Anhänge
mit Kommentierung

1. Teil, Einleitung
2. Teil, die Paragraphen 1-7
3. Teil, die Paragraphen 8-18
4. Teil, die Paragraphen 19-32
5. Teil, Anhänge


Anhang I A

Kategorie Titel CPC-Referenz-Nr.
1 Instandhaltung und Reparatur 6112, 6122, 633, 886
2 Landverkehr1) einschließlich Geldtransport und Kurierdienst, ohne Postverkehr 712 (außer 71235, 7512, 87304
3 Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne Postverkehr 73 (außer 7312)
4 Postbeförderung im Landverkehr1) sowie Luftpostbeförderung 71235, 7321
5 Fernmeldewesen2) 752
6 Finanzielle Dienstleistungen ex 81
  a) Versicherungsleistungen 812, 814
  b) Bankenleistungen und Wertpapiergeschäfte 3)  
7 Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten 84
8 Forschung und Entwicklung 4) 85
9 Buchführung, -haltung und -prüfung 862
10 Markt- und Meinungsforschung 864
11 Unternehmensberatung und verbundene Tätigkeiten 865, 866
12 Architektur, technische Beratung und Planung,; integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung; technische Versuche und Analysen 867
13 Werbung 871
14 Gebäudereinigung und Hausverwaltung 874, 82201 bis 82206
15 Verlegen und Drucken gegen Vergütung oder auf vertraglicher Grundlage 88442
16 Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen 94




Anhang I B

Kategorie Titel CPC-Referenz-Nr.
17 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 64
18 Eisenbahnen 711
19 Schiffahrt 72
20 Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs 74
21 Rechtsberatung 861
22 Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung 872
23 Auskunfts- und Schutzdienste (ohne Geldtransport) 873 (außer 87304)
24 Unterrichtswesen und Berufsausbildung 92
25 Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 93
26 Erholung, Kultur und Sport 96
27 sonstige Dienstleistungen




Anhang TS
Technische Spezifikationen



1. Begriffsbestimmungen

1.1."Technische Spezifikationen" sind sämtliche, insbesondere in den Verdingungsunterlagen enthaltenen, technischen Anforderungen an ein Material, ein Erzeugnis oder eine Lieferung, mit deren Hilfe das Material, das Erzeugnis oder die Lieferung so bezeichnet werden können, daß sie ihren durch den Auftraggeber festgelegten Verwendungszweck erfüllen. Zu diesen technischen Anforderungen gehören Qualitätsstufen, Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit und Abmessungen, ebenso die Vorschriften für Materialien, Erzeugnisse oder Lieferungen hinsichtlich Qualitätssicherung, Terminologie, Bildzeichen, Prüfungen und Prüfverfahren, Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung. Außerdem gehören dazu auch die Vorschriften für die Planung und Berechnung von Bauwerken; die Bedingungen für die Prüfung, Inspektion und Abnahme von Bauwerken, die Konstruktionsmethoden oder -verfahren und alle anderen technischen Anforderungen, die der Auftraggeber bezüglich fertiger Bauwerke oder der dazu notwendigen Materialien oder Teile durch allgemeine oder spezielle Vorschriften anzugeben in der Lage ist.
1.2 "Norm": technische Spezifikation, die von einer anerkannten Normenorganisation zur wiederholten oder ständigen Anwendung angenommen wurde, deren Einhaltung grundsätzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist.
1.3 "Europäische Norm": die von dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) oder dem Europäischen Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC) gem. deren gemeinsamen Regeln als Europäische Normen (EN) oder Harmonisierungsdokumente (HD) angenommenen Normen oder vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) entsprechend seinen eigenen Vorschriften als "Europäische Telekommunikationsnorm" (ETS) angenommenen Normen.
1.4 "Gemeinsame technische Spezifikation": technische Spezifikation, die nach einem von den Mitgliedstaaten anerkannten Verfahren erarbeitet wurde, um die einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen und die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wurde.
1.5 "Europäische Spezifikation": eine gemeinsame technische Spezifikation, eine europäische technische Zulassung oder eine in einzelstaatliche Norme, die durch eine europäische Norm umgesetzt wird.



2. Mangels europäischer Spezifikationen

2.1 werden die technischen Spezifikationen unter Bezugnahme auf die einzelstaatlichen technischen Spezifikationen festgelegt, die anerkanntermaßen den wesentlichen Anforderungen der Gemeinschaftsrichtlinien zur technischen Harmonisierung entsprechen, und zwar insbesondere nach den in der Richtlinie 89/100/EWG1 vorgesehenen Verfahren.
2.2 können die technischen Spezifikationen unter Bezugnahme auf die einzelstaatlichen technischen Spezifikationen betreffend die Planung, Berechnung und Verwirklichung von Bauvorhaben und den Einsatz von Produkten festgelegt werden.
2.3 können die technischen Spezifikationen unter Bezugnahme auf sonstige Dokumente festgelegt werden. In einem solchen Fall ist unter Beachtung der nachstehenden Normenrangfolge zurückzugreifen auf  

 

- die innerstaatlichen Normen, mit denen vom Land des Auftraggebers akzeptierte internationale Normen umgesetzt werden;
- sonstige innerstaatliche Normen und innerstaatliche technische Zulassungen des Landes des Auftraggebers;
- alle weiteren Normen.






Anhang A
I. Lieferaufträge
Offenes Verfahren


1. Name, Anschrift, Telefon-, Telegramm-, Fernschreib- und Fernkopier-Nummer oder -Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle):

 

2. a) Verfahrensart:
  b) Art des Vertrages, für den Angebote eingereicht werden sollen:

 

3. a) Ort der Lieferung:
  b) Art und Menge der zu liefernden Waren einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge und nach Möglichkeit voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen werden können:
    CPV-Referenznummer:
  c) Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann:
  d) Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß § 8a:

 

4. Etwa vorgeschriebene Lieferfrist und nach Möglichkeit Zeitpunkt des Beginns der Lieferung:

 

5. a) Name und Anschrift der Stelle, bei der die sachdienlichen Unterlagen angefordert bzw. eingesehen werden können:
  b) Tag, bis zu dem die genannten Unterlagen angefordert werden können:
  c) Gegebenenfalls Betrag und Bedingungen für die Zahlung des Betrages, der zu entrichten ist, um die genannten Unterlagen zu erhalten:

 

6. a) Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen:
  b) Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind:
  c) Sprache bzw. Sprachen, in denen sie abzufassen sind:

 

7. entfällt

 

8. (gegebenenfalls) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

 

9. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

 

10. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muß:

 

11. Auskünfte zur Lage des Unternehmens sowie Auskünfte und Formalitäten, die zur Beurteilung der vom Unternehmen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestbedingungen erforderlich sind:

 

12. Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind:

 

13. Kriterien für die Auftragserteilung und, falls möglich, deren Rangfolge. Andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in den Verdingungsunterlagen enthalten sind:

 

14. Gegebenenfalls Verbot von Änderungsvorschlägen:

 

15. Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:

 

16. Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung:

 

17. Tag der Absendung der Bekanntmachung:

 

18. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften¹:

 

19. Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Beschaffungsübereinkommenes² fällt:

 


 

¹ Wird vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften eingetragen.
² Vgl. Erläuterungen zu den Anhängen der VOL/A.






II. Dienstleistungsaufträge

1. Name, Anschrift, Telefon-, Telegramm-, Fernschreib- und Fernkopier-Nummer oder -Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle):

 

2. Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge und nach Möglichkeit voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen werden können:
  CPC-Referenznummer:

 

3. Ausführungsort:

 

4. a) Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist:
  b) Verweisung auf die Rechts- und Verwaltungsvorschrift:
  c) Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen:

 

5. Angabe, ob Dienstleistungserbringer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen abgeben können:

 

6. Gegebenenfalls Verbot von Änderungsvorschlägen:

 

7. Dauer des Auftrags oder Frist für die Erbringung der Dienstleistung und nach Möglichkeit Zeitpunkt des Beginns der Dienstleistung:

 

8. a) Name und Anschrift der Stelle, bei der die maßgeblichen Unterlagen angefordert werden können:
  b) Einsendefrist für die Anträge:
  c) (gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten der Zahlung der Gebühr für die Übersendung dieser Unterlagen

 

9. a) Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen:
  b) Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind:
  c) Sprache bzw. sprachen, in denen sie abzufassen sind:

 

10. Entfällt

 

11. Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten;

 

12. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweise auf die maßgeblichen Vorschriften:

 

13. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft an die der Auftrag vergeben wird, haben muss:

 

14. Angaben zur Lage des Dienstleistungserbringers sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob das Unternehmen die wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt:

 

15. Bindefrist:

 

16. Kriterien für die Auftragserteilung und, falls möglich, deren Rangfolge. Andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in den Verdingungsunterlagen enthalten sind:

 

17. Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:

 

18. Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung:

 

19. Tag der Absendung der Bekanntmachung:

 

20. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:¹

 

21. Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Beschaffungsübereinkommens fällt:²

 


 

¹ Wird vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften eingetragen.
² Vgl. Erläuterungen zu den Anhängen der VOL/A.






Anhang B
I. Lieferaufträge
Nichtoffenes Verfahren

1. Name, Anschrift, Telefon-, Telegramm-, Fernschreib- und Fernkopier-Nummer oder -Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle):

 

2. a) Verfahrensart:
  b) gegebenenfalls Begründung für das beschleunigte Verfahren:
  c) Art des Vertrages, für den Angebote eingereicht werden sollen:

 

3. a) Ort der Lieferung:
  b) Art und Menge der zu liefernden Waren einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge und nach Möglichkeit voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen werden können:
  CPV-Referenznummer:
  c) Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann:
  d) Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 8a:

 

4. Etwa vorgeschriebene Lieferfrist und nach Möglichkeit Zeitpunkt des Beginns der Lieferung:

 

5. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muß:

 

6. a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen:
  b) Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind:
  c) Sprache bzw. Sprachen, in denen sie abzufassen sind:

 

7. Tag, bis zu dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe abgesandt wird:

 

8. Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten:

 

9. Auskünfte über die Lage des Unternehmens sowie Auskünfte und Formalitäten, die zur Beurteilung der vom Unternehmen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestbedingungen erforderlich sind:

 

10. Kriterien für die Auftragserteilung und, falls möglich, deren Rangfolge. Andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in den Verdingungsunterlagen enthalten sind:

 

11. Beabsichtigte Zahl oder Marge von Lieferanten, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wird:

 

12. Gegebenenfalls Verbot von Änderungsvorschlägen:

 

13. Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:

 

14. Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf die Nichtveröffentlichung:

 

15. Tag der Absendung der Bekanntmachung:

 

16. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:¹

 

17. Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Beschaffungsübereinkommens fällt:²

 


 

¹ Wird vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften eingetragen.
² Vgl. Erläuterungen zu den Anhängen der VOL/A.






II. Dienstleistungsaufträge
Nicht offenes Verfahren


1. Name, Anschrift, Telefon-, Telegramm-, Fernschreib- und Fernkopier-Nummer oder -Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle):

 

2. Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge und nach Möglichkeit voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen werden können:

 

    CPV-Referenznummer:

 

3. Ausführungsort:

 

4. a) Angabe, ob die Ausführung der Leistung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist:
  b) Verweisung auf die Rechts- und Verwaltungsvorschrift:
  c) Angaben, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen:

 

5. Angabe, ob Dienstleistungserbringer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen abgeben können:

 

6. Beabsichtigte Zahl oder Marge von Dienstleistungserbringern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:

 

7. Gegebenenfalls Verbot von Änderungsvorschlägen:

 

8. Dauer des Auftrags oder Frist für die Erbringung der Dienstleistung und nach Möglichkeit Zeitpunkt des Beginns der Dienstleistung:

 

9. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muss:

 

10. a) Gegebenenfalls Begründung der Inanspruchnahme des beschleunigten Verfahrens:
  b) Einsendefrist für die Anträge auf Teilnahme:
  c) Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind:
  d) Sprache(n), in der (denen) diese Anträge abgefaßt sein müssen:

 

11. Frist für die Absendung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe:

 

12. Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten;

 

13. Angaben zur Lage des Dienstleistungserbringers sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob der Unternehmer die wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt:

 

14. Kriterien für die Auftragserteilung und, falls möglich, deren Rangfolge. Andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in den Verdingungsunterlagen enthalten sind:

 

15: Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:

 

16. Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf die Nichtveröffentlichung:

 

17. Tag der Absendung der Bekanntmachung:

 

18. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:¹

 

19. Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Beschaffungsübereinkommens fällt:²

 


 

¹ Wird vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften eingetragen.

 

² Vgl. Erläuterungen zu den Anhängen der VOL/A.






Anhang C
I. Lieferaufträge
Verhandlungsverfahren


1. Name, Anschrift, Telefon-, Telegramm-, Fernschreib- und Fernkopier-Nummer oder -Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle):

 

2. a) Verfahrensart:
  b) Gegebenenfalls Begründung für die Inanspruchnahme des beschleunigten Verfahrens:
  c) Art des Vertrages, für den die Angebote eingereicht werden sollen:

 

3. a) Ort der Lieferung:
  b) Art und Menge der zu liefernden Waren einschließlich etwaiger Optionsrecht für weitere Aufträge und nach Möglichkeit voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen werden können:
  CPV-Referenznummer:
  c) Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann:
  d) Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß § 8a:

 

4. Etwa vorgeschriebene Lieferfrist und nach Möglichkeit Zeitpunkt des Beginns der Lieferungen:

 

5. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muß:

 

6. a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen:
  b) Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind:
  c) Sprache bzw. Sprachen, in denen sie abzufassen sind:

 

7. Gegebenenfalls Kautionen und Sicherheiten:

 

8. Auskünfte über die Lage des Unternehmens sowie Auskünfte und Formalitäten, die zur Beurteilung der vom Unternehmen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestbedingungen erforderlich sind:

 

9. Beabsichtigte Zahl oder Marge von Lieferanten, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:

 

10. Gegebenenfalls Verbot von Änderungsvorschlägen:

 

11. Gegebenenfalls Name und Anschrift der vom Auftraggeber ausgewählten Unternehmen:

 

12. Datum vorhergehender Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften:

 

13. Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen werden kann:

 

14. Tag der Absendung der Bekanntmachung:

 

15. Tag der Absendung der Bekanntmachung:

 

16. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:¹

 

17. Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Beschaffungsübereinkommens fällt:²

 


 

¹ Wird vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften eingetragen.
² Vgl. Erläuterungen zu den Anhängen der VOL/A.






II. Dienstleistungsaufträge
Verhandlungsverfahren

1. Name, Anschrift, Telefon-, Telegramm-, Fernschreib- und Fernkopier-Nummer oder -Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle):

 

2. Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge und nach Möglichkeit voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen werden können:
  CPV-Referenznummer:

 

3. Ausführungsort:

 

4. a) Angabe, ob die Ausführung der Leistung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist:
  b) Verweisung auf Rechts- und Verwaltungsvorschrift:
  c) Angaben, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen:

 

5. Angabe, ob Dienstleistungserbringer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen abgeben können:

 

6. Beabsichtigte Zahl oder Marge von Dienstleistungserbringern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:

 

7. Gegebenenfalls Verbot von Änderungsvorschlägen:

 

8. Dauer des Auftrags oder Frist für die Erbringung der Dienstleistung und nach Möglichkeit Zeitpunkt des Beginns der Dienstleistung:

 

9. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muss:

 

10. a) Gegebenenfalls Begründung der Inanspruchnahme des beschleunigten Verfahrens:
  b) Einsendefrist für die Anträge auf Teilnahme:
  c) Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind:
  d) Sprache(n), in der (denen) diese Anträge abgefaßt sein müssen:

 

11. Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten;

 

12. Angaben zur Lage des Dienstleistungserbringers sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob der Unternehmer die wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt:

 

13. Gegebenenfalls Name und Anschrift der vom öffentlichen Auftraggeber bereits ausgewählten Dienstleistungserbringer:

 

14: Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:

 

15. Tag der Absendung der Bekanntmachung:

 

16. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:¹

 

17. Tag(e) der Veröffentlichung von Vorinformationen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften:

 

18. Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Beschaffungsübereinkommens fällt:²

 


 

¹ Wird vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften eingetragen.
² Vgl. Erläuterungen zu den Anhängen der VOL/A.






Anhang D
I. Lieferaufträge
Verfahren zur Vorinformation gem. § 17 a Nr. 2

1. Name, Anschrift, Telefon-, Telegramm-, Fernschreib- und Fernkopie-Nummer oder - Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle) sowie der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte erlangt werden können:

 

2. Art und Menge oder Wert der zu liefernden Waren: CPV-Referenznummer:

 

3. Voraussichtlicher Zeitpunkt, zu dem das Verfahren zur Vergabe des Auftrags oder der Aufträge eingeleitet werden wird (sofern bekannt):

 

4. Andere Auskünfte:

 

5. Tag der Absendung der Bekanntmachung:

 

6. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:¹

 

7. Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Beschaffungsübereinkommens fällt:²

 


 

¹ Wird vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften eingetragen.
² Vgl. Erläuterungen zu den Anhängen der VOL/A.






II. Dienstleistungsaufträge
Verfahren zur Vorinformation gem. § 17 a Nr. 2

1. Name, Anschrift, Telefon-, Telegrafen-, Fernschreib- und Fernkopie-Nummer -Adresse des Auftraggebers (Vergabestelle) und gegebenenfalls der Stelle, von der zusätzliche Auskünfte erlangt werden können:

 

2. Beabsichtigte Gesamtbeschaffungen von Dienstleistungen in jeder Kategorie des Anhangs I A:

 

3. Geschätzter Zeitpunkt der Einleitung der Vergabeverfahren nach Kategorien:

 

4. Sonstige Angaben:

 

5. Tag der Absendung der Bekanntmachung:

 

6. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:¹

 

7. Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Beschaffungsübereinkommens fällt:²

 


 

¹ Wird vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften eingetragen.
² Vgl. Erläuterungen zu den Anhängen der VOL/A.






Anhang E
I. Lieferaufträge
Vergebene Aufträge gem. § 28 a

1. Name und Anschrift des Auftraggebers (Vergabestelle):
2. a) Verfahrensart:
  b) im Fall von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung Begründung der Wahl dieses Verfahrens gemäß § 3a Nr. 2:
3. Tag der Auftragsvergabe:
4. Zuschlagskriterien:
5. Anzahl der eingegangenen Angebote:
6. Name und Anschrift des oder der Auftragnehmer(s):
7. Art und Menge der gelieferten Waren, gegebenenfalls nach Auftragnehmer: CPV-Referenznummer:
8. Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum):
9. Wert des erteilten Auftrags oder Werte des höchsten und des niedrigsten Angebots, die bei der Auftragsvergabe berücksichtigt wurden:¹
10. Andere Auskünfte:
10. Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften:
11. Tag der Absendung der Bekanntmachung:
12. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:²

¹ Bei Nummer 9 handelt es sich um eine Formulierung aus dem Beschaffungsübereinkommen der WTO. Es sind Fälle denkbar, in denen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der (tatsächlich) gezahlte – oder zu zahlende – Preis noch nicht feststeht (z.B. bei Rahmenübereinkünften). Nur in diesen Fällen müssen angaben unter Nummer 9 gemacht werden; im übrigen sind die Angaben unter den Nummern 8. und 9. in der Regel identisch.
² Wird vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften eingetragen.





II. Dienstleistungsaufträge
Vergebene Aufträge gem. § 28 a

1. Name und Anschrift des Auftraggebers (Vergabestelle)
2. Gewähltes Vergabeverfahren: im Fall von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung Begründung der Wahl dieses Verfahrens gemäß § 3a Nr. 2:
3. Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; CPV-Referenznummer:
4. Tag der Auftragserteilung:
5. Kriterien für die Auftragserteilung:
6. Anzahl der eingegangenen Angebote:
7. Name und Anschrift des oder der Dienstleistungserbringer(s):
8. Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum):
9. Wert des erteilten Auftrags oder Werte des höchsten und des niedrigsten Angebots, die bei der Auftragsvergabe berücksichtigt wurden:¹
10. Gegebenenfalls Wert oder Teil des Auftrags, der an Dritte weitergebenen werden kann:
11. Sonstige Angaben:
12. Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften:
11. Tag der Absendung der Bekanntmachung:
12. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:²
13. Bezüglich von Aufträgen für Dienstleistungen im Sinne des Anhangs I B: Einverständnis des öffentlichen Auftraggebers mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung:

¹ Bei Nummer 9 handelt es sich um eine Formulierung aus dem Beschaffungsübereinkommen der WTO. Es sind Fälle denkbar, in denen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der (tatsächlich) gezahlte – oder zu zahlende – Preis noch nicht feststeht (z.B. bei Rahmenübereinkünften). Nur in diesen Fällen müssen angaben unter Nummer 9 gemacht werden; im übrigen sind die Angaben unter den Nummern 8. und 9. in der Regel identisch.
² Wird vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften eingetragen.





Anhang F
Bekanntmachung über Wettbewerbe


1. Name, Anschrift, Telefon-, Telegrafen-, Fernschreib- und Fernkopiernummer des Auftraggebers und der Dienststelle, bei der einschlägige Unterlagen erhältlich sind:
2. Beschreibung des Vorhabens:
3. Art des Wettbewerbs: offen oder beschränkt:
4. Bei offenen Wettbewerben: Frist für den Eingang von Wettbewerbsarbeiten:
5. Bei beschränkten Wettbewerben:
  a) beabsichtigte Zahl der Teilnehmer:
  b) gegebenenfalls Namen bereits ausgewählter Teilnehmer:
  c) anzuwendende Kriterien bei der Auswahl von Teilnehmern:
  d) Frist für den Eingang von Anträgen auf Teilnahme:
6. Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist:
7. Anzuwendende Auswahlkriterien:
8. Gegebenenfalls Namen der Mitglieder des Preisgerichts:
9. Angabe, ob die Entscheidung des Preisgerichts den Auftraggeber bindet:
10. Gegebenenfalls Anzahl und Höhe der Preise:
11. Angabe, ob die Teilnehmer Anspruch auf Kostenerstattung haben:
12. Angabe, ob die Preisgewinner Anspruch auf den Zuschlag von Folgeaufträgen haben:
13. Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:
14. Tag der Absendung der Bekanntmachung:
15. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:¹

¹ Wird vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften eingetragen.





Anhang G
Ergebnisse von Wettbewerben

1. Name, Anschrift, Telefon-, Telegrafen-, Fernschreib- und Fernkopiernummer des Auftraggebers:
2. Beschreibung des Vorhabens:
3. Gesamtzahl der Teilnehmer:
4. Anzahl ausländischer Teilnehmer:
5. Der/die Gewinner des Wettbewerbs:
6. Gegebenenfalls der/die Preis(e):
7. Sonstige Angaben, insbesondere die Stelle, an die sich der Teilnehmer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Wettbewerbsbestimmungen wenden kann:
8. Verweisung auf die Bekanntmachung über den Wettbewerb:
9. Tag der Absendung der Bekanntmachung:
10. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:¹

¹ Wird vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften eingetragen.



1. Teil, Einleitung
2. Teil, die Paragraphen 1-7
3. Teil, die Paragraphen 8-18
4. Teil, die Paragraphen 19-32
5. Teil, Anhänge

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