OLG
Oberlandesgericht Brandenburg:
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Einzelfall nochmals grundsätzlich zum Ausschluss wegen verspäteten Eingangs und Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen wichtige Grundsätze behandelt.
Oberlandesgericht München
Auch minimale Änderungen der Verdingungsunterlagen führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. So urteilte das OLG München.
OLG Schleswig, Beschl. v. 15.04.2011 - 1 Verg 10/10 – Nebenangebote und niedrigster Preis – Zulässigkeit – kein Verstoß gegen EU-Recht – keine Vorlage an BGH oder EuGH - Vergabe eines Auftrages für Straßenbauarbeiten
OLG Brandenburg, Beschl. v. 15.03.2011 - Verg W 5/11 – Holzeinschlag etc. nach Kampfmittelräumung – fehlender Nachweis der zwingend vorgegebenen Ortsbesichtigung als Ausschlussgrund – ergänzender Bestandteil der Leistungsbeschreibung - Lose – Anhang 1 Teil B – eingeschränktes Vergaberegime – „Sammeltermine“ – kein Verstoß gegen Vertraulichkeit – Eignungsnachweise - Bestandteil der Leistungsbeschreibung mit Fettdruckweise: "eine Vorortbesichtigung der Bestände zu den Losen 1 bis 9 zwingend erforderlich"
Aktuelle Informationen 2025-2026:
Rechtliche Änderungen des Vergaberechts des Bundes- und Landesrechts, vor allem Änderungen der Auftragswerte in Bund und Land.: Gesetze und VO 2025 (vgl. fforum vergabe.de: GWB, WRegG (WRegV – Wettbewerbsregisterverordnung),SaubFahrzeugBeschG,BwBBG- – Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungs-gesetz), VgV, KonzVgV, VergStatVO, VSVgV, VOB/A, UVgO, VOB/B, Richtlinie 2014/24/EU – zahlreiche Aufrragswertherabsetzungen in Bund und Land vgl. Schwellenwert
Schwellenwertschätzung
Bemühungen der Koalition im Bereich der Entbürokratisierung:
Koalitionsvertrag Union und SPD - Vergabe und Beschaffungen, 1829, Vereinfachung des Vergaberechts und strategisches Beschaffungsmanagement 2058 etc.
Laufende Reformen des Vergaberechts:
Referentenentwurf (25.06.2025) eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (Bundeswehr-Planungs- und - Beschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwPBBG
Bundeskanzler und Länder vereinbarten am 4.12.2025 in der Maßnahme 144 auch eine Vereinfachung der UVgO und ihre möglichst einheitliche Anwendung durch die Länder mit folgenden Punkten (144 1. Vereinfachung der Unterschwellenvergabeverordnung; !45 2. Wertgrenzen für Direktaufträge; 146 3. Einheitliche Formulare; 147 4. Nachweis durch Eigenerklärung; 148 5. Hürden für Dringlichkeitsvergaben senken149 6. E-Rechnungsplattform; 150 7. Digitaler Marktplatz Deutschland; 151 8. Einsatz von KI bei der Vergabe, 152 9. Begrenzung der Prüffrist in Nachprüfungsverfahren).
Vgl. Beschluss im Rahmen der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025 – sog. Föderalen Modernisierungsagenda, Bund und Länder legen ersten Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda vor, Pressemitteilung 37/2026 des BMDS vom 25. Juni 2026
7 Im ersten Fortschrittsbericht vom 25. Juni 2026 erreichten Bund und Länder (Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus dem BMWE und acht Ländern) Vereinbarung von zur Überarbeitung und Anpassung der UVgO17 bis spätestens 31. Dezember 2026 bzw. bis 30. Juni 2027 entsprechend des am 1. 7. 2026 für den Oberschwellenbereich inkraftgetretenen Vergabebeschleunigungsgesetzes
Wichtiges 2025- 2026
Im Jahr 2025 ergingen u.a. Entscheidungen des EuGH zu Konzessionen (3), Inhouse-Vergaben (2), Zuschüssen (2); AGB (2), „bestimmten“ Spezifikationen (1) und Softwareänderung (IBM-Wartung). OLG-Entscheidungen befassten sich u. a. mit Akteneinsicht, Hinzuziehung eines Anwalts, Aufhebung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Beschaffungsdienstleistungen, Rügen und Erkennbarkeit des Verstoßes, produktbezogene Leistungsbeschreibung, vergleichbare Referenzleistung, Rückzahlung von Fördermitteln und Wertungsfragen sowie Zuschlagskriterien. Vergabekammern entscheiden u. a. über Anwaltskosterstattung – wesentliche Änderung und Änderung der Vergabeunterlagen, Aufhebungsgründe, Ausschluss, Direktvergabe, Eignungsleihe mit Unterauftragnehmer, Markerkundungsmängel und Vergleichbarkeit von Referenzen – vgl. jeweils OLG- und Vergabekammer-Entscheidungen.
