Die Abgabe von Angeboten hat fristgerecht zu erfolgen (Angebotsfrist) - ferner hat dies ordnungsgemäß etc. zu erfolgen (Unterschrift - Signatur bei elektronischen Angeboten, verschlossen oder verschlüsselt etc., keine Abänderungen - vgl. § 16 III d) VOL/A - vgl. Öffnung, Prüfung sowie formale Wertung. Diesbezügliche Verstöße gehören zu vermeidbaren Fehlern der Bieter, lassen sich freilich leider recht häufig antreffen, was zum Ausschluß führen kann.
Muster Aufhebungsvermerk (s.u.)
Muster Schreiben an Bieter bei Aufhebung (s.u.)
