VOF und EU-VOL/A sind nicht mehr anwendbar - jetzt GWB, §§ 69 ff VgV. Unterhalb der Schwellenwerte greift § 50 UVgO ein. Bitte auf Aktualität unterhalb der Schwellenwerte achten - Schwellenwert Schwellenwertschätzung
Muster Prüfung Freiberufler-Leistungen (vgl. § 50 UVgO - Fn.)
| Indizien für die Annahme von "Freiberufler-Leistungen" | ||
| Anknüpfung am Tätigkeitsbereich: | ||
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| Anknüpfung an exemplarisch genannten Berufsbildern: | ||
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| und ähnlicher Berufe, hier: |
- Bedeutung und Beachtung des Einsatzes von Erfüllungsgehilfen
Soweit es um den Einsatz von Erfüllungshilfen geht, ist die nachfolgende Bestimmung zu beachten:
"Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, daß er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;..."
Nachweis "Freiberufler-Leistung"
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enthalten: | nicht enthalten: |
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nein: | ja: |
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| Begründung: |
Der hier betroffene Beruf ist entsprechend in die in § 18 I EStG angeführten Berufe einzuordnen. Die Tätigkeit ist durch die selbständige Tätigkeit in eigener Verantwortlichkeit sowie durch eine gewisse Individualität der erbrachten Leistung geprägt. Im einzelnen ist dies daraus zu ersehen, daß
| Schwellenwert des Auftrags unter EU-Schwellenwert: | darüber: |
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| Die Leistung ist | |
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Gesamtergebnis der Prüfung:
~0494
