Aktuelles
Angebot Rücknahme - mit ablauf der Angebotsfrist(vgl. §§ 13 UVgO,20 VgV) istdas angebotverbindlich undkann danach nicht mehr zurückgenommen werden. Erfolgt der Zuschlag auf dieses Angebot, mussder Auftgrganehmer seine Vertragspflichten erfüllen. Andernfalls stehen dem Aufgraggeber Schadensersatzansprüche nach den §§280,28, 249 f BGB zu.
Vgl. im Übrigen Angebot
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Flüchtlingsflut und Beschaffungsprobleme
- Hinweise für das Vorgehen.
Empfehlung zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in der Bundesverwaltung, insbesondere beim Einsatz der IT – Version 4.0-2004 – www.cio.bund.de -
Neue EVB-IT Überlassung, Typ A, und EVB IT Pflege S - Gegenstand der Seminare Erfolgreiche Beschaffung von EDV-/IT-Leistungen
1, Aktuelle Hinweise
1.1. Literatur - Auswahl
1.2. Rechtsprechung - Auswahl
2. Bericht 2014 - 2016 und Stand im IT-Bereich
bis 2015 zum IT-Bereich von A - Z
Rechtsprechung und Literatur A - Z bis 2016 Zur Reform: Text neues GWB 2016 und Vergabeverordnungen 2016
Reform - GWB 2016 und Vergabeverordnungen 2016 seit dem 18.4.2016 in Kraft
Reform 2015/2016 - aktuelle Beschaffungen – Vorwirkung der Richtlinie?!
Weiterlesen: Was tun bis zur Umsetzung der EU-Richtlinien - gibt es eine Vorwirkung?!
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