Muster - vgl. nunmehr Ausschluss §§ 42 UVgO, 57 VgV

Ausschluss nach früherer Vorschrift - überholt:

Folgende Bewerber können ausgeschlossen werden - vgl. § 7 Nr. 5 VOL/A
Ausschlußgründe - keine Teilnahme am Wettbewerb:

  • Konkurs- oder Vergleichsverfahren - Insolvenzverfahren
  • Liquidation
  • schwere Verfehlung mit Fraglichkeit der Zuverlässigkeit
  • Nichterfüllung von Steuer- und Abgaben sowie Sozialversicherungspflichten
  • Abgabe unzutreffender Erklärungen hinsichtlich der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
  • Justizvollzugsanstalten etc.


Ferner war zu beachten, daß

  • nach § 23 Nr. 1 VOL/A Bieter nicht geprüft zu werden brauchen, bei denen diese Merkmale anzutreffen sind: nicht orndungsgemäß, verspätet, ohne rechtsverbindliche Unterschrift, nicht zweifelsfreie Eintragungen, Änderungen oder Ergänzungen der Verdingungsunterlagen - Ausschluß nicht zu prüfende Angebote)
  • nach § 25 Nr. 1 VOL/A auszuschließen sind:Fehlen wesentlicher Preisangaben, Fehlen rechtsverbindlicher Unterschrift, nicht zweifelsfreie Änderungen des Bieters, Änderungen und Ergänzungen der Verdingungsunterlagen, verspätete Angebote, Kartellangebote, ausgeschlossene Nebenangebote und Änderungsvorschläge; "können ausgeschlossen werden: Angebote ohne erforderliche Angaben und Erklärungen, Ausschluß nach § 7 Nr. 5 VOL/A - Ausschluß nach § 25 Nr. 1 VOL/A

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