Hinweise für EU-weite Verfahren - die entsprechende Gestaltung markieren/kopieren und in die Vergabeakte übertragen:
Nach § 3 Nr. 1 VOL/A/SKR können die Auftraggeber - anders als z.B. in § 3 a VOL/A (bzw. § 3 b Nr. 1 VOL/A - von frei wählen ist nicht die Rede, aber wohl auch hier die Wahl unter nachfolgender Voraussetzung möglich) -
- unter der Voraussetzung eines Aufrufs zum Wettbewerb gemäß § 9 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A-SKR
- jedes Vergabeverfahren wählen, also
- das Verhandlungsverfahren
- das Nichtoffene Verfahren
- das Offene Verfahren.
Soweit die Voraussetzungen des § 3 b Nr. 2 VOL/A bzw. des § 3 Nr. 3 VOL/A-SKR vorliegen, ist das "stille Verhandlungsverfahren" ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ausnahmsweise zulässig
- keine oder keine geeigneten Angebote - keine grundlegende Änderung der die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags,
- Auftag nur zum Zweck der Forschung etc. ohne Gewinnerzielung oder der Deckung der Forschungs- und Entwicklungskosten beim Auftragnehmer - kein Vorgreifen auf Aufruf zum Wettbewerb für Folgeaufträge mit diesen Zielen (Gewinn, Deckung)
- Nur ein Unternehmen: Technische oder künstlerische Besonderheiten oder Ausschließlichkeitsrechte
- Dringlichkeit, Unvorhersehbarkeit der Gründe, Unzulässigkeit der Fristeinhaltung
- Abrufaufträge - Einzelaufträge nach Rahmenvereinbarung vergeben in einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
- "Nachlieferungen"
- "Zusätzliche Dienstleistungen"
- Börsenwaren
- "Besonders günstige Gelegenheit"
- "Erwerb von Konkursware"
- Dienstleistungsauftrag in Anschluß an Wettbewerb
Beachtung der Mindestfristen - vgl. § 18 b VOL/A
| Offenes Verfahren | |||
| 52 Tage: | |||
| angemessene Verlängerung: | |||
| Ortsbesichtigung | |||
| Einsichtnahme | |||
| Nichtoffenes Verfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung: | |||
| Begründung | |||
| Teilnehmerwettbewerb: | |||
|
|||
|
|||
| Ortsbesichtigung | |||
| Einsichtnahme | |||
|
|||
| Angebotsfrist: | |||
|
|||
|
|||
| Ortsbesichtigung | |||
| Einsichtnahme | |||
|
|||
| Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung: | |||
| Teilnehmerwettbewerb: | |||
|
|||
|
|||
|
|||
| Fristverkürzung bei Dienstleistungen und Vorinformationsverfahren nach § 17 a Nr. 1 II VOL/A: | |||
| Verkürzung auf 36 Tage: | |||
| Längere Frist als 36 Tage: |
Ergebnisse in die Vergabeakte übertragen.
~0865
