Hinweis: Die Dokumentation ist nicht erst am Ende des Verfahrens durch den Vergabevermerk vorzunehmen, sondern fortlaufend und zeitnah (jeweils aktueller Stand) - Transparenzgebot (vgl. § 97 I GWB) - Einsichtnehmende müssen erkennen kennen, ich welchem Stadium sich das Verfahren gerade befindet.)

Vergabestelle (öff. Aufraggeber): Beschaffungsstelle (Einkauf):
Vergabeverfahren - Aktenzeichen: Bearbeiter/in:
 
Anforderung der Bedarfsstelle (Fachabteilung):
Leistungen Lieferungen:
Dienstleistungen: Freiberufliche Leistung - vgl. § 50 UVgO
Bauleistung Sonstiges:


Eingang der Bedarfsanmeldung am:
Beschaffungsantrag

  • liegt vor:
  • liegt nicht vor:
  • ist anzufordern:
  • ist mit der Bedarfsstelle zu bearbeiten:

Haushaltsmittel
Verpflichtungsermächtigung

Keine "Dringlichkeit": hier sind die §§ 8 IV Nr. 9 UVgO, 14 IV Nr. 4 VgV zu beachten
"zwingende Dringlichkeit" nach §§ 8 IV Nr. 9 UVgO, 14 IV Nr. 4 VgV
voraussichtliches Arbeitsende:
Zeitrahmen:

Erstvergabe:
Wiederholungsvergabe:
Aktenzeichen des Verfahrens:
Vergabeakte dieses Verfahrens beziehen und auswerten:
Vergabeverfahren anderer Vergabestellen:

Beteiligte am Vergabeverfahren:
Interessenkollision, MItwirkung an der Vorbereitung der Vergabe -  §§ 4,5 UVgO, 6, 7 VgV

Zuständigkeit:
Zentrale Beschaffungsstelle:
Sonderabteilung:

  Vorabprüfung - Zutreffendes markieren !
Zuständigkeit-Beschaffungsstelle:
EVB-IT-Beschaffung EDV:
Spezialbeschaffungsbereich mit Sonderzuständigkeit:
Bauleistungen - Zuständigkeit Abteilung:
Baueinzelauftrag - Mischleistungen:
Lieferungen:
Dienstleistungen:
Sonstige Leistungen:
Auftragswert - Schätzung:
  • vorliegend: Euro
  • fehlend - grobe Schätzung:
Vermutliches Verfahren:
Kleines Vergabeverfahren - Muster Kleines Verfahren -vgl. Abwicklungsraster 2021:
Freiberufler-Leistung - Verfahren - § 50 UVgO:
Nationales Verfahren - Muster Nationales Verfahren:
EU-weites Verfahren - Muster EU-weite Verfahren:
Sektorenbereich - Muster SKR:
VOF-Verfahren - Muster - jetzt § 50 UVgO:


Abschluß des Verfahrens durch Vergabevermerk und Abwicklungskontrolle
am:
durch Bearbeiter/in:
Bemerkungen




Sofort zu ergreifende notwendige Maßnahmen:

  1. Beschaffungsantrag:
  2. Haushaltsabteilung einschalten :
  3. Weitere Abteilungen einschalten:
  4. Beschaffungsantrag an Bedarfsstelle:
  5. Weitere Schritte:

Wiedervorlage am:



Vergabestelle:
Beschaffungsstelle:
Bearbeiter/in:
Ort:
Datum:


Handzeichen:


 

Übersendung an Bedarfsstelle zur Erstbearbeitung am:
Wiedervorlage am:







Wenn Sie dieses Einführungsblatt/Deckblatt für das Verfahren angelegt haben, bereiten Sie den Beschaffungsantrag - gegebenenfalls mit Übersendung der Hinweise für die Bedarfsstelle vor.

Zuvor überprüfen Sie, ob Ihnen bereits die Beschaffungsabsicht bekannt geworden ist und Sie insofern vorbereitende Schritte unternommen haben.
Wenn dies der Fall war, ziehen Sie diese Ergebnisse mit Ihre Überlegungen ein und bearbeiten Sie den Beschaffungsantrag, soweit möglich, und übersenden ihn zur Ergänzung an die Bedarfsstelle oder vereinbaren mit dieser einen Termin zur weiteren Festlegung der Einzelheiten.

Achtung: Abwicklungskontrolle bereits jetzt in die Überlegungen einbeziehen - damit endet der Beschaffungsvorgang später!



Sie haben also, wenn noch nicht geschehen, folgende Schritte zu erledigen - Prinzip: Vergabeakte einmal von Anbeginn an richtig anlegen, keine Mehrfach- und Doppelarbeit!

<o1>

  • Beschaffungsplanung - vorliegende Erkenntnisse - Überprüfung - Muster. Erledigt ?
  • sicherheitshalber: Zuständigkeitsfeststellung - Organisation Vergabestelle Muster Beteiligte Erledigt ?
  • Kontrolle des Deckblatts Erledigt ?
  • Anlegen der Vergabeakte unter Prüfung folgender Schritte:
  • Begründung Ausnahmen nicht mehr nach der VOL/A, sondern nur noch nach § 14 UVgO Direktauftrag
  • Begründung Ausnahmen (nur Direktauftrag nach § 14 UvgO -ansonsten  nicht vorgesehen - im nationalen Verfahren Erledigt ?
  • Feststellung der Beteiligten der Vergabestelle Erledigt ?
  • Information der Bedarfsstelle durch die Beschaffungsstelle über das Vorgehen und die Gründe - Hinweise für die Bedarfsstelle
    - nur erforderlich, wenn Bedarfsstelle nicht bereits in das Verfahren eingeführt ist - Erledigt ?
  • Beschaffungsantrag mit den Hinweisen an die Bedarfstelle. Erledigt ?
  • Bearbeitung des Beschaffungsantrags zusammen mit Bedarfsstelle - Nutzung der Muster und Checklists Erledigt ?
  • Rücklauf des Beschaffungsantrages von Bedarfsstelle zur Beschaffungsstelle am:
  • Bearbeitung des Beschaffungsantrages durch die Beschaffungsstelle - soweit bereits jetzt möglich, Komplettierung der Verdingungsunterlagen
  • Überprüfung, Auswertung und eventuelle Ergänzung des Beschaffungsantrages. Erledigt ?
  • Einschaltung der übrigen am Vergabeverfahren Beteiligten und Abstimmung. Erledigt ?




    Nächste Schritte

    1. Überprüfen Sie sicherheitshalber nochmals, ob Sie die erforderliche Beschaffungsplanung durchgeführt haben und ob entsprechende Erkenntnisse bereits vorliegen. erledigt
    2. Information der Bedarfsstelle durch die Beschaffungsstelle über das Vorgehen und die Gründe - Hinweise für die Bedarfsstelle erledigt
    3. Bearbeitung des Beschaffungsantrages durch die Bedarfsstelle - erledigt
    4. Bearbeitung des Beschaffungsantrages durch die Beschaffungsstelle erledigt - sodann Komplettierung der Vergabeunterlagen - Markterkundung und -übersicht - Preiserkundung und -übersicht- Zeitrahmen - Kostenschätzung- Wahl der Vergabeverfahrensart - Wertungskriterien - Aufforderungsschreiben - Bekanntmachung etc.
    5. Einschaltung der übrigen am Vergabeverfahren Beteiligten und Abstimmung
    6. Entscheidungen und Fertigstellung - "Fertigstellungsgebot" = Vergabereife - der Vergabeunterlagen
    7. Einholen eines simulierten Angebots - nur bei größeren Aufträgen
    8. Bekanntmachung - Aufforderung zur Abgabe von Angeboten - §§ 27, 37  f UVgO
    9. Eingang der Angebote - §§ 39 UVgO
    10. Öffnung der Angebote - § 40 UVgO
    11. Prüfung der Angebote - § 41 UVgO
    12. Nachforderung - § 41 UVgO
    13. Ausschluss von Angeboten - § 42 UvgO
    14. Wertung der Angebote und ungewöhnlich niedrige Angebote - §§43, 44 UvgO
    15. Zuschlagsvorbereitung und Information (Landesrecht?)
    16. Zuschlag oder Aufhebung nach den §§ 43 oder 48 UvgO
    17. Vertragsurkunde - im Regelfall überflüssig, aber möglich!
    18. Unterrichtung nicht berücksichtigte Bieter- § 46 UVgO
    19. Vergabedokumentation nach § 6 I UVgO - diese muß von Anfang an zeitnah und fortlaufend geführt werden - also nicht erst am Ende
    20. Abwicklung
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