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Öffentliche Auftragggeber Ausgenommen Aufträge
Ausgenommene Aufträge von §§ 97 ff GWB
Muster Vergabevermerk - Achtung: der Vergabevermerk darf nicht erst am Ende des Verfahrens gefertigt werden, sondern muß laufend und zeitnah Schritt für Schritt Einsicht in das jeweilige Stadium des Verfahrens geben.
Akteneinsichtsrecht - § 165 Abs. 1 GWB
Das Fax ist als Kommunikationsmittel einsetzbar.
"Gegenseitigkeit" in diesem Sinne setzt voraus, daß sich Leistung und Gegenleistung ("Synallagma") gegenüberstehen.
Bewerberbedingungen Vergabesperre
Anforderungen - Bestimmungsrecht des Auftraggebers – Markterkundung
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