Primärrechtsschutz grundsätzlich erst mit Beginn des Vergabeverfahrens und erlischt mit seiner Beendigung (vgl. Senat, Urteil vom 28.06.2019 – 9 U 55/18 –, juris Rn. 45). 3. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht eine den Vorgaben des § 134 GWB entsprechende Mitteilungs- und Wartepflicht nur bei entsprechender (landes)gesetzlicher Grundlage oder europarechtlich, soweit der ausgeschriebene Auftrag eine Binnenmarktrelevanz aufweist, und ist ein unter Verstoß hiergegen geschlossener Vertrag weder entsprechend § 135 GWB noch grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam (gegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 – I-27 U 25/17 –, juris Rn. 44).
  • Wertung – Bewertungsmethode - OLG Celle, Beschl. v. 15.03.2021 - 13 Verg 1 – 21 – Postdienste – Gewichtung – Bewertungsmethode - erfolglose Rüge der Gewichtung der Unterkriterien, da in Vergabeunterlagen enthalten  - zulässige Bewertungsmethode für Logistik- und Personaleinsatzkonzept: „Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern zu den einzelnen Unterkriterien mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter sollen möglichst konkret und anschaulich erläutern, wie sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. … 2.1 Logistikkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer so organisiert wird, dass eine hohe Leistungsqualität in der logistischen Abwicklung erreicht wird. 2.2 Personaleinsatzkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen sowohl auf der Leitungs-, als auch auf der Arbeitsebene von qualifizierten und erfahrenen sowie mit ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehenden Personen erbracht werden. … Aufgrund dieser Angaben können die Bieter erkennen, worauf es den Antragsgegnerinnen bei den Konzepten ankommt. Weitere Erläuterungen, wie das beste Konzept ermittelt werden soll, waren rechtlich nicht geboten.“
  • Wertung – Unterkriterien - fehlende Gewichtung - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung –“ – Wertungskriterien: a. Preis --- 50 Punkte - b. Konzeption --- 50 Punkte – Erläuterung des Wertungskriteriums „Konzeption“: Beurteilung durch abschließende Aspekte mit 10 „Unter“- Punkten (Brieflauf etc.) - Kategorien: 50 Punkte: herausragendes Konzept 40 Punkte: sehr gutes Konzept 30 Punkte: gutes Konzept 20 Punkte: befriedigendes Konzept 10 Punkte: ausreichendes Konzept 0 Punkte mangelhaftes Konzept - Rügen: Intransparenz der Kriterien etc. , fehlende Preisanpassung – Zulässigkeit (Antragsbefugnis) und teilweise Begründetheit der Beschwerde wegen Verletzung des Transparenzgrundsatzes infolge der fehlenden Gewichtung der Unterkriterien des „Realisierungskonzepts“ - zwar Mitteilung von zehn gesonderten Unterkriterien, aber fehlerhaft ohne Angabe der Gewichtung - „§ 127 Abs. 5 GWB schreibt vor, dass die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Diese Anforderung gilt sowohl für die Zuschlagskriterien als auch für die Unterkriterien“ (vgl. EuGH, Urt. v. 14. 07.2016 - C-6/15 ...Senat, Beschl. v. 7. 11. 2013 - 13 Verg 8/13) – „Wenn dem Auftraggeber die Angabe der Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, muss er die (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung angeben (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 3 VgV).“ –
  • Wertung – Personal – Eignung - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB IIAntragsbefugnis – unzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen und Wettbewerbsbeschränkung - §§ 160 III  Nr. 3, 97 I S. 2, 122 IV S. 1 GWB - Antragsbefugnis („Gewährung einer sog. zweiten Chance“) - keine Präklusion (keine Erkennbarkeit): “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen ... Es ergibt sich ... nicht, dass ... erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. ... Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen.“ - Begründetheit: Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen („Die Angemessenheit ... ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das Eignungskriterium muss geeignet und erforderlich sein ... Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen ... Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – Erforderlichkeit der Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-) Aufstellung der Eignungsanforderungen
  • Wertung – Preis – VK Bund Beschl. v. 19.1.2021 - VK 2 - 109/20 – Büromaterial Rahmenvertrag – Katalog - Antragsbefugnis – Präklusion (<nicht vorliegende> unzulässige de-facto-Vergabe des „Randsortiments“) - Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes durch „durchschnittlichen Bieter bei Durchsicht etc. der Vergabeunterlagen ohne anwaltliche Hilfe – Unbegründetheit: zulässiges Wertungskriterium Preis: Schwerpunkt der Preisprüfung auf sog. Kernsortiment <63 „Highrunner“-Büroartikel> und „eher grobe Sichtung des Randsortiments“) –– kein spekulatives bzw. unauskömmliches Angebot (Aufgreifschwelle nicht erreicht)
  • Wertung – Umrechnungsformel - OLG Rostock, Beschl. v. 03.02.2021 - 17 Verg 6 – 20 - Planungsleistungen für die Erschließung – Bekanntmachung der Zuschlagskriterien (ohne Umrechnungsformel zulässig) - Wertung – Umrechnungsformeln - Bepunktung der Lösungsvorschläge – Preis – Leistungsverhältnis – Umrechnungsformel (nicht erforderlich in der Bekanntmachung) – Wechsel Umrechnungsformelamtliche Leitsätze: 1. Mit Blick auf den Normzweck des § 77 Abs. 2 VgV und in Anbetracht insbesondere auch der beispielhaften Aufzählung von „Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen“ sind im Rahmen einer Ausschreibung von Planungsleistungen nur solche „Lösungsvorschläge“ gesondert zu vergüten, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Angebotserstellung regelmäßig nicht zu erwarten sind. 2. Die Preisumrechnungsformel muss regelmäßig nicht vorab bekannt gegeben werden. Nur für die „Zuschlagskriterien und deren Gewichtung“ ordnet § 127 Abs. 5 GWB eine Aufführung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an. 3. Zur Zulässigkeit einzelner Preisumrechnungsformeln.
  • Wertungskriterien – Punkte – Unterkriterien – fehlende Gewichtung - OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung – fehlende Preisanpassungsklausel - Lose - Wertungskriterium „Konzeption“ – Wertungskriterien: a. Preis --- 50 Punkte - b. Konzeption --- 50 Punkte – Erläuterung des Wertungskriteriums „Konzeption“: Beurteilung durch abschließende Aspekte mit 10 „Unter“- Punkten (Brieflauf etc.) - Kategorien: 50 Punkte: herausragendes Konzept 40 Punkte: sehr gutes Konzept 30 Punkte: gutes Konzept 20 Punkte: befriedigendes Konzept 10 Punkte: ausreichendes Konzept 0 Punkte mangelhaftes Konzept - Rügen: Intransparenz der Kriterien etc. , fehlende PreisanpassungZulässigkeit (Antragsbefugnis) und teilweise Begründetheit der Beschwerde wegen Verletzung des Transparenzgrundsatzes infolge der fehlenden Gewichtung der Unterkriterien des „Realisierungskonzepts“ - zwar Mitteilung von zehn gesonderten Unterkriterien, aber ohne Angabe der Gewichtung - „§ 127 Abs. 5 GWB schreibt vor, dass die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Diese Anforderung gilt sowohl für die Zuschlagskriterien als auch für die Unterkriterien“ (vgl. EuGH, Urt. v. 14. 07.2016 - C-6/15 ...Senat, Beschl. v. 7. 11. 2013 - 13 Verg 8/13) – „Wenn dem Auftraggeber die Angabe der Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, muss er die (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung angeben (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 3 VgV).“ - Kostenentscheidung
  • Wesentliche Änderung – Aufhebung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 - Verg 22 / 20 – Umschulung - Rahmenvertrag – Aufhebung – Aufhebungsgründe - Information - § 63 VgVkeine Pflicht des Auftraggebers zur vollständigen und erschöpfenden Mitteilung aller Aufhebungsgründe gegenüber den Bietern – wesentliche Änderung der Grundlagen als Aufhebungsgrund (Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt) – Konkretisierung des Aufhebungsgrundes erst im Nachprüfungsverfahren zulässig -  aus der Entscheidung: „Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufheben, wenn sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber bei seiner Entscheidung ein Ermessen zu („ist berechtigt“), das von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt dahin überprüft werden kann, ob die Vergabestelle ihr Ermessen ausgeübt hat, ob sie das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind. Schließlich hat die Vergabestelle den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13 – juris, Rn. 35 f.; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010, 13 Verg 18/09 jeweils zu gleichlautenden Vorschriften).“
  • Wesentliche Änderung – Vertragsänderung - EuGH, Schlussantrag v. 21.01.2021, C - 721 - 19 und C - 722 – 19 – Sofortlotterien – wesentliche Änderung eines Konzessionsvertragsamtlicher Vorschlag:1. Sieht die ursprüngliche Konzession für die Veranstaltung nationaler Sofortlotterien die Fortsetzung des Konzessionsverhältnisses über einen zweiten Zeitraum von neun Jahren mit demselben Konzessionsnehmer vor, stehen diese Vorschriften dem nicht entgegen, dass diese Maßnahme durch eine Bestimmung mit Gesetzeskraft erlassen wird, nachdem die konzessionserteilende Verwaltung bestätigt hat, dass die Fortsetzung des Verhältnisses im öffentlichen Interesse liegt und der ursprünglichen Konzession entspricht. 2. Vorbehaltlich der Prüfung durch das vorlegende Gericht sind Änderungen der Konzessionsbedingungen, die sich unter Aufrechterhaltung des Konzessionsvertrags, des rechtlichen Gegenstands, der Höhe der Vergütung und ihrer Entrichtung in zwei Tranchen darauf beschränken, die Teilbeträge, in denen der Konzessionsnehmer diese Raten zu zahlen hat, zu ändern, nicht wesentlich im Sinne von Art. 43 der Richtlinie 2014/23. 3. Wirtschaftsteilnehmer, die an der Verwertung der Konzession interessiert sind, sind berechtigt, die Fortsetzung des Konzessionsverhältnisses mit dem Konzessionsnehmer mit der Begründung anzufechten, dass die Bedingungen für die Fortsetzung eine wesentliche Änderung der ursprünglichen Konzession darstellen. Insoweit ist es unerheblich, dass diese Wirtschaftsteilnehmer nicht an der ursprünglichen Ausschreibung teilgenommen haben.“
  • Wesentliche Änderungen – Aufhebung – OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 -  Verg 23 – 20 - „Individuelles Förderzentrum“ (SGB)Aufhebung wegen Aufgabe des Beschaffungsbedarfes„wesentliche Änderung“ und Ermessensausübung bei Aufhebung  (Einhaltung des Verfahrens, Ausgehen  von zutreffendem und vollständigen Sachverhalt,  ohne Einfluss sachwidriger Erwägungen, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) – eigene Entscheidung ohne „Delegation“ auf Dritte (Zulässigkeit der Beteiligung externer Personen bei „eigener“ Aufhebungsentscheidung)  unverzüglich Mitteilung der Gründe in Textform – „Wesentlich sind Änderungen dann, wenn die weitere Durchführung des Verfahrens auf der Grundlage der bisherigen Vergabebedingungen unter den veränderten Umständen nicht mehr möglich oder für den Auftraggeber oder auch für die Bieter nicht mehr zumutbar ist ... Bei den eingetretenen Änderungen darf es sich nur um solche handeln, die bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar waren ... Aufhebung ...  tragfähig damit begründet, dass nicht absehbar sei, ob sich für den Teilnehmerkreis der Maßnahme betriebliche voraussichtlich keine Ausbildungsmöglichkeiten finden und sich die Förderziele der Maßnahme nicht erreichen lassen würden.“ - betroffenes Hotel- und Gaststättengewerbe – Untersagung von Übernachtungsangeboten durch CoronaSchVO NRW – Unschädlichkeit der prognostischen Entscheidung über Wegfall des Bildungsangebots sowie  der Konkretisierung des Aufhebungsgrunds erst im Vergabenachprüfungsverfahrens
  • Wettbewerbsbeschränkung – Eignungsanforderungen - OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 – IT - Einkauf und Implementierung von Software – SGB IIAntragsbefugnis – unzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen und Wettbewerbsbeschränkung - §§ 160 III  Nr. 3, 97 I S. 2, 122 IV S. 1 GWB - Antragsbefugnis („Gewährung einer sog. zweiten Chance“) - keine Präklusion (keine Erkennbarkeit): “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen ... Es ergibt sich ... nicht, dass ... erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. ... Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen.“ - Begründetheit: Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen („Die Angemessenheit ... ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das Eignungskriterium muss geeignet und erforderlich sein ... Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen ... Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – Erforderlichkeit der Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-) Aufstellung der Eignungsanforderungen
  • Wettbewerbsbeschränkung - Bühs, Jacob, Begrenzung des Teilnehmerkreises auf im Katastrophenschutz tätige gemeinnützige Organisationen bei Rettungsdienstvergaben zulässig?, EuZW 2021, 183
  • Wettbewerbsrecht - Park, Jongwook, Die Bedeutung des Wettbewerbsrechts im Vergaberecht, Duncker & Humblot 2021
  • Wettbewerbsregister- Schoof, Timm/ Leinemann, Eva-Dorothee, Das Wettbewerbsregister nimmt Gestalt an, Vergabe News 2/2021, 18
  • Wettbewerbsregister- Selbstreinigung – Leitlinien und Praktische Hinweise zur vorzeitigen Löschung wegen Selbstreinigung- Veröffentlichung des  vom: 25.11.2021 des Bundeskartellamt vom 25.11.2021 - Leitlinien  zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister und Praxishinweise für Löschungsantrag – vgl. Leitlinien zur vorzeitigen Löschung wegen Selbstreinigung und die Praktischen Hinweise für einen Antrag auf der Internetseite des Bundeskartellamts.
  • Widersprüchlichkeit - Vergabeunterlagen – OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - Präqualifikation oder Nachweise durch ausgefülltes Formblatt 124 rechtswidriger Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung (vgl. § 16b EU Abs. 1 VOB/A) – „New-Comer-Angebot“ - Zurückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Durchführung der Eignungsprüfung – fehlende klare, unmissverständliche sowie unwidersprüchliche Vergabeunterlagen – geforderte Eignungsnachweise: Präqualifikation oder Eigenerklärungen im Formblatt 124 – keine weitere ausdrückliche Festlegung der Eignungskriterien – hier Abgabe des Formblatts für Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren „0“ – Vergabeunterlagen oder Bekanntmachung ohne Festlegung der Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit – weder aus der Auftragsbekanntmachung sowie auch dem Formblatt 124 ersichtliche Erfordernisse einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit – Vorliegen der Ausführung vergleichbarer Leistungen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit – richtige Angabe des Umsatzes „Null“ infolge Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahrs 2019: im Zeitpunkt der Angebotsabgabe am 23.06.2020 noch nicht bestätigten Bilanz .
  • Windenergie - Spieth, Friedrich/  Lutz-Bachmann, Sebastian, Die Reform der Ausschreibungen für Offshore-Windenergie EnWZ 2020, 243-246
  • Wirtschaftliche Einheit - BayObLG, Beschl. v.24.06.2021 - Verg 2 – 21 – OPNV – Angebotsausschluss - Regionalbuslinienverkehr – Linienbündel – Ausschluss nach § 124 GWB (Voraussetzungen) – Vorlage an EuGH – amtlicher Leitsatz: „Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, wobei die Fragen 2 und 3 nur dann einer Antwort bedürfen, wenn die Frage 1 bejaht wird: 1. Ist Art. 57 Abs. 4 Buchst. d) der Richtlinie 2014/24/EU dahingehend auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber über hinreichend plausible Anhaltspunkte für einen Verstoß der Wirtschaftsteilnehmer gegen Art. 101 AEUV verfügen muss? 2. Ist Art. 57 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU in dem Sinn als abschließende Regelung der fakultativen Ausschlussgründe auszulegen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 18 Abs. 1 dieser Richtlinie) – bei Abgabe weder eigenständiger noch unabhängiger Angebote – einer Zuschlagserteilung nicht entgegenstehen kann? 3. Ist Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU dahingehend auszulegen, dass er einer Erteilung des Zuschlags an Unternehmen entgegensteht, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und jeweils ein Angebot abgegeben haben?
  • WTO - Anderson, Robert, The UK's New Role in the WTO Agreement on Government Procurement: Understanding the Story and Seizing the Opportunity, PPLR 2021, 159
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  • Zentrale Vergabe - Lotze, Andreas / Ohrtmann, Nicola, Endlich Rechtssicherheit für Einkaufsgemeinschaften?, KommJur 1/2021, 5
  • Zentraler Einkauf Koch, Moritz Philipp, Die vielfältigen Potenziale öffentlich-öffentlicher Kooperationen am Beispiel von Einkaufsgemeinschaften, VergabeFokus 6/2020, 18
  • Zertifikate - Parassidis, Alexandros, Pflicht zur Anforderung von Zertifikaten und Gutachten bei Angebotsabgabe, NZBau 2021, 309
  • Zugang - Kräber, Wolfgang, Einstellung einer Nachricht im Postfach des Bieters auf dem  Vergabeportal bewirkt Zugang, VergabeFokus 5/2021, 15
  • Zurückversetzung – OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2021 - Verg 5 – 20 – Reinstgasversorgung – (vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.02.2021 – Verg 4-20) - Präqualifikation oder Nachweise durch ausgefülltes Formblatt 124 rechtswidriger Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung (vgl. § 16b EU Abs. 1 VOB/A) – „New-Comer-Angebot“ - Zurückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Durchführung der Eignungsprüfung – fehlende klare, unmissverständliche sowie unwidersprüchliche Vergabeunterlagen – geforderte Eignungsnachweise: Präqualifikation oder Eigenerklärungen im Formblatt 124 – keine weitere ausdrückliche Festlegung der Eignungskriterien – hier Abgabe des Formblatts für Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren „0“ – Vergabeunterlagen oder Bekanntmachung ohne Festlegung der Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit – weder aus der Auftragsbekanntmachung sowie auch dem Formblatt 124 Ersichtlichkeit des Erfordernisses einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit – Vorliegen der Ausführung vergleichbarer Leistungen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit – richtige Angabe des Umsatzes „Null“ infolge Abschlusses des Rumpfgeschäftsjahrs 2019: im Zeitpunkt der Angebotsabgabe am 23.06.2020 noch nicht bestätigten Bilanz .
  • Zurückversetzung – Reinigungsleistung - OLG München, Beschl. v. 29.01.2021- Verg 11 – 20 - Reinigungsleistungen für Gymnasien eines Zweckverbands (öffentlicher Auftraggeber) - Ausschlussentscheidung ohne vorherige Anhörung entgegen § 127 I Nr. 7 GWB – Zurückversetzung bei fortbestehender Beschaffungsabsicht in das Stadium vor der Entscheidung über den Ausschluss und erneute Durchführung des Verfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats  - erforderliche Anhörung des Bieters (in aller Regel) vor Ausschluss - Ausschluss nur unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit - Pflicht des zur Verschaffung rechtlichen Gehörs zur Möglichkeit der Widerlegung der Vorwürfe oder zur Darlegung möglicher Selbstreinigungsmaßnahmen – „Zudem ist die vorherige Anhörung auch im Hinblick auf die erforderliche Prognoseentscheidung ... von erheblicher Bedeutung.“ – Ausnahmegründe nicht ersichtlich - Stellungnahme im Nachprüfungsverfahren kein Ersatz der Anhörung mit nachfolgender ergebnisoffener Prognose- und Ermessensentscheidung – Fehlen der vor Ausschluss erforderlichen und dokumentierten Prognoseentscheidung über gesetzestreue, ordnungsgemäße und sorgfältige Ausführung – fehlerhafte Ermessensausübung wegen Nichtberücksichtigung wesentlicher Aspekte, falsche Einbeziehung anderer Gesichtspunkte und Widersprüchlichkeit – „Die Ermessensentscheidung ist von den Nachprüfungsinstanzen allerdings nur daraufhin zu überprüfen, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde (Ermessensausfall), ob eine Maßnahme getroffen wurde, die sich nicht mehr in dem durch die Ermächtigungsnorm abgesteckten Rahmen hält (Ermessensüberschreitung) und ob eine Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber relevante Aspekte nicht berücksichtigt, sich auf sachfremde Erwägungen stützt oder Aspekten ein Gewicht beimisst, das ihnen nicht zukommt ...“ -
  • Zusammenarbeit  Koch, Moritz; Siegmund, Gabriela; Siegmund, Reinhard, Potenziale und Grenzen von  IT-Kooperationen in der öffentlichen Verwaltung, MMR 10/2021, 760
  • Zusammenarbeit - Rechten, Stephan/ Stanko, Max, Horizontale Zusammenarbeit und  Besserstellungsverbot, NZBau 10/2021, 657
  • Zusammenarbeit – siehe auch Kooperation
  • Zuschlag – Vorabgestattung - Auer, Ádám,  Is the Authorisation of the Conclusion of a Contract an Interim or a  Permanent Measure?, EPPPL 4/2021, 295 – Vorabgestattung des Zuschlags (Ungarn) 
  • Zuschlag – Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags- BayObLG, Beschl. v.17.06.2021, Verg 6 – 21 - 218 – Bauauftrag (Leitungen für medizinische Gase) - Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags bei zeitnaher mündlicher Verhandlung – Unvollständigkeit, Fehlerhaftigkeit etc. eines Angebots (?) - Änderung der Vergabeunterlagen (?) – Ausschlussgrenzen – Nachforderung (?) - Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses im Fall „unerheblicher Abweichungen“ – Einzelfallmaßgeblichkeit – Interessen der Beteiligten - Abwägung: „Auch wenn das Nachprüfungsverfahren zu einer zeitlichen Verzögerung geführt hat und nicht verkannt wird, dass damit das gesamte Bauvorhaben in Verzug geraten ist, ergeben sich aus dem Vorbringen der Antragsgegnerin keine hinreichend gewichtigen Gründe, die es rechtfertigen, die Chancen der Antragstellerin auf eine Auftragserteilung durch vorzeitige Gestattung des Zuschlags an die Beigeladene endgültig zu beseitigen und diese auf etwaige Schadensersatzansprüche zu verweisen. Die die Dringlichkeit begründenden Umstände müssen einen besonderen Ausnahmefall kennzeichnen; sie sind substantiiert darzulegen. Im Regelfall muss ein Auftraggeber auch mit Verzögerungen der Auftragsvergabe durch ein Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahren rechnen und diese bei seiner zeitlichen Planung einkalkulieren (Wilke in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018, GWB § 126 Rn. 35). Das Interesse der Allgemeinheit und der Versorgung mit modernster klinischer Leistung ist ein allgemein bestehendes öffentliches Interesse, nicht aber ein besonderes, das dem Interesse an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes vorgehen könnte (OLG Karlsruhe, Urt. v. 4. Mai 2007, 17 Verg 5/07, juris Rn. 41). Vor dem Hintergrund des in Aussicht gestellten zeitnahen Termins zur mündlichen Verhandlung wiegt das Interesse der Antragsgegnerin an einer vorzeitigen Zuschlagserteilung nicht so schwer wie die damit verbundenen Nachteile für die Antragstellerin, falls sich herausstellen sollte, dass der Beschluss der Vergabekammer Bestand hat.“
  • Zuschlag –„modifiziert“ - Randhahn, Heiko, Vergabeverzögerung, Abschied vom vergaberechtlichen Ansatz, NZBau 2021, 14 (zu BGH, Urt. v. 3.7.2020 - VII ZR 144 – 19)
  • Zuschlag -Weirauch, Moritza, Die Form der Zuschlagserteilung nach Einführung der E-Vergabe , ZfBR 6/2021,  636-639
  • Zuschlagskriterien - Lindner, Markus, Ist es rechtlich zulässig, den Preis als Zuschlagskriterium bei der Vergabe von Architekten-und Ingenieurleistungen mit 50 oder mehr Prozent zu  gewichten?, ZfBR 7/2021, 714
  • Zuschlagskriterien - Manzke, Simon, Die rechtlichen Kriterien für die Zuschlagsentscheidung im  Konzessionsvergaberecht, ZfBR 7/2021, 724
  • Zuschlagskriterien – Bekanntmachung ohne Umrechnungsformel - OLG Rostock, Beschl. v. 03.02.2021 - 17 Verg 6 – 20 - Planungsleistungen für die Erschließung – Bekanntmachung der Zuschlagskriterien (ohne Umrechnungsformel zulässig) - Wertung – Umrechnungsformeln - Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung - §§ 77 II VgV, 127 V GWB – zu erwartende bzw. zu vergütende Lösungsvorschläge - Bepunktung der Lösungsvorschläge – Preis – Leistungsverhältnis – Umrechnungsformel (nicht erforderlich in der Bekanntmachung) – Wechsel Umrechnungsformelamtliche Leitsätze: 1. Mit Blick auf den Normzweck des § 77 Abs. 2 VgV und in Anbetracht insbesondere auch der beispielhaften Aufzählung von „Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen“ sind im Rahmen einer Ausschreibung von Planungsleistungen nur solche „Lösungsvorschläge“ gesondert zu vergüten, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Angebotserstellung regelmäßig nicht zu erwarten sind. 2. Die Preisumrechnungsformel muss regelmäßig nicht vorab bekannt gegeben werden. Nur für die „Zuschlagskriterien und deren Gewichtung“ ordnet § 127 Abs. 5 GWB eine Aufführung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an. 3. Zur Zulässigkeit einzelner Preisumrechnungsformeln.
  • Zuschlagsverzögerung – Vergabeverzögerung – aufschiebende Wirkung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.2021 -  Verg 13 / 21 – Brückenbauauftrag – Preisprüfung - Formblatt 223/FB 3216 EU - Ablehnung des Antrags auf aufschiebende Wirkung – gerügte Verstöße teils präjudiziert bzw. zweifelhaft etc. – Nichterreichen des Schwellenwerts - „Der auf § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB gestützte Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist gemäß § 173 Abs. 2 Satz 1 GWB abzulehnen. Unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen überwiegen die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde die mit einer weiteren Verzögerung verbundenen Vorteile. Dies gilt namentlich bei Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben der Antragsgegnerin entsprechend § 173 Abs. 2 Satz 2 GWB sowie der in § 173 Abs. 2 Satz 3 GWB genannten Gesichtspunkte, darunter insbesondere der Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde. Die sofortige Beschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg. Sie ist zwar zulässig, aber unbegründet.“ – Zweifel an der Zulässigkeit wegen erforderlichen Schwellenwerts - unrichtiger Hinweis auf Vergabekammer führt nicht zu VergaberechtswegPreisprüfung und Rügepflicht (Erkennbarkeit durch Bieter) – Ausschluss wegen unvollständiger Angaben in Formblättern etc.-  zulässige Preisprüfung und Zulässigkeit von Nebeneinander von  Preisprüfung und Nachforderung – Zumutbarkeit der Angabe der von bekannten Nachunternehmern benannten Preise der Leistungen .
  • Zuschlagsverzögerung- Randhahn, Heiko, Vergabeverzögerung, Abschied vom vergaberechtlichen Ansatz, NZBau 2021, 14 (zu BGH, Urt. v. 3.7.2020 - VII ZR 144 – 19)
  • Zuschuss - Derksen, Roland,  Infrastrukturprojekte im Fokus des Europäischen Beihilferechts, EuZW 2021,  589
  • Zuständigkeit –Vergabekammer - VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.01.2021, VK 2 – 2 – 21 – Autobahn-GmbH des Bundes – Wechsel der Zuständigkeit der Vergabekammer(nicht mehr VK Rheinland-Pfalz, sondern VK Bund) – Verweisung ohne mündliche Verhandlung an VK Bund (unanfechtbare Zwischenentscheidung – vgl. §§ 83VwGO, 17a GVG.
  • Zuwendungen - Kräber, Wolfgang,  Zuwendungen und Vergaberecht, VergabeFokus 6/2021, 11- 16
  • Zuwendungen - Portz, Norbert, Zuwendungen und Vergaberecht , ZfBR 5/2021,  514-522
  • Zweckverband – Reinigungsleistung - OLG München, Beschl. v. 29.01.2021- Verg 11 – 20 - Reinigungsleistungen für Gymnasien eines Zweckverbands (öffentlicher Auftraggeber) - vgl. auch Zweckverband - BGH, Beschl. v. 19.11.2019 - XIII ZB 120/19 - Direktvergabe – ÖPNV - zuständige Behörde - Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007; Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 - amtliche Leitsätze: a) Die Eigenschaft als zuständige Behörde für die Auftragsvergabe im Sinne von Art. 2 Buchst. b VO 1370/2007 geht nicht dadurch verloren, dass eine Behörde bestimmte Aufgaben wie die Bestimmung der Tarife oder Beförderungsbedingungen durch einen kommunalen Zweckverband erfüllen lässt. b) Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 angeordnete Vorrang des allgemeinen Vergaberechts erfasst auch Direktvergaben, die nicht durch den Abschluss eines Vertrags, sondern durch einen anderen rechtsverbindlichen Akt erfolgen, etwa durch Gesellschafterbeschluss oder durch gesellschaftsrechtliche Weisung.-  OLG Koblenz, Beschl. v. 14.05.2019 - Verg 1 - 19 – Abfall – Teilübertragung von Aufgaben (20 %) durch Zweckvereinbarung - Vorlage an EuGH - §§ 108 VI, 135 II S. 1 GWB Landkreis (LK: vollständige eigene Aufgabenerledigung mit Abfallbehandlungsanlage (MBA) und Abfallzweckverband (AZV – ohne MBA ) - sonstige Entsorgung (80% der Restabfälle) im Auftrag des AZV durch private Unternehmen -– Ausnahme vom Vergaberecht oder vergaberechtswidrige Direktvergabe (?) – Ausnahme i. s. d. § 108 VI GWB – Auslegungsfrage: Sache des EuGH – Bedeutung der 30-Tages-Frist § 135 II S. 1 GWB bei Direktvergaben


3. EuGH – Übersicht 2020 – 2021

  • EuG, Urt. v. 01.12.2021 - T - 546 – 20 – Spezifikation etc. und 3.-Ebene-Unterstützung von IT-Plattformen –
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  • EuG, Beschl. v. 26.05.2021 -  T - 54 - 21 R - OHB System AG - Galileo-Übergangssatelliten –
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  • EuGH, Urt. v. 22.04.2021 - C - 537 – 19 - Wiener Wohnen – Abgrenzung von Miet- und Bauvertrag –EuGH, SchlussA v.29.04.2021 - C - 598 - 19 – CONACEE – vorbehaltene Aufträge für Auftragnehmer und unverhältnismäßige Teilnahmevoraussetzungen (Spanien)
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  • EuGH, SchlussA. v. 15.04.2021, C - 927 / 19 – Abfallbeseitigung - UAB Klaipdos (Litauen) – Geschäftsgeheimnis - Vertraulichkeit
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  • EuGH, Beschl. v. 24.03.2021, C - 771 – 19 – Nama – Architekt - technische Beratungsdienste für die Erweiterung der Athener Metro
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  • EuGH, Urt. v. 03.02.2021, C - 155 - 19 und C - 156 – 19 - Italienischer Fußballverband - Öffentlicher Auftraggeber
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  • EuGH, Schlussantrag v. 28.01.2021 -  C - 6 - 20 – SchlussA - Lieferung von Lebensmitteln für benachteiligte Personen in Estland – Tätigkeitsnachweis
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  • EuGH, Schlussantrag v. 21.01.2021, C - 721 - 19 und C - 722 – 19 – Sofortlotterien – wesentliche Änderung
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  • EuGH, SchlussA. v. 21.01.2021, C – 721/19 und C – 722/19 – Fortsetzung der Konzession für Sofortlotterien
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  • EuGH, Urt. v. 14.01.2021 - C - 450/19 – Eltel – Finnland – Kartell – Ende der Fortwirkungen des Kartells und Verjährung
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  • EuGH, Urt. v. 14.01.2021 - C - 387/19 - RTS infra BVBA - Belgien – Selbstreinigung – Notwendigkeit der Information über Vorlagepflicht in Auftragsunterlagen
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  • EuGH, Urt. v. 17.12.2020 - C‑475-19P und C‑688-19P - Vermarktung von Bauprodukten –
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  • EuGH, Urt. v. 18.11.2020 - C – 299/19- Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr – Italien
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  • EuGH, SchlussA v. 29.10.2020, C – 862/19 P – Werbespots-Produktion – Rundfunk-/Fernsehanstalten – eingeschränkte Vergaberechtsfreiheit
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  • EuGH, Urt. v. 28.10.2020, C – 521/18 – Postsektor - Hausmeister-, Empfangs- und Zugangskontrolldiensten für die Räumlichkeiten von Postdiensteanbietern
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  • EuGH, SchlussA. v. 01.10.2020, C - 155 - 19 und C - 156/19 – nationale Olympische Komitees
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  • EuGH, Urt. v. 10.09.2020 - C – 367/19 – Tax-Fin-Lex - Nullpreis im Angebot – Zugang zu Rechtsinformationssystem -
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  • EuGH, Urt. v. 18.06.2020 - C - 328/19 – ÖPNV – Kooperationsvertrag mehrerer Gemeinden mit einer „verantwortlichen Gemeinde“
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  • EuGH, Urt. v. 11.06.2020 - C – 219/19 – Parsec - Architektur- und Ingenieurleistungen - fehlende Gewinnabsicht
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  • EuGH, Urt. v. 04.06.2020 - C – 429/19 – Rimondis – Zweckverband und Landkreis Neuwied – nur Kostenerstattung – keine vergaberechtsfreie Kooperation
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  • EuGH, Urt. v. 04.06.2020 - C – 3/19 – Organisationsmodell - Italien – zentrale Beschaffung nur auf zwei Modelle
  • EuGH, Urt. v. 02.06.2020 - C – 472/19 - Vert Marine – Architekt – Ausschluss von Teilnahme an Konzessionsvergabe – unzulässiges Teilnahmeverbot ohne Möglichkeit des Nachweises der Selbstreinigung
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  • EuGH, Urt. v. 28.05.2020 - C – 796/18 – ISE/Köln – Softwareüberlassung etc. - (Feuerwehr) – Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien Kooperation –
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  • EuGH, Schlussantrag vom 28.05.2020, C - 367/19 - Tax-Fin-Lex - Öffentliche Aufträge
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  • EuGH, SchlussA. v. 28.05.2020, C – 367/19 – Zugang zu einem Rechtsinformationssystem – 0,00 € -
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  • EuGH, Beschl. v. 25.05.2020 - C – 643/19 – Resopre – Unzulässigkeit der Vorlage betr. Konzession oder öffentlicher Auftrag
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  • EuGH, Urt. v. 14.05.2020 - C – 263/19 – T-Systems – Ungarn - Auftragsänderung während Vertragslaufzeit
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  • EuGH, SchlussA. v. 23.04.2020, C – 521/18 – Poste Tutela - Rahmenvereinbarungen für Hausmeisterdienste etc. – gemischter Auftrag
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  • EuGH, SchlussA v. 02.04.2020 - C – 3/19 – Organisationsmodell mit für kleine Gebietskörperschaften und die Zulassung zentraler Beschaffungsstellen nur für Gemeindeverbände und -konsortien
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  • EuGH, Beschl. v. 26.03.2020, C – 496/18 und C – 497/18 - Änderung von Verträgen während Ausführung – Ausschlussfrist für Nachprüfungsverfahren
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  • EuGH, Beschl. v. 26.03.2020 - C – 344/18 – Unternehmensübergang bei Losaufteilung und Arbeitsverhältnis
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  • EuGH, Urt. v. 19.03.2020 - C – 45/19 – ÖPNV – Höchstlaufzeit von 30 Jahren und Beginn der Laufzeit
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  • EuGH, Urt. v. 27.02.2020 - C – 298/18 – Betriebsübergang – Neuvergabe –
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  • EuGH, Urt. v. 30.01.2020, C – 395/18 – TIM-Consip – Unterauftragnehmer ohne Einhaltung sozialer Pflichten etc. – unberechtigter Ausschluss
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  • EuGH, Urt. v. 28.01.2020, C – 122/18 - Zahlungsverzug – Einhaltung der Zahlungsfristen
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  • EuGH, SchlussA. V. v. 20.01.2020 -  C – 796/18 - Horizontale Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern (Software für Feuerwehren)

  1. Übersicht BGH-Rechtsprechung
  • 2021
  • BGH, Beschl. v.14.7.2021 - XIII ZB 135-19 – Fahrscheindrucker – Nicht fristgemäße Entscheidung der VK – Ablehnung des Antrags nach § 172 II GWB nur bei Einlegung der sofortigen Beschwerde  innerhalb der  Notfrist -
  •  2020
  • BGH, Urt. v. 22.10.2020 - VII ZR 10/17 –Straßenüberführung – Privatgutachter
  • BGH, Beschl. v. 06.10.2020 - XIII ZR 21/19 – Heizungssanierung – Schadensersatz
  • BGH, Urt. v. 03.07.2020 - VII ZR 144/19 – Fahrbahn – Vertragsschluss – Aufhebung
  • BGH, Beschl. v. 03.06.2020 - XIII ZR 22 – 19 – Vergabesperre - Senatorin verheiratet mit Mitarbeiter eines Bewerbers
  • BGH, Beschl. v. 19.05.2020 - KZR 8 – 18 – Schienenfreunde - Oberbaumaterialien für Gleisbau – Kartell – Schadensersatz
  • BGH, Beschl. v. 14.5.2020 – VII ZR 174/19 – HOAI – Mindestsätze
  • BGH, Beschl. v. 18.02.2020 - XIII ZB 120/19 – Anhörungsrüge (vgl. BGH, Beschl. v. 12.11.2019 - XIII ZB 120 – 19)
  • BGH, Urt. v. 28.01.2020 - EnZR 116/18 – Abschluss eines neuen (nichtigen) Konzessionsvertrags
  • BGH, Urt. v. 28.01.2020 - EnZR 116 – 18 – Konzessionsvertrag (Nichtigkeit) –
  • BGH, Urt. v. 28.01.2020 - KZR 24/17 – Kartell – Schadensersatz
  • BGH, Beschl. v. 8. 1. 2020 - 5 StR 366/19 – Bürgermeisterstrafbarkeit - Untreue
  • 2019
  • BGH, Beschl. v. 19.11.2019 - XIII ZB 120/19 - ÖPNV - zuständige Behörde -
  • BGH, Urt. v. 17.09.2019 - X ZR 124/18 – Lärmschutzwand – Rügerücknahme
  • BGH, Urt. v. 08.08.2019 - VII ZR 34/18 - Restwerklohn bei Mengenmehrung
  • BGH, Beschl. v. 22.07.2019 - X ZB 8/19 – ÖPNV – Direktvergabe –Beschwerde
  • BGH, Urt. v. 11.07.2019 - VII ZR 266/17 – Baukostenobergrenze
  • BGH Urt. v. 18.6.2019 - X ZR 86/17 – Straßenbauarbeiten – Abwehrklausel und abweichende Zahlungsbedingungen
  •  
  •  4. Übersicht OLG – Rechtsprechung
  • BayObLG, Beschl. v. 09.11.2021 - Verg 5 – 21 – Dienstleistungskonzession (Rettungswagen) – rechtliches Gehör - aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage – Referenzen („vergleichbare Leistungen“ – nur eingeschränkter Beurteilungsspielraum des Auftraggebers) – amtlicher Leitsatz: 1. Art. 103 Abs. 1 GG erfasst nicht das rechtliche Gehör im Verfahren vor der Vergabekammer. Maßgeblich ist insoweit das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleistete Grundrecht auf ein faires Verfahren. 2. Die aufschiebende Wirkung einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage steht der Berücksichtigung des angegriffenen Verwaltungsakts im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nicht entgegen. 3. Das Verlangen nach Referenzprojekten für „vergleichbare“ Leistungen bedeutet nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein müsste. Vielmehr genügt es, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. 4. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz kommt der Vergabestelle ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.
  • OLG BayObLG, Beschl. v. 08.11.2021 - Verg 10 – 21 - Granitwerkstücke – Anerkenntnis der Unwirksamkeit des Zuschlags wegen Verstoßes gegen § 135 GWB - Aufgabe des Verfahrens durch Auftraggeber bereits in Antragserwiderung im VK-Verfahren – fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für (ergänzende)Feststellung im Beschwerdeverfahren - Kostenentscheidung (Antragsteller) – Herabsetzung des Streitwerts nach § 50 II GKG in Ausnahmefällen: „1) Die Kostenentscheidung beruht auf § 175 Abs. 2 i. V. m. § 71 GWB. Es entspricht - unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands - der Billigkeit (vgl. zu § 78 GWB a. F.: BGH, Beschl. v. 10. April 2018, KVZ 37/17, juris Rn. 13), der Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Aus den im Beschluss vom 15. September 2021 dargelegten Gründen wäre die Beschwerdeführerin ohne Rücknahme der sofortigen Beschwerde wahrscheinlich unterlegen. Selbst bei offenem Verfahrensausgang wären ihr die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen gewesen, da sie sich durch die Rücknahme der sofortigen Beschwerde in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. BGH, Beschl. v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2). Es entspricht dagegen nicht der Billigkeit, den Betroffenen auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, denn sie hat sich am Beschwerdeverfahren nicht aktiv beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. Februar 2020, Verg 21/19, juris Rn. 9). Bei der Kostenentscheidung der Vergabekammer, deren Richtigkeit die Antragstellerin nicht in Zweifel zieht, hat es sein Bewenden. 2. Der Streitwert wurde abweichend von § 50 Abs. 2 GKG auf einen Bruchteil von 5 % der Bruttoauftragssumme festgesetzt; der Senat hat dabei berücksichtigt, dass die vor der Vergabekammer erfolgreiche Antragstellerin lediglich eine Ergänzung des Beschlusses beantragt hat.
  • OLG BayObLG, Beschl. v. 26.10.2021 - Verg 4 – 21 – 3-Achs-LKW – Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags – Wirkungslosigkeit der VK-Entscheidung - § 182 GWB –„1. Durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags, die in der freien Disposition des Antragstellers steht und auch im Beschwerdeverfahren ohne Zustimmung der übrigen Beteiligten erklärt werden kann (BGH, Beschl. v. 24. März 2009, X ZB 29/08, NZBau 2009, 466, juris Rn. 12), ist das Verfahren beendet. Der Beschluss der Vergabekammer ist - abgesehen von der Gebührenfestsetzung - hinfällig und damit gegenstandslos (OLG Düsseldorf vom 09.11.2009, Verg 35/09; Schäfer in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Auflage, § 178 GWB, Rn. 29), was der Senat in Ziffer 1 des Beschlusstenors deklaratorisch aufgenommen hat. 2. Über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die Tragung von notwendigen Aufwendungen der Beteiligten entscheidet der Senat gemäß § 182 Abs. 3 S. 5, Abs. 4 S. 3 GWB nach billigem Ermessen. Es entspricht der Billigkeit, der Antragstellerin, die sich durch die Rücknahme ihres Nachprüfungsantrags in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. OLG München, Beschl. v. 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15; Beschl. v. 20. Mai 2019, VII-Verg 60/18, juris Rn. 9), die Verfahrenskosten und die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners aufzuerlegen.
  • OLG BayObLG, Beschl. v.17.06.2021, Verg 6 – 21 - 218 – Bauauftrag (Leitungen für medizinische Gase) - Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags bei zeitnaher mündlicher Verhandlung – Unvollständigkeit, Fehlerhaftigkeit etc. eines Angebots (?) - Änderung der Vergabeunterlagen (?) – Ausschlussgrenzen – Nachforderung (?) - Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses im Fall „unerheblicher Abweichungen“ – Einzelfallmaßgeblichkeit – Interessen der Beteiligten - Abwägung: „Auch wenn das Nachprüfungsverfahren zu einer zeitlichen Verzögerung geführt hat und nicht verkannt wird, dass damit das gesamte Bauvorhaben in Verzug geraten ist, ergeben sich aus dem Vorbringen der Antragsgegnerin keine hinreichend gewichtigen Gründe, die es rechtfertigen, die Chancen der Antragstellerin auf eine Auftragserteilung durch vorzeitige Gestattung des Zuschlags an die Beigeladene endgültig zu beseitigen und diese auf etwaige Schadensersatzansprüche zu verweisen. Die die Dringlichkeit begründenden Umstände müssen einen besonderen Ausnahmefall kennzeichnen; sie sind substantiiert darzulegen. Im Regelfall muss ein Auftraggeber auch mit Verzögerungen der Auftragsvergabe durch ein Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahren rechnen und diese bei seiner zeitlichen Planung einkalkulieren (Wilke in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018, GWB § 126 Rn. 35). Das Interesse der Allgemeinheit und der Versorgung mit modernster klinischer Leistung ist ein allgemein bestehendes öffentliches Interesse, nicht aber ein besonderes, das dem Interesse an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes vorgehen könnte (OLG Karlsruhe, Urt. v. 4. Mai 2007, 17 Verg 5/07, juris Rn. 41). Vor dem Hintergrund des in Aussicht gestellten zeitnahen Termins zur mündlichen Verhandlung wiegt das Interesse der Antragsgegnerin an einer vorzeitigen Zuschlagserteilung nicht so schwer wie die damit verbundenen Nachteile für die Antragstellerin, falls sich herausstellen sollte, dass der Beschluss der Vergabekammer Bestand hat.“
  • OLG BayObLG, Beschl. v.24.06.2021 - Verg 2 – 21 – OPNV – Angebotsausschluss - Regionalbuslinienverkehr – Linienbündel – Ausschluss nach § 124 GWB (Voraussetzungen) – Vorlage an EuGH – amtlicher Leitsatz: „Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, wobei die Fragen 2 und 3 nur dann einer Antwort bedürfen, wenn die Frage 1 bejaht wird: 1. Ist Art. 57 Abs. 4 Buchst. d) der Richtlinie 2014/24/EU dahingehend auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber über hinreichend plausible Anhaltspunkte für einen Verstoß der Wirtschaftsteilnehmer gegen Art. 101 AEUV verfügen muss? 2. Ist Art. 57 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU in dem Sinn als abschließende Regelung der fakultativen Ausschlussgründe auszulegen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 18 Abs. 1 dieser Richtlinie) – bei Abgabe weder eigenständiger noch unabhängiger Angebote – einer Zuschlagserteilung nicht entgegenstehen kann? 3. Ist Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU dahingehend auszulegen, dass er einer Erteilung des Zuschlags an Unternehmen entgegensteht, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und jeweils ein Angebot abgegeben haben?
  • OLG KG Berlin, Beschl. v. 12.05.2021 - Verg 1008 – 20 – Kostenentscheidung – Streitwert – Anfechtung der Kostenentscheidung der VK in der Beschwerde nach Vergleich – „Eine gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer oder Bestandteile dieser Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde ist statthaft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2018 - VII-Verg 60/17 -, juris Rn. 15). § 171 Abs. 1 S. 1 GWB ist, anders als § 98 ZPO, § 158 VwGO, keine grundsätzliche Einschränkung dahin zu entnehmen, dass die Kostenentscheidung nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung angefochten werden könnte (vgl. Damaske in: Müller-Wrede, GWB, 1. Auflage 2016, § 182 Rn. 161).“ – Festsetzung des Streitwerts·bei Option (nur 50 %) OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2021, 19 Verg 2 – 21 - Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör für Schulen – Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nach § 173 I Satz 3 GWB (keine Aussicht auf Erfolg nach § 173 II GWB – Ergebnis der summarischen Bewertung im Eilverfahren in der Sache ohne Erfolgsaussicht: „Der Senat hält die Ausführungen der Vergabekammer, mit der diese einen Verstoß des Auftraggebers gegen § 31 Abs. 6 VgV verneint hat, für überzeugend. ... Dem Interesse des Auftraggebers an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist deshalb der Vorrang zu gewähren. ... Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist voraussichtlich unbegründet. Nach dem vorliegenden Sach- und Streitstand ist davon auszugehen, dass die Antragstellerin durch die produktspezifische Ausschreibung von iPads nicht in ihren Rechten verletzt ist, vielmehr die Ausschreibung aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt ist. .... Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert .... Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Einschätzung, ob die Vorgabe eines bestimmten Herstellers gerechtfertigt ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Die Entscheidung muss aber nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein; wenngleich eine vorherige Markterkundung nicht erforderlich ist. Die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber ....  Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die produktspezifische Ausschreibung von iPads unter den vorliegenden Bedingungen voraussichtlich als gerechtfertigt anzusehen.
  • OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.09.2021 - 19 Verg 4 – 21 – Anwalt – Hinzuziehung – Streitwert bei Beschwerde gegen VK-Entscheidung (Hinzuziehung bejaht) - Statthaftigkeit nach § 171 I GWB: „Zu den danach mit der sofortigen Beschwerde anfechtbaren Entscheidungen der Vergabekammer gehören auch Entscheidungen, mit denen die Vergabekammer über die Notwendigkeit der Heranziehung eines Rechtsanwalts nach § 182 Abs. 4 GWB entschieden hat ... Diese können losgelöst von dem Schicksal der Hauptsache Gegenstand einer selbständigen sofortigen Beschwerde sein.“ – Zulässigkeit der Beschwerde nach § 172 GWB (ohne mündliche Verhandlung, da gegen Nebenentscheidung der VK) – ausführliche Begründung der Hinzuziehung nach § 182 IV GWB i. V. m. § 80 I, II S.1und S.2 VwVfG: differenzierende Betrachtung des Einzelfalls auch bei Hinzuziehung durch Auftraggeber (BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06 Rn 61) – Entscheidend im Einzelfall: „  Hierfür können neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen auch persönliche Umstände, wie die sachliche und personelle Ausstattung der Beteiligten maßgeblich sein, zudem fließt der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung ein ... Für den öffentlichen Auftraggeber gilt, dass dann, wenn das Nachprüfungsverfahren schwerpunktmäßig auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen zum Gegenstand hat, für ihn im Regelfall keine Notwendigkeit besteht, anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Denn in seinem originären Aufgabenbereich muss der Auftraggeber sich die notwendige Sach- und Rechtskenntnis grundsätzlich selbst verschaffen ... Diese Streitpunkte gehen [erg. „hier“}] insgesamt über einfach gelagerte, auftragsbezogenen Sach- und Rechtsfragen hinaus. Hinzu kommt, dass der Antragsgegner als akademisches Forschungsinstitut nur über eine sehr schlanke Administration ohne eigene Rechtsabteilung und ohne Mitarbeiter mit für ein Nachprüfungsverfahren zureichenden vergaberechtlichen oder prozessualen Kenntnissen verfügt und“ Auftrag an in  Vergabesachen erfahrenen `Auftragnehmer´ - Kosten des Beschwerdeverfahrensnach §§ 175 II, 78 GWB infolge Unterliegens nach Billigkeit - Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens bis zu 5.000 € (Anwaltskosten) .
  • OLG Brandenburg, Beschl. v.26.07.2021 - 19 Verg 3 – 21 – Rettungsdienste (Brandenburg) – keine Vergabenachprüfung nach §§ 155 ff. GWB bei der Beauftragung mit  Rettungsdienstleistungen im Verwaltungsverfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 2 BbRettG – Unzulässigkeit des Rechtswegs zu den Vergabenachprüfungsinstanzen gemäß § 17a II Satz 1 GVG -  Ausnahme vom Vergaberecht nach § 107 I Nr. 4 GWB („Dienste“ nach Landesrecht etc.) – auch kein Widerspruch zu EuGH-Entscheidungen
  • OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 - 13 Verg 8 – 20 – Postdienste – Unterkriterien ohne Gewichtung – fehlende Preisanpassungsklausel - Lose - Wertungskriterium „Konzeption“ – Wertungskriterien: a. Preis --- 50 Punkte - b. Konzeption --- 50 Punkte – Erläuterung des Wertungskriteriums „Konzeption“: Beurteilung durch abschließende Aspekte mit 10 „Unter“- Punkten (Brieflauf etc.) - Kategorien: 50 Punkte: herausragendes Konzept 40 Punkte: sehr gutes Konzept 30 Punkte: gutes Konzept 20 Punkte: befriedigendes Konzept 10 Punkte: ausreichendes Konzept 0 Punkte mangelhaftes Konzept - Rügen: Intransparenz der Kriterien etc. , fehlende PreisanpassungZulässigkeit (Antragsbefugnis) und teilweise Begründetheit der Beschwerde wegen Verletzung des Transparenzgrundsatzes infolge der fehlenden Gewichtung der Unterkriterien des „Realisierungskonzepts“ - zwar Mitteilung von zehn gesonderten Unterkriterien, aber ohne Angabe der Gewichtung - „§ 127 Abs. 5 GWB schreibt vor, dass die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Diese Anforderung gilt sowohl für die Zuschlagskriterien als auch für die Unterkriterien“ (vgl. EuGH, Urt. v. 14. 07.2016 - C-6/15 ...Senat, Beschl. v. 7. 11. 2013 - 13 Verg 8/13) – „Wenn dem Auftraggeber die Angabe der Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich ist, muss er die (Unter-)Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung angeben (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 3 VgV).“ – keine Verstöße: „Umweltaspekte“ ausreichend - Losaufteilung nicht von Amts wegen aufzugreifen, auch von Auftraggeber erläutert – Beschreibung der Anforderungen für Service und Personal zulässig – „bestmögliche“ Beschreibung der Leistung bei Einsatz der Deutschen Post AG aus dem Bieter zugänglichen Quellen - fehlende Preisanpassungsklausel kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Bestimmungsrecht auch für Vertragsgestaltung): „Grenze der Abwälzung von Risiken durch die Beachtung der allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze, welche einen Missbrauch der Nachfragemacht des öffentlichen Auftraggebers missbilligen und infolgedessen unzumutbare Anforderungen an die Bieter in den Ausschreibungsunterlagen als nicht tragbar einstufen. Diese Grenze kann überschritten sein, wenn aufgrund der Vorgaben in den Vergabeunterlagen eine vernünftige kaufmännische Kalkulation nicht möglich ist“ (vgl. OLG München, Beschl. v. 6. 8. 2012 - Verg 14/12) ...“Das ist hier nicht der Fall. Bei einem Leistungszeitraum von vier Jahren stellt es keine unverhältnismäßige Belastung der Bieter dar, wenn sie im Rahmen ihrer Kalkulation etwaige Preissteigerungen der Deutsche Post AG - beispielsweise unter Heranziehung der Preissteigerungen der vergangenen Jahre - prognostizieren und das verbleibende Risiko tragen müssen.....“ – Kostenentscheidung
  • OLG Celle, Beschl. v. 15.03.2021 - 13 Verg 1 – 21 – Postdienste – Gewichtung – Bewertungsmethode -erfolglose Rüge der Gewichtung der Unterkriterien, da in Vergabeunterlagen enthalten  - zulässige Bewertungsmethode für Logistik- und Personaleinsatzkonzept: „Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern zu den einzelnen Unterkriterien mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter sollen möglichst konkret und anschaulich erläutern, wie sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. … 2.1 Logistikkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer so organisiert wird, dass eine hohe Leistungsqualität in der logistischen Abwicklung erreicht wird. 2.2 Personaleinsatzkonzept Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen sowohl auf der Leitungs-, als auch auf der Arbeitsebene von qualifizierten und erfahrenen sowie mit ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehenden Personen erbracht werden. … Aufgrund dieser Angaben können die Bieter erkennen, worauf es den Antragsgegnerinnen bei den Konzepten ankommt. Weitere Erläuterungen, wie das beste Konzept ermittelt werden soll, waren rechtlich nicht geboten.“
  • OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2021 -  13 Verg 2 -  21 – Postdienste – Bestandskraft von Entscheidungen der Vergabekammer - §§ 160 II, 168 I S. 1, 168 II S. 1, 168 II S. S. 2 168 III , 178 III GWB – Rechtskraft – Tatbestands- und Bindungswirkung – Bindungswirkung von Tenor, Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen, rechtliche Würdigung, zugrundeliegende Erwägungen (Vorgaben) – aus der Entscheidung: „Soweit die Antragstellerin ... in dem vorliegenden Verfahren noch die Intransparenz der Vergabeunterlagen betreffend das Zuschlagskriterium des Konzeptes zur Qualitätssicherung rügt, steht dieser Rüge die Bestandskraft der vorangegangenen Entscheidung der Vergabekammer vom 1. Dezember 2020 (Az.: VgK-43/2020) entgegen. Die entsprechende Rüge hat die Antragstellerin bereits dort erhoben. Die Vergabekammer hat sie aufgrund einer Auslegung der Vergabeunterlagen zurückgewiesen. In einem bestandskräftig gewordenen Beschluss der Vergabekammer zurückgewiesene Rügen sind in einem späteren Nachprüfungsverfahren derselben Beteiligten aufgrund der materiellen Rechtskraft des früheren Beschlusses nicht mehr zu beachten .... Bestandskräftige Entscheidungen der Vergabekammer entfalten ungeachtet ihrer materiellen Richtigkeit Tatbestands- und Bindungswirkung. Diese Bindung umfasst den Tenor, die tragenden Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen zum behaupteten Verstoß sowie die rechtliche Würdigung zu der Frage, ob ein Vergabeverstoß vorliegt ... Auch "Segelanleitungen", mit denen der Vergabestelle auferlegt wird, welche Einzelheiten bei der Neubewertung der Angebote zu berücksichtigen sind, nehmen als Bestandteile der Hauptsacheentscheidung nach verbreiteter Auffassung grundsätzlich an deren Bestandskraft teil ..“OLG Celle, Beschl. v. 18.11.2021 - 13 Verg 6 -  21 - interaktive Tafeln für Schulen – Ausschluss (-) – keine Änderung der VU - Auslegung der Vergabeunterlagen wie ständige Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 3. 4. 2012 - X ZR 130/10: Auslegung unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters) – unberechtigter Ausschluss – kein  Vorliegen der Voraussetzungen des § 57 I Nr. 4 VgV (Änderung der Vergabeunterlagen) – Erfüllung der Merkmale „Ablagefläche für Stifte und Schwämme unterhalb des Displays sowie „Deutschsprachige Telefonhotline in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr Montag bis Freitag, sowohl vom Hersteller als auch vom Bieter“ im Streitfall (entgegen VK nicht mehr verlangt) – amtliche Leitsätze: „Aus den Vergabeunterlagen muss für die Bieter eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, welche Erklärungen von ihnen verlangt werden. Die Auslegung der Leistungsbeschreibung hat unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters zu erfolgen.“
  • OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 -  Verg 23 – 20 - „Individuelles Förderzentrum“ (SGB) – Aufhebung wegen Aufgabe des Beschaffungsbedarfes – Zulässigkeit - bejahte Antragsbefugnis (Rüge - Verletzung der Begründungspflicht nach § 63 Abs. 2 S. 1 GWB und der Dokumentationspflicht nach § 8 Abs. 2 S. 1 und S. 2 Nr. 8 VgV) -  Verschlechterung der Zuschlagschancen und Schaden nicht offensichtlich ausgeschlossen – Verletzung der Dokumentationspflicht  (fehlend bzw. mangelhaft) - nur bei möglicher Auswirkung auf die Rechtsstellung der Bieter – Unbegründetheit - kein Anspruch auf Aufhebung der Aufhebung und Fortführung des Vergabeverfahrens – „erst recht“  kein Anspruch auf Zuschlag -  Beschränkung auf Schadensersatzansprüche bei fehlenden Aufhebungsgründen - Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens nur in Ausnahmefällen (keine Angabe eines  gerechtfertigten Grundes,  willkürlich oder  diskriminierend) -  „wesentliche Änderung“ (s. u.) Ermessensausübung bei Aufhebung  (Einhaltung des Verfahrens, Ausgehen  von zutreffendem und vollständigen Sachverhalt,  ohne Einfluss sachwidriger Erwägungen, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) – eigene Entscheidung ohne „Delegation“ auf Dritte (Zulässigkeit der Beteiligung externer Personen bei „eigener“ Aufhebungsentscheidung)  unverzüglich Mitteilung der Gründe in Textform – „Wesentlich sind Änderungen dann, wenn die weitere Durchführung des Verfahrens auf der Grundlage der bisherigen Vergabebedingungen unter den veränderten Umständen nicht mehr möglich oder für den Auftraggeber oder auch für die Bieter nicht mehr zumutbar ist ... Bei den eingetretenen Änderungen darf es sich nur um solche handeln, die bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar waren ... Aufhebung ...  tragfähig damit begründet, dass nicht absehbar sei, ob sich für den Teilnehmerkreis der Maßnahme betriebliche voraussichtlich keine Ausbildungsmöglichkeiten finden und sich die Förderziele der Maßnahme nicht erreichen lassen würden.“ - betroffenes Hotel- und Gaststättengewerbe – Untersagung von Übernachtungsnageboten durch CoronaSchVO NRW – Unschädlichkeit der prognostischen Entscheidung über Wegfall des Bildungsangebots sowie  der Konkretisierung des Aufhebungsgrunds erst im Vergabenachprüfungsverfahrens (kein Begründungs- oder  Dokumentationsmangel: „Zwar sind ... im Vergabevermerk die Gründe, aus denen der öffentliche Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags verzichtet hat, zu dokumentieren. Die Begründung muss einzelfallbezogen sein. Dies hat die Antragsgegnerin insofern versäumt, als sie ... nicht auf die spezifischen Verhältnisse beim Bedarfsträger und nicht auf die Auswirkungen der Pandemie auf die konkret ausgeschriebene Maßnahme abgestellt hat. Wortgleiche Vermerke dienten – wie dem Senat aus Parallelverfahren bekannt ist – in einer Vielzahl von Vergabeverfahren der Begründung der Aufhebungsentscheidung. Der Dokumentationsmangel wurde jedoch im Nachprüfungsverfahren geheilt. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats, dass Begründungs- und Dokumentationsmängel durch nachgeschobenen Vortrag im Nachprüfungsverfahren geheilt werden, solange sich – wie hier – keine Anhaltspunkte für Manipulationen finden und nicht zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentationen nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten“ – ausführliche Darlegung zur nachträglichen Heilung (zulässige Ergänzung und Präzisierung) – anders bei unmöglicher Aufklärung und nicht nachvollziehbarer Begründung: Wiederholung des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der unzureichenden Dokumentation (bei schweren Dokumentationsmängeln Aufhebung) – Unvorhersehbarkeit zur Zeit der Einleitung des Vergabeverfahrens im Januar 2020 – Änderung der Grundlage auch wegen nicht möglicher Zuweisung von anwesenden Teilnehmern infolge der Untersagung des Betriebs außerschulischer Bildungseinrichtungen mit Präsenzpflicht –Verschiebungsmöglichkeit nicht relevant -  mitgeteilte Absicht der Absicht der Zuschlagserteilung führt nicht Vertrauen auf Zuschlag  (und fehlender Vortrag zu bereits getroffenen Aufwendungen)
  • OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.02.2021 - Verg 22 / 20 – Umschulung- Rahmenvertrag – Aufhebung – Aufhebungsgründe - Information - § 63 VgV – keine Pflicht des Auftraggebers zur vollständigen und erschöpfenden Mitteilung aller Aufhebungsgründe gegenüber den Bietern – wesentliche Änderung der Grundlagen als Aufhebungsgrund (Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt) – Konkretisierung des Aufhebungsgrundes erst im Nachprüfungsverfahren zulässig -  aus der Entscheidung: „Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufheben, wenn sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber bei seiner Entscheidung ein Ermessen zu („ist berechtigt“), das von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt dahin überprüft werden kann, ob die Vergabestelle ihr Ermessen ausgeübt hat, ob sie das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind. Schließlich hat die Vergabestelle den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13 – juris, Rn. 35 f.; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010, 13 Verg 18/09 jeweils zu gleichlautenden Vorschriften).“
  • OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.2021 -  Verg 13 / 21 – Brückenbauauftrag – Preisprüfung - Formblatt 223/FB 3216 EU - Ablehnung des Antrags auf aufschiebende Wirkung – gerügte Verstöße teils präjudiziert bzw. zweifelhaft etc. – Nichterreichen des Schwellenwerts - „Der auf § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB gestützte Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist gemäß § 173 Abs. 2 Satz 1 GWB abzulehnen. Unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen überwiegen die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde die mit einer weiteren Verzögerung verbundenen Vorteile. Dies gilt namentlich bei Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben der Antragsgegnerin entsprechend § 173 Abs. 2 Satz 2 GWB sowie der in § 173 Abs. 2 Satz 3 GWB genannten Gesichtspunkte, darunter insbesondere der Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde. Die sofortige Beschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg. Sie ist zwar zulässig, aber unbegründet.“ – Zweifel an der Zulässigkeit wegen erforderlichen Schwellenwerts - unrichtiger Hinweis auf Vergabekammer führt nicht zu Vergaberechtsweg – Preisprüfung und Rügepflicht (Erkennbarkeit durch Bieter) – Ausschluss wegen unvollständiger Angaben in Formblättern etc.-  zulässige Preisprüfung und Zulässigkeit von Nebeneinander von  Preisprüfung und Nachforderung – Zumutbarkeit der Angabe der von bekannten Nachunternehmern benannten Preise der Leistungen .
  • OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43 – 20 – Betriebsführung- bzw. Beratung zur „Pandemie-Abwicklung“ - Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB) - fehlendes Feststellungsinteresse -– Vergabe zur Entlastung bei der Abwicklung von 700 Verträgen mit optionaler Verlängerung (nicht wahrgenommen) – Nachprüfungsverfahren wegen fehlender Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sowie Feststellung der Unwirksamkeit nach §§ 134, 135 GWB –  Unzulässigkeit (und Unbegründetheit) der weiteren Verfolgung der Beschwerde in Form eines Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 178 S. 3 und 4 i. V. m. § 168 II GWB mangels Feststellungsinteresses (Vorbereitung einer Schadensersatzforderung [erkennbar aussichtslos], Wiederholungsgefahr [nicht ersichtlich] oder Erforderlichkeit der Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters infolge diskriminierenden Charakters der VK-Entscheidung [nicht eingreifend] – Pflicht zur expliziten Begründung des Feststellungsinteresse mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag – ferner auch Unbegründetheit (fehlende Antragsbefugnis): „Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, ... substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 – VII-Verg 59/08 ...  Tz. 20). Dem genügte der Vortrag der Antragstellerinnen nicht.“ - (nur maximal 11 eigene Mitarbeiter, bei einem  Bedarf von insgesamt mindestens 40 Personen in einem eingespielten Team ....kein geeigneter Kooperationspartner für Bewerbung um einen Folgeauftrag etc.) - objektive Rechtmäßigkeitskontrolle nicht Sinn und Zweck von Vergabenachprüfungsverfahren.
  • OLG Düsseldorf, Beschl. v.29.03.2021 -  Verg 9 – 21 – IT - Programmierung von System- und Anwendersoftware – Fahrradabstellung – Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung – Verneinung der Erfolgsaussichten – Unzulässigkeit – Akteneinsicht – „Rüge“ nur bei  Mindestmaß an Substantiierung, nicht ausreichend reine Vermutungen – Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und Angabe der Herkunft der Erkenntnisse – unzulässig wegen fehlender „ Rüge“, nur „unzureichende Floskeln“ ("soweit uns bekannt ist"  - "nach unserer Kenntnis" oder "nach unserer Informationslage") - nachträgliches Vorbringen im Nachprüfungsantrag kein  Ersatz für ordnungsgemäße Rüge vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens – auch Unbegründetheit (kein Ausschluss von der Wertung wegen fehlender Eignung): „Ein Wertungsausschluss des Angebots der Beigeladenen aufgrund der Vorlage einer die aufgestellten Anforderungen verfehlenden Referenz kommt nicht mehr in Betracht, nachdem die Antragsgegner die Eignung der Beigeladenen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bejaht und die Beigeladene zum Verhandlungsverfahren zugelassen haben ... Im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb prüft der öffentliche Auftraggeber gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 und § 52 Abs. 1 i.V.m. § 51 VgV die Eignung der am vorgeschalteten Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen, bevor er sie zum Verhandlungsverfahren zulässt. Dadurch wird mit der positiven Eignungsprüfung – anders als im offenen Verfahren – ein Vertrauenstatbestand für die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet, dass sie nicht damit rechnen müssen, der ihnen durch die Erstellung der Angebote und Teilnahme am Wettbewerb entstandene Aufwand könnte dadurch nachträglich nutzlos werden, dass der Auftraggeber ihre Eignung auf – wie hier – gleichbleibender tatsächlicher Grundlage später nochmals abweichend beurteilt.“ – vgl. § 242 BGB - kein Anspruch auf Einsichtnahme in die vorgelegten Referenzen und kein Anspruch auf Akteneinsicht (rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion) – auch Entgegenstehen des Beschleunigungsgrundsatzes bei gänzlich voraussetzungslosem Akteneinsichtsanspruch – Erforderlichkeit beachtlichen und entscheidungserheblichen Sachvortrags: “ Daran fehlt es hier,“
  • OLG Düsseldorf, Beschl.v.03.02.2021 - Verg 25 – 18 – IT - Software für Einsatzleitsystem für Feuerwehr- und Rettungsleitstelle – fehlende Statthaftigkeit wegen Eingreifen des Ausnahmebereichs nach § 108 VI GWB – nach endgültige Einstellung der Weiterentwicklung und Pflege durch „Basis“-Softwareauftragnehmer – neuer Kooperationsvertrag der Antragsgegnerin (Stadt) mit Land X für Pflege, Anpassung oder Weiterentwicklung der „Basis-Software“ -  Bejahung der Entgeltlichkeit dieses Vertrags (öffentlicher Auftrag nach § 103 I GWB bzw.  Vertrag nach § 108 VI GWB [Begriffe synonym] – synallagmatische Verknüpfung und rechtliche Einheit. (1. Abschluss am selben Tag, 2. sachlicher Bezug zueinander [ohne Softwareüberlassung keine Kooperation] und 3. gegenseitige“ Verweisungen  in den jeweiligen Vertragstexten) – Entgeltlichkeit infolge des Anspruchs des Landes X auf etwaige Softwareweiterentwicklungen durch die Antragsgegnerin (Stadt): “Als Entgelt ist jede Art von Vergütung anzusehen, der ein Geldwert zukommt ... Ein solcher ist Weiterentwicklungen von genutzter Software nicht abzusprechen.“ - Besserstellungsverbot vermieden durch Überlassungsbereitschaft hinsichtlich der Grundsoftware (Quellcode) und ausreichender Information innerhalb angemessenen Fristen (Ermessen im Einzelfall)an potentielle Weiterentwickler – vgl. hierzu die vorgängige EuGH-Entscheidung v. 28.05.2020 - C - 796 / 18 - – ISE/Köln – Softwareüberlassung etc. - (Feuerwehr) – Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien Kooperation
  • OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.06.2021 -  1 U 203 – 20 – Schadensersatz der öffentlichen Hand nach Kfz-Unfall auf Autobahn - Beseitigung des Schadens durch Auftragnehmer des Auftraggebers entsprechend vergebenem Auftrag – unzulässiger Abzug durch beklagten Unfallverursacher/Ersatzpflichtigen - Anspruch der öffentlichen Hand auf Erstattung des auf der Vergabe beruhenden Preises durch  Beklagten – „1. Ausgangspunkt ... ist ...  § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB .... statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen kann. .... aber nur die Kosten erstattet verlangt werden, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig bzw. angemessen erscheinen. ... Im Rahmen dieser sogenannten subjektbezogenen Schadensbetrachtung ist von Bedeutung, dass die Klägerin als Unterhaltungspflichtige der Bundesautobahnen verpflichtet ist, nach einem Unfall den sicheren Zustand der Autobahn so schnell wie möglich wiederherzustellen und in der Zwischenzeit den Verkehr im Übrigen zu sichern (BGH, NZV 2015, 587). Sie durfte sich berechtigterweise im Vorfeld zukünftiger Schadensbeseitigungsmaßnahmen der Auftragsvergabe ... einer öffentlichen Ausschreibung bedienen ... 2. Im konkreten Schadensfall ... durfte sie die ausgeschriebenen Maßnahmen ... für wirtschaftlich und  ... den Angebotspreis ... für angemessen halten ... erheblicher Entscheidungsspielraum hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen ... , der nur beschränkt überprüfbar ist. Bei der Beurteilung der Angemessenheit des Angebotspreises ist auf den jeweiligen Angebotsendpreis für das Gesamtpaket der ausgeschriebenen Leistungen abzustellen. ... Hinsichtlich der Frage, wie die Leistungen ausgeschrieben werden, stand der Klägerin ein erheblicher Entscheidungsspielraum zu. ... Eine ... unangemessene Handhabung durch die Klägerin lässt sich ... nicht feststellen. ... Die Klägerin durfte den Angebotspreis ... für angemessen halten.“ - nicht Einzelpreise, sondern Angebotsendpreis - keine Verpflichtung zur Vereinbarung fester Tagespauschalen ... gemäß § 254 Abs. 2 BGB.  „
  • OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 21.10.2021 -  11 Verg 5 – 21 – Gebührenfestsetzung durch VK und Beschwerde – Streitwert der Beschwerde - Auftragswert - interaktive/nicht interaktive Displays für Klassenräume – Rahmenvertrag – §§ 182 I, 182 III GWB - statthafte und zulässige Beschwerde  nach § 171 I GWB – „Gemäß § 182 Abs. 1 GWB erhebt die VK Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes im Nachprüfungsverfahren, mit denen die Beteiligten nach Maßgabe von § 182 Abs. 3 GWB belastet werden. Die Entscheidung über den Gebührenansatz liegt gemäß § 182 Abs. 3 GWB im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer, so dass die Gebührenentscheidung im Beschwerdeverfahren nur auf Ermessensfehler hin überprüft werden kann (BGH, Beschl. v. 25.10.2011 - X ZB 5/19 – Gebührenbeschwerde ...).“- keine Bemessungsfehler der VK – Bestimmung der Höhe der Gebühr für Verfahren vor der Vergabekammer unter Berücksichtigung ihres Aufwands und der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache (vgl. § 182 I, II GWB; § 3 1 VwKostG)  bei Ausgehen vom Wert des Verfahrensgegenstandes nach dessen wirtschaftlicher Bedeutung – zutreffende Orientierung der VK an der Gebührentabelle der VK Bund: Wert des streitgegenständlichen Auftrags im Übrigen wie in § 50 Abs. 2 GKG  - fehlende gesetzliche Definition der Auftragssumme in § 50 II GKG und in § 3 VgV – maßgeblich der objektive Wert des zu vergebenden Auftragszutreffender  Ausgang vom geschätzten Gesamtauftragswert ... in Höhe von brutto EUR 71.400.000 – kein fehlerhaftes Ermessen der VK zu Lasten der Antragstellerin durch Berücksichtigung der Hälfte des Gesamtauftragswerts,  weil die Antragstellerin sich lediglich gegen die Zuschlagserteilung an die Beigeladene zu 1) und zu 2), nicht aber gegen die Zuschlagserteilung an die weitere Bieterin wandte.“ – Abschluss der Rahmenvereinbarung mit höchstens drei Bieternweitere offengelassene Fragen (Bestimmung des vollen Gesamtauftragswerts, „da sich hieraus keine fehlerhafte Gebührenfestsetzung zu Lasten der Antragstellerin ergäbe, die nach der nicht angegriffenen Entscheidung der Vergabekammer die Gebühren zu tragen hat. Das gilt entsprechend, soweit die Antragsgegnerin und die Beigeladenen der Auffassung sind, die VK hätte wegen des Erweiterungsrechts für Los 1 ... nicht nur den Gesamtauftragswert von EUR 71,4 Millionen brutto, sondern einen Gesamtwert von EUR 71,4 Millionen plus 20%, mithin einen Gesamtauftragswert von EUR 85,60 Millionen als Wert der Gebührenbestimmung zugrunde legen müssen.“
  • OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.03.2021-  11 Verg 18 – 20 - Einkauf und Implementierung von Software – SGB IIAntragsbefugnis – unzulässige besonders hohe Eignungsanforderungen und Wettbewerbsbeschränkung - §§ 160 III  Nr. 3, 97 I S. 2, 122 IV S. 1 GWB - Antragsbefugnis („Gewährung einer sog. zweiten Chance“) - keine Präklusion (keine Erkennbarkeit): “Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen ... Es ergibt sich ... nicht, dass ... erkennbar war, dass die Eignungsanforderungen nicht nur hoch, sondern unangemessen hoch und daher rechtlich unverhältnismäßig sind. ... Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen.“ - Begründetheit: Verstoß durch unangemessen überhöhte Eignungsanforderungen („Die Angemessenheit ... ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das Eignungskriterium muss geeignet und erforderlich sein ... Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen ... Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung können ... insbesondere dann unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist es ... erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind. Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höhere Anforderungen sind an das Vorliegen gewichtiger Gründe zu stellen .... Dies gilt umso mehr dann, wenn ... dem Teilnahmewettbewerb noch das Verhandlungsverfahren folgt, bei dem es darum geht, das Potenzial der Auftragsbewerber konkret an den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung zu messen. In dieser Phase soll aus den eingehenden Angeboten dann nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien das beste Angebot herausgefiltert werden. Dies darf nicht durch eine zu starke Spezifizierung der Eignungskriterien verhindert werden ... Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung ... ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen.“ – nur eingeschränkte Nachprüfung auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt, allgemeiner Wertungsgrundsätze, keine sachwidrigen Erwägungen) – „Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass die einzelnen Eignungsanforderungen in Verbindung mit der vorgesehenen Mindestpunktzahl für die Bejahung der Eignung unverhältnismäßig sind.“ – ausführlich zur „Mindestpunktzahl“ sowie auch zur Bewertung der Projektleiter und -mitarbeiter - komplexes IT-Projekt  - Berücksichtigung der Auswirkung auf den Wettbewerb bei kleinem Anbietermarkt (drei bzw. fünf Anbieter) – Erforderlichkeit der Zurückversetzung in das Stadium vor (Neu-)Aufstellung der Eignungsanforderungen .
  • OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 5 – 21 – Verpflegungsleistungen – Gegenvorstellung etc.– Berichtigungsantrag –Anhörungsrüge - Auftragswertschätzung - Unzulässigkeit von Ergänzungsantrag (Lücken „sind durch die entsprechende Anwendung §§ 319 ff. ZPO, 118 ff. VwGO - es kann dabei dahinstehen, ob konkret nach der ZPO oder gemäß der VwGO vorzugehen ist, weil sich die jeweiligen Normen in beiden Verfahrensordnungen inhaltlich nicht unterscheiden.“) -  Gegenvorstellung (unzulässig – „Kommt der ungeschriebene Rechtsbehelf einer Gegenvorstellung gegen eine gerichtliche Entscheidung trotz fehlender Rechtsmittelklarheit überhaupt in Betracht, kann er von vornherein nur zulässig sein, soweit damit die Verletzung eines Verfahrensgrundrechts moniert wird, welche nicht bereits in den Anwendungsbereich der Anhörungsrüge fällt, oder wenn mit ihm ein Verstoß gegen das Willkürverbot geltend gemacht wird; dagegen kann mit der Gegenvorstellung keine fehlerhafte Rechtsanwendung im Übrigen gerügt werden, weil insoweit dem Justizgewährungsanspruch bereits durch die erstinstanzliche Überprüfung des Begehrens und erst Recht - wie hier - durch eine anschließend ergangene Beschwerdeentscheidung genüge getan ist.“ – Zurückweisung von Berichtigungsanträgen („Unter Unrichtigkeiten analog §§ 319 ZPO, 118 VwGO fallen alle unrichtigen und unvollständigen Verlautbarungen des vom Gericht Gewollten in der Entscheidung; die Erklärung des richterlichen Willens hinsichtlich der Entscheidung muss von der bei ihrer Fällung vorhandenen Willensbildung abweichen. Es handelt sich folglich nur um Fälle der Unstimmigkeit zwischen Willen und Erklärung des Gerichts. Mit Hilfe einer Entscheidungsberichtigung kann also nicht das vom Gericht bei der Entscheidungsfindung Gewollte geändert werden. Eine falsche Willensbildung des Gerichts, insbesondere falsche oder unterlassene Subsumtion als eine falsche Gesetzesanwendung durch unzutreffende Gesetzesauslegung, durch Übersehen gesetzlicher Bestimmungen, durch Übergehen von Streitstoff oder durch - auch versehentliches - Unterlassen einer gebotenen Entscheidung kann also nicht nach §§ 319 ZPO; 118 VwGO korrigiert werden.“ – Zurückweisung der Anhörungsrüge („Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann. Es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte. Allerdings ist dabei zu beachten, dass das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet ist; auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992, Az.: 1 BvR 986/91, - zitiert nach juris -, Rn. 36 m. w. N.). Die inhaltliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung kann mit der Anhörungsrüge dagegen ebenfalls nicht zur Überprüfung gestellt werden; ein Recht, mit der eigenen Einschätzung durchzudringen, gibt der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht.“
  • OLG Rostock, Beschl. v. 11.11.2021 - 17 Verg 6 – 21 - LUCA-System – zulässige Direktvergabe ohne Einholung weiterer Angebote – „Antragsbefugnis als „Grobfilter“ – fehlende Begründetheit wegen Nichterfüllung der zwingenden Anforderungen der Konkurrenz-App im Vergabezeitpunkt - §§ 133 BGB, § 28a I Nr. 17 IfSG, §§ 14 IV Nr. 2 b)14 VI VgV -  Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB nach dem Horizont eines verständigen Bieters: Kontaktnachverfolgung – „Für jeden Interessenten musste auf der Hand liegen, dass es um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie gehen sollte, für die insbesondere § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und die landesrechtlichen Regelungen die Grundlage bildeten. Nach § 28a Abs. 1 Nr. 17, Abs. 4 IfSG und dem Vergabevermerk kann es dabei nur um die behördliche Kontaktnachverfolgung gehen, die durch das Gesundheitsamt erfolgt.“ – amtlicher Leitsatz:  „1. Auf eine vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit kann sich ein Bieter nicht berufen, wenn sein Produkt zulässig gestellte zwingende Anforderungen zweifelsfrei nicht erfüllt. 2. Kommt es dem Auftraggeber mit Blick auf die Dringlichkeit und Risikobegrenzung zulässigerweise auf die Beschaffung einer bestehenden Software an, muss er einen über die programmtechnisch bereits vorgesehene und getestete Konfiguration hinausgehenden Eingriff in die Programmstruktur nicht hinnehmen.“
  • OLG Rostock, Beschl. v. 16.09.2021 - 17 Verg 7 – 21 – Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags – Bauleistungen - Baugruben, Verbau und Tiefgründung einschließlich Spezialtiefbau – gescheiterter Antrag des Auftraggebers auf vorzeitigen Zuschlag nach gerügter Aufhebung und anhängiger Beschwerde hierüber in einem „Erstverfahren“ - zweite Ausschreibungen der Bauleistungen nunmehr in drei Losen (Problematik der „Doppelausschreibung“ bei noch nicht vorliegender Entscheidung der Beschwerde über die Aufhebung des Erstverfahrens) – Ablehnung der Gestattung des vorzeitigen Zuschlags – ausführliche Abwägung der Einzelfallumstände (ja notwendige Daseinsvorsorge, Sicherheit/Verteidigung, nicht aber „allgemeine Hinweise“ auf Bedeutung des Bauvorhabens, Dauer des Vergabeverfahrens etc.)   – amtliche Leitsätze: 1. Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens ist ein konkretes formelles Vergabeverfahren, auf das sich die Eingriffsbefugnisse der Nachprüfungsinstanzen hinsichtlich der Maßnahmen der Vergabestelle beschränken; im Falle einer parallelen Neuausschreibung der Leistungen durch den öffentlichen Auftraggeber kann der Bieter primären Rechtsschutz gegen einen damit einhergehenden vermeintlichen Vergaberechtsverstoß daher allein in einem Nachprüfungsverfahren erlangen, welches sich auf die zweite Ausschreibung bezieht ... 2. Im Falle eines Verstoßes des öffentlichen Auftragsgebers gegen § 3 Abs. 7 Satz 3 und Abs. 9 VgV kommt eine Rechtsverletzung des Bieters gemäß § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB durch eine nationale statt eine europaweite Ausschreibung in Betracht, wenn er von dem Vergabeverfahren nur zufällig Kenntnis erlangt und ihm in der Folge die Angebotsfrist lediglich noch in verkürztem Umfang für die Erarbeitung einer Bewerbung zur Verfügung steht. 3. Von vornherein untauglich für die Begründung eines besonderen Beschleunigungsinteresses des Auftraggebers im Sinne von § 169 Abs. 2 GWB sind allgemein gehaltene Verweise auf die Bedeutung seiner Aufgaben auf regionaler oder nationaler Ebene, wenn davon insbesondere nicht der Bereich der Daseinsvorsorge oder nach der genannten Vorschrift in der Regel als überwiegend anzusehende Sicherheits- und Verteidigungsinteressen betroffen sind. 4. Bei einem Großvorhaben im Baubereich, das sich noch in der Anfangsphase befindet, lässt sich die Gestattung eines vorzeitigen Zuschlages nicht auf finanzielle Einbußen stützen, welche im Falle einer hinausgeschobenen Fertigstellung frühestens in einigen Jahren zu erwarten wären, wenn die Möglichkeit der zwischenzeitlichen Kompensierung von Verzögerungen, die durch das anhängige Nachprüfungsverfahren eintreten, im weiteren Bauverlauf nicht ausgeschlossen ist. 5. Ebenso wenig kann für eine erhöhte Dringlichkeit der vorzeitigen Zuschlagserteilung die Dauer eines bereits vorangegangenen Vergabeverfahrens angeführt werden, weil ansonsten die Verzögerungen, welche durch die Dauer des Nachprüfungsverfahrens zu einer ersten Teilausschreibung für das Gesamtbauvorhaben verursacht wurden, den vorzeitigen Zuschlag ebenso bei allen noch ausstehenden Vergaben weiterer Leistungen bedingten und die §§ 155 ff. GWB für das restliche Projekt leer liefen.“
  • OLG Rostock, Beschl. v. 30.09.2021 - 17 Verg 3 – 21 – Abfalllogistikleistungen – ÖPP – verbunden mit Beteiligung des privaten Partners am gemeinsamen Unternehmen mit 49 % als ÖPP - amtliche Leitsätze:1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis und zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags bei Behauptungen „ins Blaue hinein“. 2. Zu den Voraussetzungen für ein amtswegiges Aufgreifen eines Vergaberechtsverstoßes durch die Vergabekammer. 3. Zur Auslegung der Vergabeunterlagen, hier insbesondere in Bezug auf die Angabe des Gegenstands einer als Public Private Partnership zu gründenden GmbH im Entwurf des Gesellschaftsvertrags. 4. Ein Ausschluss nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV kann nicht ohne Weiteres erfolgen, wenn die Abweichung letztlich durch die Vergabestelle verursacht ist. 5. Die Gründung einer ÖPP-Gesellschaft ist nur insoweit ausschreibungspflichtig, als sie mit dem öffentlichen Auftrag ein unteilbares Ganzes bildet. 6. Ein Bieter im Verhandlungsverfahren kann sich auf die Unzulässigkeit von „Nachverhandlungen“ mit nur einem Bieter dann nicht berufen, wenn nach der Wertung der letzten Angebote und der Beschränkung des Gegenstands der Verhandlungen sowohl ein Scheitern der Verhandlungen als auch eine Änderung der Wertungsreihenfolge unter jedem denkbaren Gesichtspunkt ausgeschlossen ist.“ - Beschwerde (teils) zulässig, im Ergebnis unbegründet  -  Abänderung der Entscheidung der VK – kein Ausschluss wegen Änderung der VU – Präklusion: unzulässige Rüge wegen Verletzung Kommunalwirtschaftsrechts (öffentlicher Zweck, Territorialprinzip) -  Kenntnis durch Fachanwaltkein Aufgreifen der VK von Amts wegen Verstoßes gegen Mindestanforderungen (örtlichen Betätigung): „Die VK darf grundsätzlich keine Vergaberechtsverstöße aufgreifen, die ...  nicht rechtzeitig gerügt wurden und deshalb präkludiert sind ...  Ausnahme ...  nur für schwerwiegende und offenkundige Vergaberechtsverstöße ...“  -  Folgen eines unberechtigten Aufgreifens eines ...  Verstoßes letztlich aber  offen gelassen wegen in Verhandlungen  bestätigter „Annextätigkeit“ - unberechtigter Ausschluss durch VK nach § 57 I Nr. 2 VgV: fehlende Unterlage ist keine inhaltlich unzureichende Unterlage  - Zulässigkeit der Rüge der 25,1 %-Beteiligung der Tochter der Beigeladenen an der Tochtergesellschaft des Gemeinschaftsunternehmens erstmals in der Beschwerdeerwiderung (Kenntnis erst im Beschwerdeverfahren): „In der Sache führt die Beanstandung allerdings nicht zum Ausschluss ... der Beigeladenen. Dabei kann an dieser Stelle offen bleiben, ob eine Abweichung von den Vergabeunterlagen überhaupt vorliegt. Zwar ist der Ausschluss bei einer Abweichung nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV [Änderungen und Ergänzungen der VU] grundsätzlich zwingend und ... nicht im Ermessen der Vergabestelle. Er kann aber nicht ohne Weiteres erfolgen, wenn die Abweichung letztlich durch die Vergabestelle verursacht ist (für missverständliche oder widersprüchliche Angaben in den Vergabeunterlagen vgl. BGH, Urteil vom 03. April 2012 – X ZR 130/10 ... So liegt der Fall hier.“ – ausführliche Darlegung – erfolglose Rügen der Wertung  (fehlende Antragsbefugnis wegen Nichteinhaltung des  „Mindestmaßes an Substantiierung“ und fehlender Angabe der Herkunft der  Erkenntnisse –reine Vermutungen, willkürlich, ins Blaue Behauptungen  oder ohne weiteren Tatsachenvortrag nicht ausreichend: „ ... das Angebot des ... Konkurrenten sei nicht wertungsfähig oder diesem Bieter fehle die notwendige Eignung... “ - Antragsbefugnis hinsichtlich der Wertung nach Ergänzung nach Akteneinsicht in Angebot des Konkurrenten zum Fahrzeugverbrauch (unzulässiges Nachreichen und 0-Punkte Wertung) - allerdings Unbegründetheit (keine Änderung 2. verbindlichen Angebots oder  unzulässiges Nachreichen sowie auch Erläuterung der Unklarheit in zulässigem Aufklärungsgespräch  - Zulässigkeit der Rüge des Konzepts zum Aufbau von Gewerbegeschäft, aber Unbegründetheit infolge Auslegung der  Vergabeunterlagen nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB (objektive Sicht der potentiellen Bieter - zulässige wirtschaftliche Betätigung außerhalb des Landkreises als Annextätigkeiten – Zulässigkeit, aber Unbegründetheit der Wertung (Fahrzeugverbrauch) sowie im Übrigen  auch keine Änderung der Wertungsreihenfolge und damit kein Schaden – keine erfolgreiche Rüge von Verfahrensfehlern – keine Konzession - Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens als öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP beziehungsweise PPP)  nur insoweit ausschreibungspflichtig bei Vorliegen eines unteilbaren Ganzes mit dem öffentlichen Auftrag – Präklusion der Rüge der Verhandlungsrunde nur unter Beteiligung der Beigeladenen“ wegen „(Folge-) Fehlers“ – auch keine Änderung der Wertungsreihenfolge –
  • OLG Schleswig-Holstein,  Beschl. v. 09.12.2021 - 54 Verg 8 – 21 – Busverkehr – Statthaftigkeit – Antragsbefugnis - unzulässige Verlängerung - Statthaftigkeit  (Auftragswert, „Vergabevorgang“, Direktvergabe, Beginn des Vergabeverfahrens <zwei Voraussetzungen: interne Entscheidung für Bedarfsdeckung und Ergreifen von Maßnahmen zur Ermittlung oder Bestimmung des Auftragnehmers mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses: hier weitere Leistungen durch bisherigen Auftragnehmer u. a. durch Verlängerung>, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt: Schluss der mündlichen Verhandlung)Antragsbefugnis (Interesse am Auftrag, drohender Schaden durch de-facto-Vergabe) – Begründetheit wegen nach § 135 II GWB unwirksamen Auftrags durch einvernehmliche Durchführung mit wesentlichen Vertragsänderungen ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 GWB – unzulässige wesentliche Verlängerung der Verträge mit befristeter Laufzeit um zwei Jahre  (20 % der  bisherigen Vertragszeit von 10 Jahren als „erhebliche Ausweitung“ (vgl. § 132 IIIGWB) – Unwirksamkeit nach § 135 I GWB   durch selbständigen vergaberechtsrelevanter Beschaffungsvorgang (ausreichend mündliche, konkludente oder nach einer überwiegenden Lebenswahrscheinlichkeit vorliegende Beauftragung auch dann, „wenn Auftraggeber und Auftragnehmer einen Beschaffungsvorgang übereinstimmend irrtümlich von einem früher abgeschlossenen und bei zutreffender Würdigung beendeten Vertrag für gedeckt halten und die Vertragsleistungen weiterhin erbringen.“ – umfangreiche Ausführungen zur Auslegung des Vertragsgegenstandes – Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I, II GWB innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Vertragsschluss (hier gegeben) – Kostenentscheidung (Gesamtschuldner der unterliegenden Beteiligten nach §§ 175 II, 71 GWB.
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  • OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV – Aufhebung der VK-Entscheidung und Fortsetzung mit Beachtung der OLG-Vorgabe -  nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Loslimitierung (u. a. zwei Lose <Ost und Nord> an verschiedene Bieter) – Vertragsdauer bis 08. 12. 2035 mit einseitiger Verlängerungsoption um zwei Jahre – Pflicht zur Übertragung des Verkehrsvertrags auf „Projektgesellschaft“ – wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Nachweis der Leistungsfähigkeit bei Berufung auf Dritten (Eignungsleihe)  – Referenzen für Dienstleistungsaufträge – Mindeststandards: 6-Jahre-Referenzen für SPNV-Dienstleistungsaufträge etc. – Zuschlagskriterien: „in Summe am wirtschaftlichsten“ = niedrigster Wertungspreis (Berücksichtigung zahlreicher Positionen) – Naschforderung der formgerechten EEE etc. – Rügen: unzureichende Preisaufklärung, Nichtvergleichbarkeit der Angebote, unzulässig nachgeschobene Referenzen, fehlende Referenz über Dienstleistungsauftrag im SPNV, stattdessen Referenz über eigenwirtschaftliche Verkehrsleistung etc. – Rücknahme des Nachprüfungsantrages analog § 22 VwVfg -  Unzulässigkeit mit großem Teil der Rügen(fehlende Antragsbefugnis wegen nichtausreichender Substantiierung, pauschale Rügen ohne Substanz ins Blaue hinein, Nichterreichen der Aufgreifschwelle von 20 % - nur marginale, deutlich unter der Aufgreifschwelle liegende Differenz der Preise (Umlaufpläne, Personalkosten, Fixkosten und Optionen, Ersatzverkehre - Eignungsleihe keine Beauftragung von Unterauftragnehmern – Präklusion – ferner Konzepte: qualitative Aspekte, Selbstausführungsgebot – Zulässigkeit und Begründetheit infolge vorhandener technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit – Antragsbefugnis (Chance auf den Zuschlag im Netz Nord) – Auslegung der Eignungsanforderung in der Auftragsbekanntmachung – erforderliche klare und unmissverständliche Vergabeunterlagen (§§ 133, 157 BGB – Empfängerhorizont: Dienstleistungsauftrag <Begriff> als Referenz <§ 103 GWB>) – ausführliche Kostenentscheidung etc. – vgl. auch OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde – Aufgreifschwelle – Selbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher – Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit
  • OLG Schleswig, Beschl. v. 16.09.2021 - 54 Verg 1 – 21 – Pachtvertrag – Konzession – Abgrenzung öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung eines Café/Bistro -  Antragsbefugnis – Cafe-Bistro - Beschwerde zulässig und begründet  - keine Dienstleistungskonzession, sondern reiner Miet- bzw. Pachtvertrag einschließlich der Verlängerung des Mietvertrags (keine „Beschaffung“ - im Einzelnen: keine Versorgung der Badegäste, sondern der Besucher mit Kaffee und Kuchen - reiner Pachtvertrag – umfangreiche Ausführungen) – wirksamer Abschluss der Verträge durch Bevollmächtigten – keine Leistungen für den Verpächter – im Übrigen auch fehlende Antragsbefugnis wegen fehlender schlüssiger Darlegung des Interesses an einer Dienstleistungskonzession sowie der erforderlichen eigenen Leistungsfähigkeit bzw. der eignungsleihenden Unternehmern (ausführliche Behandlung des „eigentlichen“ (?) Geschäftsbetriebs: “Vorratsgesellschaft“ – keine Tätigkeit in Gastronomie etc.) – ferner keine schlüssige Darlegung der Leistungswilligkeit
  • OLG Schleswig, Beschl. v. 05.07.2021 -  54 Verg 4 - 21 u . 54 Verg 5 – 21 - Schienenpersonennahverkehr im X-Netz – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde – Aufgreifschwelle – Selbsterbringungsquote von 70 % - mehrere Eignungsverleiher – Antragsbefugnis eines Drittplatzierten – Dienstleistung als vergaberechtlicher Begriff – Akteneinsicht nur bei Entscheidungserheblichkeit – siehe auch OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 -  54 Verg 5 – 21 – Schienenpersonennahverkehr – SPNV –

5. Literatur von  A-Z - Stichworte

  • Absprachen - Kappel, Jan / Bader, Jutta,  Hat die "unendliche Haftung" des Unternehmens bei Submissionsabsprachen doch ein Ende? , ZWH 2021, 231
  • Abwerbung - Noch, Rainer, (K)eine unlautere Abwerbung, Vergabe Navigator 5/2021, 26
  • AGB - Hattig, Oliver/ Oest, Tobias, Die Preisgleitklausel in der Praxis, Vergabe Navigator 5/2021,  5
  • Agile Projekte Geiger, Inke, Agile Projekte – lässt sich Flexibilität ausschreiben?, VergabeFokus 5/2020, 7
  • Agile Projekte Schäffer, Rebecca/Voß, Jörg, Die Vergabe agiler Softwareprojekte unter Verwendung, von EVB-IT Vertragsmustern, Teil 1, VergabeFokus 6/2020, 2
  • Akteneinsicht - Opheys, Sascha/ Tmimi, Selina, Das Recht auf Akteneinsicht im Vergabeverfahren ,VergabeR 2021, 426
  • Akteneinsicht - Radu, Magnus, Akteneinsicht und Transparenz, VergabeFokus 5/2021, 18
  • Akteneinsicht - Rosenkötter, Annette, Wissen ist Macht – Akteneinsicht bei der Überprüfung von Vergabeentscheidungen, NZBau 2/2021, 96
  • Anforderung - Parassidis, Alexandros, Pflicht zur Anforderung von Zertifikaten und Gutachten bei Angebotsabgabe, NZBau 2021, 309
  • Angebot – “0” - Rašić, Mario, Is Zero a Public Procurement Number? ,EPPPL 3/2021,   193-204 
  • Angebot – Randhahn, Heiko, Vergabeverzögerung, Abschied vom vergaberechtlichen Ansatz, NZBau 2021, 14 (zu BGH, Urt. v. 3.7.2020 - VII ZR 144 – 19)
  • Angemessenheit –Preise- Hattig, Oliver/ Oest, Tobias, Die Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise  durch den Auftraggeber nach Wegfall der verbindlichen Preisspannen in der HOAI, ZfBR 2021, 364
  • Anlagenbau - Bock, Yves /Zons, Jörn, Rechtshandbuch Anlagenbau, Praxisfragen deutscher und internationaler Anlagenbauprojekte, C.H. Beck 2020
  • Architekt- Ritter, Thomas, HOAI 2021 und laufende Architektenverträge, NZBau 3/2021, 161
  • Arzneimittel- Leistner, Matthias; Perino, Gianna, Second medical use Patente und  Arzneimittelrabattverträge – Ein ganzheitlicher Lösungsvorschlag auf kartellrechtlichem Wege, PharmR 2020, 743
  • Aspekte – politische - Krämer, Martin, Die Rolle der Politik bei der Vergabe, Vergabe Navigator 2021, 13
  • Aufklärungspflichten - Gaßner, Maximilian, Verwendungspatente, Aufklärungs- und Informationspflichten im Open-House-Verfahren, GuP 2021, 148
  • Aufklärungspflichten - Jürschik, Corina / Ott, Joachim, Verwendungspatente, Aufklärungs- und  Informationspflichten im Open-House-Verfahren , EuZW 16/2021,  708-711
  • Aufklärungspflichten - Jürschik, Corina / Ott, Joachim, Verwendungspatente, Aufklärungs- und  Informationspflichten im Open-House-Verfahren , EuZW 16/2021,  708-711
  • Auftraggeber - Hattig, Oliver / Oest, Tobias,  Sportverbände als öffentliche Auftraggeber, NZBau 2021,  774
  • Auftraggeber - Weirauch, Moritz, Sind politische Parteien und Parlamentsfraktionen öffentliche  Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB?, VergabeR 2021, 405
  • Auftragswert – Landesrecht -Müller, Anne/ Ünal, Tolga, Landesrechtliche Regelungen zu den vergaberechtlichen Wertgrenzen, VergabeNews 9/2021,150-155
  • Auftragswert – Landesrecht -Müller, Anne/ Ünal, Tolga, Landesrechtliche Regelungen zu den vergaberechtlichen Wertgrenzen, VergabeNews 9/2021,150-155
  • Auskömmlichkeit – Preis - Noch, Rainer, Der Ausschluss ist kein Automatismus, Vergabe Navigator 2/2021, 28 (VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.08.2020- 3 VK LSA 44/20 – Mindestlohn – Auskömmlichkeit – ungewöhnlich niedriger Preis)
  • Ausland - Belgien Pissierssens, Veerle; Thuyne, Gauthier van, The High Stakes of Transparency and  Equal Treatment in ,Belgian  Public Contracts, EPPPL 3/2021, 240
  • Ausland – Brexit - Hawley, Susan, What Makes a Good Debarment Regime? Keeping Corrupt and Fraudulent Companies Out of Post-Brexit Public Procurement, PPLR 2021, 124
  • Ausland - Frankreich - Kühl, Christophe/ Wollert, Philipp, Öffentliches Auftragswesen und Covid-19 in Frankreich, VergabeR 6/2021, 666
  • Ausland - Großbritannien - Arrowsmith, Sue, Transforming Public Procurement Law After Brexit: Some Reflections on the Government's Green Pape, (PPLR 2021, 103
  • Ausland – Italien (Bozen) -Germani, Alberto/ Zeller, Karl, Concessionaire’s Performance Assessment in Public-Private Partnerships, EPPPL 2021, 125
  • Ausland - Kamerun -Ekpombang, Alexander, A Critical Appraisal of the Public Procurement System in  Cameroon, PPLR 2/2021, 78
  • Ausland - Plas, Erik, Amendments to Public Contracts, In Search of a Sufficient Degrce of Transparency, PPLR 2021, 1
  • Ausland - Polen - Lewandowski, Robert, Neues Gesetz zum öffentlichen Vergaberecht in Polen, WiRO 2/2021, 33
  • Ausland – Rumänien - Baciu, Ioan, The Exclusion of Third-Country Suppliers from EU Public Procurement Procedures, The Romanian Case, EPPPL 2021, 151
  • Ausland - Schoenmaekers, Sarah, Public Procurement, Culture and Mozzarella, ‘Que Dici?’, EPPPL 3/2021, 205
  • Ausland – Spanien - Ascensidn, Gallego Cörcoles, Temporary Associations, Public Procurement and  Competition Law, Some Guidance from the Spanish Experience, PPLR 2021,  29- 45 
  • Ausland- Indien - Rawat, Mukesh, Accession to the WTO’s Government Procurement Agreement, Opportunities and Challenges for India, EPPPL 2021, 158
  • Ausnahme-Schulz, Sönke, Der FIT-Store, Die Nachnutzung von Online-Diensten als Ausnahme  vom Vergaberecht ,VergabeR 5/2021, 544-551
  • Ausschluss - „Null“ - Rašić, Mario, Is Zero a Public Procurement Number? ,EPPPL 3/2021,   193-204 
  • Ausschluss - Koch, Moritz; Siegmund, Gabriela; Siegmund, Reinhard, Potenziale und Grenzen von  IT-Kooperationen in der öffentlichen Verwaltung, MMR 10/2021, 760
  • Ausschluss - Noch, Rainer, Der Ausschluss ist kein Automatismus, Vergabe Navigator 2/2021, 28 (VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.08.2020- 3 VK LSA 44/20 – Mindestlohn – Auskömmlichkeit – ungewöhnlich niedriger Preis)
  • Ausschluss - Verstoß - Noch, Rainer, (K)eine unlautere Abwerbung, Vergabe Navigator 5/2021, 26
  • Außenwerbung - Schäffer, Rebecca, Die Vergabe von Außenwerbeverträgen, VergabeFokus 5/2021, 2
  • Bau - Bock, Yves /Zons, Jörn, Rechtshandbuch Anlagenbau, Praxisfragen deutscher und internationaler Anlagenbauprojekte, C.H. Beck 2020
  • Baukonzession - Vodă, Oana  Dragoș, Dacian,  Public Land Lease vs Works Concession,  In Search of a Silver Lining in the Case Law of the European Courts, EPPPL 2021, 270 - Vermietung/Verpachtung öffentlicher Flächen und einer Dienstleistungs- bzw. Baukonzession
  • Bauleistung – Kues, Jarl-Hendrik/Simlesa, Gabriela, Bau- oder Lieferauftrag? – Das ist hier die Frage!, NZBau 12/2020, 765-768 
  • Bauleistung - Noch, Rainer, Bauwerk Gras, Wann der Grünschnitt eine Bauleistung darstellt – eine  diffizile Abgrenzung, Vergabe Navigator 2021, 28
  • Bayern - Meckler, Markus,  Die Vergabe freiberuflicher Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte am Beispiel der Rechtslage in Bayern, NZBau 2021,  768
  • Beckmann-Oehmen, Katrin, Sind typische Fehler typisch?, Vergabe Navigator 2021, 10 - Fehlercheckliste für Vergabestellen des Vergabehandbuchs Niedersachsen
  • Beihilfe - Derksen, Roland,  Infrastrukturprojekte im Fokus des Europäischen Beihilferechts, EuZW 2021,  589
  • Beihilfe - Deuster, Jan, EU-rechtskonforme Finanzierung und Vergabe von öffentlichen  Ladesäulen – Teil 1, Beihilfenrecht, KommJur 2/2021, 41
  • Beihilfe - Hagenbruch, Tim, Das Verhältnis von Beihilfen- und Vergaberecht, unter besonderer Berücksichtigung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse , Nomos 2020
  • Beihilfe - Kräber, Wolfgang,  Zuwendungen und Vergaberecht, VergabeFokus 6/2021, 11- 16
  • Beratung - Hoffjan, Andreas/ Mengis,Jona/ Hinz, Tim, Vereinbarung angemessener und  rechtssicherer Honorare bei Beratungsprojekten in öffentlichen Institutionen , VergabeR 2021, 22
  • Bergbau - Müggenborg, Frenz, Bergbau und Wiedernutzbarmachung unter Vergaberecht?, VergabeR 5/2021, 2021, 533
  • Bericht - Byok, Jan/ Csaki, Alexander, Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2020,  NJW 31/2021,  2249-2256
  • Bericht - Byok, Jan/ Csaki, Alexander, Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2020,  NJW 31/2021,  2249-2256
  • Bericht - Neun, Andreas/ Otting, Olaf, Die Entwicklung des europäischen Vergaberechts in  den Jahren 2020/2021 , EuZW 17/2021,  741-748
  • Bericht - Neun, Andreas/ Otting, Olaf, Die Entwicklung des europäischen Vergaberechts in  den Jahren 2020/2021 , EuZW 17/2021,  741-748
  • Bericht Byok, Jahn/ Csaki, Alexander, Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2020, NJW 2021, 2179
  • Besserstellungsverbot - Rechten, Stephan/ Stanko, Max, Horizontale Zusammenarbeit und  Besserstellungsverbot, NZBau 10/2021, 657
  • BGB - § 280 I S. 2  - Römling, Dominik, Zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 280 I Satz 2 BGB in  Bezug auf kartellvergaberechtliche Schadensersatzansprüche, VergabeR 2021, 34
  • Brexit - Anderson, Robert, The UK's New Role in the WTO Agreement on Government  Procurement: Understanding the Story and Seizing the Opportunity, PPLR 2021, 159; - Arrowsmith, Sue, Transforming Public Procurement Law After Brexit: Some Reflections on the Government's Green Pape, (PPLR 2021, 103
  • Brexit - Hawley, Susan, What Makes a Good Debarment Regime? Keeping Corrupt and Fraudulent Companies Out of Post-Brexit Public Procurement, PPLR 2021, 124
  • Busbeschaffung - Homann, Oliver / Büdenbender, Martin,  Die Beschaffung von Bussen mit innovativen  Antrieben, Der Nahverkehr 2021,  46
  • Corona - Herrmann, Alexander, Ausnahmslosigkeit der Unwirksamkeitsfeststellung gem. § 135 Ab 1 GWB in der Corona-Pandemie?, VergabeR 2021, 13
  • Corona - Kühl, Christophe/ Wollert, Philipp, Öffentliches Auftragswesen und Covid-19 in Frankreich, VergabeR 6/2021, 666
  • Corona - Lausen, Irene / Müller, Jan Peter, Vergaberechtliche Möglichkeiten für Auftraggeber, Bieter und Auftragnehmer (bei Insolvenz des Auftragnehmers), NZBau 3/2021, 147
  • Corona - Müller, Jan Peter/ Schmitz, Daniel, Öffentliches Auftragswesen und Vergaberecht in  der Krise, NZI 19/2021,  811-816
  • Corona - Müller, Jan Peter/ Schmitz, Daniel, Öffentliches Auftragswesen und Vergaberecht in  der Krise, NZI 19/2021,  811-816
  • Corona - Noch, Rainer, DNA gesucht, Vergabe Navigator 2/2021, 30 (Direktvergabe von Covid-19-Reihentests)
  • Corona - Roth, Frank/ Landwehr, Charlotte, 1 Kein „Freibrief“ für Direktvergaben bei  pandemiebedingtem Dringlichkeitsbedarf, NZBau 2021, 441
  • Corona- Knauff, Matthias, Ausnahmslosigkeit der Unwirksamkeitsfeststellung gem. § 135  Abs. 1 GWB in der Corona-Pandemie?, ZUR 4/2021, 218
  • Corona- Knauff, Matthias, Ausnahmslosigkeit der Unwirksamkeitsfeststellung gem. § 135  Abs. 1 GWB in der Corona-Pandemie?, ZUR 4/2021, 218
  • Corona- Roth, Frank/ Landwehr, Charlotte, 1 Kein „Freibrief“ für Direktvergaben bei  pandemiebedingtem Dringlichkeitsbedarf, NZBau 2021, 441
  • Corona Strömer, Jens, Vergaberechtliche Rahmenbedingungen bei der Beschaffung von  Masken als Schutz vor Infektionen, GPR 2021, 178
  • Datenschutz - Rosenkötter, A./ Hansen,H./ Tegeler, E. , Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte in Vergabeverfahren nach „Schrems II“,  NZBau 2021, 355
  • Dienstleistung - Noch, Rainer, Bauwerk Gras, Wann der Grünschnitt eine Bauleistung darstellt – eine  diffizile Abgrenzung, Vergabe Navigator 2021, 28
  • Dienstleistung - Weng, Nils-Alexander,  Die Ausschreibung der Parkraumbewirtschaftung – Dienstleistungsauftrag oder - konzession?, VergabeFokus 6/2021, 2-5
  • Dienstleistungen - Hagenbruch, Tim, Das Verhältnis von Beihilfen- und Vergaberecht, unter besonderer Berücksichtigung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse , Nomos 2020
  • Dienstleistungskonzession – ÖPNV - Bayer, Dieter/ Feldmann, Benjamin/ Wieberneit, Christian, Die  Dienstleistungskonzession als Zugang zum Sondervergaberecht der VO,EG.  1370/2007, VergabeR 2021, 415
  • Dienstleistungskonzession - Vodă, Oana  Dragoș, Dacian,  Public Land Lease vs Works Concession,  In Search of a Silver Lining in the Case Law of the European Courts, EPPPL 2021, 270 - Vermietung/Verpachtung öffentlicher Flächen und einer Dienstleistungs- bzw. Baukonzession
  • Dienstleistungskonzession - Weng, Nils-Alexander,  Die Ausschreibung der Parkraumbewirtschaftung – Dienstleistungsauftrag oder - konzession?, VergabeFokus 6/2021, 2-5
  • Digitalisierung - Jaramillo, Ana Lucia; Nikolaidou, Katerina, A Glance into Smart Cities and the Procurement of AI Based Solutions, EPPPL 3/2021, 220 
  • Digitalisierung - Siegel, Thorsten, Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens in Berlin, LKV 12/2020, 529
  • Direktvergabe – Corona - Roth, F. / Landwehr, Ch., Kein „Freibrief“ für Direktvergaben bei pandemiebedingtem Dringlichkeitsbedarf NZBau 2021, 44
  • Direktvergabe – Corona - Roth, Frank/ Landwehr, Charlotte,  Kein „Freibrief“ für Direktvergaben bei  pandemiebedingtem Dringlichkeitsbedarf, NZBau 2021, 441
  • Direktvergabe - Hertwig, Stefan, Aufbauhelfer Vergaberecht – Dringlichkeitsvergabe nach der Flut, NZBau 1/2021, 3-10
  • Direktvergabe - Hofmann, Alexander/ Manz, Marcel, Aufbauhelfer Vergaberecht – Dringlichkeitsvergabe nach der Flut, VergabeR 6/2021, 661
  • Direktvergabe - Müller, Jan Peter/ Schmitz, Daniel, Öffentliches Auftragswesen und Vergaberecht in  der Krise, NZI 19/2021,  811-816
  • Direktvergabe - Müller, Jan Peter/ Schmitz, Daniel, Öffentliches Auftragswesen und Vergaberecht in  der Krise, NZI 19/2021,  811-816
  • Direktvergabe - Noch, Rainer, DNA gesucht, Vergabe Navigator 2/2021, 30 (Direktvergabe von Covid-19-Reihentests)
  • Direktvergabe - Roth, Frank/ Landwehr, Charlotte, 1 Kein „Freibrief“ für Direktvergaben bei  pandemiebedingtem Dringlichkeitsbedarf, NZBau 2021, 441
  • Dringlichkeit - Butzert, Clemens,  Dringlichkeitsvergabe nur in engen Grenzen, NZBau 2021,  720 – zu OLG Karlsruhe, Beschl. v. 4.12.2020 – 15 Verg 8/20
  • Dringlichkeit - Hertwig, Stefan, Aufbauhelfer Vergaberecht – Dringlichkeitsvergabe nach der Flut, NZBau 1/2021, 3-10
  • Dringlichkeit - Hofmann, Alexander/ Manz, Marcel, Aufbauhelfer Vergaberecht – Dringlichkeitsvergabe nach der Flut, VergabeR 6/2021, 661
  • Dringlichkeit - Roth, F. / Landwehr, Ch., Kein „Freibrief“ für Direktvergaben bei pandemiebedingtem Dringlichkeitsbedarf NZBau 2021, 441
  • Dringlichkeitsbedarf - Roth, Frank/ Landwehr, Charlotte, 1 Kein „Freibrief“ für Direktvergaben bei  pandemiebedingtem Dringlichkeitsbedarf, NZBau 2021, 441
  • Drittlandsklausel - Röwekamp, Hendrik Blätgen, Simon, Die „Drittlandsklausel“ der Sektorenverordnung, NZBau 2021, 16
  • Drittstaaten - Lenz, Christofer, /Jürschik, Corina, Das Weißbuch der Kommission zur, Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten, NZBau 12/2020, 768
  • Eigenleistung - Barth, Sibylle/ Bar, Hendrik von, Eigenerbringung als vergaberechtliche Anforderung  im ÖPNV,  NZBau 8/2021,    504-509
  • Eigenleistung - Barth, Sibylle/ Bar, Hendrik von, Eigenerbringung als vergaberechtliche Anforderung  im ÖPNV,  NZBau 8/2021,    504-509
  • Eignungsleihe - Barth, Sibylle/ Bar, Hendrik von, Eigenerbringung als vergaberechtliche Anforderung  im ÖPNV,  NZBau 8/2021,    504-509
  • Eignungsleihe - Barth, Sibylle/ Bar, Hendrik von, Eigenerbringung als vergaberechtliche Anforderung  im ÖPNV,  NZBau 8/2021,    504-509
  • Eignungsprüfung - Schneevogl, Kai-Uwe, Eignungsprüfung bei „Newcomern“ – Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Auftraggeber , NZBau 8/2021,  588-592
  • Eignungsprüfung - Schneevogl, Kai-Uwe, Eignungsprüfung bei „Newcomern“ – Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Auftraggeber , NZBau 8/2021,  588-592
  • Eilrechtsschutz - Schoof, Timm /Leinemann, Eva-Dorothee, Bedarfsdeckung während des laufenden, Vergabeverfahrens – Eilrechtsschutz und Interimsvergabe, Vergabe News 12/2020, 178
  • Einkaufsgemeinschaft - Lotze, Andreas / Ohrtmann, Nicola, Endlich Rechtssicherheit für Einkaufsgemeinschaften?, KommJur 1/2021, 5
  • Einkaufsgemeinschaften - Kräber, Wolfgang, Kosten des Rechtsschutzes im Vergaberecht, VergabeFokus 6/2020, 8
  • Ermessen - Gruner, Alexander/ Razzaghi, Mellody, Gratwanderung zwischen zulässiger Ermessensentscheidung und strafbarer Untreue bei öffentlicher Auftragserteilung , NZBau 2021, 20
  • Ermessen Kluth, Winfried, Das Vertragsdurchführungsermessen, NJW 43/2021, 3167
  • EU-Vergaberecht - Neun, Andreas/ Otting, Olaf, Die Entwicklung des europäischen Vergaberechts in  den Jahren 2020/2021 , EuZW 17/2021,  741-748
  • EU-Vergaberecht - Neun, Andreas/ Otting, Olaf, Die Entwicklung des europäischen Vergaberechts in  den Jahren 2020/2021 , EuZW 17/2021,  741-748
  • EVB-IT - Schäffer, Rebecca/Voß, Jörg, Die Vergabe agiler Softwareprojekte unter Verwendung von EVB-IT Vertragsmustern, Teil 1, VergabeFokus 6/2020, 2
  • e-Vergabe - Wagner, Christian-David, E-Vergabe im Fokus der Rechtsprechung – ein Update, VergabeFokus 6/2020, 15
  • E-Vergabe - Weirauch, Moritza, Die Form der Zuschlagserteilung nach Einführung der E-Vergabe , ZfBR 6/2021,  636-639
  • E-Vergabe - Weirauch, Moritza, Die Form der Zuschlagserteilung nach Einführung der E-Vergabe , ZfBR 6/2021,  636-639
  • Fahrzeugbeschaffung - Dageförde, Angela, Mindestziele für saubere Fahrzeuge, Vergabe Navigator 2021, 57
  • Fahrzeugbeschaffung - SaubFahrzeugBeschG - Ünal, Tolga/ Orf, Lucas, Das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge ,Vergabe News 2021, 110
  • Fahrzeuge -Schröder, Holger, Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz im Recht der  öffentlichen Auftragsvergabe , NZBau 8/2021,  499-504
  • Fahrzeuge -Schröder, Holger, Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz im Recht der  öffentlichen Auftragsvergabe , NZBau 8/2021,  499-504
  • Fehlerchecklist- Beckmann-Oehmen, Katrin, Sind typische Fehler typisch?, Vergabe Navigator 2021, 10 - Fehlercheckliste für Vergabestellen des Vergabehandbuchs Niedersachsen
  • Finanzierung- Deuster, Jan, EU-rechtskonforme Finanzierung und Vergabe von öffentlichen  Ladesäulen – Teil 1, Beihilfenrecht, KommJur 2/2021, 41
  • FIT-Store-Schulz, Sönke, Der FIT-Store, Die Nachnutzung von Online-Diensten als Ausnahme  vom Vergaberecht , VergabeR 5/2021, 544-551IT – Zusammenarbeit - Ahlers, M./ Böhme, J. B.,  Die Inhouse-Fähigkeit von Konstellationen mittelbarer gemeinsamer Kontrolle am Beispiel interkommunaler IT-Dienstleister NZBau 2021,433
  • Flutkatastrophe - Hertwig, Stefan, Aufbauhelfer Vergaberecht – Dringlichkeitsvergabe nach der Flut, NZBau 1/2021, 3-10
  • Flutkatastrophe - Hofmann, Alexander/ Manz, Marcel, Aufbauhelfer Vergaberecht – Dringlichkeitsvergabe nach der Flut, VergabeR 6/2021, 661
  • Freiberufliche Leistungen - Meckler, Markus,  Die Vergabe freiberuflicher Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte am Beispiel der Rechtslage in Bayern, NZBau 2021,  768
  • Funktionale Ausschreibung - Kulartz, Hans-Peter/ Weidemann, Daniel, Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit funktionaler Ausschreibungen , NZBau 9/2021,  571-579
  • Funktionale Ausschreibung - Kulartz, Hans-Peter/ Weidemann, Daniel, Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit funktionaler Ausschreibungen , NZBau 9/2021,  571-579
  • Gebäude - Goldbrunner, Loni, Vergaberechtliches „Vorhandensein“ eines Gebäudes, VergabeR 6/2021, 661
  • Geheimhaltung - Gesing, Simon/ Kirch, Thomas, Geheim bleibt geheim – wesentliche Sicherheitsinteressen als Ausnahme vom Vergaberecht, Vergabe News 2021, 2
  • Geheimhaltung - Gesing, Simon/ Kirch, Thomas, Geheim bleibt geheim – wesentliche Sicherheitsinteressen als Ausnahme vom Vergaberecht, Vergabe News 2021, 2
  • Gemeinnützigkeit - Bühs, Jacob, Begrenzung des Teilnehmerkreises auf im Katastrophenschutz tätige gemeinnützige Organisationen bei Rettungsdienstvergaben zulässig?, EuZW 2021, 183
  • Gewichtung - Lindner, Markus, Ist es rechtlich zulässig, den Preis als Zuschlagskriterium bei der Vergabe von Architekten-und Ingenieurleistungen mit 50 oder mehr Prozent zu  gewichten?, ZfBR 7/2021, 714
  • Großbritannien - Anderson, Robert, The UK's New Role in the WTO Agreement on Government  Procurement: Understanding the Story and Seizing the Opportunity, PPLR 2021, 159
  • Grundstücksgeschäft - Goldbrunner, Loni, Vergaberechtliches „Vorhandensein“ eines Gebäudes, VergabeR 6/2021, 661
  • Grundstücksgeschäfte - Philipp, Ortwin/ Vetter, Stefan/ Kriesel, Julia, Veräußerung von Grundstücken durch die öffentliche Hand, LKV 12/2020, 539
  • Grundstücksgeschäfte - Philipp, Ortwin/ Vetter, Stefan/ Kriesel, Julia, Veräußerung von Grundstücken durch die öffentliche Hand, LKV 12/2020, 539
  • Grünschnitt - Noch, Rainer, Bauwerk Gras, Wann der Grünschnitt eine Bauleistung darstellt – eine  diffizile Abgrenzung, Vergabe Navigator 2021, 28
  • Gutachten - Parassidis, Alexandros, Pflicht zur Anforderung von Zertifikaten und Gutachten bei Angebotsabgabe, NZBau 2021, 309
  • Haftung - Kappel, Jan / Bader, Jutta,  Hat die "unendliche Haftung" des Unternehmens bei Submissionsabsprachen doch ein Ende? , ZWH 2021, 231
  • HOAI - Hattig, Oliver/ Oest, Tobias, Die Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise  durch den Auftraggeber nach Wegfall der verbindlichen Preisspannen in der HOAI, ZfBR 2021, 364
  • HOAI – Kommentierung - Fuchs, Heiko/Berger, Andreas/ Seifert, Werner HOAI 2021 – Orientierendes zur Preisorientierung, NZBau 2021, 3 
  • HOAI – Kommentierung - Fuchs, Heiko/Berger, Andreas/ Seifert, Werner HOAI 2021
  • HOAI - Ritter, Thomas, HOAI 2021 und laufende Architektenverträge, NZBau 3/2021, 161
  • HOAI - Seifert, Werner, Zu den verschiedenen Facetten der Textform in der HOAI 2021, ZfBR 2021, 354
  • HOAI - Seifert, Werner, Zu den verschiedenen Facetten der Textform in der HOAI 2021, ZfBR 2021, 354
  • HOAI - Stoye, Jörg/Schrammel, Florian, Die HOAI 2021 als flexibler Rechtsrahmen im Preis-  und Leistungswettbewerb um öffentliche Planungsaufträge, NJW 2021, 197
  • HOAI- Dörr, Alexander, Die Vergabe von Planungsleistungen unter der neuen HOAI; ZfBR 2021, 360
  • Honorar - Hoffjan, Andreas/ Mengis,Jona/ Hinz, Tim, Vereinbarung angemessener und  rechtssicherer Honorare bei Beratungsprojekten in öffentlichen Institutionen , VergabeR 2021, 22
  • Informationspflicht - Jürschik, Corina / Ott, Joachim, Verwendungspatente, Aufklärungs- und  Informationspflichten im Open-House-Verfahren, EuZW 16/2021,    708-711
  • Informationspflicht - Jürschik, Corina / Ott, Joachim, Verwendungspatente, Aufklärungs- und  Informationspflichten im Open-House-Verfahren, EuZW 16/2021,    708-711
  • Informationspflichten - Gaßner, Maximilian, Verwendungspatente, Aufklärungs- und Informationspflichten im Open-House-Verfahren, GuP 2021, 148
  • Infrastruktur - Beihilfe - Derksen, Roland,  Infrastrukturprojekte im Fokus des Europäischen Beihilferechts, EuZW 2021,  589
  • In-house-Geschäft- Ahlers, Moritz/ Böhme, Jonas Benedikt, Die Inhouse-Fähigkeit von Konstellationen  mittelbarer gemeinsamer Kontrolle am Beispiel interkommunaler IT-Dienstleister, NZBau 2021, 433
  • In-House-Vergabe - Ahlers, M./ Böhme, J. B.,  Die Inhouse-Fähigkeit von Konstellationen mittelbarer gemeinsamer Kontrolle am Beispiel interkommunaler IT-Dienstleister NZBau 2021,433
  • In-House-Vergabe - Schnitzler, Sebastian/ Kripke, Carla, Inhouse-Vergabe nach „echter“  Kompetenzübertragung, NZBau 2/2021, 94
  • Innovation - Hohensee, Marco/Leinemann, Eva-Dorothee, Innovationen einkaufen , Vergabe News 12/2021, 218-221
  • Innovation - Homann, Oliver / Büdenbender, Martin,  Die Beschaffung von Bussen mit innovativen  Antrieben, Der Nahverkehr 2021,  46
  • Insolvenz des Auftragnehmers - Lausen, Irene / Müller, Jan Peter, Vergaberechtliche Möglichkeiten für Auftraggeber, Bieter und Auftragnehmer (bei Insolvenz des Auftragnehmers), NZBau 3/2021, 147
  • Insolvenz des Auftragnehmers - Lausen, Irene / Müller, Jan Peter, Vergaberechtliche Möglichkeiten für Auftraggeber, Bieter und Auftragnehmer (bei Insolvenz des Auftragnehmers), NZBau 3/2021, 147
  • Interimsvergabe - Schäffer, Rebecca/Voß, Jörg, Die Vergabe agiler Softwareprojekte unter Verwendung, von EVB-IT Vertragsmustern, Teil 1, VergabeFokus 6/2020, 2
  • Interkommunale Zusammenarbeit - Ahlers, M./ Böhme, J. B.,  Die Inhouse-Fähigkeit von Konstellationen mittelbarer gemeinsamer Kontrolle am Beispiel interkommunaler IT-Dienstleister NZBau 2021,433
  • Interkommunale Zusammenarbeit - Rauber, David, Umsatzsteuerpflicht und interkommunale Zusammenarbeit, NVwZ 2021,  1197-1201
  • Interkommunale Zusammenarbeit - Rauber, David, Umsatzsteuerpflicht und interkommunale Zusammenarbeit, NVwZ 2021,  1197-1201
  • Interkommunaler IT-Dienstleister - Ahlers, Moritz/ Böhme, Jonas Benedikt, Die Inhouse-Fähigkeit von Konstellationen  mittelbarer gemeinsamer Kontrolle am Beispiel interkommunaler IT-Dienstleister, NZBau 2021, 433
  • Internationale Organisationen - Friton, P., Verteidigungsbeschaffungen über internationale Organisationen – Zulässige Gestaltungsmöglichkeit oder rechtswidrige Umgehung?, NZBau 2021, 362
  • IT - Ahlers, Moritz/ Böhme, Jonas Benedikt, Die Inhouse-Fähigkeit von Konstellationen  mittelbarer gemeinsamer Kontrolle am Beispiel interkommunaler IT-Dienstleister, NZBau 2021, 433
  • IT – Change Requests -Koch, Moritz Philipp/Siegmund, Gabriela/ Siegmund, Reinhard, Bedeutung von Change Requests in IT-Projekten, MMR 2/2021, 107
  • IT - Geiger, Inke, Agile Projekte – lässt sich Flexibilität ausschreiben?, VergabeFokus 5/2020, 7
  • IT - Koch, Moritz Philipp; Siegmund, Gabriela; Siegmund, Reinhard, Bedeutung von Change Requests in IT-Projekten, MMR 2/2021, 107
  • IT – Leistungsbeschreibung - Schippel, Robert, Leistungsbeschreibung 2.0 am Beispiel der agilen Entwicklung von, Micro-Services, ITRB 1/2021,19
  • IT – Projekt - Koch, Moritz Philipp/Siegmund, Gabriela/ Siegmund, Reinhard, Bedeutung von Change Requests in IT-Projekten, MMR 2/2021, 107
  • IT - Schäffer, Rebecca/Voß, Jörg, Die Vergabe agiler Softwareprojekte unter Verwendung, von EVB-IT Vertragsmustern, Teil 1  (VergabeFokus 6/2020, 2
  • IT - Schulz, Sönke, Der FIT-Store, Die Nachnutzung von Online-Diensten als Ausnahme  vom Vergaberecht , VergabeR 5/2021, 544-551
  • IT- Kooperationen Koch, Moritz; Siegmund, Gabriela; Siegmund, Reinhard, Potenziale und Grenzen von  IT-Kooperationen in der öffentlichen Verwaltung, MMR 10/2021, 760
  • Kartell - Kappel, Jan / Bader, Jutta,  Hat die "unendliche Haftung" des Unternehmens bei Submissionsabsprachen doch ein Ende? , ZWH 2021, 231
  • Kartellrecht - Leistner, Matthias; Perino, Gianna, Second medical use Patente und  Arzneimittelrabattverträge – Ein ganzheitlicher Lösungsvorschlag auf kartellrechtlichem Wege, PharmR 2020, 743
  • Kartellrecht - Römling, Dominik, Zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 280 I Satz 2 BGB in  Bezug auf kartellvergaberechtliche Schadensersatzansprüche, VergabeR 2021, 34
  • Katastrophenschutz- Bühs, Jacob, Begrenzung des Teilnehmerkreises auf im Katastrophenschutz tätige gemeinnützige Organisationen bei Rettungsdienstvergaben zulässig?, EuZW 2021, 183
  • Kfz- wasserstoffbetrieben - Kieselmann, René. Vergaberechtliche Anforderungen an die Beschaffung von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen, NZBau 3/2021, 174 (zu OLG Hamburg,Beschl. v. 16.04.2020 – 1 Verg 2/20)
  • Kfz-Ladesäulen - Deuster, Jan, EU-rechtskonforme Finanzierung und Vergabe von öffentlichen  Ladesäulen – Teil 1, Beihilfenrecht, KommJur 2/2021, 41
  • Kfz-Ladesäulen - Deuster, Jan, EU-rechtskonforme Finanzierung und Vergabe von öffentlichen  Ladesäulen – Teil 1, Beihilfenrecht, KommJur 2/2021, 41
  • Kindertagesstätten – Verpflegung - Csaki, Alexander/Kniha, Karoline, Ein Petitum für mehr effektiven Rechtsschutz bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes, ZfBR 2/2021, 138
  • Klare Leistungsbeschreibung - Bolz, Stephan, Die kalkulatorisch unklare statt lückenhafte Leistungsbeschreibung - Ein Plädoyer für begriffliche Klarheit, NZBau 2/2021, 83
  • Klimaneutralität - Denta, Sarah,  Public-Private Partnership for the Climate,  From a Plastic Pollution  Perspective, EPPPL 2021, 318 – Klimaneutralität durch ÖPP
  • Klimaschutz - Braun, Christian, Konzessionen und Klimaschutz, NZBau 11/2021, 707
  • Kommentar - Hertwig, Stefan, Praxis des Vergaberechts, 7. Aufl., 2021, C. H. Beck
  • Kommentar - Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht – Kommentar zum Deutschen Kartellrecht, Band 4, GWB §§ 97 – 184 (Vergaberecht) – Dreher/Stockmann/Kling, 6. Aufl., 2021
  • Kommentierung - Burgi, Martin, Vergaberecht, 3.Aufl., 2021, C. H. Beck
  • Kommentierung - Eisentraut, Nikolas, Vergabe an die öffentliche Hand, Duncker & Humblot 2021
  • Kommentierung - Gabriel, Marc/ Krohn, Wolfram /Neun, Andreas, Handbuch Vergaberecht : GWB, VgV, SektVO, VSVgV, KonzVgV, VOB/A, UVgO, VO (EG) 1370/2007, SGB V, AEUV (C.H.  Beck 2021)
  • Kommentierung - Hertwig, Stefan, Praxis des Vergaberechts, 7. Aufl., 2021, C. H. Beck
  • Kommentierung - Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht –Kommentar zum Deutschen Kartellrecht, Band 4, GWB §§ 97 – 184 (Vergaberecht) – Dreher/Stockmann/Kling, 6. Aufl., 2021
  • Kommentierung – Vergaberecht- Leinemann, Ralf [Hrsg.]/ Leinemann, Eva-Dorothee [Hrsg.]/ Kirch, Thomas [Hrsg.], Die Vergabe öffentlicher Aufträge, GWB-Vergaberecht, VgV, KonzVgV, SektVO, VSVgV, 2021, 7.Aufl., Reguvis
  • Kommentierung – Vergaberecht- Leinemann, Ralf [Hrsg.]/ Leinemann, Eva-Dorothee [Hrsg.]/ Kirch, Thomas [Hrsg.], Die Vergabe öffentlicher Aufträge, GWB-Vergaberecht, VgV, KonzVgV, SektVO, VSVgV, 2021, 7.Aufl., Reguvis
  • Kommentierung- Burgi, Martin, Vergaberecht, 3.Aufl., 2021, C. H. Beck
  • Kommune - Umsatzsteuer - Englisch, Joachim. Nichterhebung von Umsatzsteuer für kommunale Tätigkeiten – § 2b UStG und Alternativen – Teil 1 , UR 2021, 338
  • Kompetenzübertragung -Schnitzler, Sebastian/ Kripke, Carla, Inhouse-Vergabe nach „echter“  Kompetenzübertragung, NZBau 2/2021, 94
  • Konzern - Noch, Rainer, Im Konzern vereint..., Vergabe Navigator 5/2021, 28
  • Konzession - Gehling, Christian/ Ott, Nicolas/ Lüneborg, Cäcilie, E-Procurement for PPPs and Concessions , CCZ 5/2021,    230-240
  • Konzession - Gehling, Christian/ Ott, Nicolas/ Lüneborg, Cäcilie, E-Procurement for PPPs and Concessions , CCZ 5/2021,    230-240
  • Konzession - Manzke, Simon, Die rechtlichen Kriterien für die Zuschlagsentscheidung im  Konzessionsvergaberecht, ZfBR 7/2021, 724
  • Konzessionen - Braun, Christian, Konzessionen und Klimaschutz, NZBau 11/2021, 707
  • Kooperation - Koch, Moritz Philipp, Die vielfältigen Potenziale öffentlich-öffentlicher Kooperationen am Beispiel von Einkaufsgemeinschaften, VergabeFokus 6/2020, 18
  • Kooperation - Koch, Moritz; Siegmund, Gabriela; Siegmund, Reinhard, Potenziale und Grenzen von  IT-Kooperationen in der öffentlichen Verwaltung, MMR 10/2021, 760
  • Kooperation - Lotze, Andreas / Ohrtmann, Nicola, Endlich Rechtssicherheit für Einkaufsgemeinschaften?, KommJur 1/2021, 5
  • Kooperation - Rechten, Stephan/ Stanko, Max, Horizontale Zusammenarbeit und  Besserstellungsverbot, NZBau 10/2021, 657
  • Korrektur – Unterlagen - Kirch, Thomas, Bitte wörtlich nehmen, Die Korrektur unternehmensbezogener Unterlagen, NZBau 9/2021,    579-584
  • Korrektur – Unterlagen - Kirch, Thomas, Bitte wörtlich nehmen, Die Korrektur unternehmensbezogener Unterlagen, NZBau 9/2021,    579-584
  • Landesrecht – Wertgrenzen - Müller, Anne/ Ünal, Tolga, Landesrechtliche Regelungen zu den vergaberechtlichen Wertgrenzen, VergabeNews 9/2021,  150-155
  • Landesrecht – Wertgrenzen - Müller, Anne/ Ünal, Tolga, Landesrechtliche Regelungen zu den vergaberechtlichen Wertgrenzen, VergabeNews 9/2021,  150-155
  • Leistungsbeschreibung -  Schippel, Robert, Leistungsbeschreibung 2.0 am Beispiel der agilen Entwicklung von, Micro-Services, ITRB 1/2021,19
  • Leistungsbeschreibung - Bolz, Stephan, Die kalkulatorisch unklare statt lückenhafte Leistungsbeschreibung - Ein Plädoyer für begriffliche Klarheit, NZBau 2/2021, 83
  • Leistungsbeschreibung – funktionale - Kulartz, Hans-Peter/ Weidemann, Daniel, Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit funktionaler Ausschreibungen, NZBau 9/2021,  571-579
  • Leistungsbeschreibung – funktionale - Kulartz, Hans-Peter/ Weidemann, Daniel, Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit funktionaler Ausschreibungen, NZBau 9/2021,  571-579
  • Leistungsbeschreibung - Noch, Rainer, Form follows function, Vergabe Navigator 2021, 26 – zu Merkmal „nutzerfreundliche Bedienung“ in Leistungsbeschreibung - Vergabekammer des Bundes (VK 1 84/20, vom 11.11.2020 und VK 1-47/15, vom 26.06.2015)
  • Leistungsbeschreibung - Pfannkuch, Benjamin, Zu den Anforderungen an den Vergabemerk bei einer produktscharfen Ausschreibung und der Möglichkeit der Heilung von  Dokumentationsmängeln, ZfBR 1-2021, 39 (zu OLG Celle vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 - digitale Meldeempfänger, DME, Feuerwehr)
  • Lieferauftrag Kues, Jarl-Hendrik/Simlesa, Gabriela, Bau- oder Lieferauftrag? – Das ist hier die Frage!, NZBau 12/2020, 765-768 
  • Lieferkettengesetz - Gaßner, Maximilian, Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Umsetzung in der Unternehmenspraxis,  GPR 4/2021,    148-154
  • Lieferkettengesetz - Gaßner, Maximilian, Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Umsetzung in der Unternehmenspraxis,  GPR 4/2021,    148-154
  • Lieferkettengesetz – Hattig, Oliver/ Oest, Tobias, Das neue Lieferkettengesetz, Vergabe Navigator 2021, 14
  • Lieferkettengesetz - Hübner, Leonhard, Bausteine eines künftigen Lieferkettengesetzes, NZG 36/2020, 1411
  • Lieferung - Lieferauftrag Kues, Jarl-Hendrik/Simlesa, Gabriela, Bau- oder Lieferauftrag? – Das ist hier die Frage!, NZBau 12/2020, 765-768 
  • Literatur a1-12-1 2021 A-Z alles
  • Losverfahren - Delcuvé, Frederic, Remis im Vergabeverfahren – Losverfahren als Entscheidungsmittel? ,NZBau 10/2021, 649
  • Lücke – Leistungsbeschreibung - Leistungsbeschreibung - Bolz, Stephan, Die kalkulatorisch unklare statt lückenhafte Leistungsbeschreibung - Ein Plädoyer für begriffliche Klarheit, NZBau 2/2021, 83
  • Markterkundung - Jentzsch, Laura/ Kirch, Thomas, Markterkundung – Raum für Erkenntnisse, Vergabe News 3/2021, 38
  • Materialknappheit - Rhein, Kay-Uwe, Nachträge wegen Materialknappheit, Vergabe Navigator 5/2021, 9
  • Miete - Goldbrunner, Loni, Vergaberechtliches „Vorhandensein“ eines Gebäudes, VergabeR 6/2021, 661
  • Mietvertrag – Bauauftrag – Abgrenzung - Noch, Rainer, Übrig bleibt der Fahnenmast, Vergabe Navigator 2021, 29 (zu VK Bund vom 17.12.2019 – VK 2-88/19)
  • Mindestlohn – Noch, Rainer, Der Ausschluss ist kein Automatismus, Vergabe Navigator 2/2021, 28 (VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.08.2020- 3 VK LSA 44/20 – Mindestlohn – Auskömmlichkeit – ungewöhnlich niedriger Preis)
  • Mobilitätsleistungen - Kräber, Wolfgang, Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Ausschreibung von  Mobilitätsleistungen, VergabeFokus 1/2021, 2
  • Mündliche Verhandlung – Vergabekammer - Schäffer, Rebecca, Mündliche Verhandlung per Videokonferenz – Auch vor der Vergabekammer, VergabeFokus 1/2021, 12
  • Nachforderung - Kirch, Thomas, Bitte wörtlich nehmen, Die Korrektur unternehmensbezogener Unterlagen, NZBau 9/2021,    579-584
  • Nachforderung - Kirch, Thomas, Bitte wörtlich nehmen, Die Korrektur unternehmensbezogener Unterlagen, NZBau 9/2021,    579-584
  • Nachhaltigkeit- Hasquenoph, Isabelle, Sustainable Public Procurement and Geography, PPLR 2/2021, 63
  • Nachträge - Rhein, Kay-Uwe, Nachträge wegen Materialknappheit, Vergabe Navigator 5/2021, 9
  • Nachweise – Zeitpunkt- Parassidis, Alexandros, Pflicht zur Anforderung von Zertifikaten und Gutachten bei Angebotsabgabe, NZBau 2021, 309
  • Newcomer - Schneevogl, Kai-Uwe, Eignungsprüfung bei „Newcomern“ – Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Auftraggeber , NZBau 8/2021,  588-592
  • Newcomer - Schneevogl, Kai-Uwe, Eignungsprüfung bei „Newcomern“ – Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Auftraggeber , NZBau 8/2021,  588-592
  • Noch, Rainer, Im Konzern vereint... , Vergabe Navigator 5/2021, 28
  • Null Angebot - Rašić, Mario, Is Zero a Public Procurement Number? ,EPPPL 3/2021,   193-204 
  • Öffentlicher Auftraggeber - Hattig, Oliver / Oest, Tobias,  Sportverbände als öffentliche Auftraggeber, NZBau 2021,  774
  • Online-Dienste- Schulz, Sönke, Der FIT-Store, Die Nachnutzung von Online-Diensten als Ausnahme  vom Vergaberecht ,VergabeR 5/2021, 544-551
  • Open-House-Verfahren - Gaßner, Maximilian, Verwendungspatente, Aufklärungs- und Informationspflichten im Open-House-Verfahren, GuP 2021, 148
  • Open-House-Verfahren - Jürschik, Corina / Ott, Joachim, Verwendungspatente, Aufklärungs- und  Informationspflichten im Open-House-Verfahren, EuZW 16/2021, 708-711
  • Open-House-Verfahren - Jürschik, Corina / Ott, Joachim, Verwendungspatente, Aufklärungs- und  Informationspflichten im Open-House-Verfahren, EuZW 16/2021, 708-711
  • ÖPNV - Barth, Sibylle/ Bar, Hendrik von, Eigenerbringung als vergaberechtliche Anforderung  im ÖPNV,  NZBau 8/2021,    504-509
  • ÖPNV - Barth, Sibylle/ Bar, Hendrik von, Eigenerbringung als vergaberechtliche Anforderung  im ÖPNV,  NZBau 8/2021,    504-509
  • ÖPNV - Bayer, Dieter/ Feldmann, Benjamin/ Wieberneit, Christian, Die  Dienstleistungskonzession als Zugang zum Sondervergaberecht der VO,EG.  1370/2007, VergabeR 2021, 415
  • ÖPNV – Busbeschaffung - Homann, Oliver / Büdenbender, Martin,  Die Beschaffung von Bussen mit innovativen  Antrieben, Der Nahverkehr 2021,  46
  • ÖPNV - Butzert, Clemens,  Dringlichkeitsvergabe nur in engen Grenzen, NZBau 2021,  720 – zu OLG Karlsruhe, Beschl. v. 4.12.2020 – 15 Verg 8/20
  • ÖPNV - Hagenbruch, Tim, Anwendbarkeit der VO Nr. 1370/2007 auf die Direktvergabe in, Form von Verwaltungsakten und gesellschaftsrechtlichen Weisungen, EuZW 23/2020, 1019 
  • ÖPNV - Lenz, Christofer/Jürschik, Corina, Inhouse-Vergabe nach Zuständigkeitsübertragung im ÖPNV, EuZW 23/2020, 1030
  • Pandemie -  Herrmann, Alexander, Ausnahmslosigkeit der Unwirksamkeitsfeststellung gem. § 135 Ab 1 GWB in der Corona-Pandemie?, VergabeR 2021, 13
  • Pandemie – s.auch Corona
  • Parkraumbewirtschaftung - Weng, Nils-Alexander,  Die Ausschreibung der Parkraumbewirtschaftung – Dienstleistungsauftrag oder - konzession?, VergabeFokus 6/2021, 2-5
  • Parlamentsfraktion - Auftraggeber - Weirauch, Moritz, Sind politische Parteien und Parlamentsfraktionen öffentliche  Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB?, VergabeR 2021, 405
  • Partei - Auftraggeber - Weirauch, Moritz, Sind politische Parteien und Parlamentsfraktionen öffentliche  Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB?, VergabeR 2021, 405
  • Patent - Leistner, Matthias; Perino, Gianna, Second medical use Patente und  Arzneimittelrabattverträge – Ein ganzheitlicher Lösungsvorschlag auf kartellrechtlichem Wege, PharmR 2020, 743
  • Patente - Gaßner, Maximilian, Verwendungspatente, Aufklärungs- und Informationspflichten im Open-House-Verfahren, GuP 2021, 148
  • Planung - Dörr, Alexander, Die Vergabe von Planungsleistungen unter der neuen HOAI; ZfBR 2021, 360
  • Planung - Leinemann, Ralf; Schoof, Timm, Planerhaftung bei Vergabeverstößen? ,Vergabe News 10/2021, 174
  • Planung - Stoye, Jörg/Schrammel, Florian, Die HOAI 2021 als flexibler Rechtsrahmen im Preis-  und Leistungswettbewerb um öffentliche Planungsaufträge, NJW 2021, 197
  • Planung - Theis, Stefanie/ Strauß, Katharina, Preiswertung bei Planungsvergaben , ZfBR 6/2021,  631-634
  • Planung - Theis, Stefanie/ Strauß, Katharina, Preiswertung bei Planungsvergaben , ZfBR 6/2021,  631-634
  • Planungshaftung - Koch, Moritz; Siegmund, Gabriela; Siegmund, Reinhard, Potenziale und Grenzen von  IT-Kooperationen in der öffentlichen Verwaltung, MMR 10/2021, 760
  • Planungswettbewerb - Beckmann-Oehmen, Katrin, Planungswettbewerbe und das Vergaberecht, Vergabe Navigator 2-2021, S 13 (Richtlinie für Planungswettbewerbe, RPW)
  • Polen - Lewandowski, Robert, Neues Gesetz zum öffentlichen Vergaberecht in Polen, WiRO 2/2021, 33
  • Politik - Krämer, Martin, Die Rolle der Politik bei der Vergabe, Vergabe Navigator 2021, 13
  • Portz, Norbert, Mehr Gestaltung, weniger Formalismus, Vergabe Navigator 2021, 510
  • Postdienste - Dienstleistung - Noch, Rainer, Eine kritische Dienstleistung?, Vergabe Navigator 2021, 31
  • Postfach –Vergabeportal - Kräber, Wolfgang, Einstellung einer Nachricht im Postfach des Bieters auf dem  Vergabeportal bewirkt Zugang, VergabeFokus 5/2021, 15
  • PPP -  Denta, Sarah,  Public-Private Partnership for the Climate,  From a Plastic Pollution  Perspective, EPPPL 2021, 318 – Klimaneutralität durch ÖPP
  • PPP - Gehling, Christian/ Ott, Nicolas/ Lüneborg, Cäcilie, E-Procurement for PPPs and Concessions, CCZ 5/2021, 230-240
  • PPP - Gehling, Christian/ Ott, Nicolas/ Lüneborg, Cäcilie, E-Procurement for PPPs and Concessions, CCZ 5/2021, 230-240
  • PPP - Nwangwu, George, Re-Contextualising and Re-Defining Public-Private Partnerships , EPPPL 2021, 305
  • Preis - Lindner, Markus, Ist es rechtlich zulässig, den Preis als Zuschlagskriterium bei der Vergabe von Architekten-und Ingenieurleistungen mit 50 oder mehr Prozent zu  gewichten?, ZfBR 7/2021, 714
  • Preis - Noch, Rainer, Der Ausschluss ist kein Automatismus, Vergabe Navigator 2/2021, 28 (VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.08.2020- 3 VK LSA 44/20 – Mindestlohn – Auskömmlichkeit – ungewöhnlich niedriger Preis)
  • Preise - Hattig, Oliver/ Oest, Tobias, Die Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise  durch den Auftraggeber nach Wegfall der verbindlichen Preisspannen in der HOAI, ZfBR 2021, 364
  • Preisgleitklausel - Hattig, Oliver/ Oest, Tobias, Die Preisgleitklausel in der Praxis, Vergabe Navigator 5/2021,  5
  • Preiswertung - Theis, Stefanie/ Strauß, Katharina, Preiswertung bei Planungsvergaben , ZfBR 6/2021,  631-634
  • Preiswertung - Theis, Stefanie/ Strauß, Katharina, Preiswertung bei Planungsvergaben , ZfBR 6/2021,  631-634
  • Primärrecht- Bühs, Jacob:, Geltung des Vergabeprimärrechts auch für Rettungsdienstvergaben!, NZBau 2021, 312
  • Produktscharfe Leistungsbeschreibung - Pfannkuch, Benjamin, Zu den Anforderungen an den Vergabemerk bei einer produktscharfen Ausschreibung und der Möglichkeit der Heilung von  Dokumentationsmängeln, ZfBR 1-2021, 39 (zu OLG Celle vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 - digitale Meldeempfänger, DME, Feuerwehr)
  • Produktscharfe Leistungsbeschreibung - Pfannkuch, Benjamin, Zu den Anforderungen an den Vergabemerk bei einer produktscharfen Ausschreibung und der Möglichkeit der Heilung von  Dokumentationsmängeln, ZfBR 1-2021, 39 (zu OLG Celle vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 - digitale Meldeempfänger, DME, Feuerwehr)
  • Rahmenvertrag - Leistner, Matthias; Perino, Gianna, Second medical use Patente und  Arzneimittelrabattverträge – Ein ganzheitlicher Lösungsvorschlag auf kartellrechtlichem Wege, PharmR 2020, 743
  • Rechtsschutz - Bühs, Jacob:, Geltung des Vergabeprimärrechts auch für Rettungsdienstvergaben!, NZBau 2021, 312
  • Rechtsschutz - Csaki, Alexander/Kniha, Karoline, Ein Petitum für mehr effektiven Rechtsschutz bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes, ZfBR 2/2021, 138
  • Rechtsschutz - Schäffer, Rebecca/Voß, Jörg, Die Vergabe agiler Softwareprojekte unter Verwendung, von EVB-IT Vertragsmustern, Teil 1, VergabeFokus 6/2020, 2020, 2
  • Reinigung - Vorberg, Sebastian/ Leukel, Katharina, Die saubere Vergabe von Reinigungsleistungen, MedR 2021, 24
  • Reinigungsleistungen Schäffer, Rebecca/Weng, Nils-Alexander, Die saubere Vergabe von Reinigungsleistungen, Vergabe Fokus 6/2020, 2
  • Rettungsdienst -Bühs, Jacob, Geltung des Vergabeprimärrechts auch für Rettungsdienstvergaben!, NZBau 2021, 312
  • Rettungsdienste- Bühs, Jacob, Begrenzung des Teilnehmerkreises auf im Katastrophenschutz tätige gemeinnützige Organisationen bei Rettungsdienstvergaben zulässig?, EuZW 2021, 183
  • Richtlinie für Planungswettbewerbe - Beckmann-Oehmen, Katrin, Planungswettbewerbe und das Vergaberecht, Vergabe Navigator 2-2021, S 13 (Richtlinie für Planungswettbewerbe, RPW)
  • RPW - Beckmann-Oehmen, Katrin, Planungswettbewerbe und das Vergaberecht, Vergabe Navigator 2-2021, S 13 (Richtlinie für Planungswettbewerbe, RPW)
  • Rüge Antweiler, Clemens, Neues zur Rügeobliegenheit und zu öffentlich-rechtlichen Marktzugangsbeschränkungen, NZBau 12/2020, 761 (zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.10. 2020 - Verg 36/19 – ÖPP)
  • Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz - Schröder, Holger, Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz im Recht der  öffentlichen Auftragsvergabe , NZBau 8/2021,  499-504
  • Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz - Schröder, Holger, Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz im Recht der  öffentlichen Auftragsvergabe , NZBau 8/2021,  499-504
  • SaubFahrzeugBeschG - Dageförde, Angela, Mindestziele für saubere Fahrzeuge, Vergabe Navigator 2021, 57
  • SaubFahrzeugBeschG - Ünal, Tolga/ Orf, Lucas, Das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge ,Vergabe News 2021, 110
  • Schadensersatz - Dreher, Meinrad/ Engel, Lasse, Vergaberechtliche Selbstreinigung und  kartellrechtliche Schadensersatzklagen - Teil 2, WuW 2020,  457
  • Schadensersatz – Vergabe an Dritten – Aufhebung - Randhahn, Heiko, Vergabeverzögerung, Abschied vom vergaberechtlichen Ansatz, NZBau 2021, 14 (zu BGH, Urt. v. 3.7.2020 - VII ZR 144 – 19)
  • Schadensersatz –Kartellrecht - Römling, Dominik, Zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 280 I Satz 2 BGB in  Bezug auf kartellvergaberechtliche Schadensersatzansprüche, VergabeR 2021, 34
  • Schrems II - Rosenkötter, A./ Hansen,H./ Tegeler, E. , Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte in Vergabeverfahren nach „Schrems II“,  NZBau 2021, 355
  • Schulen –Verpflegung - Grimm, Benjamin, Vergabe von Verpflegungsleistungen für kommunale Kindertagesstätten und Schulen, LKV 12/2020, 549
  • SektVO - Röwekamp, Hendrik Blätgen, Simon, Die „Drittlandsklausel“ der Sektorenverordnung, NZBau 2021, 16
  • Selbstreinigung - Dreher, Meinrad/ Engel, Lasse, Vergaberechtliche Selbstreinigung und  kartellrechtliche Schadensersatzklagen - Teil 2, WuW 2020,  457
  • Selbstreinigung - Dreher, Meinrad; Engel, Lasse, Vergaberechtliche Selbstreinigung und  kartellrechtliche Schadensersatzklagen - Teil 1, WuW 2020, 363
  • Sicherheit - Gesing, Simon/ Kirch, Thomas, Geheim bleibt geheim – wesentliche Sicherheitsinteressen als Ausnahme vom Vergaberecht, Vergabe News   2021, 2
  • Sicherheit - Schoeni, Daniel, Differing Perspectives on Defence Procurement, The Relative  Composition of Purchases as a Barrier to Transatlantic Understanding and Trade Liberalisation, PPLR 2021, 45
  • Sorgfaltspflicht - Gaßner, Maximilian, Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Umsetzung in der Unternehmenspraxis,  GPR 4/2021,    148-154
  • Sorgfaltspflicht - Gaßner, Maximilian, Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Umsetzung in der Unternehmenspraxis,  GPR 4/2021,    148-154
  • Sportverband – öffentlicher Auftraggeber  - Hattig, Oliver / Oest, Tobias,  Sportverbände als öffentliche Auftraggeber, NZBau 2021,  774
  • StatistikVO - Hesse, Werner, Die Vergabestatistikverordnung kann auch den Dritten Sektor betreffen, npoR 2021, 141
  • Strafrecht - Gruner, Alexander/ Razzaghi, Mellody, Gratwanderung zwischen zulässiger  Ermessensentscheidung und strafbarer Untreue bei öffentlicher Auftragserteilung , NZBau 2021, 20
  • Streitbeilegung – außergerichtlich - Murray, Chris/ Bickerstaff, Roge, Should an Adjudicantion System be Established for Procurement Disputes?, PPLR 3/2021, 153
  • Subvention - Lenz, Christofer, /Jürschik, Corina, Das Weißbuch der Kommission zur, Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten, NZBau 12/2020, 768
  • Textform - Seifert, Werner, Zu den verschiedenen Facetten der Textform in der HOAI 2021, ZfBR 2021, 354
  • Transparenz – Radu, Magnus, Akteneinsicht und Transparenz, VergabeFokus 5/2021, 18
  • Umgehung - Friton, P., Verteidigungsbeschaffungen über internationale Organisationen – Zulässige Gestaltungsmöglichkeit oder rechtswidrige Umgehung?, NZBau 2021, 362
  • Umsatzsteuer - Englisch, Joachim. Nichterhebung von Umsatzsteuer für kommunale Tätigkeiten – § 2b UStG und Alternativen – Teil 1 , UR 2021, 338
  • Umsatzsteuer - Rauber, David, Umsatzsteuerpflicht und interkommunale Zusammenarbeit , NVwZ 2021,  1197-1201
  • Umsatzsteuer - Rauber, David, Umsatzsteuerpflicht und interkommunale Zusammenarbeit , NVwZ 2021,  1197-1201
  • Untätigkeitsbeschwerde VK – OLG Gröning, Jochem, Die Untätigkeitsbeschwerde nach § 172 Ab  2 GWB – was gilt nach BGH „Fahrscheindrucker“?, VergabeR 5/2021, 552 - zu BGH, Beschluss v. 14.07.2020 - XIII ZB 135/19
  • Unterhalb der Schwellenwerte - Meckler, Markus,  Die Vergabe freiberuflicher Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte am Beispiel der Rechtslage in Bayern, NZBau 2021,  768
  • Unterhalb des Schwellenwerts - Csaki, Alexander/Kniha, Karoline, Ein Petitum für mehr effektiven Rechtsschutz bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes, ZfBR 2/2021, 138
  • Unternehmensbezogene – Unterlagen - Kirch, Thomas, Bitte wörtlich nehmen, Die Korrektur unternehmensbezogener Unterlagen , NZBau 9/2021,    579-584
  • Unternehmensbezogene – Unterlagen - Kirch, Thomas, Bitte wörtlich nehmen, Die Korrektur unternehmensbezogener Unterlagen , NZBau 9/2021,    579-584
  • Untreue - Gruner, Alexander/ Razzaghi, Mellody, Gratwanderung zwischen zulässiger  Ermessensentscheidung und strafbarer Untreue bei öffentlicher Auftragserteilung , NZBau 2021, 20
  • Unwirksamkeit - Herrmann, Alexander, Ausnahmslosigkeit der Unwirksamkeitsfeststellung gem. § 135 Ab 1 GWB in der Corona-Pandemie?, VergabeR 2021, 13
  • Unwirksamkeit - Knauff, Matthias, Ausnahmslosigkeit der Unwirksamkeitsfeststellung gem. § 135  Abs. 1 GWB in der Corona-Pandemie?, ZUR 4/2021, 218
  • UVgO - § 50 - Meckler, Markus,  Die Vergabe freiberuflicher Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte am Beispiel der Rechtslage in Bayern, NZBau 2021,  768
  • UVgO - Csaki, Alexander/Kniha, Karoline, Ein Petitum für mehr effektiven Rechtsschutz bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes, ZfBR 2/2021, 138
  • Vergabe – Außenwerbung - Schäffer, Rebecca, Die Vergabe von Außenwerbeverträgen, VergabeFokus 5/2021, 2
  • Vergabe an die öffentliche Hand - Eisentraut, Nikolas, Vergabe an die öffentliche Hand, Duncker & Humblot 2021
  • Vergabe Navigator 2/2021, 28 (VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.08.2020- 3 VK LSA 44/20 – Mindestlohn – Auskömmlichkeit – ungewöhnlich niedriger Preis)
  • Vergabehandbuch Niedersachsen - Beckmann-Oehmen, Katrin, Sind typische Fehler typisch?, Vergabe Navigator 2021, 10 - Fehlercheckliste für Vergabestellen des Vergabehandbuchs Niedersachsen
  • Vergabekammer - Schäffer, Rebecca, Mündliche Verhandlung per Videokonferenz – Auch vor der Vergabekammer, VergabeFokus 1/2021, 12
  • Vergabeportal - Kräber, Wolfgang, Einstellung einer Nachricht im Postfach des Bieters auf dem  Vergabeportal bewirkt Zugang, VergabeFokus 5/2021, 15
  • Vergaberecht – koordiniertes - Lampert, St., Koordiniertes Vergaberecht und Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten (zu EuGH NZBau 2020, 661; NZBau 2020, 664), NZBau 2021, 372
  • Vergaberecht – Wettbewerbsrecht- Park, Jongwook, Die Bedeutung des Wettbewerbsrechts im Vergaberecht, Duncker & Humblot 2021
  • Vergabesperre - Braun, Peter, Anspruch auf Aufhebung einer generellen Vergabesperre, NZBau 3/2021, 172
  • Vergabevermerk - Pfannkuch, Benjamin, Zu den Anforderungen an den Vergabemerk bei einer produktscharfen Ausschreibung und der Möglichkeit der Heilung von  Dokumentationsmängeln, ZfBR 1-2021, 39 (zu OLG Celle vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 - digitale Meldeempfänger, DME, Feuerwehr)
  • Vergabeverzögerung- Randhahn, Heiko, Vergabeverzögerung, Abschied vom vergaberechtlichen Ansatz, NZBau 2021, 14 (zu BGH, Urt. v. 3.7.2020 - VII ZR 144 – 19)
  • VergStVO - Hesse, Werner, Die Vergabestatistikverordnung kann auch den Dritten Sektor betreffen, npoR 2021, 141
  • Verkehrswende - Knauff, Matthias, Möglichkeiten und Grenzen des Vergaberechts für die Verkehrswende, NZBau 2020, 768
  • Vermietung – Miete - Vodă, Oana  Dragoș, Dacian,  Public Land Lease vs Works Concession,  In Search of a Silver Lining in the Case Law of the European Courts, EPPPL 2021, 270 - Vermietung/Verpachtung öffentlicher Flächen und einer Dienstleistungs- bzw. Baukonzession
  • Verpachtung - Vodă, Oana  Dragoș, Dacian,  Public Land Lease vs Works Concession,  In Search of a Silver Lining in the Case Law of the European Courts, EPPPL 2021, 270 - Vermietung/Verpachtung öffentlicher Flächen und einer Dienstleistungs- bzw. Baukonzession
  • Verpflegung – Csaki, Alexander/Kniha, Karoline, Ein Petitum für mehr effektiven Rechtsschutz bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes, ZfBR 2/2021, 138
  • Verstoß - Noch, Rainer, (K)eine unlautere Abwerbung, Vergabe Navigator 5/2021, 26
  • Verteidigung -Schoeni, Daniel, Differing Perspectives on Defence Procurement, The Relative  Composition of Purchases as a Barrier to Transatlantic Understanding and Trade Liberalisation, PPLR 2021, 45
  • Vertragsschluss - Randhahn, Heiko, Vergabeverzögerung, Abschied vom vergaberechtlichen Ansatz, NZBau 2021, 14 (zu BGH, Urt. v. 3.7.2020 - VII ZR 144 – 19)
  • Verwendungspatente - Jürschik, Corina / Ott, Joachim, Verwendungspatente, Aufklärungs- und  Informationspflichten im Open-House-Verfahren, EuZW 16/2021,    708-711
  • Verwendungspatente - Jürschik, Corina / Ott, Joachim, Verwendungspatente, Aufklärungs- und  Informationspflichten im Open-House-Verfahren, EuZW 16/2021,    708-711
  • Video-Konferenz –Vergabekammer - Schäffer, Rebecca, Mündliche Verhandlung per Videokonferenz – Auch vor der Vergabekammer, VergabeFokus 1/2021, 12
  • VO EG1370/2007- Bayer, Dieter/ Feldmann, Benjamin/ Wieberneit, Christian, Die  Dienstleistungskonzession als Zugang zum Sondervergaberecht der VO,EG.  1370/2007, VergabeR 2021, 415
  • VOB/B – Entwurf - Langen, Werner, Zeit für eine neue VOB/B!, NZBau 2021, 427
  • VOB/B - Langen, Werner, Zeit für eine neue VOB/B!, NZBau 2021, 427
  • Wettbewerbsbeschränkung- Bühs, Jacob, Begrenzung des Teilnehmerkreises auf im Katastrophenschutz tätige gemeinnützige Organisationen bei Rettungsdienstvergaben zulässig?, EuZW 2021, 183
  • Wettbewerbsrecht - Park, Jongwook, Die Bedeutung des Wettbewerbsrechts im Vergaberecht, Duncker & Humblot 2021
  • Wettbewerbsregister- Schoof, Timm/ Leinemann, Eva-Dorothee, Das Wettbewerbsregister nimmt Gestalt an, Vergabe News 2/2021, 18
  • WTO - Anderson, Robert, The UK's New Role in the WTO Agreement on Government Procurement: Understanding the Story and Seizing the Opportunity, PPLR 2021, 159
  • Zentrale Vergabe - Lotze, Andreas / Ohrtmann, Nicola, Endlich Rechtssicherheit für Einkaufsgemeinschaften?, KommJur 1/2021, 5
  • Zentraler Einkauf Koch, Moritz Philipp, Die vielfältigen Potenziale öffentlich-öffentlicher Kooperationen am Beispiel von Einkaufsgemeinschaften, VergabeFokus 6/2020, 18
  • Zertifikate - Parassidis, Alexandros, Pflicht zur Anforderung von Zertifikaten und Gutachten bei Angebotsabgabe, NZBau 2021, 309
  • Zugang - Kräber, Wolfgang, Einstellung einer Nachricht im Postfach des Bieters auf dem  Vergabeportal bewirkt Zugang, VergabeFokus 5/2021, 15
  • Zusammenarbeit  Koch, Moritz; Siegmund, Gabriela; Siegmund, Reinhard, Potenziale und Grenzen von  IT-Kooperationen in der öffentlichen Verwaltung, MMR 10/2021, 760
  • Zusammenarbeit - Rechten, Stephan/ Stanko, Max, Horizontale Zusammenarbeit und  Besserstellungsverbot, NZBau 10/2021, 657
  • Zuschlag - Auer, Ádám,  Is the Authorisation of the Conclusion of a Contract an Interim or a  Permanent Measure?, EPPPL 4/2021, 295 – Vorabgestattung des Zuschlags (Ungarn) 
  • Zuschlag –„modifiziert“ - Randhahn, Heiko, Vergabeverzögerung, Abschied vom vergaberechtlichen Ansatz, NZBau 2021, 14 (zu BGH, Urt. v. 3.7.2020 - VII ZR 144 – 19)
  • Zuschlag -Weirauch, Moritza, Die Form der Zuschlagserteilung nach Einführung der E-Vergabe , ZfBR 6/2021,  636-639
  • Zuschlag -Weirauch, Moritza, Die Form der Zuschlagserteilung nach Einführung der E-Vergabe , ZfBR 6/2021,  636-639
  • Zuschlagskriterien - Lindner, Markus, Ist es rechtlich zulässig, den Preis als Zuschlagskriterium bei der Vergabe von Architekten-und Ingenieurleistungen mit 50 oder mehr Prozent zu  gewichten?, ZfBR 7/2021, 714
  • Zuschlagskriterien - Manzke, Simon, Die rechtlichen Kriterien für die Zuschlagsentscheidung im  Konzessionsvergaberecht, ZfBR 7/2021, 724
  • Zuschlagsverzögerung- Randhahn, Heiko, Vergabeverzögerung, Abschied vom vergaberechtlichen Ansatz, NZBau 2021, 14 (zu BGH, Urt. v. 3.7.2020 - VII ZR 144 – 19)
  • Zuschuss - Derksen, Roland,  Infrastrukturprojekte im Fokus des Europäischen Beihilferechts, EuZW 2021,  589
  • Zuwendungen - Kräber, Wolfgang,  Zuwendungen und Vergaberecht, VergabeFokus 6/2021, 11- 16
  • Zuwendungen - Portz, Norbert, Zuwendungen und Vergaberecht , ZfBR 5/2021,  514-522
  • Zuwendungen - Portz, Norbert, Zuwendungen und Vergaberecht , ZfBR 5/2021,  514-522

6. Kommentierungen 2021 - Auswahl

  •  Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht – Kommentar zum Deutschen Kartellrecht, Band 4, GWB §§ 97 – 184 (Vergaberecht) – Dreher/Stockmann/Kling, 6. Aufl., 2021
  • Burgi, Martin, Vergaberecht, 3.Aufl., 2021, C. H. Beck
  • Dieckmann / Scharf / Wagner-Cardenal, Vergabeverordnung, Unterschwellenvergabeordnung: VgV, UVgO, Kommentar 3. Aufl., 2021, C.H.BECK
  • Eisentraut, Nikolas, Vergabe an die öffentliche Hand, Duncker & Humblot 2021
  • Gabriel, Marc/ Krohn, Wolfram /Neun, Andreas, Handbuch Vergaberecht : GWB, VgV, SektVO, VSVgV, KonzVgV, VOB/A, UVgO, VO (EG) 1370/2007, SGB V, AEUV (C.H.  Beck 2021)
  • Leinemann, Ralf [Hrsg.]/ Leinemann, Eva-Dorothee [Hrsg.]/ Kirch, Thomas [Hrsg.], Die Vergabe öffentlicher Aufträge, GWB-Vergaberecht, VgV, KonzVgV, SektVO, VSVgV, 2021, 7.Aufl., Reguvis
  • Hertwig, Stefan, Praxis des Vergaberechts, 7. Aufl., 2021, C. H. Beck
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