Auftragswerte richtig schätzen!
Es ist immer wieder erstaunlich, dass die nach §§ 1 – 3 Vergabeverordnung (VgV) maßgeblichen Auftragswerte nicht zutreffend geschätzt werden, um z. B. das EU-Vergabeverfahren zu unterlassen oder zu umgehen. Ohne eine nachvollziehbare Markterkundung und Marktübersicht (mit Erfassung der Marktpreise) ist dies nicht möglich.
Beschaffungsabsicht Beschaffungsgegenstand Beschaffungsidee
Beschaffungsschritte
Übersicht
Stufe 1 Beschaffungsidee und Beschaffungsimpuls
Stufe 2 Marktübersicht
Stufe 3
Die Berufsvertretungen (Kammern, Wirtschaftsverbände etc.) sollen vor allem nach § 6 VOL/A bzw. § 7 VOB/A eingeschaltet werden, wenn es um die Mitwirkung von Sachverständigen geht. Will die Vergabestelle von dieser verbindlichen Vorgabe der VOL/A bzw. VOB/A abweichen, so ist dies plausibel zu begründen.
~0752
Die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens sind im Vergabevermerk
nach § 30 VOL/A bzw. VOB/A festzuhalten - und zu begründen.
Das Prinzip von Treu und Glauben beherrscht das gesamte Recht - öffentliches Recht wie Privatrecht - der in § 242 BGB zum Ausdruck gekommene Gedanke wird besonders auch dann erheblich, wenn sich ein Teil widersprüchlich verhält. Auch die Ausübung von Rechten wie Rücktrittsrecht oder die Kündigung können im Einzelfall treuewidrig sein.
Neben den vertraglichen Hauptpflichten spielen Nebenpflichten auch in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens eine bedeutende Rolle.
Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung werden von den Vergabekammern bzw. im Rahmen des Vergabeüberprüfungsverfahren entsprechend angewandt (umstritten).
~0747
