Letzte Änderungen vom 20.9.2012:
1. Änderung des § 6 VgV v. 12.7.2012: Anwendung der VOB/A 2011 ab 19.7.2012 - siehe Texte)
2. Inkrafttreten der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV am 19.7.2012 (BGBl. 2012, Teil I, Nr. 33 v. 18.7.2012).
3. Änderung des § 16 VOB/B wegen Umsetzung der ZAHLUNGSVERZUGSRICHTLINIE - vgl. § 288 II BGB.

Wichtig: „Gebrauchte Software" kann veräußert, erworben und berechtigt genutzt werden (EuGH v. 3.7.2012)

Wichtig: Vorsicht bei eigenen Umwelt- und Sozialkriterien sowie Gütezeichen (EuGH, Urt. v. 10.5.2012)

Wichtig: Weitere Falle bei Zuschlagsverzögerung und Bauzeitenverschiebung für Auftraggeber und Bieter (BGH, Urt. v. 8.3.2012)

Wichtig: Vorsicht bei mehr als vierjähriger Laufzeit bei Rahmenvereinbarungen auch dann, wenn kein Bewerber rügt – Amtsermittlung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.04.2012)

Wichtig: Beschaffungen von Geräten für militärische und nichtmilitärische Zwecke – Sicherheit des Staates (EuGH v. 7.6.2012 – Drehtisch)

  1. Aktuelles
  2. Vergaberecht – Rechtsprechung
  3. Vergaberecht – Literatur
  4. Baurecht – Rechtsprechung
  5. Baurecht – Literatur
  6. IT-EDV - Rechtsprechung und Literatur
  7. AGB – Rechtsprechung und Literatur

Anhang: Used Software GmbH ./. Oracle



  1. Aktuelles

    Bundesrat gegen Vorschlag der Konzessionsvergaberichtlinie sowie gegen Vorschläge für die Neufassung der Vergaberichtlinien der Kommission – Beschlüsse des Bundesrats vom 30.3.2012 (895. Sitzung)

    E-Governmentgesetz - Referentenentwurf für ein E-Government-Gesetz des BMWi vom März 2012 - „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" mit dem . Ziel des Gesetzes Erleichterung der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung durch Abbau bundesrechtlicher Hindernisse - Grundsätze der elektronischen Aktenführung,

    EU-Kommission – geänderte beihilferechtliche De-minimis-Verordnung v. 25.4.2012 - zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse – ausgenommene Beihilfen statt wie bisher 200.000 €, jetzt bis zu 500.000 Euro je Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren von den EU-Beihilfevorschriften - weitreichendere Ausnahmeregelungen als die allgemeine De-minimis-Verordnung (Verordnung EC/1998/2006)

    EU-Kommission - Mitteilung der Kommission zur e-Vergabe v. 20.4.2012 – strategische Bedeutung und Unterstützung der Umstellung auf vollständige e-Vergabe durch öffentliche Auftraggeber bis 2016 – Ziel: elektronische Auftragsvergabe bis Mitte 2016 Standardvergabeverfahren – EU-Kommission Vorschlag weiterer Schritt – vgl. Internetadresse: www.ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/e-procurement/index_de.htm

    EU-Kommission - Mitteilung zum E-Commerce v. 11.1.2012 - online-Kommunikation im business-to-consumer- und busi-ness-to-business-Bereich ("b2c” und "b2b”) – auch Bedeutung für für die elektronische Kommunikation im Bereich „business-to-administration" ("b2a"), eGoverment und e-Vergabe - Vgl. die Internetseiten der Kommission: www.ec.europa.eu/internal_market/e-commerce/communication_2012_de.htm - www.ec.europa.eu/information_society/digital-agenda/index_en.htm

    Länder - Berlin: Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes der SPD und CDU (LTDrs. 17/0211 vom 08.03.2012) - Mindestlohns für öffentliche Aufträge von 7,50 Euro auf 8,50 Euro - Gesetz für Vergaben geschätzten Auftragswerts von 10.000 Euro (netto) - Lohngleichheit der Löhne in Ost und West – Frauen- und Männerentlohnung etc.

    Länder - Bremen: Gesetz zur Erleichterung von Investitionen - Erleichterung der Vergabe von Bauleistungen durch freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibungen bis zu bestimmten neuen Wertgrenzen (GBl. Nr. 6 vom 07.03.2012, S. 95) – in Kraft getreten am 8.3.2012

    Länder - Niedersachsen: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes seit dem 7.3.2012 in Kraft - Gesetz vom 22.02.2012 (vgl. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3 vom 06.03.2012, S. 18-19) – größerer Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum bei der organisatorischen Ausgestaltung und Wahrnehmung für kommunale Rettungsdienstträger – Möglichkeit der Wahl des sog. Konzessionsmodells oder des Submissionsmodells

    Länder – Nordrhein-Westfalen: Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) seit 01.05.2012 in Kraft – Erlass von Übergangsregeln für das Tariftreue- und Vergabegesetz - Gemeinsamer Runderlass - Gem. RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (AZ: II B 2 – 81 – 00/2-2) sowie der übrigen Ministerien vom 17.04.2012 - TVgG-NRW auch von kommunalen Unternehmen, Sektorenauftraggebern, kommunalen Eigenbetrieben und Zweckverbänden neben dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - Gewährung von Zuwendungen und mögliche Beachtung des TVgG-NRW - Verpflichtungserklärungen der Bieter gemäß § 4 TVgG-NRW (Tariftreue und Mindestlohn) in Verbindung mit § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17 und 18 TVgG-NRW (umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien) mit Mustervordrucken in Anlagen 1 bis 3 – für ÖPNV Mindestlohnregelung des § 4 Abs. 3 TVgG-NRW – weitere Anwendung des bisherigen Runderlasses MWME v. 12.04.2010 zur Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (vgl. MBl. NRW. 2010 S. 298) - Berücksichtigung sozialer Kriterien entsprechend Musterformularen in den Anlagen 4 und 5 – Weitergeltung des bisherigen Runderlasses v. 23.03.2010 zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit (vgl. MBl. NRW 2010 S. 293) - 19 TVgG-NRW und Frauenförderung – Gleichstellungsrecht – Empfehlung der Anwendung des Runderlasses für Gemeinden und Gemeindeverbänden – Außerkrafttreten des Runderlasses bei Inkrafttreten der vorgesehenen Rechtsverordnungen - auf Aktualität ist zu achten.

    PPP - EPEC-Online-Guide zu PPP – europäische PPP-Einrichtung EPEC (European PPP Expertise Centre) - Guide zu PPP als „Online-Tools" nur in englischer Sprache – Website: www.eib.org/epec/g2g/index.htm - ferner Leitfaden der ENISAzu PPPs für IT-Sicherheit - EU-Agentur für Cyber-Sicherheit (ENISA) hat einen Leitfaden zum Aufbau effektiver Public-Private-Partnerships (PPPs) zur Stärkung stabiler IT-Sicherheit - nur in englischer Sprache: „Cooperative Models for Effective Public Private Partnerships – Good Practice Guide".

    SektVO – Ausnahmen für Aufträge der Stromerzeuger – vgl. § 3 SektVO bzw. Art. 30 der Richtlinie 2004/17/EG – Beschluss der EU-Kommission v. 26.04.2012 - C(2012) 2426 –

    Vergabeüberprüfungsverfahren 2011 - Statistik des BMWi – 2011 unter 1.000 Verfahren - 16,9 % erfolgreiche Anträge – 52 % erfolglos, zurückgewiesen oder zurückgenommen - nur 241 Eingänge bei den Oberlandesgerichten (sofortige Beschwerden gegen Vergabekammer-Entscheidungen)

    VSVgV - Vergabeverordnung für Verteidigung und Sicherheit - Referentenentwurf einer Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit – BMWi legt zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG noch nicht abschließend abgestimmten Referentenentwurf der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit – VSVgV – vor - 47 §§ - Teil 1 (§§ 1 bis 9) Allgemeinen Bestimmungen, Teil 2 (§§ 10 bis 37) Vergabeverfahren, Teil 3 (§§ 38 bis 42) Unteraufträgen, Teil 4 (§§ 43 bis 45) ausgeschlossenen Personen, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, Statistik und Berichtspflichten, Teil 5 (§§ 46 bis 47) Übergangs- und Schlussbestimmungen –

    VgV - Fünfte Änderung der Vergabeverordnung v. 14.3.2012 (BGBl. I Nr. 14/2012 vom 21.03.2012, S. 488) – in Kraft am 22.3.2012 – Aktualisierung der Schwellenwerte

    VOB/A 2012 – in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.10.2011 (BAnz. Nr. 182a v. 2.12.2011; BAnz AT 07.05.2012) Anpassung der VOB/A an die EG VOL/A - redaktionelle Änderungen, keine sachlichen Änderungen

  2. Vergaberecht – Entscheidungen

    EuGH, Urt. v. 3. Juli 2012 – C-128/11 – Used Software GmbH ./. Oracle gebrauchte Software - Rechtlicher Schutz von Computerprogrammen – grundsätzliche Zulässigkeit der Vermarktung gebrauchter Lizenzen auch für Computerprogramme durch Herunterladen aus dem Internet – Erschöpfung des Verbreitungsrechts – Erwerber der „gebrauchten" Software berechtigter Nutzer – Verbot der „Aufspaltung" bei „Mehrplatzlizenzen" (teils Behalten, teils Weiterveräußern) – Pflicht zur Löschung durch Ersterwerber bei Weiterverkauf - Richtlinie 2009/24/EG – Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 1 – Erschöpfung des Verbreitungsrechts – Begriff ‚rechtmäßiger Erwerber´ - entschiedenes Vorabentscheidungsersuchen des BGH – Entscheidung u. Anhang Nr. 1 – Hinweise: Die Entscheidung beendet den Streit über die Frage, ob ein Softwarenutzer die von ihm nicht mehr benötigte Standardsoftware X an einen „berechtigten Erwerber" wirksam übertragen kann. Diese Frage kann sich auch für die öffentliche Hand als erheblich erweisen, nämlich bei Erwerb sowie auch „Verkauf" dieser Software an einen anderen Nutzer. In der EuGH-Entscheidung werden im Grunde von interessierter Seite – Softwareindustrie – aufgebaute Übertragungshürden eingerissen, die sich in den letzten Jahren herausgebildet haben und letztlich dem verständlichen, aber unberechtigten Ziel dienten, „mit einer Software zweimal zu verdienen", sofern der „Erstkäufer" die erworbene Software einem Dritten überträgt. Dass gesichert sein muss, dass der Erstkäufer die gebrauchte Software nicht mehr benutzt, ist m. E. ebenso selbstverständlich wie dem ihm eingeräumte Verwertungsbefugnis. Gleichfalls zutreffend betont der EuGH richtig, dass bei „Mehrplatzlizenzen" keine Aufspaltung in dem Sinne in Betracht, dass der Ersterwerber drei von acht „Lizenzen" behält und fünf Lizenzen weiterveräußert – unzulässige Aufspaltung. Also entweder Eigennutzung oder volle Veräußerung und Löschung.

    EuGH, Urt. v. 07.06.2012, C - 615 / 10 – Drehtischanlage – „Doppelfunktion": militärisch und nicht militärisch nutzbar – Öffentliche Aufträge im Verteidigungsbereich – Art. 10 – Art. 296 Abs. 1 Buchst. b EG – Wahrung der wesentlichen Sicherheitsinteressen eines Mitgliedstaats – Waffen, Munition und Kriegsmaterial – Drehtisch eigens für militärische Zwecke beschafftes Produkt – Möglichkeit einer weitgehend gleichartigen zivilen Nutzanwendung – Durchführung elektromagnetischer Messungen bestimmter Drehtisch (‚tiltable turntable‘) – Unterlassene Ausschreibung - Art. 10 Richtlinie 2004/18/EG, Art. 346 AEUV, Art. 296 Abs. 1 lit. b EGV – amtlicher Leitsatz: Art. 10 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in Verbindung mit Art. 296 Abs. 1 Buchst. b EG ist dahin auszulegen, dass er einen Mitgliedstaat nur dann ermächtigt, einen öffentlichen Auftrag, den ein öffentlicher Auftraggeber im Verteidigungsbereich für die Beschaffung eines Gegenstands vergibt, der zwar eigens für militärische Zwecke verwendet werden soll, aber auch weitgehend gleichartige zivile Möglichkeiten der Nutzanwendung bietet, von den in der genannten Richtlinie vorgesehenen Verfahren auszunehmen, wenn dieser Gegenstand aufgrund seiner Eigenschaften – auch infolge substanzieller Veränderungen – als speziell für militärische Zwecke konzipiert und entwickelt angesehen werden kann; dies zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts. – Zulässigkeit – „34 Aus Art. 10 der Richtlinie 2004/18 in Verbindung mit Art. 296 Abs. 1 Buchst. b EG ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten bei der Vergabe von Aufträgen im Verteidigungsbereich Maßnahmen ergreifen können, die von der erwähnten Richtlinie abweichen, soweit es um „den Handel" mit „Waffen, Munition und Kriegsmaterial" geht und diese Maßnahmen für die „Wahrung [der] wesentlichen Sicherheitsinteressen" des betreffenden Mitgliedstaats erforderlich scheinen. 35 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass diese Bestimmungen, wie es nach ständiger Rechtsprechung bei den Abweichungen von den Grundfreiheiten der Fall ist, eng auszulegen sind (vgl. u. a. in Bezug auf die in Art. 296 EG vorgesehenen Abweichungen Urteil vom 15. Dezember 2009, Kommission/Finnland, C-284/05, Slg. 2009, I-11705, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung). Abs. 1 Buchst. b dieses Artikels spricht zwar von Maßnahmen, die ein Mitgliedstaat als für die Wahrung seiner wesentlichen Sicherheitsinteressen erforderlich ansieht, doch kann er nicht als Ermächtigung der Mitgliedstaaten ausgelegt werden, durch bloße Berufung auf diese Interessen von den Bestimmungen des EG-Vertrags abzuweichen (Urteil Kommission/Finnland, Randnr. 47). 36 Die in der Liste des Rates vom 15. April 1958, auf die Art. 296 Abs. 2 EG ausdrücklich verweist, aufgeführten Arten von Produkten fallen grundsätzlich unter die in Abs. 1 Buchst. b dieses Artikels vorgesehene Ausnahmemöglichkeit. 37 Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob ein Produkt wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Drehtischanlage einer der Kategorien dieser Liste zugeordnet werden kann. 38 Art. 296 Abs. 1 Buchst. b EG stellt allerdings klar, dass die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten demnach ergreifen dürfen, die Wettbewerbsbedingungen auf dem Gemeinsamen Markt hinsichtlich der nicht eigens für militärische Zwecke bestimmten Waren nicht beeinträchtigen dürfen. 39 Folglich kann sich zum einen ein öffentlicher Auftraggeber nicht auf Art. 296 Abs. 1 Buchst. b EG berufen, um eine abweichende Maßnahme bei der Beschaffung eines Gegenstands zu rechtfertigen, der auf jeden Fall für zivile Zwecke gedacht ist und gegebenenfalls militärischen Zwecken dienen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. April 2008, Kommission/Italien, C-337/05, Slg. 2008, I-2173, Randnrn. 48 und 49). 40 Zum anderen kann, auch wenn ein Produkt unter eine der in der Liste des Rates vom 15. April 1958 aufgeführten Kategorien von Materialien fallen sollte, diesem Produkt, sofern es weitgehend gleichartige technische Nutzanwendungen für zivile Zwecke gibt, nur dann eine spezifisch militärische Zweckbestimmung im Sinne von Art. 296 EG zuerkannt werden, wenn es sich nicht nur um die vom öffentlichen Auftraggeber für das Produkt vorgesehene Verwendung handelt, sondern auch, wie die Generalanwältin in Nr. 48 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, um die Verwendung, die sich aus den Eigenschaften eines speziell zu solchen Zwecken konzipierten, entwickelten oder substanziell veränderten Ausrüstungsgegenstands ergibt. 41 Insoweit ist nämlich festzustellen, dass aus den Worten „für militärische Zwecke" in Nr. 11 dieser Liste sowie den Worten „soweit sie einen militärischen Charakter haben" und „ausschließlich für ... entwickelte" in den Nrn. 14 und 15 der Liste hervorgeht, dass die dort genannten Produkte objektiv einen spezifisch militärischen Charakter aufweisen müssen. 42 Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber kürzlich im zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie 2009/81 klargestellt hat, dass für die Zwecke dieser Richtlinie der Begriff „Militärausrüstung" auch Produkte einschließen sollte, die zwar ursprünglich für zivile Zwecke konzipiert wurden, später aber für militärische Zwecke angepasst werden, um als Waffen, Munition oder Kriegsmaterial eingesetzt zu werden. 43 Ein Gegenstand wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Drehtischanlage soll nach den Angaben, die gegenüber dem Gerichtshof gemacht wurden, die Durchführung elektromagnetischer Messungen und die Simulation von Kampfeinsätzen ermöglichen. Er könnte daher als Komponente einer Militärausrüstung für die Prüfung und Kontrolle von Waffen im Sinne von Nr. 15 der Liste des Rates vom 15. April 1958 in Verbindung mit ihren Nrn. 11 und 14 angesehen werden; dies zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts. 44 Eine solche Drehtischanlage, die der öffentliche Auftraggeber nur zu militärischen Zwecken nutzen will, kann jedoch nur dann im Sinne von Art. 296 Abs. 1 Buchst. b EG als eigens für derartige Zwecke bestimmt betrachtet werden, wenn nachgewiesen ist, dass die betreffende Anlage im Unterschied zu den von der Klägerin des Ausgangsverfahrens angeführten gleichartigen, für zivile Zwecke gedachten Gegenständen aufgrund ihrer Eigenschaften – auch infolge substanzieller Veränderungen – als speziell für militärische Zwecke konzipiert und entwickelt angesehen werden kann; dies zu prüfen, ist ebenfalls Sache des vorlegenden Gerichts. 45 Hinzuzufügen ist, dass das vorlegende Gericht, falls es aufgrund der vorstehenden Erwägungen feststellen sollte, dass das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Produkt in den sachlichen Anwendungsbereich von Art. 296 Abs. 1 Buchst. b EG fällt, auf den Art. 10 der Richtlinie 2004/18 Bezug nimmt, prüfen müsste, ob der Mitgliedstaat, der sich auf diese Bestimmung beruft, nachweisen kann, dass eine Inanspruchnahme der dort geregelten Abweichung erforderlich ist, um seine wesentlichen Sicherheitsinteressen zu wahren (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Kommission/Finnland, Randnr. 49), und ob dem Bedürfnis, diese wesentlichen Interessen zu wahren, nicht im Rahmen einer Ausschreibung, wie sie in der Richtlinie 2004/18 vorgesehen ist, hätte Genüge getan werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien, Randnr. 53). 46 Nach alledem ist auf die Vorlagefrage zu antworten, dass Art. 10 der Richtlinie 2004/18 in Verbindung mit Art. 296 Abs. 1 Buchst. b EG dahin auszulegen ist, dass er einen Mitgliedstaat nur dann ermächtigt, einen öffentlichen Auftrag, den ein öffentlicher Auftraggeber im Verteidigungsbereich für die Beschaffung eines Gegenstands vergibt, der zwar eigens für militärische Zwecke verwendet werden soll, aber auch weitgehend gleichartige zivile Möglichkeiten der Nutzanwendung bietet, von den in der genannten Richtlinie vorgesehenen Verfahren auszunehmen, wenn dieser Gegenstand aufgrund seiner Eigenschaften – auch infolge substanzieller Veränderungen – als speziell für militärische Zwecke konzipiert und entwickelt angesehen werden kann; dies zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts."vgl. insofern §§ 99 VII, XIII, 100 VIII GWB; auch Entwurf der VsVgV 2012 (§ 1).

    EuGH, Urt. v. 10.5.2012 – C-368/10 – VergabeR 2012, 569 - Kaffeeautomaten – Kommission ./.Niederlande – vgl. hierzu auch Hübner, Alexander, Öffentliche Lieferaufträge über fair gehandelt und Bio-Produkte – Zuglich Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 10.5.2012 – Rs. C-368/10 Kommission ./. Niederlande, VergabeR 2012, 545 - Vertragsverletzung durch Verstöße gegen Klarheit, Eindeutigkeit etc. der Leistungsbeschreibung sowie gegen Transparenzgebot in mehrfacher Hinsicht – fehlende Konkretisierung der Gütezeichen in den Vergabeunterlagen - Richtlinie 2004/18/EG – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge – Öffentlicher Auftrag für die Lieferung, Installierung und Wartung von Automaten zur Ausgabe von Heißgetränken und für die Lieferung von Tee, Kaffee und anderen Zutaten – Art. 23 Abs. 6 und 8 – Technische Spezifikationen – Art. 26 – Bedingungen für die Auftragsausführung – Art. 53 Abs. 1 – Zuschlagskriterien – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Erzeugnisse aus ökologischer Landwirtschaft und fairem Handel – Verwendung von Gütezeichen im Zusammenhang mit der Formulierung technischer Spezifikationen und Zuschlagskriterien – Art. 39 Abs. 2 – Begriff ‚zusätzliche Auskünfte‘ – Art. 2 – Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen – Grundsatz der Transparenz – Art. 44 Abs. 2 und Art. 48 – Überprüfung der Eignung und Auswahl der Teilnehmer –Mindestanforderungen an die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit – Einhaltung der ‚Kriterien der Nachhaltigkeit der Einkäufe und des gesellschaftlich verantwortlichen Verhaltens - ‘Urteilstenor": 1. Das Königreich der Niederlande hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1422/2007 der Kommission vom 4. Dezember 2007 geänderten Fassung verstoßen, dass die Provinz Nord-Holland im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags für die Lieferung und Bewirtschaftung von Kaffeeautomaten, der Gegenstand einer im Amtsblatt der Europäischen Union vom 16. August 2008 veröffentlichten Vergabebekanntmachung war, – eine mit Art. 23 Abs. 6 dieser Richtlinie unvereinbare technische Spezifikation aufgestellt hat, indem sie verlangt hat, dass bestimmte zu liefernde Erzeugnisse mit einem bestimmten Umweltgütezeichen versehen sind, anstatt detaillierte Spezifikationen zu verwenden, – mit Art. 53 Abs. 1 Buchst. a dieser Richtlinie unvereinbare Zuschlagskriterien festgelegt hat, indem sie vorgesehen hat, dass, wenn bestimmte zu liefernde Erzeugnisse mit bestimmten Gütezeichen ausgestattet seien, dies zur Vergabe einer bestimmten Punktzahl im Rahmen der Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots führe, ohne die Kriterien aufgeführt zu haben, die diesen Gütezeichen zugrunde liegen, und ohne zugelassen zu haben, dass der Nachweis, dass ein Erzeugnis diesen Kriterien genüge, durch jedes geeignete Beweismittel erbracht werden kann, – eine nach Art. 44 Abs. 2 und Art. 48 dieser Richtlinie nicht erlaubte Mindestanforderung an die technische Leistungsfähigkeit aufgestellt hat, indem sie im Rahmen der im Lastenheft aufgeführten Eignungskriterien und Mindestanforderungen die Bedingung vorgeschrieben hat, dass die Bieter die „Kriterien der Nachhaltigkeit der Einkäufe und des gesellschaftlich verantwortlichen Verhaltens" einhalten und angeben, wie sie diese Kriterien einhalten und „zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Kaffeemarkts und einer umwelttechnisch, sozial und wirtschaftlich verantwortlichen Kaffeeproduktion beitragen", und – eine gegen die Transparenzverpflichtung nach Art. 2 dieser Richtlinie verstoßende Klausel aufgestellt hat, indem sie den Bietern die Bedingung vorgeschrieben hat, die „Kriterien der Nachhaltigkeit der Einkäufe und des gesellschaftlich verantwortlichen Verhaltens" einzuhalten und anzugeben, wie sie diese Kriterien einhalten und „zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Kaffeemarkts und zu einer umwelttechnisch, sozial und wirtschaftlich verantwortlichen Kaffeeproduktion beitragen". – Entscheidung u. Anhang Nr. 2.

    EuGH, Urt. v. 29. 03. 2012 –C-599/10 – NZBau 2012, 376 = VergabeR 2012, 584, m. Anm. v. Hausmann/Ruf - Autobahnmaut – Slowenien - „Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2004/18/EG – Vergabeverfahren – Nichtoffenes Verfahren – Bewertung des Angebots – Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers, das Angebot zu erläutern – Voraussetzungen" – Pflicht zur Prüfung niedriger Angebote – Aufklärung bei Abänderungen der technischen Spezifikationen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – Grenze: kein neues Angebot als Ergebnis – zu Art. 2, 55 Richtlinie 2004/18/EG: „28 Aus diesen zwingend abgefassten Bestimmungen geht eindeutig hervor, dass der Unionsgesetzgeber vom öffentlichen Auftraggeber verlangen wollte, dass er die Einzelposten der ungewöhnlich niedrigen Angebote überprüft, indem er ihn in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet, die Bewerber zur Vorlage der erforderlichen Belege für die Seriosität dieser Angebote aufzufordern (…) 9 Es stellt daher ein Erfordernis der Richtlinie 2004/18 dar, dass eine effektive kontradiktorische Erörterung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Bewerber zu einem zweckmäßigen Zeitpunkt im Verfahren der Prüfung von Angeboten stattfindet, damit der Bewerber den Nachweis der Seriosität seines Angebots erbringen kann; dadurch soll Willkür des öffentlichen Auftraggebers verhindert und ein gesunder Wettbewerb zwischen den Unternehmen gewährleistet werden „ - „40 Jedoch verbietet Art. 2 der Richtlinie 2004/18 insbesondere nicht, dass die Angebote ausnahmsweise in einzelnen Punkten berichtigt oder ergänzt werden, insbesondere wegen einer offensichtlich gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler – vorausgesetzt diese Änderung läuft nicht darauf hinaus, dass in Wirklichkeit ein neues Angebot eingereicht wird. Er verbietet daher auch nicht, dass die nationale Regelung eine Bestimmung wie § 42 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 25/2006 enthält, die im Wesentlichen vorsieht, dass der öffentliche Auftraggeber die Bewerber schriftlich dazu auffordern kann, ihr Angebot zu erläutern, ohne allerdings irgendeine Änderung des Angebots zu verlangen oder zu akzeptieren. 41 Bei der Ausübung des Ermessens, über das der öffentliche Auftraggeber somit verfügt, hat er die verschiedenen Bewerber gleich und fair zu behandeln, so dass am Ende des Verfahrens zur Auswahl der Angebote und im Hinblick auf das Ergebnis dieses Verfahrens nicht der Eindruck entstehen kann, dass die Aufforderung zur Erläuterung den oder die Bewerber, an den bzw. die sie gerichtet war, ungerechtfertigt begünstigt oder benachteiligt hätte. …" - Hinweise: M. E. folgt aus der Entscheidung, dass es sich auch bei dem nationalen § 19 VI EG VOL/A – ungewöhnlich niedriges Angebot - um eine bieterschützende Vorschrift handelt, die nicht allein dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers dient. Das gilt auch für den zwingenden Ausschluss wegen Abänderung der Vergabeunterlagen (§ 19 III d) EG VOL/A). Angebote, so der EuGH, dürfen grundsätzlich nicht geändert werden. Die Angebote dürfen - allerdings nur ausnahmsweise - berichtigt oder ergänzt werden. Verboten sind in jedem Fall Ungleichbehandlung sowie z. B. „die gemeinsame Erarbeitung eines neuen Angebots" mit dem Bieter. Das stimmt mit § 18 EG VOL/A überein, der Aufklärung zulässt, nicht aber Verhandlungen. Es besteht aber auch keine Pflicht zur Aufklärung durch den Auftraggeber. Verursacher der Unklarheit etc. ist der Auftragnehmer. Es ist seine Aufgabe, ein den Vergabeunterlagen entsprechendes klares Angebot abzugeben. Daher besteht auch kein Anspruch auf „Aufklärung". Dass der Auftraggeber nach § 18 EG VOL/A „nur Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung" verlangen darf, verstößt nicht gegen EU-Vergaberecht. Insofern wird dem Auftraggeber vom EuGH einen Ermessenspielraum im Rahmen eines fairen und gleichbehandelnden Verfahrens zugebilligt – allerdings erst nach Eingang aller Angebote, d. h. nach Ablauf der Angebotsfrist.

    EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-465/10 vom 21.12.2011 – VergabeR 2012, 601 , m. Anm. v. ErdmannCCI Indre - Zuwendungen – Rückforderung von EFRE-Zuschüssen - Verordnung Nr. 4253/88 in Verbindung mit Verordnung Nr. 2052/88 Richtlinie 92/50 - „Unregelmäßigkeit" nach Art. 1 der Verordnung Nr. 2988/95:Missachtung der Vorschriften der Richtlinie 92/50 über die Vergabe öffentlicher Aufträge auch bei Wissen der zuständigen nationalen Behörde von der bereits erfolgten Entscheidung des Bezuschussten über Auftragnehmer - Missachtung der Richtlinie 92/50 als „andauernde Unregelmäßigkeit" gemäß Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 2988/95 (Beginn der vierjährigen Verjährungsfrist für die Rückforderung des dem Begünstigten rechtswidrig gezahlten Zuschusses am Tag der Beendigung der Ausführung des rechtswidrig vergebenen öffentlichen Auftrags - Übermittlung des Kontrollberichts an Zuschussempfänger hinreichend bestimmte Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 3 der Verordnung Nr. 2988/95 - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und nationale 30-jährige Verjährungsfrist

    EuGH, Urt. v. 15. 03.2012 – C-574/10 – NZBau 2012, 311 = VergabeR 2012, 593 m. Anm. v. Schabel - Architektenleistung – Aautalhalle – Sanierung - Vertragsverletzung durch Aufteilung der Architektenleistungen trotz beschlossener Gesamtsanierung der Mehrzweckhalle – Vergabe unterhalb der Schwellenwerte statt nach VOF – Gesamtauftragswert – Additionsgebot - Richtlinie 2004/18/EG – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Architektur und technische Beratung – Untersuchungs-, Planungs- und Aufsichtleistungen für die Sanierung eines öffentlichen Gebäudes – Durchführung des Vorhabens in mehreren Abschnitten aus haushaltsrechtlichen Gründen – Auftragswert" – Tenor: 1. Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2, 9 und 20 in Verbindung mit den Art. 23 bis 55 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge verstoßen, indem die Gemeinde Niedernhausen Architektenleistungen über die Sanierung eines im Gemeindegebiet liegenden, Autalhalle genannten öffentlichen Gebäudes, deren Wert die in Art. 7 Buchst. b dieser Richtlinie festgesetzte Schwelle überstiegen hat, ohne europaweites Vergabeverfahren vergeben hat. 2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten. - Entscheidung siehe unten Anhang Nr. 3

    BGH, Urt. v. 8.3.2012 - VII ZR 202/09 - VergabeR 2012, 612, , m. Anm. v. Althaus – Mehrkosten durch Bauzeitverschiebung und Zuschlagsverzögerung - BAB 38 - §§ 133,157 BGB, § 2 Nr. 5 VOB/B – zweimalige Bindefristverlängerung – Ausscheiden eines angebotenen Nachunternehmers infolge Ablehnung der Bindefrist – Mehrkosten durch Beauftragung eines anderen Nachunternehmers – grundsätzlich erfolgreiche Klage auf Erstattung der Mehrkosten des Folgenachunternehmers nach § 2 Nr. 5 VOB/B (Verschiebung der Bauzeit ursächlich für Mehrkosten - Leitsätze: a) Ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B kann dem der Verlängerung der Bindefrist zustimmenden Auftragnehmer wegen einer verzögerten Vergabe grundsätzlich nur erwachsen, wenn diese eine Änderung der Leistungspflichten zur Folge hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BGHZ 181, 47). b) Maßgeblich für die in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu ermittelnde Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine verzögerte Vergabe verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind grundsätzlich nur diejenigen Mehrkosten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08, BauR 2009, 1901 = NZBau 2009, 771 = ZfBR 2010, 89). c) Bei Anwendung dieser Grundsätze kann einem Auftragnehmer ein Mehrvergütungsanspruch in Höhe des Betrages zustehen, der sich aus der Differenz zwischen den tatsächlich durch die Beauftragung eines Nachunternehmers entstandenen Kosten und denjenigen Kosten ergibt, die für ihn bei Einhaltung der ursprünglichen Bauzeit durch die Annahme des bindenden Angebots eines günstigeren Nachunternehmers entstanden wären.

    BGH, Beschl. v. 25.1.2012 - X ZB 3/11 – NZBau 2012, 380 = VergabeR 2012, 617 Rettungsdienstleistungen – anderweitige Erledigung des Nachprüfungsverfahrens – Einstellung des Vergabeverfahrens nach Erledigungserklärung der Parteien - Kostenentscheidung durch Vergabekammer - Amtlicher Leitsatz: a) Die Regelungen in § 128 Abs. 3 Satz 4 und 5 GWB in der durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (BGBI. I 2009 S. 779) erhaltenen Fassung sind dahin auszulegen, dass Gebühr und Auslagen der Vergabekammer bei anderweitiger Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auch einem anderen Beteiligten als dem Antragsteller auferlegt werden können, wenn dies der Billigkeit entspricht, dass in Fällen der Antragsrücknahme oder anderweitigen Erledigung des Nachprüfungsverfahrens aber stets nur die Hälfte der Gebühr zu entrichten ist. b) Wird das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer übereinstimmend für erledigt erklärt, kann eine Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten weiterhin nicht angeordnet werden.

    BGH, Beschl. v. 23.1.2012 – X ZB 5/11 – ZfBR 2012, 276 - Rettungsdienstleistung in Bayern als vertragliche Dienstleistungskonzession – Dienstleistungskonzessionen unterliegen nicht dem Vergaberecht - Überprüfung von Dienstleistungskonzession – Rechtsweg bei privatrechtlichem Vertrag: Zivilgerichte – bei Vergabe nach öffentlichem Recht: Verwaltungsgerichte – Verweisung an das jeweils zuständige Gericht

    KG Berlin, Beschl. v. 08.12.2011 - 2 U 11/11 – NZBau 2012, 389 - Zulässigkeit einer Vergabesperre – „Senatsverwaltung für Stadtentwicklung"

    OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.05.2012 - Verg W 5 / 12 – nachträglicher Verzicht auf Vorlage von Nachweisen - Rüge – Voraussetzung einer ausreichenden Substantiierung – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung – Ausschluss unvollständiger Angebote – Nachforderung - § 107 Abs. 3 GWB, § 16 Nr. 1 III VOB/A – Beschluss: „…Eine Rüge ist ausreichend substantiiert, wenn vorgetragen wird, dass der Auftraggeber nachträglich auf die vom Brandenburgischen Vergabegesetz verlangten Nachweise verzichtet habe und daher davon auszugehen sei, dass der für den Zuschlag vorgesehene Bieter diese Nachweise nicht eingereicht hat und sein Angebot daher auszuschließen ist." … 1. Der Nachprüfungsantrag ist zulässig. Die Antragstellerin hat eine Verletzung des Vergaberechts hinreichend konkret gerügt. Grundsätzlich ist an die Anforderungen für eine ordnungsgemäße Rüge ein großzügiger Maßstab anzulegen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2002 – Wverg 4/02; OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 – Verg 8/07 – zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 – VII-Verg 58/10 – zitiert nach juris). Lediglich pauschale und unsubstantiierte „ins Blaue hinein" erhobene Behauptungen …. reichen nicht aus (OLG München und OLG Düsseldorf jeweils a.a.O.). Andererseits hat ein Bieter naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens. Deshalb darf er im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines – oft nur beschränkten – Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, … (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.07.2010 – 11 Verg 5/10 – zitiert nach juris). Der Antragsteller muss zumindest tatsächliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien vortragen, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen reichen nicht aus (OLG Frankfurt, OLG Düsseldorf und OLG München, jeweils a.a.O.). Nimmt er dagegen ihm bekannte Tatsachen zum Anlass, auf eine möglicherweise unzutreffende Wertung zu schließen, so können die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge erfüllt sein. Gemessen an diesen Grundsätzen genügt zumindest die im Nachprüfungsantrag erhobene Rüge, die Auftraggeberin habe einseitig kalkulationsrelevante Anforderungen fallengelassen, ohne allen Bietern Gelegenheit zur Anpassung zu geben, indem sie nachträglich von den Vorgaben des Brandenburger Vergabegesetzes abgewichen sei, und die in diesem Zusammenhang vorgebrachte Rüge, aufgrund dieses Vortrages müsse die Antragstellerin davon ausgehen, dass die für den Zuschlag vorgesehene Bieterin die nach dem Brandenburger Vergabegesetz erforderlichen Erklärungen nicht eingereicht habe und ihr Angebot deshalb unvollständig sei, den Anforderungen an eine hinreichende Substantiierung eines Verstoßes gegen vergaberechtliche Vorschriften. Die Rüge ist auch unverzüglich und unmittelbar mit dem Nachprüfungsantrag geltend gemacht worden. 2. Die Rüge ist jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt auch begründet. Der Senat kann nach Überprüfung des Inhalts des Angebots nicht feststellen, dass die für den Zuschlag vorgesehene Bieterin eine ausgefüllte und unterschriebene Erklärung über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz mit dem Angebot in Papierform eingereicht hat, wie von der Auftraggeberin mit Schreiben vom 11.01.2012 gefordert worden ist. Es finden sich lediglich entsprechende Vereinbarungen der Bieterin mit den vorgesehenen Nachunternehmern bei den Angebotsunterlagen. Die Auftraggeberin hat im Verfahren klargestellt, dass die Mitteilung in dem Schreiben vom 28.03.2012, wonach keine Unterlagen und Erklärungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz einzureichen gewesen seien, lediglich irrtümlich erfolgt sei. Ist das Angebot demnach als unvollständig anzusehen, darf auf das Angebot der Bestbieterin nicht der Zuschlag erteilt werden, bevor nicht zuvor die Bieterin zur Vervollständigung ihres Angebots aufgefordert und die fehlende Erklärung innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung nachgereicht worden ist (§ 16 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A). 3. Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ist die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde zu verlängern. Die zusätzlich zur summarischen Prüfung der Erfolgsaussicht vorzunehmende Interessenabwägung gemäß § 118 Abs. 2 Satz 1 GWB gebietet es im Streitfall nicht, von der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung abzusehen. Eine Ablehnung des Antrages auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung findet statt, wenn unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen sowie des Interesses der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über die Beschwerde die damit verbundenen Vorteile überwiegen. Solche überwiegenden Interessen der Auftraggeberin sind im vorliegenden Fall nicht festzustellen. Eine Kostenentscheidung ergeht mit der Entscheidung über die Beschwerde.

    OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.3.2012 - Verg W 13/11 – NZBau 2012, 392 = VergabeR 2012, 648, m. Anm. v. Voppel, Reinhard - Kartierungsleistungen (VOL/A) – VOF oder VOL/A – zwar Freiberufler-Leistung – aber eindeutige und erschöpfende Beschreibbarkeit trotz geistig-schöpferischer Tätigkeit – Offenheit des Arbeitsanfalls und Unmöglichkeit der Kalkulation des Gesamtpreises – objektive Unmöglichkeit der Bildung eines Gesamtpreises lässt nur Verhandlungsverfahren nach VOL/A zu – amtliche Leitsätze - 1. Ob das Begehren eines Bieters, den Auftrag statt im offenen Verfahren nach VOL/A im Verhandlungsverfahren nach VOF erneut auszuschreiben, einen ihm drohenden Schaden verhindern kann, ist zweifelhaft, weil durch eine solche Maßnahme eine Verbesserung seiner Zuschlagschancen ausgeschlossen erscheint. 2. Die Erfassung und Kartierung von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen stellen freiberufliche Dienstleistungen dar, die eine Aufgabe zum Gegenstand haben, deren Lösung vorab eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist. Dass der Auftragnehmer dabei im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit geistig-schöpferisch tätig wird, steht dem nicht entgegen. 3. Ist offen, welchen Arbeitsanfall eine dem Inhalt nach hinreichend bestimmte Leistung verursachen wird, und fordert der Auftraggeber die Angabe eines Gesamtpreises, genügt die Leistungsbeschreibung nicht den Anforderungen an eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung. Denn bei nicht hinreichend verlässlich abzuschätzendem Leistungsumfang ist eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation eines Gesamtpreises unmöglich, so dass keine miteinander vergleichbaren Angebote in preislicher Hinsicht zu erwarten sind. 4. Ist die vorherige Festlegung eines Gesamtpreises objektiv unmöglich, kommt nur ein Verhandlungsverfahren nach der VOL/A in Betracht.

    OLG Brandenburg, Beschl. v. 6.3.2012 - Verg W 15/11 - Postdienstleistungen (VOL/A) – Schätzung des Auftragswertes bei werktäglich erneuter Vergabe – Basis der Schätzung Haushaltsjahr – Unwirksamkeit nach § 101b GWB und vor Inkrafttreten der Neuerung vergebener Aufträge – amtliche Leitsätze: 1. Hat sich der Auftraggeber nicht vertraglich an einen Dienstleister gebunden, der für ihn Postdienstleistungen durchführen soll, entscheidet er vielmehr werktäglich neu über deren Vergabe, richtet sich die Schätzung des Auftragswertes gemäß § 3 Abs. 3 VgV auf der Grundlage des Gesamtwertes aufeinanderfolgender Aufträge aus dem vergangenen Haushaltsjahr bzw. des geschätzten Gesamtwertes aufeinanderfolgender Aufträge in den der ersten Lieferung folgenden zwölf Monaten oder in dem der ersten Lieferung folgenden Haushaltsjahr. 2. Hat der Auftraggeber vor der Neuschaffung des § 101b GWB die grundsätzliche Entscheidung getroffen, Postdienstleistungen bis auf weiteres einem Unternehmen zu übertragen, kann die Feststellung der Nichtigkeit eines darin etwa liegenden Vertrages nur festgestellt werden, wenn sich mehrere Bieter um den Auftrag beworben haben. Ist dies nicht der Fall, kann dem Auftraggeber nicht im Wege des Nachprüfungsverfahrens aufgegeben werden, den bestehenden wirksamen Vertrag zu beenden, selbst wenn dieser möglicherweise zum maßgeblichen Zeitpunkt unter Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften zustande gekommen wäre.

    OLG Brandenburg, Beschl. v. 6.3.2012 - Verg W 16/11 - Interimsbeauftragung zur betrieblichen Altersversorgung (VOL/A) – Interimsauftrag – Zulässigkeit – Überprüfung – amtliche Leitsätze - 1. Eine Interimsvergabe stellt sich dann nicht als ein nach den §§ 115, 118 GWB verbotener Zuschlag dar, wenn die ausgeschriebene Leistung nur teilweise vergeben wird und die Interimsvergabe deshalb einen anderen Gegenstand hat als das durch den Nachprüfungsantrag angehaltene Vergabeverfahren. 2. Eine Interimsbeauftragung kann nur dann einer Nachprüfung unterzogen werden, wenn ihr Auftragswert den Schwellenwert übersteigt. Beschaffen eine Holdinggesellschaft und ihr angeschlossene Unternehmen Versicherungsleistungen gemeinsam, spricht alles dafür, die Auftragswerte zusammenzurechnen, auch wenn die Einzelunternehmen jeweils Einzelverträge abschließen. 3. Für einen Nachprüfungsantrag dürfte insoweit kein Rechtsschutzbedürfnis bestehen, als er die Feststellung der Unwirksamkeit von Verträgen zum Ziel hat, die nicht vom Gegner des Nachprüfungsantrages abgeschlossen worden sind, sondern von ihm angeschlossenen Unternehmen. 4. Ob eine Erweiterung des Nachprüfungsantrages auf weitere Auftraggeber im Beschwerdeverfahren nach abgeschlossenem Verfahren vor der Vergabekammer prozessual zulässig ist, ist zweifelhaft. 5. Wer sich darauf beruft, die von mehreren Unternehmen abgeschlossenen Verträge seien bei der Ermittlung des Auftragswertes zusammenzurechnen, kann nicht geltend machen, seine Unterrichtung durch nur eines der vertragsschließenden Unternehmen sei für die Ingangsetzung der kenntnisabhängigen Frist des § 101b GWB nicht ausreichend.

    OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.2.2012 - Verg W 1/12 – Abfalllogistik- und Entsorgungsdienstleistungen (SektVO) – kein schutzwürdiges Interesse auf Information nach § 101a GWB nach Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens – Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags – ausreichender Vortrag im Überprüfungsverfahren: Angebote nur von zwei Bietern und Unzulässigkeit des Zuschlags an den Konkurrenten (Zuschlagschance irrelevant) – Verhandlungsverfahren und Abgabe eines modifizierten Angebots – Erlöschen des ursprünglichen Angebots und Bindung an modifiziertes Angebot – Unverhältnismäßigkeit des Ausschlusses nach dem Rechtsgedanken des § 19 II S. 2 VOL/A

    OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.01.2012 - Verg W 19/11 – NZBau 2012, 326 - Vergabenachprüfung einer unzulässigen Dienstleistungskonzession – „Abwasser Stadt Z."

    OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.12.2011 - Verg W 2/11 – Versorgung mit Fertigarzneimitteln (VOL/A) – Kostenentscheidung – Rücknahme der sofortigen Beschwerde – Festsetzung des Streitwerts durch Rechtspfleger des Beschwerdegerichts auch ohne Streitwertfestsetzung für das Vergabekammerverfahren oder Kostenentscheidung des OLG – Beschwer in der Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss nicht nach einzelnen Positionen, sondern nach der Differenz zwischen dem festgesetzten und dem zur Festsetzung angemeldeten Betrag etc.

    OLG Celle, Beschl. v. 16.6.2011 – 13 Verg 3/11 - Nachweise – Vorlage – das OLG Celle gegen OLG Frankfurt/Main entscheiden und legte dem BGH daher vor: Bezieht sich die Regelung des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A auch auf Erklärungen und Nachweise, die eine Vergabestelle erstmals nach Angebotsöffnung von den Bietern, und ist sie auf Bieter anzuwenden, die die Nachweise nicht vorlegen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2011 – 13 Verg 3/11 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2012 – 11 Verg 11/11).

    OLG Dresden, Beschl. v. 21.2.2012 - Verg 0001/12 – inhaltliche Unvollständigkeit des Angebots – keine Abgabe eines wirksamen Angebots – kein Fehlen von Erklärungen oder Nachweisen i. S. d. § 16 I Nr. 3 VOB/A – Ausschluss des Angebots ohne Gelegenheit zur Nachbesserung für Bieter

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.05.2012 –Verg 104/11 - Küchenlüftung – Angebot entspricht produktneutralem Leistungsverzeichnis (kein Ausschluss) – kein Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik durch das Angebot – Nachunternehmererklärungen nicht verlangt – fehlendes Feststellungsinteresse – nicht nachgelassene Schriftsätze unbeachtlich – aus der Entscheidung: „B. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer ist zulässig, aber unbegründet. Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zu Recht als unbegründet zurückgewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist zulässig. Die Antragstellerin ist antragsbefugt gemäß § 107 Abs. 2 GWB und hat rechtzeitig gerügt gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 4 GWB. ….Das Angebot der Beigeladenen ist nicht von der Wertung auszuschließen. 1. Das Angebot der Beigeladenen ist nicht wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 VOB/A auszuschließen. - produktneutrales Leistungsverzeichnis ohne weitergehende Anforderungen - 2. Das Angebot der Beigeladenen ist entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch nicht wegen eines Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik oder gegen einschlägige technische Normen auszuschließen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 VOB/B). Bei den anerkannten Regeln der Technik handelte es sich um die technischen Regeln für den Entwurf und die Ausführung baulicher Anlagen, die in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und feststehen, sowie insbesondere in dem Kreis der für die Anwendung der betreffenden Regeln maßgeblichen, nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt und aufgrund praktischer Erfahrung als technisch geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind. Erforderlich ist folglich die Anerkennung in Theorie und Praxis. Dabei handelt es sich um Mindestanforderungen, die an eine ordnungsgemäße Leistung zu stellen sind. Die DIN-Normen können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben. Die vertraglich vereinbarten Anforderungen an die Leistung können über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehen (siehe zum Ganzen: Oppler in Ingenstau/Korbion, VOB, 17. A., § 4 Abs. 2 VOB/B, Rdnr. 39, 42, 46 u. 48 m.w.N.). Die Feststellung eines Verstoßes der Beigeladenen gegen die anerkannten Regeln der Technik scheidet schon deshalb aus, weil nicht sie, sondern die Auftraggeberin die Konstruktionsweise und die Ausführung der Lüftungsdecken im Leistungsverzeichnis im Einzelnen vorgegeben hat. Darüber hinausgehende konkrete Festlegungen, insbesondere solche, die den anerkannten Regeln der Technik, den DIN-Normen oder den vertraglichen Vereinbarungen widersprechen würden, sind durch die Beigeladene – wie bereits vorstehend ausgeführt - nicht erfolgt. …… 3. Das Angebot der Beigeladenen ist, …. auch nicht wegen fehlender Nachunternehmererklärungen auszuschließen. Die Beigeladene hat sowohl das Formular 235EG ("Verzeichnis der Unternehmerleistungen EG") als auch das Formular 236EG ("Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EG") mit dem Angebot vorgelegt. Damit hat sie mehr getan, als sie hätte tun müssen, denn die Benennung eines konkreten Nachunternehmers im Formular 235EG und die Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung - des Formulars 236EG - waren nach den Vergabeunterlagen überhaupt nicht gefordert. ….Es hätte daher ausgereicht, wenn sie - wie geschehen - die entsprechenden Ordnungsziffern des Leistungsverzeichnisses (1.2.) und eine Beschreibung der Teilleistung (Lüftungsdecken) angegeben hätte (so auch: BGH, Urteil vom 10. Juni 2008, X ZR 78/07 "Nachunternehmererklärung", NZBau 2008, 702 = VergabeR 2008, 782). Alle darüber hinausgehenden Angaben, wie die Angabe des Namens des Nachunternehmers beziehungsweise die Angabe des Fabrikats waren dagegen nicht notwendig. ……4. Der Antrag der Antragstellerin, eine Verletzung in ihren Rechten festzustellen, soweit der Auftrag bereits ausgeführt worden ist, hat auch mit Blick darauf, dass die Antragsgegnerin der Beigeladenen am 12. Dezember 2012 den Zuschlag trotz der am 9. Dezember 2012 erhobenen sofortigen Beschwerde der Antragstellerin erteilt hat, keinen Erfolg. Der Feststellungsantrag erfordert, wie stets, ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse des Antragstellers. Dieses Interesse ist jedoch weder dargetan noch ersichtlich. Die Vergabe ist nämlich - wie vorstehend unter 1. bis 3. ausgeführt - materiell vergaberechtsgemäß erfolgt, so dass der Zuschlag von der Antragsgegnerin jedenfalls am 13. Dezember 2012 hätte erteilt werden dürfen, wenn die Antragstellerin nicht sofortige Beschwerde erhoben hätte. Der Verstoß der Antragsgegnerin gegen das Zuschlagsverbot (§ 115 Abs. 1, § 118 Abs. 1 GWB) ändert an der materiellen Vergaberechtsmäßigkeit aber nichts. 5. Die nicht nachgelassenen Schriftsätze der Antragsgegnerin vom 03. April 2012 und der Antragstellerin vom 25. April 2012 geben keinen Anlass zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung. Entgegen den Ausführungen der Antragstellerin im vorgenannten Schriftsatz hat der Senat ausweislich des Protokolls der mündlichen Verhandlung vom 28. März 201 nicht die Auffassung vertreten, dass sich die Beigeladene durch die abgegebene Nachunternehmererklärung verbindlich an X... gebunden hatte. Vielmehr ist diese Rechtsfrage ergebnisoffen erörtert worden. C. Die Entscheidung über die Kosten und Aufwendungen beruht auf den §§ 120 Abs. 2, 78 GWB. Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 50 Abs. 2 GKG.

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.04.2012 - Verg 95/12 – Filmproduktion – Rahmenvertrag – Laufzeit – Eignungskriterien – Aufgreifen der 6-jährigen Laufzeit durch OLG offensichtlich ohne Rüge – von Amts wegen (Amtsermittlungsgrundsatz) - § 4 I S. 4 VOL/A, § 4 VII EG VOL/A – Leitsätze: 1. Die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung darf vier Jahre grundsätzlich nicht überschreiten. 2. Soll die Vertragslaufzeit länger als vier Jahre betragen, muss der Auftraggeber diesen eng zu begrenzenden Sonderfall „aufgrund des Gegenstands der Rahmenvereinbarung" rechtfertigen, wobei der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände herangezogen werden können. Aus der Entscheidung: „….B. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist zulässig, aber unbegründet. Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin ist zulässig und begründet. Hinsichtlich der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vergabekammer verwiesen. Der Nachprüfungsantrag ist schon deshalb begründet, weil die Antragsgegnerin eine zu lange Vertragslaufzeit vorgesehen und diese nicht hinreichend gerechtfertigt hat. Ausweislich 11.3) der EU-Bekanntmachung soll die Vertragslaufzeit 72 Monate ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe betragen. Die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung darf jedoch vier Jahre grundsätzlich nicht überschreiten (siehe: Art. 31 Abs. 2 UA 4 Richtlinie 2004/18/EG, siehe auch: § 4 Abs. 1 S. 4 VOL/A und § 4 Abs. 7 EG VOL/A). Die Regellaufzeit bezweckt, dass das geschlossene System der Rahmenvereinbarung die Auftragsvergabe nur für einen begrenzten Zeitraum dem Wettbewerb entzieht. Die Laufzeitbegrenzung ist daher unauflösbar mit der spezifischen Systematik der Rahmenvereinbarung verknüpft, welche einerseits Effizienzgewinne ermöglicht, andererseits aber wettbewerbsbeschränkend wirkt. Insoweit konkretisiert die Vorschrift den allgemeinen Wettbewerbsgrundsatz. Soll die Vertragslaufzeit länger als vier Jahre betragen, muss der Auftraggeber diesen eng zu begrenzenden Sonderfall "aufgrund des Gegenstands der Rahmenvereinbarung" rechtfertigen, wobei der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände herangezogen werden können. Eine längere Dauer kann beispielsweise durch die Erforderlichkeit erheblicher Aufwendungen bei der Entwicklung des Vertragsgegenstandes gerechtfertigt werden, wenn dem Auftragnehmer mit Rücksicht darauf eine Amortisation zugestanden werden soll (siehe zum Ganzen: BayObLG, Beschluss vom 17.2.2005, Verg27/04 "integrierte Leitstelle"; Zeise in Kulartz u.a., VOL/A, 2. A., § 4 VOL/A, Rdnr. 29 m.w.N., § 4 EG VOL/A, Rdnr. 57 m.w.N.; Ziekow in Ziekow/Nöllink, Vergaberecht, § 29 GWB, Rdnr. 23). Obwohl für die Rechtfertigung einer längeren Vertragsdauer prognostische Beurteilungen bedeutsam sein können, ist dem Auftraggeber kein - nur auf die Einhaltung seiner Grenzen - kontrollierbarer Beurteilungsspielraum eingeräumt, so dass die Rechtfertigung einer längeren als vierjährigen Vertragsdauer im Nachprüfungsverfahren in vollem Umfang überprüft werden kann. Die Überprüfung erfolgt anhand der Gründe, die der Auftraggeber im Vergabevermerk nachvollziehbar zu dokumentieren hat (siehe auch: Erwägungsgrund 11 der Richtlinie 2004/18/EG a.E.). Gemessen daran reicht die schmale Begründung der Antragsgegnerin in der Bedarfsanforderung vom 17.6.2011 und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht aus, um die die vierjährige Regellaufzeit um 50 % übersteigende Vertragsdauer zu rechtfertigen. Es ist zwar zutreffend, dass eine längere Vertragsdauer die Fixkosten des Auftragnehmers reduziert und diesem ein wirtschaftlicheres Angebot ermöglicht. Dieser Umstand - der bei jeder Vergabe festzustellen sein dürfte - reicht im Streitfall aber nicht aus, um die Abweichung von der Regellaufzeit und eine daraus folgende Wettbewerbseinschränkung, die möglicherweise zu weniger und höherpreisigen Angeboten führt, zu rechtfertigen. Auch die Begründung, in der Startphase und durch den Auftragnehmerwechsel seien erhebliche Investitionen notwendig, ist letztlich nicht ausreichend und überzeugend. Dies zeigt unter anderem das Angebot der Antragstellerin, die für das so genannte Übergabemanagement lediglich Kosten in Höhe von 20.000 Euro angesetzt hat, die im Verhältnis zur Bruttoauftragssumme vernachlässigenswert niedrig sind. Die Antragsgegnerin wird, sofern die Vergabeabsicht fortbesteht, die vorstehenden Ausführungen bei der erforderlichen neuen EU-Bekanntmachung der Ausschreibung zu berücksichtigen haben. Der Senat weist für den Fall einer erneuten Ausschreibung vorsorglich auf folgende weitere zu berücksichtigende Punkte hin: ……." Hinweise: Hinsichtlich der Entscheidung ist zunächst zu bemerken, dass ein offenes Verfahren nach VOL/A und nicht nach VOF gewählt wurde, obwohl die Produktion von Filmen grundsätzlich eine freiberufliche Tätigkeit sein kann. Wäre die VOF anzuwenden gewesen, so wäre ein verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Betracht gekommen (vgl. § 3 I VOF). Möglicherweise ergab die Markterkundung, dass hier nur gewerblich tätige Auftragnehmer tätig sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.08.2011, VII - Verg 36 / 11 – NZBau 2011, 765 = VergabeR 2012, 85 - Förderung des Deutschlandbilds im Ausland - §§ 3 V h), 20 VOL/A, 1 I VOF – keine Anwendung der VOF, da nicht von Freiberuflern erbracht, sondern nur von gewerblich Tätigen - . Es ist weder der Entscheidung der Vergabekammer noch dem OLG-Beschluss zu entnehmen, dass und ob die sechsjährige Laufzeit von den Bieter gerügt wurde. Das OLG greift die Dauer des Vertrags von Amts wegen auf und überprüft die Begründung für die über die vier Jahre der in § 4 VOL/A hinausgehenden Vertragsdauer. Die insofern anzutreffende „schmale" Begründung reicht dem OLG nicht aus: niedrigere Fixkosten, Investitionen für Startphase. Das sind in der Tat allgemein gehaltene Erwägungen, wenngleich nicht fernab von dem Auftragsgegenstand. Das führt dazu, dass das Vergabeverfahren unter Beachtung der Entscheidung und deren weiteren Vorgaben zu ändern und eine erneute EU-Bekanntmachung mit entsprechenden Fristen erforderlich ist. Der Auftraggeber verliert dadurch erhebliche Zeit (geschätzt ca. sieben Monate) und wird mit erheblichen (vor allem Anwalts-)Kosten belastet. Es zeigt sich auch immer deutlicher, dass der Auftrageber z. B. das Nichtoffene oder Verhandlungsverfahren, Verfahren nach VOF, Wertungskriterien neben dem Preis, Eignungskriterien, Unterlassung der Losaufteilung, Laufzeiten von Rahmenverträgen etc. nicht ohne eine abgesicherte und risikolose Begründung vorsehen darf, sofern er Rügen und Nachprüfungsverfahren halbwegs sicher ausschließen will. In Vergabeverfahren sollte keinesfalls unsicherer Boden betreten werden. Es scheint auch nicht ausgeschlossen zu sein, dass der eine oder andere Anwalt hinter der Rüge oder dem Verfahren steckt. Es sollte freilich hier auch kein falsches Bild entstehen; die Zahl der Überprüfungsverfahren ist niedrig – sie lag z. B. 2011 unter 1000 Verfahren.

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.3.2012 - VII-Verg 78/11 – NZBau 2012, 382 = VergabeR 2012, 619 m. Anm. v. Lück, Dominik - Alttextiliensammlung, Transport und Verwertung von Alttextilien – entgeltliche Dienstleistung oder vergabefreie Dienstleistungskonzession – freiwillige Selbstbindung an VOL/A – amtliche Leitsätze: 1. Es liegt keine für einen Dienstleistungsauftrag erforderliche entgeltliche Dienstleistung vor. Der Auftraggeber erhält Zahlungen, die von den anfallenden Mengen unabhängig sind, selbst wenn der Antragsteller nichts erlöst. 2. Auch hinsichtlich der Alttextilien verschafft sich der Auftraggeber nichts, da sie von Dritten eingeworfen werden. Der Auftraggeber erwirbt insoweit weder Besitz noch Eigentum, da eine gewerbliche Sammlung i.S.d. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG vorliegt. 3. Soll eine Dienstleistungskonzession durch privatrechtlichen Vertrag vergeben werden – wofür hier z.B. spricht, dass die Vergabe nach VOL/A erfolgen sollte – sind die Zivilgerichte für Streitigkeiten aus der Vergabe zuständig. 4. Unterwirft sich ein Auftraggeber freiwillig den Vorschriften der VOL/A, so ist er daran gebunden und es konkretisieren sich die aus der Vergabeordnung folgenden Verhaltensweisen als Pflichten gemäß § 241 Abs. 2 BGB. Damit hat ein potentieller Auftragnehmer einen Anspruch auf Einhaltung der Vergabeordnung, sofern sie drittschützend sind. 5. Hier ist fraglich, ob die Leistung eindeutig und erschöpfend beschrieben ist. Des Weiteren ist fraglich, ob die Eignungskriterien zulässig aufgestellt worden sind. So ist unklar, wie ein Bieter seine Leistungsfähigkeit nachweisen soll. Ferner wurden keine Zuschlagskriterien benannt.

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.2.2012 - VII-Verg 75/11 – Unterhaltsreinigung, Außenreinigung, Winterdienst (VOL/A) – Rüge der Vergabeart – Angebotseinreichung nicht erforderlich für Antragsbefugnis – Verletzung der Rechte durch nichtoffenes Verfahrens statt des offenen Verfahrens ( Auswahl u. a. durch Referenzen – Antragsteller weniger Referenzen – Auswahl von nur 8 Bietern) – Missverhältnis von Preis und Leistung – keine Dinglichkeit bei Selbstverursachung - amtliche Leitsätze: 1. Rügt der Antragsteller die Wahl der falschen Vergabeart, so ist es weder gerechtfertigt noch zumutbar, von einem Antragsteller zur Darlegung seiner Antragsbefugnis die Einreichung eines Angebotes zu verlangen. 2. Der Antragsteller ist durch die Wahl des nicht offenen Verfahrens anstelle des offenen Verfahrens in seinen Rechten verletzt, weil nach den Ausschreibungsbedingungen möglicherweise nur acht Bieter ausgewählt werden, die zahlreiche Referenzen vorgelegt haben und der Antragsteller nicht so viele Referenzen beibringen kann. 3. Ein Mehraufwand von 2,25 % des Auftragswertes steht nicht im Missverhältnis zum Auftragswert i.S.d. § 3 EG Abs. 2 b) VOL/A. 4. Ein Auftraggeber darf sich auf eine Dringlichkeit i.S.d. § 3 EG Abs. 2 d) VOL/A nicht berufen, wenn er sie selber verursacht hat.

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.2.2012 - VII-Verg 87/11 - Versicherungsdienstleistungen (VOL/A) – Unzuverlässigkeit durch Bedrängen des Auftraggebers – rechtswidriges Verhalten – Zulässigkeit des Antrags und Unzuverlässigkeit – Auskunftsanspruch – Aufforderung zum Angebot mehrerer Varianten zur Vertragslaufzeit – Pflicht zur Angabe richtiger Angaben zu Schadensfällen der letzten Jahre – amtliche Leitsätze: 1. Selbst wenn ein Antragsteller auf ein Unterlassen der Ausschreibung drängt, könnte ein etwaig rechtswidriges Verhalten lediglich Anlass für die Prüfung sein, ob der Antragsteller hinreichend zuverlässig ist. Auf die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages hingegen könnte dies keine Auswirkungen haben. 2. Der bisherige Auftragnehmer ist, wenn keine anderslautende vertragliche Regelung vorliegt, dem Auftraggeber zur Auskunft über den bisherigen Vertragsverlauf verpflichtet – allerdings nur dann, wenn sich der Auftraggeber in entschuldbarer Weise über die Information im Unklaren ist und sie sich nicht selbst beschaffen kann. 3. Es ist vergaberechtlich zulässig, dass sich der Auftraggeber mehrere Alternativen zu Laufzeit und Selbstbehalten anbieten lässt. Ein solches Vorgehen ist in der Versicherungsbranche allgemein üblich und es liegen keine Gründe vor, weshalb ein öffentlicher Auftraggeber von dieser Methode der Vertragsanbahnung ausgeschlossen werden müsste. Es sind von ihm jedoch die Kriterien, anhand derer zwischen den einzelnen Alternativen entschieden wird, bekannt zu geben. Dies kann auch nachträglich erfolgen. 4. Ein Auftraggeber darf keine unzutreffenden Angaben zu den Schadensfällen der letzten Jahre machen.

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.2.2012 - VII-Verg 2/12 - Leistungen der integrierten Versorgung (SGB V) – Leitsätze: 1. Im Nachprüfungsverfahren hat die Vergabekammer ein Auskunfts- und Prüfungsrecht nach § 59 GWB. Bei der Ausgestaltung dieses Rechts hat sie einen weiten, nur auf die Einhaltung der Grenzen kontrollierbaren Ermessensspielraum, in den das Beschwerdegericht nicht durch Vorgaben eingreifen darf. 2. Gelangt aufgrund eines Auskunftsverlangens nach § 59 GWB ein Vertrag zu den Vergabeakten, unterliegt auch er der Akteneinsicht, soweit der Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht mit dem gegen einen Auftraggeber gerichteten Nachprüfungsantrag korrespondiert. Ein Einsichtsrecht in Verträge zwischen Dritten besteht nicht.

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.2.2012 - VII-Verg 85/11 – Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen (VOL/A) – Umsatzsteuer – Unklarheit – Eignung und Zuschlagskriterien – amtliche Leitsätze: 1. Ein Auftraggeber darf die Frage der Umsatzsteuer nicht im Unklaren lassen. Eine Unklarheit wäre ein Verstoß gegen die unverzichtbar zu gewährende Klarheit, Unmissverständlichkeit und Transparenz der Vergabeunterlagen. 2. Zuschlagskriterien wie Druck- und Logistikkonzept, Personalkonzept und Darstellung der Einsatzplanung beziehen sich nicht im Wesentlichen auf die Eignung der Bieter, sondern auf die Ausführung des Auftrages.

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.1.2012 – Verg 52/11 - ZfBR 2012, 389 = NZBau 2012, 324 = VergabeR 2012, 658, m. Anm. v. Schröder; Holger – Glasreinigung als gesondertes Fachlos - Reinigungsleistungen für Rhein-Sieg-Kreis – Grund-, Unterhalts- (rund 87.0000 qm- Aufteilung in Teillose - räumlich) und kein gesondertes Los der Glasreinigung (rund 24.600 qm jährlich zweimal) – Glasreinigung als Fachlos („eigener Markt") – kein Splitterlos (37.000 € pro Jahr = 6 % des Gesamtauftragswertes) – kein ausreichender zusätzlicher bzw. unverhältnismäßiger Aufwand durch Wertung des Loses, Vertragsschluss und gesonderte Abwicklung des Vertrages im Verhältnis zu einer Gesamtausschreibung hier nicht zu einem unverhältnismäßigem Aufwand und damit zu Unwirtschaftlichkeit i. S. d. § 97 III S. 2 GWB führt

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.1.2012 - VII-Verg 102/11 bzw. 103/11 – Arzneimittelrabattvertrag (SGB V) – Leitsätze: 1. Die gesetzliche Substitutionspflicht nach § 129 Abs. 1 SGB V stellt keine notwendige Bedingung für die „Zusammenfassung" verschiedener Präparate in einem Fachlos dar. 2. Ein erfolgversprechendes Angebot ist von vornherein nur von Unternehmen möglich, die die auf dem Markt befindlichen Präparate und deren gegenwärtige Marktpräsenz zumindest überschlägig einzuschätzen wissen. Vor diesem Hintergrund sind die Anforderungen an die notwendigen Mitteilungen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu bestimmen. 3. Einwände gegen ein Mehr-Partner-Modell bestehen nicht.

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.11.2011 – VII Verg 92/11 – NZBau 2012, 255 = VergabeR 2012, 632 – hierzu Gabriel, Marc, Bietergemeinschaftsbildung unter Prüfungsvorbehalt: Strengere kartellrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen qua neuer Rechtsprechungstendenz, VergabeR 2012, 555 - Abschleppvertrag – Bietergemeinschaft aus drei konkurrierenden Abschleppunternehmen – §§ 2 Nr. 1 II VOL/A 2006, 1, 97 I GWB - vgl. hierzu Jäger, Martin/Graef, Andreas, Bildung von Bietergemeinschaften durch konkurrierende Unternehmen, NZBau 2012, 213 (Besprechung von OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.11.2011 – VII Verg 92/11 – NZBau 2012, 255 – Abschleppvertrag, sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.11.2011 – VII Verg 35/11 – NZBau 2012, 252 – HMV-Rohschlackeentsorgung)

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.11.2011 – VII Verg 35/11 – NZBau 2012, 252 = VergabeR 2012, 629 - hierzu Gabriel, Marc, Bietergemeinschaftsbildung unter Prüfungsvorbehalt: Strengere kartellrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen qua neuer Rechtsprechungstendenz, VergabeR 2012, 555 – HMV-Rohschlackeentsorgung – Bietergemeinschaft durch konkurrierende Unternehmen für die Entsorgung von Schlacke - §§ 2 Nr. 1 II VOL/A 2006, 1, 97 I GWB - vgl. hierzu Jäger, Martin/Graef, Andreas, Bildung von Bietergemeinschaften durch konkurrierende Unternehmen, NZBau 2012, 213 (Besprechung von OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.11.2011 – VII Verg 92/11 – NZBau 2012, 255 – Abschleppvertrag, sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.11.2011 – VII Verg 35/11 – NZBau 2012, 252 – HMV-Rohschlackeentsorgung)

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.1.2012 - VII-Verg 107/11 – Abfallentsorgung - Erfassung stoffgleicher Nichtverpackungen (VOL/A) nicht mehr in grauer Tonnen (Restmüll) sondern in gelber Tonne – keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung - im Einzelfall vorliegendes Überwiegen der Interessen des Antragsgegners und der Allgemeinheit bei Offenheit des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens und objektiv fehlender realistischer Chance auf Erteilung des Zuschlags etc.

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.01.2012 - VII-Verg 57/11 – NZBau 2012, 315 - Vergaberecht gilt auch bei Rahmenvereinbarungen über Lieferverträge – „Open-House-Modell"

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.1.2012 - VII-Verg 58/11 bzw. 59/11 – Pharmarabattverträge (VOL/A) – Einfluss auf Vertragsinhalt – Diskriminierung – vergaberechtsfreies Zulassungssystem – konzernverbundene Unternehmen – unzulässig Dauer des Vertrages - 1. Es stellt einen die Diskriminierung ermöglichenden Wettbewerbsvorteil von Unternehmen dar, wenn nur eines von ihnen auf den Inhalt eines Vertrages Einfluss nehmen kann und Dritten nur die Wahl zwischen dem Vertragsbeitritt zu dem von einem anderen ausgehandelten Vertrag oder dem Verzicht auf die Teilnahme bleibt. 2. Ein möglicherweise vergaberechtsfreies Zulassungssystem liegt nur vor, wenn der Auftraggeber keine Auswahl unter den in Frage kommenden Unternehmen trifft und ein jederzeitiges und transparentes Beitrittsrecht Dritter besteht. 3. Es ist vergaberechtswidrig, wenn der Auftraggeber den Vertragsschluss mit einem Unternehmen davon abhängig macht, dass alle mit diesem Unternehmen konzernverbundenen Unternehmen ebenfalls dem Vertrag beitreten. 4. Die unbefristete Laufzeit eines Vertrages ist mit § 130a Abs. 8 Satz 8 SGB V und § 4 EG Abs. 7 VOL/A nicht zu vereinbaren. (vgl. ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.1.2012 - VII-Verg 67/11 – wie die beiden anderen Entscheidungen lediglich mit der Besonderheit, dass eine Rüge dann entbehrlich ist, wenn der Auftraggeber von vornherein nicht gewillt ist, Rügen auf Verstöße des Vergaberechts zu prüfen.

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.1.2012 – Verg 52/11 - ZfBR 2012, 389 = NZBau 2012, 324 = VergabeR 2012, 658, m. Anm. v. Schröder; Holger – Glasreinigung als gesondertes Fachlos -Reinigungsleistungen für Rhein-Sieg-Kreis – Grund-, Unterhalts- (rund 87.0000 qm- Aufteilung in Teillose - räumlich) und kein gesondertes Los der Glasreinigung (rund 24.600 qm jährlich zweimal) – Glasreinigung als Fachlos („eigener Markt") – kein Splitterlos (37.000 € pro Jahr = 6 % des Gesamtauftragswertes) – kein ausreichender zusätzlicher bzw. unverhältnismäßiger Aufwand durch Wertung des Loses, Vertragsschluss und gesonderte Abwicklung des Vertrages im Verhältnis zu einer Gesamtausschreibung hier nicht zu einem unverhältnismäßigem Aufwand und damit zu Unwirtschaftlichkeit i. S. d. § 97 III S. 2 GWB führt

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.01.2012 - VII-Verg 70/11 – NZBau 2012, 318 = VergabeR 2012, 643 = ZfBR 2012, 285 – Prozessvertretung vor dem Sozialgericht - Kein Angebotsausschluss nach der VOF bei Ausschöpfung des Rahmens von § 14 RVG – „Rechtsanwaltsleistungen"

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.2011 - Verg 74/11 – NZBau 2012, 321 - Unangemessene Vorlage eines Meisterbriefs – „Gebäudereinigungsleistungen"

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.12.2011 - Verg 99/11 vom 07.12.2011 – Inkontinenzartikel – Loslimitierung und Voraussetzungen – im vorliegenden Einzelfall zur Absicherung der Lieferung bzw. des Lieferzeitpunktes zulässig

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.12.2011 – VII Verg 8/11 – VergabeR 2012, 665 m. krit. anm. v. Stoye, Jörg – Abschleppleistungen – Hinweise im Angebotsschreiben auf rückgängige Zahl von Abschleppvorgängen keine Rüge – Unzulässigkeit des Antrags

    OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.10.2011 – I-27 W1/11 – VergabeR 2012, 669, m. Anm. v. Krist, Matthias – Schulbetreiber als nicht öffentlicher Auftrageber – freiwillige Unterwerfung unter Vergaberecht – Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch Einstweilige Verfügung – letztlich kein Erfolg des Antrags – fehlende Glaubhaftmachung der Vergaberechtswidrigkeit der Vergabeunterlagen

    OLG Frankfurt/M, Beschl. v. 08.05.2012 - 11 Verg 2/12 – vergaberechtliche Überprüfung von Beschaffungsvorgängen und Erstellung einer Organisationsuntersuchung – VOF – losweise Vergabe von zwei Untersuchungsaufträgen - Los 1 sollte die juristische Überprüfung von mindestens 25 Beschaffungsvorgängen aus den Jahren 2006 bis 2011 anhand der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen des EU-, Bundes- und Landesrechtes - Loses 2 sollte eine Organisationsuntersuchung des …. sein, wobei die bestehenden Geschäftsabläufe, Prozesse und Strukturen, Ablauf- und Aufbauorganisation des ... sowie Schnittstellen bzw. Zuständigkeitsordnungen zwischen ... Ministerien und anderen Stellen – Schätzung des Auftragswertes (Basis für die Rechtsberatung 300 € Stundenhonorar x geschätzte Zahl der Einsatztage) – Auftragswert unter 193.000 € - Unzuständigkeit der Vergabekammer etc. – berechtigte Auftrags-(Los)aufteilung - VOF-Leistung – nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbare Freiberufler-Leistung unterhalb des Schwellenwerts – Verweisung an Landgericht Wiesbaden - Kostenentscheidung – aus der Entscheidung:"…. Der Antragsgegner hat ausdrücklich die beabsichtigte "Vergabe von zwei Untersuchungsaufträgen" bekannt gemacht, die getrennt voneinander zu bearbeiten sind und für die zwei getrennte Vertrage (deren Entwürfe sich bei den Unterlagen befinden und die den ausgewählten Bietern der zweiten Verfahrensstufe jeweils übersandt worden sind) vorgesehen sind. Anders als im Fall des OLG München geht es nicht um eine gleichzeitige Beratung auf verschiedenen Gebieten, so dass bereits die objektive Interessenlage einen "Generalberater nahelegte, sondern um zwei getrennte Untersuchungsaufträge, bei denen lediglich die Ergebnisse der ersten Untersuchung bei der zweiten, die zeitlich erst nach der ersten statt finden soll, mit berücksichtigt werden müssen. Eine weitergehende Verknüpfung der beiden Aufträge war nach dem erkennbaren Willen des Antragsgegners nicht beabsichtigt. ….Ob auch bei verschiedenartigen Leistungen eine Addition der Leistungen möglich ist, wie die Antragsteller im Hinblick auf die Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zur Fassung des § 3 Abs. 7 Satz 3 VgV (BRDrucks. 70/11 vom 4.2.2011 Seite 21) meinen, kann offenbleiben. Denn dies würde lediglich ein Ermessen des Auftraggebers begründen, die Auftragswerte zu addieren oder nicht, so wie auch die Schätzung des Auftragswertes durch den Auftraggeber erfolgt. Die Nachprüfungsinstanzen haben insoweit lediglich festzustellen, ob eine zwingende Addition stattzufinden hat - was vorliegend nicht der Fall ist. 3. Im Hinblick darauf, dass somit der Rechtsweg zu den Vergabeinstanzen nach § 102 ff GWB nicht eröffnet ist, war das Verfahren auf den Hilfsantrag der Antragsteller nach § 17a Abs. 2 GVG an das Landgericht Wiesbaden zu verweisen. ….. (BGH, Beschluss vom 23.1.2012, X ZB 5/11, ZfBR 2012, 276; OLG München, Beschluss vom 30.6.2011, VergabeR 2011, 889),.

    OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.02.2012 – 11 Verg 11/11 - Nachweise – Vorlage - Zwei Oberlandesgerichte haben gegensätzlich entschieden, dass die Regelung des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A auch auf Erklärungen und Nachweise, die eine Vergabestelle erstmals nach Angebotsöffnung von den Bietern verlangt und die diese nicht vorlegen, anzuwenden ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2011 – 13 Verg 3/11

    OLG Jena , Beschl. v. 23.12.2011 - 9 Verg 3/11 NZBau 2012, 386 - Keine Nachprüfung der eigenwirtschaftlichen Verkehrsbedienung bei ÖPNV-Vergaben

    OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.03.2011 - 15 Verg 2 / 11 - ZfBR 2012, 301 – Postdienstleistungen – Erklärungen und Nachweise: weiter Begriff in § 19 II EG VOL/A - §§ 16 I Nr. 3 VOB/A, 19 II, 18, 19 III a) VOL/A-EG - Kriterien Preise (70 %) und Laufzeiten (30 %) – fehlende Angaben der Laufzeiten als Ausschlussgrund – Unterschied zwischen Aufklärung und Nachforderung – kein Anspruch auf Nachforderung – Entscheidung über Nachforderung Ermessensentscheidung – Ermessen kann im Einzelfall auf Null gehen – Hinweise: Diese Entscheidung zeigt wiederum mehr als deutlich, dass die Vorschrift des § 16 II VOL/A bzw. 19 II VOL/A gut gemeint gewesen mag, aber in der Praxis mehr Probleme aufwirft als die frühere auf der Entscheidung des BGH (z. B. Beschl. v. 7.6.2005 – VergabeR 2005, 617) beruhende Rechtslage. Die Bestimmungen der VOL/A 2009 sollten zu strenger Förmelei entwirken und Unbilligkeiten vermeiden. Das Vergabeverfahren diente ohnehin nicht reiner „Förmelei". Allerdings ist der Auftrageber aus Gründen des Wettbewerbs, der Transparenz und des Gleichbehandlungsgrundsatzes gehalten, von dem ihm nunmehr eingeräumten Ermessen nur pflichtgemäß Gebrauch zu machen. So kann das Ermessen auf Null reduziert sein, das Nachfordern z. B. zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Ferner ist Aufklärung nur zulässig, wo etwas aufgeklärt werden kann. Bei Unvollständigkeit besteht m. E. für den Bieter keine Chance. Vom Auftraggeber sollte Klarheit darüber geschaffen werden, was mit Angebotsabgabe und auf Anforderung verlangt wird. Das führt natürlich zur Selbstbindung. Mit Recht wird schließlich auch in der Entscheidung des OLG Karlsruhe darauf hingewiesen, dass der Bieter es bei Nachforderungen in der Hand hat, sich von seinem Angebot zu lösen, in dem er der Nachforderung nicht entspricht und damit den zwingenden Ausschluss nach den §§ 16 III a) VOL/A bzw. 19 III a) EG VOL/A zu erreichen.

    OLG Koblenz, Beschl. v. 30.3.2012 - 1 Verg 1/11 – Bauleistungen (VOB/A) – Lüftungsinstallation - Typenbezeichnung in Vergabeunterlagen – Angebot mit abweichenden Maßen etc. (nicht zuschlagsfähig) – Anfechtung wegen Irrtums – Unzulässigkeit der Teilanfechtung nach Ablauf der Angebotsfrist (vergabsrechtlich: unzulässige nachträgliche Änderung) – amtliche Leitsätze: 1. Typenbezeichnung ist wörtlich zu nehmen, wenn sie eindeutig ist und sich im übrigen Angebotsinhalt keine Anknüpfungspunkte dafür finden, dass etwas anderes angeboten werden sollte. 2. Es gibt keinen – bei der Auslegung eines Angebots zu berücksichtigenden – Erfahrungssatz, dass Unternehmen immer genau das anbieten wollen, was der Auftraggeber über die Leistungsbeschreibung „bestellt" hat und Abweichungen im Angebot auf einem – vom Auftraggeber als solches erkennbarem – Versehen beruhen. 3. Eine Produkt- oder Typenbezeichnung ist keine isoliert wegen Irrtums anfechtbare Willenserklärung, sondern Bestandteil der Willenserklärung Angebot. 4. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Teilanfechtung des Angebots mit dem Ziel der Änderung einer Produkt- oder Typenbezeichnung nicht möglich.

    OLG Koblenz, Beschl. v. 4.4.2012 - 1 Verg 2/11 – Gebäudereinigungsleistungen (VOL/A) – 1. Bei Gebäudereinigungsleistungen ist die Glasreinigung ein eigenständiges Fachlos, das grundsätzlich gesondert vergeben werden muss. 2. Eine Teillosvergabe macht eine mögliche Fachlosvergabe nicht entbehrlich. 3. Zweckmäßigkeitserwägungen können ein Absehen von einer Losvergabe nicht rechtfertigen. 4. Nachteile, die üblicherweise mit einer Losvergabe verbunden sind, muss der Auftraggeber nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich hinnehmen. 5. Ist es wegen zahlreicher Unwägbarkeiten (nahezu) unmöglich, eine tatsachengestützte, halbwegs plausible Prognose über mögliche Zusatzkosten einer Losvergabe zu erstellen, gilt der gesetzliche Regelfall.

    OLG München, Beschl. v. 5.4.2012 – Verg 3/12 – VergabeR 2012, 634, m. Anm. v. Stolz, Bernhard – Hochschulcampus G. - Baukonzessionär und Vergabe isolierter Planungsaufträge als öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 98 Nr, 6 GWB – Vergabe von Planungsleistungen durch Baukonzessionär unterliegt Vergaberecht – keine VOF ( vgl. § 5 VgV)

    OLG München, Beschl. v. 15.3.2012 - 2 Verg 2/12 – VOB/A – Information nach § 101a GWB via E-Mail – Zugang trotz Abwesenheitsnotiz (Kenntnisnahme nicht erforderlich) – Verstoß gegen vorvertragliche Pflichten (§ 241 II BGB): Zumutbarkeit der Wiederholung der E-Mail an eine andere leicht ermittelbare E-Mail-Adresse - Eignung – Angabe eines Mindestumsatzes von mehr als 10 Mio. in den letzten drei Jahren – unzulässige Aufforderung zur Nachlieferung entsprechender Unterlagen durch Auftraggeber – Verweisung auf Umsätze der H.-Gruppe – Verweisung auf Umsätze Dritter: unzulässig – Abänderung eingereichter Nachweise nicht zulässig - Ausschluss wegen Nichterreichens des geforderten eigenen Mindestumsatzes - Amtlicher Leitsatz: 1. Zur Frage, unter welchen Umständen sich eine Vergabestelle nicht auf den Zugang einer Absage – Email berufen kann. 2. Gibt ein Einzelunternehmen ein Angebot ab, ist es nicht ohne weiteres zulässig, sich für einen geforderten Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren auf Umsätze dritter Unternehmen zu berufen. 3. Eine Abänderung einmal eingereichter Eignungsnachweise ist in der Regel nicht zulässig.

    OLG München, Beschl. v. 4.5.2012 - Verg 5/12 – Unzulässige Beschwerde – Verwerfung – Leitsatz: Der Vergabesenat ist in Analogie zu § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO berechtigt, eine unzulässige Beschwerde unabhängig vom Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung zu verwerfen.

    OLG München, Beschl. v. 4.5.2012 - Verg 5/12 – Planungsleistungen für Baukonzessionär – 1. Ein Baukonzessionär, der für das ihm übertragene Bauvorhaben an Dritte isolierte Planungsaufträge vergibt, ist öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 6 GWB. 2. Bei der Vergabe solcher Planungsleistungen hat der Baukonzessionär die allgemeinen und grundlegenden Regeln des Vergaberechts zu beachten.

    OLG Naumburg, Beschl. v. 13.2.2012 - 2 Verg 14/11 – Dienstleistungen betreffend Abfall und Wertstoffe (VOL/A) Rücknahme der Beschwerde – Anschlussbeschwerde nach Rücknahme der Beschwerde – Auftragswert und wirtschaftliches Interesse bei Vertrag mit zehnjähriger Laufzeit – Leitsätze: 1. Die Rücknahme der sofortigen Beschwerde nach § 116 GWB ist ohne Einwilligung des Verfahrensgegners wirksam. 2. Durch die Rücknahme der sofortigen Beschwerde verliert die Anschlussbeschwerde ihre Wirkung (§ 524 Abs. 4 ZPO analog). 3. Ist Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ein Verfahren, das auf den Abschluss eines Abfallentsorgungsvertrages mit zehnjähriger Laufzeit gerichtet ist, dann wird das für die Ermittlung des Kostenwertes des Beschwerdeverfahrens maßgebliche wirtschaftliche Interesse der Verfahrensbeteiligten durch diese Laufzeit des Vertrages geprägt. Die Vorschrift des § 3 Abs. 4 Nr. 2 Alt. 2 VgV steht der Festsetzung eines Kostenwerts auf der Grundlage der zu erwartenden Gesamtvergütung während der Vertragslaufzeit nicht entgegen.

    OLG Naumburg, Beschl. v. 23.2.2012 - 2 Verg 15/11 – ausdrückliche Zulassung von Nebenangeboten – Brückenbauwerk – Nachforderung - § 16 I Nr. 3 VOB/A – geänderte Mengenangaben Amtliche Leitsätze: 1. Verlangt der Auftraggeber, dass bei der Abgabe zugelassener technischer Nebenangebote die sich aus den Abweichungen zum Leistungsverzeichnis ergebenden Änderungen der Baustoffmengen nachvollziehbar erläutert werden, zählen diese zum Nebenangebot geforderten Angaben zu den Erklärungen i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. 2. Ein Nebenangebot darf wegen des Fehlens dieser Angaben nicht ausgeschlossen werden, ohne dass der Auftraggeber dem Bieter nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A zuvor Gelegenheit zur nachträglichen Vorlage der Erklärungen binnen sechs Kalendertagen gegeben hat. 3. Die Pflicht des Auftraggebers zur Nachforderung fehlender Erklärungen ist auch im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm bei bloßen Erläuterungen zur Mengenkalkulation des seinem Inhalt nach feststehenden Nebenangebots nicht ausgeschlossen.

    OLG Saarbrücken, Urt. v. 31.05.2012 - 1 U 376/10 – Bauvertrag – Einheitspreis - Auslegung der Formulierung "1 qm Stabparkett 'fix und fertig'" – Angebot: "1 qm Stabparkett - fix und fertig" umfasst neben der vollständigen Verlegung des Parketts auch sämtliche Kosten einer Herstellung der Verlegereife des Untergrunds – auch dann, wenn es sich um gewerksfremde Leistungen handelt, auf die der Parkettlegerbetrieb nicht eingerichtet ist (Abfräsen im Blastrac-Kugelstrahlverfahren, Reprofilierung der Estrichoberfläche) – Unbeachtlichkeit der Verkehrssitte und - als deren Ausdruck - DIN 18 356 (Parkettarbeiten) für die Auslegung

    OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2012, 1 Verg 2 / 12 - Löschgruppenfahrzeug - §§ 6 VI, 7 IX, § 19 IV VOL/A-EG – Nachunternehmereignung – Insolvenz des Nachunternehmers und Prüfung entsprechend Bieterprüfung – Eröffnung des Insolvenzverfahrens per se kein Ausschlussgrund – Einzelfallprüfung erforderlich – nur beschränkte Überprüfbarkeit der Ermessensentscheidung – keine Berücksichtigung nachträglich im Nachprüfungsverfahren vorgebrachter Punkte für die Ermessensentscheidung – berechtigter Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde – „Im Ausgangspunkt ist der Antragsgegnerin und der Vergabekammer darin zu folgen, da ss eine (insolvenzbedingte) Leistungsunfähigkeit der Nachunternehmerin Fa. AZ der Antragstellerin wie eine eigene Leistungsunfähigkeit - und damit Ungeeignetheit - zuzurechnen ist, mit der Folge, dass ihr Angebot für eine Zuschlagerteilung nicht in Betracht kommt (§ 19 Abs. 5 EG VOL/A; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2011, VII-Verg 60/11, VergabeR 2012, 179). Folglich ist der Fokus auf die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Fa. AZ zu richten. Rechtsgrundlage für die diesbezügliche Ausschlussentscheidung ist § 19 Abs. 4 EG VOL/A i. V. m. § 6 Abs. 6 lit. a EG VOL/A. Die genannten Normen fordern auf der Tatbestandsseite ein Insolvenzverfahren oder einen darauf zielenden Eröffnungsantrag (das ist bzgl. der Fa. AZ gegeben) und auf der Rechtsfolgenseite Ermessen („können ... ausgeschlossen werden"). Die Prüfung erfolgt - wie das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 5. Dezember 2006 (VII-Verg 56/06, NZBau 2007, 668/670) formuliert hat, zunächst „in einem typisierenden Sinn", um anschließend - einzelfallbezogen - eine beurteilungs- und ermessensgerechte Entscheidung zu finden. Die allgemeine, mit jeder Auftragsvergabe verbundene Gefahr, dass ein Bieter/Auftragnehmer - mehr oder weniger zeitnah - nach Zuschlagserteilung insolvent wird, muss jeder Auftraggeber hinnehmen (zu § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B 2006 vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 9. Dezember 2011, 1 U 72/11, ZInsO 2012, 440). Demgegenüber eröffnet der Fall der Insolvenz bzw. der auf eine Insolvenzeröffnung gerichtete Antrag vor Zuschlags-/Auftragserteilung einen Entscheidungsspielraum des Auftraggebers zum Bieterausschluss, wenn dem Bieter infolge dieser Umstände „die für die Erfüllung der vertraglichen Pflicht erforderliche Eignung" (Leistungsfähigkeit) abhanden gekommen ist (vgl. § 19 Abs. 5 EG VOL/A). Zur Tatbestandsseite der in § 19 Abs. 4 EG VOL/A i. V. m. § 6 Abs. 6 lit. a EG VOL/A bestimmten Ausschlussnormen gehören damit nicht nur das „Faktum" der Insolvenz bzw. eines Insolvenzantrages und die dadurch entstandene „abstrakte Gefahrenlage" für die Vergabestelle. Erforderlich ist auch eine - einzelfallbezogene - Prognose zur entfallenen bzw. zur fortbestehenden Leistungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens. Bei dieser Prognoseentscheidung steht der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin nachprüfbar ist, ob allgemeine Bewertungsgrundsätze beachtet worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2011, VII Verg 34/11, VergabeR 2011, 855 [bei Juris Tn. 51], m. w. N.).

    BVerwG, Urt. v. 25.4.2012 – 8 C 18.11 – Zuschüsse Rheinland/Pfalz – Förderrichtlinien: Folgekosten für Straßenbaumaßnahmen – keine Rückforderung sofern nicht Gesetzesverstoß oder Willkür – „eingefahrene Bewilligungspraxis" maßgeblich – Änderungen nur mit Wirkung für die Zukunft.

    OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.2.2012 – 12a 1217/11 – Vergabe von Bauleistungen im nicht offenen statt im offenen verfahren – Rückforderung von 20 % der Zuwendung – schwerer Verstoß – Hinweise: Auf die Entscheidungen des EuGH und BGH in VOLaktuell 2/2012 wird verwiesen. Derzeit mehren sich die Verfahren, in denen es um Rückforderungen geht. Hierbei ist vor allem die Schwere des Verstosses von Bedeutung. Man muss m. E. unterscheiden zwischen den Fällen, in denen eine direkte Vergabe ohne Vergabeverfahren erfolgte, sowie den Fällen, in denen wenigstens ein Vergabeverfahren – allerdings mit falscher bzw. nicht ausreichender Dokumentation und Begründung durchgeführt wurde. Das sind die Vergaben mit Freihändiger Vergabe oder Beschränkter Ausschreibung – bzw. im EU-Verfahren des Nichtoffenen bzw. des Verhandlungsverfahrens. Grundsätzlich sind sämtlich der genannten Vergabeverfahren zulässig und m. E. unbedenklich, wenn die jeweilige Vergabeart nachvollziehbar dokumentiert und begründet sind. Dann können sich auch keine Verstöße ergeben, da die vergaberechtlichen Vorschriften (vgl. §§ 3 III, IV, V VOL/A, 3 II, IV EG VOL/A) diese Vergabearten ja unter den genannten Voraussetzungen ausdrücklich zulassen. Neben der Vergabeart sind vor allem Verstöße gegen die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie des Gleichbehandlungsgebots denkbar. Hierbei können natürlich auch weitere Vorschriften bedeutsam werden – z. B. die nicht produktneutrale Leistungsbeschreibung entgegen § 7 VOL/A. Ziel und Zweck der Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Förderung von Projekten und zur institutionellen Förderung besteht darin, dass die Fördermittel ohne Verstoß gegen das Wettbewerbsprinzip etc. wirtschaftlich beschafft werden. Fraglich ist jedoch, inwieweit in die Prüfung durch die gewährenden Behörden etc. eingestiegen werden muss – mit Sicherheit wird die nach § 20 VOL/A bzw. 24 EG VOL/A erforderliche Dokumentation mit ihren Begründungen zu überprüfen sein. Es empfiehlt sich also für Zuschussempfänger dringendst, hier sauber zu arbeiten, um nicht angreifbar zu werden – vgl. hierzu Greinacher VergabeR 2012, 177; auch Mager NZBau 2012, 281; einen Überblick geben Conrad/Leinemann, VergabeNews 2012, 80

    OVG Münster, Beschl. v. 10.2.2012 - - 11 B 1187/11 – NZBau 2012, 327 - Rechtsweg bei Vergabeverfahren

    OVG Niedersachsen, Beschl. v. 24.05.2012 - 8 LA 198/11 – Architekt - Unzuverlässigkeit wegen mehrfach fehlerhaften Bauanträgen, fahrlässig unrichtiger Erklärungen und Beginn von Baumaßnahmen vor Genehmigung – Streichung von der Architektenliste

    OVG Niedersachsen, Beschl. v. 24.05.2012 - 8 LA 198/11 – Architekt - Unzuverlässigkeit wegen mehrfach fehlerhaften Bauanträgen, fahrlässig unrichtiger Erklärungen und Beginn von Baumaßnahmen vor Genehmigung – Streichung von der Architektenliste

    OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22.1.2012 - 3 L 259/10 - Rettungsdienstleistungen (RettDG LSA) – § 11 RettDG LSA verfassungsgemäß – verfassungsrechtliches Bestimmtheitsgebotes erfüllt – keine zwingende Vorgabe eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 f GWB - Genehmigung nach RettDG kein „vertragsähnlicher Zustand".

    VGH Baden-Württemberg, 28.9.2011 – 9 S 1273/10 – unzulässige Freihändige vergabe – Teilwiderruf – 20 % Rückforderung der Zuwendung

    LG München, Urt. v. 18.4.2012 - 11 O 7897/12 – Bauleistungen (VOB/A) – Rechtsschutz unterhalb der Auftragswerte – amtliche Leitsätze: 1. Aus Art. 3 GG folgt, dass auch im unterschwelligen Vergabewesen ein effektiver Schutz des Bieters zu gewährleisten ist. 2. Bieter müssen nicht vor jeder Fehlentscheidung staatlicher Stellen geschützt werden, jedenfalls aber vor Verfahrensfehlern, die ein solches Gewicht haben, dass sie unter dem Gleichbehandlungsgebot nicht mehr hinnehmbar sind. Dies kann hier dadurch der Fall sein, dass zum einen die Vergabestelle ohne sachlichen Grund von einer früheren Praxis abweicht und zum anderen die Verfügungsklägerin keine echte, faire Chance hatte, weil lediglich ein bereits aufgeklärtes Missverständnis vorliegt

    Vergabekammer Bund, Beschl. v. 27.12.2011 - VK 1-159/11 - Unterhalts- und Glasreinigung (VOL/A) – vergaberechtswidriger Ausschluss eines Bieters, der einen niedrigeren Stundenverrechnungssatz als den vom Auftraggeber vorgegebenen ansetzt – keine Regelung eines solchen Ausschlussgrund in der VOL/A-EG – unzulässige Einengung der Kalkulation – zulässige Prüfung nur bei nur bei einem offenbaren Missverhältnis von Preis und Gegenleistung - § 19 VI EG VOL/A – Zuschussankündigung – Zumutbarkeit der Zuschlags auch bei Nichtgewährung des Zuschusses infolge einklagbaren Erfüllungsanspruchs

    Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.3.2012 - 1 VK 5/12 - Postdienstleistungen (VOL/A) – Schätzung durch Vergabekammer bei unterlassener Schätzung durch Auftraggeber – höhere Genauigkeit der Schätzung bei Nähe des Auftragswertes zum Schwellenwert – fehlerhafte Dokumentation der Schätzungsgrundlagen nicht ausreichend für Begründetheit des Nachprüfungsantrags – zulässige Schätzungsgrundlage Mengen und Preise des bisherigen Auftragnehmers aus dem letzten Jahr

    Vergabekammer Bund, Beschl. v. 12.1.2012 - VK 1-165/11 – Lieferung – Prüfung und Wertung eines Angebots Sache des Auftraggebers – bei fehlenden eigenen Kenntnissen Pflicht zur Beiziehung eines Sachverständigen - Ermessensentscheidung über die Nachforderung fehlender Unterlagen – Ausschluss unvollständiger Angebote – Voraussetzungen der Neuwertung der Angebote

    Vergabekammer Bund, Beschl. v. 13.1.20012 - VK 3–173/11 – positive Kenntnis vom Verstoß - Rügefrist (drei Tage) – Wertung - Harvesting und Bereitstellung von Daten (VOL/A) – Unternehmen mit bereits vorhandenen leistungsfähigen Produkten und Unternehmen mit erst noch erfolgender Herstellung – Wertungsberücksichtigung durch Auftraggeber.

    Vergabekammer Bund, Beschl. v. 13.1.2012 - VK 3–179/11 - Rahmenvertrag über Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln (VOL/A) – für die Prüfung der Begründetheit eines Nachprüfungsantrages ist die Frage maßgeblich, ob der festgestellte Vergaberechtsverstoß die Zuschlagschancen eines Antragstellers verschlechtert hat – keine Verschlechterung bei Vorliegen anderer, zuschlagsfähiger Angebote und berechtigtem Ausschluss des Angebots des Antragstellers - geforderte „Abschlag in Prozent" als wesentliche Preisposition (keine Nachforderung bei Fehlen!)

    Vergabekammer Bund, Beschl. v. 13.1.2012 - VK 3–176/11 vom 13.01.2012 - – Rahmenvertrag über Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln (VOL/A) – Auswirkungen des Vergaberechtsverstoßes und Begründetheit des Antrags – zuschlagsfähige Angebote und berechtigter Ausschluss des Forderung des Auftraggebers „Abschlag in Prozent" als wesentliche Preisposition –Unzulässigkeit der Nachforderung

    Vergabekammer Bund, Beschl. v. 14.12.2011 - VK 1-153/11 - Briefdienstleistungen (VOL/A) – Eignung – nicht zu berücksichtigende Referenz (weniger als 10 % des bekannt gegebenen Briefvolumens) – Unzulässigkeit des Nachreichens einer Referenz an Stelle der bereits eingereichten Referenz: unzulässige „Nachbesserung"

    Vergabekammer Bund, Beschl. v. 25.1.2012 - VK 1-174/11 - Rahmenvertrag über Bewachungsleitungen (VOL/A) – Entscheidung im Losverfahren grundsätzlich nicht zulässig – Vorgabe von Eignungskriterien – kein Wettbewerb im Teilnahmewettbewerb – Auswahlentscheidung erforderlich

    Vergabekammer Bund, Beschl. v. 25.1.2012 - VK 1-174/11 - Rahmenvertrag über Bewachungsleitungen (VOL/A) – Entscheidung im Losverfahren grundsätzlich nicht zulässig – Vorgabe von Eignungskriterien – kein Wettbewerb im Teilnahmewettbewerb – Auswahlentscheidung erforderlich

    Vergabekammer Bund, Beschl. v. 29.2.2012 - VK 1-7/12 - Vertiefte Berufsorientierung (VOL/A) – Verlangen eines Konzepts mit Erläuterung des strategischen Vorgehens = kein Verlangen nach der Benennung konkreter Akteure - Unklarheiten der Anforderungen etc. treffen den Auftraggeber, nicht den Bieter

    Vergabekammer Bund, Beschl. v. 9.12.2011 - VK 1–150/11 vom 09.12.2011 – Briefdienstleistungen (VOL/A) – vergleichbare und identische Leistungen – Referenzen – Vertrauensschutz – Nachforderung – unzulässiger Austausch von Referenzen - 1. „Vergleichbar" ist die in einer Referenz dargestellte Leistung bereits dann, wenn sie nach den Vergleichbarkeitskriterien des Auftraggebers der ausgeschriebenen Leistung nahe kommt. Eine Identität der Leistung ist nicht erforderlich. Im entschiedenen Fall hat der Auftraggeber in zulässiger Weise den Nachweis eines bestimmten Sendungsvolumens verlangt. 2. Es gibt kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass ein Auftraggeber in einer Ausschreibung die gleichen Referenzen wie in einer früheren fordert. 3. § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A ist nur dann anwendbar, wenn Erklärungen oder Nachweise physisch nicht vorhanden oder unvollständig sind oder sonst den formalen Anforderungen des Auftraggebers (z.B. mangelnde Lesbarkeit, vorgeschriebene Beglaubigung oder Unterschrift) nicht entsprechen. Der Austausch einer Referenz und damit eine Verbesserung des Angebotes fällt nicht unter diese Vorschrift und ist unzulässig.

    Vergabekammer Düsseldorf, Beschl. v. 30.11.2011 - VK-28/2011 - Aufbau eines digitalen Funknetzes (VOL/A) – Ziel nicht nur bestimmte technische Ergebnisse, sondern Vorgabe eines bestimmten technischen Weges zur Erreichung der Ziele und Überprüfung dieser Entscheidung zunächst nicht auf inhaltlich vertretbar, nachvollziehbar oder „richtig" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010 - VII Verg 42/09) – aber Prüfung auf auf der Hand liegende „Unmöglichkeit" oder denklogische Widersprüche – Erforderlichkeit eines konkreten Auftragsbezugs einer (marktverengenden) Anforderung - sachliche Auftragsbezogenheit

    Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 10.11.2011 - 2 VK 4/11 – Entsorgungsleistungen (VOL/A) – Kostenentscheidung - anderweitige Erledigung des Überprüfungsverfahrens – Auslegung des § 128 III S. 5 GWB – Abweichung von § 128 III S. 1 – 4 GWB nach billigem Ermessen

    Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 10.11.2011 - 2 VK 4/11 – Entsorgungsleistungen (VOL/A) – Kostenentscheidung - anderweitige Erledigung des Überprüfungsverfahrens – Auslegung des § 128 III S. 5 GWB – Abweichung von § 128 III S. 1 – 4 GWB nach billigem Ermessen

    Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 13.4.2012 - 3 VK 5/11 – Bau-, Planungs- und freiberufliche Leistungen – offenes Verfahren und Erfordernis der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung – Kostenentscheidung nach § 128 III S. 5 GWB – Anwaltskosten nicht von Vorschrift erfasst

    Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.12.2011 - 2 VK 06/11 – Feuerwehrfahrzeuge (VOL/A) – Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Interesses für wirtschaftlichen Wert, insofern in erster Linie der Brutto-Angebotspreis des Antragstellers bzw. die maßgebliche Brutto-Auftragssumme nach Zuschlag, bei dessen Fehlen der geschätzte Auftragswert.

    Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 2.12.2011 - 1 VK 6/11 - Betrieb einer Unterkunft (VOL/A) für wohnungslose Personen – Leistungen gemäß Anhang I Teil B EG VOL/A, nicht Anhang I Teil A EG VOL/A – für Anhang I B-Leistungen gilt die Belehrungspflicht nach § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GWB nicht (janusköpfige Auslegung der Vorschrift) - Aufhebung des Vergabeverfahrens – Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs – Bindung des Bieters an Vorgabe für Kalkulationsgrundlagen (Betriebs- und Nebenkosten) - zukünftige Schwankungen der Belegungszahl zulässig – kein Anspruch auf Vorgabe fester Werte – Weitergeltung des Verbots der Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auch nach Neufassung der VOL/A

    Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 2.12.2011 - 1 VK 6/11 - Betrieb einer Unterkunft (VOL/A) für wohnungslose Personen – Leistungen gemäß Anhang I Teil B EG VOL/A, nicht Anhang I Teil A EG VOL/A – für Anhang I B-Leistungen gilt die Belehrungspflicht nach § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GWB nicht (janusköpfige Auslegung der Vorschrift) - Aufhebung des Vergabeverfahrens – Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs – Bindung des Bieters an Vorgabe für Kalkulationsgrundlagen (Betriebs- und Nebenkosten) - zukünftige Schwankungen der Belegungszahl zulässig – kein Anspruch auf Vorgabe fester Werte – Weitergeltung des Verbots der Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auch nach Neufassung der VOL/A

    Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2012 - 1 VK 1/11 – Ingenieurleistungen (VOF) – Planung einer Abwasseranlage – Einstellung des Vergabeverfahrens wegen Insolvenz des Nutzers der geplanten Abwasseranlage – fehlende echte Chance des Bieters – Kostenentscheidung nach § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB - „Kosten" auch die für die Rechtsverfolgung erforderlichen Anwaltskosten (entgegen OLG Naumburg) – Voraussetzungen des Feststellungsinteresse und der insofern erforderlichen Wiederholungsgefahr – Absehbarkeit der Durchführung eines neuen, dem aktuellen ähnlichen Vergabeverfahrens in den nächsten vier bis fünf Jahren und Bedeutung der Rechtsfragen für das künftige Vergabeverfahren

    Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 21.2.2011 - 1 VK 07/11 - Bauleistungen (VOB/A) – Nebenangebote – Nachweis der Gleichwertigkeit – Abhängigkeit der Gleichwertigkeit vom Zweck der Ausschreibung - Änderung der Leistungsbeschreibung nach den Bietern nicht bekannter Gefährdungsbeurteilung bei der Prüfung von Nebenangeboten – Gelegenheit für alle Bieter zur Angebotsänderung - Betriebskosten und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes unter der Voraussetzung einer halbwegs zuverlässigen Aussage über die zukünftige Höhe - ca.-Richtwerte und daraus folgender Spielraum für Bieter sowie Gleichwertigkeit von Nebenangeboten – keine Gleichwertigkeit bei Unterschreiten des Richtwerts um 50 % -

    Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 21.2.2011 - 1 VK 07/11 - Bauleistungen (VOB/A) – Nebenangebote – Nachweis der Gleichwertigkeit – Abhängigkeit der Gleichwertigkeit vom Zweck der Ausschreibung - Änderung der Leistungsbeschreibung nach den Bietern nicht bekannter Gefährdungsbeurteilung bei der Prüfung von Nebenangeboten – Gelegenheit für alle Bieter zur Angebotsänderung - Betriebskosten und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes unter der Voraussetzung einer halbwegs zuverlässigen Aussage über die zukünftige Höhe - ca.-Richtwerte und daraus folgender Spielraum für Bieter sowie Gleichwertigkeit von Nebenangeboten – keine Gleichwertigkeit bei Unterschreiten des Richtwerts um 50 % -

    Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 28.2.2012 – 2 VK 08/11 – Beauftragung eines Sanierungsbeauftragten (VOF) – keine Erforderlichkeit der mehrfachen Rüge desselben Verstoßes – Ausnahme bei Wiederholung einzelner Verfahrensschritte Wiederholung des bereits gerügten Vergaberechtsverstoß

    Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 5.3.2012 - 2 VK 09/11 – ÖPNV - Busverkehrsleistungen (VOL/A) – Zuständigkeit der Vergabekammer für Entscheidungen über Vorliegen einer unwirksamen Direktvergabe nach § 101b I Nr. 2 GWB - Feststellungsverfahren nach § 101b GWB und Antragsbefugnis – fehlendes Interesse bei entsprechendem Handeln – kein Aktieneinsichtsrecht bei unzulässigem Nachprüfungsantrag

    Vergabekammer Niedersachsen, Beschl. v. 13.32.2012 - VgK-02/2012 – Tragwerksplanung (VOF) – Öffentlicher Auftraggeber: Gesellschaftszweck - Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum als kommunalen Daseinsvorsorge - § 98 Nr. 2 GWB – Rüge – Rügebescheid lediglich mit Konkretisierung – Nichterforderlichkeit erneuter Rüge – Klärung der Wertung von geforderten Referenzschreiben durch Auftraggeber in Vergabeunterlagen – Nachweis des Erstellungszeitpunktes hinsichtlich der Wertungsmatrix – Dokumentation der unterschiedlichen Wertungen bei Unterkriterien

    Vergabekammer Niedersachsen, Beschl. v. 2.4.2012 - VgK-08/2012 – Bauleistungen (VOB/A) – Mischkalkulation – Leistungsverzeichnis – Unklarheit – keine unzulässige Mischkalkulation bei unauskömmlicher Kalkulation einzelner Positionen ohne verdecktes Einkalkulieren der Unterdeckung in andere Positionen – Leistungsverzeichnis ohne genaue Definition der zur Baustelleneinrichtung zu zählenden Geräte lässt Kalkulationsspielraum für Gerätekosten durch Unternehmer zu - nicht kostendeckend kalkulierte Position kein gesondert auszuweisender Preisnachlass – Unklarheit des Leistungsverzeichnisses ohne Folgen für Bieter

    Vergabekammer Niedersachsen, Beschl. v. 23.3.2012 - VgK-06/2012 – Sammlung und Transport von Abfall (VOL/A) – Prüfung niedriger Preis – Aufgreifschwelle Frage des Einzelfalls – generell ca. 20 % - im Einzelfall bei 35,45 % Pflicht zur Prüfung der Angemessenheit des Preises - Plausibilitätsprüfung anhand Vergleichszahlen nicht ausreichend - Beteiligung eines kommunalen Unternehmens am Wettbewerb – mögliche Unlauterkeit bei fehlender Zulässigkeit nach Gemeindeordnung – Prüfung durch Vergabekammer

    Vergabekammer Sachsen, Beschl. v. 10.2.2012 - 1/SVK/001-12 – Planungsleistungen (VOF) – - besondere Dringlichkeit - „Verlängerung" beschleunigter Vergabeverfahren aus Dringlichkeitsgründen wegen der aktuellen Wirtschaftslage bis Ende 2011: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19.12.2008 (IP/08/2040) ergibt sich aus der „NOTE TO THE MEMBERS OF THE ADVISORY COMMITTEE ON PUBLIC CONTRACTS” der Kommission vom 09.12.2010 – keine „Ermächtigungsgrundlage" – kein normsetzender bzw. normersetzender Charakter – Zulässigkeit der Verkürzung der Bekanntmachungsfrist nach § 7 II VOF nur in eng zu fassenden Ausnahmefällen wegen faktischer Wettbewerbsbegrenzung – Voraussetzung der Dringlichkeit: Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung – Teilnahmewettbewerb und Nachunternehmereinsatz: keine allgemeinen Indizien für geringere Eignung des Teilnehmers – unzulässiges Verlangen eines Eigenleistungskerns – Eingrenzung des Teilnehmerkreises nicht auch unter Berücksichtigung der Interessen des Mittelstandes grundsätzlich zulässig – erforderliche Anforderungen für die Abschichtung auf eingegrenzte Zahl der aufzufordernden Bieter insoweit, dass ein Losverfahren überflüssig ist.

    Vergabekammer Sachsen, Beschl. v. 4.10.2011 - 1/SVK/037-11 – Möblierung Rettungsdienstleitstelle (VOL/A) – Nichtvorlage oder unvollständige Vorlage von verlangten Mustern oder Proben als „Erklärungen" = beispielhafte Leistungsbeschreibung – möglicher Ausschlussgrund – Widerspruch von Muster und schriftlichem Angebot als Risiko des Auftraggebers hinsichtlich der Erfüllung – Bemusterung als Dokumentationsgegenstand – unzureichende Dokumentation: keine Ersetzung durch Zeugenbeweis.

    Vergabekammer Sachsen, Beschl. v. 7.11.2011 - 1/SVK/036-11 - IT-System (VOL/A) – Verständlichkeit der Rüge für Auftraggeber: Sachverhalt und Verstoß, nicht ausreichend etwa der Wunsch nach Klärung von Fragen, Hinweise, Bekundung des Unverständnisses – deutliche Bietererwartung muss zum Ausdruck kommen: Behebung des Verstoßes durch Vergabestelle

    Vergabekammer Sachsen, Beschl. v. 8.11.2011 - 1/SVK/041-11 - Pistenraupe zur Skiloipenpflege (VOL/A) – § 19 EG III d) EG VOL/A - Änderungen der Vergabeunterlagen - zwingender Ausschuss unabhängig von der Möglichkeit eines gleichwertigen Leistungsergebnisses mit dem „Ersatzprodukt"

    Vergabekammer Sachsen, Beschl. v. 9.3.2012 - 1/SVK/003-12 – Bauleistungen (SektVO) – Erledigung des Nachprüfungsverfahrens nur durch Abhilfe der gerügten Punkte - Neuwertung ohne Beseitigung aller behaupteter berechtigt Antragsteller zu weiteren Verfolgung der Verstöße - Voraussetzungen der Prüfung der Auskömmlichkeit eines Angebotes nach § 27 I S. 1 SektVO und Nichtansässigkeit des Bieters vor Ort – Zulässigkeit der Beschränkung von Nebenangeboten auf bestimmte Positionen des Leistungsverzeichnisses im Sektorenbereich – Unzulässigkeit der Nebenangebote für andere Positionen des Leistungsverzeichnisses und Wertungsausschluss – wegen Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes

    Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.12.2011 - 1 VK LSA 32/11 - Technische Unterstützungsleistungen für die Vergabe eines Auftrages (VOL/A) – im Nachprüfungsverfahren erst bekannt werdende Verstöße nicht rügepflichtig – Wettbewerb – Transparenz – bieterschützender Charakter - Verstoß gegen Grundsatz des Geheimwettbewerbs – Verhandlungsverfahren und Gleichbehandlung (keine unterschiedlichen Abgabetermine für die Preise) – Angebotsänderung via E-Mail – Widerspruch zu SignG

    Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4.11.2011 - 1 VK LSA 31/11 – Bauleistungen (VOB/A) – Erfordernis der Mengennennung in Nebenangeboten als Erklärung i. S. d. § 16 I Nr. 3 VOB/A – Erforderlichkeit der Nachfristsetzung Wertungsausschluss bezüglich des Nebenangebotes wegen Nichtangabe abgeforderter Mengenangaben

    Verwaltungsgericht Halle, Urt. v. 22.3.2012 - 3 A 157/09 HAL - Rettungsdienstleistungen (RettDG LSA) – Bei dem bei der Vergabe einer Genehmigung im Sinne des § 11 RettDG LSA zur Anwendung kommenden sogenannten „Submissionsmodells" ist eine Anwendung der Vorgaben des GWB zwingend erforderlich.

  3. Vergaberecht – Literatur

    Amelung, Steffen, Ausgewählte Fragen im Zusammenhang mit der Benennung von Nachunternehmern im Vergabeverfahren, VergabeR 2012, 348

    Arztmann, Franz Josef, Arzneimittel-Vergaberecht in Deutschland und Österreich, RPA 2012, 61

    Bonhage, Jan D./ Ritzenhoff, Lukas, Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen, NZBau 2012, 218

    Brauer, Eva, Die Behandlung ungewöhnlicher Wagnisse nach der Neufassung der VOL/A, VergabeR 2012, 343

    Bubert, Christoph/Osenbrück, Wolf/ Voppel, Reinhard, VOF, Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen, 2012, Beck-Verlag

    Byok, Jan, Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2011, NJW 2012, 1124

    Dicks, Heinz-Peter, Nebenangebote - Erfordern Zulassung, Zulässigkeit, Mindestanforderungen und Gleichwertigkeit inzwischen einen Kompass? VergabeR 2012, 318

    Dicks, Heinz-Peter, Nochmals: Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte, VergabeR 2012, 531

    Diemon-Wies,Ingeborg/Hesse, Katharina, Präzisierte Kriterien für die Abgrenzung von Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession, NZBau 2012, 341

    Dittmann, Kerstin, Was tun mit unvollständigen Angeboten nach der neuen VOB/A und VOL/A? VergabeR 2012, 292

    Dose, Felix/ Leinemann, Eva-Dorothee, Der EU-Richtlinienvorschlag für die Modernisierung des Vergaberechts, Vergabe News 2012, 30

    Dreher, Meinrad/Hoffmann, Jens, Sachverhaltsaufklärung und Schadenswiedergutmachung bei der vergaberechtlichen Selbstreinigung, NZBau 2012, 265

    Dreher, Meinrad/Hoffmann, Jens, Sachverhaltsaufklärung und Schadenswiedergutmachung bei der vergaberechtlichen Selbstreinigung, NZBau 2012, 265

    Dünchheim, Thomas/Bremke, Tim, Zum Wesentlichkeitskriterium bei In-House-Geschäften und zur vergaberechtlichen Relevanz von Vertragsänderungen, KommJur 2012, 128

    Emme, Nora/ Schrotz, Jan-Oliver, Mehr Rechtsschutz bei Vergaben außerhalb des Kartellvergaberechts, NZBau 2012, 216

    Erdmann, Stefan/ Lazay, Anna-Sophia, Produktneutrale Ausschreibung im IT-Bereich, Vergabe News 2012, 42

    Gabriel, Marc, Bietergemeinschaftsbildung unter Prüfungsvorbehalt: Strengere kartellrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen qua neuer Rechtsprechungstendenz, VergabeR 2012, 555

    Gnittke, Katja / Hansmann, Franziska, Vergaberechtliche Fragen der Errichtung und des Betriebs offener Netze der Energieversorgung (offene Wärmenetze), VergabeR 2012, 362

    Greb, Klaus/Stenzel, Sonja, Die Pflicht zur Anwendung des EU-Vergaberechts im Fall von Selektivverträgen am Beispiel der besonderen ambulanten Versorgung nach § 73c SGB , VergabeR 2012, 409

    Heiermann, Wolfgang/Tschäpe, Philipp, Die Dezentralisierung der Energieversorgung durch lokale Windenergieanlagen - Gemeinden und Gemeindebürger werden zu öffentlichen Auftraggebern , ZfBR 2012, 110

    Heinemann, Daniela, Fehlerfolgen im Vergabeverfahren, Verwaltungsarchiv 2012, 87

    Heinze, Christian, Der Entwurf eines gesetzes zur Änderung personenrechtlicher vorschriften, ZRP 2012, 84

    Hübner, Alexander, Öffentliche Lieferaufträge über fair gehandelt und Bio-Produkte – Zuglich Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 10.5.2012 – Rs. C-368/10 Kommission ./. Niederlande, VergabeR 2012, 545

    Jablonski, Thomas, Von der Norm zu Wirklichkeit-Strategien zur Implementierung ökologischer und sozialer Aspekte am Beispiel der Freien Hansestadt Bremen, VergabeR 2012, 310

    Jäger, Martin/ Graef, Andreas, Bildung von Bietergemeinschaften durch konkurrierende Unternehmen, NZBau 2012, 213

    Jens Christoph Tilse, Jens Christoph, Städtebauliche Investorenverträge im Lichte des GWB-Vergaberechts, 2011, Band 54 der Kölner Schriften zum Europarecht – Carl Heymanns Verlag

    Just, Christoph, Kommunale Werbenutzungsverträge im Fokus von Kartell und Vergaberecht, DVBl 2012, 416

    Killmann, Bernd-Roland, Europäisches Eigenvergaberecht, ZVB 2012, 181

    Klein, Benjamin/Stüer, Bernhard [Hrsg.], Kommunale Kooperationen zwischen innerstaatlichem Organisationsakt und Markt, 2012, Verlag V&R unipress

    Lazay, Anna-Sophia/Leinemann, Eva-Dorothee, Der EU-Richtlinienvorschlag für Konzessionsvergaben, Vergabe News 2012, 54

    Lehr, Marc, Beihilfen zur Gewährleistung des öffentlichen Personennahverkehrs, 2011, Verlag Duncker & Humblot

    Lehr, Marc, Beihilfen zur Gewährleistung des öffentlichen Personennahverkehrs, 2011, Band 157 der Schriften zum Europäischen Recht, Duncker & Humblot Verlag

    Ley, Rudolf, VOL-Handbuch unter Berücksichtigung der Europäischen Vergaberichtlinien, 2012, Verlag Rehm, Grundwerk zzgl. Nachlieferungen.

    Ley/Althus/Wankmüller, Handbuch für die umweltfreundliche Beschaffung, Losebl., 2012, Rehm verlag

    Linke, Benjamin, Die Vergabe von Subunternehmerleistungen im öffentlichen Personenverkehr, NZBau 2012, 338

    Losch, Alexandra, Beschaffung komplexer IT-Systeme, VergabeR 2012, 352

    Mager, Stefan, Niedrigere Anforderungen an zulässige Rückforderung von Zuwendungen, NZBau 2012, 281

    Meißner, Barbara, Ökologische und soziale Aspekte der Landesvergabegesetze, VergabeR 2012, 301

    Müller-Wrede, Malte, Nachhaltige Beschaffung, VergabeR 2012, 416

    Ohrtmann, Nicola, Der Grundsatz produktneutraler Ausschreibung im Wandel?, VergabeR 2012, 376

    Denecke, Martin/ Dondrup, Maike, Rechtsfragen der Tiefengeothermie - Voraussetzungen der Genehmigung und vergaberechtliche Aspekte - ZfBR 2012, 25

    Polster, Julian, Die Änderung bestehender öffentlicher Aufträge bei Eintritt außergewöhnlicher Ereignisse, VergabeR 2012, 282

    Prieß, Hans-Joachim Marx, Friedhelm/Hölzl, Franz Josef, Unternehmen des Schienengüterverkehrs, Auftraggeber i.S. von § 98 GWB?, VergabeR 2012, 425-439

    Rosenkötter, Annette, Die Verteidigungsrichtlinie 2009/81/EG und ihre Umsetzung, VergabeR 2012, 267

    Schabel, Thomas, Vergaberechtskontrolle außerhalb der Nachprüfung nach §§ 102 ff. GWB, VergabeR 2012, 333

    Schaller, Hans, Liefer- und Dienstleistungsaufträge der öffentlichen Hand – strenge Regeln für Nachverhandlungen bei förmlichen Verfahren, LKV 2012, 113

    Schaller, Hans, Vergabemängel und Zuwendungsrecht, VergabeR 2012, 393

    Schwabe, Christof/John, Dieter, Über die Nachforderungspflicht für fehlende Erklärungen oder Nachweise und einen Versuch des BMVBS, den Geist wieder in die Flasche zu bekommen, VergabeR 2012, 559 (Ausführungen betreffen § 16 I Nr. 3 VOB/A – die Verfasser plädieren zutreffend mit guten Gründen gegen die Streichung der Vorschrift, die keine Klarheit, sondern nur Nachteile für alle fairen Bieter zur Folge hat).

    Schweitzer, Heike, Preisregulierung und Wettbewerb in der Arzneimittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (Teil 2), WRP 2012, 533

    Schweitzer, Heike/ Becker, Ulrich, Preisregulierung und Wettbewerb in der Arzneimittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (Teil 1), WRP 2012, 382

    Stoye, Jörg, Korruptionsprävention durch Vergaberecht – Band 38 der Schriftenreihe des forum vergabe e.V. – Bundesanzeiger Verlag

    Tilse, Jens Christoph, Städtebauliche Investorenverträge im Lichte des GWB-Vergaberechts, 2011, Verlag Carl Heymanns

    Tomerius, Stephan, Kommunale Flächenentwicklung in öffentlich-privater Partnerschaft und Vergaberecht, Entwicklungslinien in Literatur und Rechtsprechung zwei Jahre nach dem EuGH-Urteil „Helmut Müller”, ZfBR 2012, 332

    Vukovich, Sonja, Das Vergaberecht für Sektorenauftraggeber der Postdienste, AV Akademikerverlag Saarbrücken

    Wagner, Volkmar/Jürschik, Corina, Die Vergaberechtswidrigkeit von Verträgen wegen wesentlicher Vertragsänderung und deren Folgen, VergabeR 2012, 401

    Wiesinger, Christoph, Vergaberechtsschutz durch die neuen Verwaltungsgerichte, ZVB 2012, 137

    Zeiss, Christopher, Energieeffizienz in der Beschaffungspraxis, NZBau 2012, 201

  4. Baurecht –Rechtsprechung – Auswahl

    BGH , Urt. v. 12.04.2012 - VII ZR 13/11 – NZBau 2012, 362 - Keine Schuldübernahme auf Grund Begleichung einer umgeschriebenen Rechnung

    BGH , Urt. v. 08.03.2012 - VII ZR 118/10 - Schadensersatz für unberechtigte Teilkündigung des Bauvertrags – Verzögerung durch Auftragnehmer, NZBau 2012, 357

    BGH , Urt. v. 08.03.2012 - VII ZR 195/09 NZBau 2012, 370 - Gesonderte Abrechnung von Leistungen der Technischen Ausrüstung in mehreren Anlagengruppen ? Tafelwertüberschreitung

    BGH, Urt. v. 08.03.2012 - VII ZR 116/10 – NZBau 2012, 359 - Arglistiges Verschweigen eines Gründungsmangels nach unterlassener Baugrunduntersuchung (m. Anm. Pützenbacher)

    BGH, Urt. v. 07.02.2012 - VI ZR 29/11 – NZBau 2012, 289 - Ersatzpflichtiger Eingriff in dingliches Recht durch Benutzungsbehinderung

    BGH, Urt. v. 08.03.2012 - VII ZR 202/09 - NZBau 2012, 287 - Mehrkostenerstattung für Nachunternehmer bei Bauzeitverschiebung auf Grund verzögerter Vergabe

    BGH, Urt. v. 09.02.2012 - VII ZB 95/09 – NZBau 2012, 290, m. Anm. v. Schwenker - keine Kostenerstattung im Festsetzungsverfahren nach materiell-rechtlicher Versagung

    BGH, Urt. v. 09.02.2012 - VII ZR 31/11 - NZBau 2012, 298 – Ingenieur – HOAI - Gesamtbetrachtung für Beurteilung einer Mindestsatzunterschreitung ? Schadensersatz für unzureichend durchgerechnete Statik

    LG Aurich, Urt. v. 28.10.2011 - 5 O 854/11 NZBau 2012, 369 - Pflicht des Bauträgers zur Duldung einer Wohnungsbesichtigung im selbstständigen Beweisverfahren

    LG Wiesbaden, Urt. v. 25.01.2012 - 5 O 72/10 – NZBau 2012, 367 - Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede

    LG Wiesbaden, Urt. v. 25.01.2012 - 5 O 72/10 – NZBau 2012, 367 - Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede

    LG Wuppertal, Urt. v. 18.10.2011 - 16 S 16/11 – NZBau 2012, 375 - Schadensersatz des Architekten/Ingenieurs für überhöhte Honorarforderung

    OLG Brandenburg, Urt. v. 25.01.2012 - 4 U 112/08 – NZBau 2012, 202 - Ingenieurvertrag über Auslandsbauvorhaben – Rechtswahl und Anwendbarkeit der HOAI

    OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.11.2011 - 5 U 8/11 – NZBau 2012, 372 - Überwachungs- und Koordinierungspflicht des Architekten bei von Sonderfachleuten betreuten Gewerken

    OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.2011 - U (Kart) 12/11 – NZBau 2012, 366 - Mehrvergütung für verzögertes Vergabeverfahren und für Bauentwurfsänderungen

    OLG Frankfurt , Urt. v. 25.01.2012 - 4 U 152/11 – NZBau 2012, 363 - Schadensersatz und Vergütung nach Kündigung des Bestellers

    OLG Frankfurt, Urt. v. 15.12.2011 - 12 U 71/10 – NZBau 2012, Architektenhaftung für Überschreitung der vereinbarten Baukostengrenze

    OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.01.2012 - 12 U 143/11 – NZBau 2012, 296 - Schadensersatzpflicht für trotz Fristsetzung nicht vom Nachbargrundstück wieder entfernten Erdaushub

    OLG Köln, Urt. v. 12.01.2012 - 7 U 99/08 – NZBau 2012, 310 - Architektenhaftung unabhängig von Inanspruchnahme des Auftraggebers durch den Mieter

    OLG München Urt. v. 24.01.2012 - 9 U 3012/11 – NZBau 2012, 364 - Keine Unmöglichkeit der Nacherfüllung – reparabler Konstruktionsfehler am Ersatzteil

    OLG Saarbrücken, Urt. v. 15.02.2012 - 1 U 93/11 – NZBau 2012, 295 – Anforderungen an verzugsbegründende Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufstellung ? Voraussetzungen für Prozesszinsen

    OLG Saarbrücken, Urt. v. 31.05.2012 - 1 U 376/10 – Bauvertrag – Einheitspreis - Auslegung der Formulierung "1 qm Stabparkett 'fix und fertig'" - Angebot: "1 qm Stabparkett - fix und fertig" umfasst neben der vollständigen Verlegung des Parketts auch sämtliche Kosten einer Herstellung der Verlegereife des Untergrunds – auch dann, wenn es sich um gewerksfremde Leistungen handelt, auf die der Parkettlegerbetrieb nicht eingerichtet ist (Abfräsen im Blastrac-Kugelstrahlverfahren, Reprofilierung der Estrichoberfläche) – Unbeachtlichkeit der Verkehrssitte und - als deren Ausdruck - DIN 18 356 (Parkettarbeiten) für die Auslegung

    OLG Schleswig, Urt. v. 9.12.2011 - ! U 72/11 – Kündigung eines Bauvertrags – Insolvenz des Bauunternehmers - § 8 Nr. 2 I VOB/B, § 119 InsO – Schadensersatzanspruch des Bestellers nach § 8 Nr. 2 II VOB/B

  5. Baurecht – Literatur – Auswahl

    Althanns, Andrea, Genossenschaftliche Modelle bei der Realisierung von Anlagen der erneuerbaren Energien, ZfBR 2012, Sonderausgabe Juli, 36

    Anger,Christoph/Gerhold, Thomas, Klimaschutz und Naturschutz im Konflikt - naturschutzrechtliche Probleme bei der Verwirklichung von EEG-Anlagen - ZfBR 2012, Sonderausgabe Juli, 90

    Budiner, Erik/Blomeyer, Fabian, Honorierung von Planungsleistungen zur Einhaltung der Belange des Brandschutzes, NZBau 2012, 278

    Cloppenburg, Jürgen, Die Lieferung und Errichtung sowie Wartung von On- und Offshore-Windenergieanlagen, ZfBR 2012, Sonderausgabe Juli, 3

    Csaki, Alexander, Vergaberechtsfreiheit von Zulassungsverfahren?, NZBau 2012, 350

    Denecke, Martin/ Dondrup, Maike, Rechtsfragen der Tiefengeothermie - Voraussetzungen der Genehmigung und vergaberechtliche Aspekte - ZfBR 2012, 25

    Dziallas, Olaf/Kullick,Christian, Baurecht und Glücksspiel – aktuelle Tendenzen, NZBau 2012, 284

    Grigoleit, Klaus Joachim, Photovoltaik in der Bauleitplanung, ZfBR 2012,Sonderausgabe Juli, 95

    Grobe, Tony, Ein Plädoyer für die erweiterte Auslegung des Nacherfüllungsanspruchs im Werkvertragsrecht, NZBau 2012, 347

    Grothmann, Torsten, Auswirkungen des Staatszieles Klimaschutz auf den Ermessensspielraum am Beispiel des Denkmalschutzrechtes, ZfBR 2012,Sonderausgabe Juli, 100

    Hammacher, Peter, Die Konfliktlösung durch die VOB/B-Stelle nach § 18 II VOB/B – Praxis und Verbesserungspotenziale, NZBau 2012, 335

    Jansen, Günther, Nullpositionen beim Einheitspreisvertrag, NZBau 2012, 345

    Jenn, Matthias, Windenergie: Zahlreiche rechtliche Besonderheiten, ZfBR 2012, Sonderausgabe Juli, 14

    Kapellmann, Klaus D., Vertragsinhalt oder Geschäftsgrundlage? – Mengenangaben im Einheitspreis- oder Pauschalvertrag, NZBau 2012, 275

    Kapellmann, Klaus D./Schiffers, Karl-Heinz, Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, Bd.?1: Einheitspreisvertrag, 6. Aufl., 2011, Bd. 2: Pauschalpreisvertrag, 5. Aufl., 2011, Werner Verlag

    Katzenbach, Rolf,/Wagner, Isabel M., Technisch-rechtliche Fragestellungen bei Anlagen der Oberflächennahen Geothermie, ZfBR 2012,Sondausgabe Juli, 43

    Kesslering, Roland/Hennig, Matthias, Die Entwicklung des Architekten- und Inenieurrechts der Jahre 2011 und 2012

    Krappel, Thomas, /Süßkind- Schwendi, Benedict Freiherr, Die planerische Steuerung von Windenergieanlagen - neue Entwicklungen im Planungsrecht der Bundesländer - ZfBR 2012, Sonderausgabe Juli, 65

    Kümmel, Dennis, Doch kein Nachbarschutz gegen Hochhaus, NZBau 2012, 285 Dziallas, Olaf, Der „Berliner Weg" zu baugebietsbezogenen Verkaufsflächenbegrenzungen, NZBau 2012, 286

    Kümmel, Dennis, Fenster in der Brandwand?, NZBau 2012, 356

    Kümmel, Dennis, Vertrag bleibt Vertrag – Zur Erhebung des Erschließungsbeitrags nach Abschluss eines Erschließungsvertrags, NZBau 2012, 356

    Mager, Stefan, Niedrigere Anforderungen an zulässige Rückforderung von Zuwendungen, NZBau 2012, 281

    Oelsner, Tobias, Einfluss der Zahlungsverzugsrichtlinie auf das deutsche Bauvertragsrecht, NZBau 2012, 329

    Otto, Christian W., Rückbau und Repowering - Welche Planungsbefugnisse vermittelt § 249 Abs. 2 BauGB?, ZfBR 2012, Sonderausgabe Juli, 72

    Scheidler, Alfred, Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie bei bereits vorhandener bauleitplanerischer Steuerung - Eine Betrachtung des neuen § 249 Abs. 1 BauGB - ZfBR 2012, Sonderausgabe Juli, 76

    Schröer, Thomas/Kullick, Christian, Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge – Zur geplanten Einführung in Hessen, NZBau 2012, 354

    Schwarz, Tim, Interkommunale Kooperation zur planerischen Steuerung der Windenergie, ZfBR 2012, Sonderausgabe Juli, 83

    Schwenker, Hans Christian/Wessel, Markus, Erlaubt eine ständige Geschäftsbeziehung die Unterschreitung der Mindestsätze? - Anm. zu BGH, Urt. v. 2710.2011 -VII ZR 763110 - ZfBR 2012, 225

  6. a name="6">IT-EDV – Rechtsprechung und Literatur

    EuGH, Urt. v. 3. Juli 2012 – C-128/11 – Used Software GmbH ./. Oracle gebrauchte Software - Rechtlicher Schutz von Computerprogrammen – grundsätzliche Zulässigkeit der Vermarktung gebrauchter Lizenzen auch für Computerprogramme durch Herunterladen aus dem Internet – Erschöpfung des Verbreitungsrechts – Erwerber der „gebrauchten" Software berechtigter Nutzer – Verbot der „Aufspaltung" bei „Mehrplatzlizenzen" (teils Behalten, teils Weiterveräußern) – Pflicht zur Löschung durch Ersterwerber bei Weiterverkauf - Richtlinie 2009/24/EG – Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 1 – Erschöpfung des Verbreitungsrechts – Begriff ‚rechtmäßiger Erwerber´ - Vorabentscheidungsersuchen BGH v. 3. 2. 2011„Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt: 1. Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen ist dahin auszulegen, dass das Recht auf die Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms erschöpft ist, wenn der Inhaber des Urheberrechts, der dem möglicherweise auch gebührenfreien Herunterladen dieser Kopie aus dem Internet auf einen Datenträger zugestimmt hat, gegen Zahlung eines Entgelts, das es ihm ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des ihm gehörenden Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen, auch ein Recht, diese Kopie ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen, eingeräumt hat. 2. Die Art. 4 Abs. 2 und 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24 sind dahin auszulegen, dass sich der zweite und jeder weitere Erwerber einer Nutzungslizenz auf die Erschöpfung des Verbreitungsrechts nach Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie berufen können und somit im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie als rechtmäßige Erwerber einer Programmkopie anzusehen sind, die vom Vervielfältigungsrecht nach dieser Vorschrift Gebrauch machen dürfen, wenn der Weiterverkauf dieser Lizenz mit dem Weiterverkauf einer von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers heruntergeladenen Programmkopie verbunden ist und die Lizenz dem Ersterwerber ursprünglich vom Rechtsinhaber ohne zeitliche Begrenzung und gegen Zahlung eines Entgelts überlassen wurde, das es diesem ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen." – Entscheidung u. Anhang Nr. 1

    EuGH, Urt. v. 2.5.2012 – C-406/10 – SAS ./. WPL – kein Urheberrechtsschutz für Programmiersprachen und Funktionalitäten eines Computerprogramms

    BGH, Urt. v. 8.5.2012 – VI ZR 217/08 – Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet, wenn sich der Mittelpunkt des Klägers in Deutschland befindet – Walter Sedlmayr – Unterlassungsansprüche gegen in Österreich geschäftsansässige Gesellschaft

    BGH, Urt. v. 28.3.2012 – VIII ZR 244/10 – ZIP 2012, 1249 – Vertu-Handy – Internetauktion - Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit (verneint) – Auslegung des Versteigerungsangebots

    OLG Hamburg, Urt. v. 15.12.2011 – 4 U 85/11 – CR 2012, 359 (Leitsatz) – Vertrag über Application Service Providing: Mietvertrag (wie BGH)

    OLG Stuttgart, Urt. v. 4.4.2012 – 4 U 171/11 – CR 2012, 387 – Buch: Meilensteine der Psychologie – unzulässige teilweise Einstellung in das Intranet durch Fernuniversität - § 52a I Nr. 1 UrhG, Art. 5 III, art. 14 GG; Art. 3, 5 Multimediarichtlinie

    Wimmer, Klaus, Neue Reformüberlegungen zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen, ZIP 2012, 545

    Groß, Michael, Der Lizenzvertrag, 10. Aufl., 2011, Betriebs-Berater Verlag

    Ammann, Torsten, Der Handel mit Second Hand-Software aus rechtlicher Sicht, 2011, Oldenburger Verlag für Wirtschaft, Informatik und Recht (vgl. o. EuGH, Urt. v. 3. Juli 2012 – C-128/11 – Used Software GmbH ./. Oracle gebrauchte Software - Rechtlicher Schutz von Computerprogrammen)

    Heckmann, Dirk, juris Praxiskommentar Internetrecht, 3. Aufl., 2011, juris

    Redeker, Helmut, IT-Recht, 5. Aufl., Beck Verlag

  7. AGB-Recht

    EuGH, Urt. v. 16.6.2012 – C-618/10 – Banco Espanol de Credito – keine gerichtliche Abänderung missbräuchlicher AGB eines Gewerbetreibenden im Verbraucherbereich (Gefahr der Beseitigung des Abschreckeffekts) – Unanwendbarkeit der missbräuchlichen Klauseln

    BGH, Urt. v. 8.5.2012 – XI ZR 61/11 – ZIP 2012, 1224 – Unwirksamkeit der Auslagenersatzklausel in AGB der Sparkassen - § 307 I, II Nr. 1 BGB

    BGH, Urt. v. 14.3.2012 – VIII ZR 113/11 - NJW 2012, 1865 – Energiegasversorgungsvertrag (Sonderkundenvertrag) – Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel - § 307 BGB – planwidrige Reglungslücke – dennoch zulässige Preisanpassung bei Unterlassen es Widerspruchs über längere Zeit hinweg - §§ 133, 157, 242, 307, 812 I BGB, §§ 1, 40 II EnWG, 21, 30 AVBGasV, 18 GasGVV; vgl. auch BGH, Urt. v. 22.2.2012 – VIII ZR 34/11 - NJW-RR 2012, 690 – keine stillschweigende Zustimmung zu Gaspreisen durch vorbehaltlose Zahlung

    BGH, Urt. v. 14.3.2012 – VIII ZR 202/11 – ZIP 2012, 1036 – Stromversorgung – Sonderkundenvertrag – Befreiung von der Leistungspflicht bei Störungen des Netzbetriebs – keine Unwirksamkeit der Klausel – keine Intransparenz §§ 307 I S. 1, II, 314, 326 I BGB

    OLG Dresden, Urt. v. 6.9.2011 – 5 U 1627/10 - NJW-RR 2012, 421 – Unwirksame Schadenspauschalierung bei Rücktritt vom LKW-Mietvertrag - 75 % Schadensersatz auch im kaufmännischen Verkehr unwirksam – Darlegungslast für Angemessenheit der Klausel trifft Auftraggeber

    OLG München, Urt. v. 12.1.2012 – 23 U 2727/11 – ZIP 2012, 576 – Anwendung der Unklarheitenregel des § 305c II BGB auf Genussscheinbedingungen