Wichtig: EuGH zur unzulässigen Aufteilung von Architektenleistungen zur Umgehung des EU-Verfahrens

Wichtig: Keine Anwendung des Vergaberechts auf Dienstleistungskonzessionen (BGH v. 23.1.2012)

Wichtig: Überprüfung der Interimsbeschaffung nur bei Übersteigen des Schwellenwerts - OLG Brandenburg (Beschl. v. 06.03.2012)

Wichtig: OLG Celle zur Abgrenzung von Eignungs- und Zuschlagskriterien Beschl. v. 12.1.2012)

Übersicht:

  1. Vergaberecht – Entscheidungen
  2. Vergaberecht – Literatur
  3. Baurecht – Entscheidungen
  4. Baurecht – Literatur
  5. AGB – Entscheidungen

 

  1. Vergaberecht – Entscheidungen

    EuGH, Urt. v. 15. 03.2012 – C-574/10 – Architektenleistung – Aautalhalle – Sanierung - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/18/EG – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Architektur und technische Beratung – Untersuchungs-, Planungs- und Aufsichtleistungen für die Sanierung eines öffentlichen Gebäudes – Durchführung des Vorhabens in mehreren Abschnitten aus haushaltsrechtlichen Gründen – Auftragswert“ – Tenor: 1. Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2, 9 und 20 in Verbindung mit den Art. 23 bis 55 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge verstoßen, indem die Gemeinde Niedernhausen Architektenleistungen über die Sanierung eines im Gemeindegebiet liegenden, Autalhalle genannten öffentlichen Gebäudes, deren Wert die in Art. 7 Buchst. b dieser Richtlinie festgesetzte Schwelle überstiegen hat, ohne europaweites Vergabeverfahren vergeben hat. 2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.

    BGH, Beschl. v. 23.1.2012 - X ZB 5/11 – NZBau 2012, 249, m. Anm. v. Braun, Christian = ZfBR 2012, 276 - Rettungsdienstleistungen III – Dienstleistungskonzessionen - § 99 Abs. 4 GWB 2009, § 17a Abs. 2 GVG – Leitsätze: a) Auf Dienstleistungskonzessionen ist der Vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auch in der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (24. April 2009) geltenden Fassung nicht anzuwenden. b) Welcher Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen eröffnet ist, ergibt sich aus denselben Grundsätzen, die für die Bestimmung des Rechtswegs bei Streitigkeiten aus der Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem die Schwellenwerte der Vergabeverordnung unterschreitenden Volumen gelten. Für die Überprüfung der Vergabe einer Dienstleistungskonzession sind die ordentlichen Gerichte zuständig, wenn die Vergabe durch privatrechtlichen Vertrag erfolgt. Erfolgt die Vergabe hingegen in den Formen des öffentlichen Rechts, gehört der Rechtsstreit vor die Verwaltungsgerichte. c) Der Vergabesenat kann ein nach § 116 GWB vor ihn gelangtes Nachprüfungsverfahren an das Gericht des zulässigen Rechtswegs verweisen, wenn es eine Dienstleistungskonzession zum Gegenstand hat. –

    OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2012, Verg W 1 / 12 – Flughafen – Abfallentsorgung – keine aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde - § 101 a GWB, § 19 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG- SektVO – Bietergemeinschaft – auskömmliches Angebot – Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und danach fehlendes Interesse an der Information nach § 101a GWB (Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags) – nur zwei Bieter und Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags – Verhandlungsverfahren und Abgabe eines nachträglichen und modifizierten Angebots: keine Bindung mehr an ursprüngliches Angebot – Voraussetzungen eines unverhältnismäßigen Ausschlusses analog § 19 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A – Zurückweisung des Antrags auf aufschiebende Wirkung und des Antrags auf Akteneinsicht - Beschluss: Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde vom 18. Januar 2012 bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen. Der Antrag der Antragstellerin auf Einsichtnahme in die Vergabeakten wird zurückgewiesen. Der Antragstellerin wird aufgegeben, binnen zwei Wochen mitzuteilen, ob die sofortige Beschwerde aufrecht erhalten wird.

    OLG Brandenburg, Beschl. v. 06.03.2012 - Verg W 16 / 11 – Altersversorgung – Interimsvergabe – Auftragswert – Information nach § 101a, b GWB - §§ 115, 118, 101b II GWB, §§ 2 Nr. 2, 3 Abs. 9 VgV – amtlicher Leitsatz: 1. Eine Interimsvergabe stellt sich dann nicht als ein nach den §§ 115, 118 GWB verbotener Zuschlag dar, wenn die ausgeschriebene Leistung nur teilweise vergeben wird und die Interimsvergabe deshalb einen anderen Gegenstand hat als das durch den Nachprüfungsantrag angehaltene Vergabeverfahren. 2. Eine Interimsbeauftragung kann nur dann einer Nachprüfung unterzogen werden, wenn ihr Auftragswert den Schwellenwert übersteigt. Beschaffen eine Holdinggesellschaft und ihr angeschlossene Unternehmen Versicherungsleistungen gemeinsam, spricht alles dafür, die Auftragswerte zusammenzurechnen, auch wenn die Einzelunternehmen jeweils Einzelverträge abschließen. 3. Für einen Nachprüfungsantrag dürfte insoweit kein Rechtsschutzbedürfnis bestehen, als er die Feststellung der Unwirksamkeit von Verträgen zum Ziel hat, die nicht vom Gegner des Nachprüfungsantrages abgeschlossen worden sind, sondern von ihm angeschlossenen Unternehmen. 4. Ob eine Erweiterung des Nachprüfungsantrages auf weitere Auftraggeber im Beschwerdeverfahren nach abgeschlossenem Verfahren vor der Vergabekammer prozessual zulässig ist, ist zweifelhaft. 5. Wer sich darauf beruft, die von mehreren Unternehmen abgeschlossenen Verträge seien bei der Ermittlung des Auftragswertes zusammenzurechnen, kann nicht geltend machen, seine Unterrichtung durch nur eines der vertragsschließenden Unternehmen sei für die Ingangsetzung der kenntnisabhängigen Frist des § 101b GWB nicht ausreichend. Beschluss: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 7.11.2011 - VK 40/11 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 10.000 € festgesetzt.

    OLG Brandenburg, Beschl. v. 06.03.2012 - Verg W 15 / 11 – Postdienstleistungen - §§ 2 Nr. 2, 3 Abs. 3, 4 VgV, 6 VgV - amtliche Leitsätze: 1. Hat sich der Auftraggeber nicht vertraglich an einen Dienstleister gebunden, der für ihn Postdienstleistungen durchführen soll, entscheidet er vielmehr werktäglich neu über deren Vergabe, richtet sich die Schätzung des Auftragswertes gemäß § 3 Abs. 3 VgV auf der Grundlage des Gesamtwertes aufeinanderfolgender Aufträge aus dem vergangenen Haushaltsjahr bzw. des geschätzten Gesamtwertes aufeinanderfolgender Aufträge in den der ersten Lieferung folgenden zwölf Monaten oder in dem der ersten Lieferung folgenden Haushaltsjahr. 2. Hat der Auftraggeber vor der Neuschaffung des § 101b GWB die grundsätzliche Entscheidung getroffen, Postdienstleistungen bis auf weiteres einem Unternehmen zu übertragen, kann die Feststellung der Nichtigkeit eines darin etwa liegenden Vertrages nur festgestellt werden, wenn sich mehrere Bieter um den Auftrag beworben haben. Ist dies nicht der Fall, kann dem Auftraggeber nicht im Wege des Nachprüfungsverfahren aufgegeben werden, den bestehenden wirksamen Vertrag zu beenden, selbst wenn dieser möglicherweise zum maßgeblichen Zeitpunkt unter Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften zustande gekommen wäre. Beschluss: Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 27.10.2011 – VK 44/11 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 16.800,00 €.

    OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.03.2012 - Verg W 13 / 11 – Kartierung von Biotopen etc. – Freiberufler-Leistungen – VOF – Beschreibbarkeit der Leistung - Rüge der Vergabeart – Leistungsbeschreibung – Unmöglichkeit der Gesamtpreisbildung – Verhandlungsverfahren - §§ 8 I, 3 III b VOL/A-EG, § 4 I S. 1 VgV, §§ 107 II, § 97 VII GWB – vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.11.2011, Verg W 13 / 11 – amtliche Leitsätze: 1. Ob das Begehren eines Bieters, den Auftrag statt im offenen Verfahren nach VOL/A im Verhandlungsverfahren nach VOF erneut auszuschreiben, einen ihm drohenden Schaden verhindern kann, ist zweifelhaft, weil durch eine solche Maßnahme eine Verbesserung seiner Zuschlagschancen ausgeschlossen erscheint. 2. Die Erfassung und Kartierung von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen stellen freiberufliche Dienstleistungen dar, die eine Aufgabe zum Gegenstand haben, deren Lösung vorab eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist. Dass der Auftragnehmer dabei im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit geistig-schöpferisch tätig wird, steht dem nicht entgegen. 3. Ist offen, welchen Arbeitsanfall eine dem Inhalt nach hinreichend bestimmte Leistung verursachen wird, und fordert der Auftraggeber die Angabe eines Gesamtpreises, genügt die Leistungsbeschreibung nicht den Anforderungen an eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung. Denn bei nicht hinreichend verlässlich abzuschätzendem Leistungsumfang ist eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation eines Gesamtpreises unmöglich, so dass keine miteinander vergleichbaren Angebote in preislicher Hinsicht zu erwarten sind. 4. Ist die vorherige Festlegung eines Gesamtpreises objektiv unmöglich, kommt nur ein Verhandlungsverfahren nach der VOL/A in Betracht.

    OLG Celle, Beschl. v. 12.01.2012 - 13 Verg 9 / 11 – NZBau 2012, 198 - Rettungsdienstleistungen – Abgrenzung von Eignungs- und Zuschlagskriterien - § 16 Abs. 8 VOL/A Anhang IB - Beschluss: Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 4. Oktober 2011 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB, einschließlich der notwendigen Auslagen des Antragsgegners sowie der Beigeladenen zu tragen. Im Beschwerdeverfahren Verfahrensbevollmächtigte hinzuzuziehen, war für die Antragstellerin notwendig. – Gründe: I. Der Auftraggeber hat mit Bekanntmachung vom 22. Februar 2011, veröffentlicht am 25. Februar 2011, Rettungsdienstleistungen für sechs Jahre europaweit im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die zu vergebende Leistung war in vier Lose aufgeteilt. Verfahrensgegenstand vorliegend ist das Los 3. Der Zuschlag sollte auf das wirtschaftlich günstigste Angebot auf Grund der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien erfolgen. Dort war unter Ziffer 12 der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgeführt, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgen soll, wobei der Leistungspreis und das Konzept für die Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports mit jeweils 50 % gewichtet werden sollten. In der Aufforderung wurde erläutert, wie sich der Leistungspreis zusammensetzt und an Hand welcher Formel die Punktzahl dafür ermittelt wird. Hinsichtlich des anderen Zuschlagskriteriums „Konzept für die Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes“ hat der Auftraggeber acht Unterkriterien festgelegt und mitgeteilt, dass er diese mit jeweils 12,5 % gewichten wolle. Die (vorliegend allein streitgegenständlichen) Unterkriterien zu Ziff. 2 - 8 lauten wie folgt: Ausfallsicherheit Personal, Ausfallsicherheit Sachmittel, Effizienz der Hygieneschutzmaßnahmen, Effizienz der Materialverwaltung, Effizienz der Medizinprodukteverwaltung, Effizienz des Melde und Berichtswesens, Psychosoziale Betreuung der Mitarbeiter. …….1. Bei - wie vorliegend - Rettungsdienstleistungen handelt es sich um sogenannte nachrangige Dienstleistungen des Anhangs I B, auf die gem. § 1 Abs. 3 VOL/AEG der Abschnitt 2 der VOL/A nicht in vollem Umfang Anwendung findet. Vielmehr kommen gem. § 1 Abs. 3 VOL/AEG i. V. m. § 4 Abs. 4 VgV nur die Vorschriften der §§ 8, 15 Abs. 10 und 23 VOL/AEG sowie alle Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A zur Anwendung (vgl. MüllerWrede in MüllerWrede, VOL/A, 3. Aufl., § 1 EG Rn. 134. Marx in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, 2. Aufl., § 1 EG Rn. 44, 46). Einschlägig für die vorliegend vorzunehmende Prüfung ist daher § 16 Abs. 8 VOL/A. 2. § 16 VOL/A regelt innerhalb der VOL/A die Prüfung und Wertung der eingereichten Angebote. Die Wertung der Angebote erfolgt dabei in vier Stufen: In der ersten Stufe werden die Angebote daraufhin überprüft, ob sie wegen inhaltlicher oder formeller Mängel auszuschließen sind. In der zweiten Stufe wird die Eignung der Bieter in persönlicher und sachlicher Hinsicht bewertet. In der dritten Wertungsstufe werden die Preise geprüft, bevor dann in der vierten und letzten Stufe das wirtschaftlichste Angebot ausgesucht wird. Die Abfolge der einzelnen Prüfungsschritte ist zwingend einzuhalten. ein Rückschritt in die vorangegangene Stufe darf grundsätzlich nicht erfolgen. Kriterien, die die Frage der Eignung betreffen, dürfen daher nicht als Zuschlagskriterien auf der vierten Wertungsstufe berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 129/06, zitiert nach juris, Tz. 10 f.. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 15 Verg 6/11, zitiert nach juris, Tz. 37 f.. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2011 - VII - Verg 16/11, zitiert nach juris, Tz. 45 f.). Die Prüfung der Eignung dient nach dieser Maßgabe dazu, die Unternehmen zu ermitteln, die zur Erbringung der konkret nachgefragten Leistung nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit generell in Betracht kommen und die unzureichend qualifizierten Bieter auszusondern. Sie dient nicht der Ermittlung qualitativer Unterschiede zwischen den einzelnen Bewerbern. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung bezieht sich dagegen nicht auf die konkurrierenden Unternehmen, sondern auf ihre Angebote (vgl. BGH, OLG Karlsruhe, OLG Düsseldorf, jeweils a. a. O.). Die Abgrenzung, ob es sich bei den einzelnen Wertungskriterien um Eignungs- oder Zuschlagskriterien handelt, erfolgt anhand dessen, ob diese schwerpunktmäßig („im wesentlichen“) mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags oder mit der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots im Sinne von § 16 Abs. 8 VOL/A zusammenhängen (vgl. EuGH, Urteil vom 12. November 2009 - C199/07, Kommission gegen Griechenland, zitiert nach juris, Tz. 55. EuGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - C532/06, Lianakis, zitiert nach juris, Tz. 30). Wie der Auftraggeber die Kriterien in den Angebotsunterlagen einordnet, kann dabei nicht entscheidend sein. Wenn für die Bewertung der Leistung Maßstäbe aufgestellt werden, die nur zum Ausdruck bringen, wie sich die Eignung des Bieters auf dessen Leistungen auswirkt, handelt es sich nicht um Zuschlags, sondern um Eignungskriterien. Wenn sie überwiegend ein Mehr oder Weniger an persönlicher Eignung des Bieters auf dessen Leistungen beziehen, sind sie unzulässig, weil es mit dem System der Wertungsvorschriften nicht zu vereinbaren ist, unterschiedliche Eignungsgrade von Bietern bei der Entscheidung über den Zuschlag zu berücksichtigen (BGH, a. a. O., Tz. 11). Andererseits wird die persönliche Qualifikation eines Bieters besonders im Dienstleistungsbereich regelmäßig auch Einfluss auf die Qualität seiner Leistungen haben. Dies kann aber nicht zur Folge haben, dass – entgegen der Regelung in § 18 Abs. 1 S. 2 VOL/A – als Zuschlagskriterium nur der niedrigste Preis, nicht aber qualitative Gesichtspunkte in Betracht kommen. Auch ein geeigneter Bieter kann schlechte oder gar völlig ungeeignete Leistungen anbieten. Solche Angebote sind, wenn sie nicht von vornherein bereits in der ersten Wertungsstufe nach § 16 Abs. 3 lit. d VOL/A auszuschließen sind, nach den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien zu bewerten und werden dann in dieser Stufe den ihnen gebührenden Rang einnehmen. Maßgeblich muss sein, ob sich die Qualitätsmerkmale, die zu Zuschlagskriterien gemacht werden, im Wesentlichen aus den im Rahmen der Eignungsprüfung getroffenen Feststellungen zu Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters ergeben oder ob für sie unabhängig davon ein Wertungsspielraum verbleibt, der den jeweiligen Leistungen unterschiedliche Qualität zumessen kann. 3. Nach dieser Maßgabe stellen die streitgegenständlichen sieben Wertungskriterien der Kriteriengruppe 2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (2.02 „Ausfallsicherheit Personal“, 2.03 „Ausfallsicherheit Sachmittel“, 2.04 „Effizienz der Hygieneschutzmaßnahmen“, 2.05 „Effizienz der Materialverwaltung“, 2.06 „Effizienz der Medizinprodukteverwaltung“, 2.07 „Effizienz des Melde und Berichtswesens“ und 2.08 „Psychosoziale Betreuung der Mitarbeiter“) Zuschlagskriterien im Sinne von § 16 Abs. 8 VOL/A dar. Diese Unterkriterien hat der Antragsgegner wie folgt erläutert: „Der Bieter soll darlegen, wie auf Ausfälle des Personals (z. B. auf Grund von Krankheit) reagiert wird und welche Maßnahmen getroffen werden, um die Ausfallsicherheit zu optimieren“ (2.02). „Es soll dargelegt werden, wie seitens des Bieters auf kurzfristige Material- oder Fahrzeugausfälle reagiert wird und welche Maßnahmen getroffen werden, um solchen begegnen zu können“ (2.03). „Der Bieter soll darlegen, wie die Durchführung von Hygieneschutzmaßnahmen in seinem Betrieb gewährleistet und umgesetzt wird“ (2.04). „Es soll dargelegt werden, was zur Gewährleistung einer effizienten Materialverwaltung vorgesehen ist. Hierzu soll dargestellt werden, welche Verfahren im Hinblick auf Lagerhaltung, Lagerverwaltung und Materialbestellung vorgesehen sind“ (2.05). „Der Bieter soll die Verwaltung der einzusetzenden Medizinprodukte darlegen. Hierbei soll insbesondere auf die Gewährleistung der Einsatzfähigkeit der Medizinprodukte, deren Wartung sowie auf die entsprechende Schulung der Mitarbeiter eingegangen werden“ (2.06). „Der Bieter soll darlegen, wie er die in der Leistungsbeschreibung unter Ziff. 5.5 und Ziff. 15 genannten Anforderungen an sein Melde- und Berichtswesen sicherstellt und die Leistungen möglichst effektiv erbringt. Dabei soll er auf die in Ziff. 5.5 (interne Kommunikation/Betriebsabläufe) und Ziff. 15 (externe Kommunikation mit dem Auftraggeber und Kommunikation mit der Öffentlichkeit) der Leistungsbeschreibung genannten Punkte eingehen und darstellen, welche innerbetrieblichen Maßnahmen hierzu ergriffen werden“ (2.07). „Es soll dargelegt werden, welche psychosozialen Betreuungsmöglichkeiten für Mitarbeiter vorgesehen werden und unter welchen Umständen diese zum Einsatz kommen“ (2.08). Diese so näher erläuterten Unterkriterien sind sowohl für die Beurteilung der Eignung der Bieter als auch für die Bewertung von deren Leistungen von Bedeutung. Es geht um „Effizienz“ und um „Ausfallsicherheit“ in zentralen Bereichen und außerdem um „Möglichkeiten“ der ebenfalls wichtigen psychosozialen Betreuung der Mitarbeiter. Wenn diese mit „ungenügend“ bewertet werden, kann das darauf beruhen, dass dem Bieter die Fähigkeit fehlt, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Dann ist seine Leistungsfähigkeit und damit seine Eignung betroffen. In dieselbe Richtung können die Erläuterungen zu den Wertungskriterien auch dann weisen, wenn sie darauf abstellen, dass das jeweilige Unterkriterium oder ein es betreffender wesentlicher Teilaspekt „gewährleistet“ werden soll. Eine solche Sichtweise griffe indessen schon deshalb zu kurz, weil sie zu Unrecht (s. o. 2.) ohne Weiteres das Angebot einer nicht den Anforderungen entsprechenden Leistung mit fehlender Eignung der Bieter gleichsetzt. Entscheidend ist, dass die Unterkriterien, ihre Erläuterungen und die für sie aufgestellte Bewertungsmatrix („Schulnotensystem“) erkennen lassen, dass der Antragsgegner hier vorrangig nicht die Kompetenz der Bieter abfragen und bewerten will, sondern das von ihnen für das konkrete Los aufgestellte Konzept und damit die jeweils angebotene Leistung im Auge hat. Es geht weniger um die Leistungsfähigkeit der Bieter, die diese alle in gleicher Weise haben müssen, als um deren konkrete Angebote, die unterschiedlichen Konzepten folgen. Insofern unterscheidet sich der Fall von den Sachverhalten, die den einschlägigen Entscheidungen des EuGH zu Grunde liegen. In der Entscheidung „L.“ (a. a. O. Tz. 14 ff.) waren als Zuschlagskriterien bestimmt die Erfahrung des Bieters, seine Personal und Büroausstattung sowie seine Fähigkeit, die ausgeschriebene Studie im vorgesehenen Zeitraum durchzuführen. In der Entscheidung „Kommission gegen Griechenland“ (a. a. O. Tz. 13) waren es die spezielle und allgemeine Erfahrung des Bieters in der konkreten Planung ähnlicher Projekte, seine tatsächliche Kapazität zur Durchführung einer Studie innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens und zur Übernahme von Verpflichtungen zur Durchführung anderer Studien sowie sein spezielles Wissenschafts- und Betriebspersonal, das zur Durchführung der fraglichen Studie vorgesehen ist, sowie seine Ausrüstung im Hinblick auf das Ziel der Studie. font color=red>Diese Kriterien beziehen sich sämtlichst auf die Person des Bieters und seine Fähigkeiten und nicht auf die anzubietende Leistung als solche. Diese gibt nur vor, welche Fähigkeiten beim Bieter vorausgesetzt werden. Dasselbe gilt für jüngere Entscheidungen aus der deutschen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2011 – Verg 16/11, zitiert nach juris, Tz. 45: Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft des Projektleiters, Verfügbarkeit und örtliche Präsenz. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Juli 2011 – 15 Verg 6/11, zitiert nach juris, Tz. 38 f.: Einreichung von Referenzen, Beschreibung des angewendeten Personalkonzepts mit Darstellung von Auswahl und Qualifikation der Mitarbeiter. OLG München, Beschluss vom 29. Juli 2010 – Verg 9/10, zitiert nach juris, Tz. 84: Unternehmensqualität und Referenzen).“

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.01.2012, VII - Verg 59 / 11 – Rabattvertrag ohne EU-Verfahren (Nachholung der EU-Bekanntmachung nicht ausreichend) durch Aufforderung aller nach der Lauer-Liste bekannten Anbieter unzulässig – Erforderlichkeit eines Vergabeverfahrens - §§ 4 I S. 3, 19 III e, 4 VII VOL/A-EG, § 130 a VIII S. 6 SGB V, § 97 III GWB, § 1 RL 2004/18/EG - VKR, Art. 32 Abs. 3 UA 1 RL 2004/18/EG - VKR

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.1.2012 - VII - Verg 70 / 11 – Rechtsanwalt – Prozessvertretung in Streitigkeiten nach dem SGB II – Offenes Verfahren – Rahmenvertrag – keine Verpflichtung zur Übertragung einer bestimmten Zahl von Verfahren – Vergütung: Pauschalpreis je Verfahren (eine Fallpauschale) bei Orientierung an den einschlägigen Betragsrahmengebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) - §§ 99, 116 II, 113 I GWB, 3 I, 14 RVG, 4 IV, § 5 S. 2 VgV, 197 a I, 184 SGG – Zuschlagskriterien (Preis: 70 %), Frist für Erstellung eines Entscheidungsvorschlags 30 % - Losaufteilung – VOF – Leistungsbeschreibbarkeit – besonders niedriger Preis etc. – Zulässigkeit des Angebots und Wertung – Besonderheiten des sozialgerichtlichen Verfahrens maßgeblich – vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.01.2012, VII - Verg 70 / 11 -

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2012 - VII - Verg 2/12 – Akteneinsicht und Grenzen - unbefristeter Vertrag einer Krankenkasse mit einer Managementgesellschaft zur integrierten Versorgung von an sog. Zuckerkrankheit leidenden Versicherten nach §§ 140a SGB V (IV-Vertrag – weiterer Vertrag zwischen Auftraggeberin und Medizinproduktehersteller im Rahmen des IV-Vertrags einen Kooperationsvertrag über die Versorgung der Versicherten mit Blutzuckermessgeräten und Teststreifen – beide ohne öffentliche Ausschreibungen - Auskunfts- und Prüfungsrecht der Vergabekammer - §§ 111, 59 GWB - weite Ausgestaltung des Ermessensspielraums hinsichtlich des Auskunfts- und Prüfungsrechts – Verträge in den Akten unterliegen der Akteneinsicht – keine Einsicht in Verträge zwischen Dritten – falscher Adressat: „Das Akteneinsichtsgesuch ist jedoch offensichtlich unbegründet, weil dieses sich - wie auch der Nachprüfungsantrag - gegen den falschen Antragsgegner richtet. Das Akteneinsichtsrecht stellt ein Hilfsrecht zum Recht auf Nachprüfung dar, durch das namentlich die typischerweise nur eingeschränkte Kenntnis des Antragstellers von den Vorgängen im Vergabeverfahren so weit behoben werden soll, dass die angegriffenen Vergabeentscheidungen effektiv und in einem fairen Prozess zur Nachprüfung gestellt werden können (vgl. Dicks a.a.O., § 111 GWB Rn. 1 m.w.N.). Der Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht muss mit dem Nachprüfungsantrag korrespondieren. Der Nachprüfungsantrag wendet sich gegen die gesetzliche Krankenkasse als Antragsgegnerin. Gegen diese als Antragsgegnerin kann die Antragstellerin mit Erfolg jedoch weder die Unwirksamkeit des Kooperationsvertrags, noch ein Unterlassen weiterer Leistungsabrufe hieraus noch eine Einsichtnahme in jenen Vertrag geltend machen. Der Kooperationsvertrag ist mit den in diesem Beschwerdeverfahren verfügbaren Erkenntnismitteln nicht feststellbar unter Mitwirkung oder Beteiligung der Antragsgegnerin, sondern allein zwischen den Beigeladenen zustande gekommen und hat darum auch nur von diesen vorgelegt werden können (vgl. auch § 4 Abs. 3 Satz 5 des IV-Vertrages: Der Antragsgegnerin soll der Vertrag nicht einmal per se zur Verfügung stehen).“

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2011, VII - Verg 101 / 11 - Bereitstellung von INMARSAT-, IRIDIUM- und THURAYA-Diensten für die Bundeswehr - §§ 115 II, 118 I S. 3 GWB, §§ 133, 157 BGB - Entscheidungstenor: Der Antrag der Antragstellerin, das durch die Übermittlung ihres Nachprüfungsantrages (VK 2-139/11, 2. Vergabekammer des Bundes) eingetretene Verbot des Zuschlags wieder herzustellen, wird ebenso wie ihr Antrag, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25. November 2011 (VK 2-139/11) bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens nach § 115 Abs. 2 S. 5 GWB trägt die Antragstellerin. Der Streitwert für das Verfahren nach § 115 Abs. 2 S. 5 wird auf bis zu 1.500.000 € festgesetzt. Der Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2011 ist gegenstandslos. Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, dem Gericht eine etwaige Auftragsvergabe unter Beifügung von Belegen unverzüglich anzuzeigen. Der Antragstellerin wird aufgegeben, sich bis zum 9. Januar 2012 zu erklären, ob und mit welchen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll.

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.11.2011 – VII Verg 92/11 – NZBau 2012, 255 – Abschleppvertrag – Bietergemeinschaft aus drei konkurrierenden Abschleppunternehmen – §§ 2 Nr. 1 II VOL/A 2006, 1, 97 I GWB - vgl. hierzu Jäger, Martin/Graef, Andreas, Bildung von Bietergemeinschaften durch konkurrierende Unternehmen, NZBau 2012, 213 (Besprechung von OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.11.2011 – VII Verg 92/11 – NZBau 2012, 255 – Abschleppvertrag, sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.11.2011 – VII Verg 35/11 – NZBau 2012, 252 – HMV-Rohschlackeentsorgung)

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.11.2011 – VII Verg 35/11 – NZBau 2012, 252 – HMV-Rohschlackeentsorgung – Bietergemeinschaft durch konkurrierende Unternehmen für die Entsorgung von Schlacke - §§ 2 Nr. 1 II VOL/A 2006, 1, 97 I GWB - vgl. hierzu Jäger, Martin/Graef, Andreas, Bildung von Bietergemeinschaften durch konkurrierende Unternehmen, NZBau 2012, 213 (Besprechung von OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.11.2011 – VII Verg 92/11 – NZBau 2012, 255 – Abschleppvertrag, sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.11.2011 – VII Verg 35/11 – NZBau 2012, 252 – HMV-Rohschlackeentsorgung)

    OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.11.2011 – 1 U 272/10 – NZBau 2012, 231 – Gehölzrückschnitt BAB – abweichendes Angebot des Bieters und Zuschlag - Leistungsbeschreibung ohne Verkehrssicherung – Unterbreitung eines Nachtragsangebots – keine Annahme des Nachtragsangebots - fruchtlose Aufforderung zur Ausführung der Arbeiten entsprechend Zuschlag – Kündigung des Auftrags - Vergabe an Bieter auf Rang 2 – Geltendmachung der Preisdifferenz zwischen Bieter auf Rang 1 und Bieter auf Rang 2 - §§ 133, 157, 280, 281 BGB, 7 Nrn. 1, 4 I VOL/B – Leistungsbeschreibung enthielt Verkehrssicherungspflichten nicht – keine Pflicht zur Ausführung – Auslegung des geschlossenen Vertrags – kein Vertragsschluss – Hinweis: Das Urteil ist bedenklich, wenn auch Ergebnis wohl zutreffend; denn der Zuschlag erfolgte auf ein zwar auszuschließendes Angebot, gleichwohl aber liegen mit dem Angebot des Bieters und dem darauf basierenden Zuschlag (Annahme) die Voraussetzungen für den Vertragsschluss vor. Richtig ist allerdings, dass die Verkehrssicherungsarbeiten nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung waren. Der Auftragnehmer war folglich nicht verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen. Die Kündigung w3ar eine freie Kündigung nach § 649 BGB, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung abzüglich Ersparnisse etc. verpflichtete, jedenfalls entfielen auf jeden Fall Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

  2. Vergaberecht – Literatur

    Abate, Constantin, Die rechtssichere Umsetzung sozialer und ökologischer Zwecke in der Vergabepraxis, KommJur 2012, 41

    Bank, Wilfried J., Muss die Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken an einen privaten Investor zum Zwecke der Bebauung öffentlich ausgeschrieben werden? BauR 2012, 174

    Bonhage, Jan D./Ritzenhoff, Lukas, Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen, NZBau 2012, 218(Besprechung von OLG Naumburg, Beschl. v. 22.12.2011 – 2 Verg 10/11 – NZBau 2012, 258)

    Brüning, Christoph, Die Dienstleistungskonzession im Nachprüfungsverfahren, NVWZ 2012, 216

    Byok, Jan, Reformierter Regelungsrahmen für Beschaffungen im Sicherheits- und Verteidigungssektor, NVwZ 2012, 70

    Byok, Jan, Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2011, NJW 2012, 1124

    Emme, Nora/Schrotz, Jan-Oliver, Mehr Rechtsschutz bei Vergaben außerhalb des Kartellvergaberechts, NZBau 2012, 216 – vgl. BGH, Urt. v. 30.8.2011 – X ZR 55/10 – NZBau 2012, 46 - Regenentlastung

    Ferber, Thomas, Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren, 2012, Fachverlag Thomas Ferber

    Feuchtmüller, Sebastian, Vorschlag der Kommission für neue Vergaberichtlinien ZVB 2012, 94

    Gnittke, Katja/Rude, Stefan, Alter Vertrag, neuer Auftrag, Vergabe Navigator 2012, 5

    Gruneberg, Ralf/ Wilden, Anke, Höhere Hürden für In-House-Geschäfte-Verschärfung des Wesentlichkeitskriteriums, VergabeR 2012, 149

    Hausmann, Hans-Christian, Systematik und Rechtsschutz des Vergaberechts, GewArch 2012, 107

    Haverland, Bastian, IT-Vergabe im Offenen Verfahren, VergabeNews 2012, 14

    Hölzl, Franz Josef, Neu: Der Konkurrent im Sicherheits- und Verteidigungsbereich, VergabeR 2012, 141

    Homann, Oliver, Die UfAB V als Leitfaden für die Beschaffung von IT-Leistungen, Vergabe News 2012, 16

    Jäger, Martin/Graef, Andreas, Bildung von Bietergemeinschaften durch konkurrierende Unternehmen, NZBau 2012, 213 (Besprechung von OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.11.2011 – VII Verg 92/11 – NZBau 2012, 255 – Abschleppvertrag, sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.11.2011 – VII Verg 35/11 – NZBau 2012, 252 – HMV-Rohschlackeentsorgung))

    Jasper, Ute/ Biemann, Jens, Bundeskartellamt greift Strom- und Gaskonzessionsvergaben an, IR 2012, 50

    Kaufhold, Wolfgang/Reichl, Georg, Hrsg., Die Vergabe freiberuflicher Leistungen ober- und unterhalb der Schwellenwerte, 2012, Bundesanzeiger Verlag

    Kirch, Thomas/Preussler, Armin, Durchführung und Bewertung einer Teststellung, Vergabe News 2012, 18

    Knauff, Matthias, Möglichkeiten der Direktvergabe im ÖPNV, Schiene und Straße, NZBau 2012, 65

    Krämer, Martin, Nachhaltig beschaffen, Vergabe Navigator 2012, 7

    Laumann, Daniel Thomas/ Scharf, Jan Peter, Liefer- und Abnahmepflichten bei Lieferverträgen und Rahmenvereinbarungen, VergabeR 2012, 156

    Lauterbach, Thomas, Grenzwertig, Vergabe Navigator 2012, 8

    Noch, Rainer, Schwieriges Nachsicht üben, Vergabe Navigator 2012, 29

    Porter, David/Hofmann, Alexander, Aktuelle Rechtsprechung zur IT-Vergabe im Überblick, Vergabe News 2012, 20

    Rhein, Kay-Uwe, Handlungsbedarf beim Schadensersatz, Vergabe Navigator 2012, 13

    Roth, Hans-Peter, Neues Vergaberecht für den ÖPNV, Vergabe Navigator 2012, 15

    Schlaus, Heribert, Gemeinsam Spielräume nutzen, Vergabe Navigator 2012, 10

    Schwintowski, Hans-Peter/Klaue, Siegfried, Wettbewerbsbeschränkungen durch Vergaberecht auf Arzneimittelmärkten PharmR 2011, 469

    Städler, Michael/ Macht, Günther, Die Informationspflichten des öffentlichen Auftraggebers für ausgeschiedene Bewerber – Sinn oder Unsinn ?,NZBau 2012, 143

    Steiling, Philipp, Die Auftraggebereigenschaft der Ärztekammern, NZBau 2012, 146

    Stein, Roland M/ Friton, Pascal/Huttenlauch, Anna, Kartellrechtsverstöße als Ausschlussgründe im Vergabeverfahren, WuW 2012, 38

    Stoye, Jörg/Forum Vergabe e.V. [Hrsg.], Korruptionsprävention durch Vergaberecht , Plädoyer für ein Bundes-Korruptionsregister, 2012, Bundesanzeiger Verlag

    Teufel, Günther, Die Dienstleistungskonzession als Erleichterung für öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Abfallsammlungen, KommJur 2012, 87

    Tschäpe, Philipp, Das DGNB-Zertifikat als Leistungsanforderung – wie nachhaltig muss eine Ausschreibung sein? ZfBR 2012, 130

    Vukovich, Sonja, Das Vergaberecht für Sektorenauftraggeber der Postdienste, 2012, AV Akademieverlag

    Wagner-Cardenal, Kersten/ Scharf, Jan/Dierkes, Jan-Michael, Ausschreibung „ohne“ öffentlich-rechtliche Zulassung , NZBau 2012, 74

    Welter, Ulrich, Nicht ohne den Auftraggeber, Vergabe Navigator 2012, 5

    Weyand, Rudolf, Sammlung Vergaberecht , Vergabe-, Vertrags- und Preisrecht für öffentliche Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie für Aufträge in den Sektoren, 2012, Beck Verlag

    Zeiss, Christopher, Energieeffizienz in der Beschaffungspraxis, NZBau 2012, 201 (sachlicher Anwendungsbereich auf Waren und Dienstleistungen mittels technischer Geräte, Anforderung an die Leistungsbeschreibung (höchste Energieeffizienzklasse) und Wertung („muss“), keine Ausnahme für Personenbeförderung in Deutschland, Geltung unterhalb der Schwellenwerte, teils bieterschützende Wirkung, - vgl. §§ 4, 6 VgV)

  3. Baurecht – Rechtsprechung – vgl. auch VOLaktuell 2/2012 – www.vergabetip.de (Schwerpunkt Baurecht)

    BGH, Urt. v. 8.12.2011 – VII ZR 198/10 – ZfBR 2012, 230 – Trocknungsarbeiten - §§ 280 I, 291 – Öffnung des Fliesenbelags – Trocknungsmethode führt zu größerem Schaden als erforderlich – kein Erfordernis der Nachfristsetzung

    BGH, VersUrt v. 27.10.2011 – VII ZR 163/10 – ZfBR 2012, 225 – Tragwerksplanung – Baustatik - § 4 II aF HOAI, § 242 BGB – kein Ausnahmefall i. S. d. § 4 II HOAI aF – Vereinbarung unterhalb der Mindestsätze – Geltendmachung der Mindestsätze im Einzelfall treuwidrig

    BGH, Urt. v. 26.1.2011 – VII ZR 128/11 – NZBau 2012, 243 – Architekten – Restlohn – Brandschutzplanung gehört zu Grundleistungen der konstruktiven Gebäudeplanung – keine Vergütung ohne schriftliche Honorarvereinbarung – offengelassen: Brandschutz als isolierte „Besondere Leistungen“ - §§ 15 II, 2 II, III, 5 IV HOAI aD

    BGH, Urt. v. 22.12.2011 – VII ZR 67/11 – ZfBR 2012, 241 – schadstoffhaltiger Boden bei Aushub für Tiefbauarbeiten – grundsätzlich Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zu zumutbaren Angaben über Bodenkontamination – anders bei klaren und eindeutigen Umständen für regelmäßig anzutreffende Kontaminierung z. B. wie im Entscheidungsfall: Boden unter einer teerhaltigen Asphaltschicht – keine Mehrvergütung - §§ 133, 157 BGB, 9 VOB/A aF, DIN 18300 Abschnitt 0.2.3

    BGH, Urt. v. 12.1.2012 – VII ZR 76/11 – ZfBR 2012, 243 – Lieferung und Montage von Wand- und Deckenelementen für Industriehalle – Verjährungsbeginn grundsätzlich nicht vor Abnahme der Leistungen - §§ 4 Nr. 7, 8 Nr. 3 II S. 1, 13 Nr. 4 VOB/B (1998), § 638 BGB aF

    Kammergericht, Urt. v. 16.12.2011 – 7 U 18/11 – NZBau 2012, 233 – Maurerarbeiten etc. – Restwerklohn – unberechtigter Abzug von Skonto - §§ 133, 157, 307 I, 209 Nr. 3 BGB, 529, 533 ZPO, § 14 Nr. 2 VOB/B – vertragliche Aufrechnungsverbote und Wirksamkeit – Auslegung einer Skontoklausel – gemeinsames Aufmaß ist deklaratorisches Schuldanerkenntnis (anders bei Prüfvermerken des Architekten)

    OLG Celle, Urt. v. 26.10.2011 – 14 U 59/11 – NZBau 2012, 246 – Tragswerksplanung – HOAI als öffentliches Preisrecht – Nichteinhaltung der Chronologie der für sich gesehen kein Mangel – Aufgaben bei Tragswerksplanung – Abgrenzung der Tragwerksplanung und der Architektenleistung - §§ 633 BGB, 64 HOAI aF

    OLG Hamm, Urt. v. 9.9.2011 – 19 U 88/11 – ZfBR 2012, 222 – Zylinder – Lieferung und Fertigung – Besteller mit Sitz in England – Kauf – Gerichtsstandvereinbarung in englischen AGB – Erfüllungsort – Art. 5 Nr. 1a, b, 23 EuGVVO

    OLG München, Urt. v. 13.12.2011 – 9 U 2533/11 – NZBau 2012, 238 – „Kauf einer noch nicht fertig gestellten Doppelhaushälfte“ – verfrühte Abnahme wirksam – Lauf der Verjährungsfrist – keine Anfechtung wegen Irrtums über den Bauzustand -§§ 640, 634a II, 119 BGB

    OLG München, Urt. v. 6.12.2011 – 9 U 1741/11 – NZBau 2012, 235 – GU-Vertrag – Fachmarktzentrum – Entstehung des Vergütungsanspruchs mit Vertragsschluss, unerheblich prüfbare Schlussrechnung – Sicherungsabtretung und Recht zu Rechnungsstellung – Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags nicht wie bei gekündigtem Einheitspreisvertrag – Zerlegung des Gesamtpauschalpreises in Einzelgewerke und Bewertung mit Pauschalen ausreichend - §3 398, 631 BGB, !4 I, 16 Nr. 3 VOB/B

    OLG Naumburg, Urt. v. 15.11.2011 – 1 U 51/11 – NZBau 2012, 237 – Fensterbankprofile (mangelhaft – Nacharbeiten bzw. Neuherstellung – weitere Schäden an Werk eines anderen Unternehmers) – Mangelbeseitigung bezieht sich auf alle erforderlichen Arbeiten einschließlich der Arbeiten anderer Unternehmer) – Art der Mängelbeseitigung grundsätzlich Sache des Unternehmers (Ausnahme: kein Erfolg oder nur eine Möglichkeit) – Verhinderung der Mängelbeseitigung während der Nacherfüllungsfrist durch teilweise Ersatzvornahme des Auftraggebers: kein Ersatz auf Erstattung der Mängelbeseitigungskosten - §§ 634 BGB

    OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.11.2011 – 1 U 272/10 – NZBau 2012, 231 – Gehölzrückschnitt BAB – Leistungsbeschreibung ohne Verkehrssicherung – Unterbreitung eines Nachtragsangebots – keine Annahme des Nachtragsangebots - fruchtlose Aufforderung zur Ausführung der Arbeiten entsprechend Zuschlag – Kündigung des Auftrags - Vergabe an Bieter auf Rang 2 – Geltendmachung der Preisdifferenz zwischen Bieter auf Rang 1 und Bieter auf Rang 2 - §§ 133, 157, 280, 281 BGB, 7 Nrn. 1, 4 I VOL/B – Leistungsbeschreibung enthielt Verkehrssicherungspflichten nicht – keine Pflicht zur Ausführung – Auslegung des geschlossenen Vertrags – kein Vertragsschluss – Hinweis: Das Urteil ist bedenklich, wenn auch Ergebnis wohl zutreffend; denn der Zuschlag erfolgte auf ein zwar auszuschließendes Angebot, gleichwohl aber liegen mit dem Angebot des Bieters und dem darauf basierenden Zuschlag (Annahme) die Voraussetzungen für den Vertragsschluss vor. Richtig ist allerdings, dass die Verkehrssicherungsarbeiten nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung waren. Der Auftragnehmer war folglich nicht verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen. Die Kündigung w3ar eine freie Kündigung nach § 649 BGB, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung abzüglich Ersparnisse etc. verpflichtete, jedenfalls entfielen auf jeden Fall Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

    LG Saabrücken, Urt. v. 7.11.2011 – 3 O 201/11 – NZBau 2012, 242 – Heizung etc. – Unwirksamkeit einer sog. „pay-when-paid“-Klausel zu Lasten eines Subunternehmers - §§§ 640, 641 II Nr. 2, 307 II Nr. 1 BGB


    4. Baurecht – Literatur

    Glöckner, Jochen/von Berg, Henning, Hrsg.; Fachanwaltskommentar Bau- und Architektenrecht, 2012, Werner Verlag

    Kirchhof, Florian, Durchsetzung und Abwehr nachbarrechtlicher Ansprüche auf Duldung von Baumaßnahmen am fremden Grundstück, NZBau 2012, 206

    Locher, Horst/Locher, Ulrich, Das private Baurecht, 8. Aufl., 2012, Beck Verlag

    Peters, Frank, Zur Funktion der Minderung, NZBau 2012, 209

    Schramm, Clemens/Schwenker, Hans Christian, Schadensersatz wegen verzögerter Planungsleistungen – Anmerkung zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 4.2.2011 – 22 U 123/10 (BauR 2011, 1501), ZfBR 2012, 211

    Steeger, Frank, Rechtswirkungen einer Aufhebungsvereinbarung, NZBau 2012, 211 (Architektenrecht – OLG Saarbrücken, Urt. v. 6.7.21011 – 1 U 408/09 – NZBau 2012, 120)

  4. AGB – Rechtsprechung

    BGH, Urt. v. 8.12.2011 – VII ZR 111/11 – ZfBR 2012, , 232 – Kükenmastvertrag – AGB mit zehnjähriger Laufzeit und Verlängerung um jeweils ein Jahr bei Unterlassung der Kündigung – Wirksamkeit im vorliegenden Einzelfall (frühere Entscheidungen zu längeren Laufzeitklauseln werden behandelt)

    OLG Hamm, Urt. v. 9.9.2011 – 19 U 88/11 – ZfBR 2012, 222 – Zylinder – Lieferung und Fertigung – Besteller mit Sitz in England – Kauf – Gerichtsstandvereinbarung in englischen AGB – Erfüllungsort – Art. 5 Nr. 1a, b, 23 EuGVVO

    LG Saabrücken, Urt. v. 7.11.2011 – 3 O 201/11 – NZBau 2012, 242 – Heizung etc. – Unwirksamkeit einer sog. „pay-when-paid“-Klausel zu Lasten eines Subunternehmers - §§§ 640, 641 II Nr. 2, 307 II Nr. 1 BGB

    Ghassemi-Tabar/Leo, AGB im Gewerbsraummietrecht, 2011, Beck-Verlag