Ohne die Prüfung der Notwendigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit sind Vergabeverfahren nicht ordnungsgemäß, sondern fehlerhaft.
Nach § 22 Nr. 2 II VOL/A "muß" neben dem Verhandlungsleiter in der Öffnungsverhandlung ein weiterer Vertreter des Auftraggebers vorhanden sein. Es liegt auf der Hand, aus welchen Gründen dies angeordnet ist - und zwar zwingend:
Vorbereitung Vergabeverfahren
Checklist Zweites Vergabeverfahren
Zweites Vergabeverfahren
Die genannen Begriffe "Stand der Technik" etc. enthalten Standards, die teils unterschiedlich betrachtet werden:
