Der Verhandlungsgrund bei zulässigen Verhandlungen ist in einem Aktenvermerk festzulegen
Verhandlungsverbot - Aufklärung - Erläuterung - Nachforderung
Prüfung der Angebote nach § 41 I UVgO sowie 56 I VgV
Die Vorschrft des früheren § 22 VOB/A ist die § 14a VOB/A ersetzt worden - allerdings ist der Regelungsgehalt weitgehend ähnlich. Vgl. acuh §§ 39, 40 II UVgO.
Insofern wird Aktualisierung empfohlen.
Muster Niederschrift Öffnungsverhandlung
Öffnung
Checklist Öffnungsverhandlung
Eröffnungstermin
Die Vertragssprache sollte deutsch sein; denn eine Vertragsunterlage z.B. in englischer Sprache hat erhebliche Probleme zur Folge (Übersetzungsprobleme, auch "Anknüpfungspunkt" für die Frage des anwendbaren Rechts etc.).
